Daten
Kommune
Leipzig
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1388099.pdf
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Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 14:47
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05749
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Allgemeine Verwaltung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung Leipzig richtet ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 25
Ausbildungsplätze für eine berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten
Erzieherinnen und Erziehern ein. Darüber hinaus werden ab diesem Ausbildungsjahr
zehn Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik
eingerichtet.
1.1. Der Aufwand für diese Erweiterung der Ausbildungskapazität beträgt kalkulatorisch
für das Haushaltsjahr 2018 ca. 253.000 €. Die Kosten werden innerhalb des
Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt. Die ab Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden
Folgekosten entsprechend Anlage 1 werden in die Haushaltsplanung 2019/2020
aufgenommen.
1.2. Für die Betreuung der 35 neuen Auszubildenden und Studenten werden ab August
2018 1,00 VzÄ Ausbilder/-in im Personalamt sowie je 0,10 VzÄ zur Erweiterung der
35 Stellen der notwendigen Praxisanleiter/-innen in den ausbildenden Einrichtungen
(insgesamt 3,50 VzÄ) im Amt für Jugend, Familie und Bildung über den § 77 Abs. 3
Nr. 4 SächsGemO in den Stellenplan aufgenommen.
1.3. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle Ausbilder/in im Personalamt sowie weiterer
Stellenanteile für Praxisanleiter für die in 2019 und 2020 einzurichtenden
Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der
Stellenplanung durch das Personalamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung
angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung
2019/2020 behandelt.
1/9
2. Für die Gewinnung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher werden ab Juni 2018 1,00
VzÄ Personalsachbearbeiter/innen unbefristet sowie weitere 1,00 VzÄ
Personalsachbearbeiter/innen befristet bis 31.12.2020 im Stellenplan des
Personalamtes über § 77 Abs. 3 Nr.4 SächsGemO aufgenommen. Die Personalkosten
werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt.
3. Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von
staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern entsprechend der in der Begründung
dargestellten Bedingungen.
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Aug. 18
Dez. 18
253.000,00
1.100.11.1.2.02.52
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019
918.000,00 1.100.11.1.2.02.52 (Ausb.)
70.000,00 51_365_3ZW (freie Träger)
2020
1.600.000,00 1.100.11.1.2.02.52 (Ausb.)
280.000,00 51_365_3ZW (freie Träger)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: 6,5 VzÄ 2018
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
3/9
nein
ja,
Sachverhalt:
zu 1.:
Die jährlich steigenden Geburten und der Zuzug von jungen Familien nach Leipzig führt zu
einem rasant steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Der hierdurch deutlich gestiegenen
Nachfrage nach fachlich qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern muss die Stadtverwaltung
mit geeigneten Maßnahmen entsprechen. Während bis ins Jahr 2017 die Stadtverwaltung
Leipzig ihren Personalbedarf fast ausschließlich durch die Einstellung von
Absolventinnen/Absolventen der vollschulischen Fachschulausbildung decken konnte, zeigt
sich nun, dass die eigene Ausbildung, auch in diesem Bereich, umfänglich ausgebaut werden
muss. Die berufsbegleitende Ausbildung im Erzieherberuf hat diese Möglichkeit eröffnet. Die
Stadtverwaltung wird daher beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 25 Plätze für
die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Teilzeit einrichten. Die
Ausbildungsdauer beträgt je nach Fachschule drei bzw. vier Jahre.
Bis zum Ausbildungsjahr 2017/18 konnten aufgrund der begrenzten Kapazität der
Berufsakademie Breitenbrunn jährlich nur zwei Studentinnen bzw. Studenten im Studiengang
Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik in der Stadtverwaltung ausgebildet
werden. Durch intensive Bemühungen der Stadtverwaltung ist es gelungen, dass zehn
Studienplätze beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2018/19 zur Verfügung stehen. Die
Studiendauer beträgt drei Jahre.
Grundlage der Planung der Ausbildung ist der Personalbedarf. Für den Bereich der
Erzieher/-innen wurde dieser wie folgt ermittelt:
Jahr
Altersfluktuation
durchschn. indiv. Fluktuation/Jahr
Stellenzuwachs
Personalbedarf
2018
23
60
144
227
2019
17
60
117
194
2020
22
60
41
123
2021
26
60
501
136
2022
26
60
501
136
2023
42
60
501
152
2024
31
60
501
141
2025
31
60
501
141
Es besteht somit ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Da diesen auch viele andere
öffentliche Arbeitgeber und freie Träger haben, ist die Arbeitsmarktlage in diesem Berufsfeld
angespannt. Es wird zunehmend schwieriger ausgebildetes Fachpersonal insbesondere in
der Berufsgruppe Erziehung zu finden. Aus diesem Grund muss das Ausbildungsportfolio
der Stadtverwaltung Leipzig wie folgt erweitert werden:
Ausbildungs-/Studienbeginn
Personalbedarf (drei/vier Jahre später)
Deckung durch
berufsbegleitende Ausbildungsplätze in Teilzeit
Deckung durch
Studienplätze Studiengang Soziale Arbeit,
Studienrichtung Elementarpädagogik
Deckung durch externe Einstellung (Absolventen
Fachschulen)
2018 2019 2020 2021 2022
136 136 152 141 141
25
25
25
25
25
10
10
10
10
10
101
101
117
106
106
Die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze, welche die Stadtverwaltung zur Verfügung
stellen kann, resultiert aus der Anzahl an Kindertageseinrichtungen in der Stadtverwaltung
Leipzig. Aktuell betreibt die Stadtverwaltung 109 Kindertageseinrichtungen in kommunaler
Trägerschaft. Da die Betreuung von Auszubildenden und Studenten in der Praxis einen
1
Der durchschnittliche Stellenzuwachs in Höhe von ca. 4 % wurde aus dem Stellenzuwachs im Erzieherbereich vom Jahr 2008
bis 2018 ermittelt.
4/9
Mehraufwand verursacht und zudem ausreichend ausgebildete Praxisanleiter (§ 53 Abs. 6 i.
V. m. Abs. 4 Schulordnung Fachschule) zur Verfügung stehen müssen, soll in einer
Einrichtung im Regelfall maximal eine Nachwuchskraft betreut werden. Ausgehend von einer
Studienzeit von drei Jahren und einer Ausbildungszeit von drei bzw. vier Jahren sind für die
jährlich 35 Nachwuchskräfte ca. 120 Einrichtungen in die Ausbildung einzubeziehen.
Die Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung werden mit einem Ausbildungsvertrag mit
monatlichem Entgelt eingestellt. In den aktuell abgeschlossenen Tarifverhandlungen für den
öffentlichen Dienst wurde festgelegt, dass sich die Vergütung für die praxisintegrierte,
berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zukünftig nach dem
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil Pflege (TVAöDPflege) richtet. Die Höhe des Entgelts beträgt demnach aktuell (inkl. Tarifsteigerung)
1.090,69 € im ersten, 1.152,07 € im zweiten und 1.253,38 € im dritten Ausbildungsjahr. Die
Studierenden im Studiengang Elementarpädagogik erhalten ab Studienbeginn 2018 eine
Studentenvergütung analog dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
(TVAöD-BBiG). Die dafür mit Einstellung ab September 2018 notwendigen Aufwendungen
betragen ca. 330.000 € im Haushaltsjahr 2018. Die entsprechende Kalkulation sowie die
Folgekosten der kommenden Haushaltsjahre sind in Anlage 1 dargestellt.
In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass im Eigenbetrieb „Kita“ der Stadt Dresden
jährlich 20 Auszubildende in Teilzeit berufsbegleitend ausgebildet werden. Studenten in der
Studienrichtung Elementarpädagogik werden nicht eingestellt. Die Stadt Chemnitz bildet
aktuell keine eigenen Erzieher/-innen aus.
Einrichtung weiterer Ausbilderstellen
Gegenwärtig betreuen sechs Ausbilder/-innen und eine Bürosachbearbeiterin 258
Auszubildende
und
Studenten.
Aufgrund
steigender
Ausbildungszahlen
im
Verwaltungsbereich wird sich die Gesamtzahl zum 01.09.2018 auf 297 Auszubildende und
Studenten (Betreuungsquote: 50 Auszubildende/Studenten pro Ausbilder/-in2) erhöhen.
Um die jetzige, hohe Betreuungsquote nicht noch weiter zu erhöhen, ist es erforderlich, zwei
weitere Ausbilderstellen für die vorgesehenen neuen Ausbildungs- und Studienplätze im
Erzieherbereich (ab 2020 insgesamt 105 Nachwuchskräfte) zu schaffen. Die erste Stelle ist
notwendig für die Etablierung, Einwerbung, Einstellung, Einsatzplanung und Betreuung der
für 2018 geplanten 35 Studenten und Auszubildenden im Erzieherbereich. Die unbefristete
Fortführung dieser Stelle sowie die Einrichtung der zweiten notwendigen Stelle Ausbilder im
Stellenplan 2019 für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze
(ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der Stellenplanung 2019/2020 angemeldet und in
den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung 2019/2020 behandelt.
Aufwendungen 2018:
Erhöhung
Personalaufwendungen
neue Ausbilderstelle ab
August
Einrichtung Arbeitsplatz
Ausbilderstelle
Gesamt 2018
Aufwendungen
+1
21.600,00 €
+1
1.000,00 €
Bemerkungen
Eingruppierung EG 9c inkl.
Tarifsteigerung
22.600,00 €
2
Gemäß Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 16.12.2015 zur Eignung von Ausbildungsstätten sollen
vollzeitliche Ausbilderinnen/Ausbilder, denen ausschließlich Ausbildungsaufgaben übertragen sind, nicht mehr als 16
Auszubildende unmittelbar selbst ausbilden. Aufgrund der Art und Gestaltung unserer Ausbildungs- und Studienberufe sowie
der dezentralen Praxiseinsätze ist eine maximal dreifach höhere Betreuungsquote (50 Nachwuchskräfte pro Ausbilder/-in)
gerechtfertigt.
5/9
Aufwendungen 2019 ff:
Erhöhung
Personalaufwendungen
neue Ausbilderstellen
Einrichtung Arbeitsplatz
Ausbilderstelle
Gesamt 2019
+2
Aufwendungen
Bemerkungen
Eingruppierung EG 9c inkl.
117.800,00 €
Tarifsteigerung
+1
1.000,00 €
118.800,00 €
Einrichtung Stellen für Praxisanleiter/innen
Die Ausbildungsplätze werden in den kommunalen Kitas und Horten unter der
Voraussetzung geschaffen, dass die personelle Besetzung nur außerhalb des
Personalschlüssels gem. § 12 SächsKitaG erfolgen kann. Gemäß § 53 Abs. 4 Schulordnung
Fachschule müssen die Nachwuchskräfte während der berufspraktischen Ausbildung durch
eine Fachkraft der Praxiseinrichtung (Praxisanleiter) angeleitet und ausgebildet werden.
Diese Tätigkeit (u. a. Einarbeitung, Anleitung, Dokumentation, Bewertung, Hilfestellung,
verpflichtende fachbezogene Fortbildung gemäß VwV Praxisanleiterfortbildung) ist mit einer
Zeitdauer von 4 Stunden pro Arbeitswoche zu bemessen. Um diesen Mehraufwand
abzudecken, sollen für die neuen Nachwuchskräfte 35 bestehende Erzieherstellen der
Praxisanleiter/-in jeweils um 0,1 VzÄ erhöht werden. Die Mehrkosten für 2018 sind aus dem
Personalbudget 2018 zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung weiterer Stellenanteile für
Praxisanleiter/-innen für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und
Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der Stellenplanung durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushaltsund Stellenplanung 2019/2020 behandelt.
Die Einrichtung weiterer Stellenanteile im Stellenplan 2019/2020 für die in 2019 und 2020
einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) erfolgt im Rahmen
der Stellenplanung 2019/2020.
Aufwendungen 2018:
Erhöhung Aufwendungen
Personalaufwendungen
+ 3,5
ab August
76.400,00 €
Bemerkungen
Eingruppierung EG S 8a
Aufwendungen 2019 ff:
Erhöhung Aufwendungen
Personalaufwendungen + 3,5
183.200,00 €
Bemerkungen
Eingruppierung EG S 8a
Zu 2.:
Unter Verweis auf die unter Nr. 1 dargestellte starke Personalfluktuation und den hohen
Stellenzuwachs ist in der Vorausschau ab 2018 bis 2019 ff. mit einem erheblich steigenden
Bedarf an ausgebildeten Erziehern/-innen zu rechnen. Deutschlandweit zeichnet sich aber
bereits jetzt ein Fachkräftemangel auf dem Erziehersektor ab, der sich in den nächsten
Jahren noch verstärken wird. Auch die Stadt Leipzig bekommt diesen Fachkräftemangel seit
2017 zu spüren. Das Personal in Kita und Horte ist bereits über einen langen Zeitraum
unterdeckt.
Um den drohenden massiven Fachkräftemangel im Erzieherbereich bei der Stadt Leipzig
entgegenzuwirken, bedarf es neben der eigenen Ausbildung einer Vielzahl an Maßnahmen.
Insbesondere steht die Stadt Leipzig hinsichtlich der Einstellung von Erziehern/-innen
mittlerweile in einem harten Konkurrenzkampf zu den freien Trägern, zumal diese immer
häufiger die gleichen Gehälter zahlen wie die Stadtverwaltung. Bis März 2019 sollen
insgesamt 34 Kita´s fertiggestellt werden, die meisten in freier Trägerschaft.
6/9
Es ist damit dringend notwendig, dass sich die Stadt Leipzig bereits im Auswahlverfahren
deutlicher und in positiver Weise hervorhebt. Insofern ist es zwingend erforderlich und
dringend geboten, dass bisherige Auswahlverfahren für den Erzieherbereich so
umzugestalten und durchzuführen, dass zukünftig, ein den neuen Gegebenheiten
angepasster, qualitativ hochwertiger Prozess für die Gewinnung von Erzieherpersonal
durchgeführt wird.
Bisher erfolgt die Sichtung der Bewerbungsunterlagen einschließlich der Auswahl der
Bewerber/-innen, die für das Fachgespräch eingeladen werden sollen, sowie die
Durchführung der Fachgespräche allein durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt.
Kindertagesstätten, SG Dienst- und Fachaufsicht für Kita und für Horte. Aufgrund der
Vielzahl und des Umfanges dieser Fachgespräche einschließlich der bis heute aktuell
angespannten personellen Situation im Personalamt war und ist es nicht möglich, den
Auswahlprozess umzugestalten und eine Teilnahme des Personalamtes an den Gesprächen
sicherzustellen.
Hier muss nun zeitnah eine neue Strategie entwickelt werden. Unter der Federführung des
Personalamtes soll zukünftig ein modernes Auswahlverfahren speziell für den
Erzieherbereich konzipiert werden. Auch die Führung der Vorstellungsgespräche soll
zukünftig unter Federführung des Personalamtes mit Einbeziehung der Dienst- und
Fachaufsicht für Kita und Horte erfolgen. Weiterhin gilt es für die Anwerbung und Bindung
von Erzieherpersonal eine ausreichend, sich deutlich von anderen Kommunen und freien
Trägern abhebende Personalmarketingstrategie zu entwickeln.
Hierfür ist es notwendig, dass dem Personalamt ab Juni 2018 zwei Stellen für
Personalsachbearbeitung in der Abt. Personalgewinnung zugeführt werden.
Zu 3.:
Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich
anerkannten Erzieherinnen und Erziehern nach folgenden Bedingungen:
Es werden im Ausbildungsjahr 2019/2020 insgesamt 25 Plätze und im Ausbildungsjahr
2020/2021 weitere 25 Plätze gefördert. Die Stadt Leipzig beteiligt sich zu 50 % der
Aufwendungen
für
die
tariflichen
Bruttoarbeitsentgelte
zzgl.
entsprechender
Arbeitgeberanteile für die ersten beiden Ausbildungsjahre. Ab dem 3. Jahr der Ausbildung
werden die Stellenanteile auf den gesetzlichen Personalschlüssel angerechnet. Die
Höchstgrenze des Bruttoarbeitsentgelts bemisst sich an dem TVAöD-Pflege.
Overheadkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Als Förderkriterium wird auch die Anzahl der betreuten Kinder des Antragsstellers
Berücksichtigung finden.
Das genaue Verfahren wird in einer Förderrichtlinie festgelegt, die dem Stadtrat bis
spätestens im ersten Quartal 2019 vorgelegt wird.
Die im Begründungstext benannten finanziellen Aufwendungen sind im jeweiligen
Haushaltsjahr planerisch zu veranschlagen.
Begründung:
Analog der kommunalen Einrichtungen herrscht aufgrund der steigenden Geburtenzahl und
dem Zuzug von jungen Familien auch bei freien Trägern, die subsidiär für die Stadt Leipzig
Kindertageseinrichtungen betreiben, ein hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Auch die
freien Träger stehen zunehmend vor der Herausforderung, geeignete Erzieher/innen für den
ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen zu finden. Dieser Sachverhalt
wurde im Zuge der Verhandlungen der neuen Kita-Vereinbarungen von mehreren Trägern
thematisiert.
7/9
Im Rahmen der Pluralität der Leipziger Trägerlandschaft sollen auch die freien Träger eine
Fördermöglichkeit für zukünftige Fachkräftegewinnung erhalten, damit diese der benannten
Herausforderung gestärkter entgegentreten können.
Die berufsbegleitende Erzieherausbildung ist keine Pflichtleistung im Sinne des SächsKitaG
und somit eine freiwillige Aufgabe. Dementsprechend bedarf eine solche Regelung der
Zustimmung des Stadtrates. Darüber hinaus ist eine entsprechende Förderrichtlinie dem
Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, die das genaue Verfahren beschreibt. Die
Förderrichtlinie wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des ersten Quartals 2019 vorgelegt,
damit das Antragsverfahren für den ersten Jahrgang ausreichend Vorlaufzeit hat.
Insgesamt ist eine Förderung von 25 Plätzen im Ausbildungsjahr 2019/2020 sowie weiteren
25 Plätzen im Ausbildungsjahr 2020/2021 vorgesehen. Dabei beträgt die Förderhöhe 50 %
der tariflichen Bruttoentgelte zzgl. der Arbeitgeberanteile des/der in berufsbegleitender
Ausbildung befindlichen Erzieher/in. Die Höchstgrenze für die Förderung bildet der TVAöDPflege, der gegenwärtig folgende Bruttoentgelte vorsieht:
1. Ausbildungsjahr:
1.140,69 Euro
2. Ausbildungsjahr:
1.202,07 Euro
3. Ausbildungsjahr:
1.303,38 Euro
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich in der aktuellen
Tarifverhandlung darauf verständigt, dass die berufsbegleitende Erzieherausbildung mit
Wirkung vom 01.03.2018 gemäß TVAöD-Pflege vergütet werden soll. Dementsprechend
wird der benannte Tarifvertrag als Obergrenze der Förderung festgelegt.
Die Förderung umfasst die ersten beiden Ausbildungsjahre. Ab dem dritten Ausbildungsjahr
kann laut Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und dem
Landesjugendamt die in berufsbegleitender Ausbildung befindlichen Erzieher/innen auf den
gesetzlichen Personalschlüssel gemäß § 12 SächsKitaG angerechnet werden und werden
dann über den Gemeindeanteil an den Personalkosten nach § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 4
SächsKitaG finanziert.
Overheadkosten werden nicht zusätzlich übernommen. Hierfür sollen die bereits
bestehenden Overheadstrukturen der Träger Verwendung finden.
Bei der Vergabe der Förderung wird auch die Anzahl der betreuten Kinder des
Antragsstellers, dessen voraussichtlicher Bedarf (z. B. geplante Neubauten bzw.
Erweiterungen) und dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung des
Eigenanteils Berücksichtigung finden müssen. Näheres hierzu regelt die Förderrichtlinie.
Dennoch sollten viele Träger die Möglichkeit erhalten, die Förderung in Anspruch nehmen zu
können.
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 würden sich nach gegenwärtigem Tarifvertrag sowie
Sozialversicherungsbeiträgen folgende finanzielle Auswirkungen für das Budget
51_365_3ZW ergeben:
1. Jahrgang
2019
2020
2021
69.100,00 €
210.800,00 €
145.500,00 €
69.100,00 €
210.800,00 €
145.500,00 €
279.900,00 €
356.300,00 €
145.500,00 €
2. Jahrgang
Gesamt
69.100,00 €
2022
Die entsprechenden finanziellen Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanung
veranschlagt werden.
8/9
Anlagen:
Kalkulation der Aufwendungen für die Ausbildung ab 2018
9/9
Anlage 1:
Planung der Ausbildungs- und Studienkosten 1
Haushaltsjahr 2018:
Plätze
Ausbildung/Studium
Bachelor of Arts, Elementarpädagogik
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Einstellungsjahr 2016
Einstellungsjahr 2015
Erzieherausbildung (berufsbegleitend)
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Einstellungsjahr 2016
Einstellungsjahr 2015
Gesamt
Personalaufwand
Ausbildungskosten
(inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale,
Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung)
(überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
16
10
2
2
2
25
25
0
0
0
129.280,00
39.100,00
30.780,00
32.300,00
27.100,00
180.250,00
180.250,00
0,00
0,00
0,00
309.530,00
Gesamtaufwand:
bereits im Haushalt für jährlich 2 Plätze Elementarpädagogik geplant:
Gesamtmehrbedarf 2018:
2.800,00
2.000,00
400,00
400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.800,00
312.330,00
60.000,00
253.000,00
Planung Haushaltsjahr 2019:
Ausbildung/Studium
Bachelor of Arts, Elementarpädagogik
Einstellungsjahr 2019
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Einstellungsjahr 2016
Erzieherausbildung (berufsbegleitend)
Einstellungsjahr 2019
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Einstellungsjahr 2016
Gesamt
Plätze
Personalaufwand
Ausbildungskosten
(inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale,
Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung)
(überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
24
10
10
2
2
50
25
25
0
0
271.700,00
43.700,00
165.100,00
34.560,00
28.340,00
646.250,00
187.750,00
458.500,00
0,00
0,00
917.950,00
4.400,00
2.000,00
2.000,00
400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.400,00
Planung Haushaltsjahr 2020:
Ausbildung/Studium
Bachelor of Arts, Elementarpädagogik
Einstellungsjahr 2020
Einstellungsjahr 2019
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Erzieherausbildung (berufsbegleitend)
Einstellungsjahr 2020
Einstellungsjahr 2019
Einstellungsjahr 2018
Einstellungsjahr 2017
Gesamt
1
Plätze
32
10
10
10
2
75
25
25
25
0
Personalaufwand
Ausbildungskosten
(inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale,
Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung)
(überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
422.440,00
45.900,00
170.000,00
177.700,00
28.840,00
1.164.250,00
190.750,00
471.000,00
502.500,00
0,00
1.586.690,00
6.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
Die Personalkosten im Studiengang Bachelor Elementarpädagogik enthalten eine Angleichung an die im Tarifvertrag für
Auszubildende des Öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG geregelten Entgelte.