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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388099.pdf
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Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 14:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05749 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Allgemeine Verwaltung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung Leipzig richtet ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 25 Ausbildungsplätze für eine berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ein. Darüber hinaus werden ab diesem Ausbildungsjahr zehn Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik eingerichtet. 1.1. Der Aufwand für diese Erweiterung der Ausbildungskapazität beträgt kalkulatorisch für das Haushaltsjahr 2018 ca. 253.000 €. Die Kosten werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt. Die ab Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten entsprechend Anlage 1 werden in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufgenommen. 1.2. Für die Betreuung der 35 neuen Auszubildenden und Studenten werden ab August 2018 1,00 VzÄ Ausbilder/-in im Personalamt sowie je 0,10 VzÄ zur Erweiterung der 35 Stellen der notwendigen Praxisanleiter/-innen in den ausbildenden Einrichtungen (insgesamt 3,50 VzÄ) im Amt für Jugend, Familie und Bildung über den § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO in den Stellenplan aufgenommen. 1.3. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle Ausbilder/in im Personalamt sowie weiterer Stellenanteile für Praxisanleiter für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der Stellenplanung durch das Personalamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung 2019/2020 behandelt. 1/9 2. Für die Gewinnung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher werden ab Juni 2018 1,00 VzÄ Personalsachbearbeiter/innen unbefristet sowie weitere 1,00 VzÄ Personalsachbearbeiter/innen befristet bis 31.12.2020 im Stellenplan des Personalamtes über § 77 Abs. 3 Nr.4 SächsGemO aufgenommen. Die Personalkosten werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt. 3. Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern entsprechend der in der Begründung dargestellten Bedingungen. 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Aug. 18 Dez. 18 253.000,00 1.100.11.1.2.02.52 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2019 918.000,00 1.100.11.1.2.02.52 (Ausb.) 70.000,00 51_365_3ZW (freie Träger) 2020 1.600.000,00 1.100.11.1.2.02.52 (Ausb.) 280.000,00 51_365_3ZW (freie Träger) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: 6,5 VzÄ 2018 x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 3/9 nein ja, Sachverhalt: zu 1.: Die jährlich steigenden Geburten und der Zuzug von jungen Familien nach Leipzig führt zu einem rasant steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Der hierdurch deutlich gestiegenen Nachfrage nach fachlich qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern muss die Stadtverwaltung mit geeigneten Maßnahmen entsprechen. Während bis ins Jahr 2017 die Stadtverwaltung Leipzig ihren Personalbedarf fast ausschließlich durch die Einstellung von Absolventinnen/Absolventen der vollschulischen Fachschulausbildung decken konnte, zeigt sich nun, dass die eigene Ausbildung, auch in diesem Bereich, umfänglich ausgebaut werden muss. Die berufsbegleitende Ausbildung im Erzieherberuf hat diese Möglichkeit eröffnet. Die Stadtverwaltung wird daher beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 25 Plätze für die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Teilzeit einrichten. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Fachschule drei bzw. vier Jahre. Bis zum Ausbildungsjahr 2017/18 konnten aufgrund der begrenzten Kapazität der Berufsakademie Breitenbrunn jährlich nur zwei Studentinnen bzw. Studenten im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik in der Stadtverwaltung ausgebildet werden. Durch intensive Bemühungen der Stadtverwaltung ist es gelungen, dass zehn Studienplätze beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2018/19 zur Verfügung stehen. Die Studiendauer beträgt drei Jahre. Grundlage der Planung der Ausbildung ist der Personalbedarf. Für den Bereich der Erzieher/-innen wurde dieser wie folgt ermittelt: Jahr Altersfluktuation durchschn. indiv. Fluktuation/Jahr Stellenzuwachs Personalbedarf 2018 23 60 144 227 2019 17 60 117 194 2020 22 60 41 123 2021 26 60 501 136 2022 26 60 501 136 2023 42 60 501 152 2024 31 60 501 141 2025 31 60 501 141 Es besteht somit ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Da diesen auch viele andere öffentliche Arbeitgeber und freie Träger haben, ist die Arbeitsmarktlage in diesem Berufsfeld angespannt. Es wird zunehmend schwieriger ausgebildetes Fachpersonal insbesondere in der Berufsgruppe Erziehung zu finden. Aus diesem Grund muss das Ausbildungsportfolio der Stadtverwaltung Leipzig wie folgt erweitert werden: Ausbildungs-/Studienbeginn Personalbedarf (drei/vier Jahre später) Deckung durch berufsbegleitende Ausbildungsplätze in Teilzeit Deckung durch Studienplätze Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik Deckung durch externe Einstellung (Absolventen Fachschulen) 2018 2019 2020 2021 2022 136 136 152 141 141 25 25 25 25 25 10 10 10 10 10 101 101 117 106 106 Die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze, welche die Stadtverwaltung zur Verfügung stellen kann, resultiert aus der Anzahl an Kindertageseinrichtungen in der Stadtverwaltung Leipzig. Aktuell betreibt die Stadtverwaltung 109 Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Da die Betreuung von Auszubildenden und Studenten in der Praxis einen 1 Der durchschnittliche Stellenzuwachs in Höhe von ca. 4 % wurde aus dem Stellenzuwachs im Erzieherbereich vom Jahr 2008 bis 2018 ermittelt. 4/9 Mehraufwand verursacht und zudem ausreichend ausgebildete Praxisanleiter (§ 53 Abs. 6 i. V. m. Abs. 4 Schulordnung Fachschule) zur Verfügung stehen müssen, soll in einer Einrichtung im Regelfall maximal eine Nachwuchskraft betreut werden. Ausgehend von einer Studienzeit von drei Jahren und einer Ausbildungszeit von drei bzw. vier Jahren sind für die jährlich 35 Nachwuchskräfte ca. 120 Einrichtungen in die Ausbildung einzubeziehen. Die Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung werden mit einem Ausbildungsvertrag mit monatlichem Entgelt eingestellt. In den aktuell abgeschlossenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurde festgelegt, dass sich die Vergütung für die praxisintegrierte, berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zukünftig nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil Pflege (TVAöDPflege) richtet. Die Höhe des Entgelts beträgt demnach aktuell (inkl. Tarifsteigerung) 1.090,69 € im ersten, 1.152,07 € im zweiten und 1.253,38 € im dritten Ausbildungsjahr. Die Studierenden im Studiengang Elementarpädagogik erhalten ab Studienbeginn 2018 eine Studentenvergütung analog dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-BBiG). Die dafür mit Einstellung ab September 2018 notwendigen Aufwendungen betragen ca. 330.000 € im Haushaltsjahr 2018. Die entsprechende Kalkulation sowie die Folgekosten der kommenden Haushaltsjahre sind in Anlage 1 dargestellt. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass im Eigenbetrieb „Kita“ der Stadt Dresden jährlich 20 Auszubildende in Teilzeit berufsbegleitend ausgebildet werden. Studenten in der Studienrichtung Elementarpädagogik werden nicht eingestellt. Die Stadt Chemnitz bildet aktuell keine eigenen Erzieher/-innen aus. Einrichtung weiterer Ausbilderstellen Gegenwärtig betreuen sechs Ausbilder/-innen und eine Bürosachbearbeiterin 258 Auszubildende und Studenten. Aufgrund steigender Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich wird sich die Gesamtzahl zum 01.09.2018 auf 297 Auszubildende und Studenten (Betreuungsquote: 50 Auszubildende/Studenten pro Ausbilder/-in2) erhöhen. Um die jetzige, hohe Betreuungsquote nicht noch weiter zu erhöhen, ist es erforderlich, zwei weitere Ausbilderstellen für die vorgesehenen neuen Ausbildungs- und Studienplätze im Erzieherbereich (ab 2020 insgesamt 105 Nachwuchskräfte) zu schaffen. Die erste Stelle ist notwendig für die Etablierung, Einwerbung, Einstellung, Einsatzplanung und Betreuung der für 2018 geplanten 35 Studenten und Auszubildenden im Erzieherbereich. Die unbefristete Fortführung dieser Stelle sowie die Einrichtung der zweiten notwendigen Stelle Ausbilder im Stellenplan 2019 für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der Stellenplanung 2019/2020 angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung 2019/2020 behandelt. Aufwendungen 2018: Erhöhung Personalaufwendungen neue Ausbilderstelle ab August Einrichtung Arbeitsplatz Ausbilderstelle Gesamt 2018 Aufwendungen +1 21.600,00 € +1 1.000,00 € Bemerkungen Eingruppierung EG 9c inkl. Tarifsteigerung 22.600,00 € 2 Gemäß Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 16.12.2015 zur Eignung von Ausbildungsstätten sollen vollzeitliche Ausbilderinnen/Ausbilder, denen ausschließlich Ausbildungsaufgaben übertragen sind, nicht mehr als 16 Auszubildende unmittelbar selbst ausbilden. Aufgrund der Art und Gestaltung unserer Ausbildungs- und Studienberufe sowie der dezentralen Praxiseinsätze ist eine maximal dreifach höhere Betreuungsquote (50 Nachwuchskräfte pro Ausbilder/-in) gerechtfertigt. 5/9 Aufwendungen 2019 ff: Erhöhung Personalaufwendungen neue Ausbilderstellen Einrichtung Arbeitsplatz Ausbilderstelle Gesamt 2019 +2 Aufwendungen Bemerkungen Eingruppierung EG 9c inkl. 117.800,00 € Tarifsteigerung +1 1.000,00 € 118.800,00 € Einrichtung Stellen für Praxisanleiter/innen Die Ausbildungsplätze werden in den kommunalen Kitas und Horten unter der Voraussetzung geschaffen, dass die personelle Besetzung nur außerhalb des Personalschlüssels gem. § 12 SächsKitaG erfolgen kann. Gemäß § 53 Abs. 4 Schulordnung Fachschule müssen die Nachwuchskräfte während der berufspraktischen Ausbildung durch eine Fachkraft der Praxiseinrichtung (Praxisanleiter) angeleitet und ausgebildet werden. Diese Tätigkeit (u. a. Einarbeitung, Anleitung, Dokumentation, Bewertung, Hilfestellung, verpflichtende fachbezogene Fortbildung gemäß VwV Praxisanleiterfortbildung) ist mit einer Zeitdauer von 4 Stunden pro Arbeitswoche zu bemessen. Um diesen Mehraufwand abzudecken, sollen für die neuen Nachwuchskräfte 35 bestehende Erzieherstellen der Praxisanleiter/-in jeweils um 0,1 VzÄ erhöht werden. Die Mehrkosten für 2018 sind aus dem Personalbudget 2018 zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung weiterer Stellenanteile für Praxisanleiter/-innen für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der Stellenplanung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushaltsund Stellenplanung 2019/2020 behandelt. Die Einrichtung weiterer Stellenanteile im Stellenplan 2019/2020 für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) erfolgt im Rahmen der Stellenplanung 2019/2020. Aufwendungen 2018: Erhöhung Aufwendungen Personalaufwendungen + 3,5 ab August 76.400,00 € Bemerkungen Eingruppierung EG S 8a Aufwendungen 2019 ff: Erhöhung Aufwendungen Personalaufwendungen + 3,5 183.200,00 € Bemerkungen Eingruppierung EG S 8a Zu 2.: Unter Verweis auf die unter Nr. 1 dargestellte starke Personalfluktuation und den hohen Stellenzuwachs ist in der Vorausschau ab 2018 bis 2019 ff. mit einem erheblich steigenden Bedarf an ausgebildeten Erziehern/-innen zu rechnen. Deutschlandweit zeichnet sich aber bereits jetzt ein Fachkräftemangel auf dem Erziehersektor ab, der sich in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Auch die Stadt Leipzig bekommt diesen Fachkräftemangel seit 2017 zu spüren. Das Personal in Kita und Horte ist bereits über einen langen Zeitraum unterdeckt. Um den drohenden massiven Fachkräftemangel im Erzieherbereich bei der Stadt Leipzig entgegenzuwirken, bedarf es neben der eigenen Ausbildung einer Vielzahl an Maßnahmen. Insbesondere steht die Stadt Leipzig hinsichtlich der Einstellung von Erziehern/-innen mittlerweile in einem harten Konkurrenzkampf zu den freien Trägern, zumal diese immer häufiger die gleichen Gehälter zahlen wie die Stadtverwaltung. Bis März 2019 sollen insgesamt 34 Kita´s fertiggestellt werden, die meisten in freier Trägerschaft. 6/9 Es ist damit dringend notwendig, dass sich die Stadt Leipzig bereits im Auswahlverfahren deutlicher und in positiver Weise hervorhebt. Insofern ist es zwingend erforderlich und dringend geboten, dass bisherige Auswahlverfahren für den Erzieherbereich so umzugestalten und durchzuführen, dass zukünftig, ein den neuen Gegebenheiten angepasster, qualitativ hochwertiger Prozess für die Gewinnung von Erzieherpersonal durchgeführt wird. Bisher erfolgt die Sichtung der Bewerbungsunterlagen einschließlich der Auswahl der Bewerber/-innen, die für das Fachgespräch eingeladen werden sollen, sowie die Durchführung der Fachgespräche allein durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Kindertagesstätten, SG Dienst- und Fachaufsicht für Kita und für Horte. Aufgrund der Vielzahl und des Umfanges dieser Fachgespräche einschließlich der bis heute aktuell angespannten personellen Situation im Personalamt war und ist es nicht möglich, den Auswahlprozess umzugestalten und eine Teilnahme des Personalamtes an den Gesprächen sicherzustellen. Hier muss nun zeitnah eine neue Strategie entwickelt werden. Unter der Federführung des Personalamtes soll zukünftig ein modernes Auswahlverfahren speziell für den Erzieherbereich konzipiert werden. Auch die Führung der Vorstellungsgespräche soll zukünftig unter Federführung des Personalamtes mit Einbeziehung der Dienst- und Fachaufsicht für Kita und Horte erfolgen. Weiterhin gilt es für die Anwerbung und Bindung von Erzieherpersonal eine ausreichend, sich deutlich von anderen Kommunen und freien Trägern abhebende Personalmarketingstrategie zu entwickeln. Hierfür ist es notwendig, dass dem Personalamt ab Juni 2018 zwei Stellen für Personalsachbearbeitung in der Abt. Personalgewinnung zugeführt werden. Zu 3.: Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern nach folgenden Bedingungen: Es werden im Ausbildungsjahr 2019/2020 insgesamt 25 Plätze und im Ausbildungsjahr 2020/2021 weitere 25 Plätze gefördert. Die Stadt Leipzig beteiligt sich zu 50 % der Aufwendungen für die tariflichen Bruttoarbeitsentgelte zzgl. entsprechender Arbeitgeberanteile für die ersten beiden Ausbildungsjahre. Ab dem 3. Jahr der Ausbildung werden die Stellenanteile auf den gesetzlichen Personalschlüssel angerechnet. Die Höchstgrenze des Bruttoarbeitsentgelts bemisst sich an dem TVAöD-Pflege. Overheadkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Förderkriterium wird auch die Anzahl der betreuten Kinder des Antragsstellers Berücksichtigung finden. Das genaue Verfahren wird in einer Förderrichtlinie festgelegt, die dem Stadtrat bis spätestens im ersten Quartal 2019 vorgelegt wird. Die im Begründungstext benannten finanziellen Aufwendungen sind im jeweiligen Haushaltsjahr planerisch zu veranschlagen. Begründung: Analog der kommunalen Einrichtungen herrscht aufgrund der steigenden Geburtenzahl und dem Zuzug von jungen Familien auch bei freien Trägern, die subsidiär für die Stadt Leipzig Kindertageseinrichtungen betreiben, ein hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Auch die freien Träger stehen zunehmend vor der Herausforderung, geeignete Erzieher/innen für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen zu finden. Dieser Sachverhalt wurde im Zuge der Verhandlungen der neuen Kita-Vereinbarungen von mehreren Trägern thematisiert. 7/9 Im Rahmen der Pluralität der Leipziger Trägerlandschaft sollen auch die freien Träger eine Fördermöglichkeit für zukünftige Fachkräftegewinnung erhalten, damit diese der benannten Herausforderung gestärkter entgegentreten können. Die berufsbegleitende Erzieherausbildung ist keine Pflichtleistung im Sinne des SächsKitaG und somit eine freiwillige Aufgabe. Dementsprechend bedarf eine solche Regelung der Zustimmung des Stadtrates. Darüber hinaus ist eine entsprechende Förderrichtlinie dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, die das genaue Verfahren beschreibt. Die Förderrichtlinie wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des ersten Quartals 2019 vorgelegt, damit das Antragsverfahren für den ersten Jahrgang ausreichend Vorlaufzeit hat. Insgesamt ist eine Förderung von 25 Plätzen im Ausbildungsjahr 2019/2020 sowie weiteren 25 Plätzen im Ausbildungsjahr 2020/2021 vorgesehen. Dabei beträgt die Förderhöhe 50 % der tariflichen Bruttoentgelte zzgl. der Arbeitgeberanteile des/der in berufsbegleitender Ausbildung befindlichen Erzieher/in. Die Höchstgrenze für die Förderung bildet der TVAöDPflege, der gegenwärtig folgende Bruttoentgelte vorsieht: 1. Ausbildungsjahr: 1.140,69 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1.303,38 Euro Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich in der aktuellen Tarifverhandlung darauf verständigt, dass die berufsbegleitende Erzieherausbildung mit Wirkung vom 01.03.2018 gemäß TVAöD-Pflege vergütet werden soll. Dementsprechend wird der benannte Tarifvertrag als Obergrenze der Förderung festgelegt. Die Förderung umfasst die ersten beiden Ausbildungsjahre. Ab dem dritten Ausbildungsjahr kann laut Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und dem Landesjugendamt die in berufsbegleitender Ausbildung befindlichen Erzieher/innen auf den gesetzlichen Personalschlüssel gemäß § 12 SächsKitaG angerechnet werden und werden dann über den Gemeindeanteil an den Personalkosten nach § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 SächsKitaG finanziert. Overheadkosten werden nicht zusätzlich übernommen. Hierfür sollen die bereits bestehenden Overheadstrukturen der Träger Verwendung finden. Bei der Vergabe der Förderung wird auch die Anzahl der betreuten Kinder des Antragsstellers, dessen voraussichtlicher Bedarf (z. B. geplante Neubauten bzw. Erweiterungen) und dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung des Eigenanteils Berücksichtigung finden müssen. Näheres hierzu regelt die Förderrichtlinie. Dennoch sollten viele Träger die Möglichkeit erhalten, die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 würden sich nach gegenwärtigem Tarifvertrag sowie Sozialversicherungsbeiträgen folgende finanzielle Auswirkungen für das Budget 51_365_3ZW ergeben: 1. Jahrgang 2019 2020 2021 69.100,00 € 210.800,00 € 145.500,00 € 69.100,00 € 210.800,00 € 145.500,00 € 279.900,00 € 356.300,00 € 145.500,00 € 2. Jahrgang Gesamt 69.100,00 € 2022 Die entsprechenden finanziellen Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt werden. 8/9 Anlagen: Kalkulation der Aufwendungen für die Ausbildung ab 2018 9/9 Anlage 1: Planung der Ausbildungs- und Studienkosten 1 Haushaltsjahr 2018: Plätze Ausbildung/Studium Bachelor of Arts, Elementarpädagogik Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Einstellungsjahr 2016 Einstellungsjahr 2015 Erzieherausbildung (berufsbegleitend) Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Einstellungsjahr 2016 Einstellungsjahr 2015 Gesamt Personalaufwand Ausbildungskosten (inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale, Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung) (überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen) 16 10 2 2 2 25 25 0 0 0 129.280,00 39.100,00 30.780,00 32.300,00 27.100,00 180.250,00 180.250,00 0,00 0,00 0,00 309.530,00 Gesamtaufwand: bereits im Haushalt für jährlich 2 Plätze Elementarpädagogik geplant: Gesamtmehrbedarf 2018: 2.800,00 2.000,00 400,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.800,00 312.330,00 60.000,00 253.000,00 Planung Haushaltsjahr 2019: Ausbildung/Studium Bachelor of Arts, Elementarpädagogik Einstellungsjahr 2019 Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Einstellungsjahr 2016 Erzieherausbildung (berufsbegleitend) Einstellungsjahr 2019 Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Einstellungsjahr 2016 Gesamt Plätze Personalaufwand Ausbildungskosten (inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale, Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung) (überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen) 24 10 10 2 2 50 25 25 0 0 271.700,00 43.700,00 165.100,00 34.560,00 28.340,00 646.250,00 187.750,00 458.500,00 0,00 0,00 917.950,00 4.400,00 2.000,00 2.000,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.400,00 Planung Haushaltsjahr 2020: Ausbildung/Studium Bachelor of Arts, Elementarpädagogik Einstellungsjahr 2020 Einstellungsjahr 2019 Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Erzieherausbildung (berufsbegleitend) Einstellungsjahr 2020 Einstellungsjahr 2019 Einstellungsjahr 2018 Einstellungsjahr 2017 Gesamt 1 Plätze 32 10 10 10 2 75 25 25 25 0 Personalaufwand Ausbildungskosten (inkl. Abschlussprämie, Lernmittelpauschale, Jahressonderzahlung u. Tarifsteigerung) (überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen) 422.440,00 45.900,00 170.000,00 177.700,00 28.840,00 1.164.250,00 190.750,00 471.000,00 502.500,00 0,00 1.586.690,00 6.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 Die Personalkosten im Studiengang Bachelor Elementarpädagogik enthalten eine Angleichung an die im Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG geregelten Entgelte.