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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1396525.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05848 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Aschebehälter vor dem Haupteingang des Neuen Rathauses: Warum verstößt die Stadtverwaltung gegen die eigene Polizeiverordnung ? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 mündliche Beantwortung Anfrage: In der Ratssitzung am 01.02.2018 wurde eine Ergänzung der „Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig“ beschlossen. Dazu zählt auch der neue Absatz (6) in § 4. Dieser besagt, dass alle Einrichtungen und Gewerbebetriebe, die unter die Bestimmungen des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes fallen, transportable feuerfeste Aschebehälter aufzustellen und rechtzeitig zu entleeren haben. Dadurch sollen Raucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Asche und Zigarettenresten angehalten und die Sauberkeit im öffentlichen Raum verbessert werden. Gemäß § 19 werden Verstöße gegen diese Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet. Logischerweise gehören diese Aschebehälter neben den Haupteingang der jeweiligen Einrichtung, damit diese von den Besuchern sinnvoll genutzt werden können. Bis Anfang Mai hat die Stadtverwaltung diese selbst erwirkte Vorschrift auch vorbildlich umgesetzt: im überdachten Vorraum des Haupteinganges Neues Rathaus standen 2 transportable feuerfeste Aschebehälter, die zusätzlich auch als Abfallbehälter dienten sowie 2 fest angeschraubte Aschenbehälter in Säulenform. Kurz nach dem 01.Mai verschwanden plötzlich die beiden transportablen Aschebehälter, am 07.Mai wurden dann auch die beiden anderen Aschebehälter abgeschraubt. Nichtsahnende Besucher des Neuen Rathauses haben seitdem keine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Asche und Zigarettenresten. Wir fragen an: Warum verstößt die Stadtverwaltung gegen die oben genannte, selbst erwirkte Vorschrift in der Polizeiverordnung ? Wie sollen Besucher des Neuen Rathauses Asche und Zigarettenreste entsorgen ? 1/2 Wir gehen davon aus, dass das Amt für Gebäudemanagement für die Entfernung der Aschebehälter verantwortlich ist und das Ordnungsamt Verstöße gegen die Polizeiverordnung zu ahnden hat, und fragen an: Hat das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid an das Amt für Gebäudemanagement wegen des beschriebenen Vorgangs erlassen ? Wenn Ja: in welcher Höhe ? Wenn Nein: warum nicht ? 2/2