Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396525.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05848
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Aschebehälter vor dem Haupteingang des Neuen Rathauses: Warum verstößt die
Stadtverwaltung gegen die eigene Polizeiverordnung ?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
mündliche Beantwortung
Anfrage:
In der Ratssitzung am 01.02.2018 wurde eine Ergänzung der „Polizeiverordnung über öffentliche
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig“ beschlossen. Dazu zählt auch der neue Absatz (6) in § 4.
Dieser besagt, dass alle Einrichtungen und Gewerbebetriebe, die unter die Bestimmungen des
Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes fallen, transportable feuerfeste Aschebehälter aufzustellen
und rechtzeitig zu entleeren haben. Dadurch sollen Raucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung von
Asche und Zigarettenresten angehalten und die Sauberkeit im öffentlichen Raum verbessert werden.
Gemäß § 19 werden Verstöße gegen diese Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet.
Logischerweise gehören diese Aschebehälter neben den Haupteingang der jeweiligen Einrichtung,
damit diese von den Besuchern sinnvoll genutzt werden können.
Bis Anfang Mai hat die Stadtverwaltung diese selbst erwirkte Vorschrift auch vorbildlich umgesetzt:
im überdachten Vorraum des Haupteinganges Neues Rathaus standen 2 transportable feuerfeste
Aschebehälter, die zusätzlich auch als Abfallbehälter dienten sowie 2 fest angeschraubte
Aschenbehälter in Säulenform.
Kurz nach dem 01.Mai verschwanden plötzlich die beiden transportablen Aschebehälter, am 07.Mai
wurden dann auch die beiden anderen Aschebehälter abgeschraubt.
Nichtsahnende Besucher des Neuen Rathauses haben seitdem keine Möglichkeit zur
ordnungsgemäßen Entsorgung von Asche und Zigarettenresten.
Wir fragen an:
Warum verstößt die Stadtverwaltung gegen die oben genannte, selbst erwirkte Vorschrift in der
Polizeiverordnung ?
Wie sollen Besucher des Neuen Rathauses Asche und Zigarettenreste entsorgen ?
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Wir gehen davon aus, dass das Amt für Gebäudemanagement für die Entfernung der Aschebehälter
verantwortlich ist und das Ordnungsamt Verstöße gegen die Polizeiverordnung zu ahnden hat, und
fragen an:
Hat das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid an das Amt für Gebäudemanagement wegen des
beschriebenen Vorgangs erlassen ?
Wenn Ja: in welcher Höhe ?
Wenn Nein: warum nicht ?
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