Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050857.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
24.09.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. -02043-NF-02-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft (LWB) anzuweisen, dass diese in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat bis zum
30.06.2016 eine Fortschreibung der Unternehmensstrategie vorlegt, die Grundlage der Bewertung
und Fortschreibung der Eigentümerziele ist. In der Unternehmensstrategie soll unter Beibehaltung
der erreichten wirtschaftlichen Stabilität und der Fortsetzung komplexer Sanierungsmaßnahmen in
inner- und randstädtischen Wohnsiedlungen auch auf Wohnungsbau, vorrangig auf eigenen und
innerstädtischen Grundstücken sowie zur Arrondierung von Stadtstrukturen durch
Lückenschließungen, orientiert werden.
2. Die BBVL wird beauftragt zusammen mit der LWB zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der
Stadt und anderer kommunaler Eigentümer an die Leipziger Wohnungs.- und Baugesellschaft
übertragen werden können. Die Ergebnisse werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung bis
31.03.2016 vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Begründung:
Da seit Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Wohnungspolitischen
Konzeptes an der Umsetzung gearbeitet wurde und der Verwaltungsstandpunkt erst seit gestern
vorliegt, wurden zeitliche und inhaltliche Anpassungen zum Ursprungsantrag vorgenommen sowie
alle Inhalte des SPD-Änderungsantrages übernommen.
Anlagen:
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 15.3
Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB
Vorlage: -02043-NF-02-NF-02
Beschluss:
1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die
Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende
Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf
aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten
und anzupassen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit Wohnimmobilien der
Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die
Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.
Protokollnotiz: Die Prüfung erfolgt von der BBVL oder einem anderen externen Dritten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21. Januar 2016
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