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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050857.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
24.09.18, 13:36

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. -02043-NF-02-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit 2. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) anzuweisen, dass diese in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat bis zum 30.06.2016 eine Fortschreibung der Unternehmensstrategie vorlegt, die Grundlage der Bewertung und Fortschreibung der Eigentümerziele ist. In der Unternehmensstrategie soll unter Beibehaltung der erreichten wirtschaftlichen Stabilität und der Fortsetzung komplexer Sanierungsmaßnahmen in inner- und randstädtischen Wohnsiedlungen auch auf Wohnungsbau, vorrangig auf eigenen und innerstädtischen Grundstücken sowie zur Arrondierung von Stadtstrukturen durch Lückenschließungen, orientiert werden. 2. Die BBVL wird beauftragt zusammen mit der LWB zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Eigentümer an die Leipziger Wohnungs.- und Baugesellschaft übertragen werden können. Die Ergebnisse werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung bis 31.03.2016 vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Begründung: Da seit Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes an der Umsetzung gearbeitet wurde und der Verwaltungsstandpunkt erst seit gestern vorliegt, wurden zeitliche und inhaltliche Anpassungen zum Ursprungsantrag vorgenommen sowie alle Inhalte des SPD-Änderungsantrages übernommen. Anlagen: Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 15.3 Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB Vorlage: -02043-NF-02-NF-02 Beschluss: 1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Protokollnotiz: Die Prüfung erfolgt von der BBVL oder einem anderen externen Dritten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1