Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395452.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05830
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Umsetzung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
16.05.2018
Zuständigkeit
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Beschäftigung Schwerbehinderter trifft den Arbeitgeber entsprechend §71
SGB IX eine Pflichtquote. Diese beträgt fünf Prozent. Frauen mit Schwerbehinderungen sind
besonders zu berücksichtigen. Im Teilhabeplan der Stadt Leipzig erklärt sich die Stadt dazu,
die Beschäftigungsquote zu erfüllen. Wir fragen zur aktuellen Situation nach:
1. Wie hoch sind die Beschäftungsquoten der Stadt Leipzig einschließlich ihrer
Eigenbetriebe? (in Prozent und absoluten Zahlen)
- Wurde eine Ausgleichsabgabe nötig?
2. Wie hoch ist der Anteil an Frauen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung und
den Eigenbetrieben? (in Prozent und absoluten Zahlen)
3. Wieviele Azubis mit Schwerbinderungen wurden in den vergangenen fünf Jahren
eingestellt?
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