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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395452.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05830 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Umsetzung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 16.05.2018 Zuständigkeit Sachverhalt: Hinsichtlich der Beschäftigung Schwerbehinderter trifft den Arbeitgeber entsprechend §71 SGB IX eine Pflichtquote. Diese beträgt fünf Prozent. Frauen mit Schwerbehinderungen sind besonders zu berücksichtigen. Im Teilhabeplan der Stadt Leipzig erklärt sich die Stadt dazu, die Beschäftigungsquote zu erfüllen. Wir fragen zur aktuellen Situation nach: 1. Wie hoch sind die Beschäftungsquoten der Stadt Leipzig einschließlich ihrer Eigenbetriebe? (in Prozent und absoluten Zahlen) - Wurde eine Ausgleichsabgabe nötig? 2. Wie hoch ist der Anteil an Frauen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben? (in Prozent und absoluten Zahlen) 3. Wieviele Azubis mit Schwerbinderungen wurden in den vergangenen fünf Jahren eingestellt? 1/1