Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392312.pdf
Größe
525 kB
Erstellt
23.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05788
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Leipziger Wasserwege - Instandhaltung, Gebühren und Ausbau
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
In der Freizeit Kajaks und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. Am sonnigen Tagen
sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als
sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in
der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und
rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:
1. Nach der Gewässerunterhaltungssatzung – Fortschreibung 2016 werden jetzt auch
für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in m³ Wasserverdrängung der
betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In
der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der
Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
a. Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in m³ wurden nach dem
verschieden Bootstypen pro Boot festgelegt? (z.B. für 1-, 2-Kajaks,
Ruderboote, Drachenboote)
b. Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote
nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt Leipzig zugearbeitet?
c. Mit welcher Abgabehöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von
der Fahrgastschifffahrt und Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer
angeben)
2. Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der
Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?
3. Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der
Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§
31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter
anderen der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines
ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an
schiffbaren Gewässern.
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a. Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der
Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?
b. Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am KarlHeine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?
c. In welchen Zeitrahmen versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume
beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen?
Wohin kann man solche Fälle melden?
4. Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit
dem Boot fahren zu können (siehe Foto). Bis heute ist dies nicht möglich.
a. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?
b. Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der
Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?
Anlagen:
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