Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394610.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
25.05.18, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05818
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ulrike Schult und Alexander Rode
Betreff:
Einhaltung der Eigentümerziele LWB/Sanierungspläne im Leipziger Süden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Für Häuser der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) an mehreren
Adressen in der Südvorstadt und in Connewitz mit insg. etwa 340 Wohnungen sind
Sanierungen geplant. Zwischen 10 und 80 Prozent der betreffenden Wohnungen stehen teils
seit Jahren leer. Seit 2017 setzen sich Mieterinnen und Mieter für mehr Transparenz bei den
geplanten Sanierungen ein. Bisher ist die Kommunikation der LWB mit den Mieterinnen und
Mietern aber weiterhin vor allem von Intransparenz geprägt, was viel Verunsicherung
erzeugt. Es entsteht der Eindruck, als setze die LWB vor allem auf Zeit und auf individuelle
Absprachen mit einzelnen Mietparteien anstatt darauf, entweder ein Gesamtkonzept zur
Sanierung der betrefenden Häuser zu erstellen und zu kommunizieren oder wenigstens allen
betroffenen Mieterinnen und Mietern in einem Haus mit einer Sanierungsankündigung
rechtzeitig und gleichzeitig auf transparentem Weg Angebote zum Wiedereinzug zu
bestimmten Konditionen zu machen oder ihnen alternative Optionen anzubieten.
Letzteres wäre auch möglich, ohne dass die LWB eine konkrete Ansprechperson je Haus
hat, wie sie nach dem zweiten offenen Brief der Mieterinnen und Mieter im Oktober 2017
vorschlug.
Die Ratsversammlung gibt der LWB in den aktuellen Eigentümerzielen vor, dass nach
Modernisierungen/Sanierungen grundsätzlich günstige Mieten erhalten werden sollen
(Vorgehensziel 1.1.8). Außerdem sollen, um gegen Segregation anzugehen, in Stadtteilen
mit durchschnittlichen Bestandsmieten oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts der
Bestand an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen oder im preisgünstigen
Segment liegen, mindestens erhalten bleiben (Vorgehensziel 1.1.11).
Fragen:
1. Die Neuvermietung der mittlerweile sanierten Häuser in der Hardenbergstr. 4, 6 und
Brandvorwerkstraße 62, 64 "im Durchschnitt für zehn Euro pro Quadratmeter"
(https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009058) verstößt gegen die
Eigentümerziele der LWB (Vorgehensziel 1.1.8 und 1.1.11). Mit welcher Begründung
trifft der Aufsichtsrat der LWB Entscheidungen, die gegen die vom Stadtrat
festgelegten Eigentümerziele verstoßen?
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2. Im
Amtsblatt
3/2017
vom
11.
Februar
2017,
S.
11
https://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/Amtsblatt/2017/Amt
sblatt_2017-03.pdf wurde veröffentlicht, dass ein Bauvorbescheid für ein
"Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Vollgeschossen + Dachgeschoss" für das
Grundstück Hardenbergstraße 2-8 Brandvorwerkstraße 62-64 erteilt wurde. Was
genau ist dort für wann geplant und was bedeutet das konkret für die jetzigen LWBMieterinnen und Mieter in der Hardenbergstraße 8 und 10?
3. Welche neuen Zeit- und konkreten Sanierungspläne für welche der betroffenen LWBObjekte im Leipziger Süden gibt es inzwischen (seit den Antworten auf die offenen
Briefe vom 27. März 2017 und 11. Oktober 2017 und Ankündigungen in
der„Wohnzeit“) und inwiefern werden dabei die Eigentümerziele der LWB
(Vorgehensziel 1.1.8 und 1.1.11) eingehalten werden?
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