Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370300.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
21.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.05.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05515
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Wahl der Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter am
Verwaltungsgericht für die Jahre 2019 bis 2023
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
06.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Vorbereitung der Wahl der Schöffen,
Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht für die
Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
01/2018 06/2018
1 000,00
-
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Im Jahr 2018 sind die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim
Verwaltungsgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu wählen. Die rechtliche
Grundlage dafür bilden die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur
Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen
(Schöffen- und Jugendschöffen VwV) sowie die Verwaltungsgerichtsordnung.
In der Verwaltungsvorschrift bzw. der Verwaltungsgerichtsordnung ist festgelegt, dass die
Schöffen und Jugendschöffen (für Strafsachen bzw. Jugendstrafsachen beim Amts- bzw.
Landgericht) sowie die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht durch einen
Wahlausschuss am jeweiligen Gericht aus den Vorschlagslisten der Gemeinden im
jeweiligen Gerichtsbezirk zu wählen sind.
Spätestens zum 30. Juni 2018 ist durch die Gemeinden je eine Vorschlagsliste für die zu
wählenden Schöffen bzw. Jugendschöffen aufzustellen. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist bei den Schöffen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates,
im Falle der Jugendschöffen von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses erforderlich. Unmittelbar nach der Aufstellung sind die Vorschlagslisten eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Beginn und Ende der
Auflegungsfrist sind öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Vorschlagslisten kann binnen
einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist Einspruch erhoben werden.
Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht sind durch den Stadtrat sieben Vertrauenspersonen zu wählen.
Der Oberbürgermeister wird durch den Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung im
Wahlausschuss vertreten.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht ist ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates,
erforderlich. Eine Auflegung der Vorschlagsliste zur Einsichtnahme erfolgt nicht. Die
Übermittlung der Vorschlagsliste an das Verwaltungsgericht erfolgt voraussichtlich erst im
vierten Quartal.
Zuständig für die Realisierung der Aufgaben der Stadt Leipzig zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahl der Schöffen ist das Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung mit
dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Büro für Ratsangelegenheiten.
Die nachfolgend vorgeschlagene Verfahrensweise zur Wahl entspricht im Grundsatz der von
vor fünf Jahren, also von 2013.
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Vorgeschlagene Verfahrensweise
1. In der Stadtratssitzung am 20. Juni 2018 wird unter Regie des Büros für
Ratsangelegenheiten über die Aufnahme der Bewerber in die Schöffen-Vorschlagsliste
entschieden. Dazu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Durch das Amt für Statistik und Wahlen wird eine entsprechende Liste vorbereitet, in der
alle bis zum 30. April 2018 eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt werden. In
geheimer Wahl sind durch die Stadträte die Namen der Bewerber zu streichen, die nicht
in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.
2. Für den Fall, dass die durch die jeweiligen Gerichte mitgeteilte Zahl an Vorschlägen
nicht überschritten werden darf, werden die überzähligen Bewerber mit den niedrigsten
Stimmenzahlen gestrichen, falls erforderlich entscheidet bei gleicher Stimmenzahl das
durch den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen bzw. eine durch ihn beauftragte
Person zu ziehende Los.
3. Für den Fall, dass weniger Bewerber als die vom jeweiligen Gericht mitgeteilte
Mindestzahl die notwendige Stimmenzahl erreichen, finden weitere Wahlgänge bis zum
Erreichen der Mindestzahl statt. Dabei stehen jeweils nur die Bewerber zur Wahl, die
bisher nicht gewählt wurden.
4. Für den Wahlausschuss sind durch den Stadtrat sieben Vertrauenspersonen zu wählen.
Die Vorschläge für diese Wahl erfolgen durch die Fraktionen bis zum 8. Juni 2018 an
das Büro für Ratsangelegenheiten nach folgendem Schlüssel:
CDU
2 Vorschläge
DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD, Freibeuter:
je 1 Vorschlag
Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt ebenfalls in der Stadtratssitzung am
20. Juni 2018. Zur Wahl ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl
erforderlich.
5. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, in der Sitzung am 18. Juni 2018 über die
Aufnahme der Bewerber in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste analog der Verfahrensweise bei 1. und 2. zu entscheiden.
6. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht
erfolgt in der Stadtratssitzung am 19. September 2018 nach der unter 1. und 2.
genannten Verfahrensweise. Aufgenommen werden alle Bewerber, die sich bis zum
30. April 2018 gemeldet haben, falls erforderlich wird der Bewerbungszeitraum bis zum
31. August 2018 verlängert.
4/5
Begründung
In der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der
Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV)
bzw. der Verwaltungsgerichtsordnung ist festgelegt, dass die Gemeinden für die Aufstellung
der Vorschlagslisten für die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim
Verwaltungsgericht zuständig sind.
Der vorstehende Ablauf dieser Aufstellung entspricht diesen Festlegungen.
Grundsätzlich entspricht die gesamte Verfahrensweise dem Ablauf wie vor fünf Jahren.
Gemäß Mitteilung des Landgerichtspräsidenten sind in die Vorschlagsliste für Schöffen
insgesamt 956 Personen aufzunehmen, in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen insgesamt
392 Personen.
Bisher ist noch nicht bekannt, wie groß die Zahl der vorzuschlagenden Personen für die Liste
der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht ist (vor fünf Jahren waren es
76 Personen).
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