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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370300.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
21.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.05.18, 10:05

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05515 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Wahl der Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht für die Jahre 2019 bis 2023 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Verwaltungsausschuss 06.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Vorbereitung der Wahl der Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 01/2018 06/2018 1 000,00 - Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Vorbemerkungen Im Jahr 2018 sind die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu wählen. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) sowie die Verwaltungsgerichtsordnung. In der Verwaltungsvorschrift bzw. der Verwaltungsgerichtsordnung ist festgelegt, dass die Schöffen und Jugendschöffen (für Strafsachen bzw. Jugendstrafsachen beim Amts- bzw. Landgericht) sowie die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht durch einen Wahlausschuss am jeweiligen Gericht aus den Vorschlagslisten der Gemeinden im jeweiligen Gerichtsbezirk zu wählen sind. Spätestens zum 30. Juni 2018 ist durch die Gemeinden je eine Vorschlagsliste für die zu wählenden Schöffen bzw. Jugendschöffen aufzustellen. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist bei den Schöffen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates, im Falle der Jugendschöffen von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Unmittelbar nach der Aufstellung sind die Vorschlagslisten eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Beginn und Ende der Auflegungsfrist sind öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist Einspruch erhoben werden. Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht sind durch den Stadtrat sieben Vertrauenspersonen zu wählen. Der Oberbürgermeister wird durch den Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung im Wahlausschuss vertreten. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht ist ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates, erforderlich. Eine Auflegung der Vorschlagsliste zur Einsichtnahme erfolgt nicht. Die Übermittlung der Vorschlagsliste an das Verwaltungsgericht erfolgt voraussichtlich erst im vierten Quartal. Zuständig für die Realisierung der Aufgaben der Stadt Leipzig zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen ist das Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Büro für Ratsangelegenheiten. Die nachfolgend vorgeschlagene Verfahrensweise zur Wahl entspricht im Grundsatz der von vor fünf Jahren, also von 2013. 3/5 Vorgeschlagene Verfahrensweise 1. In der Stadtratssitzung am 20. Juni 2018 wird unter Regie des Büros für Ratsangelegenheiten über die Aufnahme der Bewerber in die Schöffen-Vorschlagsliste entschieden. Dazu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Durch das Amt für Statistik und Wahlen wird eine entsprechende Liste vorbereitet, in der alle bis zum 30. April 2018 eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt werden. In geheimer Wahl sind durch die Stadträte die Namen der Bewerber zu streichen, die nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. 2. Für den Fall, dass die durch die jeweiligen Gerichte mitgeteilte Zahl an Vorschlägen nicht überschritten werden darf, werden die überzähligen Bewerber mit den niedrigsten Stimmenzahlen gestrichen, falls erforderlich entscheidet bei gleicher Stimmenzahl das durch den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen bzw. eine durch ihn beauftragte Person zu ziehende Los. 3. Für den Fall, dass weniger Bewerber als die vom jeweiligen Gericht mitgeteilte Mindestzahl die notwendige Stimmenzahl erreichen, finden weitere Wahlgänge bis zum Erreichen der Mindestzahl statt. Dabei stehen jeweils nur die Bewerber zur Wahl, die bisher nicht gewählt wurden. 4. Für den Wahlausschuss sind durch den Stadtrat sieben Vertrauenspersonen zu wählen. Die Vorschläge für diese Wahl erfolgen durch die Fraktionen bis zum 8. Juni 2018 an das Büro für Ratsangelegenheiten nach folgendem Schlüssel: CDU 2 Vorschläge DIE LINKE, SPD, GRÜNE, AfD, Freibeuter: je 1 Vorschlag Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt ebenfalls in der Stadtratssitzung am 20. Juni 2018. Zur Wahl ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. 5. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, in der Sitzung am 18. Juni 2018 über die Aufnahme der Bewerber in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste analog der Verfahrensweise bei 1. und 2. zu entscheiden. 6. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht erfolgt in der Stadtratssitzung am 19. September 2018 nach der unter 1. und 2. genannten Verfahrensweise. Aufgenommen werden alle Bewerber, die sich bis zum 30. April 2018 gemeldet haben, falls erforderlich wird der Bewerbungszeitraum bis zum 31. August 2018 verlängert. 4/5 Begründung In der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) bzw. der Verwaltungsgerichtsordnung ist festgelegt, dass die Gemeinden für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht zuständig sind. Der vorstehende Ablauf dieser Aufstellung entspricht diesen Festlegungen. Grundsätzlich entspricht die gesamte Verfahrensweise dem Ablauf wie vor fünf Jahren. Gemäß Mitteilung des Landgerichtspräsidenten sind in die Vorschlagsliste für Schöffen insgesamt 956 Personen aufzunehmen, in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen insgesamt 392 Personen. Bisher ist noch nicht bekannt, wie groß die Zahl der vorzuschlagenden Personen für die Liste der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht ist (vor fünf Jahren waren es 76 Personen). 5/5