Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394628.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05461-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der
Eilenburger Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Wiederherstellung des mit der Straßenbaumaßnahme in 2016 nicht erneuerten
Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Eilenburger Straße in Höhe der Josephinenstraße wird
abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Der in Rede stehende FGÜ wurde angeordnet, als die Eilenburger Straße noch Bestandteil
des Straßenhauptnetzes war. Inzwischen wurde die Straße verkehrsberuhigt, indem sie
umgebaut wurde, die Querungslängen für Fußgänger durch den Bau von Gehwegnasen
verkürzt wurden und die Straße in eine Tempo-30-Zonenenregelung einbezogen wurde. Hier
sind FGÜ aus Sicherheitsgründen nicht mehr erforderlich.
Der Umbau wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme
wurden an der Querungsstelle Gehwegnasen eingebaut. Dadurch werden gute
Sichtbeziehungen gewährleistet. Außerdem wird dadurch die Fahrbahn eingeengt, so dass
Fußgänger die Eilenburger Straße an dieser Stelle auf dem kürzesten Weg mit der
gebotenen Aufmerksamkeit sicher queren können. Aus den genannten Gründen wurde der
FGÜ mit der Straßenbaumaßnahme zur Eilenburger Straße nicht wieder erneuert.
In Tempo-30-Zonen muss generell mit querenden Fußgängern, insbesondere mit Kindern
und älteren Menschen gerechnet werden. In der Eilenburger Straße gibt es wegen der
angrenzenden Grünanlage (Eilenburger Bahnhof) viele Querungsstellen, so dass schon aus
diesem Grund im gesamten Straßenverlauf erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht
erforderlich sind. Es ist deshalb aus Sicherheitsgründen auch nicht zielführend, eine
einzelne Querungsstelle besonders hervorzuheben und mit einem FGÜ auszustatten.
Dies könnte zu einer Verringerung der Querungssicherheit an den weiteren Querungsstellen
führen.
Anlagen:
-
Petition
3/3
VI-P-05461
Einreicherin: Frau Knabe
Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der
Eilenburger Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten hiermit um die Wiedereinrichtung des Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) auf
der Eilenburger Straße/ Ecke Josephinenstraße, damit vor allem Kinder, aber auch ältere
Menschen die Straße sicher überqueren können.
Der von der Stadt Leipzig empfohlene Schulweg zur Wilhelm-Busch-Grundschule besagt,
dass die Kinder die Straße an der Stelle des ehemaligen Fußgängerüberwegs überqueren
sollen. Durch die zahlreichen Büros in der Eilenburger Straße fahren am Morgen zu der Zeit,
in der die Kinder zur Schule gehen, und ebenso am Nachmittag zum Schulschluss so viele
Autos in der Eilenburger Straße, dass ein Überqueren der Straße häufig erst nach langer
Wartezeit möglich ist. Zudem ist die Stelle, an der die Schulkinder laut Schulwegbroschüre
die Straße überqueren sollen, sehr unübersichtlich, weil zum einen die Josephinenstraße
hier auf die Eilenburger Straße trifft und zum anderen weil viele parkende Autos am
Straßenrand stehen.
Anfragen bezüglich der Wiedereinrichtung des Fußgängerüberweges wurden mit der
Begründung zurückgewiesen, dass die Eilenburger Straße zur Tempo-30-Zone wurde und
die Tempo-30-Zone die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ausschließe. Laut R-FGÜ
des §26 StVO können Fußgängerüberwege aber in begründeten Fällen angeordnet werden
(R-FGÜ 2.3), z. B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und
publikumsintensiven Institutionen. Außerdem heißt es in der Richtlinie weiterhin, dass
gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) die Fortbewegung schwächerer
Verkehrsteilnehmender unterstützen und nicht generell ausgeschlossen werden sollten,
zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden (Hinweise zu
Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf ? (W 1), Ausgabe 2014, 4.5 des
Regelwerkes der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)).
Die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens über die Eilenburger Straße/ Ecke
Josephinenstraße trägt zu einem sicheren Schulweg bei, verhindert Unfälle und führt dazu,
dass Autofahrer ihr Tempo reduzieren. An besagter Stelle hat man nämlich den Eindruck,
dass sich viele Autofahrer nicht an das Tempo 30 halten.