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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1394628.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05461-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der Eilenburger Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Wiederherstellung des mit der Straßenbaumaßnahme in 2016 nicht erneuerten Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Eilenburger Straße in Höhe der Josephinenstraße wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Der in Rede stehende FGÜ wurde angeordnet, als die Eilenburger Straße noch Bestandteil des Straßenhauptnetzes war. Inzwischen wurde die Straße verkehrsberuhigt, indem sie umgebaut wurde, die Querungslängen für Fußgänger durch den Bau von Gehwegnasen verkürzt wurden und die Straße in eine Tempo-30-Zonenenregelung einbezogen wurde. Hier sind FGÜ aus Sicherheitsgründen nicht mehr erforderlich. Der Umbau wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme wurden an der Querungsstelle Gehwegnasen eingebaut. Dadurch werden gute Sichtbeziehungen gewährleistet. Außerdem wird dadurch die Fahrbahn eingeengt, so dass Fußgänger die Eilenburger Straße an dieser Stelle auf dem kürzesten Weg mit der gebotenen Aufmerksamkeit sicher queren können. Aus den genannten Gründen wurde der FGÜ mit der Straßenbaumaßnahme zur Eilenburger Straße nicht wieder erneuert. In Tempo-30-Zonen muss generell mit querenden Fußgängern, insbesondere mit Kindern und älteren Menschen gerechnet werden. In der Eilenburger Straße gibt es wegen der angrenzenden Grünanlage (Eilenburger Bahnhof) viele Querungsstellen, so dass schon aus diesem Grund im gesamten Straßenverlauf erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht erforderlich sind. Es ist deshalb aus Sicherheitsgründen auch nicht zielführend, eine einzelne Querungsstelle besonders hervorzuheben und mit einem FGÜ auszustatten. Dies könnte zu einer Verringerung der Querungssicherheit an den weiteren Querungsstellen führen. Anlagen: - Petition 3/3 VI-P-05461 Einreicherin: Frau Knabe Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der Eilenburger Straße Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten hiermit um die Wiedereinrichtung des Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) auf der Eilenburger Straße/ Ecke Josephinenstraße, damit vor allem Kinder, aber auch ältere Menschen die Straße sicher überqueren können. Der von der Stadt Leipzig empfohlene Schulweg zur Wilhelm-Busch-Grundschule besagt, dass die Kinder die Straße an der Stelle des ehemaligen Fußgängerüberwegs überqueren sollen. Durch die zahlreichen Büros in der Eilenburger Straße fahren am Morgen zu der Zeit, in der die Kinder zur Schule gehen, und ebenso am Nachmittag zum Schulschluss so viele Autos in der Eilenburger Straße, dass ein Überqueren der Straße häufig erst nach langer Wartezeit möglich ist. Zudem ist die Stelle, an der die Schulkinder laut Schulwegbroschüre die Straße überqueren sollen, sehr unübersichtlich, weil zum einen die Josephinenstraße hier auf die Eilenburger Straße trifft und zum anderen weil viele parkende Autos am Straßenrand stehen. Anfragen bezüglich der Wiedereinrichtung des Fußgängerüberweges wurden mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Eilenburger Straße zur Tempo-30-Zone wurde und die Tempo-30-Zone die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ausschließe. Laut R-FGÜ des §26 StVO können Fußgängerüberwege aber in begründeten Fällen angeordnet werden (R-FGÜ 2.3), z. B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen. Außerdem heißt es in der Richtlinie weiterhin, dass gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und nicht generell ausgeschlossen werden sollten, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden (Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf ? (W 1), Ausgabe 2014, 4.5 des Regelwerkes der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)). Die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens über die Eilenburger Straße/ Ecke Josephinenstraße trägt zu einem sicheren Schulweg bei, verhindert Unfälle und führt dazu, dass Autofahrer ihr Tempo reduzieren. An besagter Stelle hat man nämlich den Eindruck, dass sich viele Autofahrer nicht an das Tempo 30 halten.