Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388241.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05753
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig ist ein Thema, dem der Stadtrat bereits
seit einiger Zeit besonderes Augenmerk widmet. Im Juli 2015 wurde VI-A-01297 „Änderung der
strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)“
im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Der Verwaltungsstandpunkt griff auch den
bereits aus dem Jahr 2013 stammenden Antrag „Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien
an die LWB (V/A 461)“ auf. Inhalt des Beschlusses war, dass dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2016
eine Verwaltungsvorlage sowohl zum Verfahren, wie nicht-betriebsnotwendige Flächen kommunaler
Beteiligungsunternehmen auf ihre Nutzbarkeit für stadtstrategische Ziele geprüft werden sollen, als
auch zur Zusammenführung von wohnungspolitisch wichtigen Beständen bei der LWB vorgelegt
werden soll. Dies ist bislang nicht geschehen, deshalb fragen wir:
1. Wie sieht das Verfahren aus, durch das nicht-betriebsnotwendige Grundstücke kommunaler
Beteiligungsunternehmen auf ihre stadtstrategische Bedeutung untersucht werden sollen
(BP 2), und wann wird die entsprechende Vorlage ins Verfahren gehen?
2. Mit Blick auf die Zusammenführung von Wohnungsbeständen bei der LWB (BP 3): Wann
sollen die Immobilien übertragen werden, in welcher Form wird dies erfolgen
(Gesellschaftereinlage oder Veräußerung) und wann wird dazu eine Vorlage an den Stadtrat
gehen?
1/2
2/2