Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1393950.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05804
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434 "Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 Absatz 1 SächsGemO für die Kinder- und
Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und
Gesundheitsamt"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung im Februar 2018 wurde mit der Vorlage VI-DS-05434 in
Beschlusspunkt 2 unter anderem beschlossen: „Um Angebote bei Vereinen und Verbänden
an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können,
sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung
freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im
Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden." Darüber hinaus: „Im Sozialamt
sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen
bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im
Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Fördererbereichen
bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei
geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der
Wohnungsnotfallhilfe."
In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben
genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung
an die Mitarbeiter weiterzugeben ist und damit die Intention der Antragsteller eine
Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher
Dienst zu erreichen konterkariert wird?
2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der
Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind
nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?
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3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in
welcher Höhe jeweils
a. für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TvöD,
b. für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,
c. für die Wohnungsnotfallhilfe
und an wie viele Träger jeweils?
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