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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1393950.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:00

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05804 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434 "Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Absatz 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: In der Ratsversammlung im Februar 2018 wurde mit der Vorlage VI-DS-05434 in Beschlusspunkt 2 unter anderem beschlossen: „Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden." Darüber hinaus: „Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Fördererbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe." In diesem Zusammenhang fragen wir: 1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben ist und damit die Intention der Antragsteller eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird? 2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen? 1/2 3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils a. für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TvöD, b. für die Angebote der offenen Seniorenarbeit, c. für die Wohnungsnotfallhilfe und an wie viele Träger jeweils? 2/2