Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263461.pdf
Größe
224 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04014
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.04.2017
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
03.05.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Leipziger Sparkasse wieder unter Steuerung des Stadtrates stellen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Auflösung des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
wird wie ursprünglich beabsichtigt 2018 vollzogen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sparkasse mit ihren Filialen im Stadtgebiet
Leipzig zum frühestmöglichen Termin, möglichst in diesem Zusammenhang aus der
Verbindung mit dem Landkreis Nordsachsen und dem Landkreis Leipzig heraus zu lösen und
als eigenes 100 %iges kommunales Leipziger Institut (wieder neu) zu etablieren.
3. Dem Stadtrat werden für das weitere Handeln der Sparkasse Leipzig eigentümergeprägte
Oberziele zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Für diesen Prozess wird für den Stadtrat schnellstmöglich ein Umsetzungskonzept erarbeitet
und zur Beschlussfassung gebracht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Sparkasse hat als kommunal getragene Einrichtung einen Versorgungsauftrag – gerade in der
wohnungsnahen Grundversorgung und in einer besonderen Verantwortung gegenüber Menschen
mit geringen Einkünften. Nicht immer dürfen daher allein unternehmerische Entscheidungen zur
Ergebnisoptimierung für die Geschäftspolitik ausschlaggebend sein. Sie darf aus unserer Sicht nicht
wie andere Banken vordergründig und nur allein als gewinnmaximierendes Unternehmen am Markt
tätig sein.
Ob bei den überraschenden Schließungen von Filialen, und damit der Aushöhlung des gesetzlichen
öffentlichen Auftrages für eine flächendeckende Versorgung, der Ausstattung der Geschäftsstellen
mit Automaten, in der Zinspolitik, aktuell die überraschende Kündigung von langfristigen
Sparverträgen, bei den intransparenten Kriterien für ihre Sponsoringaktivitäten, den geringen
Informationen über Aktivitäten und die Vermögenswerte ihrer drei Stiftungen oder mit Problemen der
Versorgung von Menschen ohne oder mit geringen Einkommen – immer wieder gibt es Anlass zu
öffentlicher Kritik.
Durch die Minderheitenposition Leipzigs in der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig in der Verbindung
mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen bestehen faktisch keine ausreichenden
Einflussmöglichkeiten des Leipziger Stadtrates, die aus unserer Sicht z. T. falschen Entscheidungen
zu korrigieren. Inzwischen stellt sich dies für uns als eigentliches Problem heraus. Das kann durch
eine Auflösung des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und
zugleich eine alleinige kommunale Trägerschaft der Stadt Leipzig für eine „Stadtsparkasse Leipzig“
(d.h. keine gemeinsame Sparkassenträgerschaft mit den Landkreisen) und damit der Unterstellung
der Leipziger Sparkasse unter direkte städtische Steuerung entsprechend der Regelungen des
Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen durch eine veränderte
Besetzung des Verwaltungsrates verbessert werden.
Vielleicht könnten dann zukünftig auch gemeinnützige Vereine wieder ein kostengünstiges Angebot
erhalten. Auch wäre die Stadt nicht mehr gezwungen, ihre Gelder wegen anfallender Strafzinsen bei
anderen Banken zu deponieren.
Da anzunehmen ist, dass der weit überwiegende Teil der Rendite im Stadtgebiet Leipzig
erwirtschaftet wird, sollte sicher gestellt werden, dass diese auch wieder der Stadt und ihren
zahlreichen Anforderungen zu fließt.
Hintergrund:
Die 1826 gegründete Sparkasse Leipzig mit ihren heutigen Geschäftsgebiet und Sparkassenfilialen
in der Stadt Leipzig und in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts. Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Träger der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind gemeinsam der Sparkassenzweckverband für die
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (mit seinen beiden Mitgliedern Stadt Leipzig und Landkreis
Leipzig) und dem Landkreis Nordsachsen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entscheidet und lenkt allein der Verwaltungsrat und der
von ihm bestellte und gesteuerte Vorstand die Geschäftspolitik des Unternehmens. Dort sind die
VertreterInnen der Haupt-Eigentümerkommune Leipzig in der absoluten Minderheit und mit nur zwei
StadträtInnen – neben dem OBM - von insgesamt 15 Mitgliedern und einem Stadtrat als
Stellvertreter absolut unterrepräsentiert.
In der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sind diese dann allerdings zahlreich
vertreten. Die Verbandsversammlung hat jedoch keinerlei steuernde Funktion oder irgendeine
Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik. Gleiches gilt für die gebildete Trägerversammlung als
Hauptorgan des Trägers. Selbst Informationen erhalten die Verbandsmitglieder und die
VertreterInnen der Stadt Leipzig in der Verbands- und Trägerversammlung oft nur aus den Medien
oder auf ausdrückliche Nachfrage.
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Auch mit der Übernahme der Kreissparkasse Torgau-Oschatz 2004, der Sparkasse DelitzschEilenburg 2005 und dem Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe 2012 blieb die Sparkasse Leipzig
dem Zugriff und der Steuerung der politischen Gremien der Stadt faktisch entzogen. Es erfolgte
bisher keine direkte Rückkopplung an den Leipziger Stadtrat außer den jährlichen wenigen
Informationen im Beteiligungsbericht der Stadt und den spärlichen Informationen in der
Verbandsversammlung sowie in der Trägerversammlung.
Immer wieder überraschen der Vorstand und der Verwaltungsrat mit unerwarteten und oft nicht
nachvollziehbaren Unternehmensentscheidungen, denen nach unserer Wahrnahme meist die
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und öffentliche Akzeptanz fehlen.
Anlagen:
1. Trägerstruktur der Stadt- und Kreissparkasse
2. Verwaltungsrat Stadt- und Kreissparkasse
Quelle: Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1612/13 vom 15.05.2013
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