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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263461.pdf
Größe
224 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.18, 12:34

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04014 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.04.2017 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 03.05.2017 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Leipziger Sparkasse wieder unter Steuerung des Stadtrates stellen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Auflösung des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig wird wie ursprünglich beabsichtigt 2018 vollzogen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sparkasse mit ihren Filialen im Stadtgebiet Leipzig zum frühestmöglichen Termin, möglichst in diesem Zusammenhang aus der Verbindung mit dem Landkreis Nordsachsen und dem Landkreis Leipzig heraus zu lösen und als eigenes 100 %iges kommunales Leipziger Institut (wieder neu) zu etablieren. 3. Dem Stadtrat werden für das weitere Handeln der Sparkasse Leipzig eigentümergeprägte Oberziele zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Für diesen Prozess wird für den Stadtrat schnellstmöglich ein Umsetzungskonzept erarbeitet und zur Beschlussfassung gebracht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/5 Seite 2/5 Sachverhalt: Die Sparkasse hat als kommunal getragene Einrichtung einen Versorgungsauftrag – gerade in der wohnungsnahen Grundversorgung und in einer besonderen Verantwortung gegenüber Menschen mit geringen Einkünften. Nicht immer dürfen daher allein unternehmerische Entscheidungen zur Ergebnisoptimierung für die Geschäftspolitik ausschlaggebend sein. Sie darf aus unserer Sicht nicht wie andere Banken vordergründig und nur allein als gewinnmaximierendes Unternehmen am Markt tätig sein. Ob bei den überraschenden Schließungen von Filialen, und damit der Aushöhlung des gesetzlichen öffentlichen Auftrages für eine flächendeckende Versorgung, der Ausstattung der Geschäftsstellen mit Automaten, in der Zinspolitik, aktuell die überraschende Kündigung von langfristigen Sparverträgen, bei den intransparenten Kriterien für ihre Sponsoringaktivitäten, den geringen Informationen über Aktivitäten und die Vermögenswerte ihrer drei Stiftungen oder mit Problemen der Versorgung von Menschen ohne oder mit geringen Einkommen – immer wieder gibt es Anlass zu öffentlicher Kritik. Durch die Minderheitenposition Leipzigs in der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig in der Verbindung mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen bestehen faktisch keine ausreichenden Einflussmöglichkeiten des Leipziger Stadtrates, die aus unserer Sicht z. T. falschen Entscheidungen zu korrigieren. Inzwischen stellt sich dies für uns als eigentliches Problem heraus. Das kann durch eine Auflösung des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und zugleich eine alleinige kommunale Trägerschaft der Stadt Leipzig für eine „Stadtsparkasse Leipzig“ (d.h. keine gemeinsame Sparkassenträgerschaft mit den Landkreisen) und damit der Unterstellung der Leipziger Sparkasse unter direkte städtische Steuerung entsprechend der Regelungen des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen durch eine veränderte Besetzung des Verwaltungsrates verbessert werden. Vielleicht könnten dann zukünftig auch gemeinnützige Vereine wieder ein kostengünstiges Angebot erhalten. Auch wäre die Stadt nicht mehr gezwungen, ihre Gelder wegen anfallender Strafzinsen bei anderen Banken zu deponieren. Da anzunehmen ist, dass der weit überwiegende Teil der Rendite im Stadtgebiet Leipzig erwirtschaftet wird, sollte sicher gestellt werden, dass diese auch wieder der Stadt und ihren zahlreichen Anforderungen zu fließt. Hintergrund: Die 1826 gegründete Sparkasse Leipzig mit ihren heutigen Geschäftsgebiet und Sparkassenfilialen in der Stadt Leipzig und in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Träger der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind gemeinsam der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (mit seinen beiden Mitgliedern Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig) und dem Landkreis Nordsachsen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entscheidet und lenkt allein der Verwaltungsrat und der von ihm bestellte und gesteuerte Vorstand die Geschäftspolitik des Unternehmens. Dort sind die VertreterInnen der Haupt-Eigentümerkommune Leipzig in der absoluten Minderheit und mit nur zwei StadträtInnen – neben dem OBM - von insgesamt 15 Mitgliedern und einem Stadtrat als Stellvertreter absolut unterrepräsentiert. In der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sind diese dann allerdings zahlreich vertreten. Die Verbandsversammlung hat jedoch keinerlei steuernde Funktion oder irgendeine Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik. Gleiches gilt für die gebildete Trägerversammlung als Hauptorgan des Trägers. Selbst Informationen erhalten die Verbandsmitglieder und die VertreterInnen der Stadt Leipzig in der Verbands- und Trägerversammlung oft nur aus den Medien oder auf ausdrückliche Nachfrage. Seite 3/5 Auch mit der Übernahme der Kreissparkasse Torgau-Oschatz 2004, der Sparkasse DelitzschEilenburg 2005 und dem Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe 2012 blieb die Sparkasse Leipzig dem Zugriff und der Steuerung der politischen Gremien der Stadt faktisch entzogen. Es erfolgte bisher keine direkte Rückkopplung an den Leipziger Stadtrat außer den jährlichen wenigen Informationen im Beteiligungsbericht der Stadt und den spärlichen Informationen in der Verbandsversammlung sowie in der Trägerversammlung. Immer wieder überraschen der Vorstand und der Verwaltungsrat mit unerwarteten und oft nicht nachvollziehbaren Unternehmensentscheidungen, denen nach unserer Wahrnahme meist die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und öffentliche Akzeptanz fehlen. Anlagen: 1. Trägerstruktur der Stadt- und Kreissparkasse 2. Verwaltungsrat Stadt- und Kreissparkasse Quelle: Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1612/13 vom 15.05.2013 Seite 4/5