Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1393903.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
26.04.18, 12:00
Aktualisiert
28.05.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05803
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Illegale Müllablagerungen - wie groß ist der Schaden?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Mit der Leipziger Stadtreinigung haben die Leipziger*innen einen kompetenten Partner an
ihrer Seite, wenn es um das Thema Müllentsorgung geht. Den privaten Sperr- und
Sondermüll kann man in Leipzig in einem der siebzehn Wertstoffhöfen abgeben – oder
diesen durch die SRL abholen lassen.
Vor diesem doch recht komfortablen Hintergrund ist es nicht nachzuvollziehen, warum einige
Menschen ihren privaten Müll – bis hin zum Sperr- und Sondermüll – illegal in der
Landschaft, an Wegrändern und auf unbebauten Grundstücken ablegen und entsorgen.
Dabei scheuen sie offensichtlich keine Mühen und gehen auch das Risiko ein, erwischt und
über ihr Kfz-Kennzeichen auch identifiziert werden zu können. Dieses Phänomen lässt sich
ansonsten vorwiegend an Feldwegen beobachten. Bewegt man sich am Stadtrand oder
innerstädtisch in begrünten Gebieten, so fallen immer wieder bestimmte Ecken zum
wiederholten Male negativ auf. Hier werden regelmäßig alte Möbel, Bauschutt, Reifen,
Farbdosen, Plastikmüll u.v.m. abgelegt.
Der Frühjahrsputz ist ein anerkennenswerter Versuch, die Öffentlichkeit auf diese Form des
Umweltfrevels aufmerksam zu machen. Scheinbar sind die bisherigen verwendeten
Instrumente der Bekämpfung illegaler Müllablagerungen aber nicht wirksam.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das Ausmaß dieser illegalen Müllablagerungen in
der Leipziger Landschaft und Natur bekannt? Wie schätzt die Stadtverwaltung die
Entwicklung der vergangenen fünf Jahre diesbezüglich ein?
2. In welcher Größenordnung wurden diese illegalen Ablagerungen durch die Stadt
Leipzig geräumt und entsorgt und welche Kosten wurden dadurch in den letzten fünf
Jahren für die Allgemeinheit jährlich zusätzlich verursacht?
3. Welche Bußgelder drohen wenn illegale Müllablagerungen Personen zugeordnet
werden können? Welche Einnahmen hat die Stadt Leipzig / die Stadtreinigung durch
Bußgelder in den vergangenen fünf Jahren generiert?
4. Welche Möglichkeiten hätte die Stadt Leipzig, dieses illegale Verhalten noch stärker
als bisher zu sanktionieren, bzw. was müsste auf städtischer Ebene unternommen
werden, um den Sanktionsdruck zu erhöhen?
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Anlagen:
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