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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1376255.pdf
Größe
397 kB
Erstellt
09.03.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05594 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Theater der Jungen Welt ab der Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche Entgeltordnung) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Kulturstätten Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise und Ermäßigungen für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt zum 01.08.2018 (ab der Spielzeit 2018/2019) gemäß Anlage 1 und Anlage 5 der Vorlage. 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-2108/14 vom 09.07.2014 wird mit Wirkung 01.08.2018 aufgehoben. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Ziele der Vorlage: - Anpassung der Eintrittspreise zur teilweisen Deckung von Kostensteigerungen im Bereich der Sachkosten - Ausschließliche Anpassung der Familienkartenpreise (Anlage 1) - alle übrigen Preise (Anlage 5) wurden nicht verändert Die Struktur der Vorlage wurde auf Basis des zum Antrag beschlossenen Verwaltungsstandpunktes VI-A-01839-VSP-001 erarbeitet (Beschlossen in der Ratsversammlung am 19.11.2015). Vorlage: siehe „Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Theater der Jungen Welt ab der Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche Entgeltordnung). Anlagen:        Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Theater der Jungen Welt ab der Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche Entgeltordnung) Anlage 1: Gegenüberstellung alter und neuer Eintrittspreise des Theaters der Jungen Welt Anlage 2: Preise anderer Theater im Vergleich Anlage 3: Kostendeckung und Kennzahlen Anlage 4: Kalkulation Anlage 5: Eintrittspreise des Theaters der Jungen Welt mit weiterer Gültigkeit Anlage 6: Deckungsbeitragsrechnung – NICHT-ÖFFENTLICH 3/3 Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Theater der Jungen Welt ab der Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche Entgeltordnung) 1. Grundlagen Die aktuelle Entgeltordnung des Theaters der Jungen Welt vom 09.07.2014 (Beschluss Nr. RBV – 2108/14) gilt seit dem 01.08.2014. Diese löste die Entgeltordnung vom 22.06.2006 (Beschluss Nr. RBV-618/06) ab. Mit Beginn der Spielzeit 2018/2019 wird das Theater der Jungen Welt den Kleinen Saal (Kapazität: 99 Sitzplätze) im Haus erstmals selbst in einer gesamten Spielzeit als feste Spielstätte bespielen können, da das LOFFT im Verlauf der Spielzeit 2018/2019 die neuen Räumlichkeiten in der Spinnerei beziehen wird. Die sich daraus ergebenden neuen Möglichkeiten der Nutzung des gesamten Hauses und der damit verbundenen Zielstellung das Haus noch stärker als kulturellen Begegnungsort für Kinder- und Jugendliche, ihre Familien sowie Bildungseinrichtungen zu etablieren ist erklärtes Ziel. Die Neugestaltung der Preispolitik wird hierbei im Sinne der Marketingstrategie (Gruppen und Familien) und damit zielgruppenspezifisch erfolgen. Für die Erarbeitung des Preisgefüges zur Optimierung der Erlösstruktur sind zum einen die soziale Verträglichkeit und zum anderen das Besucherpotential (auch in Bezug auf die Kapazität und Auslastung) einzubeziehen. Das Besucherpotential ist hinsichtlich Zuwächsen innerhalb der Auslastung der einzelnen Vorstellungen und der weiteren Belastung der an den Vorstellungen Beteiligten limitiert. Lediglich die Nutzung des Kleinen Saals als Spielstätte ermöglicht nun Vorstellungen der Etage Eins (Kapazität 55 Zuschauer) oder der Kleinen Bühnen (Kapazität 66) für durchschnittlich 85 Zuschauer und somit mehr zahlende Besucher pro Vorstellung. Die soziale Verträglichkeit bei der Neufestsetzung von Eintrittspreisen für das Theater der Jungen Welt ist für Kinder- und Jugendgruppen und für Familien zu betrachten. Um hier eine Doppelbelastung zu vermeiden (z.B. Besuch einer Vorstellung des Kindes mit der Schule und am Wochenende mit der Familie), werden die Eintrittspreise für Kinder- und Jugendgruppen bewusst nicht berührt. Ziel der Neufestsetzung ist es stattdessen ein transparentes und für beide Seiten faires Modell für Familienkarten festzulegen. Als Grundlage dient hierbei der Eintrittspreis für Gruppenbesuche, welcher bereits eine Ermäßigung pro Karte gegenüber dem Einzelkauf beinhaltet. Auch dort ergibt sich der Eintrittspreis für die gesamte Gruppe aus der Anzahl der Besucher und erhöht sich jeweils um den gleichen Preis. Ein Pauschalangebot – unabhängig von der Anzahl der Besucher - ist bei Gruppenbesuchen nicht vorgesehen. So soll es ab der Spielzeit 2018/2019 auch für Familienkarten sein. Die kulturelle Grundversorgung gehört zur Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz ist die Pflege der Kultur eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Dieser kulturpolitische Auftrag nimmt Einfluss auf die Preisfindung in den Kulturbetrieben. Anders als in Wirtschaftsunternehmen bilden bei öffentlich geförderten Kulturinstitutionen nicht allein die Herstellungskosten die Grundlage für die Festsetzung von Eintrittsgeldern. Das Kostendeckungs-prinzip kommt bei öffentlich geförderten Kulturbetrieben daher nur eingeschränkt zur Anwendung. Dem Äquivalenzprinzip wird Rechnung getragen, da bei einer Zuschussintensität von über 89% die angesetzten Eintrittspreise in keinem Missverhältnis zu den durch das Theater der Jungen Welt erbrachten Leistungen stehen. Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen haben weiterhin die Möglichkeit Eintrittskarten und besondere Ermäßigungen über den Leipzig-Pass oder aber Vereine und Initiativen wie KulturLeben Leipzig & Region zu erhalten. Seite 1 von 4 Die Eintrittspreisfindung geht vielmehr von kultur- und sozialpolitischen Erwägungen aus. Die Preise für alle Bevölkerungsschichten müssen erschwinglich, sozialverträglich sein und keine Barriere für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen darstellen. Mehrfachbesuche in der Spielzeit müssen für interessierte Bürger möglich und auch im Interesse des Eigenbetriebs für eine hohe Auslastung der Veranstaltungen sein. Die Anhebung der Eintrittspreise soll so vorgenommen werden, dass sie zu keiner unzumutbaren Belastung der Besucher, hier insbesondere der Familien, führt und sich an den Preisen vergleichbarer Kinder- und Jugendtheater, vor allem in Sachsen und SachsenAnhalt orientieren. Es wird daher eine Anhebung der Eintrittspreise gemäß Anlage 1 vorgeschlagen. Die Veränderungen für die einzelnen Besuchergruppen zu den derzeitigen Eintrittspreisen sind ebenfalls in dieser Anlage dargestellt. Mit diesem Vorschlag liegt das TdJW im Rahmen der im mitteldeutschen Raum bestehenden Eintrittspreisstruktur an Theatern. In der Anlage 2 sind die Eintrittspreise vergleichbarer Kinder- und Jugendtheater aufgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund unterschiedlicher Angebote der direkte Vergleich nur bedingt möglich ist. Ziel der Eintrittspreiserhöhung ist vorrangig: - Erhöhung der Eintrittserlöse zur teilweisen Deckung der Kostensteigerungen im Bereich der Sachkosten - Beibehaltung der Eigenfinanzierungsquote - Bessere Verständlichkeit der Preisgestaltung für Besucher und Mitarbeiter - Ausbau des Internetkartenverkaufs auch für Vergünstigungen bei Familienbesuchen Die Erhöhung der Eintrittspreise mit der Spielzeit 2014/2015 zogen keine Akzeptanzprobleme beim Publikum nach sich. Es ist jedoch nie auszuschließen, dass eine Anhebung von Eintrittspreisen zu temporären Rückgängen bei den Verkaufszahlen führen kann. Die gilt auch für den vorliegenden Entwurf. Diese Vorlage dient der Erläuterung für das Beschlussverfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Folgenden durch die Betriebsleitung des Theaters dargelegt. Seite 2 von 4 2. Preisgestaltung Die bisher einheitlichen Preise für Familienkarten – egal ob mit einem, zwei oder drei Kindern – enthielten reduzierte Preise bereits ab dem ersten Kind. Bei Erwerb einer bisherigen Kleinen Familienkarte für einen Erwachsenen und drei Kindern für ein Stück bis 5 Jahre für 13,00 EUR beläuft sich der Preisnachlass auf 45,83 % im Vergleich zum Erwerb von Einzelkarten, die 24,00 EUR kosten würden. Der durchschnittliche Kartenpreis und somit auch der, für das Theater der Jungen Welt so wichtige, Kartenerlös sinkt somit rapide pro Familienbesuch mit mehreren Kindern. Zugespitzt: je mehr Familien mit vielen Kindern das Theater der Jungen Welt besuchen, was für ein Kinder- und Jugendtheater natürlich neben Kinder- und Jugendgruppen eine Hauptzielgruppe ist, umso weniger Erlös generiert das TdJW. Das vorgeschlagene neue Familieneintrittspreisschema sieht folgendes System vor: Kleine Familienkarte (Inszenierungen bis Altersempfehlung 5+) – 1 Erwachsener 9€ +1 Kind 4 € (Gruppenpreis) = 13 € Preisnachlass 7 %. Ein Erwachsener und bis zu 3 Kinder können eine Kleine Familienkarte erwerben und bis zu 12,5 % gegenüber Einzelkartenkauf sparen. Bei der Großen Familienkarte wird das gleiche Schema angewandt, jedoch erhält der 2. Erwachsene bereits einen Preisnachlass um 2 € ggü. Einzelkartenverkauf. Bei Inanspruchnahme dieser Familienkarte von 2 Erwachsenen und 3 Kindern bedeutet es einen Preisnachlass gegenüber Einzelkartenverkauf von 15 %. Die Familienkartenpreise würden sich folgendermaßen abbilden: Kleine Familienkarte Inszenierungen bis Altersempfehlung 5+ 1 Erwachsener, 1 Kind* 1 Erwachsener, 2 Kinder* 1 Erwachsener, 3 Kinder* Große Familienkarte Inszenierungen bis Altersempfehlung 5+ 13,00 € 17,00 € 21,00 € 2 Erwachsene, 1 Kind* 2 Erwachsene, 2 Kinder* 2 Erwachsene, 3 Kinder* Kleine Familienkarte Inszenierungen ab Altersempfehlung 6+ 20,00 € 24,00 € 28,00 € 1 Erwachsener, 1 Kind* 1 Erwachsener, 2 Kinder* 1 Erwachsener, 3 Kinder* Große Familienkarte Inszenierungen ab Altersempfehlung 6+ 17,00 € 22,00 € 27,00 € 2 Erwachsene, 1 Kind* 2 Erwachsene, 2 Kinder* 2 Erwachsene, 3 Kinder* 27,00 € 32,00 € 37,00 € *Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Seite 3 von 4 Seite 4 von 4 a) Geplante Mehreinnahmen Durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise wird eine Erlössteigerung von ca. 5 T€ für das Wirtschaftsjahr 2018 erwartet. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Erwartungsrechnung bei leicht sinkenden Besucherzahlen und einer Erhöhung der Preise von durchschnittlich weniger als 0,20 € je Besucher. Würde die Preiserhöhung für 12 Monate greifen, läge die Erlössteigerung bei ca. 8 T€ b) Ermäßigungen Alle weiteren bisher gültigen Ermäßigungen sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten bleiben bestehen. (Anlage 5) Zusätzlich erhalten die Inhaber eines Ehrenamtspasses einen 50%igen Rabatt auf den regulären Eintrittspreis, ausgenommen bei Premieren und Sonderveranstaltungen. c) Kosten je Sitzplatz Die Kosten je Sitzplatz wurden auf Basis des Wirtschaftsplans 2018 kalkuliert und zum Vergleich die Jahre 2014-2016 sowie die Erwartung 2017 herangezogen. Bei einer Verbesserung des Ergebnisses um 8 T€ (s. Vergleichsrechnung erhöht sich der Durchschnittserlös pro angebotenem Sitzplatz von 3,87 € auf 4,00 €. Der Zuweisungsbedarf pro Besucher sinkt bei gleichbleibender sonstiger Eigenfinanzierung von 79,17 € auf 79,02 €. d) Deckungsbeitragsrechnung Das Theater der Jungen Welt hat eine Deckungsbeitragsrechnung auf Teilkostenbasis gem. DS V/542 vom 19.10.2010 erarbeitet. Diese weist zwei Deckungsbeitragsstufen mit Erlösen und Deckungsbeiträgen II pro Besucher und die Kosten je angebotenem Sitzplatz aus. Mittelfristiges Ziel ist dabei ein positiver Deckungsbeitrag I und eines möglichst hohen Deckungsbeitrag II. Für das Repertoire (Premiere vorangegangene Spielzeit) sollte auch der Deckungsbeitrag II positiv sein. Seite 4 von 4 Gegenüberstellung alter und neuer Eintrittspreise des Theaters der Jungen Welt ! $ $ $ . / % %* %' "# & & & ! * $ * $ * $ % %* %' ! $ $ $ . / * $ * $ * $ & '%(( ) '%(( ) '%(( ) (%(( ) ,%(( ) -%(( ) (%(( ) %'' ) *%(( ) *(%(( ) *,%(( ) *-%(( ) 0%(( ) 0%(( ) 0%(( ) %(( ) "%(( ) 0%(( ) (%'' ) %*" ) %-( ) +%(( ) **%(( ) *+%(( ) +%(( ) +%(( ) +%(( ) (%(( ) "%(( ) (%(( ) (%(( ) %1+ ) *%"( ) *+%(( ) '*%(( ) '+%(( ) *"%(( ) *"%(( ) *"%(( ) *%(( ) +%(( ) *%(( ) (%1+ ) %+" ) *%,( ) "# & & & 1# % %* %' ! 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RBV – 2108/14 Kinder *), Schüler, Studenten, Azubis und Ermäßigungsberechtigte **) Erwachsene ALG II-Empfänger (bei nicht ausverkauften Vorstellungen) Gruppen ab 10 Personen 6€ 12 € 3€ 5 € (1. Begleitperson frei,2. Begleitperson 2 €) Mobile Produktionen je bis 30 Personen - Kindergartenvorstellungen Stadt Leipzig 120 € - Kindergartenvorstellungen im Leipziger Umland 150 € - Schulvorstellungen Stadt Leipzig 150 € - Schulvorstellungen im Leipziger Umland 180 € Lesung Theatertag: 2 Personen zahlen 1 Preis Premierenaufschlag Begleitpersonen (werden nur bei Institutionen anerkannt) Service Card (nur bei nicht ausverkauften Vorstellungen) Clubkarten (nur bei nicht ausverkauften Vorstellungen) Fördergesellschaft / Steuerkarte Inszenierungen bis Altersempfehlung 5+ Ermäßigt *)**) Erwachsene Kleine Familienkarte (1 Erw. mit max. 3 Kindern *) Große Familienkarte (2 Erw. mit max. 3 Kindern *) Gruppen ab 10 Personen 50 € 3 € pro Karte (außer Gruppe) 2€ 2€ 2€ Ermäßigter Eintrittspreis 5€ 9€ 13 € 19 € 4 € (1. Begleitperson frei,2. Begleitperson 2 €) *) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr **) Ermäßigungsberechtigt sind Personen, die Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten und Schwerbehinderte (nach § 69 Abs. 5 SGB IX und einen Grad der Behinderung ab 50%) gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises. Begleitpersonen für Schwerbehinderte werden 100% Ermäßigung gewährt, wenn der Schwerbehindertenausweis den Nachweis über eine Begleitperson enthält. Inhaber des Leipzig-Passes erhalten 50% Ermäßigung. Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich hierfür ist die für den Besucher kostengünstigste Ermäßigung. Abweichende Preise bei Gastspielen und Sonderveranstaltungen entnehmen Sie bitte den Monatsspielplänen.