Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392866.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
24.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05793
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Speisenversorgung in Kitas und Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist
abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind
geschlossen. Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der
Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die
ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig
vermieden werden soll. Daher fragen wir:
1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch
den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen
die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines
externen Dienstleisters?
2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen
ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung
überhaupt betreten?
3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen
Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte
Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?
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