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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1392962.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
24.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:59

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05748 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Grundsteuer Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.05.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: In seinem Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeit praktizierte Regelung bei der Bemessung der Grundsteuer als „völlig überholt“ charakterisiert sowie eine Neuregelung bis spätestens Ende 2019 gefordert. Bei Verstreichung der Frist dürfe die jetzige Regelung nicht mehr angewandt werden, was einen Ausfall bei den kommunalen Finanzen von über 13 Mrd. Euro bedeuten würde. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Welche Risiken ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für die Planung des Doppelhaushalts 2019/20? 2. Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister das finanzielle Risiko für Leipzig im Falle eines Nichtzustandekommens einer fristgerechten Neuregelung ein? 3. Welche Vorkehrungen trifft der Oberbürgermeister für die bis zum Abschluss der Beratungen für den Doppelhaushalt 2019/20 nicht auszuräumenden Risiken aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts? 4. Ist aus der Sicht des Oberbürgermeisters eine Beschlussfassung lediglich für den Haushaltsplan 2019 eine Möglichkeit zur Minimierung jener Risiken? 5. Wie setzt sich der Oberbürgermeister für eine fristgerechte Neuregelung bei der Bemessung der Grundsteuer ein? 6. Welche der bislang bekannten Varianten der Neuregelungen für die Bemessung der Grundsteuer favorisiert der Oberbürgermeister? 1/2 2/2