Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392962.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
24.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05748
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Grundsteuer
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.05.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In seinem Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeit praktizierte
Regelung bei der Bemessung der Grundsteuer als „völlig überholt“ charakterisiert sowie eine
Neuregelung bis spätestens Ende 2019 gefordert. Bei Verstreichung der Frist dürfe die
jetzige Regelung nicht mehr angewandt werden, was einen Ausfall bei den kommunalen
Finanzen von über 13 Mrd. Euro bedeuten würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Risiken ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für
die Planung des Doppelhaushalts 2019/20?
2. Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister das finanzielle Risiko für Leipzig im Falle
eines Nichtzustandekommens einer fristgerechten Neuregelung ein?
3. Welche Vorkehrungen trifft der Oberbürgermeister für die bis zum Abschluss der
Beratungen für den Doppelhaushalt 2019/20 nicht auszuräumenden Risiken aus dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?
4. Ist aus der Sicht des Oberbürgermeisters eine Beschlussfassung lediglich für den
Haushaltsplan 2019 eine Möglichkeit zur Minimierung jener Risiken?
5. Wie setzt sich der Oberbürgermeister für eine fristgerechte Neuregelung bei der
Bemessung der Grundsteuer ein?
6. Welche der bislang bekannten Varianten der Neuregelungen für die Bemessung der
Grundsteuer favorisiert der Oberbürgermeister?
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