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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388659.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
04.05.18, 11:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05415-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Überprüfung von Bürgermeistern und Stadtratsmitgliedern auf frühere Stasi-Mitarbeit Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Petitionsausschuss Ratsversammlung 16.05.2018 Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition ist erldigt, da bereits entsprechend verfahren wird. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: In der Stadt Leipzig erfolgt die Überprüfung kommunaler Bediensteter und Mandatsträger/innen auf eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07). Mit diesem Beschluss wurden der zu überprüfende Personenkreis, das Überprüfungsverfahren sowie Bildung und Aufgaben eines Bewertungsausschusses festgelegt. Der Bewertungsausschuss ist gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung als ständiger beratender Ausschuss des Stadtrates gebildet. Aus Anlass einer Petition hat der Stadtrat mit Beschluss vom 8. Juli 2015 über die Fortführung des Überprüfungsverfahrens in der bis dahin bestehenden Form entschieden (VI-P-01231-VSP-001). Überprüft werden demnach die Mitglieder des Stadtrates und die leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, zu denen u. a. die kommunalen Wahlbeamtinnen und –beamten gehören. Gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die Überprüfung auf Personen beschränkt, die vor dem 16. Januar 1972 geboren sind; nach dem 31. Dezember 2019 ist generell keine Überprüfung mehr zulässig. In Umsetzung dieses Beschlusses werden Personen, die als leitende Bedienstete eingestellt werden sollen, und die Mitglieder des Stadtrates jeweils bei Amtsantritt zur Abgabe einer Erklärung über eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst aufgefordert. Auf dieser Grundlage beantragt der Oberbürgermeister die Auskünfte beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen. Der Bewertungsausschuss berät und unterstützt Stadtrat und Verwaltung bei der Bewertung evtl. eingehender belastender Auskünfte und gibt Empfehlungen zum weiteren Umgang. Die Stadt Leipzig hat insofern bereits ein Verfahren installiert, das das mit der Petition verfolgte Anliegen umsetzt. Anlage: - Petition 3/3 VI-P-05415 Einreicher: Herr Schrecker Überprüfung von Bürgermeistern und Stadtratsmitgliedern auf frühere Stasi-Mitarbeit Für Bürgermeister und Ratsmitglieder ist eine standardisierte Überprüfung auf IM Tätigkeit oder sonstigen Tätigkeit beim MfS der ehemaligen DDR durchzuführen und deren Folgen und Bewertung in einem durch die Ratsversammlung gebildetes Vertrauensgremium zu beraten.