Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392260.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
20.04.18, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05532-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
OR Engelsdorf
OR Rückmarsdorf
OR Holzhausen
OR Mölkau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Burghausen
FA Wirtschaft und Arbeit
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.04.2018
24.04.2018
24.04.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des
Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen
Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei
Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen
Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem
Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden.
Sachverhalt:
Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie
die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen
und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen
Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein
kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.
Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien
für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern
ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der
Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen,
dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur
1/2
10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung
ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die
Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für
eine 50/50-Nutzung einsetzen.
Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt
weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des
nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im
Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen.
Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch
schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt
die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von
Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für
Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL
eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren
Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.
Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer
ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der Siedlungsbeschränkung. Vielmehr
müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben
Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder
möchte.
Anlagen:
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