Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1381234.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
22.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.05.18, 11:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-04099-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Migrantenbeirat
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung strebt an, für möglichst alle MitarbeiterInnen von Behörden, die
schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und direkten Kontakt zu
Migrantinnen und Migranten haben, Schulungsangebote zur Erlangung und Stärkung
interkultureller Kompetenz anzubieten – erstmals im Jahr 2018 und dann
wiederkehrend. Die Verwaltung wird beauftragt, einmalig im Jahr solche
Schulungsmöglichkeiten in jeder Abteilung der oben genannten Behörden anzubieten
und die Leitungen der Abteilungen anzuweisen, die Angestellten für die
Wahrnehmung der Angebote zu sensibilisieren.
2. Dabei wird auf bestehende Angebote aus dem Fortbildungsprogramm der
Stadtverwaltung und verschiedenen freien Trägern zurückgegriffen.
3. Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen werden für die im vorliegenden
Antrag zum Ausdruck gebrachte Intension und Zielstellung nochmals sensibilisiert
und um eine Berichterstattung gebeten.
4. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung
interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten fließen in die Erarbeitung
des Personalentwicklungskonzeptes ein. Dem Stadtrat ist über die geplanten
Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt: Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Leipzig steigt und lag
Ende 2016 bei 77.559 Personen (13,4%) und der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern
bei 51.861 Personen (8,9%). Diese Veränderungen spiegeln sich noch nicht in den
Mitarbeiter/innenstrukturen der Behörde wider, geschweige denn, dass sich
Behördenmitarbeiter/innen in Hinblick auf Sprach- und interkulturelle Kompetenzen
ausreichend auf die heterogene Gruppe der Migrant/innen eingestellt hätten.
Im Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (beschlossen
am 12.12.2012, vgl. RB V-1458/12) wird dazu ausgeführt: „Defizite in der interkulturellen
Öffnung führen nicht nur dazu, dass Migrantinnen und Migranten das Angebot / die Leistung
nicht finden oder annehmen, womit u.a. soziale Ungleichheit unterstützt wird, sondern kann
auch zu Missverständnissen und Konflikten führen.“
Gleichzeitig wird konstatiert, dass „das Personalamt verschiedene Fortbildungsmaßnahmen
zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Leipzig sowie der Verbesserung
fremdsprachiger Kompetenzen für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung organisiert“ hat,
„jedoch festgestellt werden [muss], dass die interkulturellen Fortbildungen nur von einer
relativ geringen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht wurden und in den
letzten Jahren infolge fehlender Nachfrage nicht mehr angeboten wurden.“
Aus zahlreichen Erfahrungsberichten lässt sich schließen, dass insbesondere bei
Mitarbeiter/innen städtischer Behörden wie z.B. der Ausländerbehörde und dem Sozialamt
große Defizite auf der individuellen Ebene des Umgangs mit Menschen mit
Migrationshintergrund gibt.
Mit diesem Antrag soll vor allem die Erlangung interkultureller Kompetenzen der
Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und - wenn möglich - auch der Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen der Stadt forciert werden.
Anlagen:
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