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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1381234.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
22.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.05.18, 11:47

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-04099-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Migrantenbeirat Betreff: Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung strebt an, für möglichst alle MitarbeiterInnen von Behörden, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und direkten Kontakt zu Migrantinnen und Migranten haben, Schulungsangebote zur Erlangung und Stärkung interkultureller Kompetenz anzubieten – erstmals im Jahr 2018 und dann wiederkehrend. Die Verwaltung wird beauftragt, einmalig im Jahr solche Schulungsmöglichkeiten in jeder Abteilung der oben genannten Behörden anzubieten und die Leitungen der Abteilungen anzuweisen, die Angestellten für die Wahrnehmung der Angebote zu sensibilisieren. 2. Dabei wird auf bestehende Angebote aus dem Fortbildungsprogramm der Stadtverwaltung und verschiedenen freien Trägern zurückgegriffen. 3. Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen werden für die im vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebrachte Intension und Zielstellung nochmals sensibilisiert und um eine Berichterstattung gebeten. 4. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten fließen in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes ein. Dem Stadtrat ist über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Leipzig steigt und lag Ende 2016 bei 77.559 Personen (13,4%) und der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern bei 51.861 Personen (8,9%). Diese Veränderungen spiegeln sich noch nicht in den Mitarbeiter/innenstrukturen der Behörde wider, geschweige denn, dass sich Behördenmitarbeiter/innen in Hinblick auf Sprach- und interkulturelle Kompetenzen ausreichend auf die heterogene Gruppe der Migrant/innen eingestellt hätten. Im Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (beschlossen am 12.12.2012, vgl. RB V-1458/12) wird dazu ausgeführt: „Defizite in der interkulturellen Öffnung führen nicht nur dazu, dass Migrantinnen und Migranten das Angebot / die Leistung nicht finden oder annehmen, womit u.a. soziale Ungleichheit unterstützt wird, sondern kann auch zu Missverständnissen und Konflikten führen.“ Gleichzeitig wird konstatiert, dass „das Personalamt verschiedene Fortbildungsmaßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Leipzig sowie der Verbesserung fremdsprachiger Kompetenzen für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung organisiert“ hat, „jedoch festgestellt werden [muss], dass die interkulturellen Fortbildungen nur von einer relativ geringen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht wurden und in den letzten Jahren infolge fehlender Nachfrage nicht mehr angeboten wurden.“ Aus zahlreichen Erfahrungsberichten lässt sich schließen, dass insbesondere bei Mitarbeiter/innen städtischer Behörden wie z.B. der Ausländerbehörde und dem Sozialamt große Defizite auf der individuellen Ebene des Umgangs mit Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Mit diesem Antrag soll vor allem die Erlangung interkultureller Kompetenzen der Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und - wenn möglich - auch der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt forciert werden. Anlagen: 3/3