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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385375.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 05:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-04591-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Grundsatzbeschluss Bildungs- und Bürgerzentrum Grünau Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden neuen Punkt 4 ergänzt: Die Auswirkungen, welche die Schließung der bisherigen Standorte der einzelnen Einrichtungen auf ihr bisheriges Umfeld zu Folge hat, werden detailliert untersucht. Das Ergebnis der Analyse wird bis zum 30.12.2018 dem Stadtrat vorgelegt. Es findet im Bibliotheken- und im Stadteilentwicklungskonzept Grünau Anwendung. Die bisherigen Standorte der Einrichtungen werden im Stadtteilentwicklungskonzept Grünau besonders berücksichtigt und mit Konzepten unterlegt, die eine Fortentwicklung dieser Standorte sichern. Auch mit den gewerblichen Nutzern des Objektes Stuttgarter Allee 15 werden gemeinsam die Möglichkeiten zum Erhalt der Unternehmen vorwiegend in Grünau ausgelotet. Dazu sind auch Angebote der Stadt an die Unternehmen zu untersuchen. Begründung: Ein Bildungs- und Bürgerzentrum kann die Arbeit der einzelnen Einrichtungen und deren Zusammenarbeit stärken. Die Chance, weitere Einrichtungen in diesem Bildungs- und Bürgerzentrum einzugliedern, soll dabei nicht außer Acht gelassen werden. Die bisherigen Standorte müssen jedoch unter zur Hilfenahme einer indikativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verglichen werden. Die Auswirkung der Schließung der bisherigen Standorte müssen ebenfalls untersucht werden, damit möglicher Schaden für die um die Einrichtungen gewachsenen Strukturen frühzeitig erkannt und abgewandt werden kann. 1/2 Die bisherigen Standorte müssen von der Stadt in dem derzeit in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungskonzept Grünau berücksichtigt werden, wobei auch die gezielte Fortentwicklung der Standorte beschrieben werden muss. Ein Bildungs- und Bürgerzentrum in Grünau soll in erster Linie den Bürgern in Grünau einen Mehrwert bieten und nicht eine bloße wirtschaftliche und theoretische Effizienzsteigerung der städtischen Einrichtungen zur Folge haben, die möglicherweise der positiven Entwicklung des Stadtteils Grünau schadet. 2/2