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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1389678.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 12:39

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05686-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Einwohneranfrage zu etwaig eingeschränkter Nutzung der Grünfläche Eigenheimstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 18.04.2018 Zuständigkeit Sachverhalt: Zur Frage 1 Zum Flurstück ist im Grundbuchblatt folgender Wortlaut zu finden: "19.Mai1906. Die Flurstücke Nr. 87, 94 und 95 des Flurbuchs werden infolge Auflassung an die Gemeinde Dösen abgeschrieben und zum Zwecke der Verwendung als öffentliche Straße bzw. öffentlicher Platz antragsgemäß aus dem Grundbuch ausgeschieden. Gru[nd] Akte Bl. 180." Hinweis des Liegenschaftsamtes: In dieser Zeit wurden öffentliche Flächen in der Regel nicht im Grundbuch geführt. Das Flurstück 87 erscheint erst 1961 wieder im Grundbuch Blatt 324 von Dösen auf der Grundlage des Rechtsträgernachweises vom 11.10.1961. Dort Angabe zum (bisherigen) Grundbuchblatt: "ohne". Zur Frage 2 In den aufgefundenen Dokumenten konnten keine Hinweise über eine Nutzungsbeschränkung des Flurstücks gefunden werden. Zur Frage 3 Der Zugang zu historischen Dokumenten richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der aufbewahrenden Einrichtungen. Zum Stadtarchiv Leipzig ist zum Beispiel folgender Hinweis der Einrichtung zu finden: "Jedermann hat - vorbehaltlich der Festlegungen aus § 6 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) - das Recht, das Archivgut der Stadt Leipzig zu nutzen. Die Benutzung des Stadtarchivs erfolgt auf schriftlichen Antrag." 1/2 2/2