Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1389678.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05686-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Einwohneranfrage zu etwaig eingeschränkter Nutzung der Grünfläche
Eigenheimstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
18.04.2018
Zuständigkeit
Sachverhalt:
Zur Frage 1
Zum Flurstück ist im Grundbuchblatt folgender Wortlaut zu finden: "19.Mai1906. Die
Flurstücke Nr. 87, 94 und 95 des Flurbuchs werden infolge Auflassung an die Gemeinde
Dösen abgeschrieben und zum Zwecke der Verwendung als öffentliche Straße bzw.
öffentlicher Platz antragsgemäß aus dem Grundbuch ausgeschieden. Gru[nd] Akte Bl. 180."
Hinweis des Liegenschaftsamtes: In dieser Zeit wurden öffentliche Flächen in der Regel nicht
im Grundbuch geführt. Das Flurstück 87 erscheint erst 1961 wieder im Grundbuch Blatt 324
von Dösen auf der Grundlage des Rechtsträgernachweises vom 11.10.1961. Dort Angabe
zum (bisherigen) Grundbuchblatt: "ohne".
Zur Frage 2
In den aufgefundenen Dokumenten konnten keine Hinweise über eine
Nutzungsbeschränkung des Flurstücks gefunden werden.
Zur Frage 3
Der Zugang zu historischen Dokumenten richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der
aufbewahrenden Einrichtungen. Zum Stadtarchiv Leipzig ist zum Beispiel folgender Hinweis
der Einrichtung zu finden:
"Jedermann hat - vorbehaltlich der Festlegungen aus § 6 des Archivgesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsArchivG) - das Recht, das Archivgut der Stadt Leipzig zu nutzen.
Die Benutzung des Stadtarchivs erfolgt auf schriftlichen Antrag."
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