Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371178.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05399-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
15.05.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Jugendbeirates/Jugendparlamentes zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Der Beschlussvorschlag stimmt mit dem strategischen Ziel „Entwicklung der Lebensqualität
für die Bürgerinnen und Bürger“ überein.
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht derzeit keine Notwendigkeit, eine Kennzeichnungspflicht, unabhängig von der Art und Weise (Namensschild, Nr. auf der Dienstkleidung) für
den Stadtordnungsdienst einzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Stadtordnungsdienstes stellen sich bei dienstlichen Handlungen gegenüber dem Bürger
grundsätzlich mit ihrem Namen vor und zeigen parallel dazu ihren Dienstausweis.
Bisher gab es auch keine Probleme, bei Bedarf den Namen eines Mitarbeiters zeitnah zu
ermitteln. Es gibt Dienstpläne, Tourenpläne, Einträge im Ämterframework und andere
Aufzeichnungen, aus denen zweifelsfrei die Anwesenheit sowie die dienstlichen Handlungen
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu einer bestimmten Zeit hervor gehen.
Der sächsische Landtag hat im März 2017 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen bezüglich einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Freistaat Sachsen
abgelehnt. Die sächsische Staatsregierung hält die derzeitigen Kontrollmöglichkeiten für
ausreichend.
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