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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371178.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05399-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 15.05.2018 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag des Jugendbeirates/Jugendparlamentes zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Der Beschlussvorschlag stimmt mit dem strategischen Ziel „Entwicklung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger“ überein. x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht derzeit keine Notwendigkeit, eine Kennzeichnungspflicht, unabhängig von der Art und Weise (Namensschild, Nr. auf der Dienstkleidung) für den Stadtordnungsdienst einzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes stellen sich bei dienstlichen Handlungen gegenüber dem Bürger grundsätzlich mit ihrem Namen vor und zeigen parallel dazu ihren Dienstausweis. Bisher gab es auch keine Probleme, bei Bedarf den Namen eines Mitarbeiters zeitnah zu ermitteln. Es gibt Dienstpläne, Tourenpläne, Einträge im Ämterframework und andere Aufzeichnungen, aus denen zweifelsfrei die Anwesenheit sowie die dienstlichen Handlungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu einer bestimmten Zeit hervor gehen. Der sächsische Landtag hat im März 2017 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bezüglich einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Freistaat Sachsen abgelehnt. Die sächsische Staatsregierung hält die derzeitigen Kontrollmöglichkeiten für ausreichend. 3/3