Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382114.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.04.18, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05518-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der L-Gruppe für Leipzig nutzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
02.05.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung zu BP 1
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag zu BP 2
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. (...)
2. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im
zweiten Quartal 2019 vorzulegen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der LVV teilt mit, dass eine fundierte und detaillierte Stellungnahme
ihrerseits erst im ersten Quartal 2019 vorgelegt werden könne. Zuvor sei eine ausführliche
Befassung und Abstimmung innerhalb der Gruppe erforderlich, welche das gesamte Jahr
2018 in Anspruch nehme.
Um eine angemessene verwaltungsinterne Bearbeitungsfrist zu gewährleisten, wird
vorgeschlagen, den Vorlagetermin gemäß Beschlusspunkt 2 des Antrages auf das zweite
Quartal 2019 zu verschieben.
3/3