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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382114.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.04.18, 10:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05518-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der L-Gruppe für Leipzig nutzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 02.05.2018 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung zu BP 1 ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag zu BP 2 ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. (...) 2. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im zweiten Quartal 2019 vorzulegen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Geschäftsführung der LVV teilt mit, dass eine fundierte und detaillierte Stellungnahme ihrerseits erst im ersten Quartal 2019 vorgelegt werden könne. Zuvor sei eine ausführliche Befassung und Abstimmung innerhalb der Gruppe erforderlich, welche das gesamte Jahr 2018 in Anspruch nehme. Um eine angemessene verwaltungsinterne Bearbeitungsfrist zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Vorlagetermin gemäß Beschlusspunkt 2 des Antrages auf das zweite Quartal 2019 zu verschieben. 3/3