Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344418.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05041-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Anpassung der Zuwendungsvoraussetzungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für
Umweltschutz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
15.05.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag wird zugestimmt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Die Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz wird an die Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (Zuwendungsrichtlinie) angepasst, die Änderung wird für das Förderjahr 2019
wirksam.
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