Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1385304.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
06.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:54
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05663-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Pläne für Fahrradparkhaus
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Gebhardt,
mit der Einführung „Zum neu eröffneten Fernbusbahnhof sagte
Baubügermeisterin Dorothee dem Mitteldeutschen Rundfunk, dass das
Gebäude einer "engen Verknüpfung aller Verkehrsarten" entspreche.“,
fragen Sie an, „Inwiefern wurde hierbei der Radverkehr berücksichtigt?“
und stellen folgende Teilfragen, die ich gerne beantworte:
1. 550 Auto-Parkplätze sind in dem neuen Gebäude verfügbar. Wie
viele Fahrradstellplätze könnten auf der Hälfte der Auto-Stellplätze
realisiert werden?
Bei dem Fernbusterminal mit Parkhaus handelt es sich um ein Projekt
eines privaten Investors auf privaten Flurstücken. Da die Stadt über kein
eigenes geeignetes Grundstück am Hauptbahnhof verfügte, hat ein
privater Investor die Realisierung des Projektes als Teil eines
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Gesamtpaketes aus zwei Hotelbauten und dem im Erdgeschoss eines
Parkhauses liegenden Terminals übernommen. Die Stadt hat das
Vorhaben in Bezug auf die notwendigen Rahmenbedingungen für den
Fernbusbetrieb sowie die städtebauliche und architektonische
Gestaltung und die baurechtliche Genehmigung eng begleitet.
Bei den im Parkhaus verfügbaren 550 Parkplätzen handelt es sich um
150 Stellplätze für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (die dort zuvor
ebenerdig parkten) sowie den Autoverleiher Europcar, um die
bauordnungsrechtlich nachzuweisenden 195 Stellplätze für die beiden
Hotels sowie um weitere öffentliche Stellplätze.
Die Option, Fahrradstellplätze auf der Hälfte der Autostellplätze zu realisieren, wurde vom Eigentümer des privaten Parkhauses nicht in
Betracht gezogen und sie lag und liegt auch nicht in der Hoheit der
Stadt.
2. Wie teuer wäre der Umbau zu einem Fahrradparkhaus auf der
Fläche von 225 Auto-Stellplätzen?
Da es sich wie ausgeführt um ein privates Bauvorhaben handelt, kann
die Verwaltung die Frage nicht beantworten. Eine Teilrealisierung als
Fahrradparkhaus wurde jedoch nach Kenntnisstand der Verwaltung vom
Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen nicht betrachtet.
3. An welchen Stellen im Innenstadtgebiet prüft die Stadtverwaltung
die Errichtung eines Fahrradparkhauses?
Seitens der Stadt gibt es seit einiger Zeit laufende Abstimmungen und
Verhandlungen mit der DB Station & Service AG zur Errichtung einer
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bewirtschafteten Fahrradabstellanlage im Bereich der ehemaligen Gleise
1-5 des Hauptbahnhofes.
Der Stadt wurde ein Mietangebot für diese Fläche unterbreitet, dass sich
gegenwärtig in der Prüfung und verwaltungsinternen Abstimmung zur
weiteren Vorgehensweise befindet.
Nach derzeitigem Stand der Planung könnten auf dieser,
einzuzäunenden und zu sichernden Fläche ca. 2.500 Fahrräder
gebührenpflichtig abgestellt werden.
Das VTA hat eine entsprechende Angebotsabfrage zur
Errichtung/Betrieb der Fahrradstation getätigt und bereits ein Gespräch
mit einem möglichen Betreiber geführt. Es wird auch diskutiert, noch
weitere fahrradbezogene Serviceeinrichtungen in der Fahrradstation
vorzusehen. Ein Ergebnis konnte bisher noch nicht erzielt werden.
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