Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1351374.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
18.12.17, 12:00
Aktualisiert
19.04.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05155-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Radnetzplanung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
18.04.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat die mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossene und mit den einschlägigen Verbänden vorabgestimmte Radnetzplanung
(Hauptnetzrad) nach Abgleich mit dem gesamtstädtischen Verkehrsnetz vor. Dies erfolgt
nach Einrichtung der Stabsstelle für integrierte Verkehrsentwicklungsplanung.
2. Die vorzulegende Leipziger Radnetzplanung ist dabei mit dem SachsenNetzRad sinnvoll
nutzungsorientiert zu verknüpfen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Für die Vorlage der überarbeiteten Radnetzplanung zum Hauptnetz für den Radverkehr ist
noch der Abgleich mit dem gesamtstädtischen Verkehrsnetz erforderlich, um zu einem integrierten Gesamtnetz zu kommen.
Der Abgleich ist eine Aufgabe der einzurichtenden Stabsstelle für integrierte Verkehrsentwicklungsplanung in enger Abstimmung mit der/dem Radverkehrsbeauftragten. Die Einrichtung der Stabsstelle und die Wiederbesetzung der Stelle Radverkehrsbeauftragte/r kann
voraussichtlich im II. Quartal 2018 erfolgen.
Für eine vorgezogene Bearbeitung müsste eine Priorisierung weiterer unabweisbarer und
unverschieblicher Aufgaben erfolgen.
Eine intensive Abstimmung zum Hauptnetz für den Radverkehr ist bereits erfolgt. Dazu hat
maßgeblich der ADFC e. V. mitgewirkt und umfangreiche und fundierte Ausarbeitungen
durchgeführt.
Die Abstimmungen zum SachsenNetzRad des Freistaates Sachsen sind soweit erfolgt, dass
durch den Freistaat hierzu bereits die Wegweisung in Leipzig vorbereitet wird.
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