Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1327924.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04523-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Wohnen in Leipzig für Menschen mit
Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Migrantenbeirat
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
12.04.2018
24.04.2018
26.04.2018
15.05.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des nächsten Experten- und Akteursworkshop zum Wohnungspolitischen
Konzept im Jahr 2018 wird das Thema „Wohnen in Leipzig für Menschen mit
Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung“ aufgegriffen und in einer Arbeitsgruppe vertieft.
Dabei werden sowohl Benachteiligungen und Diskriminierungen von Einwohner/-innen mit
Migrationshintergrund auf dem Leipziger Wohnungsmarkt thematisiert, als auch die
Möglichkeiten der Wohnungsmarktakteure – LWB, Wohnungsgenossenschaften, andere
Großvermieter – übermäßige Konzentrationen dieser Bevölkerungsgruppe in einzelnen
Gebäuden und Quartieren zu vermeiden.
Danach wird geklärt, ob sich aus dieser ersten Veranstaltung ein regelmäßiger Arbeitskreis
o. ä. etabliert und wer ggf. die Federführung innerhalb der Verwaltung und die Finanzierung
übernimmt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Der Antrag bezweckt die Einrichtung eines Gremiums, das außerhalb der Gemeindeordnung
und des Stadtrates angesiedelt ist, und bei dem die dem Oberbürgermeister unterstellte
Verwaltung beteiligt werden soll.
Da die Organisation der Verwaltung und damit auch die Organisation derartiger Gremien
allein dem Oberbürgermeister obliegt, wäre ein solcher Antrag als unzulässig
zurückzuweisen.
Unabhängig von diesem formellen Hintergrund, ist auch eine inhaltliche Aussage aus der
Begründung des Antrags entschieden zurückzuweisen, die den Vorwurf der Diskriminierung
Geflüchteter „auf struktureller Ebene beim Sozialamt“ enthält.
Da die Verwaltung allerdings die dem Antrag zugrundeliegende grundsätzliche Intention –
rassistischer Diskriminierung im Allgemeinen, und hier speziell Diskriminierung auf dem
Wohnungsmarkt entgegen zu wirken - mitträgt, wird vorgeschlagen, die Problematik beim
nächsten Workshop zum Wohnungspolitischen Konzept aufzugreifen, zu dem ohnehin die
meisten der im Antrag genannten Akteure eingeladen werden sollen.
In diesem Zusammenhang sollte nach Ansicht der Verwaltung auch die Frage diskutiert
werden, wie überdurchschnittliche Konzentrationen von Einwohner/-innen mit
Migrationshintergrund in einzelnen Gebäuden oder Quartieren durch die
Wohnungsmarktakteure vermieden werden könnten.
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