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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1327924.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 14:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04523-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Migrantenbeirat FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 12.04.2018 24.04.2018 26.04.2018 15.05.2018 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Im Rahmen des nächsten Experten- und Akteursworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept im Jahr 2018 wird das Thema „Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung“ aufgegriffen und in einer Arbeitsgruppe vertieft. Dabei werden sowohl Benachteiligungen und Diskriminierungen von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund auf dem Leipziger Wohnungsmarkt thematisiert, als auch die Möglichkeiten der Wohnungsmarktakteure – LWB, Wohnungsgenossenschaften, andere Großvermieter – übermäßige Konzentrationen dieser Bevölkerungsgruppe in einzelnen Gebäuden und Quartieren zu vermeiden. Danach wird geklärt, ob sich aus dieser ersten Veranstaltung ein regelmäßiger Arbeitskreis o. ä. etabliert und wer ggf. die Federführung innerhalb der Verwaltung und die Finanzierung übernimmt. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Begründung: Der Antrag bezweckt die Einrichtung eines Gremiums, das außerhalb der Gemeindeordnung und des Stadtrates angesiedelt ist, und bei dem die dem Oberbürgermeister unterstellte Verwaltung beteiligt werden soll. Da die Organisation der Verwaltung und damit auch die Organisation derartiger Gremien allein dem Oberbürgermeister obliegt, wäre ein solcher Antrag als unzulässig zurückzuweisen. Unabhängig von diesem formellen Hintergrund, ist auch eine inhaltliche Aussage aus der Begründung des Antrags entschieden zurückzuweisen, die den Vorwurf der Diskriminierung Geflüchteter „auf struktureller Ebene beim Sozialamt“ enthält. Da die Verwaltung allerdings die dem Antrag zugrundeliegende grundsätzliche Intention – rassistischer Diskriminierung im Allgemeinen, und hier speziell Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu wirken - mitträgt, wird vorgeschlagen, die Problematik beim nächsten Workshop zum Wohnungspolitischen Konzept aufzugreifen, zu dem ohnehin die meisten der im Antrag genannten Akteure eingeladen werden sollen. In diesem Zusammenhang sollte nach Ansicht der Verwaltung auch die Frage diskutiert werden, wie überdurchschnittliche Konzentrationen von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund in einzelnen Gebäuden oder Quartieren durch die Wohnungsmarktakteure vermieden werden könnten. 4/4