Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388764.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05360-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Betreff:
Baubeschluss 60. Grundschule Seumestraße 93, Erweiterungsbau mit
Speiseversorgung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Haushaltvorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss um
folgende Aussagen zu ergänzen:
1.
Die bisherige Turnhalle auf dem Hortgelände bleibt auch nach der Errichtung
der geplanten Einfeldhalle an der Grundschule in ihrer jetzigen Form als Turnhalle und Mehrzweckraum erhalten.
2.
Mit den Planungen und dem Bau für die neue Einfeldsporthalle auf dem
Gelände der 60. Grundschule wird in den Jahren 2019/20 begonnen.
3.
Die dringend erforderliche Sanierung des Hortgebäudes in der Schönbergstraße wird zeitlich unmittelbar nach der Fertigstellung von Schulerweiterung
und Einfeldsporthalle eingeordnet.
4.
Die Suche und Sicherstellung für den zweiten Grundschulstandort werden
weitergeführt und dem Stadtrat wird bis spätestens zum 31.07.2018 ein
möglicher Standort vorgestellt.
5.
Bis spätestens 31.07.2018 legt die Verwaltung dem Stadtrat einen Maßnahmenkatalog und eine Zeitschiene für die überfälligen Sanierungsarbeiten
am Altgebäude der 60. Grundschule vor.
Begründung:
Die Turnhalle am Hort wird aktuell sowohl für GTA, als auch durch verschiedenste Vereine
ohne andere Möglichkeiten sehr stark genutzt. Auch nach Bau der neuen Sporthalle an der
Schule ist bei steigenden Einwohner- und Schülerzahlen mit einem Mehrbedarf zu rechnen
und somit sollte die Turnhalle am Hort für sportliche Aktivitäten erhalten und auch außerhalb
des Schul-/Hortbetriebs zugänglich bleiben. Die Turnhalle des KSC in der Dieskaustraße 355
ist durch den eigenen Verein ebenfalls ausgelastet und reicht schon für dessen Aktivitäten
nicht aus. Viele Trainingseinheiten sind in andere Hallen ausgelagert.
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Eine 3-zügige Grundschule muss unserer Kenntnis nach mindestens 33 h Sport pro Woche
abdecken. In der Regel geht der Unterricht der Klassenstufen 1 -4 bis zur 6. Stunde. Das
ergibt 30 Nutzungsstunden pro Woche. Schon hier kann das Fortbestehen der Turnhalle in
der Schönbergstraße helfen Engpässe zu überwinden – erst recht, wenn es vor dem
Bestehen einer zweiten Grundschule doch einmal einen vierzügigen Jahrgang geben sollte.
Besonders auch für GTA Angebote bleibt die Turnhalle am Hort unverzichtbar, da die neue,
zu bauende Sporthalle wie oben beschrieben bis in den Nachmittag hinein durch den
Schulsport belegt ist.
Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass eine
verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten ist, um die Errichtung der
Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen.
Hier fordert der Ortschaftsrat lediglich die Umsetzung eines Ratsbeschlusses.
Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass für
den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 bis Ende 2017 eine Planung zur
Komplexsanierung und einer notwendigen Erweiterung zu erarbeiten ist. Auch hier fordert
der Ortschaftsrat nur die konsequente Umsetzung eines Ratsbeschlusses.
Nach Aussagen der Verwaltung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird die
Suche nach einem zweiten Grundschulstandort ernsthaft betrieben. In diesem Sinne sollte
auch hier dem Ratsbeschluss, wenn auch verspätet gefolgt werden und dem Stadtrat zeitnah
bis zum 31.07.2018 der Vorschlag für einen Standort vorgelegt werden. Ein klares
Bekenntnis dazu ist unverzichtbar für die weiteren Betrachtungen und Entscheidungen
bezüglich 60. Grundschule und Hort.
Im vorliegenden Baubeschluss wird wie bereits erörtert vieles benannt – leider unkonkret,
aber benannt. Völlig ausgespart bleibt der Zustand des Bestandsgebäudes der 60.
Grundschule. Besonders die alten Holzfenster und ein fehlender Sonnenschutz erschweren
hier den Unterricht. Mit dem vom Ortschaftsrat geforderten Maßnahmenkatalog soll nicht der
Erweiterungsbau behindert werden, wie salopp von der Verwaltung geäußert wurde. Hier
geht es lediglich darum, den Zustand des alten Schulgebäudes nicht zu vergessen und zu
klären welche Arbeiten die Verwaltung plant und wie diese in die zeitliche Abfolge der
Baumaßnahmen Erweiterungsbau, Sporthalle und Hortsanierung eingeordnet werden.
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