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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388764.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:56

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05360-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Betreff: Baubeschluss 60. Grundschule Seumestraße 93, Erweiterungsbau mit Speiseversorgung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Haushaltvorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss um folgende Aussagen zu ergänzen: 1. Die bisherige Turnhalle auf dem Hortgelände bleibt auch nach der Errichtung der geplanten Einfeldhalle an der Grundschule in ihrer jetzigen Form als Turnhalle und Mehrzweckraum erhalten. 2. Mit den Planungen und dem Bau für die neue Einfeldsporthalle auf dem Gelände der 60. Grundschule wird in den Jahren 2019/20 begonnen. 3. Die dringend erforderliche Sanierung des Hortgebäudes in der Schönbergstraße wird zeitlich unmittelbar nach der Fertigstellung von Schulerweiterung und Einfeldsporthalle eingeordnet. 4. Die Suche und Sicherstellung für den zweiten Grundschulstandort werden weitergeführt und dem Stadtrat wird bis spätestens zum 31.07.2018 ein möglicher Standort vorgestellt. 5. Bis spätestens 31.07.2018 legt die Verwaltung dem Stadtrat einen Maßnahmenkatalog und eine Zeitschiene für die überfälligen Sanierungsarbeiten am Altgebäude der 60. Grundschule vor. Begründung: Die Turnhalle am Hort wird aktuell sowohl für GTA, als auch durch verschiedenste Vereine ohne andere Möglichkeiten sehr stark genutzt. Auch nach Bau der neuen Sporthalle an der Schule ist bei steigenden Einwohner- und Schülerzahlen mit einem Mehrbedarf zu rechnen und somit sollte die Turnhalle am Hort für sportliche Aktivitäten erhalten und auch außerhalb des Schul-/Hortbetriebs zugänglich bleiben. Die Turnhalle des KSC in der Dieskaustraße 355 ist durch den eigenen Verein ebenfalls ausgelastet und reicht schon für dessen Aktivitäten nicht aus. Viele Trainingseinheiten sind in andere Hallen ausgelagert. 1/2 Eine 3-zügige Grundschule muss unserer Kenntnis nach mindestens 33 h Sport pro Woche abdecken. In der Regel geht der Unterricht der Klassenstufen 1 -4 bis zur 6. Stunde. Das ergibt 30 Nutzungsstunden pro Woche. Schon hier kann das Fortbestehen der Turnhalle in der Schönbergstraße helfen Engpässe zu überwinden – erst recht, wenn es vor dem Bestehen einer zweiten Grundschule doch einmal einen vierzügigen Jahrgang geben sollte. Besonders auch für GTA Angebote bleibt die Turnhalle am Hort unverzichtbar, da die neue, zu bauende Sporthalle wie oben beschrieben bis in den Nachmittag hinein durch den Schulsport belegt ist. Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten ist, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen. Hier fordert der Ortschaftsrat lediglich die Umsetzung eines Ratsbeschlusses. Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und einer notwendigen Erweiterung zu erarbeiten ist. Auch hier fordert der Ortschaftsrat nur die konsequente Umsetzung eines Ratsbeschlusses. Nach Aussagen der Verwaltung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird die Suche nach einem zweiten Grundschulstandort ernsthaft betrieben. In diesem Sinne sollte auch hier dem Ratsbeschluss, wenn auch verspätet gefolgt werden und dem Stadtrat zeitnah bis zum 31.07.2018 der Vorschlag für einen Standort vorgelegt werden. Ein klares Bekenntnis dazu ist unverzichtbar für die weiteren Betrachtungen und Entscheidungen bezüglich 60. Grundschule und Hort. Im vorliegenden Baubeschluss wird wie bereits erörtert vieles benannt – leider unkonkret, aber benannt. Völlig ausgespart bleibt der Zustand des Bestandsgebäudes der 60. Grundschule. Besonders die alten Holzfenster und ein fehlender Sonnenschutz erschweren hier den Unterricht. Mit dem vom Ortschaftsrat geforderten Maßnahmenkatalog soll nicht der Erweiterungsbau behindert werden, wie salopp von der Verwaltung geäußert wurde. Hier geht es lediglich darum, den Zustand des alten Schulgebäudes nicht zu vergessen und zu klären welche Arbeiten die Verwaltung plant und wie diese in die zeitliche Abfolge der Baumaßnahmen Erweiterungsbau, Sporthalle und Hortsanierung eingeordnet werden. 2/2