Daten
Kommune
Leipzig
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1383618.pdf
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151 kB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 10:06
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03987-DS-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
3. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom 25.02.15
Oberschule Ratzelstraße aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung
an § 79 (1) SächsGemO- Eilbedürftig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die 3. Änderung zum Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015 wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen neu 15.015.000 €. Der Mehrbedarf
gegenüber der 2. Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 beträgt
somit 900.000 €.
3.
Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 900.000 € für das
Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55. Schule)"
(7.0000691) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Umnutzung
Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640). Die im Haushaltsjahr 2018 zur Deckung
herangezogenen Mittel in Höhe von 900.000 € aus dem PSP-Element „Umnutzung
Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640) werden im Rahmen der Haushaltsplanung in den
Jahren 2019/20 eingeordnet.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
900.000
7.000.691.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Die Vorlage hat hohe Eilbedürftigkeit, daher ist eine Einreichung in die RV am 16.05.2018 als
EILT-Vorlage dringend geboten.
Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15, der 1. Änderung Baubeschluss DS03987 vom 17.05.2017 und der 2. Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom
13.12.2017 bestätigte Baumaßnahme Oberschule Ratzelstraße - Komplexsanierung wird seit
März 2015 umgesetzt und muss zwingend zum Schuljahresbeginn 2018/2019 fertiggestellt
werden.
Das fortbestehende Risiko, das im 1. Änderungsbeschluss aufgrund weiterhin
unvorhergesehener Bauzustände und finanzieller Folgen durch die Kündigung der Firma
Rohbau und Abdichtung benannt wurde, ist eingetreten und kann nicht durch den bereits
angemeldeten Mehrbedarf abgedeckt werden.
Insbesondere die Insolvenz der Metallbaufirma als Kerngewerk zu einem Zeitpunkt (Januar
2018), zu dem die Steuerungsmöglichkeiten nur noch äußerst begrenzt gegeben waren,
führten nochmals zu zeitlichen Verzögerungen und Kostenerhöhungen.
Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäudes nicht zu
gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Sofern keine Entscheidung bzw. Bestätigung des Mehrbedarfs im Mai 2018 erfolgt, ist eine
Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet. Die zusätzlichen Mittel werden zur Beauftragung
notwendiger Leistungen und Firmen sowie zur Abdeckung von Beschleunigungsmaßnahmen
dringend benötigt. Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude
im Innen- und Außenbereich nur in Teilbereichen fertiggestellt werden könnte. Wesentliche
Bereiche wie Speisenraum oder Fachunterrichtsräume könnten nicht in Nutzung gehen. Der
Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2018/2019 wäre gefährdet.
Anlage:
Sachverhalt
3/3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
HAUSHALTSVORLAGE
3. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom
25.02.15 Oberschule Ratzelstraße aufgrund von Mehrkosten im
Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO
Bauvorhaben:
Oberschule Ratzelstraße,
Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule
Komplexsanierung
Ratzelstraße 26
04207 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
03.04.2018
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
2 Begründung der Zusatzkosten
3
2.1 Ist-Zustand der Umsetzung
3
2.2 Problemstellung
3
2.3 Beschreibung der Zusatzkosten
4
2.4 Zusammenfassung Mehrkosten
8
2.5 Kosteneinsparungen
8
3 Investitionskosten
10
4 Finanzierung
10
4.1 Finanzierungsplan
10
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
11
4.3 Deckung des Mehrbedarfs
11
5 Fristenplan
11
6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
12
Anlagen:
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
Kurzerläuterung
Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 und der 1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom
17.05.2017 mit der 2.Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 bestätigte Baumaßnahme Oberschule Ratzelstraße – Komplexsanierung wird seit März 2015 umgesetzt und muss zwingend zum
Schuljahresbeginn 2018/2019 fertiggestellt werden.
Das fortbestehende Risiko, das im 1.Änderungsbeschluss aufgrund weiterhin unvorhergesehener Bauzustände und finanzieller Folgen durch die Kündigung der Firma Rohbau und Abdichtung benannt wurde, ist
eingetreten und kann nicht durch den bereits angemeldeten Mehrbedarf abgedeckt werden.
Insbesondere die Insolvenz der Metallbaufirma als Kerngewerk zu einem Zeitpunkt (Januar 2018), zu dem
die Steuerungsmöglichkeiten nur noch äußerst begrenzt gegeben waren, führten nochmals zu zeitlichen
Verzögerungen und Kostenerhöhungen.
Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die
Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung sowie Bestätigung des Mehrbedarfs.
1
Grundlagen
Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse:
•
•
•
•
•
Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015
Baugenehmigung 63-2015-003537-SB-63.22-CFU vom 10.08.2015
Fördermittelantrag vom 22.08.2013, zuletzt aktualisiert am 29.08.2014, Kostenberechnung vom
22.08.2014 hierzu Fördermittelbescheid vom 21.07.2015
1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom 17.05.2017
2.Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017
2
Begründung der Zusatzkosten
2.1
Ist-Zustand der Umsetzung
Die Baugenehmigung liegt seit 10.08.2015 vor. Mit der Ausführungsplanung wurde im März 2015 begonnen, die ersten vorbereitenden Maßnahmen begannen im Dezember 2015.
Der ursprüngliche Fertigstellungstermin Juli 2017 konnte aufgrund beschriebener Umstände entsprechend 1. ÄBB DS-03987 vom 17.05.2017 nicht gehalten werden.
In Folge von Leistungserweiterungen, unvorhergesehenen Bauzuständen, erfolgten Kündigungen der
Rohbau- und Abdichtungsfirma kam es zu Bauzeitverlängerungen, so dass nun der Fertigstellungstermin
zum Juli 2018 geplant ist.
Die Rohbauleistungen sind zu 99% abgeschlossen, Dach- und Fassadenarbeiten mit Einbau Fenster und
Türen sind fast vollendet und die Außenanlagenarbeiten sind fortgeschritten. Alle wesentlichen Ausbaugewerke sind vor Ort und arbeiten mit verstärkter Mannschaft an der Vollendung der Leistungen.
Die Ausschreibungen für alle Restgewerke laufen, es stehen noch Submissionen für Baureinigung und
Schließanlage aus.
Trotz fortwährender unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Insolvenz einer Firma (siehe Punkt 2.2),
überraschend gefundene weitere Stahlträger oder eine Submission ohne Angebote (siehe Punkt 2.2) wird
alles unternommen, den Fertigstellungstermin zum Juli 2018 zwingend einzuhalten.
2.2
Problemstellung
1. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Änderungsvorlage DS-03987 vom 17.05.2017 waren die finanziellen
und zeitlichen Auswirkungen der außerordentlichen Kündigung der Rohbaufirma zunächst nur für das Los
Rohbau, später dann auch für das Los Abdichtung noch nicht absehbar. Das Kostenrisiko wurde in der 1.
Änderungsvorlage namentlich aufgeführt, konnte jedoch zum damaligen Wissensstand nicht verifiziert
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
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Stand vom: 03.04.2018
werden. Mit Beauftragung der Ersatzvornahmen und Durchführung der Restleistungen entstanden Kosten, die im bisherigen Risikoansatz noch nicht erfasst waren. Sowohl die Zuschlagssummen als auch die
erforderlichen Restleistungen bzw. Mängelbeseitigungskosten lagen weit über den Erwartungen.
Es läuft bereits ein Klageverfahren mit Schadensersatzforderungen gegenüber der Firma in Höhe von ca.
480.000 Euro, für die zunächst aus dem vorhandenen Budget in Vorleistung getreten werden muss. Der
Verlauf des Verfahren ist noch offen.
2. Unvorhergesehen ist auch die Insolvenz der Metallbaufirma im Januar 2018, die mit der Aufarbeitung
und Sanierung der historischen Metallglaswände beauftragt wurde. Bereits die Ausschreibung für das genannte Los gestaltete sich schwierig, da die erste Ausschreibung aufgrund der Komplexität der Aufgabe
nur ein Angebot mit dem 4-fachen Preis der Kostenberechnung erhielt und aus wirtschaftlichen Gründen
aufgehoben werden musste. Nach Aufteilung des Loses in gewerkereine Leistungen erhielt die insolvente
Metallbaufirma bei zwei der drei neuen Ausschreibungen den Zuschlag, jeweils als einziger Bieter.
Auf kurzem Weg wurden nunmehr aufgrund der Dringlichkeit per Direktvergabe Ersatzfirmen gefunden,
die kurzfristig die Leistungen übernehmen und mit der Ausführung beginnen können. Die Beauftragung
der Restleistungen ist jedoch auch hier mit Mehraufwendungen verbunden, die nicht vorhersehbar waren.
3. In Folge der Bauzeitverlängerung und die notwendigen Beschleunigungsmaßnahmen zur Einhaltung
des Fertigstellungstermin, ergeben sich weitere Mehraufwendungen. Durch das 2. Jahr Winterbaustelle
und den Anschluss an die Fernwärme, die das sukzessive in Betrieb gehende, neue Heizungssystem versorgt, entstehen Kosten beim Medienverbrauch, die im Frühjahr 2017 noch nicht abzuschätzen waren.
Dazu zählen auch der zusätzliche Einsatz von Öl- und Elektroheizung, die zur flächendeckenden Absicherung der erforderlichen Arbeits- und Trocknungsbedingungen im Gebäude eingesetzt werden.
Andere Beschleunigungsmaßnahmen, die durch unerwartete Bauzustände erforderlich werden, sind z.B.
außerplanmäßige Auf- und Abbauten der Gerüste oder auch längere Gerüststandzeiten, um Arbeitsabläufe zu ermöglichen oder zu beschleunigen. An anderer Stelle, z.B. in den Außenanlagen, wurde im feuchten Januar kurzfristig in Teilbereichen zu feuchter lehmiger Boden gegen verarbeitungsfähigen Füllkies
ausgetauscht, um die Arbeitsvorgänge nicht zu behindern.
4. Im Rahmen des Baugeschehens und weiterem Ausschreibungsprozess ergeben sich außerdem immer
wieder neue unvorhergesehene Situationen, die Mehraufwendungen verursachen. So wurde z.B. bei der
aktuellen öffentlichen Ausschreibung Prallwand/ Tischlerarbeiten kein Angebot abgegeben. Zur Reduzierung des Zeitverzuges im Falle einer neuen beschränkte Ausschreibung, werden aufgrund der Dringlichkeit Angebote mit geändertem LV auf direkten Weg eingeholt. Ein Fertigstellungstermin zum Juli 2018
könnte sonst nicht abgesichert werden. Hier besteht das Risiko von Mehrkosten und Zeitverzug.
Aus den oben genannten Gründen wird das Budget erneut überschritten und der Baubeschluss muss erneut angepasst werden.
2.3
Beschreibung der Zusatzkosten
1. Aufwendungen für Ersatzvornahmen des gekündigten Los Rohbau und Los Abdichtung
Zum jetzigen Kenntnisstand bestehen Schadensersatzforderungen gegenüber der gekündigten Firma von
ca. 480.000 €, die aus der Baumaßnahme derzeit vorfinanziert werden müssen.
Dadurch entstehen geschätzte Mehrkosten in Höhe von gesamt
ca.: 480.000,-€
2. Finanzielle Folgen durch die Insolvenz der Metallbaufirma Notwendige Ersatzvornahmen für die Lose Historische Metallglaswände- Schlosser und und Historische
Metallglaswände-Glaserarbeiten
Dadurch entstehen geschätzte Mehrkosten in Höhe von gesamt
ca.: 100.000,-€
3. Aufwendungen für Bauzeitverlängerung und Beschleunigungsmaßnahmen
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
Der Medienverbrauch allein für die Fernwärme kostet derzeit pro Monat 10.000 Euro, in Ergänzung der
Aufwendungen für Öl und Elektro ergeben sich Mehrkosten von min. 60.000 Euro. Durch unerwartete
Bauzustände entstehen z.B. zum Teil längere Gerüststandzeiten und notwendige außerplanmäßige Ab-/
Aufbauten zur Absicherung eines zügigen Bauablaufes ca. 50.000 €. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen zur Absicherung des Fertigstellungstermin sind zu erwarten.
Es wird ein Mehrbedarf geschätzt in Höhe von gesamt
ca.: 210.000 €
4.Sonstiges/ Risiko
Zur Abfangung der finanziellen Risiken durch unerwartete Ereignisse wie z.B. Submission Prallwand ohne
Angebote, noch ausstehendes Ausschreibungsergebnis der Schließanlage und weitere unvermutete Bauzustände wird ein Risikofaktor in der Gesamtkostenaufstellung der Kosten mitberücksichtigt.
Dadurch entsteht ein Risikozuschlag in Höhe von gesamt
ca.: 110.000,-€
2.4
Zusammenfassung Mehrkosten
Begründung Mehrkosten
Summe
Mehraufwendungen durch Ersatzvornahme Rohbau+ Abdichtung
480.000 €
Mehraufwendungen durch Ersatzvornahme Historische Metallglaswände
100.000 €
Finanzielle Auswirkungen durch Bauzeitverlängerung im Bau
und notwendige Beschleunigungsmaßnahmen zur Absicherung
Fertigstellungstermin
210.000 €
Sonstige Risiken
110.000 €
Summe
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
900.000 €
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
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Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
2.5
Kosteneinsparungen
Durch den Bauherren und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft.
Die bisherige Planung ist unter Beachtung der wirtschaftlichsten Lösungen durchgeführt wurden.
Zur Minimierung der Mehraufwendungen und zu Gunsten einer kürzeren Ausführungszeit wird der Leistungsumfang bei den Historischen Metallglaswände reduziert.
Dies ist trotz Kostenerhöhung in der nachfolgenden Tabelle (Kennwertvergleiche Altbau) deutlich ablesbar.
Die aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, welche die DIN 276 regelt. Der nachfolgende Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusive Kostenerhöhung.
Kennwerte des Vorhabens 2016 neu:
Schulgebäude
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
4.145
10.089
38.990
11.254.990
m²
m²
m³
Euro
BKI – Kennwertvergleich mit einem Umbau von Schulen von 2016
(Quelle: BKI Kostenplanung 2016 Altbau, Umbauten Schule)
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
1020 €/m²
< 1116
Das Bauvorhaben überschreitet den
BWK (KG 300+
400)/ BGF
Mittelwert um 96 €/m²
BWK (KG 300+
280 €/m³
< 289
Das Bauvorhaben überschreitet leicht
400)/ BRI
den Kennwert.
Kennwerte des Vorhabens
Baubeschluss 2015 alt:
Schulgebäude
NF
4.145
m²
BGF
BRI
KG 300 + 400
10.089
38.990
7.806.011
m²
m³
BKI - Kennwertvergleich in €, brutto mit einem Umbau von Schulen von 2012/13
(Quelle: BKI Kostenplanung 2012/13 Altbau, Umbauten Schule)
Mittelwert*
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300+
820
> 774
Das Bauvorhaben unterschreitet den
400)/ BGF
Kennwert.
BWK (KG 300+
205
> 200
Das Bauvorhaben unterschreitet leicht
400)/ BRI
den Kennwert.
Die erhöhten Kosten um 342 €/ m² für den Altbau gegenüber dem ursprünglichen Baubeschluss liegen
leicht über dem Mittelwert, jedoch mit 1.116 €/m² noch weit unter dem Maximalwert von 1.470 €/m² nach
BKI Kostenplanung Altbau.
Unter Berücksichtigung der gravierenden statisch konstruktiven Eingriffe, der speziellen Bauweise und der
schlechten Altbausubstanz, liegt die Maßnahme im Vergleich zum BKI (Baukostenindex, Stand 2016, 2.
Quartal) im Bereich des mittleren Standards. Dies ist aufgrund der erhöhten Aufwendungen für die Sanierung ein realistischer Ansatz.
Vergleicht man die Maßnahme mit den BKI-Kennwerten für einen Neubau Schule, ergibt sich eine deutlich positive Bilanz.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/
Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
3
Investitionskosten
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung nach DIN 276 vom 18.01.2017 und aktuellem Kenntnisstand März 2018
Kostengruppe
Kosten gemäß
Mehrbedarf ge1.ÄBB DS- 03987 samt
vom 17.05.2017
100
Grundstück
Herrichten &
200
Erschließen
Bauwerk 300
Baukonstruktionen
Bauwerk 400 Technische Anlagen
500 Außenanlagen
Ausstattung &
600*)
Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Risiko Zuschlag
für Bestand und
Ausschreibungsergebnisse
Gesamtkosten
neu
0€
0€
0€
0€
4.410 €
0€
0€
4.410 €
8.335.110 €
710.000 €
110.000 €
9.155.110 €
2.229.880 €
60.000 €
0€
2.289.880 €
756.195 €
0€
0€
756.195 €
794.338 €
0€
0€
794.338 €
2.375.000 €
20.000 €
0,00 €
14.494.934 €
790.000 €
110.000 €
*) Abzüglich darin enthaltener konsumtiv Kosten nach Angaben AfJFB in Höhe von:
Summe gesamt neu:
2.395.000 €
15.394.934 €
379.934 €
15.015.000 €
11.115.000 €
3.900.000 €
Vorherige Planung
Mehrbedarf zu vorheriger Planung
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
566.121,00 €
Die termingerechte Umsetzung der Maßnahme ist zur Einhaltung der Schulpflicht höchst prioritär. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es sich um eine Pflichtleistung handelt, werden zur fristgerechten Umsetzung notwendige Haushaltsmittel bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben.
4
Finanzierung
4.1
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Anmeldung Mehrbedarf
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Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
Schulische Infrastruktur
(ohne IT)
40
11.494.934 €
10.540.850 €
3.982.347 €
29.08.14
21.07.15/ 08.03.2018
15.394.000 €
Der Fördermittelgeber ist formal über die Planungsänderungen und Mehrkosten informiert. Eine detaillierte Mehrkostenanzeige ist in Arbeit
4.2
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
2013-2015
2016
2017
Gesamt
2.509.786
3.142.040
4.889.018
Fördermittelanteil
200.000
563.040
1.505.368
Anteil Stadt*
2.309.786
2.579.000
3.383.650
VE kassenwirksam
Zusätzl.:
0
379.934
ErgHH kons. Beschaffung (nachrichtlich)
*Jahresscheibe 2018 inkl. Mehrbedarf in Höhe von 900.000 €
2018*
4.474.289
1.713.939
2.760.350
Gesamt
15.015.132
3.982.347
11.032.785
379.934
Der angemeldete Mehrbedarf beträgt insgesamt 900.000 € gegenüber der 2.Änderung Baubeschluss DS03987-DS-02 vom 13.12.2017.
4.3
Deckung des Mehrbedarfs
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 900.000 € für das
Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element "Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55.Schule)" (7.0000691) erfolgt aus
dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640).
Für das Objekt in der Tauchaer Straße wird derzeit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme dahingehend untersucht, ob ein Neubau gegenüber einer Sanierung mit Erweiterung wirtschaftlich ist. Vor diesem Hintergrund werden die in 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 900.000 € nicht benötigt.
Die im Haushaltsjahr 2018 zur Deckung herangezogenen Mittel in Höhe von 900.000 € aus dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640) werden im Rahmen der Haushaltsplanung in
den Jahren 2019/20 innerhalb des Zuschussbudgets des AfJFB eingeordnet.
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Anmeldung Mehrbedarf
Stand vom: 03.04.2018
5
Fristenplan
Die Insolvenz der ausführenden Firma für die Historischen Metallglaswände und die notwendige Beauftragung der Ersatzvornahme erzeugt eine weitere Bauzeitverlängerung um ca. 1 Monat, so dass sich der
Fertigstellungstermin von Juni 2018 (1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom 17.05.2017) auf Juli 2018
verschiebt.
Beschlussfassung DB OBM
Ratsversammlung
Baubeginn
Fertigstellung
Nutzungsbeginn
6
10.04.2018
16.05.2018
02.11.2015
Juli 2018
Schuljahresbeginn 2018/19
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude im Innen- und Außenbereich nur
in Teilbereichen fertiggestellt werden könnte. Wesentliche Bereiche wie Speisenraum oder Fachunterrichtsräume könnten nicht in Nutzung gehen.
Der Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2018/2019 wäre gefährdet.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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