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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1383618.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 10:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03987-DS-04 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 3. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 Oberschule Ratzelstraße aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO- Eilbedürftig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 3. Änderung zum Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015 wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen neu 15.015.000 €. Der Mehrbedarf gegenüber der 2. Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 beträgt somit 900.000 €. 3. Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 900.000 € für das Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55. Schule)" (7.0000691) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640). Die im Haushaltsjahr 2018 zur Deckung herangezogenen Mittel in Höhe von 900.000 € aus dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640) werden im Rahmen der Haushaltsplanung in den Jahren 2019/20 eingeordnet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 900.000 7.000.691.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Eilbedürftigkeitsbegründung: Die Vorlage hat hohe Eilbedürftigkeit, daher ist eine Einreichung in die RV am 16.05.2018 als EILT-Vorlage dringend geboten. Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15, der 1. Änderung Baubeschluss DS03987 vom 17.05.2017 und der 2. Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 bestätigte Baumaßnahme Oberschule Ratzelstraße - Komplexsanierung wird seit März 2015 umgesetzt und muss zwingend zum Schuljahresbeginn 2018/2019 fertiggestellt werden. Das fortbestehende Risiko, das im 1. Änderungsbeschluss aufgrund weiterhin unvorhergesehener Bauzustände und finanzieller Folgen durch die Kündigung der Firma Rohbau und Abdichtung benannt wurde, ist eingetreten und kann nicht durch den bereits angemeldeten Mehrbedarf abgedeckt werden. Insbesondere die Insolvenz der Metallbaufirma als Kerngewerk zu einem Zeitpunkt (Januar 2018), zu dem die Steuerungsmöglichkeiten nur noch äußerst begrenzt gegeben waren, führten nochmals zu zeitlichen Verzögerungen und Kostenerhöhungen. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäudes nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich. Sofern keine Entscheidung bzw. Bestätigung des Mehrbedarfs im Mai 2018 erfolgt, ist eine Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet. Die zusätzlichen Mittel werden zur Beauftragung notwendiger Leistungen und Firmen sowie zur Abdeckung von Beschleunigungsmaßnahmen dringend benötigt. Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude im Innen- und Außenbereich nur in Teilbereichen fertiggestellt werden könnte. Wesentliche Bereiche wie Speisenraum oder Fachunterrichtsräume könnten nicht in Nutzung gehen. Der Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2018/2019 wäre gefährdet. Anlage: Sachverhalt 3/3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 HAUSHALTSVORLAGE 3. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 Oberschule Ratzelstraße aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Bauvorhaben: Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule Komplexsanierung Ratzelstraße 26 04207 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 03.04.2018 Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 1 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 2 Begründung der Zusatzkosten 3 2.1 Ist-Zustand der Umsetzung 3 2.2 Problemstellung 3 2.3 Beschreibung der Zusatzkosten 4 2.4 Zusammenfassung Mehrkosten 8 2.5 Kosteneinsparungen 8 3 Investitionskosten 10 4 Finanzierung 10 4.1 Finanzierungsplan 10 4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 11 4.3 Deckung des Mehrbedarfs 11 5 Fristenplan 11 6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 12 Anlagen: Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 Kurzerläuterung Die in dem Beschluss DS-00553/14 vom 25.02.15 und der 1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom 17.05.2017 mit der 2.Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 bestätigte Baumaßnahme Oberschule Ratzelstraße – Komplexsanierung wird seit März 2015 umgesetzt und muss zwingend zum Schuljahresbeginn 2018/2019 fertiggestellt werden. Das fortbestehende Risiko, das im 1.Änderungsbeschluss aufgrund weiterhin unvorhergesehener Bauzustände und finanzieller Folgen durch die Kündigung der Firma Rohbau und Abdichtung benannt wurde, ist eingetreten und kann nicht durch den bereits angemeldeten Mehrbedarf abgedeckt werden. Insbesondere die Insolvenz der Metallbaufirma als Kerngewerk zu einem Zeitpunkt (Januar 2018), zu dem die Steuerungsmöglichkeiten nur noch äußerst begrenzt gegeben waren, führten nochmals zu zeitlichen Verzögerungen und Kostenerhöhungen. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung des Gebäude nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich. Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung sowie Bestätigung des Mehrbedarfs. 1 Grundlagen Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse: • • • • • Baubeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015 Baugenehmigung 63-2015-003537-SB-63.22-CFU vom 10.08.2015 Fördermittelantrag vom 22.08.2013, zuletzt aktualisiert am 29.08.2014, Kostenberechnung vom 22.08.2014 hierzu Fördermittelbescheid vom 21.07.2015 1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom 17.05.2017 2.Änderung Baubeschluss DS- 03987-DS-02 vom 13.12.2017 2 Begründung der Zusatzkosten 2.1 Ist-Zustand der Umsetzung Die Baugenehmigung liegt seit 10.08.2015 vor. Mit der Ausführungsplanung wurde im März 2015 begonnen, die ersten vorbereitenden Maßnahmen begannen im Dezember 2015. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin Juli 2017 konnte aufgrund beschriebener Umstände entsprechend 1. ÄBB DS-03987 vom 17.05.2017 nicht gehalten werden. In Folge von Leistungserweiterungen, unvorhergesehenen Bauzuständen, erfolgten Kündigungen der Rohbau- und Abdichtungsfirma kam es zu Bauzeitverlängerungen, so dass nun der Fertigstellungstermin zum Juli 2018 geplant ist. Die Rohbauleistungen sind zu 99% abgeschlossen, Dach- und Fassadenarbeiten mit Einbau Fenster und Türen sind fast vollendet und die Außenanlagenarbeiten sind fortgeschritten. Alle wesentlichen Ausbaugewerke sind vor Ort und arbeiten mit verstärkter Mannschaft an der Vollendung der Leistungen. Die Ausschreibungen für alle Restgewerke laufen, es stehen noch Submissionen für Baureinigung und Schließanlage aus. Trotz fortwährender unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Insolvenz einer Firma (siehe Punkt 2.2), überraschend gefundene weitere Stahlträger oder eine Submission ohne Angebote (siehe Punkt 2.2) wird alles unternommen, den Fertigstellungstermin zum Juli 2018 zwingend einzuhalten. 2.2 Problemstellung 1. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Änderungsvorlage DS-03987 vom 17.05.2017 waren die finanziellen und zeitlichen Auswirkungen der außerordentlichen Kündigung der Rohbaufirma zunächst nur für das Los Rohbau, später dann auch für das Los Abdichtung noch nicht absehbar. Das Kostenrisiko wurde in der 1. Änderungsvorlage namentlich aufgeführt, konnte jedoch zum damaligen Wissensstand nicht verifiziert Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 werden. Mit Beauftragung der Ersatzvornahmen und Durchführung der Restleistungen entstanden Kosten, die im bisherigen Risikoansatz noch nicht erfasst waren. Sowohl die Zuschlagssummen als auch die erforderlichen Restleistungen bzw. Mängelbeseitigungskosten lagen weit über den Erwartungen. Es läuft bereits ein Klageverfahren mit Schadensersatzforderungen gegenüber der Firma in Höhe von ca. 480.000 Euro, für die zunächst aus dem vorhandenen Budget in Vorleistung getreten werden muss. Der Verlauf des Verfahren ist noch offen. 2. Unvorhergesehen ist auch die Insolvenz der Metallbaufirma im Januar 2018, die mit der Aufarbeitung und Sanierung der historischen Metallglaswände beauftragt wurde. Bereits die Ausschreibung für das genannte Los gestaltete sich schwierig, da die erste Ausschreibung aufgrund der Komplexität der Aufgabe nur ein Angebot mit dem 4-fachen Preis der Kostenberechnung erhielt und aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden musste. Nach Aufteilung des Loses in gewerkereine Leistungen erhielt die insolvente Metallbaufirma bei zwei der drei neuen Ausschreibungen den Zuschlag, jeweils als einziger Bieter. Auf kurzem Weg wurden nunmehr aufgrund der Dringlichkeit per Direktvergabe Ersatzfirmen gefunden, die kurzfristig die Leistungen übernehmen und mit der Ausführung beginnen können. Die Beauftragung der Restleistungen ist jedoch auch hier mit Mehraufwendungen verbunden, die nicht vorhersehbar waren. 3. In Folge der Bauzeitverlängerung und die notwendigen Beschleunigungsmaßnahmen zur Einhaltung des Fertigstellungstermin, ergeben sich weitere Mehraufwendungen. Durch das 2. Jahr Winterbaustelle und den Anschluss an die Fernwärme, die das sukzessive in Betrieb gehende, neue Heizungssystem versorgt, entstehen Kosten beim Medienverbrauch, die im Frühjahr 2017 noch nicht abzuschätzen waren. Dazu zählen auch der zusätzliche Einsatz von Öl- und Elektroheizung, die zur flächendeckenden Absicherung der erforderlichen Arbeits- und Trocknungsbedingungen im Gebäude eingesetzt werden. Andere Beschleunigungsmaßnahmen, die durch unerwartete Bauzustände erforderlich werden, sind z.B. außerplanmäßige Auf- und Abbauten der Gerüste oder auch längere Gerüststandzeiten, um Arbeitsabläufe zu ermöglichen oder zu beschleunigen. An anderer Stelle, z.B. in den Außenanlagen, wurde im feuchten Januar kurzfristig in Teilbereichen zu feuchter lehmiger Boden gegen verarbeitungsfähigen Füllkies ausgetauscht, um die Arbeitsvorgänge nicht zu behindern. 4. Im Rahmen des Baugeschehens und weiterem Ausschreibungsprozess ergeben sich außerdem immer wieder neue unvorhergesehene Situationen, die Mehraufwendungen verursachen. So wurde z.B. bei der aktuellen öffentlichen Ausschreibung Prallwand/ Tischlerarbeiten kein Angebot abgegeben. Zur Reduzierung des Zeitverzuges im Falle einer neuen beschränkte Ausschreibung, werden aufgrund der Dringlichkeit Angebote mit geändertem LV auf direkten Weg eingeholt. Ein Fertigstellungstermin zum Juli 2018 könnte sonst nicht abgesichert werden. Hier besteht das Risiko von Mehrkosten und Zeitverzug. Aus den oben genannten Gründen wird das Budget erneut überschritten und der Baubeschluss muss erneut angepasst werden. 2.3 Beschreibung der Zusatzkosten 1. Aufwendungen für Ersatzvornahmen des gekündigten Los Rohbau und Los Abdichtung Zum jetzigen Kenntnisstand bestehen Schadensersatzforderungen gegenüber der gekündigten Firma von ca. 480.000 €, die aus der Baumaßnahme derzeit vorfinanziert werden müssen. Dadurch entstehen geschätzte Mehrkosten in Höhe von gesamt ca.: 480.000,-€ 2. Finanzielle Folgen durch die Insolvenz der Metallbaufirma Notwendige Ersatzvornahmen für die Lose Historische Metallglaswände- Schlosser und und Historische Metallglaswände-Glaserarbeiten Dadurch entstehen geschätzte Mehrkosten in Höhe von gesamt ca.: 100.000,-€ 3. Aufwendungen für Bauzeitverlängerung und Beschleunigungsmaßnahmen Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 Der Medienverbrauch allein für die Fernwärme kostet derzeit pro Monat 10.000 Euro, in Ergänzung der Aufwendungen für Öl und Elektro ergeben sich Mehrkosten von min. 60.000 Euro. Durch unerwartete Bauzustände entstehen z.B. zum Teil längere Gerüststandzeiten und notwendige außerplanmäßige Ab-/ Aufbauten zur Absicherung eines zügigen Bauablaufes ca. 50.000 €. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen zur Absicherung des Fertigstellungstermin sind zu erwarten. Es wird ein Mehrbedarf geschätzt in Höhe von gesamt ca.: 210.000 € 4.Sonstiges/ Risiko Zur Abfangung der finanziellen Risiken durch unerwartete Ereignisse wie z.B. Submission Prallwand ohne Angebote, noch ausstehendes Ausschreibungsergebnis der Schließanlage und weitere unvermutete Bauzustände wird ein Risikofaktor in der Gesamtkostenaufstellung der Kosten mitberücksichtigt. Dadurch entsteht ein Risikozuschlag in Höhe von gesamt ca.: 110.000,-€ 2.4 Zusammenfassung Mehrkosten Begründung Mehrkosten Summe Mehraufwendungen durch Ersatzvornahme Rohbau+ Abdichtung 480.000 € Mehraufwendungen durch Ersatzvornahme Historische Metallglaswände 100.000 € Finanzielle Auswirkungen durch Bauzeitverlängerung im Bau und notwendige Beschleunigungsmaßnahmen zur Absicherung Fertigstellungstermin 210.000 € Sonstige Risiken 110.000 € Summe Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 900.000 € Seite 5 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 2.5 Kosteneinsparungen Durch den Bauherren und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft. Die bisherige Planung ist unter Beachtung der wirtschaftlichsten Lösungen durchgeführt wurden. Zur Minimierung der Mehraufwendungen und zu Gunsten einer kürzeren Ausführungszeit wird der Leistungsumfang bei den Historischen Metallglaswände reduziert. Dies ist trotz Kostenerhöhung in der nachfolgenden Tabelle (Kennwertvergleiche Altbau) deutlich ablesbar. Die aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, welche die DIN 276 regelt. Der nachfolgende Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusive Kostenerhöhung. Kennwerte des Vorhabens 2016 neu: Schulgebäude NF BGF BRI KG 300 + 400 4.145 10.089 38.990 11.254.990 m² m² m³ Euro BKI – Kennwertvergleich mit einem Umbau von Schulen von 2016 (Quelle: BKI Kostenplanung 2016 Altbau, Umbauten Schule) Mittelwert Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 1020 €/m² < 1116 Das Bauvorhaben überschreitet den BWK (KG 300+ 400)/ BGF Mittelwert um 96 €/m² BWK (KG 300+ 280 €/m³ < 289 Das Bauvorhaben überschreitet leicht 400)/ BRI den Kennwert. Kennwerte des Vorhabens Baubeschluss 2015 alt: Schulgebäude NF 4.145 m² BGF BRI KG 300 + 400 10.089 38.990 7.806.011 m² m³ BKI - Kennwertvergleich in €, brutto mit einem Umbau von Schulen von 2012/13 (Quelle: BKI Kostenplanung 2012/13 Altbau, Umbauten Schule) Mittelwert* Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens BWK (KG 300+ 820 > 774 Das Bauvorhaben unterschreitet den 400)/ BGF Kennwert. BWK (KG 300+ 205 > 200 Das Bauvorhaben unterschreitet leicht 400)/ BRI den Kennwert. Die erhöhten Kosten um 342 €/ m² für den Altbau gegenüber dem ursprünglichen Baubeschluss liegen leicht über dem Mittelwert, jedoch mit 1.116 €/m² noch weit unter dem Maximalwert von 1.470 €/m² nach BKI Kostenplanung Altbau. Unter Berücksichtigung der gravierenden statisch konstruktiven Eingriffe, der speziellen Bauweise und der schlechten Altbausubstanz, liegt die Maßnahme im Vergleich zum BKI (Baukostenindex, Stand 2016, 2. Quartal) im Bereich des mittleren Standards. Dies ist aufgrund der erhöhten Aufwendungen für die Sanierung ein realistischer Ansatz. Vergleicht man die Maßnahme mit den BKI-Kennwerten für einen Neubau Schule, ergibt sich eine deutlich positive Bilanz. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 3 Investitionskosten Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 18.01.2017 und aktuellem Kenntnisstand März 2018 Kostengruppe Kosten gemäß Mehrbedarf ge1.ÄBB DS- 03987 samt vom 17.05.2017 100 Grundstück Herrichten & 200 Erschließen Bauwerk 300 Baukonstruktionen Bauwerk 400 Technische Anlagen 500 Außenanlagen Ausstattung & 600*) Kunstwerke 700 Baunebenkosten Risiko Zuschlag für Bestand und Ausschreibungsergebnisse Gesamtkosten neu 0€ 0€ 0€ 0€ 4.410 € 0€ 0€ 4.410 € 8.335.110 € 710.000 € 110.000 € 9.155.110 € 2.229.880 € 60.000 € 0€ 2.289.880 € 756.195 € 0€ 0€ 756.195 € 794.338 € 0€ 0€ 794.338 € 2.375.000 € 20.000 € 0,00 € 14.494.934 € 790.000 € 110.000 € *) Abzüglich darin enthaltener konsumtiv Kosten nach Angaben AfJFB in Höhe von: Summe gesamt neu: 2.395.000 € 15.394.934 € 379.934 € 15.015.000 € 11.115.000 € 3.900.000 € Vorherige Planung Mehrbedarf zu vorheriger Planung Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv 566.121,00 € Die termingerechte Umsetzung der Maßnahme ist zur Einhaltung der Schulpflicht höchst prioritär. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es sich um eine Pflichtleistung handelt, werden zur fristgerechten Umsetzung notwendige Haushaltsmittel bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben. 4 Finanzierung 4.1 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom Schulische Infrastruktur (ohne IT) 40 11.494.934 € 10.540.850 € 3.982.347 € 29.08.14 21.07.15/ 08.03.2018 15.394.000 € Der Fördermittelgeber ist formal über die Planungsänderungen und Mehrkosten informiert. Eine detaillierte Mehrkostenanzeige ist in Arbeit 4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr 2013-2015 2016 2017 Gesamt 2.509.786 3.142.040 4.889.018 Fördermittelanteil 200.000 563.040 1.505.368 Anteil Stadt* 2.309.786 2.579.000 3.383.650 VE kassenwirksam Zusätzl.: 0 379.934 ErgHH kons. Beschaffung (nachrichtlich) *Jahresscheibe 2018 inkl. Mehrbedarf in Höhe von 900.000 € 2018* 4.474.289 1.713.939 2.760.350 Gesamt 15.015.132 3.982.347 11.032.785 379.934 Der angemeldete Mehrbedarf beträgt insgesamt 900.000 € gegenüber der 2.Änderung Baubeschluss DS03987-DS-02 vom 13.12.2017. 4.3 Deckung des Mehrbedarfs Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 900.000 € für das Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element "Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55.Schule)" (7.0000691) erfolgt aus dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640). Für das Objekt in der Tauchaer Straße wird derzeit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme dahingehend untersucht, ob ein Neubau gegenüber einer Sanierung mit Erweiterung wirtschaftlich ist. Vor diesem Hintergrund werden die in 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 900.000 € nicht benötigt. Die im Haushaltsjahr 2018 zur Deckung herangezogenen Mittel in Höhe von 900.000 € aus dem PSP-Element „Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS“ (7.0001640) werden im Rahmen der Haushaltsplanung in den Jahren 2019/20 innerhalb des Zuschussbudgets des AfJFB eingeordnet. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule - Komplexsanierung/ Anmeldung Mehrbedarf Stand vom: 03.04.2018 5 Fristenplan Die Insolvenz der ausführenden Firma für die Historischen Metallglaswände und die notwendige Beauftragung der Ersatzvornahme erzeugt eine weitere Bauzeitverlängerung um ca. 1 Monat, so dass sich der Fertigstellungstermin von Juni 2018 (1.Änderung Baubeschluss DS- 03987 vom 17.05.2017) auf Juli 2018 verschiebt. Beschlussfassung DB OBM Ratsversammlung Baubeginn Fertigstellung Nutzungsbeginn 6 10.04.2018 16.05.2018 02.11.2015 Juli 2018 Schuljahresbeginn 2018/19 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die Nichtbestätigung der Vorlage würde dazu führen, dass das Gebäude im Innen- und Außenbereich nur in Teilbereichen fertiggestellt werden könnte. Wesentliche Bereiche wie Speisenraum oder Fachunterrichtsräume könnten nicht in Nutzung gehen. Der Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2018/2019 wäre gefährdet. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 9 von 9