Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388159.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05752
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Erkenntnisse aus dem Schulversuch ERINA für gelingende Inklusion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
16.05.2018
Zuständigkeit
Sachverhalt:
Vier Schulen aus Leipzig beteiligen sich derzeit noch am Schulversuch ERINA „Erprobung
von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in Modellregionen“. Da das sächsische Ministerium dieses Projekt nur für
einen Schüler*innenjahrgang geplant hat, läuft dieser Versuch mit diesem Schuljahr aus. Die
Projektpartner arbeiten auf vier Ziele hin:
Teilziel 1: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten in allen
Altersstufen leistungsdifferenzierte individuelle Bildungsangebote an allgemeinen
Schulen und werden in Phasen von Übergängen in weiterführende
Bildungseinrichtungen begleitet und gefördert (Kita – Grundschule; Grundschule –
Mittelschule/Gymnasium; Mittelschule/Gymnasium – berufsbildende Schule). Sie
werden im Prozess der Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung in
besonderer Weise unterstützt.
Teilziel 2: Alle am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen
beteiligten Personengruppen innerhalb von Kita und Schule, der
zusammenwirkenden Schulen, Kitas und Horten sowie außerschulische Partner sind
vernetzt und arbeiten zielorientiert und nachhaltig gemeinsam.
Teilziel 3: Die am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen mit
sonderpädagogischen Förderbedarf beteiligten Personengruppen sind bezüglich der
Anforderungen an eine inklusive Bildung und Erziehung qualifiziert.
Teilziel 4: Eltern partizipieren am schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess ihrer
Kinder. Die Maßnahmen und Methoden sind für sie transparent. Die Bildung und
Erziehung in den Familien und Bildungseinrichtungen korrelieren miteinander und
ergänzen einander.
Im Schulentwicklungsplan DS 03577-NF2 ist postuliert: „Die Umsetzung der UN-BRK im
Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes Umdenken in Bezug auf das System Schule
und die Grundhaltung zum Kind. Dieser Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit.
1/2
Wenn – schrittweise – eine inklusive Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die
Stadtgesellschaft davon enorm profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt,
dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen
profitieren. In Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft.“
Die formulierten Zielstellungen des Projektes und die gewonnenen Erfahrungen könnten also
wertvoll für den weiteren Inklusionsprozess in Leipzig sein, weswegen wir um Antworten zu
folgenden Fragen bitten:
1. Die Teilziele sollten die Kompetenzen aller am Schulalltag Beteiligten und darüber
hinaus nutzen, mobilisieren und qualifizieren. Wie schätzen die beteiligten Schulen
ihre Erfahrungen mit dem Schulversuch zum aktuellen Zeitpunkt ein? Wird es eine
Evaluation geben, die dem Stadtrat auch zur Kenntnis gegeben wird?
2. Inwiefern hat die Leipziger Stadtverwaltung durch das Projekt ERINA wertvolle
Erfahrungen gewonnen? Gibt es wichtige Erkenntnisse, welche die Stadt Leipzig im
Rahmen ihrer Möglichkeiten ( z. B. in Kitas und Horten) beibehalten und langfristig
umsetzen will?
3. Was ist der Stadtverwaltung zu weiteren, u. U. geplanten Verfahrensschritten des
Landesministeriums im Ergebnis des Modellprojektes bekannt? Sind der
Stadtverwaltung Weiterführungspläne des Ministeriums bekannt?
Anlagen:
2/2