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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388159.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:52

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05752 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Erkenntnisse aus dem Schulversuch ERINA für gelingende Inklusion Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 16.05.2018 Zuständigkeit Sachverhalt: Vier Schulen aus Leipzig beteiligen sich derzeit noch am Schulversuch ERINA „Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen“. Da das sächsische Ministerium dieses Projekt nur für einen Schüler*innenjahrgang geplant hat, läuft dieser Versuch mit diesem Schuljahr aus. Die Projektpartner arbeiten auf vier Ziele hin: Teilziel 1: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten in allen Altersstufen leistungsdifferenzierte individuelle Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und werden in Phasen von Übergängen in weiterführende Bildungseinrichtungen begleitet und gefördert (Kita – Grundschule; Grundschule – Mittelschule/Gymnasium; Mittelschule/Gymnasium – berufsbildende Schule). Sie werden im Prozess der Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung in besonderer Weise unterstützt. Teilziel 2: Alle am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen beteiligten Personengruppen innerhalb von Kita und Schule, der zusammenwirkenden Schulen, Kitas und Horten sowie außerschulische Partner sind vernetzt und arbeiten zielorientiert und nachhaltig gemeinsam. Teilziel 3: Die am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf beteiligten Personengruppen sind bezüglich der Anforderungen an eine inklusive Bildung und Erziehung qualifiziert. Teilziel 4: Eltern partizipieren am schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess ihrer Kinder. Die Maßnahmen und Methoden sind für sie transparent. Die Bildung und Erziehung in den Familien und Bildungseinrichtungen korrelieren miteinander und ergänzen einander. Im Schulentwicklungsplan DS 03577-NF2 ist postuliert: „Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes Umdenken in Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. 1/2 Wenn – schrittweise – eine inklusive Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft.“ Die formulierten Zielstellungen des Projektes und die gewonnenen Erfahrungen könnten also wertvoll für den weiteren Inklusionsprozess in Leipzig sein, weswegen wir um Antworten zu folgenden Fragen bitten: 1. Die Teilziele sollten die Kompetenzen aller am Schulalltag Beteiligten und darüber hinaus nutzen, mobilisieren und qualifizieren. Wie schätzen die beteiligten Schulen ihre Erfahrungen mit dem Schulversuch zum aktuellen Zeitpunkt ein? Wird es eine Evaluation geben, die dem Stadtrat auch zur Kenntnis gegeben wird? 2. Inwiefern hat die Leipziger Stadtverwaltung durch das Projekt ERINA wertvolle Erfahrungen gewonnen? Gibt es wichtige Erkenntnisse, welche die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Möglichkeiten ( z. B. in Kitas und Horten) beibehalten und langfristig umsetzen will? 3. Was ist der Stadtverwaltung zu weiteren, u. U. geplanten Verfahrensschritten des Landesministeriums im Ergebnis des Modellprojektes bekannt? Sind der Stadtverwaltung Weiterführungspläne des Ministeriums bekannt? Anlagen: 2/2