Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388054.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.04.18, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-05379-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Schulbibliotheken und Leseräume
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt prüft die Möglichkeit der Weiterführung der Stellen in den Schulbibliotheken über
arbeitsmarktpolitische Maßnahmenprogramme des Bundes und legt dem Stadtrat bis zum III.
Quartal 2018 einen Vorschlag zur Weiterführung der Stellen vor.
2. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass der „Freiwilligendienst aller Generationen“ in der
Schulbibliothek gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den
Berufseinstiegsberatern an den Schulen aktiv beworben wird. Dafür wird ab 2019 die Anzahl
an Stellen für den Freiwilligendienst aller Generationen erhöht.
3. Gelingt es nicht, die Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder anderen Projekten
wie „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzen, unterstützt die Stadt Leipzig die
Beschäftigung von Honorarkräften mit 50% Zuschuss zu den Mitteln, die die Schulen
aufbringen.
4. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 legt die Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes
2019/20 einen Finanzierungsvorschlag und eine Prioritätenliste zur Besetzung vor.
Sachverhalt:
Die Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume mit Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die Schaffung von Stellen für Mitarbeiter in Schulbibliotheken stellt nicht nur einen erheblichen
finanziellen Aufwand für diese freiwillige Aufgabe dar, es müsste auch grundlegend über die Struktur
der Schulbibliotheken im Kontext mit den Städtischen Bibliotheken nachgedacht werden. Zum einen
muss dann die Zusammenführung im Dezernat Kultur erfolgen (Schulbibliotheken fallen bisher in den
Verantwortungsbereich von Dezernat V), aber auch alternative Bibliotheksformen wie
Onlinebibliotheken an weiterführenden Schulen müssen geprüft werden.
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Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Einführung des Regelinstruments
„Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse sollen
sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die
Beschreibung dieses Instrumentes ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt, welches noch bis Ende 2018 läuft und momentan in 42 Schulbibliotheken angewendet
wird. Die genauen Programmdetails sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.
Freiwilligendienst aller Generationen
Derzeit werden 9 geförderte Stellen in Schulbibliotheken über die Stadt Leipzig kofinanziert. Die
Einsatzstellenbeiträge betragen für:
40 Stunden/Monat =100€
60 Stunden/ Monat = 125€
80 Stunden/ Monat = 150€
Bei der Besetzung weiterer Stellen müsste die Stadt folgende Einsatzstellenbeiträge leisten:
40 Stunden/Monat = 240€
60 Stunden/ Monat = 280€
80 Stunden/ Monat = 320€
Rechenbeispiel Honorarkraft im SGB-II-Bezug
Ein Mitarbeiter, der den Regelsatz des SGB-II bezieht, darf 100€/Monat abschlagsfrei dazuverdienen.
Einige Schulen zahlen aus GTA- Mitteln (z.B. ehemaligen Mitarbeitern der arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen) 100€/Monat Honorar für 10 Stunden/ Monat.
Die Spanne der Honorarsätze für offene Ganztagsangebote oder thematische Angebote beträgt 10€ bis
26,50€.
Anlagen:
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