Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388174.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
12.04.18, 12:00
Aktualisiert
14.04.18, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05360-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Baubeschluss 60. Grundschule Seumestraße 93, Erweiterungsbau mit
Speiseversorgung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8.
März 2017 vom Stadtrat beschlossen wurde, dass eine verbindliche zeitliche und
planerische Einordnung zu erarbeiten ist, um die Errichtung der Sporthalle in einen
zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen, statt diese
unter Finanzierungsvorbehalt eines zweiten Bauabschnittes zu stellen.
2. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8.
März 2017 vom Stadtrat ebenso beschlossen wurde, dass die bisher genutzte
Einfeldhalle in der Schönbergstraße auch für eine zukünftige Vereinssportnutzung zu
sichern ist, statt diese durch Umnutzung in 120m² Gruppenräume für den Hort
einer dreizügigen Grundschule herzurichten.
3. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8.
März 2017 vom Stadtrat ebenso beschlossen wurde, dass für den Hort der 60.
Grundschule in der Schönbergstraße 2 bis Ende 2017 eine Planung zur
Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet werden sollte, statt die
Sanierung und Erweiterung des Hortgebäudes je nach zur Verfügung
stehenden Mittel ab 2020 mit Fertigstellung 2023 einzuordnen.
4. Die Beschlüsse unter Punkt 1-3 sind umgehend umzusetzen!
Sachverhalt:
Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 zur 60. Grundschule wurden vom Stadtrat
mehrere Änderungen beauftragt, welche sich nun in der neuerlichen Bauvorlage nur
1/2
bruchstückhaft oder sogar gegenteilig wiederfinden. Entsprechend soll der
Oberbürgermeister diesen Widerspruch umgehend bereinigen und den Ratsbeschluss von
2017 umsetzen.
Drei zentrale Bestandteile sollen hier benannt werden:
Sporthalle - Neubau
Beschluss des Stadtrates
vom 08.03.2017
Für den zweiten
Bauabschnitt (EinfeldSporthalle) ist bis Ende 2017
eine verbindliche zeitliche
und planerische Einordnung
zu erarbeiten, um die
Errichtung der Sporthalle in
einen zeitlichen
Zusammenhang mit dem
ersten Bauabschnitt
einzuordnen.
Sporthalle Bestandsgebäude
Die bisher genutzte
Einfeldhalle in der
Schönbergstraße ist auch für
eine zukünftige
Vereinssportnutzung zu
sichern.
Sanierung Hortgebäude
Für den Hort der 60.
Grundschule in der
Schönbergstraße 2 wird bis
Ende 2017 eine Planung zur
Komplexsanierung und ggf.
Erweiterung erarbeitet.
Anlagen:
2/2
Verwaltungsvorschlag
vom 18.04.2018
Eine Einfeld-Sporthalle ist
als 2. Bauabschnitt südlich
der jetzt geplanten
Erweiterung so eingeordnet,
dass die entsprechenden
Sportfreiflächen
untergebracht werden
können. Sowohl Sporthalle
als auch Sportfreiflächen
sind bzgl. Lage auf dem
Standort und
Medienversorgung soweit
angedacht, dass diese bei
Finanzierungssicherheit in
einem 2. BA realisiert
werden können.
Mit dem vorhandenen
Hortgebäude kann durch
Nachnutzung und
Herrichtung der alten
Sporthalle die Schaffung von
zusätzlich 120 m²
Gruppenraumfläche für den
Hort einer dreizügigen
Grundschule problemlos
erfolgen.
In der mittelfristigen
Haushaltplanung ist die
Sanierung und Erweiterung
des Hortgebäudes je nach
zur Verfügung stehenden
Mittel ab 2020 eingeordnet,
sodass eine Fertigstellung in
2023 möglich ist.