Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347122.pdf
Größe
200 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05114-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.04.2018
24.04.2018
15.05.2018
16.05.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Es wird folgender Alternativvorschlag unterbreitet:
Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum (STEP
VöR) behalten auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt weiterhin ihre Gültigkeit. Im
Hinblick auf das Bevölkerungswachstum werden entsprechend umzusetzende verkehrliche
Maßnahmen hinsichtlich der jeweiligen Situation und insbesondere auch mit Bezug zum
Luftreinhalteplan geprüft.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung
Zum Verständnis des Antrages
Der Antrag stellt einen Zusammenhang eines zwar wichtigen, letztlich jedoch isolierten
Aspektes der Mobilität (Durchschnittsgeschwindigkeit zweier Verkehrsarten) mit nicht definierten Maßnahmen her. Diese sollen, soweit sie zu einer Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeiten dieser Verkehrsarten führen würden, bis zu einer Fortschreibung des erst
2015 vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum
(STEP VöR) unterbleiben oder dem Stadtrat in jedem Einzelfall zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründet wird die Verknüpfung mit dem STEP VöR damit, dass dieser noch von einem geringeren als dem aktuellen Bevölkerungswachstum ausgehe, eine Verringerung des Kfz-Verkehrs für möglich halte und auf Grund der aktuellen Bevölkerungsprognose nicht mehr zur
tatsächlichen Entwicklung der Stadt passe. Letztlich ist der Antrag somit ein indirekter Antrag
auf (umgehende) Fortschreibung des STEP VöR.
Begründung des Alternativvorschlags
Der ursprünglich gefasste Beschlussvorschlag wird von der Verwaltung in seinen Verknüpfungen für z. T. nicht richtig und insgesamt für nicht zielführend, nicht notwendig
und vom Aufwand her für nicht umsetzbar gehalten. Es wird daher der Alternativvorschlag unterbreitet, dass die Planungsgrundsätze des STEP VöR auch im Zusammenhang
mit der wachsenden Stadt nach wie vor ihre Gültigkeit behalten und dass entsprechend notwendige verkehrliche Maßnahmen situationsabhängig, v. a. im Hinblick auf den Luftreinhalteplan, geprüft werden. Der Alternativvorschlag entspricht damit auch der Ablehnung des Antrages 3570-NF02 im März 2017 durch den Stadtrat sowie dessen fachlicher Begründung.
Zu diesem Antrag hatte die Verwaltung im damaligen VSP ausgeführt: „Im Jahre 2015 hat
der Stadtrat die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
nach einem umfangreichen Verfahren mit Rundem Tisch (unter Einbeziehung von Stadtratsfraktionen, Verkehrsunternehmen, Polizei, Interessenverbänden, Bürgerinitiativen und Verwaltung), neun Fachgutachten und dem Bürgerwettbewerb „Ideen für den Stadtverkehr“ (mit
insgesamt 618 Ideen) beschlossen (DS 00523/14). Die verkehrspolitischen Ziele wurden
somit erst vor zwei Jahr aktualisiert und sind für das wachsende Leipzig sehr gut geeignet.
Der Stadtentwicklungsplan legt seinen Schwerpunkt auf die Förderung der Verkehrsarten
des Umweltverbundes sowie die Stärkung alternativer und moderner Verkehrsangebote.
Im Jahr 2017 findet die Diskussion zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) für
das Zieljahr 2030 statt. Das INSEK wird u. a. auch das Fachkonzept Nachhaltige Mobilität
umfassen und hier die Ziele des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum an
der aktuellen Bevölkerungsprognose spiegeln. Zum INSEK gibt es ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, in dem auch die Inhalte aller Fachkonzepte mit zur Diskussion stehen. Eine
Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ist deshalb zum
jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.“
Insbesondere an der fachlichen Einschätzung, dass die verkehrspolitischen Ziele des
STEP VöR erst 2015 aktualisiert wurden und für das wachsende Leipzig sehr gut geeignet sind, da der STEP VöR seinen Schwerpunkt auf die Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes sowie die Stärkung alternativer und moderner Verkehrsangebote legt, wird auch beim vorliegenden Antrag festgehalten. Im Zusammenhang mit
der Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), welches die aktuelle
Bevölkerungsprognose als einen wichtigen Rahmen berücksichtigt, wurde auch die Thematik
Verkehr und Mobilität umfangreich und intensiv diskutiert, die Hinweise aus der Öffentlichkeit
aufgenommen, die Belange aller Verkehrsteilnehmer untereinander abgewogen und im
Fachkonzept Nachhaltige Mobilität zusammengeführt. Das INSEK ist für eine Beschlussfassung im II. Quartal 2018 vorgesehen.
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Zum Verständnis sei noch einmal zur Systematik von Stadtentwicklung, Verkehrsplanung
und Maßnahmen im Verkehrsbereich ausgeführt: Der STEP VöR stellt einerseits das zentrale Grundlagendokument für die Verkehrspolitik in Leipzig dar. Er steht allerdings in Wechselbeziehung mit einer ganzen Reihe anderer Planungsdokumente, die den STEP VöR inhaltlich prägen oder durch ihn geprägt werden und die in unterschiedlichen Zeiträumen entstehen / aktualisiert werden. Hier sind insbesondere der Luftreinhalteplan, der Lärmaktionsplan,
das Klimaschutzkonzept, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), der Flächennutzungsplan, das mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020,
der Nahverkehrsplan, der Radverkehrsentwicklungsplan, die Konzeption autoarme Innenstadt sowie aktuell die sich noch in der öffentlichen Diskussion befindlichen Mobilitätsszenarien zu nennen.
All diese, jeweils vom Stadtrat beschlossenen oder noch zu beschließenden Plandokumente
greifen ineinander, müssen regelmäßig und in unterschiedlichen Zeiträumen evaluiert, aktualisiert und den neuesten rechtlichen wie tatsächlichen Bedingungen und ggf. neuen Zielsetzungen angepasst werden.
Dies hat zur Folge, dass die Pläne grundsätzlich auch während ihrer Laufzeit in der
Umsetzung der Modifizierung als Reaktion auf neue Bedingungen unterliegen, ohne
dass sie deshalb immer sofort in Gänze fortzuschreiben sind. Neue Bedingungen werden so auch zuerst in aktuell zur Fortschreibung anstehenden Plänen berücksichtigt, die
dann wiederum auf die spätere Fortschreibung der anderen Pläne Einfluss nehmen. So wurde die aktuelle Bevölkerungsprognose, die im STEP VöR noch nicht enthalten sein konnte,
nun u. a. im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität des INSEK Leipzig 2030, dem neuen
Luftreinhalteplan und in den Mobilitätsszenarien verarbeitet. Gleichzeitig stellt die Bevölkerungsprognose für alle Pläne jedoch auch nur ein deren Aussagen bestimmendes Element
dar.
Maßnahmen im Verkehr sowie in anderen Bereichen müssen daher immer aus dem
zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Konzipierung aktuellen Stand aller für sie relevanten
Pläne entwickelt werden und stützen sich nicht allein auf einen, ggf. in bestimmten
Aspekten nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechenden, Plan. Auch während der
Laufzeit der Vorgängerpläne des aktuellen STEP VöR (Verkehrspolitische Leitlinien: beschlossen 1993, erster STEP VöR: beschlossen 2003) gab es wesentliche Veränderungen
der Rahmenbedingungen und das Hinzutreten gänzlich neuer Pläne (z. B. aktuell die Fortschreibung des Luftreinhalteplans) und Maßnahmen wurden entsprechend auf dem jeweils
aktuellen Stand der Gesamtpläne konzipiert.
Eine, wie im Antrag vorgesehene, Koppelung einer Maßnahmenumsetzung an die derzeit
nicht anstehende Fortschreibung des STEP VöR ist daher weder zielführend noch notwendig.
Dies gilt umso mehr, als dass der STEP VöR ein Plan von Zielen und Leitlinien und
nicht von Maßnahmen ist. Der vom Stadtrat im Jahr 2015 gefasste Beschluss enthält
folgende drei Punkte, die auch unter den Bedingungen des stärkeren Bevölkerungswachstums nicht in Frage stehen:
1.
2.
Die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum
wird zur Kenntnis genommen.
Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplans (Kapitel 1):
- Verkehrspolitik ist Stadtpolitik,
- gleichwertige Mobilitätschancen sind zu sichern,
- stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs ist zu fördern,
- der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu stärken,
- der multifunktionale öffentliche Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen,
- knappe Ressourcen sind effektiv einzusetzen und
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3.
- Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten,
werden beschlossen. Die Umsetzung dieser Planungsgrundsätze erfolgt vorrangig mittels Angeboten und Anreizen.
Entsprechend der Darstellungen in Kapitel 7 Monitoring, werden Verkehrsprojekte
und grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung des STEP VöR auch künftig im
Rahmen einer intensiven Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessenvertretern u.a. von Kammern, Vereinen und Verbänden diskutiert und politisch entschieden.
Damit – und insbesondere durch die Planungsgrundsätze – soll und wird eine ausgewogene
Planung und Umsetzung von Maßnahmen gewährleistet. Der STEP VöR ist somit in seinen
Grundaussagen durch die veränderte Bevölkerungsprognose keinesfalls „unpassend“. Es sei
an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass die steigende Bevölkerungszahl auch zu
einer zunehmenden absoluten Verkehrsmenge und damit zu Bedarfen bei allen Verkehrsträgern führt. So erlangen die grundlegenden Ziele, welche der Stadtrat seit dem Beschluss der Verkehrspolitischen Leitlinien 1993 verfolgt – gute Bedingungen für den
Wirtschaftsverkehr und die Förderung des Umweltverbundes als Alternative zum motorisierten Individualverkehr – unter den Bedingungen des stärkeren Bevölkerungswachstums noch größere Bedeutung.
Sowohl die dem Stadtrat und der Öffentlichkeit aktuell zur Diskussion vorliegenden Mobilitätsszenarien als auch die IHK-Studie zum Wirtschaftsverkehr unterstreichen diese Strategierichtung als maßgeblich, um auch im motorisierten Verkehr das heutige (gute) Verkehrsniveau unter Wachstumsbedingungen weitgehend aufrechterhalten zu können. So heißt es in
der Studie der IHK u.a.: „Maßgebende planerische Grundlage dafür ist der STEP Verkehr
und öffentlicher Raum … Sollte es bei der erwarteten Bevölkerungs- und wirtschaftlichen
Entwicklung nicht gelingen maßgebliche Verkehrsströme auf den Umweltverbund zu verlagern, sind massive Behinderungen und Engpässe im Straßenverkehr zu erwarten, die auch
den Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen werden. Ein vollständig nachfragegerechter Ausbau
des Straßennetzes, mit dem es möglich ist, die zu erwartenden Verkehrsmengen im motorisierten Straßenverkehr bei der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und ohne deutliche modale Verlagerungen zum Umweltverbund abzuwickeln, wird als nicht realistisch und
nicht zielführend angesehen.“
Die Einzelpläne (wie z. B. das mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und
Brückenbau) setzen unter Anwendung der im STEP VöR aufgeführten Grundätze die
dringend benötigten Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur in Maßnahmen um und
werden ebenfalls vom Stadtrat beschlossen.
Alle nach Gemeindeordnung sowie Hauptsatzung der Stadt beschlusspflichtigen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik,
der rechtlichen Grundlagen und der Beachtung der Leipzig- und projektspezifischen Anforderungen geplant und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entscheidungsfindung für den
Stadtrat (oder Verwaltungsausschuss) vorbereitet. Selbstverständlich werden entsprechende und zur Umsetzung vorzubereitende Maßnahmen auch zukünftig hinsichtlich
der jeweiligen Situation, den örtlichen Gegebenheiten sowie auf Grundlage der durch
den Stadtrat beschlossenen Planwerke (bspw. insbesondere unter Beachtung der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans) einer vorherigen Prüfung unterzogen.
Eine Hauptrolle spielen dabei auch die Verkehrssicherheit und die technische Sicherheit der
Verkehrsanlagen. Nicht in jedem Falle kann deshalb nach erfolgter Prüfung ausgeschlossen
werden, dass sich aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Maßnahmen ggf. geschwindigkeitsverringernd auf einzelne oder mehrere Verkehrsarten auswirken. Beispielhaft sei hier
der Bau von Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten zur Vermeidung von Unfallhäufungen
genannt.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten ist, es demnach nicht
auszuschließen, dass es sinnvoll ist, auch Maßnahmen die zu einer Verringerung der
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Geschwindigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen, umzusetzen. Bspw. wurde gerade im vergangenen
Jahr vor einer Vielzahl an Schulen und Kindertageseinrichtungen die Geschwindigkeit auf
Tempo 30 reduziert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Auch eine separate Führung des Radverkehrs dient in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dadurch gelingt es, die Sicherheit sowohl auf den Gehwegen als auch auf
der Fahrbahn zu erhöhen. Nach der Einrichtung von Radfahrstreifen sind bislang nur in Einzelfällen Stauerscheinungen zu beobachten gewesen, die sich in der Regel durch Anpassungen der umliegenden Lichtsignalanlagen beheben lassen. Im Rahmen der neu einzurichtenden Stabsstelle Strategische Verkehrsplanung sollen zudem Maßnahmen mit negativen Auswirkungen auf den ÖPNV zukünftig besonders betrachtet und eine Handlungsempfehlung
erarbeitet werden.
Im Rahmen der Erarbeitung der Mobilitätsszenarien wurden mit Hilfe des Integrierten Verkehrsmodels der Stadt Leipzig (IVML) die Durchschnittsgeschwindigkeiten für den MIV und
den ÖPNV ermittelt. U. a. die ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeiten bilden die Folgen
des jeweiligen Szenarios ab und dienen damit auch dem Vergleich zwischen den Szenarien.
Für Einzelsituationen lassen sich jedoch entweder gar nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand Durchschnittsgeschwindigkeiten bzw. deren Veränderung als Folge von Wechselwirkungen ermitteln. Qualitative Aussagen und bei Knotenpunkten meist auch quantitative Aussagen (z. B. Wartezeiten an LSA) lassen sich jedoch auf Grundlage der Maßnahmenplanung
prognostizieren. Dies bildet eine gute Abwägungsgrundlage für die Entscheidung zur Umsetzung von Maßnahmen. In der Maßnahmenplanung ist bei ÖPNV-Betroffenheit immer auch
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH einbezogen, sodass auch Aussagen aus der
Sicht des Verkehrsunternehmens vorliegen.
Da die verkehrlichen Maßnahmen mitunter sehr kleinteilig sein können, entstünde im Falle
einer für jede Maßnahme notwendigen Beschlussfassung durch den Stadtrat ein sehr hoher
Verwaltungs- und v. a. auch Zeitaufwand bis zur Umsetzung dieser. Insbesondere bei zwingend notwendigen Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde in Fragen der Verkehrssicherheit ist in der Regel ein sofortiges Handeln der Verwaltung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen von der Straßenverkehrsbehörde für notwendig festgestellte verkehrsrechtliche Anordnungen unterliegen zudem keiner politischen Abwägungsentscheidung des Stadtrates oder seiner Gremien.
Gerne stellt die Verwaltung weiterhin und wie auch bisher praktiziert, wesentliche Maßnahmen in den Straßenräumen (aktuell waren und sind dies z. B. die für die nächsten Jahre geplanten Baumaßnahmen in der Dieskaustraße, am Adler, am Tröndlinring, in der Rosa-Luxemburg-Straße) frühzeitig und unabhängig von folgenden ggf. notwendigen Beschlussverfahren im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vor.
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