Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1378520.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05295-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Aufbau einer Selbstversicherung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
16.04.2018
17.04.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
(1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
zu prüfen, ob und wie für die zu versichernden Risiken der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden kann und legt dem Stadtrat bis zum Jahr 2020 einen
Entscheidungsantrag vor.
(2) Die zentrale Planung der Selbstbehalte wird von der Entscheidung zur
Selbstversicherung abhängig gemacht.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
zu 1:
Versicherungen werden durch das wachsende Schadenaufkommen und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus immer kostenintensiver. Soweit auf keine langjährigen Verträge zurückgegriffen werden kann, verschlechtern sich die Konditionen sowohl hinsichtlich der Preise als
auch des Deckungsumfanges. Die Selbstversicherung (SV) ist ein Mittelweg zwischen Nichtversicherung und Fremdversicherung. Sie ist auf kalkulatorischer Basis betriebener interner
Gefahrenausgleich. Die SV sollte zur Einsparung von Finanzmitteln und zur Entlastung der
Ämter von unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen.
Eine deutsche Großstadt betreibt die SV bereits seit Jahren mit Erfolg. Seit 1950 deckt die
Stadt München einen Teil ihrer Risiken über die SV. Ab 1970 wurde die SV ausgebaut. Im
Jahr 1970 hatte sich eine Rücklage in Höhe von 25 Millionen Euro angesammelt. Diese
Rücklage ist bis heute auf einen dreistelligen Millionenbetrag angewachsen. Somit können
Prämien und Schäden aus der Rücklage getragen werden und belasten den Haushalt nicht
mehr. Die Versicherungssteuer fällt weg und wird somit generell eingespart. Zu prüfen wäre,
ob sich diese Art der Risikoabsicherung auch für die Stadt Leipzig eignet.
Es wären umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche, haushaltsrechtliche, personelle und versicherungs-rechtliche Fragen zu prüfen, um zu entscheiden, ob die SV für die Stadt Leipzig ein
wirtschaftlich sinnvoller Weg der Abdeckung von Risiken ist.
Diese Prüfung kann nicht im normalen Tagesgeschäft erfolgen. Die Hinzuziehung externen
Sachverstandes könnte notwendig werden. Die Höhe der anfallenden Kosten ist derzeit nicht
kalkulierbar. Von einem erheblichen Kostenaufwand ist aber auszugehen.
In Anbetracht der umfänglichen Prüfungen ist ein Umsetzungsvorschlag nicht vor der Haushaltsplanung 2021/2022 zu erwarten.
Bei der Prüfung der finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung des Prüfauftrages wird
das Dezernat II beteiligt.
zu 2:
Die zentrale Planung von Selbstbehalten sollte an die Entscheidung zum Aufbau einer SV
gekoppelt werden. Die Auswirkungen dieser zentralen Planung können in die Prüfung zum
Aufbau der SV einbezogen werden.
3/3