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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1378520.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05295-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Aufbau einer Selbstversicherung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 16.04.2018 17.04.2018 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: (1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt: zu prüfen, ob und wie für die zu versichernden Risiken der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden kann und legt dem Stadtrat bis zum Jahr 2020 einen Entscheidungsantrag vor. (2) Die zentrale Planung der Selbstbehalte wird von der Entscheidung zur Selbstversicherung abhängig gemacht. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: zu 1: Versicherungen werden durch das wachsende Schadenaufkommen und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus immer kostenintensiver. Soweit auf keine langjährigen Verträge zurückgegriffen werden kann, verschlechtern sich die Konditionen sowohl hinsichtlich der Preise als auch des Deckungsumfanges. Die Selbstversicherung (SV) ist ein Mittelweg zwischen Nichtversicherung und Fremdversicherung. Sie ist auf kalkulatorischer Basis betriebener interner Gefahrenausgleich. Die SV sollte zur Einsparung von Finanzmitteln und zur Entlastung der Ämter von unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen. Eine deutsche Großstadt betreibt die SV bereits seit Jahren mit Erfolg. Seit 1950 deckt die Stadt München einen Teil ihrer Risiken über die SV. Ab 1970 wurde die SV ausgebaut. Im Jahr 1970 hatte sich eine Rücklage in Höhe von 25 Millionen Euro angesammelt. Diese Rücklage ist bis heute auf einen dreistelligen Millionenbetrag angewachsen. Somit können Prämien und Schäden aus der Rücklage getragen werden und belasten den Haushalt nicht mehr. Die Versicherungssteuer fällt weg und wird somit generell eingespart. Zu prüfen wäre, ob sich diese Art der Risikoabsicherung auch für die Stadt Leipzig eignet. Es wären umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche, haushaltsrechtliche, personelle und versicherungs-rechtliche Fragen zu prüfen, um zu entscheiden, ob die SV für die Stadt Leipzig ein wirtschaftlich sinnvoller Weg der Abdeckung von Risiken ist. Diese Prüfung kann nicht im normalen Tagesgeschäft erfolgen. Die Hinzuziehung externen Sachverstandes könnte notwendig werden. Die Höhe der anfallenden Kosten ist derzeit nicht kalkulierbar. Von einem erheblichen Kostenaufwand ist aber auszugehen. In Anbetracht der umfänglichen Prüfungen ist ein Umsetzungsvorschlag nicht vor der Haushaltsplanung 2021/2022 zu erwarten. Bei der Prüfung der finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung des Prüfauftrages wird das Dezernat II beteiligt. zu 2: Die zentrale Planung von Selbstbehalten sollte an die Entscheidung zum Aufbau einer SV gekoppelt werden. Die Auswirkungen dieser zentralen Planung können in die Prüfung zum Aufbau der SV einbezogen werden. 3/3