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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370984.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 14:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05395-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulgärten fördern und schaffen! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Umwelt und Ordnung Kleingartenbeirat Ratsversammlung 26.04.2018 15.05.2018 24.05.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag 1. Die Stadtverwaltung passt die Kriterien des Projekts „Grün macht Schule“ ab dem Ausschreibungszeitraum 2019 dahingehend an, dass die Entwicklung und Pflege von Schulgärten auf dem Schulgelände und auch außerhalb der Schulgelände in Kooperation mit Vereinen und Verbänden besonders förderwürdig sind. 2. Die Stadtverwaltung informiert alle Schulen über den Sächsischen Schulgarten-Wettbewerb und wirbt für die Teilnahme am „Tag des Schulgartens“ am 12.06.2018. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Der Schulgartenunterricht ist im Sächsischen Schulgesetz lediglich im Lehrplan der Grundschulen in den Klassenstufen 1 und 2 als einer von acht wählbaren Lernbereichen mit Wahlpflichtcharakter mit einem Stundenumfang von 4/6 Unterrichtsstunden pro Schuljahr verankert. Der/die Lehrer/-in kann selbst entscheiden, ob der Schulgartenunterricht favorisiert wird. Darüber hinaus kann der Schulgarten in den Klassenstufen 1-4 als Lernort für einzelne Themen aus dem Lernbereich 3 „Begegnung mit Pflanzen und Tieren“ genutzt werden. Die genannte Stundenanzahl unterschreitet die zur Anlage und Pflege eines Schulgartens kontinuierlich benötigte Zeit erheblich. Laut einer statistischen Erhebung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Februar 2018 haben 71 Schulen angegeben einen Schulgarten zu betreiben (48 Grundschulen, acht Oberschulen, eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, 10 Förderschulen, drei BSZ). Davon liegt der Schulgarten bei 62 Schulen auf dem Schulgelände. Neun Schulen haben einen Schulgarten auf einem Gelände außerhalb der Schule, davon vier in Kleingartenvereinen. Die Stadt Leipzig unterstützt seit 1993 mit dem Projekt „Grün macht Schule“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Schulen in kommunaler Trägerschaft bei projektorientierter Arbeit sowie fächerübergreifendem Lernen auf einem grünen Schulgelände. Förderwürdig sind umweltpädagogische Projekte der Schulen in kommunaler Trägerschaft, die auf dem Schulhof oder im Schulgarten in Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehern, Eltern u.a. Partnern geplant und umgesetzt werden. Es bestehen bereits einige Kooperationen zwischen Kleingartenvereinen und Schulen/Kitas/ Fördervereinen, welche auf freiwilliger Basis und besondere Initiative einzelner Akteure entstanden sind. Die zuständigen Stellen in der Stadt Leipzig können hier Kontakte herstellen. 3/3