Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370984.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05395-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulgärten fördern und schaffen!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
Kleingartenbeirat
Ratsversammlung
26.04.2018
15.05.2018
24.05.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
1. Die Stadtverwaltung passt die Kriterien des Projekts „Grün macht Schule“ ab dem
Ausschreibungszeitraum 2019 dahingehend an, dass die Entwicklung und Pflege von
Schulgärten auf dem Schulgelände und auch außerhalb der Schulgelände in Kooperation mit Vereinen und Verbänden besonders förderwürdig sind.
2. Die Stadtverwaltung informiert alle Schulen über den Sächsischen Schulgarten-Wettbewerb und wirbt für die Teilnahme am „Tag des Schulgartens“ am 12.06.2018.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Der Schulgartenunterricht ist im Sächsischen Schulgesetz lediglich im Lehrplan der Grundschulen in den Klassenstufen 1 und 2 als einer von acht wählbaren Lernbereichen mit Wahlpflichtcharakter mit einem Stundenumfang von 4/6 Unterrichtsstunden pro Schuljahr verankert. Der/die Lehrer/-in kann selbst entscheiden, ob der Schulgartenunterricht favorisiert wird.
Darüber hinaus kann der Schulgarten in den Klassenstufen 1-4 als Lernort für einzelne Themen aus dem Lernbereich 3 „Begegnung mit Pflanzen und Tieren“ genutzt werden. Die genannte Stundenanzahl unterschreitet die zur Anlage und Pflege eines Schulgartens kontinuierlich benötigte Zeit erheblich.
Laut einer statistischen Erhebung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Februar
2018 haben 71 Schulen angegeben einen Schulgarten zu betreiben (48 Grundschulen, acht
Oberschulen, eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, 10 Förderschulen, drei BSZ). Davon liegt der Schulgarten bei 62 Schulen auf dem Schulgelände. Neun Schulen haben einen
Schulgarten auf einem Gelände außerhalb der Schule, davon vier in Kleingartenvereinen.
Die Stadt Leipzig unterstützt seit 1993 mit dem Projekt „Grün macht Schule“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Schulen in kommunaler Trägerschaft bei projektorientierter Arbeit sowie fächerübergreifendem Lernen auf einem grünen Schulgelände. Förderwürdig sind umweltpädagogische Projekte der Schulen in kommunaler Trägerschaft, die auf dem Schulhof
oder im Schulgarten in Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehern, Eltern u.a. Partnern geplant und umgesetzt werden.
Es bestehen bereits einige Kooperationen zwischen Kleingartenvereinen und Schulen/Kitas/
Fördervereinen, welche auf freiwilliger Basis und besondere Initiative einzelner Akteure entstanden sind. Die zuständigen Stellen in der Stadt Leipzig können hier Kontakte herstellen.
3/3