Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384324.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
19.05.18, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05407-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Fortschreibung der Eigentümerziele der Stadt Leipzig für die Leipziger Entwicklungsund Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 4 wird wie folgt geändert:
4.
Der Vertrag zur Geschäftsbesorgung und Liegenschaftsverwaltung der WEP GmbH ist bis
zum 31.12.2019 aufzuheben. Ab dem 01.01.2020 wird die Geschäftsbesorgung durch das
Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig übernommen.
Begründung:
Kern der LEVG sollte nie die Vermietung, sondern die Entwicklung des Geländes und
Verkauf entsprechend Eigentümerzielen sein. Es kann passieren, dass in Kürze nicht mehr
genug Einnahmen aus Vermietung erfolgen und die Rücklagen durch den
Geschäftsbesorger aufgezehrt werden. Beleg dafür ist der fortwährende Hinweis im Rahmen
des Managementreports zu Liquiditätsproblemen der LEVG.
Eine Auflösung der Gesellschaft, wie einstmals zum 31.12.2020 geplant, ist nicht opportun.
Solang noch zahlreiche Grundstücke im Besitz der LEVG sind, wird eine Auflösung der
Gesellschaft mit Grunderwerbssteuer verbunden sein.
Eine Lösung kann aber sein, zum bisher geplanten Zeitpunkt den
Geschäftsbesorgungsvertrag mit WEP zu beenden und durch das Liegenschaftsamt die
Restliegenschaften verwalten zu lassen.
Spätestens mit dem Verkauf des letzten Grundstücks oder Objektes, welches nicht in
längerfristiger Nutzung der Stadtverwaltung selbst ist, sollte dann die LEVG GmbH
vollständig aufgegeben werden. Denn dann würde die Anmietung der Objekte nur noch
durch das Gesellschaftskonstrukt verteuert.
Auf diese Weise werden die Kosten der Verwaltung der Liegenschaften minimiert und das
Ziel der Entfristung des Grundstücksverkaufs vom Geschäftsbesorgungsvertrag entkoppelt.
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