Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384834.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
21.04.18, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05713
Status: öffentlich
Eingereicht von
Lehmann, Jens
Betreff:
Ausbau der Engelsdorfer-Straße und geplante Änderung der Straßenausbausatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
schriftliche Beantwortung
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
zum Ausbau der Engelsdorfer-Straße, der geplanten Änderung der Straßenausbausatzung und in
Bezug auf die Veranstaltung der Stadt Leipzig (Anliegerinformation über eine beitragspflichtige
Straßenbaumaßnahme) vom 26.03.2018 in Engelsdorf, stelle ich folgende Fragen:
1.) Vor der Eingemeindung von Engelsdorf 1999 war die Engelsdorfer Str. eine Kreisstraße. Für
die ordnungsgemäße Übergabe vom Land Sachsen zur Stadt Leipzig hätte die Straße in
einem mängelfreien Zustand sein müssen. Warum ist dies nicht erfolgt?
2.) Die Hauptursache des maroden Zustandes der Engelsdorfer Str. sind Linienverkehr der LVB
(mehrfach pro Stunde) und LKW, die mautpflichtige Strecken umfahren. Wo bleibt die in
Pflichtnahme der Hauptnutzer (ausgenommen 179.000 Euro Schienenentsorgung)?
3.) Zur Informationsveranstaltung am 26.03.18 wurde berichtet, dass zusätzliche Mittel für den
Ausbau von Pflasterstraßen zur Verfügung stehen. Welcher Betrag wird der Engelsdorfer Str.
zugeschrieben um die Anlieger zu entlasten?
4.) Der Beschlussvorlage (siehe Anhang) sowie der Informationsveranstaltung ist zu entnehmen,
dass eine neuwertige Ampelsignalanlage, eine funktionierende Straßenbeleuchtung und eine
Verlegung von zwei Bushaltestellen geplant sind. Die Kosten betragen sich laut der
Beschlussvorlage auf 861.100 Euro. Entsprechend der Informationsveranstaltung vom
26.03.2018 sind Kosten für Signalanlage, KWL und Ausbau der Bushaltestellen nicht
beitragspflichtig.
a)
Laut Beitragssatzung können sowohl Ausbau der Bushaltestellen, KWL als auch die
Signalanlage umgelegt werden. In der Beschlussfassung sind sie ebenfalls mit
eingerechnet. Was ist richtig?
b)
Wie können innerhalb von zwei Monaten die Kosten trotz „Bereinigung“ der
Bushaltestellen, KWL und Signalanlage auf zusätzliche 106.340 Euro steigen?
(Stand 15.01.2018 Bauabschnitt 1 560.000 Euro – Power Point 26.03.2018 606.240
Euro; Stand 15.01.2018 Bauabschnitt 2 301.000 Euro – Power Point 26.03.2018 361.200
Euro)
5.) Die prognostizierten Straßenbaubeiträge überschreiten den Bürgeranteil von 25% bzw. 50%.
Bezahlen die Anlieger trotz Steuern und laufenden Abgaben den von der Stadt zu leistenden
Beitrag mit (vor allem auch vor dem Hintergrund der zusätzlichen Mittel zum Ausbau der
Pflasterstr., siehe Punkt 4)?
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6.) Wie sieht es mit der Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit aus? Laut
Beschlussvorlage sollen sechs Parkbuchten mit Natursteinpflaster – nun auch noch mit
Bäumen umsäumt oder auch die Wertstoffhofzufahrt mit Prägemuster im Asphalt entstehen.
So belaufen sich die Kosten für 440 m Straße auf bisher 1.146.440 Euro mit einem
persönlichen Straßenbeitrag von ca. 32.000 Euro. Sind 2605,55 Euro pro Meter Straße
üblich?
7.) Wann ist der verbindliche Stichtag der Gebührenpflicht – Beginn der Baumaßnahme,
Erstellung Bescheid, letzte Abschlussrechnung…? Hintergrund: Der Bauabschnitt 1, jetzt
geplant von Arthur-Winkler-Str. bis Engelsdorfer Str. 298 ist erst fertig gestellt, wenn die
Engelsdorfer Str. bis zum Blumengrund saniert ist und auch ab da erst Beiträge an die
Anwohner erhoben werden können, laut Aussage Informationsveranstaltung 26.03.2018
(Planung für die restliche Straße ist aber nicht vor 2021 vorgesehen) und dem Antrag der
CDU/Linke die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben bzw. ab dem Haushalt 2019 nicht
mehr mit in die Finanzplanung aufzunehmen.
8.) Die bisherige Bushaltestelle befindet sich auf der Höhe Engelsdorfer Str. 300. Wie kommt die
Verschiebung zur Höhe 296/298 zustande? Zudem haben zur Informationsveranstaltung zwei
unabhängige Anlieger berichtet, dass sie von der Stadt auferlegt bekommen haben, diese auf
eigene Kosten zu kehren, den Müll zu entsorgen und Winterdienst durchzuführen! Es wurden
Grundstücke ohne Bushaltestelle gekauft, eine Bushaltestelle direkt vor dem Grundstück sei
mit der zukünftigen Planung des Grundstückes nicht vereinbar.
9.) Im Prüfkatalog (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05334, Seite 9, Indikator 7) sind „keine
Auswirkungen“ auf die „finanziellen Bedingungen von Familien“ angegeben. Wie ist diese
Aussage zu verstehen, obwohl die anliegenden Familien finanzielle Auswirkungen zu
erwarten haben? Wie ist die finanzielle Mehrbelastung mit den die strategischen Zielen der
Stadt Leipzig vereinbar?
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