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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1357400.pdf
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2,5 MB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
05.04.18, 09:30

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05325 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Kommunalwahlen 2019: Zahl der Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder, Stadtratswahlkreise Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Anzahl der 2019 zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Leipzig wird für die Stadtratswahl 2019 in die folgenden zehn Wahlkreise eingeteilt. WK 0: Stadtbezirk Mitte, WK 1: Stadtbezirk Nordost ohne die Ortsteile Mockau-Süd und Mockau-Nord; vom Stadtbezirk Ost die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf, WK 2: Stadtbezirk Ost ohne die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf, WK 3: Stadtbezirk Südost, WK 4: Stadtbezirk Süd, WK 5: Stadtbezirk Südwest, WK 6: Stadtbezirk West, WK 7: Stadtbezirk Alt-West, WK 8: Stadtbezirk Nordwest und vom Stadtbezirk Nord die Ortsteile Gohlis-Süd und Gohlis-Nord, WK 9: Stadtbezirk Nord ohne die Ortsteile Gohlis-Süd und Gohlis-Nord und vom Stadtbezirk Nordost die Ortsteile Mockau-Süd und Mockau Nord. 1 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat 2 nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Begründung Gemäß § 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) finden die regelmäßigen Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen aller fünf Jahre zwischen dem 1. April und dem 30. Juni statt. Der letzte Wahltermin war der 25. Mai 2014. Die Terminfestlegung erfolgte ca. ein Jahr vorab. Es ist zu erwarten, dass diese Wahlen 2019 wieder mit derjenigen zum Europäischen Parlament verbunden werden, die voraussichtlich im Mai oder Juni 2019 stattfindet. Für die Wahlen sind die Anzahl der zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder festzustellen und die Stadtratswahlkreise zu beschließen. Die Wahlkreiseinteilung ist Voraussetzung für die Aufstellung der Bewerber gemäß § 6c KomWG. Diese darf frühestens 12 Monate vor Ablauf des Zeitraums, in dem die Stadtratswahl durchzuführen ist, stattfinden. Demnach sollten die Stadtratswahlkreise am 01.07.2018 feststehen. Zahl der Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder Grundlage für die Bestimmung der Zahl der zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder ist gemäß § 65 KomWG die amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes zum 31.12.2017. Diese Zahl, die noch nicht vorliegt, dürfte jedoch deutlich über 400 000 liegen, so dass sich die Anzahl der Stadtratsmitglieder nicht ändert. Demnach sind gemäß § 29 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 7 (2) Hauptsatzung der Stadt Leipzig 70 Stadtratsmitglieder zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsratsmitglieder wird gemäß § 66 SächsGemO durch die Hauptsatzung bestimmt. In § 29 (3) Hauptsatzung ist festgelegt: „Der Ortschaftsrat besteht a) in Ortschaften mit bis 4 000 Einwohnern/-innen aus fünf Ortschaftsräten/-innen; b) in Ortschaften mit 4 000 bis unter 7 000 Einwohnern/-innen aus sieben Ortschaftsräten/-innen; c) in Ortschaften mit 7 000 bis unter 10 000 Einwohnern/-innen aus acht Ortschaftsräten/-innen; d) in Ortschaften mit über 10 000 Einwohnern/-innen aus neun Ortschaftsräten/-innen.“ Da weder für den 31.12.2017 noch für Teilgebiete der Stadt Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes vorliegen, werden wie bisher für die Bestimmung der Zahl der zu wählenden Ortschaftsratsmitglieder die auf Basis des Melderegisters des Ordnungsamtes ermittelten Zahlen zum Stand 31.12.2017 verwendet. Ortschaft Böhlitz-Ehrenberg 1) Burghausen Engelsdorf Hartmannsdorf-Knautnaundorf Holzhausen Liebertwolkwitz Lindenthal Lützschena-Stahmeln 1) Miltitz Mölkau Plaußig Rückmarsdorf Seehausen Wiederitzsch Einwohner (31.12.2017) 10 248 1 609 13 403 1 356 6 440 5 364 6 578 4 026 1 945 5 989 664 3 152 2 345 8 578 Zahl der 2019 zu wählenden Ortschaftsratsmitglieder 9 5 9 5 7 7 7 7 5 7 5 5 5 8 Quelle: Ordnungsamt/Melderegister Amt für Statistik und Wahlen Leipzig Da die Einwohnerzahl in Böhlitz-Ehrenberg die 10 000 überschritten hat, sind zukünftig 9 anstatt der derzeitigen 8 Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. In Lützschena-Stahmeln hat die Einwohnerzahl die 4 000 überschritten, somit sind zukünftig 7 anstatt der derzeitigen 5 Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. In allen anderen Ortschaftsräten bleibt die Zahl der zu wählenden Mitglieder unverändert. 1) 3 Stadtratswahlkreise Grundlage für die Bestimmung der Stadtratswahlkreise soll gemäß § 65 KomWG die amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes zum 31.12.2017. Da das Statistische Landesamt aber nur Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene und nicht für Stadtteile ermittelt, werden wie bei allen vorhergehenden Stadtratswahlen für die Festlegung der Stadtratswahlkreise die auf Basis des Melderegisters des Ordnungsamtes ermittelten Zahlen zum Stand 31.12.2017 verwendet. Die Bildung von Wahlkreisen ist in § 2 KomWG geregelt: (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde. Die Wahl wird in Wahlkreisen durchgeführt. (2) Die Kreisfreien Städte werden in mehrere Wahlkreise unterteilt. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent abweichen. Der Gemeinderat beschließt über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise, sobald der Wahltag und die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte feststehen. Es sind mindestens sechs und höchstens zwölf Wahlkreise zu bilden. 4 Für die letzten drei Stadtratswahlen 2004, 2009 und 2014 ist die Wahlkreiseinteilung der Stadt Leipzig unverändert geblieben, nur die Neuzuordnung eines Teilgebietes des Ortsteils Heiterblick (Ortsteil 25) zu Engelsdorf (Ortsteil 27) führte 2014 zu einer Grenzänderung zwischen Wahlkreis 1 und 2. Die Wahlkreise orientieren sich somit seit nunmehr drei Wahlperioden an den 10 Stadtbezirken Leipzigs. Damit finden die gesetzlichen Vorgaben Berücksichtigung, wonach „die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden“ sollen. Nachfolgend werden betrachtet: 1. bisherige Wahlkreiseinteilung 2. empfehlenswerte Änderungen für 2019 2.1 Grundsätze für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise 2.2 Entwicklung eines Vorschlags für einer Wahlkreiseinteilung für 2019 2.3 Bewertung der vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise Zu 1. Bisherige Wahlkreiseinteilung Bevor über eine mögliche Beibehaltung der seit nunmehr drei Stadtratswahlen geltenden Wahlkreiseinteilung diskutiert werden kann, muss geprüft werden, ob sie noch den bereits genannten Vorgaben im Kommunalwahlgesetz entspricht, konkret, ob die Einwohnerzahl in den Wahlkreisen nicht mehr als 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlkreis abweicht. Die folgende Tabelle enthält mit Stand vom 31.12.2017 für die Wahlkreiseinteilung von 2004/2009/2014 die Einwohnerzahlen sowie die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl. Abweichung von der jeweiligen durchschnittlichen Einwohnerzahl, Wahlkreiseinteilung 2004, 2009, 2014 31.12.2017 31.12.2013 31.12.2008 31.12.2003 Wahlkreise 2004, 2009, 2014 Einwohner (31.12.2017) 0 70 708 19,8 % 17,2 % 12,4 % 3,0 % 1 60 321 2,2 % -4,1 % -5,1 % -2,2 % 2 54 546 - 7,6 % -7,4 % -2,7 % 1,0 % 3 60 566 2,6 % 2,8 % 3,0 % 2,0 % 4 59 935 1,5 % 6,5 % 5,4 % 0,8 % 5 58 582 -0,8 % 2,0 % 1,3 % -4,0 % 6 47 270 - 19,9 % -19,8 % -11,3 % 0,8 % 7 59 872 1,4 % -0,1 % -3,7 % -3,7 % 8 60 364 2,3 % 3,3 % 2,7 % 2,1 % 9 58 155 - 1,5 % -0,5 % -2,0 % 0,2 % Quelle: Ordnungsamt/Melderegister Amt für Statistik und Wahlen Leipzig Große Abweichungen gäbe es bei Beibehaltung der letzten Wahlkreiseinteilung in den Wahlkreisen 0 und 6. Da jedoch keine Einwohnerzahl eines Wahlkreises mehr als 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl (59 034) abweicht, könnte die Wahlkreiseinteilung auch für 2019 übernommen werden. Dies ist jedoch aus Gründen der politischen Repräsentativität und der Chancengleichheit der Bewerber nicht zu empfehlen. 5 2. Änderungen für 2019 Um die Chancengleichheit der Bewerber und der abgegebenen Stimmen zu wahren, soweit dies vorausschauend möglich, empfiehlt sich eine ausgleichende Anpassung der Wahlkreise bezogen auf die Einwohnerzahl. Die Zahl der je Wahlkreis zu vergebenden Sitze hängt von der jeweils erzielten Anzahl an Stimmen ab, da das Verfahren für die Sitzverteilung im Stadtrat keine vorgegebene Sitzanzahl je Wahlkreis vorsieht. Demzufolge haben sehr große Abweichungen der Einwohnerzahl ebenso wie sehr unterschiedliche Wahlbeteiligungen in den Wahlkreisen Folgen für die Zahl der je Wahlkreis erreichten Sitze, wie es 2014 erkennbar war. Aus dem Wahlkreis 0 wurden 13 Bewerber in den Stadtrat gewählt, aus Wahlkreis 6 lediglich 4. In beiden Fällen verstärkte die Wahlbeteiligung den Gebietseffekt (Wahlkreis 0: 49,0%, Wahlkreis 6: 34,1%). Die Ergebnisse von 2014 sind in der Anlage aufgeführt. 2.1 Grundsätze für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise In § 2 Abs. 2 KomWG sind folgende Regeln für die Bildung der Wahlkreise vorgegeben: 1. (Soll): Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. 2. (Muss): Es sind mindestens sechs und höchstens zwölf Wahlkreise zu bilden. 3. (Muss): Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent abweichen. Unter Berücksichtigung der ersten Empfehlung wird vorgeschlagen, die Wahlkreiseinteilung für 2019 wieder an den 10 Stadtbezirken auszurichten, da diese als Grundlage für viele Einteilungen des Stadtgebietes den Wahlberechtigten allgemein bekannt und orientierungsgebend sind. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, wie bisher Ortsteile bei der Wahlkreiszuordnung nicht zu teilen, um so für die Wahlberechtigten und für die Bewerber den allgemein vertrauten historischen und räumlichen Zusammenhang zu wahren. Zu beachten ist weiterhin, dass sich die Zuständigkeiten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte an den Stadtbezirks- und Ortsteilgrenzen orientieren. Die Ortsteil- und Stadtbezirksgrenzen finden im Übrigen auch bei den zwei parlamentarischen Wahlen mit Wahlkreisen Beachtung. Bei der Bundestagswahl 2017 bestand jeder der zwei Leipziger Wahlkreise aus fünf Stadtbezirken, bei der Landtagswahl 2014 wurden den sieben Wahlkreisen stets komplette Ortsteile zugeordnet, ihre räumliche Ausrichtung orientiert sich an den zehn Stadtbezirken. Die zweite Vorgabe betrifft die Zahl der Wahlkreise. Von ihr hängt insbesondere die Zahl der Bewerber ab, die ein Wahlvorschlag maximal enthalten kann (§ 6a Abs. 1 KomWG). Bei z. B. 6 Wahlkreisen wären maximal 18 Bewerber je Wahlvorschlag aufstellbar, bei 10 Wahlkreisen maximal 11 Bewerber und bei 12 maximal 9 Bewerber. Insgesamt ist - mit einer kleinen Abweichung - stets dieselbe Anzahl von Bewerbern aufstellbar (110 bzw. 108). Denkt man aus Sicht der Wahlberechtigten an Umfang und Übersichtlichkeit des Stimmzettels, so ist eine höhere Zahl an Wahlkreisen einer geringeren vorzuziehen. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Zahl der Wahlkreise mit 10 wie bisher an der Zahl der Stadtbezirke orientiert. Auf die dritte Vorgabe wurde bereits eingegangen. Es wird vorgeschlagen, dass bei der Einteilung in Wahlkreise eine möglichst gute Ausgeglichenheit der Einwohnerzahlen angestrebt wird. Eine völlige Gleichheit anzustreben macht wegen der sich bis zum Wahltag noch ändernden Einwohnerzahlen keinen Sinn - und letztendlich entscheiden die Wähler mit ihrer Wahlteilnahme und Stimmenvergabe über die Sitzverteilung. 6 2.2 Entwicklung eines Vorschlags für einer Wahlkreiseinteilung für 2019 Ausgangspunkt für die Herleitung einer Wahlkreiseinteilung für 2019 ist die Einteilung des Stadtgebietes in seine 10 Stadtbezirke, die der idealen Einteilung in Wahlkreise entspräche. Für diese Einteilung ergeben sich die in nachfolgender Tabelle stehenden Einwohnerzahlen und Abweichungen vom Durchschnitt. Tabelle: Einteilung mit Wahlkreis = Stadtbezirk Wahlkreis/ Stadtbezirk 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Stadtbezirk Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Quelle: Ordnungsamt/Melderegister Einwohner Stand 31.12.2017 64 529 46 982 83 632 60 566 66 114 54 727 53 070 57 927 32 646 70 126 Abweichung vom Durchschnitt 9,3 % -20,4 % 41,7 % 2,6 % 12,0 % -7,3 % -10,1 % -1,8 % -44,7 % 18,8 % Amt für Statistik und Wahlen Leipzig Aus der Tabelle ist ersichtlich: - gemäß der gesetzlich vorgegebenen maximalen Abweichung von 25 % können die Stadtbezirke Ost und Nordwest nicht identisch mit Wahlkreisen sein, - weitere Anpassungen sind für die Wahlkreise 1 und 9 zu empfehlen. Zum Ausgleich dieser Abweichungen wird vorgeschlagen, einzelne Ortsteile in benachbarte Wahlkreise zu verschieben. Konkret betrifft es folgende Zuordnungen von Ortsteilen: - Ortsteile 12 (Mockau-Süd) und 13 (Mockau-Nord) vom Stadtbezirk Nordost/Wahlkreis 1 zu Wahlkreis 9 - Ortsteile 20 (Neustadt-Neuschönefeld) und 21 (Volkmarsdorf) vom Stadtbezirk Ost/Wahlkreis 2 zu Wahlkreis 1 - Ortsteile 90 (Gohlis-Süd) und 92 (Gohlis-Nord) vom Stadtbezirk Nord/Wahlkreis 9 zu Wahlkreis 8 Diese Zuordnungen gab es auch bei den Wahlkreiseinteilungen für 2004, 2009 und 2014. Weiterhin wird vorgeschlagen, nachfolgende vier Ortsteile im Unterschied zur letzten Wahlkreiseinteilung in ihren Stadtbezirken zu belassen, womit einer oft geforderten Anpassung der Wahlkreise an die Stadtbezirke gefolgt wird: - Ortsteil 25 (Heiterblick): neu Wahlkreis 2 statt bisher 1 Ortsteil 42 (Marienbrunn): neu Wahlkreis 4 statt bisher 0 Ortsteil 63 (Grünau-Siedlung): neu Wahlkreis 6 statt bisher 5 Ortsteil 66 (Miltitz): neu Wahlkreis 6 statt bisher 7 7 Daraus ergibt sich folgender Vorschlag für die Wahlkreiseinteilung zur Stadtratswahl 2019. Tabelle: Vergleich von drei Varianten der Wahlkreiseinteilung (Einwohner: Stand 31.12.2017) blau hinterlegt: vorgeschlagener Wahlkreis 2019 = Stadtbezirk grün hinterlegt: veränderte Wahlkreise gegenüber der Einteilung 2004 bis 2014 Wahlkreis 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Option 1 1. Wahlkreiseinteilung = Stadtbezirk Einwohner Abw. 1) 64 529 9,3 % 46 982 -20,4 % 83 632 41,7 % 60 566 2,6 % 66 114 12,0 % 54 727 -7,3 % 53 070 -10,1 % 57 927 -1,8 % 32 646 -44,7 % 70 126 18,8 % Option 2 2. Wahlkreiseinteilung 2004, 2009 und 2014 Einwohner Abw. 1) 70 708 19,8 % 60 321 2,2 % 54 546 - 7,6 % 60 566 2,6 % 59 935 1,5 % 58 582 -0,8 % 47 270 - 19,9 % 59 872 1,4 % 60 364 2,3 % 58 155 - 1,5 % Quelle: Ordnungsamt/Melderegister 1) Option 3 3. vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung 2019 Einwohner Abw. 1) 64 529 9,3 % 56 598 -4,1 % 58 269 -1,3 % 60 566 2,6 % 66 114 12,0 % 54 727 -7,3 % 53 070 -10,1 % 57 927 -1,8 % 60 364 2,3 % 58 155 -1,5 % Amt für Statistik und Wahlen Leipzig Abweichung der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt (59 034) Bewertung der 3 Optionen: Option 1: Nicht möglich, da Abweichungen der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt zu groß sind. Option 2: Wäre möglich, aber nicht ausgewogen Option 3: Vorschlag für 2019, da Gesamtabweichungen am geringsten sind. 8 Tabelle: Wahlkreise 2014 mit zugehörigen Ortsteilen und Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 Wahlkreis Ortsteilnummer und -name Wahlkreis 0 Einwohner Abw. 70 708 + 19,8 1) mit den Ortsteilen 00 01 02 03 04 Zentrum Zentrum-Ost Zentrum-Südost Zentrum-Süd Zentrum-West 1 810 4 642 14 061 13 193 10 948 05 Zentrum-Nordwest 10 688 06 Zentrum-Nord 9 187 42 Marienbrunn 6 179 Wahlkreis 1 mit den Ortsteilen Schönefeld10 Abtnaundorf 11 Schönefeld-Ost 14 15 20 21 25 Thekla Plaußig-Portitz NeustadtNeuschönefeld Volkmarsdorf Heiterblick Wahlkreis 2 60 321 Anger-Crottendorf Sellerhausen-Stünz Paunsdorf Mölkau Engelsdorf Baalsdorf Althen-Kleinpösna Wahlkreis 3 mit den Ortsteilen 30 Reudnitz-Thonberg 31 Stötteritz 32 Probstheida 33 Meusdorf 34 Liebertwolkwitz 35 Holzhausen Wahlkreis 4 mit den Ortsteilen 40 Südvorstadt 41 Connewitz 43 Lößnig 44 Dölitz-Dösen Ortsteilnummer und -name Wahlkreis 5 mit den Ortsteilen 50 Schleußig 51 Plagwitz 52 Kleinzschocher 53 Großzschocher Knautkleeberg54 Knauthain Hartmannsdorf55 Knautnaundorf 63 Grünau-Siedlung + 2,2 Wahlkreis 6 mit den Ortsteilen 60 Schönau 61 Grünau-Ost 62 Grünau-Mitte 64 Lausen-Grünau 65 Grünau-Nord 12 788 9 930 5 882 2 635 Wahlkreis 7 12 676 3 723 54 546 - 7,6 11 781 9 075 14 298 5 989 9 412 1 814 2 177 60 566 Wahlkreis 8 + 2,6 21 853 16 974 6 518 3 417 5 364 6 440 59 935 + 1,5 25 417 18 769 11 052 4 697 mit den Ortsteilen 66 Miltitz 70 Lindenau 71 Altlindenau 72 Neulindenau 73 Leutzsch 74 Böhlitz-Ehrenberg Burghausen75 Rückmarsdorf mit den Ortsteilen 80 Möckern 81 Wahren Lützschena82 Stahmeln 83 Lindenthal 90 Gohlis-Süd 92 Gohlis-Nord Wahlkreis 9 mit den Ortsteilen 12 Mockau-Süd 13 Mockau-Nord 1) 9 Einwohner Abw. 58 582 -0,8 1) 12 830 15 798 10 054 9 140 5 549 1 356 3 855 43 270 -19,9 4 638 7 815 13 305 12 921 8 591 12 687 mit den Ortsteilen 22 23 24 26 27 28 29 Wahlkreis 59 872 + 1,4 1 945 8 248 17 272 7 038 10 360 10 248 4 761 60 364 + 2,3 14 972 7 070 4 026 6 578 18 603 9 115 58 155 4 693 11 054 91 Gohlis-Mitte 16 935 93 94 95 Eutritzsch Seehausen Wiederitzsch 14 550 2 345 8 578 Abweichung der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt (59 034) in % -1,5 Tabelle: Wahlkreise 2014 mit Ortsteilen und Änderungsvorschlägen für 2019 (grün hinterlegt) Wahlkreis Ortsteilnummer und -name Einwohner Neuer WK Wahlkreis Ortsteilnummer und -name Wahlkreis 0 70 708 Wahlkreis 5 mit den Ortsteilen 00 01 02 03 04 Zentrum Zentrum-Ost Zentrum-Südost Zentrum-Süd Zentrum-West 1 810 4 642 14 061 13 193 10 948 05 Zentrum-Nordwest 10 688 06 Zentrum-Nord 9 187 42 Marienbrunn 6 179 Wahlkreis 1 mit den Ortsteilen Schönefeld10 Abtnaundorf 11 Schönefeld-Ost 14 15 20 21 25 Thekla Plaußig-Portitz NeustadtNeuschönefeld Volkmarsdorf Heiterblick Wahlkreis 2 60 321 Wahlkreis 6 Anger-Crottendorf Sellerhausen-Stünz Paunsdorf Mölkau Engelsdorf Baalsdorf Althen-Kleinpösna Wahlkreis 3 mit den Ortsteilen 30 Reudnitz-Thonberg 31 Stötteritz 32 Probstheida 33 Meusdorf 34 Liebertwolkwitz 35 Holzhausen Wahlkreis 4 mit den Ortsteilen 40 Südvorstadt 41 Connewitz 43 Lößnig 44 Dölitz-Dösen 10 mit den Ortsteilen 60 Schönau 61 Grünau-Ost 62 Grünau-Mitte 64 Lausen-Grünau 65 Grünau-Nord 12 788 9 930 5 882 2 635 12 687 12 676 3 723 54 546 mit den Ortsteilen 22 23 24 26 27 28 29 4 mit den Ortsteilen 50 Schleußig 51 Plagwitz 52 Kleinzschocher 53 Großzschocher Knautkleeberg54 Knauthain Hartmannsdorf55 Knautnaundorf 63 Grünau-Siedlung 11 781 9 075 14 298 5 989 9 412 1 814 2 177 60 566 21 853 16 974 6 518 3 417 5 364 6 440 59 935 25 417 18 769 11 052 4 697 2 Wahlkreis 7 mit den Ortsteilen 66 Miltitz 70 Lindenau 71 Altlindenau 72 Neulindenau 73 Leutzsch 74 Böhlitz-Ehrenberg Burghausen75 Rückmarsdorf Wahlkreis 8 mit den Ortsteilen 80 Möckern 81 Wahren Lützschena82 Stahmeln 83 Lindenthal 90 Gohlis-Süd 92 Gohlis-Nord Wahlkreis 9 mit den Ortsteilen 12 Mockau-Süd 13 Mockau-Nord Einwohner Neuer WK 58 582 12 830 15 798 10 054 9 140 5 549 1 356 3 855 6 43 270 4 638 7 815 13 305 12 921 8 591 59 872 1 945 8 248 17 272 7 038 10 360 10 248 4 761 60 364 14 972 7 070 4 026 6 578 18 603 9 115 58 155 4 693 11 054 91 Gohlis-Mitte 16 935 93 94 95 Eutritzsch Seehausen Wiederitzsch 14 550 2 345 8 578 6 Tabelle: Vorgeschlagene Wahlkreise 2019 mit zugehörigen Ortsteilen und Einwohnern 2017 Wahlkreis Ortsteilnummer und -name Wahlkreis 0 Einwohner Abw. 64 529 + 9,3 1) mit den Ortsteilen 00 01 02 03 04 Zentrum Zentrum-Ost Zentrum-Südost Zentrum-Süd Zentrum-West 1 810 4 642 14 061 13 193 10 948 05 Zentrum-Nordwest 10 688 06 Zentrum-Nord Wahlkreis 1 mit den Ortsteilen Schönefeld10 Abtnaundorf 11 Schönefeld-Ost 14 15 20 21 Thekla Plaußig-Portitz NeustadtNeuschönefeld Volkmarsdorf Wahlkreis 2 -4,1 9 930 5 882 2 635 12 687 12 676 -1,3 Anger-Crottendorf Sellerhausen-Stünz Paunsdorf Heiterblick Mölkau Engelsdorf Baalsdorf Althen-Kleinpösna Wahlkreis 3 mit den Ortsteilen 30 Reudnitz-Thonberg 31 Stötteritz 32 Probstheida 33 Meusdorf 34 Liebertwolkwitz 35 Holzhausen Wahlkreis 4 mit den Ortsteilen 40 Südvorstadt 41 Connewitz 42 Marienbrunn 43 Lößnig 44 Dölitz-Dösen 11 781 9 075 14 298 3 723 5 989 9 412 1 814 2 177 60 566 Wahlkreis 7 Wahlkreis 8 + 2,6 21 853 16 974 6 518 3 417 5 364 6 440 66 114 + 12,0 25 417 18 769 6 179 11 052 4 697 Wahlkreis 6 mit den Ortsteilen 70 Lindenau 71 Altlindenau 72 Neulindenau 73 Leutzsch 74 Böhlitz-Ehrenberg Burghausen75 Rückmarsdorf mit den Ortsteilen 22 23 24 25 26 27 28 29 Wahlkreis 5 mit den Ortsteilen 60 Schönau 61 Grünau-Ost 62 Grünau-Mitte 63 Grünau-Siedlung 64 Lausen-Grünau 65 Grünau-Nord 66 Miltitz 12 788 58 269 Ortsteilnummer und -name mit den Ortsteilen 50 Schleußig 51 Plagwitz 52 Kleinzschocher 53 Großzschocher Knautkleeberg54 Knauthain Hartmannsdorf55 Knautnaundorf 9 187 56 598 Wahlkreis mit den Ortsteilen 80 Möckern 81 Wahren Lützschena82 Stahmeln 83 Lindenthal 90 Gohlis-Süd 92 Gohlis-Nord Wahlkreis 9 mit den Ortsteilen 12 Mockau-Süd 13 Mockau-Nord 1) 11 Einwohner Abw. 54 727 -7,3 1) 12 830 15 798 10 054 9 140 5 549 1 356 53 070 -10,1 4 638 7 815 13 305 3 855 12 921 8 591 1 945 57 927 -1,8 8 248 17 272 7 038 10 360 10 248 4 761 60 364 2,3 14 972 7 070 4 026 6 578 18 603 9 115 58 155 4 693 11 054 91 Gohlis-Mitte 16 935 93 94 95 Eutritzsch Seehausen Wiederitzsch 14 550 2 345 8 578 Abweichung der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt (59 034) in % -1,5 Schraffiert dargestellt sind die Ortsteile, welche für die Wahlkreiseinteilung 2019 gegenüber 2014 einem neuen Wahlkreis zugeordnet sind. 12/15 2.3 Bewertung der vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise Die vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise wahren eine weitgehende Kontinuität zu denjenigen der Stadtratswahlen von 2004, 2009 und 2014. Die Änderungen betreffen lediglich die oft gewünschten Anpassungen der Wahlkreise an die Stadtbezirksgrenzen. Von den 10 vorgeschlagenen Wahlkreisen sind sechs identisch mit einem Stadtbezirk, in vier Fällen (Wahlkreis 1, 2, 8 und 9) ist das nicht der Fall. 57 Ortsteile von 63 liegen in dem Wahlkreis, der ihrem Stadtbezirk entspricht. Lediglich die sechs Ortsteile 12, 13, 20, 21, 90 und 92 liegen nicht in ihrem (Stadtbezirks-) Wahlkreis sondern in Wahlkreisen, die an ihrem Stadtbezirk angrenzen. Im Unterschied zur bisherigen Wahlkreiseinteilung gibt kein Stadtbezirk Ortsteile in zwei verschiedene Wahlkreise ab (bisher Stadtbezirk 6). Die prozentualen Abweichungen der Zahl der Wahlkreiseinwohner vom Stadtdurchschnitt liegen zwischen -1,3 % und +12,0 %, die maximale Abweichung damit deutlich unterhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen 25 % und auch deutlich unter dem Wert bei der letzten Stadtratswahl 2014, der bei 19,9 % lag. Die vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise erfüllen somit sehr gut die gesetzlichen Vorgaben in § 2 Abs. 2 KomWG: „Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent abweichen.“ 13/15 ANLAGE Ergebnis der Stadtratswahl 2014 nach Wahlkreisen Wahlkreis 0 abs. % Sitze 50 192 x x 24 604 49,0 x 312 1,3 x 24 292 98,7 x 71 302 x x Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmzettel gültige Stimmzettel gültige Stimmen davon: CDU 15 195 21,3 DIE LINKE 15 705 22,0 SPD 13 617 19,1 GRÜNE 15 245 21,4 FDP 2 847 4,0 WVL 1 725 2,4 NPD 1 008 1,4 FORUM 642 0,9 AfD 3 305 4,6 Die PARTEI PIRATEN 2 013 2,8 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 2 2 2 3 1 1 0 0 1 0 1 Wahlkreis 2 abs. % Sitze 41 647 x x 15 918 38,2 x 307 1,9 x 15 611 98,1 x 45 130 x x Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmzettel gültige Stimmzettel gültige Stimmen davon: CDU 15 472 34,3 DIE LINKE 10 628 23,5 SPD 7 798 17,3 GRÜNE 3 930 8,7 FDP 956 2,1 WVL 712 1,6 NPD 1 488 3,3 FORUM 396 0,9 AfD 2 917 6,5 Die PARTEI PIRATEN 833 1,8 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Wahlkreis 4 abs. % Sitze 47 064 x x 23 058 49,0 x 313 1,4 x 22 745 98,6 x 66 679 x x Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmzettel gültige Stimmzettel gültige Stimmen davon: CDU 10 958 16,4 DIE LINKE 18 283 27,4 SPD 12 827 19,2 GRÜNE 14 866 22,3 FDP 1 574 2,4 WVL 606 0,9 NPD 802 1,2 FORUM 336 0,5 AfD 2 413 3,6 Die PARTEI 2 204 3,3 PIRATEN 1 810 2,7 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 2 3 2 3 0 0 0 0 0 0 0 Wahlkreis 1 abs. % Sitze 41 011 x x 14 695 35,8 x 261 1,8 x 14 434 98,2 x 42 106 x x 11 788 10 072 7 526 4 191 860 731 1 976 216 2 885 821 1 040 28,0 23,9 17,9 10,0 2,0 1,7 4,7 0,5 6,9 1,9 2,5 2 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Wahlkreis 3 abs. % Sitze 45 758 x x 19 905 43,5 x 371 1,9 x 19 534 98,1 x 56 903 x x 14 543 12 907 9 913 9 148 1 855 731 1 294 1 974 3 106 1 432 25,6 22,7 17,4 16,1 3,3 1,3 2,3 3,5 5,5 2,5 2 2 1 1 1 0 0 0 1 0 0 Wahlkreis 5 abs. % Sitze 45 001 x x 20 310 45,1 x 281 1,4 x 20 029 98,6 x 58 609 x x Wahlkreis 6 abs. % Sitze 36 193 x x 12 339 34,1 x 269 2,2 x 12 070 97,8 x 34 201 x x 13 804 14 558 10 834 9 548 1 777 529 864 545 3 062 1 654 1 434 7 592 11 968 6 505 2 077 1 161 383 1 261 360 2 894 - 14/15 23,6 24,8 18,5 16,3 3,0 0,9 1,5 0,9 5,2 2,8 2,4 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 22,2 35,0 19,0 6,1 3,4 1,1 3,7 1,1 8,5 - 1 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Wahlkreis 7 abs. % Sitze 44 468 x x 17 320 38,9 x 302 1,7 x 17 018 98,3 x 49 496 x x Wahlberechtigte Wähler ungültige Stimmzettel gültige Stimmzettel gültige Stimmen davon: CDU 12 311 24,9 DIE LINKE 10 584 21,4 SPD 9 341 18,9 GRÜNE 6 379 12,9 FDP 1 798 3,6 WVL 1 625 3,3 NPD 1 337 2,7 FORUM 683 1,4 AfD 3 042 6,1 Die PARTEI 1 293 2,6 PIRATEN 1 103 2,2 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Wahlkreis 8 abs. % Sitze 46 071 x x 19 024 41,3 x 366 1,9 x 18 658 98,1 x 54 177 x x Wahlkreis 9 abs. % Sitze 44 108 x x 12 768 28,9 x 120 0,9 x 12 648 99,1 x 37 252 x x 15 684 11 922 9 801 7 766 1 600 1 364 1 641 383 4 016 - 11 540 8 000 5 857 4 154 476 341 888 215 5 274 507 15/15 28,9 22,0 18,1 14,3 3,0 2,5 3,0 0,7 7,4 - 2 2 1 1 0 0 0 0 1 0 0 31,0 21,5 15,7 11,2 1,3 0,9 2,4 0,6 14,2 1,4 2 1 1 0 0 0 0 0 1 0 0