Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1357400.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
05.04.18, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05325
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Kommunalwahlen 2019: Zahl der Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder,
Stadtratswahlkreise
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Anzahl der 2019 zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Leipzig wird für die Stadtratswahl 2019 in die folgenden zehn Wahlkreise
eingeteilt.
WK 0: Stadtbezirk Mitte,
WK 1: Stadtbezirk Nordost ohne die Ortsteile Mockau-Süd und Mockau-Nord; vom
Stadtbezirk Ost die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf,
WK 2: Stadtbezirk Ost ohne die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf,
WK 3: Stadtbezirk Südost,
WK 4: Stadtbezirk Süd,
WK 5: Stadtbezirk Südwest,
WK 6: Stadtbezirk West,
WK 7: Stadtbezirk Alt-West,
WK 8: Stadtbezirk Nordwest und vom Stadtbezirk Nord die Ortsteile Gohlis-Süd und
Gohlis-Nord,
WK 9: Stadtbezirk Nord ohne die Ortsteile Gohlis-Süd und Gohlis-Nord und vom
Stadtbezirk Nordost die Ortsteile Mockau-Süd und Mockau Nord.
1
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
2
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Begründung
Gemäß § 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) finden die regelmäßigen Stadtrats- und
Ortschaftsratswahlen aller fünf Jahre zwischen dem 1. April und dem 30. Juni statt. Der
letzte Wahltermin war der 25. Mai 2014. Die Terminfestlegung erfolgte ca. ein Jahr vorab. Es
ist zu erwarten, dass diese Wahlen 2019 wieder mit derjenigen zum Europäischen Parlament
verbunden werden, die voraussichtlich im Mai oder Juni 2019 stattfindet.
Für die Wahlen sind die Anzahl der zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder
festzustellen und die Stadtratswahlkreise zu beschließen. Die Wahlkreiseinteilung ist
Voraussetzung für die Aufstellung der Bewerber gemäß § 6c KomWG. Diese darf frühestens
12 Monate vor Ablauf des Zeitraums, in dem die Stadtratswahl durchzuführen ist, stattfinden.
Demnach sollten die Stadtratswahlkreise am 01.07.2018 feststehen.
Zahl der Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder
Grundlage für die Bestimmung der Zahl der zu wählenden Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder ist gemäß § 65 KomWG die amtliche Einwohnerzahl des Statistischen
Landesamtes zum 31.12.2017. Diese Zahl, die noch nicht vorliegt, dürfte jedoch deutlich
über 400 000 liegen, so dass sich die Anzahl der Stadtratsmitglieder nicht ändert. Demnach
sind gemäß § 29 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und § 7 (2) Hauptsatzung
der Stadt Leipzig 70 Stadtratsmitglieder zu wählen.
Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsratsmitglieder wird gemäß § 66 SächsGemO durch
die Hauptsatzung bestimmt. In § 29 (3) Hauptsatzung ist festgelegt:
„Der Ortschaftsrat besteht
a) in Ortschaften mit bis 4 000 Einwohnern/-innen aus fünf Ortschaftsräten/-innen;
b) in Ortschaften mit 4 000 bis unter 7 000 Einwohnern/-innen aus sieben Ortschaftsräten/-innen;
c) in Ortschaften mit 7 000 bis unter 10 000 Einwohnern/-innen aus acht Ortschaftsräten/-innen;
d) in Ortschaften mit über 10 000 Einwohnern/-innen aus neun Ortschaftsräten/-innen.“
Da weder für den 31.12.2017 noch für Teilgebiete der Stadt Einwohnerzahlen des
Statistischen Landesamtes vorliegen, werden wie bisher für die Bestimmung der Zahl der zu
wählenden Ortschaftsratsmitglieder die auf Basis des Melderegisters des Ordnungsamtes
ermittelten Zahlen zum Stand 31.12.2017 verwendet.
Ortschaft
Böhlitz-Ehrenberg 1)
Burghausen
Engelsdorf
Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Holzhausen
Liebertwolkwitz
Lindenthal
Lützschena-Stahmeln 1)
Miltitz
Mölkau
Plaußig
Rückmarsdorf
Seehausen
Wiederitzsch
Einwohner
(31.12.2017)
10 248
1 609
13 403
1 356
6 440
5 364
6 578
4 026
1 945
5 989
664
3 152
2 345
8 578
Zahl der 2019 zu wählenden
Ortschaftsratsmitglieder
9
5
9
5
7
7
7
7
5
7
5
5
5
8
Quelle: Ordnungsamt/Melderegister
Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Da die Einwohnerzahl in Böhlitz-Ehrenberg die 10 000 überschritten hat, sind zukünftig 9 anstatt der
derzeitigen 8 Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. In Lützschena-Stahmeln hat die Einwohnerzahl die 4 000
überschritten, somit sind zukünftig 7 anstatt der derzeitigen 5 Ortschaftsratsmitglieder zu wählen. In allen
anderen Ortschaftsräten bleibt die Zahl der zu wählenden Mitglieder unverändert.
1)
3
Stadtratswahlkreise
Grundlage für die Bestimmung der Stadtratswahlkreise soll gemäß § 65 KomWG die
amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes zum 31.12.2017. Da das
Statistische Landesamt aber nur Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene und nicht für
Stadtteile ermittelt, werden wie bei allen vorhergehenden Stadtratswahlen für die Festlegung
der Stadtratswahlkreise die auf Basis des Melderegisters des Ordnungsamtes ermittelten
Zahlen zum Stand 31.12.2017 verwendet.
Die Bildung von Wahlkreisen ist in § 2 KomWG geregelt:
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde. Die Wahl wird in Wahlkreisen durchgeführt.
(2) Die Kreisfreien Städte werden in mehrere Wahlkreise unterteilt. Bei der Abgrenzung der
Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent
abweichen. Der Gemeinderat beschließt über die Zahl und die Abgrenzung der
Wahlkreise, sobald der Wahltag und die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte
feststehen. Es sind mindestens sechs und höchstens zwölf Wahlkreise zu bilden.
4
Für die letzten drei Stadtratswahlen 2004, 2009 und 2014 ist die Wahlkreiseinteilung der
Stadt Leipzig unverändert geblieben, nur die Neuzuordnung eines Teilgebietes des Ortsteils
Heiterblick (Ortsteil 25) zu Engelsdorf (Ortsteil 27) führte 2014 zu einer Grenzänderung
zwischen Wahlkreis 1 und 2. Die Wahlkreise orientieren sich somit seit nunmehr drei
Wahlperioden an den 10 Stadtbezirken Leipzigs. Damit finden die gesetzlichen Vorgaben
Berücksichtigung, wonach „die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang
berücksichtigt werden“ sollen.
Nachfolgend werden betrachtet:
1.
bisherige Wahlkreiseinteilung
2.
empfehlenswerte Änderungen für 2019
2.1 Grundsätze für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise
2.2 Entwicklung eines Vorschlags für einer Wahlkreiseinteilung für 2019
2.3 Bewertung der vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise
Zu 1. Bisherige Wahlkreiseinteilung
Bevor über eine mögliche Beibehaltung der seit nunmehr drei Stadtratswahlen geltenden
Wahlkreiseinteilung diskutiert werden kann, muss geprüft werden, ob sie noch den bereits
genannten Vorgaben im Kommunalwahlgesetz entspricht, konkret, ob die Einwohnerzahl in
den Wahlkreisen nicht mehr als 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlkreis
abweicht.
Die folgende Tabelle enthält mit Stand vom 31.12.2017 für die Wahlkreiseinteilung von
2004/2009/2014 die Einwohnerzahlen sowie die Abweichung von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl.
Abweichung von der jeweiligen durchschnittlichen
Einwohnerzahl, Wahlkreiseinteilung 2004, 2009, 2014
31.12.2017
31.12.2013
31.12.2008
31.12.2003
Wahlkreise
2004, 2009, 2014
Einwohner
(31.12.2017)
0
70 708
19,8 %
17,2 %
12,4 %
3,0 %
1
60 321
2,2 %
-4,1 %
-5,1 %
-2,2 %
2
54 546
- 7,6 %
-7,4 %
-2,7 %
1,0 %
3
60 566
2,6 %
2,8 %
3,0 %
2,0 %
4
59 935
1,5 %
6,5 %
5,4 %
0,8 %
5
58 582
-0,8 %
2,0 %
1,3 %
-4,0 %
6
47 270
- 19,9 %
-19,8 %
-11,3 %
0,8 %
7
59 872
1,4 %
-0,1 %
-3,7 %
-3,7 %
8
60 364
2,3 %
3,3 %
2,7 %
2,1 %
9
58 155
- 1,5 %
-0,5 %
-2,0 %
0,2 %
Quelle: Ordnungsamt/Melderegister
Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Große Abweichungen gäbe es bei Beibehaltung der letzten Wahlkreiseinteilung in den
Wahlkreisen 0 und 6. Da jedoch keine Einwohnerzahl eines Wahlkreises mehr als 25 % von
der durchschnittlichen Einwohnerzahl (59 034) abweicht, könnte die Wahlkreiseinteilung
auch für 2019 übernommen werden.
Dies ist jedoch aus Gründen der politischen Repräsentativität und der Chancengleichheit der
Bewerber nicht zu empfehlen.
5
2.
Änderungen für 2019
Um die Chancengleichheit der Bewerber und der abgegebenen Stimmen zu wahren, soweit
dies vorausschauend möglich, empfiehlt sich eine ausgleichende Anpassung der
Wahlkreise bezogen auf die Einwohnerzahl. Die Zahl der je Wahlkreis zu vergebenden Sitze
hängt von der jeweils erzielten Anzahl an Stimmen ab, da das Verfahren für die
Sitzverteilung im Stadtrat keine vorgegebene Sitzanzahl je Wahlkreis vorsieht. Demzufolge
haben sehr große Abweichungen der Einwohnerzahl ebenso wie sehr unterschiedliche
Wahlbeteiligungen in den Wahlkreisen Folgen für die Zahl der je Wahlkreis erreichten Sitze,
wie es 2014 erkennbar war. Aus dem Wahlkreis 0 wurden 13 Bewerber in den Stadtrat
gewählt, aus Wahlkreis 6 lediglich 4. In beiden Fällen verstärkte die Wahlbeteiligung den
Gebietseffekt (Wahlkreis 0: 49,0%, Wahlkreis 6: 34,1%). Die Ergebnisse von 2014 sind in
der Anlage aufgeführt.
2.1 Grundsätze für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlkreise
In § 2 Abs. 2 KomWG sind folgende Regeln für die Bildung der Wahlkreise vorgegeben:
1. (Soll):
Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der
räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden.
2. (Muss): Es sind mindestens sechs und höchstens zwölf Wahlkreise zu bilden.
3. (Muss): Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl aller Wahlkreise der Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent
abweichen.
Unter Berücksichtigung der ersten Empfehlung wird vorgeschlagen, die Wahlkreiseinteilung
für 2019 wieder an den 10 Stadtbezirken auszurichten, da diese als Grundlage für viele
Einteilungen des Stadtgebietes den Wahlberechtigten allgemein bekannt und orientierungsgebend sind. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, wie bisher Ortsteile bei der Wahlkreiszuordnung nicht zu teilen, um so für die Wahlberechtigten und für die Bewerber den
allgemein vertrauten historischen und räumlichen Zusammenhang zu wahren. Zu beachten
ist weiterhin, dass sich die Zuständigkeiten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte an
den Stadtbezirks- und Ortsteilgrenzen orientieren.
Die Ortsteil- und Stadtbezirksgrenzen finden im Übrigen auch bei den zwei parlamentarischen Wahlen mit Wahlkreisen Beachtung. Bei der Bundestagswahl 2017 bestand jeder
der zwei Leipziger Wahlkreise aus fünf Stadtbezirken, bei der Landtagswahl 2014 wurden
den sieben Wahlkreisen stets komplette Ortsteile zugeordnet, ihre räumliche Ausrichtung
orientiert sich an den zehn Stadtbezirken.
Die zweite Vorgabe betrifft die Zahl der Wahlkreise. Von ihr hängt insbesondere die Zahl
der Bewerber ab, die ein Wahlvorschlag maximal enthalten kann (§ 6a Abs. 1 KomWG). Bei
z. B. 6 Wahlkreisen wären maximal 18 Bewerber je Wahlvorschlag aufstellbar, bei
10 Wahlkreisen maximal 11 Bewerber und bei 12 maximal 9 Bewerber. Insgesamt ist - mit
einer kleinen Abweichung - stets dieselbe Anzahl von Bewerbern aufstellbar (110 bzw. 108).
Denkt man aus Sicht der Wahlberechtigten an Umfang und Übersichtlichkeit des
Stimmzettels, so ist eine höhere Zahl an Wahlkreisen einer geringeren vorzuziehen. Es wird
vorgeschlagen, dass sich die Zahl der Wahlkreise mit 10 wie bisher an der Zahl der
Stadtbezirke orientiert.
Auf die dritte Vorgabe wurde bereits eingegangen. Es wird vorgeschlagen, dass bei der
Einteilung in Wahlkreise eine möglichst gute Ausgeglichenheit der Einwohnerzahlen
angestrebt wird. Eine völlige Gleichheit anzustreben macht wegen der sich bis zum Wahltag
noch ändernden Einwohnerzahlen keinen Sinn - und letztendlich entscheiden die Wähler mit
ihrer Wahlteilnahme und Stimmenvergabe über die Sitzverteilung.
6
2.2 Entwicklung eines Vorschlags für einer Wahlkreiseinteilung für 2019
Ausgangspunkt für die Herleitung einer Wahlkreiseinteilung für 2019 ist die Einteilung des
Stadtgebietes in seine 10 Stadtbezirke, die der idealen Einteilung in Wahlkreise entspräche.
Für diese Einteilung ergeben sich die in nachfolgender Tabelle stehenden Einwohnerzahlen
und Abweichungen vom Durchschnitt.
Tabelle: Einteilung mit Wahlkreis = Stadtbezirk
Wahlkreis/
Stadtbezirk
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Stadtbezirk
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Quelle: Ordnungsamt/Melderegister
Einwohner
Stand 31.12.2017
64 529
46 982
83 632
60 566
66 114
54 727
53 070
57 927
32 646
70 126
Abweichung vom
Durchschnitt
9,3 %
-20,4 %
41,7 %
2,6 %
12,0 %
-7,3 %
-10,1 %
-1,8 %
-44,7 %
18,8 %
Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Aus der Tabelle ist ersichtlich:
- gemäß der gesetzlich vorgegebenen maximalen Abweichung von 25 % können die
Stadtbezirke Ost und Nordwest nicht identisch mit Wahlkreisen sein,
- weitere Anpassungen sind für die Wahlkreise 1 und 9 zu empfehlen.
Zum Ausgleich dieser Abweichungen wird vorgeschlagen, einzelne Ortsteile in benachbarte
Wahlkreise zu verschieben. Konkret betrifft es folgende Zuordnungen von Ortsteilen:
- Ortsteile 12 (Mockau-Süd) und 13 (Mockau-Nord) vom Stadtbezirk Nordost/Wahlkreis 1
zu Wahlkreis 9
- Ortsteile 20 (Neustadt-Neuschönefeld) und 21 (Volkmarsdorf) vom Stadtbezirk
Ost/Wahlkreis 2 zu Wahlkreis 1
- Ortsteile 90 (Gohlis-Süd) und 92 (Gohlis-Nord) vom Stadtbezirk Nord/Wahlkreis 9 zu
Wahlkreis 8
Diese Zuordnungen gab es auch bei den Wahlkreiseinteilungen für 2004, 2009 und 2014.
Weiterhin wird vorgeschlagen, nachfolgende vier Ortsteile im Unterschied zur letzten
Wahlkreiseinteilung in ihren Stadtbezirken zu belassen, womit einer oft geforderten
Anpassung der Wahlkreise an die Stadtbezirke gefolgt wird:
-
Ortsteil 25 (Heiterblick): neu Wahlkreis 2 statt bisher 1
Ortsteil 42 (Marienbrunn): neu Wahlkreis 4 statt bisher 0
Ortsteil 63 (Grünau-Siedlung): neu Wahlkreis 6 statt bisher 5
Ortsteil 66 (Miltitz): neu Wahlkreis 6 statt bisher 7
7
Daraus ergibt sich folgender Vorschlag für die Wahlkreiseinteilung zur Stadtratswahl 2019.
Tabelle: Vergleich von drei Varianten der Wahlkreiseinteilung (Einwohner: Stand 31.12.2017)
blau hinterlegt: vorgeschlagener Wahlkreis 2019 = Stadtbezirk
grün hinterlegt: veränderte Wahlkreise gegenüber der Einteilung 2004 bis 2014
Wahlkreis
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Option 1
1. Wahlkreiseinteilung =
Stadtbezirk
Einwohner
Abw. 1)
64 529
9,3 %
46 982
-20,4 %
83 632
41,7 %
60 566
2,6 %
66 114
12,0 %
54 727
-7,3 %
53 070
-10,1 %
57 927
-1,8 %
32 646
-44,7 %
70 126
18,8 %
Option 2
2. Wahlkreiseinteilung
2004, 2009 und 2014
Einwohner
Abw. 1)
70 708
19,8 %
60 321
2,2 %
54 546
- 7,6 %
60 566
2,6 %
59 935
1,5 %
58 582
-0,8 %
47 270
- 19,9 %
59 872
1,4 %
60 364
2,3 %
58 155
- 1,5 %
Quelle: Ordnungsamt/Melderegister
1)
Option 3
3. vorgeschlagene
Wahlkreiseinteilung 2019
Einwohner
Abw. 1)
64 529
9,3 %
56 598
-4,1 %
58 269
-1,3 %
60 566
2,6 %
66 114
12,0 %
54 727
-7,3 %
53 070
-10,1 %
57 927
-1,8 %
60 364
2,3 %
58 155
-1,5 %
Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Abweichung der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt (59 034)
Bewertung der 3 Optionen:
Option 1:
Nicht möglich, da Abweichungen der Einwohnerzahl vom Stadtdurchschnitt zu
groß sind.
Option 2:
Wäre möglich, aber nicht ausgewogen
Option 3:
Vorschlag für 2019, da Gesamtabweichungen am geringsten sind.
8
Tabelle: Wahlkreise 2014 mit zugehörigen Ortsteilen und Einwohnerzahlen zum 31.12.2017
Wahlkreis
Ortsteilnummer und -name
Wahlkreis 0
Einwohner
Abw.
70 708
+ 19,8
1)
mit den Ortsteilen
00
01
02
03
04
Zentrum
Zentrum-Ost
Zentrum-Südost
Zentrum-Süd
Zentrum-West
1 810
4 642
14 061
13 193
10 948
05
Zentrum-Nordwest
10 688
06
Zentrum-Nord
9 187
42
Marienbrunn
6 179
Wahlkreis 1
mit den Ortsteilen
Schönefeld10
Abtnaundorf
11 Schönefeld-Ost
14
15
20
21
25
Thekla
Plaußig-Portitz
NeustadtNeuschönefeld
Volkmarsdorf
Heiterblick
Wahlkreis 2
60 321
Anger-Crottendorf
Sellerhausen-Stünz
Paunsdorf
Mölkau
Engelsdorf
Baalsdorf
Althen-Kleinpösna
Wahlkreis 3
mit den Ortsteilen
30 Reudnitz-Thonberg
31 Stötteritz
32 Probstheida
33 Meusdorf
34 Liebertwolkwitz
35 Holzhausen
Wahlkreis 4
mit den Ortsteilen
40 Südvorstadt
41 Connewitz
43 Lößnig
44 Dölitz-Dösen
Ortsteilnummer und -name
Wahlkreis 5
mit den Ortsteilen
50 Schleußig
51 Plagwitz
52 Kleinzschocher
53 Großzschocher
Knautkleeberg54
Knauthain
Hartmannsdorf55
Knautnaundorf
63 Grünau-Siedlung
+ 2,2
Wahlkreis 6
mit den Ortsteilen
60 Schönau
61 Grünau-Ost
62 Grünau-Mitte
64 Lausen-Grünau
65 Grünau-Nord
12 788
9 930
5 882
2 635
Wahlkreis 7
12 676
3 723
54 546
- 7,6
11 781
9 075
14 298
5 989
9 412
1 814
2 177
60 566
Wahlkreis 8
+ 2,6
21 853
16 974
6 518
3 417
5 364
6 440
59 935 + 1,5
25 417
18 769
11 052
4 697
mit den Ortsteilen
66 Miltitz
70 Lindenau
71 Altlindenau
72 Neulindenau
73 Leutzsch
74 Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen75
Rückmarsdorf
mit den Ortsteilen
80 Möckern
81 Wahren
Lützschena82
Stahmeln
83 Lindenthal
90 Gohlis-Süd
92 Gohlis-Nord
Wahlkreis 9
mit den Ortsteilen
12 Mockau-Süd
13 Mockau-Nord
1)
9
Einwohner
Abw.
58 582
-0,8
1)
12 830
15 798
10 054
9 140
5 549
1 356
3 855
43 270
-19,9
4 638
7 815
13 305
12 921
8 591
12 687
mit den Ortsteilen
22
23
24
26
27
28
29
Wahlkreis
59 872
+ 1,4
1 945
8 248
17 272
7 038
10 360
10 248
4 761
60 364
+ 2,3
14 972
7 070
4 026
6 578
18 603
9 115
58 155
4 693
11 054
91
Gohlis-Mitte
16 935
93
94
95
Eutritzsch
Seehausen
Wiederitzsch
14 550
2 345
8 578
Abweichung der Einwohnerzahl vom
Stadtdurchschnitt (59 034) in %
-1,5
Tabelle: Wahlkreise 2014 mit Ortsteilen und Änderungsvorschlägen für 2019
(grün hinterlegt)
Wahlkreis
Ortsteilnummer und -name
Einwohner
Neuer
WK
Wahlkreis
Ortsteilnummer und -name
Wahlkreis 0
70 708
Wahlkreis 5
mit den Ortsteilen
00
01
02
03
04
Zentrum
Zentrum-Ost
Zentrum-Südost
Zentrum-Süd
Zentrum-West
1 810
4 642
14 061
13 193
10 948
05
Zentrum-Nordwest
10 688
06
Zentrum-Nord
9 187
42
Marienbrunn
6 179
Wahlkreis 1
mit den Ortsteilen
Schönefeld10
Abtnaundorf
11 Schönefeld-Ost
14
15
20
21
25
Thekla
Plaußig-Portitz
NeustadtNeuschönefeld
Volkmarsdorf
Heiterblick
Wahlkreis 2
60 321
Wahlkreis 6
Anger-Crottendorf
Sellerhausen-Stünz
Paunsdorf
Mölkau
Engelsdorf
Baalsdorf
Althen-Kleinpösna
Wahlkreis 3
mit den Ortsteilen
30 Reudnitz-Thonberg
31 Stötteritz
32 Probstheida
33 Meusdorf
34 Liebertwolkwitz
35 Holzhausen
Wahlkreis 4
mit den Ortsteilen
40 Südvorstadt
41 Connewitz
43 Lößnig
44 Dölitz-Dösen
10
mit den Ortsteilen
60 Schönau
61 Grünau-Ost
62 Grünau-Mitte
64 Lausen-Grünau
65 Grünau-Nord
12 788
9 930
5 882
2 635
12 687
12 676
3 723
54 546
mit den Ortsteilen
22
23
24
26
27
28
29
4
mit den Ortsteilen
50 Schleußig
51 Plagwitz
52 Kleinzschocher
53 Großzschocher
Knautkleeberg54
Knauthain
Hartmannsdorf55
Knautnaundorf
63 Grünau-Siedlung
11 781
9 075
14 298
5 989
9 412
1 814
2 177
60 566
21 853
16 974
6 518
3 417
5 364
6 440
59 935
25 417
18 769
11 052
4 697
2
Wahlkreis 7
mit den Ortsteilen
66 Miltitz
70 Lindenau
71 Altlindenau
72 Neulindenau
73 Leutzsch
74 Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen75
Rückmarsdorf
Wahlkreis 8
mit den Ortsteilen
80 Möckern
81 Wahren
Lützschena82
Stahmeln
83 Lindenthal
90 Gohlis-Süd
92 Gohlis-Nord
Wahlkreis 9
mit den Ortsteilen
12 Mockau-Süd
13 Mockau-Nord
Einwohner
Neuer
WK
58 582
12 830
15 798
10 054
9 140
5 549
1 356
3 855
6
43 270
4 638
7 815
13 305
12 921
8 591
59 872
1 945
8 248
17 272
7 038
10 360
10 248
4 761
60 364
14 972
7 070
4 026
6 578
18 603
9 115
58 155
4 693
11 054
91
Gohlis-Mitte
16 935
93
94
95
Eutritzsch
Seehausen
Wiederitzsch
14 550
2 345
8 578
6
Tabelle: Vorgeschlagene Wahlkreise 2019 mit zugehörigen Ortsteilen und Einwohnern 2017
Wahlkreis
Ortsteilnummer und -name
Wahlkreis 0
Einwohner
Abw.
64 529
+ 9,3
1)
mit den Ortsteilen
00
01
02
03
04
Zentrum
Zentrum-Ost
Zentrum-Südost
Zentrum-Süd
Zentrum-West
1 810
4 642
14 061
13 193
10 948
05
Zentrum-Nordwest
10 688
06
Zentrum-Nord
Wahlkreis 1
mit den Ortsteilen
Schönefeld10
Abtnaundorf
11 Schönefeld-Ost
14
15
20
21
Thekla
Plaußig-Portitz
NeustadtNeuschönefeld
Volkmarsdorf
Wahlkreis 2
-4,1
9 930
5 882
2 635
12 687
12 676
-1,3
Anger-Crottendorf
Sellerhausen-Stünz
Paunsdorf
Heiterblick
Mölkau
Engelsdorf
Baalsdorf
Althen-Kleinpösna
Wahlkreis 3
mit den Ortsteilen
30 Reudnitz-Thonberg
31 Stötteritz
32 Probstheida
33 Meusdorf
34 Liebertwolkwitz
35 Holzhausen
Wahlkreis 4
mit den Ortsteilen
40 Südvorstadt
41 Connewitz
42 Marienbrunn
43 Lößnig
44 Dölitz-Dösen
11 781
9 075
14 298
3 723
5 989
9 412
1 814
2 177
60 566
Wahlkreis 7
Wahlkreis 8
+ 2,6
21 853
16 974
6 518
3 417
5 364
6 440
66 114 + 12,0
25 417
18 769
6 179
11 052
4 697
Wahlkreis 6
mit den Ortsteilen
70 Lindenau
71 Altlindenau
72 Neulindenau
73 Leutzsch
74 Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen75
Rückmarsdorf
mit den Ortsteilen
22
23
24
25
26
27
28
29
Wahlkreis 5
mit den Ortsteilen
60 Schönau
61 Grünau-Ost
62 Grünau-Mitte
63 Grünau-Siedlung
64 Lausen-Grünau
65 Grünau-Nord
66 Miltitz
12 788
58 269
Ortsteilnummer und -name
mit den Ortsteilen
50 Schleußig
51 Plagwitz
52 Kleinzschocher
53 Großzschocher
Knautkleeberg54
Knauthain
Hartmannsdorf55
Knautnaundorf
9 187
56 598
Wahlkreis
mit den Ortsteilen
80 Möckern
81 Wahren
Lützschena82
Stahmeln
83 Lindenthal
90 Gohlis-Süd
92 Gohlis-Nord
Wahlkreis 9
mit den Ortsteilen
12 Mockau-Süd
13 Mockau-Nord
1)
11
Einwohner
Abw.
54 727
-7,3
1)
12 830
15 798
10 054
9 140
5 549
1 356
53 070
-10,1
4 638
7 815
13 305
3 855
12 921
8 591
1 945
57 927
-1,8
8 248
17 272
7 038
10 360
10 248
4 761
60 364
2,3
14 972
7 070
4 026
6 578
18 603
9 115
58 155
4 693
11 054
91
Gohlis-Mitte
16 935
93
94
95
Eutritzsch
Seehausen
Wiederitzsch
14 550
2 345
8 578
Abweichung der Einwohnerzahl vom
Stadtdurchschnitt (59 034) in %
-1,5
Schraffiert dargestellt sind die Ortsteile, welche für die Wahlkreiseinteilung 2019 gegenüber
2014 einem neuen Wahlkreis zugeordnet sind.
12/15
2.3 Bewertung der vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise
Die vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise wahren eine weitgehende Kontinuität zu
denjenigen der Stadtratswahlen von 2004, 2009 und 2014. Die Änderungen betreffen
lediglich die oft gewünschten Anpassungen der Wahlkreise an die Stadtbezirksgrenzen.
Von den 10 vorgeschlagenen Wahlkreisen sind sechs identisch mit einem Stadtbezirk,
in vier Fällen (Wahlkreis 1, 2, 8 und 9) ist das nicht der Fall. 57 Ortsteile von 63 liegen in dem
Wahlkreis, der ihrem Stadtbezirk entspricht. Lediglich die sechs Ortsteile 12, 13, 20, 21, 90
und 92 liegen nicht in ihrem (Stadtbezirks-) Wahlkreis sondern in Wahlkreisen, die an ihrem
Stadtbezirk angrenzen. Im Unterschied zur bisherigen Wahlkreiseinteilung gibt kein
Stadtbezirk Ortsteile in zwei verschiedene Wahlkreise ab (bisher Stadtbezirk 6).
Die prozentualen Abweichungen der Zahl der Wahlkreiseinwohner vom
Stadtdurchschnitt liegen zwischen -1,3 % und +12,0 %, die maximale Abweichung
damit deutlich unterhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen 25 % und auch deutlich unter
dem Wert bei der letzten Stadtratswahl 2014, der bei 19,9 % lag.
Die vorgeschlagenen Stadtratswahlkreise erfüllen somit sehr gut die gesetzlichen
Vorgaben in § 2 Abs. 2 KomWG: „Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen
Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl
eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise der
Kreisfreien Stadt um höchstens 25 Prozent abweichen.“
13/15
ANLAGE
Ergebnis der Stadtratswahl 2014 nach Wahlkreisen
Wahlkreis 0
abs.
%
Sitze
50 192
x
x
24 604
49,0
x
312
1,3
x
24 292
98,7
x
71 302
x
x
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmzettel
gültige Stimmzettel
gültige Stimmen
davon:
CDU
15 195
21,3
DIE LINKE
15 705
22,0
SPD
13 617
19,1
GRÜNE
15 245
21,4
FDP
2 847
4,0
WVL
1 725
2,4
NPD
1 008
1,4
FORUM
642
0,9
AfD
3 305
4,6
Die PARTEI
PIRATEN
2 013
2,8
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
2
2
2
3
1
1
0
0
1
0
1
Wahlkreis 2
abs.
%
Sitze
41 647
x
x
15 918
38,2
x
307
1,9
x
15 611
98,1
x
45 130
x
x
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmzettel
gültige Stimmzettel
gültige Stimmen
davon:
CDU
15 472
34,3
DIE LINKE
10 628
23,5
SPD
7 798
17,3
GRÜNE
3 930
8,7
FDP
956
2,1
WVL
712
1,6
NPD
1 488
3,3
FORUM
396
0,9
AfD
2 917
6,5
Die PARTEI
PIRATEN
833
1,8
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
2
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
Wahlkreis 4
abs.
%
Sitze
47 064
x
x
23 058
49,0
x
313
1,4
x
22 745
98,6
x
66 679
x
x
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmzettel
gültige Stimmzettel
gültige Stimmen
davon:
CDU
10 958
16,4
DIE LINKE
18 283
27,4
SPD
12 827
19,2
GRÜNE
14 866
22,3
FDP
1 574
2,4
WVL
606
0,9
NPD
802
1,2
FORUM
336
0,5
AfD
2 413
3,6
Die PARTEI
2 204
3,3
PIRATEN
1 810
2,7
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
2
3
2
3
0
0
0
0
0
0
0
Wahlkreis 1
abs.
%
Sitze
41 011
x
x
14 695
35,8
x
261
1,8
x
14 434
98,2
x
42 106
x
x
11 788
10 072
7 526
4 191
860
731
1 976
216
2 885
821
1 040
28,0
23,9
17,9
10,0
2,0
1,7
4,7
0,5
6,9
1,9
2,5
2
1
1
0
0
0
1
0
0
0
0
Wahlkreis 3
abs.
%
Sitze
45 758
x
x
19 905
43,5
x
371
1,9
x
19 534
98,1
x
56 903
x
x
14 543
12 907
9 913
9 148
1 855
731
1 294
1 974
3 106
1 432
25,6
22,7
17,4
16,1
3,3
1,3
2,3
3,5
5,5
2,5
2
2
1
1
1
0
0
0
1
0
0
Wahlkreis 5
abs.
%
Sitze
45 001
x
x
20 310
45,1
x
281
1,4
x
20 029
98,6
x
58 609
x
x
Wahlkreis 6
abs.
%
Sitze
36 193
x
x
12 339
34,1
x
269
2,2
x
12 070
97,8
x
34 201
x
x
13 804
14 558
10 834
9 548
1 777
529
864
545
3 062
1 654
1 434
7 592
11 968
6 505
2 077
1 161
383
1 261
360
2 894
-
14/15
23,6
24,8
18,5
16,3
3,0
0,9
1,5
0,9
5,2
2,8
2,4
2
2
2
2
0
0
0
0
0
0
0
22,2
35,0
19,0
6,1
3,4
1,1
3,7
1,1
8,5
-
1
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
Wahlkreis 7
abs.
%
Sitze
44 468
x
x
17 320
38,9
x
302
1,7
x
17 018
98,3
x
49 496
x
x
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmzettel
gültige Stimmzettel
gültige Stimmen
davon:
CDU
12 311
24,9
DIE LINKE
10 584
21,4
SPD
9 341
18,9
GRÜNE
6 379
12,9
FDP
1 798
3,6
WVL
1 625
3,3
NPD
1 337
2,7
FORUM
683
1,4
AfD
3 042
6,1
Die PARTEI
1 293
2,6
PIRATEN
1 103
2,2
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
2
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
Wahlkreis 8
abs.
%
Sitze
46 071
x
x
19 024
41,3
x
366
1,9
x
18 658
98,1
x
54 177
x
x
Wahlkreis 9
abs.
%
Sitze
44 108
x
x
12 768
28,9
x
120
0,9
x
12 648
99,1
x
37 252
x
x
15 684
11 922
9 801
7 766
1 600
1 364
1 641
383
4 016
-
11 540
8 000
5 857
4 154
476
341
888
215
5 274
507
15/15
28,9
22,0
18,1
14,3
3,0
2,5
3,0
0,7
7,4
-
2
2
1
1
0
0
0
0
1
0
0
31,0
21,5
15,7
11,2
1,3
0,9
2,4
0,6
14,2
1,4
2
1
1
0
0
0
0
0
1
0
0