Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384263.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05694
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Erwerbsminderung bei Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und
Berufsbildungsbereich
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Am 16.2.2018 hat das Sozialgericht Augsburg (AZ: 8 SO 143/17) entschieden, dass bei
Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für
behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung unterstellt werden kann.
Dazu fragen wir an:
1. Wie handhabt die Stadt Leipzig Anträge auf Grundsicherung von Menschen mit
Behinderungen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für
behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen?
2. Wie viele Anträge auf Grundsicherung in diesem Bereich wurden seit 2016 gestellt
(aufgeschlüsselt nach Jahren)?
3. Wie viele der Anträge wurden abgelehnt?
4. Sind derzeit Klageverfahren gegen die Stadt Leipzig aus diesem Rechtsbereich
anhängig (Anzahl und Instanzen angeben)?
5. Welche Rechtsauffassung vertritt die Stadt Leipzig für diesen Bereich der
Grundsicherung?
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