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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1384263.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05694 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Erwerbsminderung bei Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Am 16.2.2018 hat das Sozialgericht Augsburg (AZ: 8 SO 143/17) entschieden, dass bei Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung unterstellt werden kann. Dazu fragen wir an: 1. Wie handhabt die Stadt Leipzig Anträge auf Grundsicherung von Menschen mit Behinderungen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen? 2. Wie viele Anträge auf Grundsicherung in diesem Bereich wurden seit 2016 gestellt (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 3. Wie viele der Anträge wurden abgelehnt? 4. Sind derzeit Klageverfahren gegen die Stadt Leipzig aus diesem Rechtsbereich anhängig (Anzahl und Instanzen angeben)? 5. Welche Rechtsauffassung vertritt die Stadt Leipzig für diesen Bereich der Grundsicherung? 1/1