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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1383088.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
28.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55

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Anfrage Nr. VI-F-05679 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Hilfen zur Erziehung und Familienrückführung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 schriftliche Beantwortung Anfrage Im SGB VIII Kinder und Jugendhilfe, Paragraph 34 sind die Voraussetzung und Ziele der stationären Unterbringung (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) von Kindern und Jugendlichen geregelt. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 Grundgesetz und dem §1 Absatz 2 des SGB VIII ist die Erziehung der Kinder und Jugendlichen das Recht und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht der Eltern. Die Rückkehr der Kinder in die Familien ist demnach eine Zielstellung, die auch unter Anwendung des Paragrafen 34 verfolgt werden muss. Dazu ist eine konsequente Arbeit mit der Herkunftsfamilie erforderlich, um die Bedingungen dort soweit zu verbessern, dass ein gelingendes Aufwachsen für die Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden kann. Dazu haben wir folgende Fragen, die schriftlich und ausführlich vom ASD und dem VKKJ getrennt beantwortet werden sollen: 1. Wie wird im ASD und im VKKJ die Rückführung von Kindern in die Familei gefördert und gesteuert ? Gibt es eine Zielvorgabe an die Mitarbeiter, gezielt eine Rückführung in die Familie zu erreichen ? 2. Was tun die Einrichtungen, um aktiv die Rückführung in die Herkunftsfamilie zu erreichen ? Gibt es Dienstanweisungen dazu ? Wenn nein: warum nicht ? 3. Immer wieder hört man den Begriff „dauerhafte Hilfen“. Im SGB VIII § 34 gibt es unter Punkt 3 die Erklärung zu auf längerer Zeit angelegter Lebensform. Wie wird mit dauerhaften Hilfen gemäß Punkt 3 und dem Rückführungsgebot gemäß Punkt 1 prioritär verfahren ? 1/3 4. Wie wird der Begriff Kindeswohlgefährdung ausgelegt und den Mitarbeitern erklärt ? Wie werden seelische Kindeswohlgefährdungen beschrieben ? Gibt es für die Mitarbeiter eine fachliche Unterstützung für derartige Festlegungen ? Ist darüber nachgedacht worden, Psychologen in das Hilfesystem beim ASD und VKKJ einzubinden ? Wenn nein: warum nicht ? Wie wird sichergestellt, dass auch hier der § 34 und die Rückführung in die Familie im Vordergrund steht ? 5. Wie werden betoffene Familien, deren Kind(er) in Obhut genommen wurde(n), darüber informiert, dass sie das Recht auf Rückführung des Kindes zu ihnen haben ? Gibt es neben den gesetzlichen Regelungen erklärende Dienstanweisungen ? In welchen zeitlichen Abständen wird geprüft, ob die Familie wieder in der Lage ist, ihr Kind zu erziehen ? Welche Dienstanweisungen gibt es dazu ? 6. Wie wird sichergestellt, dass die Unschuldsvermutung bei betroffenen Eltern, denen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, bestehen bleibt ? Welche Dienstanweisungen gibt es dazu ? Wie handelt ein Mitarbeiter bei vermeintlichen Drogenkonsum der Eltern, wird Drogenkonsum als Kindeswohlgefährdung eingestuft und wer bezahlt ggf. einen Drogentest ? 7. Wie werden Eltern unterstützt, ihre Kinder in den eigenen vier Wänden behalten zu können, wenn die Wohnung vorgerichtet werden muss ? Ab wann wird eine Kindeswohlgefährdung vom Zustand der Wohnung abhängig gemacht ? 8. Die Wirtschaftlichkeit von Hilfen muss bemessen werden. Gibt es eine Übersicht über die Kosten der verschiedenen Leistungen und Leistungsanbieter, die den Mitarbeitern des Amtes bekannt sind ? Bitte legen Sie diese Übersicht den Stadträten vor. 9. Welche Grundeinstellung haben Ihre Mitarbeiter zu Rückführungen ? Wie wird das Thema Rückführung fachlich diskutiert und in Konzepte eingebunden und die Mitarbeiter motiviert, diese zu nutzen ? 10. Wie wird der Ambivalenz zwischen dem Interesse von Leistungserbringern, Plätze zu belegen (Vermeidung von Leerstand) und der gezielten (und vom ASD zu steuernden) Rückführung von Kindern und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien begegnet ? 11. Wie kommt es zu so massiven Kostenunterschieden eines Heimplatzes von städtischen Trägern zu freien Trägern wie z.B. Vitera ? Können diese freien Träger inhaltlich deutlich besser arbeiten ? 12. Wie viele Rückführungen gab es in den letzten Jahren, aufgeschlüsselt nach Monaten oder Quartalen, in welchen Stadtteilen ? Woher kommen möglicherweise bestehende Unterschiede zwischen den Sozialbezirken ? 13. Als freier Träger ist der Fairbund e.V. für Vereinsvormundschaften vom Landesjugendamt genehmigt. Da der Fairbund e.V. jedoch selbst Träger von HzEEinrichtungen nach § 34 ist, kann es hier zu ungewollten Überschneidungen kommen. 2/3 Wie kann der ASD sicherstellen, dass die vom Fairbund e.V. betreuten Vormundschaften nicht in Einrichtungen bzw. betreuten Wohnformen des Fairbund e.v. erfolgen ? 14. Wie werden die Mitarbeiter des ASD und des VKKJ motiviert ? Wie hoch ist die Frauenquote ? Welche Bestrebungen gibt es, einen Ausgleich der Geschlechter im ASD und in den Einrichtungen des VKKJ zu schaffen ? 15. Wann wird das Controlling, mit Zielvorgaben überarbeitet, vorgelegt und beschlossen ? 3/3