Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1383088.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
28.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05679
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Hilfen zur Erziehung und Familienrückführung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
schriftliche Beantwortung
Anfrage
Im SGB VIII Kinder und Jugendhilfe, Paragraph 34 sind die Voraussetzung und Ziele der
stationären Unterbringung (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) von Kindern und
Jugendlichen geregelt.
Vor dem Hintergrund des Artikels 6 Grundgesetz und dem §1 Absatz 2 des SGB VIII ist die
Erziehung der Kinder und Jugendlichen das Recht und die ihnen zuvörderst obliegende
Pflicht der Eltern. Die Rückkehr der Kinder in die Familien ist demnach eine Zielstellung, die
auch unter Anwendung des Paragrafen 34 verfolgt werden muss. Dazu ist eine konsequente
Arbeit mit der Herkunftsfamilie erforderlich, um die Bedingungen dort soweit zu verbessern,
dass ein gelingendes Aufwachsen für die Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden
kann.
Dazu haben wir folgende Fragen, die schriftlich und ausführlich vom ASD und dem VKKJ
getrennt beantwortet werden sollen:
1. Wie wird im ASD und im VKKJ die Rückführung von Kindern in die Familei
gefördert und gesteuert ? Gibt es eine Zielvorgabe an die Mitarbeiter, gezielt eine
Rückführung in die Familie zu erreichen ?
2. Was tun die Einrichtungen, um aktiv die Rückführung in die Herkunftsfamilie zu
erreichen ? Gibt es Dienstanweisungen dazu ? Wenn nein: warum nicht ?
3. Immer wieder hört man den Begriff „dauerhafte Hilfen“. Im SGB VIII § 34 gibt es
unter Punkt 3 die Erklärung zu auf längerer Zeit angelegter Lebensform. Wie wird mit
dauerhaften Hilfen gemäß Punkt 3 und dem Rückführungsgebot gemäß Punkt 1
prioritär verfahren ?
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4. Wie wird der Begriff Kindeswohlgefährdung ausgelegt und den Mitarbeitern erklärt ?
Wie werden seelische Kindeswohlgefährdungen beschrieben ? Gibt es für die
Mitarbeiter eine fachliche Unterstützung für derartige Festlegungen ?
Ist darüber nachgedacht worden, Psychologen in das Hilfesystem beim ASD und
VKKJ einzubinden ? Wenn nein: warum nicht ?
Wie wird sichergestellt, dass auch hier der § 34 und die Rückführung in die Familie
im Vordergrund steht ?
5. Wie werden betoffene Familien, deren Kind(er) in Obhut genommen wurde(n),
darüber informiert, dass sie das Recht auf Rückführung des Kindes zu ihnen haben ?
Gibt es neben den gesetzlichen Regelungen erklärende Dienstanweisungen ?
In welchen zeitlichen Abständen wird geprüft, ob die Familie wieder in der Lage ist,
ihr Kind zu erziehen ? Welche Dienstanweisungen gibt es dazu ?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Unschuldsvermutung bei betroffenen Eltern, denen
Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird, bestehen bleibt ? Welche
Dienstanweisungen gibt es dazu ?
Wie handelt ein Mitarbeiter bei vermeintlichen Drogenkonsum der Eltern, wird
Drogenkonsum als Kindeswohlgefährdung eingestuft und wer bezahlt ggf. einen
Drogentest ?
7. Wie werden Eltern unterstützt, ihre Kinder in den eigenen vier Wänden behalten zu
können, wenn die Wohnung vorgerichtet werden muss ? Ab wann wird eine
Kindeswohlgefährdung vom Zustand der Wohnung abhängig gemacht ?
8. Die Wirtschaftlichkeit von Hilfen muss bemessen werden. Gibt es eine Übersicht über
die Kosten der verschiedenen Leistungen und Leistungsanbieter, die den Mitarbeitern
des Amtes bekannt sind ?
Bitte legen Sie diese Übersicht den Stadträten vor.
9. Welche Grundeinstellung haben Ihre Mitarbeiter zu Rückführungen ? Wie wird das
Thema Rückführung fachlich diskutiert und in Konzepte eingebunden und die
Mitarbeiter motiviert, diese zu nutzen ?
10. Wie wird der Ambivalenz zwischen dem Interesse von Leistungserbringern, Plätze zu
belegen (Vermeidung von Leerstand) und der gezielten (und vom ASD zu
steuernden) Rückführung von Kindern und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien
begegnet ?
11. Wie kommt es zu so massiven Kostenunterschieden eines Heimplatzes von städtischen
Trägern zu freien Trägern wie z.B. Vitera ? Können diese freien Träger inhaltlich
deutlich besser arbeiten ?
12. Wie viele Rückführungen gab es in den letzten Jahren, aufgeschlüsselt nach Monaten
oder Quartalen, in welchen Stadtteilen ? Woher kommen möglicherweise bestehende
Unterschiede zwischen den Sozialbezirken ?
13. Als freier Träger ist der Fairbund e.V. für Vereinsvormundschaften vom
Landesjugendamt genehmigt. Da der Fairbund e.V. jedoch selbst Träger von HzEEinrichtungen nach § 34 ist, kann es hier zu ungewollten Überschneidungen kommen.
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Wie kann der ASD sicherstellen, dass die vom Fairbund e.V. betreuten
Vormundschaften nicht in Einrichtungen bzw. betreuten Wohnformen des Fairbund
e.v. erfolgen ?
14. Wie werden die Mitarbeiter des ASD und des VKKJ motiviert ?
Wie hoch ist die Frauenquote ? Welche Bestrebungen gibt es, einen Ausgleich der
Geschlechter im ASD und in den Einrichtungen des VKKJ zu schaffen ?
15. Wann wird das Controlling, mit Zielvorgaben überarbeitet, vorgelegt und beschlossen
?
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