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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1340819.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04752-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Petition für eine Drückampel auf der Schönauer Straße in Höhe Ruth-Pfau-Schule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 13.12.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Zur Verbesserung der Querungsbedingungen werden zwei bauliche Querungshilfen vorgesehen. Eine Querungshilfe wird östlich des Goldrutenwegs und die andere Querungshilfe westlich zwischen Lausner Weg und Goldrutenweg eingeordnet. Es wird mit der Planung begonnen. Ziel ist es, die Maßnahme in 2018/19 zu realisieren. Die finanziellen Mittel zur Realisierung stehen, vorbehaltlich der Prioritätensetzung anderer dringlicherer Maßnahmen, im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes zur Verfügung. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Querungsbedingungen über die Schönauer Straße sind in der Tat schwierig, mit langen Wartezeiten verbunden und bedürfen dringend einer Verbesserung. Der Sachverhalt wurde umfänglich geprüft. Anhand von Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2016 wurden unterschiedliche Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit untersucht. Ergebnis war, dass mit einer Verkehrsstärke von ca. 1100 Kfz in der Spitzenstunde der nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ mögliche Einsatzbereich für die Anordnung eines Fußgängerüberweges weit überschritten wird. Eine Fußgängersignalanlage ist kostenintensiv, bedarf einer längeren Abstimmungs- und Planungsphase und kann aufgrund anderer wichtigerer Maßnahmen, die u.a. zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen dienlich sind, erst mittelfristig realisiert werden. Im Ergebnis der Untersuchung wurde deshalb die Errichtung von zwei Querungshilfen bevorzugt, da hier alle Einzugsbereiche gesichert werden können und die Maßnahme zeitiger umgesetzt werden kann. Dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) von der Stadt Leipzig wegen nicht vorgesehener Gelder abgelehnt wurde, ist nicht bekannt. Anlage: - Petition 3/3