Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1340819.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
21.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04752-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Petition für eine Drückampel auf der Schönauer Straße in Höhe Ruth-Pfau-Schule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
13.12.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Zur Verbesserung der Querungsbedingungen werden zwei bauliche Querungshilfen
vorgesehen. Eine Querungshilfe wird östlich des Goldrutenwegs und die andere
Querungshilfe westlich zwischen Lausner Weg und Goldrutenweg eingeordnet.
Es wird mit der Planung begonnen. Ziel ist es, die Maßnahme in 2018/19 zu realisieren.
Die finanziellen Mittel zur Realisierung stehen, vorbehaltlich der Prioritätensetzung anderer
dringlicherer Maßnahmen, im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes zur Verfügung.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Querungsbedingungen über die Schönauer Straße sind in der Tat schwierig, mit langen
Wartezeiten verbunden und bedürfen dringend einer Verbesserung. Der Sachverhalt wurde
umfänglich geprüft.
Anhand von Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2016 wurden unterschiedliche Varianten zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit untersucht. Ergebnis war, dass mit einer
Verkehrsstärke von ca. 1100 Kfz in der Spitzenstunde der nach den „Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ mögliche Einsatzbereich
für die Anordnung eines Fußgängerüberweges weit überschritten wird.
Eine Fußgängersignalanlage ist kostenintensiv, bedarf einer längeren Abstimmungs- und
Planungsphase und kann aufgrund anderer wichtigerer Maßnahmen, die u.a. zur
Beseitigung von Unfallhäufungsstellen dienlich sind, erst mittelfristig realisiert werden.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde deshalb die Errichtung von zwei Querungshilfen
bevorzugt, da hier alle Einzugsbereiche gesichert werden können und die Maßnahme
zeitiger umgesetzt werden kann.
Dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) von der Stadt Leipzig wegen nicht
vorgesehener Gelder abgelehnt wurde, ist nicht bekannt.
Anlage:
- Petition
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