Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1379632.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
20.03.18, 12:00
Aktualisiert
14.06.18, 20:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05640
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Neubau 4-zügige Grundschule mit Schulhort und Sporthalle, Baumannstraße 13
in Verbindung mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt
Leipzig § 8, Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten betragen 17.075.000 €. Der städtische Anteil beträgt 5.452.080 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Ersatzneubau Schule am Adler“ (PSP
7.0001490.700, SK 78511000) in den Haushaltsjahren wie folgt eingeordnet bzw.
vorgesehen:
2015/2016
900.000 €
2017
11.722.920 €
2018
1.602.000 €
2019
1.220.000 €
2020
1.630.080 €
Summe
17.075.000 €
Die vollständige Einordnung der Jahresscheibe 2020 erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Zuschussbudgets des AfJFB.
Die Ausstattungsaufwendungen (i.H.v 366.000 €) werden im Haushaltsjahr 2020 im
Sachkonto 42531000, PSP-Element 1.100.21.1.1.01.72 eingeordnet. Die Mittel sind
im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/20 entsprechend durch
das Fachamt anzumelden. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff zum
Haushaltsjahr 2020 die Aufträge zur konsumtiven Ausstattung mit Leistungserfüllung
und Zahlungswirksamkeit in 2020 in vorgenannter Höhe bereits im Haushaltsjahr
2019 auszulösen.
1/4
Die Einzahlungen (VwV Investkraft Sachsen) sind im PSP-Element „Ersatzneubau
Schule am Adler“ (PSP 7.0001490.705) vollständig i.H.v. 11.622.920,23 € für 2018
vorgesehen.
4. Für die Umfeldplanung werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.
von 238.650 € bestätigt: Neubau Baumannstraße
210.000 € / PSP:
7.0001877.700.300.320.01 - GS Baumannstr. und Geh-/Radweg: 28.650 €, PSP:
7.000.1219.700 (KA 78511000) - ASG. Die Deckung erfolgt aus den bisher auf dem
PSP-Element „Ersatzneubau Schule am Adler“ (PSP 7.0001490.700) geplanten
Mitteln.
5. Für das Haushaltsjahr 2018, 2019 und 2020 sind Verpflichtungsermächtigungen mit
Kassenwirksamkeit im jeweiligen Folgejahr vorgesehen.
2019, kassenwirksam 2020: 1.000.000 €
Die Einordnung der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019
kassenwirksam 2020 erfolgt durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung
zum Doppelhaushalt 2019/2020.
6. Die Folgekosten entsprechend Anlage 6 (Tabelle 1) für das Haushaltsjahr
- 2020 anteilig i.H.v. 225.175 € sowie
- ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. i.H.v. 500.723 €
- zzgl. Baum- und Flächenpflege schulgrundstücksexterner Flächen i.H.v. 2.150 €
werden zur Kenntnis genommen.
Über die Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 sowie
2021/2022 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt
anzumelden.
7. Die Entwidmung öffentlicher Flächen wird beschlossen. Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, das Einziehungsverfahren für eine Teilfläche der Baumannstraße,
Flurstücks 281f, Gem. Kleinzschocher, Fläche ~195 m² gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes einzuleiten. Die Teilfläche wird zur rechtlichen Sicherung der PKW
Stellplätze für den Schulneubau in die Fläche des Schulgrundstücks integriert.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Aufwendungen(KG
600 konsumtiv)
2020
366.000 1.100.21.1.1.01
Einzahlungen
2018
11.622.920,23 7.0001490.705,
Sachkonto 68110000
Auszahlungen
2015/16
2017
2018
2019
2020
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
Erträge
900.000 7.0001490.700, Sachkonto
900.000 78511000
6.605.000
8.445.000
660.000
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 06/2020
ab 08/2020
ab 08/2020
KG 200: 57.890 € siehe Tabelle 1
KG 300: 87.043 €
KG 400: 80.242 €
2021 ff.
KG 200: 99.240 €
KG 300: 208.904 €
KG 400: 192.580 €
siehe Tabelle 1
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
x
wenn ja,
Beantragte Stellenerweiterung: siehe Textteil 9.2 +. Anl. 4 z. Textteil
(Hausmeister und Hallenwart)
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
3/4
ja,
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten.
Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Südwest 4-zügig am Standort Rolf-Axen- /
Baumannstraße in 04229 Leipzig Kleinzschocher einschließlich der dafür erforderlichen
Freianlagen errichtet werden.
Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant.
Das Baufeld (Gesamtfläche 13.400 m²) grenzt östlich an die Rolf-Axen-Straße, im Norden an
die Baumannstraße und endet im Westen am ehemaligen Bahngelände, dem künftigen
Gleis-Grünzug.
Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäudeteile und Anlagen:
1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort, 4-zügig (Klassenstärke je 28 Schüler) zuzüglich
DaZ - Klassen
2. Sporthalle 3-Feld-Halle (27 m x 45 m). Diese Sporthalle dient auch dem Vereinssport.
3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen.
Anlagen:
3 D-Ansicht
Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Ogs/Ansichten/Schnitte
Treppenhaus 3 D
Lageplan mit Eigentumsflächen der Kirche und der Stadt
Nutzungskostentabelle
4/4
HAUSHALTSVORLAGE
Baubeschluss
Bauvorhaben:
Neubau
4 zügige Grundschule mit Schulhort und Sporthalle
Baumannstraße 13, 04229 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
20.03.2018
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1
3
Grundlagen
1.1
1.2
Ziel und Entwicklungskonzeption ....................................................................................... 3
Beschlüsse ......................................................................................................................... 3
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Beschreibung des Ist-Zustandes ........................................................................................ 3
Ableitung des Bedarfes ...................................................................................................... 3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme ................................................................ 3
Alternativlösungen .............................................................................................................. 3
Folgen bei Nichtbeschlussfassung ..................................................................................... 3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1
3.2
Städtebauliche Einordnung ................................................................................................ 4
Erläuterung der Planung ..................................................................................................... 4
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
4
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
5
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
6
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
7
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
8
2
3
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
4
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme....................................... 8
Eigentumsverhältnisse ....................................................................................................... 8
Energiekonzept ................................................................................................................... 9
Barrierefreies Bauen ......................................................................................................... 10
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ...................................................................... 10
Finanzieller Aufwand
11
5
Finanzierungsplan
12
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto)
12
7
Fristenplan
12
8
VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
13
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
13
9.1
9.2
9.3
9.4
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 ................................................................ 13
Auswirkungen auf den Stellenplan ................................................................................... 14
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 ............................................................... 14
Nutzungskosten für die Baumannstraße und den Geh-/Radweg..................................... 14
Anlagen
Anlage 001
Anlage 002
Anlage 003
Anlage 004
Anlage 005
Anlage 006
3 D - Ansicht
Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
Grundriss OGs / Ansichten / Schnitte
Treppenhaus 3 D
Lageplan mit Eigentumsflächen der Kirche und der Stadt
Nutzungskostentabelle = Tabelle 1
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2/14
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
Kurzerläuterung
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten.
Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Südwest 4-zügig am Standort Rolf-Axen- / Baumannstraße in
04229 Leipzig Kleinzschocher einschließlich der dafür erforderlichen Freianlagen errichtet werden.
Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant.
Das Baufeld (Gesamtfläche 13.400 m²) grenzt östlich an die Rolf-Axen-Straße, im Norden an die
Baumannstraße und endet im Westen am ehemaligen Bahngelände, dem künftigen Gleis-Grünzug.
Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäudeteile und Anlagen:
1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort, 4-zügig (Klassenstärke je 28 Schüler) zuzüglich DaZ - Klassen
2. Sporthalle 3-Feld-Halle (27 m x 45 m). Diese Sporthalle dient auch dem Vereinssport.
3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Anlass und Zweck des Vorhabens ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bildet
der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig.
Mit der Einrichtung eines weiteren Grundschulstandortes Baumannstraße 13 können die zur Verfügung
stehenden Kapazitäten erweitert werden und somit der weiteren Bedarfsdeckung sowie der Entlastung
der Schule am Adler, die dann künftig nur Oberschule ist, dienen.
1.2
Beschlüsse
Basis für dieses Vorhaben ist der Planungsbeschluss VI-DS-01784 der Stadt Leipzig vom 28.09.2015 die
Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO.
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Derzeit besteht für das Schuleinzugsgebiet Südwest dringender Bedarf an einer 4-zügigen Grundschule
für rund 500 Kinder. Geeignete und verfügbare Grundstücke waren im Stadtteil zu finden. Das seit Längerem als Grünfläche zwischengenutzte aus mehreren Flurstücken bestehende Grundstück, dessen
ehemalige Bebauung (Gewerbebetriebe) bisher nur oberflächig abgebrochen wurden, steht hierfür als
neuer Standort zur Verfügung.
Das künftige Grundstück, bestehend aus 4 Flurstücken, besitzt eine Gesamtfläche von knapp 13.400 m².
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf leitet sich aus dem Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig (DS-03577-NF-02) ab.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig
2.4
Alternativlösungen
keine
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Eine dringend benötigte Grundschule wird nicht errichtet, die zur Sicherung der Schulkapazitäten dringend benötigt wird.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Der künftige Schulstandort befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird nach Norden durch die
Baumannstraße, nach Osten durch die Rolf-Axen-Straße, südlich durch die Wohnbebauung der Panitzstraße begrenzt. Nach Westen besteht eine unmittelbare Anbindung an die sich in Entwicklung befindenden Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Leipzig-Plagwitz dem künftigen Gleis-Grün-Zug Plagwitz.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.
Das bisher zwischenbegrünte Grundstück mit ehemals gewerblicher Bebauung befindet sich im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“,
der diesen Teil des Plangebietes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ ausweist.
Das städtebauliche Konzept nimmt die Raumkanten der bestehenden Straßenräume Baumann- und
Creuziger Straße auf. Die Baukörpervolumina orientieren sich in Ausdehnung und Formung an der gründerzeitlichen Blockrandbebauung. Die Gebäudekanten von Schule und Sporthalle bilden nach Norden
und Osten eine klare stadträumliche Fassung des Grundstücks. Nach Süden öffnen sich die Gebäude
zum Schulhof und den Freiflächen für die Kinder.
Der geplante Grundschulstandort ist durch seine frühere Nutzung eines vorrangig industriell und gewerblichen Umfelds geprägt. Das Baufeld grenzt ferner an eine gründerzeitliche Bebauung mit drei- bis viergeschossigen Wohnungsbauten mit unterschiedlichen Fassadenmaterialien. Es gibt sowohl Häuser mit
Putzfassaden sowie mit gelben und roten, als auch weißen Klinkern. Die Fassade der neuen Grundschule soll in Anlehnung an den Standort und seine historische, industrielle Prägung in den Obergeschossen
und die Sporthalle ganzheitlich mit rötlichen Klinkern verkleidet werden. Das Sockelgeschoss setzt sich
durch eine in die Klinkerfassade flächig integrierte verglaste Pfosten-Riegelkonstruktion von den Obergeschossen ab.
3.2
Erläuterung der Planung
Der Hauptzugang der Schule, Baumannstraße 13, orientiert sich dabei auf den kleinen (durch die in Planung befindliche Straßenneugestaltung entstehenden) Vorplatz auf der Baumann- an der Ecke zur RolfAxen-Straße. Die künftige zum Schulneubau gehörende Sporthalle bekommt einen separaten Zugang;
adressiert als Baumannstraße 15.
Geplant ist die Schule und Sporthalle 3-geschossig ohne Unterkellerung in massiver Bauweise.
Die Grundschule empfängt den Besucher im zentralen Foyer, von dem über das Haupttreppenhaus direkt
die oberen Geschosse erreicht werden können; barrierefrei über dem am Foyer gelegenen Aufzug.
Im Erdgeschoss sind Horträume, Speisesaal mit Küche sowie Bibliothek und Erschließungsräume angeordnet. Der Speisesaal öffnet sich in den Hofbereich und verbindet Außen- und Innenbereiche.
Die beiden Obergeschosse sind identisch organisiert. Sie gliedern sich jeweils in drei Zonen. Gegenüber
der Haupterschließungstreppe ordnen sich Hortküche und Gruppenraum an. Die Fachunterrichtsräume
Informatik und Werken befinden sich im 1. OG, die Fachunterrichtsräume Informatik und Musik im 2.OG.
Durch eine klare räumliche Organisation der Unterrichtsbereiche in Cluster, sowie durch das einfache
Grundraster ist die erforderliche Variabilität der architektonischen Struktur gegeben, um sich an ändernde
pädagogische Konzepte flexibel anpassen zu können.
Die Dreifeldsporthalle fügt sich unmittelbar an das Schulgebäude an, hat aber einen separaten von der Schule
unabhängig nutzbaren Zugang. Das Foyer der Sporthalle ist damit gleichzeitig Nebenzugang der Schule.
Das Grundstück wird über drei Zufahrten erschlossen, wobei die Andienung der Küche sowie das Holen
und Bringen der Müllcontainer von der Rolf-Axen-Straße aus organisiert und ein Befahren des Schulgrundstücks nicht notwendig wird.
Das für eine vierzügige Grundschule, den zugehörigen Schulhort und die Sporthalle erforderliche Raumprogramm wird mit dieser Planung umgesetzt. Prinzipiell galten bei der Planung die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Langlebigkeit der Bauweise und Bauprodukte sowie die Minimierung von Folgekosten.
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Neben dem üblichen Herrichten und Erschließen, Baufeldfreimachung, werden vielfältige Maßnahmen im
Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme notwendig.
a. Artenschutz
Vor und während der Baumaßnahme ergeben sich umfängliche Maßnahmen zum Schutz seltener Tierarten. Alle zu fällenden Bäume dürfen vorerst nur auf Stumpf gesetzt und erst kurz vor Baugrubenaushub
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4/14
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
gerodet werden, um Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität durchzuführen, die dann während der Baumaßnahme zur Vermeidung von Verbotshandlungen und zur Sicherung kontinuierlicher ökologischer Funktionalität baubegleitend fortgesetzt werden.
b. Versickerung Niederschlagswasser
Auf Grund begrenzter Aufnahmefähigkeit der bestehenden Abwasseranlagen ist anfallendes Regenwasser im Plangebiet zu belassen und auf dem Grundstück eine Versickerungsanlage zu errichten.
c. Archäologische Denkmalpflege
Das Plangebiet ist ein Bereich mit archäologischer Relevanz und nach §2 SächsDschG Gegenstand des
Denkmalschutzes. Bis drei Wochen vor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten ist somit das Landesamt für Archäologie zu informieren. Mögliche sich daraus ergebende zusätzliche Kosten für das Vorhaben und zeitliche Verzögerungen, die ggf. auch den Fertigstellungstermin beeinflussen, sind daher
nicht auszuschließen. Erfolgen dann tatsächlich Grabungen, ist dafür ein Zeitfenster ab 2,5 Monaten
(Grabungen inkl. Nachbereitung) vorzusehen bei einer geschätzten bauherrenseitigen Kostenbeteiligung
u.a. für archäologische Dokumentationen der Aufgrabungsarbeiten von ca. 25 T€.
d. Altlasten
Im Baubereich befinden sich davon oberirdisch noch Reste der einstigen gewerblichen Nutzung (Industriegebläse, Kranbahn) neben im Untergrund vermuteten Erschließungsanlagen und Fundamenten. Bodenuntersuchungen stellten erhöhte Werte für PAK und MKW (Mineralöl- und polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe) im Boden fest. Entsprechende Abbruchmaßnahmen und Bodensanierungsmaßnahmen sind durchzuführen.
e. Kampfmittelverdacht
Wegen Kampfmittelverdachts ist bei allen Aufgrabungen, sei es für die Archäologie, Baugrubenerstellung,
Geländeabschiebungen etc. ein zugelassener Feuerwerker nach § 20 SprengG vor Ort beizustellen.
f. Öffentliche Erschließung
Trinkwasser- und Abwasseranbindung an die vorhandene Leitungen in der Rolf-Axen-Straße ist herzustellen. Für die Fernwärmeversorgung ist ein Anschluss an die Fernwärmetrasse erforderlich, die im Zuge
von parallel laufenden Straßenbaumaßnahmen von der Gießerstraße in die Rolf-Axen-Straße geführt
wird (auf den Schulstandort entfallende Kosten voraussichtlich 112.000 €). Eine vorhandene Trafostation
wird im Zuge der Straßensanierung abgebrochen und weiter südlich auf dem Schulgelände an der RolfAxen-Straße in Verantwortung des VTA (kostenfrei für den Grundschulneubau) neu errichtet.
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 - Baugrube: - Geeigneter Baugrund zur Gebäudegründung befindet sich in 1,50-2 m Tiefe, daher
muss für einen geeigneten Unterbau ein Bodenaustausch erfolgen.
KG 320 - Gründung: Stahlbeton-Fundamentbodenplatte, Dicke 50 cm, teilweise Betonfrostschürzen
KG 330 - Außenwände und -stützen:
- Tragende und aussteifende Wände und Stützen = Stahlbeton außen d= 25 cm; innen d= 20 cm,
- Außenwandverkleidung als Verblendmauerwerksschale im wilden Verband auf MineralwolleWärmedämmung bzw. im EG raumhohe Glasfassaden als Pfosten-Riegel-Fassade.
- Fenster: thermisch getrennte Holz-Alu-Elemente mit Wärmeschutzverglasung
- Türen: Holztüren, Stahlrahmentüren, Geräteraumtore
- außenliegender Sonnenschutz als Raffstore für Fenster- und Glasfassaden auf der Ost-, Süd- und
Westfassade.
KG 340 - Innenwände:
- Tragende / aussteifende Wände: Stahlbetonwände in Ortbetonbauweise
- Brandwände: 20 cm dicke Stahlbetonwand innerhalb Schule, Gebäudetrennwände (Schule/ Sporthalle)
2 x 25 cm dicke Stahlbetonwand,
- nichtragende Innenwände in Leichtbauweise als Trockenbaukonstruktion
- Schallschutz- und Akustikanforderungen gemäß Schallschutz- und Akustiknachweis berücksichtigt.
- Innentüren u.a. zu den Klassenräumen als Objekttüren mit HPL-Oberfläche, Seitenlicht und Holzstockzarge, Flur- und Treppenhaustüren sowie Windfänge der Hauptzugänge Stahlrahmentüren mit Sicherheitsverglasung und opakem Brüstungsklebestreifen; Ausstattung mit Freilaufschließern, Technikraumtüren Stahlblechtüren mit Umfassungs- oder Eckzarge
- raumhohe mobile Trennwände (HPL-Oberfläche) mit Schlupftür zwischen Speise- und Mehrzweckraum
KG 350 - Decken:
- Konstruktion Decken, Treppenpodeste und Unterzüge aus 25cm feuerbeständigem Stahlbeton
- Treppenläufe Fertigteile
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5/14
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
- Fußböden: Bodenbeläge inkl. schwimmenden Estrich mit Wärmedämmung und Trittschalldämmung
(Fliesen
Foyer, Windfänge, Flure EG, Mehrzweckraum und Speisesaal, Linoleumbodenbelag
Klassenräume, Gruppen-, Fach und Nebenräume, Verwaltungsräume, Fliesenbelag mit Kehlsockel
Waschräume und WCs)
- abgehängte Decken mit Metallunterkonstruktion u.a. als HWL-Platte, akustisch wirksame GipskartonLochdecke oder in der Sporthalle als gelochtes Trapezblechdach
KG 360 - Dächer:
- extensiv begrünte Flachdächer (i.d.R.) auf Gefälledämmung nach ENEV und Dachabdichtung, (Wartungsgänge aus Betonplatten und Kiesstreifen) mit Flachdachsicherungssystemen
- Verbindungsbau zwischen Schulgebäude und Sporthalle Kiesdach mit nicht brennbarer Dämmung in
Bereichen des Brandüberschlags
- Tragwerk Schulgebäude: Stahlbeton als Flachdecke mit umlaufenden Stahlbeton-Attikaaufkantungen
(Ortbeton), Sporthalle: Dachdecke gelochtes Stahltrapezblech auf Fachwerkbinder mit Lichtbändern
- Dachausstiegslichtkuppeln sowie Oberlichter zur Belichtung der Treppenhäuser
- innenliegende Entwässerung mit Wasserspeiern in den Attiken als Notentwässerung
KG 370 - Baukonstruktive Einbauten
- Einbauschränke in Wandnischen der Unterrichtsräume, Garderoben, allgemeines Leitsystem sowie
Türbeschilderungen
- fest verbaute Sportgeräte in der 3-Feld-Sporthalle, Trennvorhänge mit akustisch wirksamer Oberfläche
und Schlupftür; lose Ausstattungsgegenstände = KG 600.
KG 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
- elektronische Generalschließanlage mit batteriebetriebenen Transpondern,
- Baustelleneinrichtung, Gerüste und Baureinigungen nach Erfordernis
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
KG 410 - Abwasser- und Wasseranlagen
- verringerter Abflussbeiwert durch extensiv begrünte Flachdächer von 0,5 möglich.
- Schmutzwassereinleitung in öffentliche Kanalisation Rolf-Axen-Straße (ca. 8,8 l/s) und
- Zuführung fetthaltiger Abwässer der Küche zum Fettabscheider
- Trinkwasserhausanschluss (Vs = 2,41 l/s) an öffentliche Versorger.
- Warmwasserversorgung der Schule, wo erforderlich, dezentral über elektrische Wandspeicher bzw.
elektronische Durchlauferhitzer, die der Sporthalle zentral über Warmwasserbereiter.
- Sanitärobjekte i.d.R. Sanitärkeramik weiß, bedarfsweise kind-/altersgerecht bzw. behindertengerecht.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
- Energieträger: Fernwärme. Fernwärmestation im 1. OG der Sporthalle, 240 kW. 3 Heizkreise
- Warmwasserbereitung der Sporthalle im Vorrangbetrieb, da Nutzung der Duschen vorwiegend in den
Abendstunden (Vereinssport).
- Beheizung Schule: über Heizkörper (Röhrenraditoren) und bei Räumen mit Zu- und Abluftanlage Versorgung zusätzlich über die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Nachheizregister mit Wärme vorkonditionierter Luft versorgt, Sporthalle: Deckenstrahlplatten neben der Grundtemperierung über
die Lüftung, Sanitärräume Fußbodenheizung und alle anderen Räume Röhrenradiatoren.
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
- Be- und Entlüftungsanlagen für Schule und Sporthalle zur Einhaltung der Luftqualität gem. VDI 6040
- sieben Lüftungssysteme (davon zwei zentrale mit Wärmerückgewinnung für Schulgebäude und Sport-
halle, je ein Fortluftsystem Küchenabluft und Batterieraum, drei Umluftsysteme Sanitär Sporthalle)
Volumenstromregelung nach Präsenz für Klassen- und Gruppenräume, Speiseraum und Sporthalle
Klima-Split-Geräte ( Kühlleistung 5 kW) zur Kühlung von Datenraum und Kühllager der Küche
KG 440 Starkstromanlagen
- Elektroenergieversorgung über Niederspannungshausanschluss vom örtlichen Energieversorger; Anschlussleistung von ca. 160kVA. Energieverbrauchserfassung getrennt nach Schule und Sporthalle.
- Hausanschlussraum im EG mit Hausanschlusskasten, Zählung und Hauptverteilung. Auf den Etagen
Anordnung der Unterverteilungen; Stromkreise geschützt durch Leitungs- u. Fehlerstromschutzschalter.
- Eigenstromversorgungsanlagen mittels Batterien für Überbrückungszeiten von 3 -30 h für Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde-, Sprachalarm- und Einbruchmeldeanlage sowie RWA-Anlagen.
- Anordnung Allgemeinbeleuchtung nach Erfordernis gemäß AMEV und DIN EN 12464-1.
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- Sicherheitsbeleuchtung für notwendige Flure und Treppenräume, sowie fensterlose Aufenthaltsräume
-
und Technikräume. Zusätzlich für notwendige Fluren und Treppen, die der Evakuierung dienen, Anordnung von Rettungszeichenleuchten.
Absicherung des Gebäudes mit innerer und äußerer Blitzschutzanlage.
KG 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Aufbau eines passiven Datennetzes für Telefonie, WLAN, LAN, Schließanlage.
- Installation und Einrichtung der Telekommunikationsanlage inkl. Endgeräte gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag durch LECOS.
- Notrufsystem in WC`s und Duschen für Menschen mit Behinderung inkl. Blitzleuchten zur optischen
Signalgebung.
- Türsprechanlage mit Videokamera am Haupteingang zur Schule und einfache Klingelanlage für den
Zugang Sporthalle und den Personaleingang Küche.
- Sprachalarmierungsanlage (SAA) für das gesamte Gebäude inkl. Sporthalle verknüpft mit Brandmelde-,
Hausalarm- und Uhrenanlage zur akustischen Signalisierung von Brandalarm, Bombenalarm, Amok,
des Pausensignals und für individuelle Sprachdurchsagen über entsprechende Lautsprecher. Das heißt
auch, die einzusetzende Brandmeldeanlage fungiert als Hausalarmanlage. An die Brandmeldezentrale
werden zusätzlich Druckknopfmelder zur Auslösung von Alarm aus besonderen Gefahrenlagen wie
Amok, Bombendrohung angeschlossen.
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) für das Schulgebäude und separat für die Sporthalle zur Überwachung
der Gänge im EG, der Außentüren und Oberlichter. Scharf-/ Unscharfschaltung über berührungslose,
sabotagesichere Transpondertechnik. Die Zwangsläufigkeit der Verriegelung erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinie „Verriegelungen in Rettungswegen“ zu gewährleisten.
KG 460 Aufzug
- Die Schule wird über einen zentral angeordneten Aufzug barrierefrei erschlossen. Die Sporthalle benötigt
keinen Aufzug, da sich dort alle barrierefrei zur erschließenden Bereiche im Erdgeschoss befinden.
KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- Feuerlöscher mit 432 Löschmitteleinheiten (Schaum- und für technische Anlagen CO2-Feuerlöscher)
- Küchentechnik: Ausgabeküche für ca. 480 Essen (entspricht ca. 95% Essensbeteiligung) in 3 Durchgängen zu je ca. 160 Schülern als Warmkostküche.
KG 480 Gebäudeautomation
- zertifizierte Gebäudeautomation für die Regelung und Steuerung der Anlagen zur technischen Gebäudeausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima und Elektro als homogenes, einheitliches und frei programmierbares Regelsystem. BAC-Net. Aufschaltung zur GLT-Zentrale im AGM.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Der Gebäudekubatur folgend werden die Freianlagen in spezifische Nutzungsbereiche unterteilt:
- kleiner Innenhof mit gebäudenah befestigten Flächen und verschiedenen Spiel- und Bewegungsangebote für den kurzeitigen Aufenthalt während der Pausen (Fallschutz berücksichtigt)
- kleines Birkenwäldchen (Erhalt der Bestandsvegetation) als natürliche Barriere zwischen Pausenhoffläche und Laufbahn (Mitnutzung durch Oberschule), komplettiert durch Rasenflächen. Ausstattungselemente z. B. Lümmelplateaus, die auch als Lernorte im Freien verwendbar sind.
- organisch geformtes Asphaltband als Verbindung der nördlichen Zufahrt zum östlichen Gartenzugang
als Spiel- und Bewegungsfläche, dabei u.a. die Boulderwand (südlicher Sporthallengiebel) tangierend
- Kleinspielfeld 28 x 45 m mit integriertem Anlauf für den Weitsprung,
- Gymnastikwiese mit integrierter Kugelstoßanlage (Nutzung durch Oberschule am Adler)
- Schulgarten
In die Planung musste zudem das nähere Umfeld mit einbezogen werden.
- Die Gehwegflächen unter den straßenseitigen Auskragungen werden gemeinsam mit den derzeitigen
Straßenplanungen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt koordiniert, wobei die Straßenbaumaßnahme
Rolf-Axen-Straße eine durch das VTA initiierte Baumaßnahme parallel zur Schulbaumaßnahme ist, die
Straßenbaumaßnahme Baumannstraße sich jedoch aus der Schulbaumaßnahme selbst ergibt. Zur sicheren Erschließung der Schule wurde an dieser Straße auf Seite der Schule ein Fußweg erforderlich,
der zum Teil auf Grund der örtlichen Gegebenheiten auf dem Schulgrundstück selbst zu realisieren ist.
- In Verlängerung der Baumannstraße war als Ost-West-Anbindung des Stadtteils zum in Entstehung
befindlichen Stadteilpark ein Geh- und Radweg zu berücksichtigen, der über das Grundstück verläuft.
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- Die Kosten dieser Straßenbaumaßnahme inklusive Errichtung des Gehweges auf dem Schulgrundstück
i.H.v. 210 T€ und die Geh- und Radwegeverbindung i.H.v. 28,65 T€ sind kostenseitig gemäß Verursacherprinzip in der Schulbaumaßnahme zu berücksichtigen.
Es werden folgende Stellplätze nachgewiesen:
Anzahl PKW-Stellplätze: *
15, davon 1 behindertengerechter Stellplatz *
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
118 (auf dem Schulgrundstück ohne Überdachung)
* Die rechtliche Sicherung der Stellplätze erfolgt im Zuge der Straßenbaumaßnahme Baumannstraße, die
dem Schulgrundstück zugeordnet werden. Der Behinderten-Stellplatz befindet sich dann unmittelbar am
Haupteingang der Schule als Längsparker. Dies wird in der Straßenplanung Baumannstraße berücksichtigt.
Anlagen 002 bzw. 005
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
- Sämtliche lose Möblierung und Ausstattung
- innenliegender Sonnenschutz
- Beschilderung = einfaches grafisch gestaltetes Leitsystem zur Grundorientierung in der Schule und
Sporthalle. Die Beschilderung berücksichtigt die Anforderung an eine Amok-Beschilderung.
- fassadenintegrierte Informationstafeln und Briefkastenanlage im Zugangsbereich der Schule
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Gegenwärtig besteht für das Schuleinzugsgebiet Kleinzschocher dringender Bedarf an einer neuen
Grundschule, die zudem auch Ersatz für die 2-zügige Grundschule am Adler wird. Mit der Einrichtung
dieses Grundschulstandortes können die bis dato zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Schuleinzugsgebietes um 2 Züge auf 4 Züge erweitert werden und somit der weiteren Bedarfsdeckung dienen.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Das aus vier Flurstücken bestehende Grundstück befindet sich nur zum Teil im Eigentum der Stadt (Flurstücke 283, 284). Eigentümer anderer Teile des Grundstücks (Flurstücke 281e, 282) ist die Kirche; Pfarrlehn zu Kleinzschocher. Mittels vereinfachter Umlegung nach den §§ 80 ff. BauGB erfolgt die Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Die Stadt Leipzig erhält aus dieser Umlegung das Flurstück 1514 der Gemarkung Kleinzschocher, auf welchem das Schulgebäude und die Sporthalle errichtet
werden, die Kirche im Gegenzug das Flurstück 1515 selbiger Gemarkung.
Auf diesem Flurstück entstehen die Freiflächen der Schule einschließlich der Sportfreianlagen (Kleinspielfeld). Über dieses Flurstück wurde am 09.10.2017 ein Erbaurechtsvertrag zwischen der Kirche und der
Stadt Leipzig notariell beurkundet (Basis: Beschluss des Grundstücksverkehrsausschuss zur Grundstücksumverlegung und Erbbaupachtvertrag, VI-DS-04441 vom 04.09.2017). Der Erbbaurechtsvertrag wird mit
Umlegungsbeschluss der vereinfachten Umlegung rechtswirksam. Die Stadt Leipzig trägt ab diesem Zeitpunkt die Verkehrssicherung, alle Kosten und Lasten am Grundstück sowie eine Bauverpflichtung.
Das Schulgebäude, die Sporthalle, die umliegende Gehwege sowie der öffentliche Geh- und Radweg
zum künftigen GleisGrünZug werden damit auf dem stadteigenen Grundstück realisiert. Die Realisierung
der Freiflächen erfolgt dann auf den restlichen stadteigene Flächen, aber vor allem auf den Flächen des
Kirchengrundstücks.
Anlage 005
Gemarkung
Kleinzschocher
Flurstücksnummer(n)
1513, 1514, 1515 ( bisher: 281e, 282, 283, 283) + 281 f, 412 / 48
Flurstücksgröße in m²
13.490 m² (amtliche Größe, Stand 2016) = Baufeldgröße
13.390 m² nach Vermessung 2016,
281e: 59 m², 282: 4.583 m², 283: 3.284 m², 284: 5.193 m²
~ 150 m² 281f (Teilfläche, zur Stellplatzsicherung)
~ 150 m² 412/45 (Teilfläche)
Eigentum
vor Umlegung: Kirche (281e, 282), Stadt Leipzig (283, 284)
nach Umlegung: Stadt Leipzig (1513, 1514), Kirche (1515)
281 f:
Stadt Leipzig
412 / 48: Stadt Leipzig
Die neu zu errichtende Schule erhält mit Baugenehmigung die Adresse Baumannstraße 13.
Sporthallenzugang wurde eine weitere Hausnummer, die Nr. 15, zugewiesen.
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Dem
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Insgesamt werden für das Vorhaben einschließlich der Umfeldplanung (ohne Straße) etwa 13.770m² in
Anspruch genommen. Davon entfallen auf das Schulgrundstück selbst etwa 13.330 m².
Die Flächenangaben sind vorläufig. Eine amtliche Vermessung erfolgt als Grenzvermessung gleichzeitig
mit Absteckung der Baugrenzen zu Baubeginn bzw. im Rahmen der Baumaßnahme.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten
Schule
Sporthalle
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014 mit höheren Neubau-Standards (ab 01.01.2016)
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der
EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt.
Fazit:
Auf Grundlage der Berechnungen wird empfohlen, die Planungen mit dem EnEV-Standard fortzuführen,
da sich diese Variante als die wirtschaftlichere dargestellt. Die Minderkosten bei der Umsetzung EnEVGebäude mit mechanischer Lüftung gegenüber einem Passivhaus belaufen sich geschätzt auf 900 T€
(davon entfallen auf KG 300: 630 T€, KG 400: 280 T€). Eine Amortisation (ohne Berücksichtigung der
Kosten für den Tausch der Anlagentechnik nach 20 Jahren) würde erst nach 32 Jahren erfolgen.
Nachweis nach EnEV 2014:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Schulgebäude mit integrierter Sporthalle
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kWh/(m²a)
CO² –Emission
Mittlerer U-Wert
opake Bauteile
Fenster
Oberlichter
kg/(m²a)
W/m²K
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Soll-Wert
Ist-Wert
Planung
109,1
-
71,5 .
36,6
-
33,96 .
0,28
1,50
1,90
-
0,19 .
1,20 .
1,30 .
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Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Anwendung
Fernwärme*
geeignet
geBemerkung/Begründung
wählt
Primärenergiefaktor = 0,31
* Da Fernwärme anliegt, ist deren Verwendung als Energieträger wegen seiner günstigen Eigenschaften gesetzt.
Erdwärme
-
keine Untersuchung, da Festlegung auf Fernwärme
Gas
-
- dto. -
Holz-Pellets
-
- dto. -
Sonstige
-
- dto. -
Weitere erneuerbare Energien: -
3.6
Barrierefreies Bauen
Die Planung erfolgte unter Berücksichtigung von § 50 SächsBO für ein öffentlich zugängliches Gebäude.
Zur Erzielung der Barrierefreiheit für das Schulgebäude und die Sporthalle wird die DIN 18040-1 zu
Grunde gelegt und berücksichtigt.
Das Gebäude wird über alle relevanten Ein- und Ausgänge barrierefrei (einschließlich erforderlicher Türantriebe zur barrierefreien Bedienung) erschlossen. Der zentral am Haupteingang der Schule liegende
Aufzug wird barrierefrei ausgebildet und erschließt alle Etagen.
Es entstehen im Bereich der Haupteingange zur Schule und Sporthalle Behinderten-WCs. Im 1. und 2.
OG der Schule wurden die Lehrer-WCs so dimensioniert, dass eine behindertengerchte Nachrüstung
erfolgen kann. Die Umkleide- und Duschbereiche in der Sporthalle, die sich alle im EG befinden, werden
barrierefrei gestaltet. Oberflächen zwischen Boden, Wand und Bauelementen werden im gesamten Gebäude kontrastreich gestaltet.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Künftig wechselt die zweizügige Grundschule am Adler an den Standort Baumannstraße und wird auf
Vierzügigkeit erweitert. Die Beteiligung der Schule am Adler erfolgte im laufenden Planungsprozess, wobei der Schul- und Hortleitung die genehmigungsreife Entwurfsplanung mit positiven Echo vorgestellt und
erörtert wurde. Im weiteren Planungsprozess sollen mit der Schule und dem Hort die Ideen zur farblichen
Gestaltung und zur Ausstattung der Räume und Freianlagen diskutiert werden sowie die Namensgebung
in einer schulischen Projektaufgabe thematisiert werden. Deren Umsetzung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets und der Standards der Stadt Leipzig.
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4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.12.2017
PSP 7.0001490.700 - Ersatzneubau Schule am Adler, SK 78511000
Kostengruppe
Gesamt
Schulgebäude
Sporthalle
100
Grundstück
0
0
0
200
Herrichten und Erschließung
428.175
249.246
677.421
2
300
Bauwerk - Baukonstruktionen *
5.984.234
3.075.155
9.059.389
400
Bauwerk - Technische Anlagen
1.859.883
620.533
2.480.416
1
Außenanlagen *
500
1.014.365
313.725
1.328.090
2
Ausstattung und Kunstwerke *
600
489.000
80.000
569.000
700
Baunebenkosten
1.910.878
899.236
2.810.114
Zwischensumme
16.924.430
5.237.773
11.686.657
3
zzgl. Kosten Baumannstraße *
150.000 €
17.074.430
4
Rundung: *
470
Gesamtinvestitionskosten:
17.075.000
5
zzgl. Risikobewertung *
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv lt. DA OBM 41/2012
1
*
2
*
3
*
4
*
5
*
565.600
In den Kosten für die Außenanlagen ist der Kostenanteil 80,5 T€ für die Umfeldplanung, Gehweg,
Parkierung, Geh- und Radweg (Erläuterung
Pkt 3.2, KG 500) auf dem Schulgrundstück enthalten.
Die Planungskosten i.H.v. 8,15 T€ in KG 700.
KG 370 und 600 enthalten Kosten i.H.v. 366 T€ für konsumtive Ausstattung (Ergebnishaushalt). Ebenfalls in der KG 600 enthalten sind die Kosten der Telefonanlage (DECT-Ausstattung) i.H.v. 25 T€.
Die Kosten für die Neugestaltung der Baumannstraße 150 T€ sind nach Verursacherprinzip zuzuord1
3
nen (Erläuterung
Pkt 3.2, KG 500). Diese Kosten i.H.v. gesamt 238,65 T€ (* und * ) werden zur
Realisierung der Maßnahme aus dem Gesamtbudget herausgelöst und auf die PSP-Elemente
7.000.1219.700 (28,65 T€) + 7.0001877.700 (210 T€) übertragen (Ämtervereinbarung).
Auf Grund nachstehender Kostenrisikobewertung und im Hinblick einer vereinfachten Koordinierung
des Finanzierungsplans wird eine Aufrundung auf volle 1 T€ vorgenommen:
Risikobewertung:
Quantifizierung der Kostenrisiken zum Bauvorhaben: ca. 1,37 Mio. €
- Baupreisentwicklung: allgemeiner Risikobetrag in Höhe von 830.00 € infolge Baupreisentwicklung
und Erkenntnisse aus Vergabeergebnissen bei anderen laufenden Bauvorhaben / Baupreisanpassung KG 200-500 einschließlich Aufzinsung 2% pro Jahr.
- Kompensationsmaßnahmen/Ausgleichzahlungen: Mit Fällgenehmigung vom 18.01.2018 sind Ersatzpflanzungen angeordnet; Vergleichswert 72.310 €. Davon werden im Rahmen des Bauvorhabens auf dem Grundstück Baum- und Strauchersatzpflanzungen mit einem Wert von 56.495 €
(KG 500) vorgenommen. Der fehlende Ersatz im Wert von 15.815 € ist auf dem Schulgelände der
GS Lindenau unterzubringen, da dort durch umfangreiche Neuanpflanzungen ein Überschuss von
33.375 € entsteht. Entfiele diese Option, ist der Wert über Anstrich 1 mitzufinanzieren.
- Baugrund (schadstoffbelasteter Baugrund, d.h. Entsorgungskosten und Altlastensanierung können von Planung abweichen) vorab muss tiefenenttrümmert und Kampfmittelfreiheit geschaffen
werden (Erläuterung
Punkt 3.2, Punkt KG 200 d, e); Bewertung mit 20-25 % Mehrkosten KG
200 ≙ ca. 150.000 €
- mögliche archäologische Vorkommnisse (Erläuterung
Punkt 3.2, Punkt KG 200 c); Bewertung
mit 1 % der Gesamtinvestitionskosten Mehrkosten bzgl. eintretender zeitlicher Verzögerungen
und Kostenbeteiligungen ≙ 170.750 €
- gleitender Planungsprozess zur Erreichung des Realisierungsziels mit Schuljahresbeginn 2020
- umfangreiche Straßenbauarbeiten im Quartier können Transportsonderlösungen erfordern); Bewertung mit etwa 1 % der KG 300 ≙ 100.000 €
- Erschließungskosten Fernwärme derzeit nur benannt, jedoch nicht verifiziert. Die tatsächlichen
Kosten sind die Planungsbeteiligten nicht beeinflussbar. (KG 200); Bewertung mit etwa 100.000 €
über Kostenansatz
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5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Förderprogramm
VwV Investkraft Sachsen
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
75
Gesamtkosten in €
17.075.000
1
Förderfähige Kosten in € *
15.497.227
1
Anteil Fördermittel in € *
11.622.920,23
Antrag vom
13.02.2017
Bescheid vom
07.12.2017
1
*
6
Der o.g. Anteil Fördermittel und die o.g. förderfähigen Kosten basieren auf dem Fördermittelbescheid
vom 07.12.2017 der Sächsischen Aufbaubank. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom
01.07.2016 bis 31.12.2020.
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto)
PSP-Element:
„Ersatzneubau Schule am Adler“ (7.0001490)
Kontierung für Ausstattung konsumtiv: 1.100.21.1.1.01.72, Sachkonto 42531000. Diese Mittel werden im
Haushaltsplan für 2020 durch das Fachamt mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 angemeldet.
Übertragung Umfeldplanung Geh-/Radweg:
Übertragung Umfeldplanung Gehweg/Baumannstraße:
PSP: 7.000.1219.700 an Amt 67.
PSP: 7.000.1877.700 an Amt 66.
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
1 2
Anteil Stadt * *
1
*
2
*
7
2015/16
2017
2018
2019
2020
900.000
-.
-.
900.000
11.722.920
-.
11.622.920
100.000
1.602.000
-.
-.
1.602.000
1.220.000
-.
-.
1.220.000
1.630.080
1.000.000
-.
1.630.080
Gesamt
2.810.114
14.264.886
17.075.000
1.000.000
11.622.920
5.452.080
Im Haushaltsjahr 2020 sind durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 Mittel
i.H.v. 366.000 € für konsumtive Ausstattung auf o.g. Kontierung mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 für 2020 anzumelden.
Für die Umfeldplanung (Radweg + Gehwege + Straße außerhalb Schulgrundstück)
werden zwecks fachlicher u. fördermitteltechnischer Trennung außerplanmäßige Auszahlungen nach
nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 auf die
PSP-Elemente
7.000.1219.700 (Amt 67) i.H. v. 28.150 € und 7.000.1877.700 (Amt 66) i.H.v. 210.000 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus den auf dem PSP-Element „Ersatzneubau Schule am Adler“ (7.0001490.700)
geplanten Mitteln.
Fristenplan
Baubeginn:
09 / 2018 * (bauvorbereitende Maßnahmen 01/2018)
Fertigstellung:
07 / 2020 **
Nutzungsbeginn: Schuljahr 2020/21 **
* Voraussetzung für einen fristgerechten Baubeginn: u.a. Erbbaurechtsvertrag mit Kirche ist rechtsgültig,
damit Baugenehmigung erteilt werden kann.
** Vorbehalte: Archäologische Untersuchungen und Altlastensanierungen (Erläuterung
Punkt 3.2,
Punkt KG 200 c, d) verzögern den Bauablauf nicht und umfangreiche Straßenbauarbeiten im Quartier
5
gewähren die notwendige Baustellenzu- u. abfahrt bzw. weitere unter Punkt 4 * benannter Faktoren, die
neben Kosten auch zeitliche Risiken bergen.
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8
VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF (heutige VgV) geprüft. Der maßgebliche
Schwellenwert wurde für die Objekt-, die Tragwerksplanung und die Planung Technischer Ausrüstung
erreicht. Daher wurde die Objektplanungsleistung gemeinsam mit der Tragwerksplanung in einem Vergabeverfahren und die Leistungen Technische Ausrüstung in einem zweiten Vergabeverfahren vergeben
und beinhalteten zudem die Leistungen für Brandschutz und Bauphysik.
Die Leistungen für die Freianlagenplanung sowie andere Gutachter- und Beratungsleitungen (Vermessung, Baugrundgutachten u.a.) liegen unterhalb des Schwellenwertes und wurden frei vergeben.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
C u E Consulting GmbH Chemnitz
Freianlagen nach § 38
Spiel.Raum.Planung Leipzig
Tragwerksplanung nach § 49
C u E Consulting GmbH Chemnitz
Technische Ausrüstung nach § 53
S & P Sahlmann Planungsgesell. Gebäudetechnik GmbH, Lpz.
Brandschutzberatung
C u E Consulting GmbH Chemnitz
Bauphysik
C u E Consulting GmbH Chemnitz
* Nach Aufgabe der Bietergemeinschaft Petersen, Pörksen Architekten Lübeck mit C u E Consulting GmbH Chemnitz, trat mit
abschließender Vereinbarung vom 04.12.2017 C u E Consulting GmbH Chemnitz mit allen Rechten und Pflichten dem Vertrag
bei, wozu die Stadt Leipzig als auch Petersen, Pörksen Architekten Lübeck ihre Zustimmung erklärte.
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2021
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
99.240 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
208.904 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
192.580 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2020 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
57.840 EUR (bereits ab 01.06.2020, 2 Monate vor Inbetriebnahme)
Kostengruppe 300 Betriebskosten
87.043 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
80.242 EUR
Stadt Leipzig
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Haushaltsvorlage Baubeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Baumannstraße 13 in 04229 Leipzig
Stand vom: 20.03.2018
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan. Entsprechend Beschluss VI-DS-01965 vom
15.03.2016 werden 1,20 VZÄ für Hausmeister (Schulhausmeisterleistungen, EG5) und 0,60 VZÄ Hallenwart (EG4) benötigt. (siehe Nutzungskostentabelle Anlage 006, Tabelle1), ermittelt nach Personalausgabenplanung 2018. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des gültigen Stellenbemessungsmodells für Hausmeisterdienstleistungen in Schulen, Kitas und für die Hallenwarte.
Die Einrichtung der Stellen muss 2020 zwei Monate vor Inbetriebnahme von Schule und Sporthalle zur Einweisung in alle objektspezifischen wie technischen Gegebenheiten erfolgen.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276
regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In
beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG
300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Gesamtgebäude
Teil Schule
Teil Sporthalle
NUF (1-6)
NUF (1-7)
NRF
m²
m²
m²
5.678
7.241
3.384
3.952
5.111
1.726
2.130
BGF
m²
8.130
5.728
2.402
BRI
m³
39.901
23.741
16.160
KG 300 + 400
€
11.539.808
7.844.177
3.695.688
BWK/NUF
€ /m²
2.026
1.979
2.135
BWK/BGF
€ /m²
1.415
1.365
1.534
BWK/BRI
€ /m³
288
329
228
BWK/NE (504)
€/NE
22.827
15.517
7.310
BWK = Bauwerkskosten = KG 300/400
BKI - Kennwertvergleich mit einem Neubau von Allgemeinbildenden Schulen
Stand 1. Quartal 2017 + Baupreisindex IV/2017 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt*
BKI
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Von-Wert+ 25 %
Vorhabens
Das Bauvorhaben unterschreitet den
KG 300 + 400 /NUF
2.326 €/m² >
2.026 €/m²
Kennwert. -13 %
Das Bauvorhaben unterschreitet den
KG 300 + 400 /BGF
1.493 €/m² >
1.415 €/m²
Kennwert. - 5 %
Das Bauvorhaben unterschreitet den
KG 300 + 400 /BRI
348 €/m³ >
288 €/m³
Kennwert. - 17 %
* Auf die Berücksichtigung des Regionalfaktors (Leipzig Stadt 0,85 / Leipzig 0,99) wird im Hinblick auf die aktuelle Baupreis- und
Planungskostenentwicklung verzichtet
Betrachtung Gesamtvorhaben inklusive Sporthalle
9.4
Nutzungskosten für die Baumannstraße und den Geh-/Radweg
Für die 7 Straßenbäume sowie 5 Bäume entlang des Radweges, die im Zuge der Straßenbaumaßnahme
Baumannstraße und der Radweggestaltung neu gepflanzt werden, sind 53,32 € pro Baum und Jahr für
dessen Pflege zu berücksichtigen; Summe: 639,84 € / Jahr.
Für neu entstehende Verkehrsflächen sowie, wie den Geh- und Radweg einschließlich zugehöriger Nebenflächen sind Folgekosten in Höhe von 1,10 €/m² anzusetzen; Summe: 1.512,50 € / Jahr.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
14/14
.
Grundschule Baumannstraße 13 - Freianlagenplan mit Erdgeschossgrundriss
Stand Oktober 2017 - Maßstab 1:500
Anlage 002 zur HH-Vorlage Baubeschluss
Teilansicht von Osten von der Rolf-Axen-Straße
2.Obergeschoss
Ansicht von Nord
Westansicht der Sporthalle
1.Obergeschoss
.
LEGENDE
Flächenzuordnungen und Zuständigkeiten ()
nach Realisierung
Umriss Schulgrundstück
Geh- und Radweg 1513
.
.
Neuer öffentlicher Geh- und Radweg / Verbindung zum GleisGrünZug
Flurstück: 1513 (~220m²), Eigentum Stadt Leipzig
Erneuerung Baumannstraße: 281f
(Eigentum Stadt Leipzig)
.
Erneuerung Rolf-Axen-Straße 404
(eigenständige Baumaßnahme)
Beachtung Schulwegsicherung
.
Schulgrundstücksteil 5:
Teilfläche 281f (~195 m²), Eigentum Stadt Leipzig,
(14 PKW-Stellplätze der Schule)
.
Schulgrundstücksteil 4:
Teilfläche von 1514 (~453 m²), Eigentum Stadt Leipzig
öffentliches Wegerecht / Gehweg (nicht eingefriedet)
.
Schulgrundstücksteil 3:
Flurst.teil 412/48 (~150m²), Eigentum Stadt Leipzig
.
Schulgrundstücksteil 1:
1514 (~7.980 m²), Eigentum Stadt Leipzig
.
Schulgrundstücksteil 2:
1515 (~4.555 m²), EigentumKirche / Regelung über
Erbbaurechtsvertrag
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Baumannstraße
Grundschule
Baumannstraße 13
04229 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Neubau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
341
341
341
342
349
349
340
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Personalkosten
Hausmeister
53.604
31.269
Personalkosten
Hallenwart
25.788
15.043
Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
19.848
11.578
Sachkosten
Hygiene
0
0
Sachkosten
Feuerlöscher
0
0
Objektmanagementkosten
99.240
57.890
Bezeichnung
Infrastruktuell. Gebäudem.
0
0
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
0
0
0
70001490700
70001490700
0
0
0
4241 9201
4255 2200
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
0
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
Baumkontrolle,etc.
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
4.168
0
0
0
0
33.077
33.372
0
1.737
0
0
0
0
13.782
13.905
0
70.617
29.424
2.506
0
7.500
900
0
0
0
915
1.044
0
3.125
375
0
0
0
381
11.821
4.926
80.000
3.000
0
65
15.000
1.000
500
500
0
2.500
1.200
33.333
1.250
0
27
6.250
417
208
208
0
1.042
500
103.765
43.235
0
500
2.000
10.000
0
7.000
0
208
833
4.167
0
2.917
19.500
8.125
PSP- Element
15.02.2018
Sachkonto
Seite 1/3
NUK_51_extern_Tab_1
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Baumannstraße
Grundschule
Baumannstraße 13
04229 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Neubau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Bedienung, Inspektion und Wartung
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
300
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
400
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Techn. Anlagen
0
0
Baukonstrukt.
0
0
Techn. Anlagen
0
0
wasserl. Urinalanlagen
0
0
Rev. Feuerlöscher
0
0
Sonstiges
0
0
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
Bezeichnung
PSP- Element
15.02.2018
Sachkonto
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
70001490700
0
4241 9291
4241 9420
0
0
0
0
0 GS Baumannstraße
0 GS Baumannstraße
0 GS Baumannstraße
70001490700
70001490700
70001490700
0
0
0
0
0
208.904
87.043
108.713
59.530
15.937
8.400
192.580
45.297
24.804
6.640
3.500
80.242
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
GS Baumannstraße
70001490700
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
0
0
0
1.000
2.200
0
0
417
917
0
3.200
1.333
01.08.2020
7
5
5
0,58
0,42
0,42
Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit)
Seite 2/3
NUK_51_extern_Tab_1