Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1353974.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
04.01.18, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-02503
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig - Umsetzungsbericht Stand 31.12.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Sport
FA Stadtentwicklung und Bau
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
1/3
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung am 21.09.2016 wurde das „Sportprogramm 2024“ mit seinen
Zielstellungen für Leipzigs Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung bestätigt
(Beschlusspunkt 1 zum Ratsbeschluss VI-DS-02503-NF-06).
In den Beschlusspunkten 2 und 3 des vorgenannten Ratsbeschlusses wurden ausgewählte
Maßnahmen zur Erreichung der Zielstellungen, vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen
Haushaltsansätze, bereits beschlossen.
Dem Stadtrat wird jährlich eine Abrechnung der Ergebnisse zur Erreichung der Ziele
vorgelegt. Jeweils zur Halbzeit und am Ende des Geltungszeitraumes erfolgt dies in Form
einer Broschüre.
Anlage:
Sachstand zum 31.12.2017: Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Sportprogramm 2024“
3/3
52. Amt für Sport
31.12.2017
1.
Sportentwicklungsplanung
1.1
Freizeit- und Breitensport in Sportvereinen
Abkürzungen:
SEP
STEP
AGM
AJuFaBi
ASG
AfU
VTA
SPlA
SBL GmbH
Farben:
= Sportentwicklungsplanung
= Sportstättenentwicklungsplanung
= Amt für Gebäudemanagement
= Amt für Jugend, Familie, Bildung
= Amt für Stadtgrün und Gewässer
= Amt für Umweltschutz
= Verkehrs- und Tiefbauamt
= Stadtplanungsamt
= Sportbäder Leipzig GmbH
grün: umgesetzt
gelb: in Arbeit oder teilweise umgesetzt
rot:
offen
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Jährliche Anpassung des Sportvereinsförderbudgets
(ohne OSP-L) im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie
auf 20 € pro Jahr und Vereinsmitglied (SSB-Leipzig)
Die Anpassungen sind erfolgt:
2016: 1.840.000 € bei ca. 92.000 Gesamtmitgliedern in den Sportvereinen
2017: 1.910.000 € bei ca. 95.500 Gesamtmitgliedern in den Sportvereinen
SEP
3.1.4.4.1
Amt für Sport
Aufteilung der Fördermittel auf Freizeit- und Breitensport
und Leistungssport einschließlich Nachwuchsleistungssport von mind. 70 % zu max. 30 %
Diese Aufteilung wurde vorgenommen:
2016: Breitensport: 71,7 % zu Leistungssport: 28,3 %
2017: Breitensport: 70,0 % zu Leistungssport: 30,0 %
SEP
3.1.4.4.1
Amt für Sport
Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt
Leipzig:
• 6.1.3 Fahrtkosten – Aufnahme von Fahrten zu internationalen Wettkämpfen in Ausnahmefällen (Kinder- und
Jugendbereich, Reiseziele im Bereich der Europäischen
Union und Städtepartnerschaften),
• Vereinsfusionen/-verschmelzungen – Neuaufnahme
Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat
beschlossen (VI-DS-03633).
Seit 2017 wurden auch Fahrten von Kindern und Jugendlichen Leipziger Vereine
zu internationalen Wettkämpfen bezuschusst. Ein Leipziger Tanzverein erhielt
2017 Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an einem Städtepartnerschaftsturnier. 2017 wurde auch die erste Fusion von drei Leipziger Vereinen prämiert
(neuer Verein: FC Blau-Weiß Leipzig e.V.)
SEP
3.1.4.4.1
1
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Amt für Sport
Zur Unterstützung der Umsetzung von inklusiven
Sportangeboten sowie zur stärkeren Vermittlung
interkultureller Kompetenzen werden für Weiterbildungsangebote für Übungsleiter und Vorstände durch den
Stadtsportbund Leipzig e.V. und Sportverbände sowie
für in diesem Zusammenhang notwendige personelle
Ressourcen spätestens ab dem Jahr 2017 jährlich
30.000,00 € aus dem mitgliederbedingten Aufwuchs der
finanziellen Sportförderung zur Verfügung gestellt.
2017 standen 30.000 € zweckgebunden zur Verfügung. Es gab allerdings keine
konkreten Anträge vom Stadtsportbund Leipzig e.V. und/oder den
Sportverbänden.
SEP
3.1.4.4.1
Amt für Sport
Folgende Schwerpunkte werden bei der Ehrung des
„Sportvereins des Jahres“ gesetzt:
• 2016 Leistungssport/Behindertensport
(Olympische/Paralympische Spiele)
• 2017 Inklusion
2016, im Jahr der Sommerspiele der XXXI. Olympiade und der XV. SommerParalympics, wurde die Anerkennung „Sportverein des Jahres“ dem SC DHfK
Leipzig e. V. zuteil. Dieser Sportverein hat Schwerpunktsetzungen im
Leistungssport und vereint in seinen Reihen viele Olympioniken bzw.
Paralympioniken.
SEP
3.1.4.4.1
„Sportverein des Jahres 2017“ wurde in Hinblick auf den gesetzten thematischen
Schwerpunkt Inklusion der FC Blau-Weiß Leipzig e.V., der sich in dieser Hinsicht
besonders verdient gemacht hat.
Amt für Sport
Im Förderbereich werden Kleinsportgeräte, vorrangig
Geräte und Ausstattungen, gefördert, die Fair-TradeProdukte sind.
Folgende Anträge für die Anschaffung spezieller Fair-Trade-Produkte wurden
gestellt und vorrangig bewilligt:
2016: 2.200,00 € und 2017: 3.200,00 € an den Fußballverband Stadt Leipzig e.
V. für Fußbälle (Punktspiele des Fußball-Verbandes der Stadt Leipzig mit 84
Mitgliedsvereinen)
SEP
3.1.4.4.1
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Erhöhung der jährlichen Zuschüsse für die Investive
Sportförderung ab dem Jahr 2017 auf 1.500.000,00 €;
zusätzliche Einstellung von jährlich 500.000,00 € für den
baulich-technischen Unterhalt ab dem Jahr 2016 ff. für
das spezifische Investitionsprogramm „Neubau,
Sanierung und Modernisierung von Funktionsgebäuden
auf Sportpachtanlagen“
Für das Jahr 2016 standen 800.000 € und für 2017 jährlich 1,5 Millionen € als
Projektförderungen für investive Zwecke gemäß Fachförderrichtlinie Sport zur
Verfügung.
SEP
3.1.4.4.1
Zu den jährlich 1,5 Millionen € für den baulich-technischen Unterhalt bei
Sportstätten wurden 2016 und 2017 ca. 500.000 € speziell für
Funktionsgebäude zusätzlich bereitgestellt.
2
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Amt für Sport
Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt:
• In der Projektförderung ist der Schwerpunkt Inklusion
aufzunehmen und die Projektförderung ist für
ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport um
die Förderung inklusiver sowie integrativer
Sportangebote zu erweitern.
• Alle Förderinstrumente sind auf Übereinstimmung mit
den sportpolitischen Leitlinien zu überprüfen und bei
Notwendigkeit anzupassen.
Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat
beschlossen (VI-DS-03633).
SEP
3.1.4.4.1
- Amt für Sport
- AGM
Beibehaltung des Nutzungsfensters für den Vereinssport
in den kommunalen Sporthallen Montag bis Freitag von
17:15-21:45 Uhr und die Absicherung des
Wettkampfsports an den Wochenenden.
Das Nutzungsfenster in der Woche und die bedarfsweise Wochenendnutzungen
sind 2016 und 2017 beibehalten worden.
SEP
3.1.4.4.2
Amt für Sport
Inklusive Sportangebote erhalten bei der Vergabe von
kommunalen Sportstätten die gleiche Priorität wie der
Behindertensport.
Diese Prioritätensetzung wurde 2016 und 2017 bei der Vergabe freier
Nutzungszeiten in/auf geeigneten Sportstätten auf Anfragen hin umgesetzt.
SEP
3.1.4.4.2
- Amt für Sport
- AJuFaBi
- AGM
Zur Klärung der Thematik, trotz angemessenem
Vereinssportgebrauch entstandene Schäden in den
bestehenden Schulsporthallen zu ersetzen, ist ein
Lösungsvorschlag zu erstellen.
Eine Schadensprüfung erfolgt jeweils im Einzelfall und wird in Abstimmung der
benannten Ämter einer Lösung zugeführt.
SEP
3.1.4.4.2
- Amt für Sport
- AGM
Die regelmäßige Abstimmung zwischen den sporthallenbetreibenden Ämtern ist fortzusetzen. Eine
funktionierende Informationsschiene bei geplanten und
ungeplanten Sporthallenschließungen ist aufzubauen.
Wurde nur teilweise umgesetzt. Im Jahr 2017 gab nur sehr wenig
Abstimmungstermine zwischen dem AGM und dem AfSp. Das AGM schickt
wöchentlich eine Sperrliste mit den längerfristig geplanten
Sporthallenschließungen an das AfSp. Die Informationen zu kurzfristigen
Sperrungen wegen Havarien und Reinigungen kommen noch zu spät oder gar
nicht.
SEP
3.1.4.4.2
Ein weiterer SKUBIS-Arbeitsplatz mit Schreibrechten ist
im AGM einzurichten. Die dafür erforderlichen Mittel sind
dem AGM zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
In Abstimmung mit dem AGM wurden zwei Plätze mit Leserechten im AGM
eingerichtet, die regelmäßige Abstimmungen gewährleisten. Die Schreibrechte
verblieben im Amt für Sport.
2017 wurden auf deren Grundlage 3 inklusive Projekte mit ca. 40 Teilnehmern
und 4 integrative Projekte mit ca. 60 Teilnehmern gefördert.
Alle Fördermaßnahmen wurden auf Übereinstimmung mit den sportpolitischen
Leitsätzen überprüft. Eine Notwendigkeit für die Anpassung ergab sich nicht.
3
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- Amt für Sport
- AJuFaBi
- AGM
Konsequente Kontrollen zur Durchsetzung der Entgeltund Sportstättenvergabeordnung, einschließlich der
entgeltfreien Nutzung des Kinder- und Jugendsports.
Die Sporthallen des AfSp sind mit fest angestelltem Personal ganztägig besetzt.
Deshalb konnten 2016 und 2017 auch Leerstände und missbräuchliche
Nutzungen aufgedeckt werden.
SEP
3.1.4.4.2
Für die Sporthallen des AGM/AJuFaBi gib es einen „Hallenwart-Pool“ mit fest
angestelltem Personal im AGM, welches die Schulsporthallen ab 17:15 Uhr
betreut. Die Hallenwarte des AGM betreuen z.T. bis zu 5 Hallen gleichzeitig.
Deshalb sind in dem Bereich nur eingeschränkte Kontrollen möglich.
Amt für Sport
Fortsetzung der Verpachtung kommunaler Sportanlagen
an Leipziger Sportvereine.
Im Jahr 2017 wurden mehrere Pachtverträge verlängert, weil in den
Förderbedingungen des Freistaat Sachsen bestimmte Vertragslaufzeiten
festgeschrieben sind. Neue Verpachtungen gab es in 2016 und 2017 nicht.
SEP
3.1.4.4.3
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Beteiligung an den Pflegekosten der verpachteten
Sportanlagen. Dabei ist bei steigenden Betriebskosten
(Energie, Wasser usw.) eine jährliche Anpassung zu
prüfen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu
prüfen, ob eine Anpassung des Pro-Kopf-Zuschusses
für Schüler/innen (derzeit 20,00 €) erfolgen muss.
Für 2017 wurde kein Mehrbedarf beantragt.
SEP
3.1.4.4.3
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Die anteilige Kostenerstattung ist in den folgenden
Kriterien anzupassen:
• prognostizierter jährlicher vereinsbezogener Zuwachs
an Kindern und Jugendlichen auf Pachtanlagen
= Mehrbedarf 5.200,00 € ab 2017 jährlich,
• Anpassung an angemessenen Pro-Kopf-Zuschuss von
20,00 € pro Schüler/in pro Jahr ab dem Jahr 2017 von
246.297,00 € jährlich,
• prognostizierte jährlich steigende Schülerzahlen auf
den Pachtanlagen, ab 2018 Mehrbedarf von 4 T€/Jahr
• Verkehrssicherungspflicht an den Bäumen
= jährlicher Mehrbedarf von 100.880,00 €.
Die Erhöhung des Budgets im Amt für Sport zur Anpassung des Pro-KopfPachtanlagen-Zuschusses für Schüler/innen auf 20 €/Jahr ist 2017 erfolgt. Auch
die Einrichtung eines Budgets für die jährlichen Zuschüsse zur
Verkehrssicherungspflicht an Bäumen auf Pachtanlagen ist 2017 erfolgt.
SEP
3.1.4.4.3
Der für 2017 angemeldete Mehrbedarf wurde in Höhe von insgesamt 349.800 €
anerkannt.
4
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Amt für Sport
Die bis zum Jahr 2024 auslaufenden Pachtverträge sind
unter der Maßgabe – inhaltliche Anpassung an die
aktuelle Rechtsprechung und unter Prüfung von
bisheriger Auslastung sowie wirtschaftlicher Solidität –
zu verlängern unter Beibehaltung des symbolischen
Zinses von 1,00 €
Bei den Vertragsverlängerungen im Jahr 2017 wurde der Pachtzins von einem
Euro beibehalten.
SEP
3.1.4.4.3
5
1.2
Leistungssport
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Amt für Sport
Die Stadt stellt die kommunalen Sportstätten (außer
Schwimmhallen) dem Kinder- und Jugendsport
kostenfrei zur Verfügung.
Die entgeltfreie Nutzung der kommunalen Sportanlagen durch den organisierten
Kinder- und Jugendsport erfolgte 2016 und 2017 auf der Grundlage Entgelt- und
Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig.
SEP
3.2.3.1
Amt für Sport
An den Förderkriterien, dem Inhalt der Projektkonzeptionen, der Berechnungsmatrix sowie
der Arbeitsgruppe Schwerpunktsportarten wird
festgehalten.
2016 und 2017 wurde alles entsprechend umgesetzt.
SEP
3.2.3.2
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Jährlich werden rund 340.000 € für die
Projektförderung „Schwerpunktsportarten“ benötigt.
Erhalten neue Sportarten den Status Schwerpunktsportarten, ist eine Erhöhung innerhalb des Budgets
möglich (Aufteilung 70 % zu 30 % bleibt).
2016 wurden ca. 370.000 € und 2017 ca. 425.000 € für die Projektförderungen im
Nachwuchsleistungssport aufgewendet. Aufgrund der vorgesehenen
Leistungssportreform wurden keine Änderungen in der Auswahl der
Schwerpunktsportarten vorgenommen.
SEP
3.2.3.2
Amt für Sport
Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt:
• Aufnahme der Förderung des OSP-L in die
Projektförderung (bisher Institutionelle Förderung)
Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 u.a. mit dieser Änderung
im Stadtrat beschlossen (VI-DS-03633). Der Olympiastützpunkt Leipzig erhielt 2017
Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung.
SEP
3.1.4.4.1
Amt für Sport
Mietkostenfreie Bereitstellung des Objektes Am
Sportforum 10 als Sitz des OSP-L und Beteiligung an
den Betriebskosten in Höhe von 12.500 € pro Jahr
entsprechend dem 1991 abgeschlossenen Vertrag.
Die mietkostenfreie Bereitstellung des Objektes für den OSP-Leipzig ist für 2016
und 2017 erfolgt. Zusätzlich beteiligte sich die Stadt Leipzig in beiden Jahren mit je
12.500 € an den Betriebskosten.
SEP
3.2.3.3
6
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Finanzielle Förderung von Trainingsmaßnahmen und
Trainermischfinanzierung (Übereinstimmung mit den
anerkannten Schwerpunktsportarten) Bei Lohntarifanpassungen für die Trainerstellen ist eine
Angleichung zu prüfen. Das bedeutet für die Planung
ab 2016 nachfolgende Anpassungen:
• im Jahr 2016 Erhöhung um 22.000 € auf insgesamt
235.000 € (Haushalt bereits eingestellt),
• im Jahr 2017 keine Erhöhung, Verbleib auf
insgesamt 235.000 €.
Der Anteil der Förderung der Trainermischfinanzierung innerhalb der
Projektförderung wurde 2016 entsprechend erhöht und blieb 2017 konstant.
SEP
3.2.3.3
- Amt für Sport
- Stadtkämmerei
Im Wohnheim Kolonnadenstraße werden bis zu 60
minderjährige Sportschüler/innen entsprechend
der Betriebserlaubnis mit max. 5,95 VZÄ Erzieherstellen betreut. Die für die pädagogische Betreuung
notwendigen finanziellen Mehraufwendungen in
Höhe von 400.000 € jährlich werden dem Amt für
Sport ab dem Jahr 2017 zusätzlich bereitgestellt.
Die Mehraufwendungen für die Betreuung der Sportoberschüler/innen wurden 2017
in Höhe 467.850 € zur Verfügung gestellt und zweckgerecht verwendet.
SEP
3.2.3.4
- Amt für Sport
- Personalamt
Die Stadt stellt im Geltungszeitraum des
Sportprogramms drei Ausbildungsplätze in den
stadttypischen Ausbildungsberufen und drei
Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen zur
Verfügung.
Im Ausbildungsjahr 2015/2016 erfolgte die Einstellung eines Nachwuchssportlers im
Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellter". Für das Ausbildungsjahr
2016/2017 gingen vier Bewerbungen von Leistungssportler/innen/n für die
Ausbildungsberufe "Verwaltungsfachangestellte/-r“ bzw. „Kauffrau/-mann für
Büromanagement“ ein. Die Bewerber/innen haben am Auswahlverfahren
teilgenommen, konnten dieses jedoch nicht erfolgreich abschließen. Für das
Ausbildungsjahr 2017/2018 hatte der Olympiastützpunkt keinen Ausbildungsbedarf
bei der Stadt Leipzig angemeldet.
SEP
3.2.3.5
In Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Leipzig wurden für 2016 und 2017 zwei
Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen eingerichtet und besetzt (52.2.033 –
Hallenwart und 52.3.007 Sachbearbeiter). Der Olympiastützpunkt beabsichtigt, die
dritte Stelle für einen späteren Zeitpunkt vorzuhalten, da derzeit umfangreiche
Veränderungen in Umsetzung der Leistungssportreform anstehen.
7
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- Amt für Sport
- Dezernat III
- Bereich OBM
Die Stadt Leipzig wird durch ihre höchsten
Repräsentanten jährlich in angemessener Art und
Weise die erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler,
insbesondere in den Schwerpunktsportarten, ehren.
Die Würdigung und Ehrungen erfolgreicher
Leistungssportler/innen durch die Stadt Leipzig
erfolgt entsprechend der Sportförderungsrichtlinie
auch in Zukunft in den Kategorien
• offizielle Empfänge,
• Eintrag ins Goldene Buch,
• Glückwunschschreiben.
Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat beschlossen
(VI-DS-03633). Die Würdigungs- und Ehrungsgepflogenheiten wurden unverändert
beibehalten.
SEP
3.2.3.6
Im Olympiajahr 2016 wurden die Leipziger Olympioniken auf dem Leipziger
Marktplatz begrüßt und deren Leistungen und Erfolge beim anschließenden
Olympiaball im Neuen Rathaus gewürdigt. Außerdem wurden
Olympiateilnehmer/innen und Paralympics-Teilnehmer/innen mit dem Eintrag ins
Goldene Buch der Stadt Leipzig ausgezeichnet.
Im Jahr 2017 fand die Ehrungsveranstaltung für Leipziger Teilnehmer/innen an
Welt- und Europameisterschaften im Erwachsenen- und Juniorenbereich im
Rahmen des Olympiaballs in der Red Bull Arena statt.
Entsprechend der Fachförderrichtlinie Sport erhielten erfolgreiche Leistungs- und
Spitzensportler/innen Glückwunschschreiben der Stadt Leipzig in den Jahren 2016
(52 Schreiben) und 2017 (22 Schreiben, Stand: 18.09.2017).
8
1.3
Sportgroßveranstaltungen
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- Amt für Sport
- Dezernat III
Deutsche Leichtathletik-Hallenmeisterschaften 2016,
2017, 2019, 2021, 2023
Die Deutschen Leichtathletik-Hallenmeisterschaften 2016 und 2017 wurden in der
ARENA Leipzig erfolgreich durchgeführt. Gegenüber dem Deutschen LeichtathletikVerband e.V. wurde bereits die Bereitschaft zur Durchführung der Deutschen
Hallenmeisterschaft 2019 erklärt.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
Internationales Leichtathletik-Meeting ab 2017 jährlich
Der lokale Ausrichter prüft weiterhin die Möglichkeiten zur Durchführung eines
Meetings. 2017 fand noch keine Veranstaltung statt.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
Handball Weltmeisterschaft der Frauen 2017
Im Dezember 2017 war die Arena Leipzig ein Austragungsort der Handball WM der
Frauen 2017 in Deutschland. Mit über 60.000 Besuchern war die Veranstaltung ein
großer Erfolg.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
Weltmeisterschaft im Fechten 2017
Im Juli 2017 fand in der Arena Leipzig die Weltmeisterschaft im Fechten 2017 statt.
Insgesamt 1.150 Teilnehmer und ca. 18.000 Zuschauer besuchten die Wettkämpfe
in der Arena Leipzig.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
Deutsche Meisterschaft im Fechten Degen (jährlich)
Die Deutsche Meisterschaft im Fechten Degen der Männer und Frauen fand 2016
und 2017 in Leipzig statt.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
Internationaler Kanuslalom jährlich
Der Internationale Kanu-Slalom fand 2016 und 2017 statt. Die Stadt Leipzig förderte
den lokalen Ausrichter Leipziger-Kanu-Club e.V.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
WM- / EM- und Olympia-Qualifikationswettkämpfe im
Kanuslalom regelmäßig, in Abhängigkeit der
internationalen Wettkampfkalender
2016 fanden die Olympia-Qualifikation sowie die Deutsche Meisterschaft im KanuSlalom statt. 2017 wurden im Kanupark der ICF World Cup sowie die WMQualifikation ausgetragen.
SEP
3.4.4.1
9
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
- Amt für Sport
- Dezernat III
Internationales Deutsches Turnfest 2021
Am 01.10. 2016 wurde der Stadt Leipzig der Zuschlag für die Ausrichtung erteilt.
Seit 2017 laufen Abstimmungen der Stadt Leipzig mit dem Deutschen Turner-Bund
zur konzeptionellen Gestaltung des geänderten Formates.
- Amt für Sport
- Dezernat III
Bewerbung des DFB um die UEFAEuropameisterschaft 2024 im Fußball
Die Stadt Leipzig wurde 2017 im nationalen Bewerbungsverfahren als potentieller
Standort der UEFA EURO 2024 ausgewählt. Der DFB wird seine Bewerbung bei
der UEFA gemäß internationalem Bewerbungsverfahren aufarbeiten und bis April
2018 einreichen. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt im September 2018.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
World Gymnaestrada (Turnen) 2023
Der Sächsische Turn-Verband e.V. befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem
Deutschen Turner-Bund e.V. zu einer möglichen Bewerbung für das Jahr 2023.
SEP
3.4.4.1
- Amt für Sport
- Dezernat III
FEI Weltcup jährlich inkl. Weltcup-Finale 2019
Der FEI-Weltcup fand 2016 und 2017 auf der Messe Leipzig statt. Der Veranstalter
Engarde prüft derzeit, für wann eine Bewerbung für die erneute Austragung des
Weltcup-Finales erfolgversprechend ist.
SEP
3.4.4.1
Amt für Sport
Mitteldeutsches Schülermeeting
(MoGoNo-Schülermeeting)
Das Mitteldeutsche Schülermeeting wurde 2016 und 2017 erfolgreich in der ARENA
Leipzig ausgetragen und von der Stadt Leipzig gefördert.
SEP
3.4.4.2
jährlich
Kapitel
SEP
3.4.4.1
Amt für Sport
Marathon (Leipzig Marathon)
jährlich
Der Leipzig Marathon wurde 2016 und 2017 erfolgreich in Leipzig ausgetragen und
von der Stadt Leipzig gefördert.
SEP
3.4.4.2
Amt für Sport
Lipsiade (Sparkassen-Lipsiade)
jährlich
Die Lipsiade wurde 2016 und 2017 erfolgreich in Leipzig ausgetragen und von der
Stadt Leipzig gefördert.
SEP
3.4.4.2
Amt für Sport
Radsportveranstaltung (NeuseenClassics – Rund um die Braunkohle)
jährlich
Die Neuseen Classics wurden 2016 und 2017 mit Start und Ziel auf der Alten
Messe Leipzig erfolgreich veranstaltet und von der Stadt Leipzig gefördert.
SEP
3.4.4.2
Triathlon (LVB-Triathlon)
jährlich
Der Leipziger Triathlon fand 2016 und 2017 wie immer am Kulkwitzer See statt und
wurde von der Stadt Leipzig gefördert.
SEP
3.4.4.2
Amt für Sport
10
Zuständigkeit
Maßnahme
Amt für Sport
Beachvolleyball (Sachsenbeach)
Amt für Sport
WM Tanzsport
jährlich
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Das Beachvolleyball-Format „Sachsenbeach“ fand 2016 und 2017 mit Förderung
der Stadt Leipzig auf dem Augustusplatz in der Innenstadt statt.
SEP
3.4.4.2
Außerhalb der Orientierung an den Schwerpunktsportarten fanden 2016 und
2017 Sportgroßveranstaltungen im Tanzen statt (2016: WM über zehn Tänze;
2017: WM Latein).
11
1.4
Sport und Bewegung im öffentlichen Raum
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- VTA
- SPlA
Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt
auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg ab KätheKollwitz-Straße bis zur Zeppelinbrücke
noch offen
SEP
3.3.2.1
- ASG
- Landestalsperrenverwaltung
- SPlA
Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt
auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg ab Klärwerk
Rosental bis zum Heuweg
noch offen
SEP
3.3.2.1
- ASG
- Landestalsperrenverwaltung
- SPlA
Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt
auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom
Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr
Großzschocher
noch offen
SEP
3.3.2.1
- VTA
- ASG
Änderung des bzw. von Teilen des
Pflastersteinbelags im Kreuzungsbereich
Kelchsteinlinie/Uferrundweg am Nordufer des
Cospudener Sees
Die Pflastersteine wurden 2016 durch Asphalt ersetzt; die Maßnahme ist
umgesetzt.
SEP
3.3.2.1
- ASG
- Landestalsperrenverwaltung
- SPlA
Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich
der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg
und Schleuse Connewitz
noch offen
SEP
3.3.2.1
VTA
Oberflächensanierung der Max-Reger-Allee im
Clara-Zetkin-Park zwischen Ferdinand-LassalleStraße und Galopprennbahn im Clara-Zetkin-Park
zur Förderung der Trennung des Rad- und
Gehverkehrs
noch offen
SEP
3.3.2.1
(Die Oberfläche auf dem Abschnitt zwischen Rennbahn und Sachsenbrücke wurde
2017 zumindest partiell ausgebessert)
12
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- VTA
- ASG
Ausstattung des Nonnenweges im Clara-ZetkinPark sowie des Abschnittes des Fuß- und
Radweges am Elsterbecken zwischen Landauer
Brücke und Zeppelin-Brücke sowie eines Teils im
Friedenspark mit Beleuchtung
noch offen
SEP
3.3.2.1
ASG
Installation eines Trinkwasserbrunnens im ClaraZetkin-Park
noch offen
SEP
3.3.2.1
ASG
Umsetzung der Maßnahmen aus dem „Wassertouristischen Nutzungskonzept Leipziger
Neuseenland“, insbesondere auch der Bau von
Steganlagen an der Brücke Ritter-Pflugk-Straße,
der Gefällestufe Hartmannsdorf und am Wehr
Großzschocher
noch offen
SEP
3.3.2.2
ASG
Fisch-Kanu-Pässe an Schleusenbauwerken oder
Staustufen grundsätzlich mit einem parallelen Weg
zum Aufwärtstreideln der Kanus errichten
Der nächste Fisch-Kanu-Pass wird frühestens 2022 am Angerwehr errichtet. Im
Rahmen der Planung wird geprüft, ob ein Weg zum Aufwärtstreideln angelegt
werden kann.
SEP
3.3.2.2
ASG
Verbesserungsmaßnahmen für das Umtragen von
Booten an Staustufen und Wehren der Weißen
Elster vom Klärwerk Rosental in Richtung
Schkeuditz
noch offen
SEP
3.3.2.2
Regelmäßige Reinigung des Karl-Heine-Kanals von
bis an die Oberfläche reichenden Wasserpflanzen
und Müll
Bisher erfolgt das einmal jährlich. Das Jahr 2017 hat gezeigt, dass der
Allgemeingebrauch erst in den fortgeschrittenen Sommermonaten und nur
zwischen Kanal 28 und dem Hafen Lindenau durch dichte Algenwatten
eingeschränkt wurde. Derzeit wird im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer ein artenschutzrechtliches Gutachten für diesen Abschnitt erarbeitet, auf
dessen Grundlage über das naturschutzrechtliche Einvernehmen entschieden wird.
- ASG
- AfU
(Zum Nonnenweg liegt eine Ablehnung des AfU aus artenschutzrechtlichen
Gründen vor. Der Weg am Elsterbecken ist bereits funktional beleuchtet, allerdings
wird die Beleuchtung durch wuchernde Ufergehölze stark beeinträchtigt.)
(Diese Thematik wird bei der Fortschreibung des Wassertouristischen
Nutzungskonzeptes (10/2017 bis 12/2019) detailliert aufgegriffen.)
SEP
3.3.2.2
13
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- ASG
- AfU
Die Stadt Leipzig setzt sich im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten dafür ein, den
Verbrennungsmotorbootverkehr auf den
innerstädtischen Gewässern so weit wie möglich
einzuschränken (z.B. auf Trainerboote und
Fahrgastschifffahrt).
Für die innerstädtischen Gewässer in der Stadt Leipzig werden vom Amt für
Umweltschutz nach wie vor keine privaten Verbrennungsmotorboote zugelassen.
SEP
3.3.2.2
- ASG
- AfU
Hinwirken auf eine Ausnahmegenehmigung für das
Kitesurfen gemäß § 7 Absatz 3 der Sächsischen
Schifffahrtsverordnung für Teile des Zwenkauer und
des Cospudener Sees.
noch offen
SEP
3.3.2.3
- ASG
- AfU
- LD Sachsen
Bojensetzung mit Streckenlängenaufschriften
entlang des Nordstrandes am Cospudener See zur
Abtrennung des Wasserfahrsports von
Schwimmenden und zum Anlegen einer
vermessenen „Freischwimmstrecke“.
noch offen
- Dezernat III
- SBL GmbH
Gemeinsame Prüfung mit der Sportbäder Leipzig
GmbH und dem Schwimmsport-Verband Leipzig
e.V. auf der Grundlage des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages 2013–2022“, inwieweit sich
durch Änderungen im Flächen- und
Zeitmanagement Verbesserungsmöglichkeiten für
die Nutzung der Schwimmhallen durch Freizeit- und
Breitensportler/innen ergeben können.
Eine Prüfung hat stattgefunden, ergab aber keine wesentlichen neuen Kapazitäten.
Schrittweise Bestückung der Lauf- und WalkingSchwerpunkte Clara-Zetkin-Park, Rosental,
südlicher Auenwald (am Wildpark) und Auensee mit
schlichten aber effektiven Fitnessgeräten
(Klimmzugstangen, Barren, Hangelstrecken).
Umgesetzt 2017 im Clara-Zetkin-Park, mit der Modernisierung des Fitness- und
Bewegungsparcours neben dem Gelände des BSV AOK Leipzig e.V.
ASG
(Aus wasserbehördlicher Sicht würde das Amt für Umweltschutz derzeit einer
Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen für Teile des Zwenkauer Sees und des
Cospudener Sees zustimmen. Eine Ausnahmegenehmigung unterliegt jedoch noch
dem Vorbehalt der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit.)
SEP
3.3.3.1
(Die Bojensetzung kann nur entsprechend der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen - Schifffahrtsbehörde erfolgen.)
SEP
3.3.3.1
Seit 2017 wird die Schwimmhalle Mitte modernisiert und erweitert. Nach ihrer
Eröffnung werden mehr Öffnungszeiten (20 Stunden pro Woche) und mehr
Wasserfläche (neues Flachwasserbecken mit 100 qm Wasserfläche) für den
Freizeitsport (öffentliches Baden) zur Verfügung stehen.
SEP
3.3.3.2
14
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
Ordnungsamt
Häufige Kontrollen der Ordnung und Sicherheit
durch das Ordnungsamt in den Lauf- und WalkingSchwerpunkten Rosental und Clara-Zetkin-Park,
insbesondere auch in Hinsicht freilaufender
Hunde.
Die öffentlichen Park- und Erholungsanlagen sind ständiger Schwerpunkt der
routinemäßigen Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes (StOD). Entsprechend
der Zuständigkeiten wurden auch 2016 und 2017 die Bestimmungen der geltenden
Satzungen und Verordnungen (u. a. Leinenzwang) kontrolliert und Verstöße
geahndet. Saisonal (insbesondere in den Sommermonaten) wurden diese Streifen
intensiviert und zusätzliche Einsätze an den Wochenenden geplant. Dabei stand
die Häufigkeit der Kontrollen immer in Abhängigkeit der personellen Möglichkeiten
und der aktuellen Sicherheitslage und Priorisierung der notwendigen Einsätze. Für
den StOD wurde im Jahr 2017 eine personelle Aufstockung bis zum Jahr 2019
geplant.
SEP
3.3.3.2
ASG
Beibehaltung der Erlaubnis, auf geeigneten
öffentlichen Grünflächen zu spielen.
Das Spielen war 2016 und 2017 auf geeigneten öffentlichen Grünflächen weiterhin
grundsätzlich erlaubt.
SEP
3.3.3.4
- Amt für Sport
- ASG
Erarbeitung einer benutzerfreundlichen Datenbank
zum Bestand der frei zugänglichen Fußballplätze,
Volleyball-/Beachvolleyball- und Basketball/Streetball-Anlagen in Leipzig durch den FußballVerband der Stadt Leipzig e.V., den Sächsischen
Volleyball-Verband e.V. bzw. den Sächsischen
Basketball-Verband sowie der Stadt Leipzig und
Veröffentlichung dieser im Internet und in
geeigneten Printmedien.
noch offen
SEP
3.3.3.4
3.3.3.5
15
1.5
Sport und Bewegung in Kita und Schule
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
- AJuFaBi
- Amt für Sport
Empfehlung einer Öffnung der jeweils den
Kindertagesstätten naheliegenden Sportplätze und
Sporthallen für Kita-Sport und -bewegung sowie die
verstärkte Nutzung von Spielplätzen, Wäldern,
Parks und Grünanlagen zur Bewegungsförderung im
Vorschulalter.
Eine Nutzung der Sportplätze und Sporthallen war und ist aufgrund der hohen
Frequentierung durch Schul- und Vereinssport nicht möglich. Diese Maßnahme
wird vorerst auch nicht weiter verfolgt. Kitas nutzten nahegelegene
Bewegungsmöglichkeiten, auch außerhalb der Kitas.
SEP
3.5.2.3
- AJuFaBi
- Gesundheitsamt
Einbeziehung der Eltern in eine ganzheitliche
Erziehung der Kinder zu einer gesunden
Lebensweise,
z.B. mit thematischen Elternabenden zur
Bewegungsförderung, wenn möglich auch unter
Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Projekt:
GRÜNAU BEWEGT sich; Praxis-Forschungsprojekt
zur Kindergesundheitsförderung gemeinsam mit der
HTWK und der Universitätskinderklinik).
In 2016 haben beispielsweise in Kitas in Grünau thematische Elternabende zur
Bewegungsförderung stattgefunden. Auch war das Projekt „Grünau bewegt sich“ in
mehreren Kitas an der Gestaltung von Sommerfesten mit Schwerpunkt
Bewegungsförderung beteiligt. Im März 2017 fand in Grünau eine MultiplikatorenFortbildung für Erzieherinnen aus Hort und Kita statt. Erzieherinnen von zehn
Einrichtungen wurden zu Multiplikatoren für Bewegungsförderung ausgebildet.
Darüber hinaus wurde 2017 auch ein thematischer Elternabend zur Bewegung und
Gesundheitsförderung veranstaltet.
SEP
3.5.2.3
Am 28. Oktober 2017 fand in Grünau ein Familiengesundheitstag mit vielen
Informationsständen und Mitmachstationen zum Thema Gesundheit im Grünauer
Allee Center statt. 20 Vereine und Einrichtungen gehörten zu den Veranstaltern
dieses Tages.
10 von 16 abgeschlossene Mikroprojekte des Verfügungsfonds Gesundheit mit der
Zielgruppe Kinder- und Jugendliche hatten Bewegungsförderung als Themenschwerpunkt. So konnte beispielsweise 2016 der „Bewegungsstadtplan Leipziger
Osten“ und 2017 der „Bewegungsplan Grünau – Übersicht aller Bewegungsangebote im Stadtteil“ in Kooperation mit dem jeweiligen Quartiersmanagement
erarbeitet und in einer Auflagenhöhe von 5.000 bzw. 15.000 Stück gedruckt
werden. Der Plan kommt bei Stadtteilakteuren als Beratungsinstrument für Eltern
zum Einsatz. Auch der „Kinderstadtplan „Georg-Schumann-Straße“ in Form des
„Bewegungskängurus“ konnte dank des Fonds umgesetzt werden.
Die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellte „Bewegungskiste“ wurde im
Berichtszeitraum von 65 Stadtteilakteuren für Aktivitäten mit Kindern und
Jugendlichen kostenfrei ausgeliehen, 55 pädagogische Fachkräfte wurden zur
bewegungsförderlichen Spielen geschult.
16
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Kapitel
AJuFaBi
Unterstützung des Projektes „Neubau eines
Kindergartens mit sportlichem Profil“ durch die Stadt
Leipzig (siehe Kapitel Leistungssport).
In allen Kitas ist alltagsintegrierte Bewegungsförderung in der Konzeption verankert.
Für den Neubau einer speziellen Sportkita gab es 2016 und 2017 keine Aktivitäten.
SEP
3.5.2.3
AJuFaBi
Erarbeitung eines städtischen Sanierungs-, Neubauund Modernisierungskonzeptes für Schulspielplätze
und Schulfreiflächen, die die Bewegungsförderung
unterstützen können.
Gemeinsam mit dem AGM wurden 2016 und 2017 Schulspielplätze im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten im Finanz- und Ergebnishaushalt gewartet und defekte
Spielgeräte bzw. Sporteinrichtungen repariert. Für Ersatzbeschaffung wurden die
Nutzer vor Ort im Rahmen von Beteiligungsprozessen eingebunden.
SEP
3.5.2.3
Bei komplexen Neubaumaßnahmen im Schulbereich wurden in den Jahren 2016
und 2017 die Außenanlagen einschließlich der im Lehrplan erforderlichen
Sportanlagen geplant und realisiert.
Ein städtischen Sanierungs-, Neubau- und Modernisierungskonzept für
Schulspielplätze und Schulfreiflächen wurde noch nicht erarbeitet.
- AJuFaBi
- Amt für Sport
Informationsveranstaltungen und Nutzung der
bestehenden Kooperationsdatenbank der
Servicestelle Ganztagsangebote Sachsen
(www.sachsen.ganztaegig-lernen.de) zur Förderung
der Anbahnung von GTA-Kooperationen zwischen
Schulen und Sportvereinen.
Von den 48 Schulen, die im Schuljahr 2016/17 ihre GTA-Zuweisung über den
Schulträger beantragten, haben 65 % längerfristige Kooperationen mit einem oder
gar mehreren Sportvereinen. Schulen konnten dafür u.a. auch auf die
Kooperationsdatenbank des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zurückgreifen.
SEP
3.5.2.3
Um den Schulen einen noch breiteren Überblick über die in Leipzig bestehenden
Sportvereine zu geben, wird ihnen die vom Stadtsportbund Leipzig erstellte und
jährlich aktualisierte Broschüre „Sport in Leipzig“ zur Verfügung gestellt.
Im Schuljahr 2016/17 wurden verschiedene thematische Veranstaltungen für die
Schulen mit GTA durchgeführt, die sich aufgrund veränderter
Zuweisungsmodalitäten und Zuständigkeiten ergaben. Die geplante thematische
Veranstaltung (Sport im Kontext von GTA) wurde deshalb zurückgestellt und wird
zu einem späteren – zeitlich noch festzulegenden – Zeitpunkt stattfinden.
17
2.
Sportstättenentwicklungsplanung
2.1
Neubau
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- ASG
- Amt für Sport
Bau von zwei neuen Fitness- und Bewegungsparcours
im öffentlichen Raum, vorrangig in den Stadtbezirken
Ost und West.
Der neue Fitness- und Bewegungsparcours im Stadtteilpark Rabet (SB Ost)
wurde am 27.10.2017 offiziell eröffnet. Die Maßnahme hat circa 60.000 € brutto
gekostet und wurde aus einem speziellen Haushaltsfonds für „Sport im
öffentlichen Raum“ aus dem „Sportprogramm 2024“ sowie mit
Städtebaufördermitteln des Amtes für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung aus dem Bund-Länderprogramm „Soziale Stadt (SSP)
Kerngebiet Leipziger Osten“ finanziert.
2017 ff
Der Parcours für den Stadtbezirk West wird zurzeit im Zusammenhang mit der
Maßnahme „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“ (am Kletterfelsen) geplant.
- ASG
- Amt für Sport
Bau eines ca. 1.500 m² großen, modernen
Bike- und Skate-Parks in geeigneter Lage.
2017 verständigten sich ASG, ASW und Amt für Sport auf den Standort und die
Finanzierung. Der Neubau soll als Ersatz für die verschlissene Freianlage am
Grünauer „Heizhaus“ entstehen und mit Mittel aus dem „Sportprogramm 2024“
und dem Förderprogramm „Soziale Stadt – Leipzig-Grünau“ finanziert werden.
2017 ff
- Amt für Sport
- AGM
Bau einer Drei-Feld-Sporthalle, mit Wettkampftauglichkeit für alle Spielsportarten, im Stadtbezirk Alt-West.
2017 wurde vom Amt für Sport die Aufgabenstellung für das Amt für
Gebäudemanagement erarbeitet.
2017 ff
- Dezernat III
- SBL GmbH
Unterstützung der Sportbäder Leipzig GmbH bei ihren
Vorhaben, bis 2020 eine und nach 2020 noch eine
neue 25-Meter- Schwimmhalle einschließlich
Flachwasserbecken zu errichten (SB Ost und SB Süd).
Derzeit wird der Architektur- und Gestaltungswettbewerb entsprechend
Ratsbeschluss für den Neubau der Schwimmhalle im Stadtbezirk Ost auf dem
Otto-Runki-Platz vorbereitet. Für den Neubau der zweiten Schwimmhalle im
Stadtbezirk Süd gab es noch keine Aktivitäten.
2018 ff
- Amt für Sport
- Liegenschaftsamt
- Stadtplanungsamt
Bereitstellung städtischer Grundstücke
(Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung
für den Neubau einer Vereinssportstätte für
Segeln/Seesport am Nordufer des Zwenkauer Sees
(Vereine sind Bauherr).
noch offen, u.a. abhängig von der Erschließung des Nordufers
2020 ff
Seit 2017 wird geprüft, ob ein § 4 – Antrag gemäß „Verwaltungsabkommen zur
Förderung des Nachfolgestandards in der Braunkohlensanierung“ für den
Segelstandort am Nordufer des Zwenkauer Sees gestellt werden kann.
18
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- Amt für Sport
- Liegenschaftsamt
- Stadtplanungsamt
Bereitstellung eines städtischen Grundstücks
(Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung
für den Neubau einer Vereinssportstätte für Wind- und
Kitesurfing am Nordufer des Zwenkauer Sees (Verein
ist Bauherr).
noch offen
2020 ff
- Amt für Sport
- Liegenschaftsamt
- Stadtplanungsamt
- ASG
- AfU
Bereitstellung von städtischen Grundstücken
(Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung
für den Neubau von vereinseigenen Bootshallen und
Steganlagen für Ruder- und Motorboote sowie einer
Kanupolo-Anlage am südlichen Bereich des vom
Freistaat Sachsen im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes vertieften Elsterbeckens als dauerhaft
ruhendes Gewässer (Verein ist Bauherr; umweltrechtlicher Vorbehalt)
noch offen
- Amt für Sport
- AGM
Ersatz des alten Laufschlauches durch den Neubau
eines Funktionsgebäudes mit Sanitär-, Umkleide- und
Geräteräumen.
noch offen
2020 ff
Dezernat III
Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt, einen privaten
Investor für den Bau einer Eishalle zu finden.
Das Prüfverfahren läuft verstärkt seit 2017.
2017 ff
u.a. abhängig von der Erschließung des Nordufers
2024 ff
u.a. abhängig vom Ausbau des Elsterbeckens durch den Träger des Gewässers,
dem Freistaat Sachsen
19
2.2
Sanierung
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- ASG
- Amt für Sport
Umbau und Ergänzung des Spiel- und FitnessBereiches „An der AOK“ (Stadtbezirk Mitte) mit einem
geeigneten Gerüst, so dass dort eine von drei
künftigen Streetworkout/Fitnessanlagen im frei
zugänglichen öffentlichen
Raum im entsteht.
Der modernisierte Fitness- und Bewegungsparcours wurde am 16.10.2017 offiziell
eröffnet. Die Maßnahme hat circa 30.000 € brutto gekostet und wurde aus dem
speziellen Haushaltsfonds für „Sport im öffentlichen Raum“ aus dem
„Sportprogramm 2024“ finanziert.
2016 f
Amt für Sport
Anteilige Sonderfinanzierung des Sanierungsvorhabens des Vereins „Modernisierung der Wassersportanlage Schleußiger Weg“ (Investitionsfördermodell,
Verein ist Bauherr).
Die seit 2016 in der Modernisierung befindliche Wassersportanlage wurde am
17.06.2017 feierlich eingeweiht. Verbaut wurden ca. 2,8 Millionen €. 0,8 Millionen €
kamen vom Land, 1,6 Millionen € von der Stadt und 0,4 Millionen € brachte der
Verein als Bauherr selbst auf.
2016 f
Amt für Sport
Aufwertung der Nordanlage des Sportforums, als
Leistungssportstützpunkt (Bundesstützpunkte)
für die Sportarten Leichtathletik und Judo mit
folgenden Maßnahmen:
• Sanierung der Laufbahn,
• Anlegen von zusätzlichen Sprintgeraden
auf der Gegenseite,
• die Erneuerung der Bahnentwässerung,
• Belegen der Nebenanlagen Anstieg-/
Abfallstrecke, Sprintgeraden und Weitsprunganlauf
mit Tartan und
• Belegen des Mehrzweckspielfeldes mit
Tartan.
Am 25.10.2017 wurden die neuen bzw. modernisierten/sanierten
Anlagebestandteile offiziell zur Nutzung freigegeben. Die Maßnahme kostete ca.
1,3 Million €, die für den Leistungssport zuständigen Innenministerien des
Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland beteiligten sich mit
zusammen ca. 600.000 € an den Kosten.
2016 ff
20
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- ASG
- Amt für Sport
Die vorhandenen kommunalen frei zugänglichen
Bolzplätze und Spielfelder im öffentlichen Raum
werden nutzbar erhalten (Fußball, Volleyball,
Basketball).
Kleinere Sanierungsmaßnahmen erfolgten 2016 und 2017 im Rahmen der
regelmäßigen Instandhaltung auf Anlagen des Amtes für Sport und des ASG.
20162024
Im August 2017 eröffnete das ASG eine 311 T€ teure neue Spiel- und Sportstätte
am Grünen Bogen Paunsdorf (Fußball, Basketball, Skating, Radfahren).
Aus dem speziellen Haushaltsfonds 2017 für den Sport im öffentlichen Raum
gemäß „Sportprogramm 2024“ werden finanziert:
- die Modernisierung des Kleinspielfeldes auf der öffentlich zugänglichen
Sportplatzanlage Sasstraße (ca. 40.000 € - Amt für Sport)
- der Neubau einer Basketballspielfläche auf dem Spielplatz Wildpark (ca. 7.500 € ASG)
ASG
Schrittweise Sanierung/Modernisierung/ Ergänzung
der Bike- und Skateparks mit herausgehobener
Bedeutung: Grünau, Conne Island, Richard-WagnerPlatz, Reudnitz, Rabet und Clara-Zetkin-Park.
Zurzeit wird vom ASG die Modernisierung der Rollsportanlage im Clara-Zetkin-Park
geplant. Die Maßnahme wird circa 30.000 € brutto kosten und aus dem speziellen
Haushaltsfonds für „Sport im öffentlichen Raum“ aus dem „Sportprogramm 2024“
finanziert.
20162024
- SBL-GmbH
- Amt für Sport
Anteilige Finanzierung der Teilsanierung des
Ökobades Lindenthal durch die Sportbäder
Leipzig GmbH
Das Bad wurde im 2016 fristgerecht und im Kostenrahmen von 350.000 €
wiedereröffnet.
2016
21
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
Amt für Sport
Jährliches HH-Budget 2017 bis 2024 in Höhe von 1,5
Mio. € für die Investitionsförderung anerkannter
Vorhaben der Sportvereine auf/ in kommunalen
Sportstätten Aufwertung der an Sportvereine
verpachteten kommunalen Sportplatzanlagen
mit dem Investitionsfördermodell, vorrangig bei
folgenden Maßnahmen:
• Sanierung der vom Schulsport benötigten Leichtathletikanlagen,
• Sanierung bzw. Modernisierung der Sozialgebäude
(Umkleide- und Sanitärräume),
• Neuordnung von Spielfeldern; Umbau von Rasen- in
Kunstrasenfelder,
• Installation von Beleuchtungsanlagen
• und Maßnahmen zur Sicherung der Sportstätten
gegen Vandalismus (Verein ist Bauherr).
Oberste Priorität haben Sportplatzanlagen mit
Schulsportanlagen und/oder leistungsfähiger,
traditioneller Sportvereine und/oder in mit Sportplatzanlagenfläche unterversorgten Stadtbezirken*.
Die Prioritätensetzung wurde bei der Bewilligung von Einzelmaßnahmen im Jahr
2017 beachtet. Beispiele von größeren Fördermaßnahmen 2017 waren:
20162024
- 1. FC Lokomotive Leipzig e. V. „Umbau Tennenplatz auf Kunststoffrasenplatz
(inkl. Flutlichtanlage)“ / Gesamtvolumen: 1 Millionen € / städtische Zuwendung:
0,5 Millionen € / Landesförderung: 0,3 Millionen €
- SV Eintracht Leipzig Süd e. V. „Ergänzungsmaßnahmen zur Entnässung der
Sportanlage (Beregnungsanlage, Ballfangnetze, Beleuchtung Trainingsfeld“ /
Gesamtvolumen: 107.000 € / städtische Zuwendung: 53.000 € / Landesförderung:
32.000 €
- Judo Holzhausen e. V. „Erweiterungsbau Judohalle Holzhausen“ /
Gesamtvolumen: 330.000 € / städtische Zuwendung: 100.000 € /
Landesförderung: 160.000 €
•
Schrittweise Sanierung der Sporthallen auf den
Pachtsportanlagen, besonders in den Stadtbezirken
Süd, Alt-West und Nordwest (Verein ist Bauherr)
- Keine Antragstellung in 2017 durch die Sportvereine.
•
Sanierung der Tischtennishalle Dieskaustraße 79
(Verein ist Bauherr)
- Die Maßnahme wird derzeit durch den Verein realisiert / Gesamtvolumen: 1,2
Millionen € / städtische Zuwendung: 440.000 € / Landesförderung: 581.000 €
•
Teilsanierung des verpachteten Sommerbades
Gohlis (Verein ist Bauherr)
- noch offen (keine Antragstellung vom Verein)
•
Schrittweise Neustrukturierung, Modernisierung und
Sanierung des Schützenhofes (Verein ist Bauherr)
Im Jahr 2017 wurden zwei Maßnahmen der Leipziger Schützengesellschaft
gefördert:
- „Einbau einer Wertschutztür“ / Gesamtvolumen: 26.000 € / städtische
Zuwendung: 7.000 € / Landesförderung: 12.000 €
- „Erneuerung der Deckung des 100-Meter- Standes“ / Gesamtvolumen: 19.000 €
/ städtische Zuwendung: 5.000 € / Landesförderung: 8.700 €
- Für das Haushaltsjahr 2018 wurde wiederum ein Antrag zum „Bau von
sicherheitstechnischen Anlagen mit einem Gesamtwert von 260.000 € bei
beantragter städtischer Zuwendung i. H. v. 71.000 € gestellt.
22
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
Amt für Sport
•
Erarbeitung und Umsetzung eines mit den
Sportvereinen Leipzig Lions e.V. und DAV Sektion
Leipzig sowie den benachbarten Schulen
abgestimmten Entwicklungskonzeptes für den frei
zugänglichen öffentlichen Teil der
Sportplatzanlage Grünau Ratzelstraße WK IV
Das Konzept wurde mit den Beteiligten im Frühjahr 2016 unter der Federführung
des Amtes für Sport entwickelt und abgestimmt.
2017 f
•
Unterstützung des DAV Sektion Leipzig bei der
Weiterentwicklung und Erweiterung der Sportstätte
„Kletterfelsen K4“ in Leipzig-Grünau auf Grundlage
des Konzeptes
Darin enthalten ist u.a. die Erweiterung der Klettermöglichkeiten am Kletterfelsen
K4, die Verbesserung der Spielsportmöglichkeiten und der SchulsportLeichtathletikanlagen.
•
Ziel ist die Gestaltung des Sportkomplexes zu
einem attraktiven „Sport- und Bewegungszentrum
Grünau“
Das Konzept war Grundlage für den Bau und Finanzierungsbeschluss „Sport- und
Bewegungszentrum Grünau“ (beschlossen in der DB OBM am 19.09.2017; VI-DS02895-DS-01).
2019 ff
Amt für Sport
Sanierung der Turnhalle Leplaystraße 13
noch offen
Amt für Sport
Anteilige Sonderfinanzierung des Sanierungsvorhabens des Vereins für die Modernisierung der
Wassersportanlage Klingerweg entsprechend der
aktuellen Anforderungen an einen Bundesstützpunkt
Kanurennsport in Leipzig (Verein ist Bauherr)
Der Verein hat mit Antrag vom 15.09.2017 insgesamt 1,2 Millionen € an
Fördermitteln für das Jahr 2018 bei der Stadt Leipzig beantragt.
2022 ff
Amt für Sport
Schrittweiser Ausbau des Stadions des Friedens u.a.
durch funktionstüchtige Zuschauertribünen
zu einer Leichtathletiktrainings- und Wettkampfanlage
für Nachwuchsmeisterschaften
noch offen
2021 ff
23
2.3
Sonstige
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- AJuFaBi
- AGM
- Amt für Sport
Städtische Unterstützung (z.B. Moderation) bei den
Einzelverhandlungen zwischen Schulen und Sportvereinen/Gruppen für die geregelte
außerschulische Nutzung von
Schulsportaußenanlagen, als Erweiterung der
quartiernahen Spiel-, Sport- und
Bewegungsmöglichkeiten.
Voraussetzung für die außerschulische Nutzung ist die Zustimmung der Schule.
Wenn diese Zustimmung erteilt wird, gilt für die Nutzung der RBV-1078/11 vom
14.12.2011 (Nutzerordnung, Entgeltübersicht). Im vergangenen Schuljahr
2016/2017 gab es eine Nutzung am Robert-Schumann-Gymnasium. Für das
Schuljahr 2017/18 liegen aktuell keine Anträge auf die Nutzung von Außenanlagen
an Schulen vor.
20162024
Amt für Sport
Prüfung der Weiterführung von Sportpachtverträgen
mit Sportvereinen nach Ablauf der Vertragsdauer
auf der Grundlage der vorgefundenen Bau- und
Ausstattungszustände sowie der aktuellen
Auslastung der jeweiligen Sportstätten (alternativ:
Neuverpachtung an andere Sportvereine)
2016 und 2017 sind keine Pachtverträge ausgelaufen. Ein Sportverein hat einseitig
das Pachtverhältnis mit der Stadt Leipzig zum 31.12.2016 gekündigt. Die
Sportplatzanlage wurde im Frühjahr 2017 nach erfolgter Ausschreibung einem
anderen Sportverein per Nutzungsvertrag überlassen.
20162024
Amt für Sport
Empfehlung der Stadt Leipzig an
Pachtsportvereine, die Nutzungsmöglichkeit
insbesondere der Sportplatzanlagen mit
Leichtathletikanlagen auch für vereinsunabhängig
Sporttreibende einzuräumen (zusätzliche Sportund Bewegungsangebote im Wohnquartier)
Bisher ist noch kein derartiges Anliegen an das Amt für Sport herangetragen
worden, so dass ein Vermittlungsversuch noch nicht erfolgen konnte. Inwieweit
bereits in der Praxis vereinsunabhängige Sporttreibende im Einvernehmen auf
Pachtsportanlagen trainieren dürfen, ist der Verwaltung nicht bekannt.
20162024
Amt für Sport
Besonders in den mit Sportplatzanlagen
unterversorgten Stadtbezirken Ost, Mitte, Nord, Süd
und West müssen gar nicht oder unzureichend
ausgelastete Sportplätze im Zusammenwirken der
Vereine, Verbände und der Stadt Leipzig ausfindig
gemacht und einer besseren Nutzung zugeführt
werden.
Schlecht ausgelastet waren 2016 die Sportplatzanlage Teichstraße, die
Sportplatzanlage Mariannenpark (Teil des SV Wacker) und die Kurt-KresseKampfbahn in der Diezmannstraße.
20162024
Die Sportplatzanlage Teichstraße wurde im Frühjahr 2017 an einen anderen Verein
übergeben und ist seit dem gut ausgelastet. Die Sportplatzanlage Diezmannstraße
wird seit dem Zusammenschluss des bisherigen Pächters TuB Leipzig e.V. mit dem
VfK Blau-Weiß Leipzig 1892 e.V. und United FC e.V. zum FC Blau-Weiß Leipzig
e.V. im Jahr 2017 gut ausgelastet.
24
Zuständigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung 31.12.2017
Zeitraum
- AGM
- AJuFaBi
- Amt für Sport
Berücksichtigung der Anforderungen von Sportvereinen und -verbänden beim Bau/Sanierung und
der Ausstattung neuer Schulsporthallen;
Für Neubauvorhaben haben das AGM/AJuFaBi und das AfSp 2017 gemeinsam
Vorgaben zu den baulichen Standards von Schulsporthallen definiert (VI-DS04526). Zusätzlich wurden durch das AfSp für die verschiedenen Sporthallentypen
sporttechnologische Pläne erarbeitet, welche dem AGM/AJuFaBi für künftige
Sporthallenplanungen zur Verfügung gestellt wurden.
20162024
Sicherstellung, dass beim Neubau bzw. der
Sanierung einer Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk
West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang
mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die
technischen Voraussetzungen für
Mannschaftsballsportarten
erfüllt werden.
Bei Sanierungsvorhaben erfolgten 2016 und 2017 noch keine Ämterabstimmungen.
In den anlaufenden Planungen für den Bau eines „Bildungscampus Grünau“ im WK
VII in Leipzig-Grünau ist u.a. der Neubau einer Dreifeldsporthalle vorgesehen.
- ASG
- Kulturamt
- Amt für Sport
- VTA
- AfU
- Liegenschaftsamt
Freihalten der Flächen am Ostufer des
Elsterbeckens, die sich perspektivisch für
Wettkampfanlagen (Kanurennsport und Rudern)
eignen können, von einer Bebauung
Die Flächen wurden freigehalten.
20162024
Amt für Sport
Ausreichende Berücksichtigung der Interessen des
Sports bei den Vertragsverhandlungen zum
Neuabschluss/Verlängerung des Betreibervertrages
zur ARENA Leipzig (z.B. LeichtathletikNutzungsfenster)
Der Betreibervertrag zur ARENA Leipzig wurde 2016 zum 01.05.2017 verlängert
(VI-DS-03175). Auf dem Altvertrag aus dem Jahr 2002 lag ein vergabefeindliches
Vornutzungsrecht, das die Verhandlungsposition der Stadt Leipzig gegenüber dem
bisherigen Pächter schwächte. Es ist dennoch gelungen, den im
Fördermittelbescheid eingeforderten leistungssportlichen Nutzungsanteil für
Bundeskader zu erhalten und das sogenannte „Leichtathletikfenster“ leicht
auszudehnen. Erhalten geblieben ist auch das Recht auf jährlich vier
mietkostenfreie Veranstaltungen der Stadt Leipzig, die für
Sportgroßveranstaltungen genutzt werden.
2017
- Amt für Sport
- AGM
Darstellung der Sporthallennutzungszeiten im
Vereinssportfenster auf www.leipzig.de, damit freie
Kapazitäten besser augenscheinlich werden und
vergeben werden können.
noch offen
2017 ff
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