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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1353974.pdf
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Erstellt
04.01.18, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 12:22

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-02503 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig - Umsetzungsbericht Stand 31.12.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Sport FA Stadtentwicklung und Bau Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. 1/3 voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Bestätigung Information zur Kenntnis Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: In der Ratsversammlung am 21.09.2016 wurde das „Sportprogramm 2024“ mit seinen Zielstellungen für Leipzigs Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung bestätigt (Beschlusspunkt 1 zum Ratsbeschluss VI-DS-02503-NF-06). In den Beschlusspunkten 2 und 3 des vorgenannten Ratsbeschlusses wurden ausgewählte Maßnahmen zur Erreichung der Zielstellungen, vorbehaltlich der Bestätigung der jeweiligen Haushaltsansätze, bereits beschlossen. Dem Stadtrat wird jährlich eine Abrechnung der Ergebnisse zur Erreichung der Ziele vorgelegt. Jeweils zur Halbzeit und am Ende des Geltungszeitraumes erfolgt dies in Form einer Broschüre. Anlage: Sachstand zum 31.12.2017: Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Sportprogramm 2024“ 3/3 52. Amt für Sport 31.12.2017 1. Sportentwicklungsplanung 1.1 Freizeit- und Breitensport in Sportvereinen Abkürzungen: SEP STEP AGM AJuFaBi ASG AfU VTA SPlA SBL GmbH Farben: = Sportentwicklungsplanung = Sportstättenentwicklungsplanung = Amt für Gebäudemanagement = Amt für Jugend, Familie, Bildung = Amt für Stadtgrün und Gewässer = Amt für Umweltschutz = Verkehrs- und Tiefbauamt = Stadtplanungsamt = Sportbäder Leipzig GmbH grün: umgesetzt gelb: in Arbeit oder teilweise umgesetzt rot: offen Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - Amt für Sport - Stadtkämmerei Jährliche Anpassung des Sportvereinsförderbudgets (ohne OSP-L) im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie auf 20 € pro Jahr und Vereinsmitglied (SSB-Leipzig) Die Anpassungen sind erfolgt: 2016: 1.840.000 € bei ca. 92.000 Gesamtmitgliedern in den Sportvereinen 2017: 1.910.000 € bei ca. 95.500 Gesamtmitgliedern in den Sportvereinen SEP 3.1.4.4.1 Amt für Sport Aufteilung der Fördermittel auf Freizeit- und Breitensport und Leistungssport einschließlich Nachwuchsleistungssport von mind. 70 % zu max. 30 % Diese Aufteilung wurde vorgenommen: 2016: Breitensport: 71,7 % zu Leistungssport: 28,3 % 2017: Breitensport: 70,0 % zu Leistungssport: 30,0 % SEP 3.1.4.4.1 Amt für Sport Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig: • 6.1.3 Fahrtkosten – Aufnahme von Fahrten zu internationalen Wettkämpfen in Ausnahmefällen (Kinder- und Jugendbereich, Reiseziele im Bereich der Europäischen Union und Städtepartnerschaften), • Vereinsfusionen/-verschmelzungen – Neuaufnahme Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat beschlossen (VI-DS-03633). Seit 2017 wurden auch Fahrten von Kindern und Jugendlichen Leipziger Vereine zu internationalen Wettkämpfen bezuschusst. Ein Leipziger Tanzverein erhielt 2017 Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an einem Städtepartnerschaftsturnier. 2017 wurde auch die erste Fusion von drei Leipziger Vereinen prämiert (neuer Verein: FC Blau-Weiß Leipzig e.V.) SEP 3.1.4.4.1 1 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Amt für Sport Zur Unterstützung der Umsetzung von inklusiven Sportangeboten sowie zur stärkeren Vermittlung interkultureller Kompetenzen werden für Weiterbildungsangebote für Übungsleiter und Vorstände durch den Stadtsportbund Leipzig e.V. und Sportverbände sowie für in diesem Zusammenhang notwendige personelle Ressourcen spätestens ab dem Jahr 2017 jährlich 30.000,00 € aus dem mitgliederbedingten Aufwuchs der finanziellen Sportförderung zur Verfügung gestellt. 2017 standen 30.000 € zweckgebunden zur Verfügung. Es gab allerdings keine konkreten Anträge vom Stadtsportbund Leipzig e.V. und/oder den Sportverbänden. SEP 3.1.4.4.1 Amt für Sport Folgende Schwerpunkte werden bei der Ehrung des „Sportvereins des Jahres“ gesetzt: • 2016 Leistungssport/Behindertensport (Olympische/Paralympische Spiele) • 2017 Inklusion 2016, im Jahr der Sommerspiele der XXXI. Olympiade und der XV. SommerParalympics, wurde die Anerkennung „Sportverein des Jahres“ dem SC DHfK Leipzig e. V. zuteil. Dieser Sportverein hat Schwerpunktsetzungen im Leistungssport und vereint in seinen Reihen viele Olympioniken bzw. Paralympioniken. SEP 3.1.4.4.1 „Sportverein des Jahres 2017“ wurde in Hinblick auf den gesetzten thematischen Schwerpunkt Inklusion der FC Blau-Weiß Leipzig e.V., der sich in dieser Hinsicht besonders verdient gemacht hat. Amt für Sport Im Förderbereich werden Kleinsportgeräte, vorrangig Geräte und Ausstattungen, gefördert, die Fair-TradeProdukte sind. Folgende Anträge für die Anschaffung spezieller Fair-Trade-Produkte wurden gestellt und vorrangig bewilligt: 2016: 2.200,00 € und 2017: 3.200,00 € an den Fußballverband Stadt Leipzig e. V. für Fußbälle (Punktspiele des Fußball-Verbandes der Stadt Leipzig mit 84 Mitgliedsvereinen) SEP 3.1.4.4.1 - Amt für Sport - Stadtkämmerei Erhöhung der jährlichen Zuschüsse für die Investive Sportförderung ab dem Jahr 2017 auf 1.500.000,00 €; zusätzliche Einstellung von jährlich 500.000,00 € für den baulich-technischen Unterhalt ab dem Jahr 2016 ff. für das spezifische Investitionsprogramm „Neubau, Sanierung und Modernisierung von Funktionsgebäuden auf Sportpachtanlagen“ Für das Jahr 2016 standen 800.000 € und für 2017 jährlich 1,5 Millionen € als Projektförderungen für investive Zwecke gemäß Fachförderrichtlinie Sport zur Verfügung. SEP 3.1.4.4.1 Zu den jährlich 1,5 Millionen € für den baulich-technischen Unterhalt bei Sportstätten wurden 2016 und 2017 ca. 500.000 € speziell für Funktionsgebäude zusätzlich bereitgestellt. 2 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Amt für Sport Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt: • In der Projektförderung ist der Schwerpunkt Inklusion aufzunehmen und die Projektförderung ist für ausgewählte Gruppen im Freizeit- und Breitensport um die Förderung inklusiver sowie integrativer Sportangebote zu erweitern. • Alle Förderinstrumente sind auf Übereinstimmung mit den sportpolitischen Leitlinien zu überprüfen und bei Notwendigkeit anzupassen. Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat beschlossen (VI-DS-03633). SEP 3.1.4.4.1 - Amt für Sport - AGM Beibehaltung des Nutzungsfensters für den Vereinssport in den kommunalen Sporthallen Montag bis Freitag von 17:15-21:45 Uhr und die Absicherung des Wettkampfsports an den Wochenenden. Das Nutzungsfenster in der Woche und die bedarfsweise Wochenendnutzungen sind 2016 und 2017 beibehalten worden. SEP 3.1.4.4.2 Amt für Sport Inklusive Sportangebote erhalten bei der Vergabe von kommunalen Sportstätten die gleiche Priorität wie der Behindertensport. Diese Prioritätensetzung wurde 2016 und 2017 bei der Vergabe freier Nutzungszeiten in/auf geeigneten Sportstätten auf Anfragen hin umgesetzt. SEP 3.1.4.4.2 - Amt für Sport - AJuFaBi - AGM Zur Klärung der Thematik, trotz angemessenem Vereinssportgebrauch entstandene Schäden in den bestehenden Schulsporthallen zu ersetzen, ist ein Lösungsvorschlag zu erstellen. Eine Schadensprüfung erfolgt jeweils im Einzelfall und wird in Abstimmung der benannten Ämter einer Lösung zugeführt. SEP 3.1.4.4.2 - Amt für Sport - AGM Die regelmäßige Abstimmung zwischen den sporthallenbetreibenden Ämtern ist fortzusetzen. Eine funktionierende Informationsschiene bei geplanten und ungeplanten Sporthallenschließungen ist aufzubauen. Wurde nur teilweise umgesetzt. Im Jahr 2017 gab nur sehr wenig Abstimmungstermine zwischen dem AGM und dem AfSp. Das AGM schickt wöchentlich eine Sperrliste mit den längerfristig geplanten Sporthallenschließungen an das AfSp. Die Informationen zu kurzfristigen Sperrungen wegen Havarien und Reinigungen kommen noch zu spät oder gar nicht. SEP 3.1.4.4.2 Ein weiterer SKUBIS-Arbeitsplatz mit Schreibrechten ist im AGM einzurichten. Die dafür erforderlichen Mittel sind dem AGM zusätzlich zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit dem AGM wurden zwei Plätze mit Leserechten im AGM eingerichtet, die regelmäßige Abstimmungen gewährleisten. Die Schreibrechte verblieben im Amt für Sport. 2017 wurden auf deren Grundlage 3 inklusive Projekte mit ca. 40 Teilnehmern und 4 integrative Projekte mit ca. 60 Teilnehmern gefördert. Alle Fördermaßnahmen wurden auf Übereinstimmung mit den sportpolitischen Leitsätzen überprüft. Eine Notwendigkeit für die Anpassung ergab sich nicht. 3 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - Amt für Sport - AJuFaBi - AGM Konsequente Kontrollen zur Durchsetzung der Entgeltund Sportstättenvergabeordnung, einschließlich der entgeltfreien Nutzung des Kinder- und Jugendsports. Die Sporthallen des AfSp sind mit fest angestelltem Personal ganztägig besetzt. Deshalb konnten 2016 und 2017 auch Leerstände und missbräuchliche Nutzungen aufgedeckt werden. SEP 3.1.4.4.2 Für die Sporthallen des AGM/AJuFaBi gib es einen „Hallenwart-Pool“ mit fest angestelltem Personal im AGM, welches die Schulsporthallen ab 17:15 Uhr betreut. Die Hallenwarte des AGM betreuen z.T. bis zu 5 Hallen gleichzeitig. Deshalb sind in dem Bereich nur eingeschränkte Kontrollen möglich. Amt für Sport Fortsetzung der Verpachtung kommunaler Sportanlagen an Leipziger Sportvereine. Im Jahr 2017 wurden mehrere Pachtverträge verlängert, weil in den Förderbedingungen des Freistaat Sachsen bestimmte Vertragslaufzeiten festgeschrieben sind. Neue Verpachtungen gab es in 2016 und 2017 nicht. SEP 3.1.4.4.3 - Amt für Sport - Stadtkämmerei Beteiligung an den Pflegekosten der verpachteten Sportanlagen. Dabei ist bei steigenden Betriebskosten (Energie, Wasser usw.) eine jährliche Anpassung zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu prüfen, ob eine Anpassung des Pro-Kopf-Zuschusses für Schüler/innen (derzeit 20,00 €) erfolgen muss. Für 2017 wurde kein Mehrbedarf beantragt. SEP 3.1.4.4.3 - Amt für Sport - Stadtkämmerei Die anteilige Kostenerstattung ist in den folgenden Kriterien anzupassen: • prognostizierter jährlicher vereinsbezogener Zuwachs an Kindern und Jugendlichen auf Pachtanlagen = Mehrbedarf 5.200,00 € ab 2017 jährlich, • Anpassung an angemessenen Pro-Kopf-Zuschuss von 20,00 € pro Schüler/in pro Jahr ab dem Jahr 2017 von 246.297,00 € jährlich, • prognostizierte jährlich steigende Schülerzahlen auf den Pachtanlagen, ab 2018 Mehrbedarf von 4 T€/Jahr • Verkehrssicherungspflicht an den Bäumen = jährlicher Mehrbedarf von 100.880,00 €. Die Erhöhung des Budgets im Amt für Sport zur Anpassung des Pro-KopfPachtanlagen-Zuschusses für Schüler/innen auf 20 €/Jahr ist 2017 erfolgt. Auch die Einrichtung eines Budgets für die jährlichen Zuschüsse zur Verkehrssicherungspflicht an Bäumen auf Pachtanlagen ist 2017 erfolgt. SEP 3.1.4.4.3 Der für 2017 angemeldete Mehrbedarf wurde in Höhe von insgesamt 349.800 € anerkannt. 4 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Amt für Sport Die bis zum Jahr 2024 auslaufenden Pachtverträge sind unter der Maßgabe – inhaltliche Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und unter Prüfung von bisheriger Auslastung sowie wirtschaftlicher Solidität – zu verlängern unter Beibehaltung des symbolischen Zinses von 1,00 € Bei den Vertragsverlängerungen im Jahr 2017 wurde der Pachtzins von einem Euro beibehalten. SEP 3.1.4.4.3 5 1.2 Leistungssport Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Amt für Sport Die Stadt stellt die kommunalen Sportstätten (außer Schwimmhallen) dem Kinder- und Jugendsport kostenfrei zur Verfügung. Die entgeltfreie Nutzung der kommunalen Sportanlagen durch den organisierten Kinder- und Jugendsport erfolgte 2016 und 2017 auf der Grundlage Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig. SEP 3.2.3.1 Amt für Sport An den Förderkriterien, dem Inhalt der Projektkonzeptionen, der Berechnungsmatrix sowie der Arbeitsgruppe Schwerpunktsportarten wird festgehalten. 2016 und 2017 wurde alles entsprechend umgesetzt. SEP 3.2.3.2 - Amt für Sport - Stadtkämmerei Jährlich werden rund 340.000 € für die Projektförderung „Schwerpunktsportarten“ benötigt. Erhalten neue Sportarten den Status Schwerpunktsportarten, ist eine Erhöhung innerhalb des Budgets möglich (Aufteilung 70 % zu 30 % bleibt). 2016 wurden ca. 370.000 € und 2017 ca. 425.000 € für die Projektförderungen im Nachwuchsleistungssport aufgewendet. Aufgrund der vorgesehenen Leistungssportreform wurden keine Änderungen in der Auswahl der Schwerpunktsportarten vorgenommen. SEP 3.2.3.2 Amt für Sport Überarbeitung Sportförderungsrichtlinie der Stadt: • Aufnahme der Förderung des OSP-L in die Projektförderung (bisher Institutionelle Förderung) Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 u.a. mit dieser Änderung im Stadtrat beschlossen (VI-DS-03633). Der Olympiastützpunkt Leipzig erhielt 2017 Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung. SEP 3.1.4.4.1 Amt für Sport Mietkostenfreie Bereitstellung des Objektes Am Sportforum 10 als Sitz des OSP-L und Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 12.500 € pro Jahr entsprechend dem 1991 abgeschlossenen Vertrag. Die mietkostenfreie Bereitstellung des Objektes für den OSP-Leipzig ist für 2016 und 2017 erfolgt. Zusätzlich beteiligte sich die Stadt Leipzig in beiden Jahren mit je 12.500 € an den Betriebskosten. SEP 3.2.3.3 6 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - Amt für Sport - Stadtkämmerei Finanzielle Förderung von Trainingsmaßnahmen und Trainermischfinanzierung (Übereinstimmung mit den anerkannten Schwerpunktsportarten) Bei Lohntarifanpassungen für die Trainerstellen ist eine Angleichung zu prüfen. Das bedeutet für die Planung ab 2016 nachfolgende Anpassungen: • im Jahr 2016 Erhöhung um 22.000 € auf insgesamt 235.000 € (Haushalt bereits eingestellt), • im Jahr 2017 keine Erhöhung, Verbleib auf insgesamt 235.000 €. Der Anteil der Förderung der Trainermischfinanzierung innerhalb der Projektförderung wurde 2016 entsprechend erhöht und blieb 2017 konstant. SEP 3.2.3.3 - Amt für Sport - Stadtkämmerei Im Wohnheim Kolonnadenstraße werden bis zu 60 minderjährige Sportschüler/innen entsprechend der Betriebserlaubnis mit max. 5,95 VZÄ Erzieherstellen betreut. Die für die pädagogische Betreuung notwendigen finanziellen Mehraufwendungen in Höhe von 400.000 € jährlich werden dem Amt für Sport ab dem Jahr 2017 zusätzlich bereitgestellt. Die Mehraufwendungen für die Betreuung der Sportoberschüler/innen wurden 2017 in Höhe 467.850 € zur Verfügung gestellt und zweckgerecht verwendet. SEP 3.2.3.4 - Amt für Sport - Personalamt Die Stadt stellt im Geltungszeitraum des Sportprogramms drei Ausbildungsplätze in den stadttypischen Ausbildungsberufen und drei Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen zur Verfügung. Im Ausbildungsjahr 2015/2016 erfolgte die Einstellung eines Nachwuchssportlers im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellter". Für das Ausbildungsjahr 2016/2017 gingen vier Bewerbungen von Leistungssportler/innen/n für die Ausbildungsberufe "Verwaltungsfachangestellte/-r“ bzw. „Kauffrau/-mann für Büromanagement“ ein. Die Bewerber/innen haben am Auswahlverfahren teilgenommen, konnten dieses jedoch nicht erfolgreich abschließen. Für das Ausbildungsjahr 2017/2018 hatte der Olympiastützpunkt keinen Ausbildungsbedarf bei der Stadt Leipzig angemeldet. SEP 3.2.3.5 In Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Leipzig wurden für 2016 und 2017 zwei Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen eingerichtet und besetzt (52.2.033 – Hallenwart und 52.3.007 Sachbearbeiter). Der Olympiastützpunkt beabsichtigt, die dritte Stelle für einen späteren Zeitpunkt vorzuhalten, da derzeit umfangreiche Veränderungen in Umsetzung der Leistungssportreform anstehen. 7 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - Amt für Sport - Dezernat III - Bereich OBM Die Stadt Leipzig wird durch ihre höchsten Repräsentanten jährlich in angemessener Art und Weise die erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere in den Schwerpunktsportarten, ehren. Die Würdigung und Ehrungen erfolgreicher Leistungssportler/innen durch die Stadt Leipzig erfolgt entsprechend der Sportförderungsrichtlinie auch in Zukunft in den Kategorien • offizielle Empfänge, • Eintrag ins Goldene Buch, • Glückwunschschreiben. Die neue Fachförderrichtlinie Sport wurde am 17.05.2017 im Stadtrat beschlossen (VI-DS-03633). Die Würdigungs- und Ehrungsgepflogenheiten wurden unverändert beibehalten. SEP 3.2.3.6 Im Olympiajahr 2016 wurden die Leipziger Olympioniken auf dem Leipziger Marktplatz begrüßt und deren Leistungen und Erfolge beim anschließenden Olympiaball im Neuen Rathaus gewürdigt. Außerdem wurden Olympiateilnehmer/innen und Paralympics-Teilnehmer/innen mit dem Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Leipzig ausgezeichnet. Im Jahr 2017 fand die Ehrungsveranstaltung für Leipziger Teilnehmer/innen an Welt- und Europameisterschaften im Erwachsenen- und Juniorenbereich im Rahmen des Olympiaballs in der Red Bull Arena statt. Entsprechend der Fachförderrichtlinie Sport erhielten erfolgreiche Leistungs- und Spitzensportler/innen Glückwunschschreiben der Stadt Leipzig in den Jahren 2016 (52 Schreiben) und 2017 (22 Schreiben, Stand: 18.09.2017). 8 1.3 Sportgroßveranstaltungen Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - Amt für Sport - Dezernat III Deutsche Leichtathletik-Hallenmeisterschaften 2016, 2017, 2019, 2021, 2023 Die Deutschen Leichtathletik-Hallenmeisterschaften 2016 und 2017 wurden in der ARENA Leipzig erfolgreich durchgeführt. Gegenüber dem Deutschen LeichtathletikVerband e.V. wurde bereits die Bereitschaft zur Durchführung der Deutschen Hallenmeisterschaft 2019 erklärt. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III Internationales Leichtathletik-Meeting ab 2017 jährlich Der lokale Ausrichter prüft weiterhin die Möglichkeiten zur Durchführung eines Meetings. 2017 fand noch keine Veranstaltung statt. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III Handball Weltmeisterschaft der Frauen 2017 Im Dezember 2017 war die Arena Leipzig ein Austragungsort der Handball WM der Frauen 2017 in Deutschland. Mit über 60.000 Besuchern war die Veranstaltung ein großer Erfolg. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III Weltmeisterschaft im Fechten 2017 Im Juli 2017 fand in der Arena Leipzig die Weltmeisterschaft im Fechten 2017 statt. Insgesamt 1.150 Teilnehmer und ca. 18.000 Zuschauer besuchten die Wettkämpfe in der Arena Leipzig. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III Deutsche Meisterschaft im Fechten Degen (jährlich) Die Deutsche Meisterschaft im Fechten Degen der Männer und Frauen fand 2016 und 2017 in Leipzig statt. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III Internationaler Kanuslalom jährlich Der Internationale Kanu-Slalom fand 2016 und 2017 statt. Die Stadt Leipzig förderte den lokalen Ausrichter Leipziger-Kanu-Club e.V. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III WM- / EM- und Olympia-Qualifikationswettkämpfe im Kanuslalom regelmäßig, in Abhängigkeit der internationalen Wettkampfkalender 2016 fanden die Olympia-Qualifikation sowie die Deutsche Meisterschaft im KanuSlalom statt. 2017 wurden im Kanupark der ICF World Cup sowie die WMQualifikation ausgetragen. SEP 3.4.4.1 9 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 - Amt für Sport - Dezernat III Internationales Deutsches Turnfest 2021 Am 01.10. 2016 wurde der Stadt Leipzig der Zuschlag für die Ausrichtung erteilt. Seit 2017 laufen Abstimmungen der Stadt Leipzig mit dem Deutschen Turner-Bund zur konzeptionellen Gestaltung des geänderten Formates. - Amt für Sport - Dezernat III Bewerbung des DFB um die UEFAEuropameisterschaft 2024 im Fußball Die Stadt Leipzig wurde 2017 im nationalen Bewerbungsverfahren als potentieller Standort der UEFA EURO 2024 ausgewählt. Der DFB wird seine Bewerbung bei der UEFA gemäß internationalem Bewerbungsverfahren aufarbeiten und bis April 2018 einreichen. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt im September 2018. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III World Gymnaestrada (Turnen) 2023 Der Sächsische Turn-Verband e.V. befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Deutschen Turner-Bund e.V. zu einer möglichen Bewerbung für das Jahr 2023. SEP 3.4.4.1 - Amt für Sport - Dezernat III FEI Weltcup jährlich inkl. Weltcup-Finale 2019 Der FEI-Weltcup fand 2016 und 2017 auf der Messe Leipzig statt. Der Veranstalter Engarde prüft derzeit, für wann eine Bewerbung für die erneute Austragung des Weltcup-Finales erfolgversprechend ist. SEP 3.4.4.1 Amt für Sport Mitteldeutsches Schülermeeting (MoGoNo-Schülermeeting) Das Mitteldeutsche Schülermeeting wurde 2016 und 2017 erfolgreich in der ARENA Leipzig ausgetragen und von der Stadt Leipzig gefördert. SEP 3.4.4.2 jährlich Kapitel SEP 3.4.4.1 Amt für Sport Marathon (Leipzig Marathon) jährlich Der Leipzig Marathon wurde 2016 und 2017 erfolgreich in Leipzig ausgetragen und von der Stadt Leipzig gefördert. SEP 3.4.4.2 Amt für Sport Lipsiade (Sparkassen-Lipsiade) jährlich Die Lipsiade wurde 2016 und 2017 erfolgreich in Leipzig ausgetragen und von der Stadt Leipzig gefördert. SEP 3.4.4.2 Amt für Sport Radsportveranstaltung (NeuseenClassics – Rund um die Braunkohle) jährlich Die Neuseen Classics wurden 2016 und 2017 mit Start und Ziel auf der Alten Messe Leipzig erfolgreich veranstaltet und von der Stadt Leipzig gefördert. SEP 3.4.4.2 Triathlon (LVB-Triathlon) jährlich Der Leipziger Triathlon fand 2016 und 2017 wie immer am Kulkwitzer See statt und wurde von der Stadt Leipzig gefördert. SEP 3.4.4.2 Amt für Sport 10 Zuständigkeit Maßnahme Amt für Sport Beachvolleyball (Sachsenbeach) Amt für Sport WM Tanzsport jährlich Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Das Beachvolleyball-Format „Sachsenbeach“ fand 2016 und 2017 mit Förderung der Stadt Leipzig auf dem Augustusplatz in der Innenstadt statt. SEP 3.4.4.2 Außerhalb der Orientierung an den Schwerpunktsportarten fanden 2016 und 2017 Sportgroßveranstaltungen im Tanzen statt (2016: WM über zehn Tänze; 2017: WM Latein). 11 1.4 Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - VTA - SPlA Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg ab KätheKollwitz-Straße bis zur Zeppelinbrücke noch offen SEP 3.3.2.1 - ASG - Landestalsperrenverwaltung - SPlA Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg ab Klärwerk Rosental bis zum Heuweg noch offen SEP 3.3.2.1 - ASG - Landestalsperrenverwaltung - SPlA Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher noch offen SEP 3.3.2.1 - VTA - ASG Änderung des bzw. von Teilen des Pflastersteinbelags im Kreuzungsbereich Kelchsteinlinie/Uferrundweg am Nordufer des Cospudener Sees Die Pflastersteine wurden 2016 durch Asphalt ersetzt; die Maßnahme ist umgesetzt. SEP 3.3.2.1 - ASG - Landestalsperrenverwaltung - SPlA Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz noch offen SEP 3.3.2.1 VTA Oberflächensanierung der Max-Reger-Allee im Clara-Zetkin-Park zwischen Ferdinand-LassalleStraße und Galopprennbahn im Clara-Zetkin-Park zur Förderung der Trennung des Rad- und Gehverkehrs noch offen SEP 3.3.2.1 (Die Oberfläche auf dem Abschnitt zwischen Rennbahn und Sachsenbrücke wurde 2017 zumindest partiell ausgebessert) 12 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - VTA - ASG Ausstattung des Nonnenweges im Clara-ZetkinPark sowie des Abschnittes des Fuß- und Radweges am Elsterbecken zwischen Landauer Brücke und Zeppelin-Brücke sowie eines Teils im Friedenspark mit Beleuchtung noch offen SEP 3.3.2.1 ASG Installation eines Trinkwasserbrunnens im ClaraZetkin-Park noch offen SEP 3.3.2.1 ASG Umsetzung der Maßnahmen aus dem „Wassertouristischen Nutzungskonzept Leipziger Neuseenland“, insbesondere auch der Bau von Steganlagen an der Brücke Ritter-Pflugk-Straße, der Gefällestufe Hartmannsdorf und am Wehr Großzschocher noch offen SEP 3.3.2.2 ASG Fisch-Kanu-Pässe an Schleusenbauwerken oder Staustufen grundsätzlich mit einem parallelen Weg zum Aufwärtstreideln der Kanus errichten Der nächste Fisch-Kanu-Pass wird frühestens 2022 am Angerwehr errichtet. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob ein Weg zum Aufwärtstreideln angelegt werden kann. SEP 3.3.2.2 ASG Verbesserungsmaßnahmen für das Umtragen von Booten an Staustufen und Wehren der Weißen Elster vom Klärwerk Rosental in Richtung Schkeuditz noch offen SEP 3.3.2.2 Regelmäßige Reinigung des Karl-Heine-Kanals von bis an die Oberfläche reichenden Wasserpflanzen und Müll Bisher erfolgt das einmal jährlich. Das Jahr 2017 hat gezeigt, dass der Allgemeingebrauch erst in den fortgeschrittenen Sommermonaten und nur zwischen Kanal 28 und dem Hafen Lindenau durch dichte Algenwatten eingeschränkt wurde. Derzeit wird im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und Gewässer ein artenschutzrechtliches Gutachten für diesen Abschnitt erarbeitet, auf dessen Grundlage über das naturschutzrechtliche Einvernehmen entschieden wird. - ASG - AfU (Zum Nonnenweg liegt eine Ablehnung des AfU aus artenschutzrechtlichen Gründen vor. Der Weg am Elsterbecken ist bereits funktional beleuchtet, allerdings wird die Beleuchtung durch wuchernde Ufergehölze stark beeinträchtigt.) (Diese Thematik wird bei der Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (10/2017 bis 12/2019) detailliert aufgegriffen.) SEP 3.3.2.2 13 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - ASG - AfU Die Stadt Leipzig setzt sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dafür ein, den Verbrennungsmotorbootverkehr auf den innerstädtischen Gewässern so weit wie möglich einzuschränken (z.B. auf Trainerboote und Fahrgastschifffahrt). Für die innerstädtischen Gewässer in der Stadt Leipzig werden vom Amt für Umweltschutz nach wie vor keine privaten Verbrennungsmotorboote zugelassen. SEP 3.3.2.2 - ASG - AfU Hinwirken auf eine Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen gemäß § 7 Absatz 3 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung für Teile des Zwenkauer und des Cospudener Sees. noch offen SEP 3.3.2.3 - ASG - AfU - LD Sachsen Bojensetzung mit Streckenlängenaufschriften entlang des Nordstrandes am Cospudener See zur Abtrennung des Wasserfahrsports von Schwimmenden und zum Anlegen einer vermessenen „Freischwimmstrecke“. noch offen - Dezernat III - SBL GmbH Gemeinsame Prüfung mit der Sportbäder Leipzig GmbH und dem Schwimmsport-Verband Leipzig e.V. auf der Grundlage des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages 2013–2022“, inwieweit sich durch Änderungen im Flächen- und Zeitmanagement Verbesserungsmöglichkeiten für die Nutzung der Schwimmhallen durch Freizeit- und Breitensportler/innen ergeben können. Eine Prüfung hat stattgefunden, ergab aber keine wesentlichen neuen Kapazitäten. Schrittweise Bestückung der Lauf- und WalkingSchwerpunkte Clara-Zetkin-Park, Rosental, südlicher Auenwald (am Wildpark) und Auensee mit schlichten aber effektiven Fitnessgeräten (Klimmzugstangen, Barren, Hangelstrecken). Umgesetzt 2017 im Clara-Zetkin-Park, mit der Modernisierung des Fitness- und Bewegungsparcours neben dem Gelände des BSV AOK Leipzig e.V. ASG (Aus wasserbehördlicher Sicht würde das Amt für Umweltschutz derzeit einer Ausnahmegenehmigung für das Kitesurfen für Teile des Zwenkauer Sees und des Cospudener Sees zustimmen. Eine Ausnahmegenehmigung unterliegt jedoch noch dem Vorbehalt der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit.) SEP 3.3.3.1 (Die Bojensetzung kann nur entsprechend der Sächsischen Schifffahrtsverordnung in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen - Schifffahrtsbehörde erfolgen.) SEP 3.3.3.1 Seit 2017 wird die Schwimmhalle Mitte modernisiert und erweitert. Nach ihrer Eröffnung werden mehr Öffnungszeiten (20 Stunden pro Woche) und mehr Wasserfläche (neues Flachwasserbecken mit 100 qm Wasserfläche) für den Freizeitsport (öffentliches Baden) zur Verfügung stehen. SEP 3.3.3.2 14 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel Ordnungsamt Häufige Kontrollen der Ordnung und Sicherheit durch das Ordnungsamt in den Lauf- und WalkingSchwerpunkten Rosental und Clara-Zetkin-Park, insbesondere auch in Hinsicht freilaufender Hunde. Die öffentlichen Park- und Erholungsanlagen sind ständiger Schwerpunkt der routinemäßigen Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes (StOD). Entsprechend der Zuständigkeiten wurden auch 2016 und 2017 die Bestimmungen der geltenden Satzungen und Verordnungen (u. a. Leinenzwang) kontrolliert und Verstöße geahndet. Saisonal (insbesondere in den Sommermonaten) wurden diese Streifen intensiviert und zusätzliche Einsätze an den Wochenenden geplant. Dabei stand die Häufigkeit der Kontrollen immer in Abhängigkeit der personellen Möglichkeiten und der aktuellen Sicherheitslage und Priorisierung der notwendigen Einsätze. Für den StOD wurde im Jahr 2017 eine personelle Aufstockung bis zum Jahr 2019 geplant. SEP 3.3.3.2 ASG Beibehaltung der Erlaubnis, auf geeigneten öffentlichen Grünflächen zu spielen. Das Spielen war 2016 und 2017 auf geeigneten öffentlichen Grünflächen weiterhin grundsätzlich erlaubt. SEP 3.3.3.4 - Amt für Sport - ASG Erarbeitung einer benutzerfreundlichen Datenbank zum Bestand der frei zugänglichen Fußballplätze, Volleyball-/Beachvolleyball- und Basketball/Streetball-Anlagen in Leipzig durch den FußballVerband der Stadt Leipzig e.V., den Sächsischen Volleyball-Verband e.V. bzw. den Sächsischen Basketball-Verband sowie der Stadt Leipzig und Veröffentlichung dieser im Internet und in geeigneten Printmedien. noch offen SEP 3.3.3.4 3.3.3.5 15 1.5 Sport und Bewegung in Kita und Schule Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel - AJuFaBi - Amt für Sport Empfehlung einer Öffnung der jeweils den Kindertagesstätten naheliegenden Sportplätze und Sporthallen für Kita-Sport und -bewegung sowie die verstärkte Nutzung von Spielplätzen, Wäldern, Parks und Grünanlagen zur Bewegungsförderung im Vorschulalter. Eine Nutzung der Sportplätze und Sporthallen war und ist aufgrund der hohen Frequentierung durch Schul- und Vereinssport nicht möglich. Diese Maßnahme wird vorerst auch nicht weiter verfolgt. Kitas nutzten nahegelegene Bewegungsmöglichkeiten, auch außerhalb der Kitas. SEP 3.5.2.3 - AJuFaBi - Gesundheitsamt Einbeziehung der Eltern in eine ganzheitliche Erziehung der Kinder zu einer gesunden Lebensweise, z.B. mit thematischen Elternabenden zur Bewegungsförderung, wenn möglich auch unter Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Projekt: GRÜNAU BEWEGT sich; Praxis-Forschungsprojekt zur Kindergesundheitsförderung gemeinsam mit der HTWK und der Universitätskinderklinik). In 2016 haben beispielsweise in Kitas in Grünau thematische Elternabende zur Bewegungsförderung stattgefunden. Auch war das Projekt „Grünau bewegt sich“ in mehreren Kitas an der Gestaltung von Sommerfesten mit Schwerpunkt Bewegungsförderung beteiligt. Im März 2017 fand in Grünau eine MultiplikatorenFortbildung für Erzieherinnen aus Hort und Kita statt. Erzieherinnen von zehn Einrichtungen wurden zu Multiplikatoren für Bewegungsförderung ausgebildet. Darüber hinaus wurde 2017 auch ein thematischer Elternabend zur Bewegung und Gesundheitsförderung veranstaltet. SEP 3.5.2.3 Am 28. Oktober 2017 fand in Grünau ein Familiengesundheitstag mit vielen Informationsständen und Mitmachstationen zum Thema Gesundheit im Grünauer Allee Center statt. 20 Vereine und Einrichtungen gehörten zu den Veranstaltern dieses Tages. 10 von 16 abgeschlossene Mikroprojekte des Verfügungsfonds Gesundheit mit der Zielgruppe Kinder- und Jugendliche hatten Bewegungsförderung als Themenschwerpunkt. So konnte beispielsweise 2016 der „Bewegungsstadtplan Leipziger Osten“ und 2017 der „Bewegungsplan Grünau – Übersicht aller Bewegungsangebote im Stadtteil“ in Kooperation mit dem jeweiligen Quartiersmanagement erarbeitet und in einer Auflagenhöhe von 5.000 bzw. 15.000 Stück gedruckt werden. Der Plan kommt bei Stadtteilakteuren als Beratungsinstrument für Eltern zum Einsatz. Auch der „Kinderstadtplan „Georg-Schumann-Straße“ in Form des „Bewegungskängurus“ konnte dank des Fonds umgesetzt werden. Die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellte „Bewegungskiste“ wurde im Berichtszeitraum von 65 Stadtteilakteuren für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen kostenfrei ausgeliehen, 55 pädagogische Fachkräfte wurden zur bewegungsförderlichen Spielen geschult. 16 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Kapitel AJuFaBi Unterstützung des Projektes „Neubau eines Kindergartens mit sportlichem Profil“ durch die Stadt Leipzig (siehe Kapitel Leistungssport). In allen Kitas ist alltagsintegrierte Bewegungsförderung in der Konzeption verankert. Für den Neubau einer speziellen Sportkita gab es 2016 und 2017 keine Aktivitäten. SEP 3.5.2.3 AJuFaBi Erarbeitung eines städtischen Sanierungs-, Neubauund Modernisierungskonzeptes für Schulspielplätze und Schulfreiflächen, die die Bewegungsförderung unterstützen können. Gemeinsam mit dem AGM wurden 2016 und 2017 Schulspielplätze im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten im Finanz- und Ergebnishaushalt gewartet und defekte Spielgeräte bzw. Sporteinrichtungen repariert. Für Ersatzbeschaffung wurden die Nutzer vor Ort im Rahmen von Beteiligungsprozessen eingebunden. SEP 3.5.2.3 Bei komplexen Neubaumaßnahmen im Schulbereich wurden in den Jahren 2016 und 2017 die Außenanlagen einschließlich der im Lehrplan erforderlichen Sportanlagen geplant und realisiert. Ein städtischen Sanierungs-, Neubau- und Modernisierungskonzept für Schulspielplätze und Schulfreiflächen wurde noch nicht erarbeitet. - AJuFaBi - Amt für Sport Informationsveranstaltungen und Nutzung der bestehenden Kooperationsdatenbank der Servicestelle Ganztagsangebote Sachsen (www.sachsen.ganztaegig-lernen.de) zur Förderung der Anbahnung von GTA-Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen. Von den 48 Schulen, die im Schuljahr 2016/17 ihre GTA-Zuweisung über den Schulträger beantragten, haben 65 % längerfristige Kooperationen mit einem oder gar mehreren Sportvereinen. Schulen konnten dafür u.a. auch auf die Kooperationsdatenbank des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zurückgreifen. SEP 3.5.2.3 Um den Schulen einen noch breiteren Überblick über die in Leipzig bestehenden Sportvereine zu geben, wird ihnen die vom Stadtsportbund Leipzig erstellte und jährlich aktualisierte Broschüre „Sport in Leipzig“ zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2016/17 wurden verschiedene thematische Veranstaltungen für die Schulen mit GTA durchgeführt, die sich aufgrund veränderter Zuweisungsmodalitäten und Zuständigkeiten ergaben. Die geplante thematische Veranstaltung (Sport im Kontext von GTA) wurde deshalb zurückgestellt und wird zu einem späteren – zeitlich noch festzulegenden – Zeitpunkt stattfinden. 17 2. Sportstättenentwicklungsplanung 2.1 Neubau Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - ASG - Amt für Sport Bau von zwei neuen Fitness- und Bewegungsparcours im öffentlichen Raum, vorrangig in den Stadtbezirken Ost und West. Der neue Fitness- und Bewegungsparcours im Stadtteilpark Rabet (SB Ost) wurde am 27.10.2017 offiziell eröffnet. Die Maßnahme hat circa 60.000 € brutto gekostet und wurde aus einem speziellen Haushaltsfonds für „Sport im öffentlichen Raum“ aus dem „Sportprogramm 2024“ sowie mit Städtebaufördermitteln des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung aus dem Bund-Länderprogramm „Soziale Stadt (SSP) Kerngebiet Leipziger Osten“ finanziert. 2017 ff Der Parcours für den Stadtbezirk West wird zurzeit im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“ (am Kletterfelsen) geplant. - ASG - Amt für Sport Bau eines ca. 1.500 m² großen, modernen Bike- und Skate-Parks in geeigneter Lage. 2017 verständigten sich ASG, ASW und Amt für Sport auf den Standort und die Finanzierung. Der Neubau soll als Ersatz für die verschlissene Freianlage am Grünauer „Heizhaus“ entstehen und mit Mittel aus dem „Sportprogramm 2024“ und dem Förderprogramm „Soziale Stadt – Leipzig-Grünau“ finanziert werden. 2017 ff - Amt für Sport - AGM Bau einer Drei-Feld-Sporthalle, mit Wettkampftauglichkeit für alle Spielsportarten, im Stadtbezirk Alt-West. 2017 wurde vom Amt für Sport die Aufgabenstellung für das Amt für Gebäudemanagement erarbeitet. 2017 ff - Dezernat III - SBL GmbH Unterstützung der Sportbäder Leipzig GmbH bei ihren Vorhaben, bis 2020 eine und nach 2020 noch eine neue 25-Meter- Schwimmhalle einschließlich Flachwasserbecken zu errichten (SB Ost und SB Süd). Derzeit wird der Architektur- und Gestaltungswettbewerb entsprechend Ratsbeschluss für den Neubau der Schwimmhalle im Stadtbezirk Ost auf dem Otto-Runki-Platz vorbereitet. Für den Neubau der zweiten Schwimmhalle im Stadtbezirk Süd gab es noch keine Aktivitäten. 2018 ff - Amt für Sport - Liegenschaftsamt - Stadtplanungsamt Bereitstellung städtischer Grundstücke (Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung für den Neubau einer Vereinssportstätte für Segeln/Seesport am Nordufer des Zwenkauer Sees (Vereine sind Bauherr). noch offen, u.a. abhängig von der Erschließung des Nordufers 2020 ff Seit 2017 wird geprüft, ob ein § 4 – Antrag gemäß „Verwaltungsabkommen zur Förderung des Nachfolgestandards in der Braunkohlensanierung“ für den Segelstandort am Nordufer des Zwenkauer Sees gestellt werden kann. 18 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - Amt für Sport - Liegenschaftsamt - Stadtplanungsamt Bereitstellung eines städtischen Grundstücks (Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung für den Neubau einer Vereinssportstätte für Wind- und Kitesurfing am Nordufer des Zwenkauer Sees (Verein ist Bauherr). noch offen 2020 ff - Amt für Sport - Liegenschaftsamt - Stadtplanungsamt - ASG - AfU Bereitstellung von städtischen Grundstücken (Sportpachtvertrag) und anteilige Sonderfinanzierung für den Neubau von vereinseigenen Bootshallen und Steganlagen für Ruder- und Motorboote sowie einer Kanupolo-Anlage am südlichen Bereich des vom Freistaat Sachsen im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes vertieften Elsterbeckens als dauerhaft ruhendes Gewässer (Verein ist Bauherr; umweltrechtlicher Vorbehalt) noch offen - Amt für Sport - AGM Ersatz des alten Laufschlauches durch den Neubau eines Funktionsgebäudes mit Sanitär-, Umkleide- und Geräteräumen. noch offen 2020 ff Dezernat III Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt, einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden. Das Prüfverfahren läuft verstärkt seit 2017. 2017 ff u.a. abhängig von der Erschließung des Nordufers 2024 ff u.a. abhängig vom Ausbau des Elsterbeckens durch den Träger des Gewässers, dem Freistaat Sachsen 19 2.2 Sanierung Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - ASG - Amt für Sport Umbau und Ergänzung des Spiel- und FitnessBereiches „An der AOK“ (Stadtbezirk Mitte) mit einem geeigneten Gerüst, so dass dort eine von drei künftigen Streetworkout/Fitnessanlagen im frei zugänglichen öffentlichen Raum im entsteht. Der modernisierte Fitness- und Bewegungsparcours wurde am 16.10.2017 offiziell eröffnet. Die Maßnahme hat circa 30.000 € brutto gekostet und wurde aus dem speziellen Haushaltsfonds für „Sport im öffentlichen Raum“ aus dem „Sportprogramm 2024“ finanziert. 2016 f Amt für Sport Anteilige Sonderfinanzierung des Sanierungsvorhabens des Vereins „Modernisierung der Wassersportanlage Schleußiger Weg“ (Investitionsfördermodell, Verein ist Bauherr). Die seit 2016 in der Modernisierung befindliche Wassersportanlage wurde am 17.06.2017 feierlich eingeweiht. Verbaut wurden ca. 2,8 Millionen €. 0,8 Millionen € kamen vom Land, 1,6 Millionen € von der Stadt und 0,4 Millionen € brachte der Verein als Bauherr selbst auf. 2016 f Amt für Sport Aufwertung der Nordanlage des Sportforums, als Leistungssportstützpunkt (Bundesstützpunkte) für die Sportarten Leichtathletik und Judo mit folgenden Maßnahmen: • Sanierung der Laufbahn, • Anlegen von zusätzlichen Sprintgeraden auf der Gegenseite, • die Erneuerung der Bahnentwässerung, • Belegen der Nebenanlagen Anstieg-/ Abfallstrecke, Sprintgeraden und Weitsprunganlauf mit Tartan und • Belegen des Mehrzweckspielfeldes mit Tartan. Am 25.10.2017 wurden die neuen bzw. modernisierten/sanierten Anlagebestandteile offiziell zur Nutzung freigegeben. Die Maßnahme kostete ca. 1,3 Million €, die für den Leistungssport zuständigen Innenministerien des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland beteiligten sich mit zusammen ca. 600.000 € an den Kosten. 2016 ff 20 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - ASG - Amt für Sport Die vorhandenen kommunalen frei zugänglichen Bolzplätze und Spielfelder im öffentlichen Raum werden nutzbar erhalten (Fußball, Volleyball, Basketball). Kleinere Sanierungsmaßnahmen erfolgten 2016 und 2017 im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung auf Anlagen des Amtes für Sport und des ASG. 20162024 Im August 2017 eröffnete das ASG eine 311 T€ teure neue Spiel- und Sportstätte am Grünen Bogen Paunsdorf (Fußball, Basketball, Skating, Radfahren). Aus dem speziellen Haushaltsfonds 2017 für den Sport im öffentlichen Raum gemäß „Sportprogramm 2024“ werden finanziert: - die Modernisierung des Kleinspielfeldes auf der öffentlich zugänglichen Sportplatzanlage Sasstraße (ca. 40.000 € - Amt für Sport) - der Neubau einer Basketballspielfläche auf dem Spielplatz Wildpark (ca. 7.500 € ASG) ASG Schrittweise Sanierung/Modernisierung/ Ergänzung der Bike- und Skateparks mit herausgehobener Bedeutung: Grünau, Conne Island, Richard-WagnerPlatz, Reudnitz, Rabet und Clara-Zetkin-Park. Zurzeit wird vom ASG die Modernisierung der Rollsportanlage im Clara-Zetkin-Park geplant. Die Maßnahme wird circa 30.000 € brutto kosten und aus dem speziellen Haushaltsfonds für „Sport im öffentlichen Raum“ aus dem „Sportprogramm 2024“ finanziert. 20162024 - SBL-GmbH - Amt für Sport Anteilige Finanzierung der Teilsanierung des Ökobades Lindenthal durch die Sportbäder Leipzig GmbH Das Bad wurde im 2016 fristgerecht und im Kostenrahmen von 350.000 € wiedereröffnet. 2016 21 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum Amt für Sport Jährliches HH-Budget 2017 bis 2024 in Höhe von 1,5 Mio. € für die Investitionsförderung anerkannter Vorhaben der Sportvereine auf/ in kommunalen Sportstätten Aufwertung der an Sportvereine verpachteten kommunalen Sportplatzanlagen mit dem Investitionsfördermodell, vorrangig bei folgenden Maßnahmen: • Sanierung der vom Schulsport benötigten Leichtathletikanlagen, • Sanierung bzw. Modernisierung der Sozialgebäude (Umkleide- und Sanitärräume), • Neuordnung von Spielfeldern; Umbau von Rasen- in Kunstrasenfelder, • Installation von Beleuchtungsanlagen • und Maßnahmen zur Sicherung der Sportstätten gegen Vandalismus (Verein ist Bauherr). Oberste Priorität haben Sportplatzanlagen mit Schulsportanlagen und/oder leistungsfähiger, traditioneller Sportvereine und/oder in mit Sportplatzanlagenfläche unterversorgten Stadtbezirken*. Die Prioritätensetzung wurde bei der Bewilligung von Einzelmaßnahmen im Jahr 2017 beachtet. Beispiele von größeren Fördermaßnahmen 2017 waren: 20162024 - 1. FC Lokomotive Leipzig e. V. „Umbau Tennenplatz auf Kunststoffrasenplatz (inkl. Flutlichtanlage)“ / Gesamtvolumen: 1 Millionen € / städtische Zuwendung: 0,5 Millionen € / Landesförderung: 0,3 Millionen € - SV Eintracht Leipzig Süd e. V. „Ergänzungsmaßnahmen zur Entnässung der Sportanlage (Beregnungsanlage, Ballfangnetze, Beleuchtung Trainingsfeld“ / Gesamtvolumen: 107.000 € / städtische Zuwendung: 53.000 € / Landesförderung: 32.000 € - Judo Holzhausen e. V. „Erweiterungsbau Judohalle Holzhausen“ / Gesamtvolumen: 330.000 € / städtische Zuwendung: 100.000 € / Landesförderung: 160.000 € • Schrittweise Sanierung der Sporthallen auf den Pachtsportanlagen, besonders in den Stadtbezirken Süd, Alt-West und Nordwest (Verein ist Bauherr) - Keine Antragstellung in 2017 durch die Sportvereine. • Sanierung der Tischtennishalle Dieskaustraße 79 (Verein ist Bauherr) - Die Maßnahme wird derzeit durch den Verein realisiert / Gesamtvolumen: 1,2 Millionen € / städtische Zuwendung: 440.000 € / Landesförderung: 581.000 € • Teilsanierung des verpachteten Sommerbades Gohlis (Verein ist Bauherr) - noch offen (keine Antragstellung vom Verein) • Schrittweise Neustrukturierung, Modernisierung und Sanierung des Schützenhofes (Verein ist Bauherr) Im Jahr 2017 wurden zwei Maßnahmen der Leipziger Schützengesellschaft gefördert: - „Einbau einer Wertschutztür“ / Gesamtvolumen: 26.000 € / städtische Zuwendung: 7.000 € / Landesförderung: 12.000 € - „Erneuerung der Deckung des 100-Meter- Standes“ / Gesamtvolumen: 19.000 € / städtische Zuwendung: 5.000 € / Landesförderung: 8.700 € - Für das Haushaltsjahr 2018 wurde wiederum ein Antrag zum „Bau von sicherheitstechnischen Anlagen mit einem Gesamtwert von 260.000 € bei beantragter städtischer Zuwendung i. H. v. 71.000 € gestellt. 22 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum Amt für Sport • Erarbeitung und Umsetzung eines mit den Sportvereinen Leipzig Lions e.V. und DAV Sektion Leipzig sowie den benachbarten Schulen abgestimmten Entwicklungskonzeptes für den frei zugänglichen öffentlichen Teil der Sportplatzanlage Grünau Ratzelstraße WK IV Das Konzept wurde mit den Beteiligten im Frühjahr 2016 unter der Federführung des Amtes für Sport entwickelt und abgestimmt. 2017 f • Unterstützung des DAV Sektion Leipzig bei der Weiterentwicklung und Erweiterung der Sportstätte „Kletterfelsen K4“ in Leipzig-Grünau auf Grundlage des Konzeptes Darin enthalten ist u.a. die Erweiterung der Klettermöglichkeiten am Kletterfelsen K4, die Verbesserung der Spielsportmöglichkeiten und der SchulsportLeichtathletikanlagen. • Ziel ist die Gestaltung des Sportkomplexes zu einem attraktiven „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“ Das Konzept war Grundlage für den Bau und Finanzierungsbeschluss „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“ (beschlossen in der DB OBM am 19.09.2017; VI-DS02895-DS-01). 2019 ff Amt für Sport Sanierung der Turnhalle Leplaystraße 13 noch offen Amt für Sport Anteilige Sonderfinanzierung des Sanierungsvorhabens des Vereins für die Modernisierung der Wassersportanlage Klingerweg entsprechend der aktuellen Anforderungen an einen Bundesstützpunkt Kanurennsport in Leipzig (Verein ist Bauherr) Der Verein hat mit Antrag vom 15.09.2017 insgesamt 1,2 Millionen € an Fördermitteln für das Jahr 2018 bei der Stadt Leipzig beantragt. 2022 ff Amt für Sport Schrittweiser Ausbau des Stadions des Friedens u.a. durch funktionstüchtige Zuschauertribünen zu einer Leichtathletiktrainings- und Wettkampfanlage für Nachwuchsmeisterschaften noch offen 2021 ff 23 2.3 Sonstige Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - AJuFaBi - AGM - Amt für Sport Städtische Unterstützung (z.B. Moderation) bei den Einzelverhandlungen zwischen Schulen und Sportvereinen/Gruppen für die geregelte außerschulische Nutzung von Schulsportaußenanlagen, als Erweiterung der quartiernahen Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten. Voraussetzung für die außerschulische Nutzung ist die Zustimmung der Schule. Wenn diese Zustimmung erteilt wird, gilt für die Nutzung der RBV-1078/11 vom 14.12.2011 (Nutzerordnung, Entgeltübersicht). Im vergangenen Schuljahr 2016/2017 gab es eine Nutzung am Robert-Schumann-Gymnasium. Für das Schuljahr 2017/18 liegen aktuell keine Anträge auf die Nutzung von Außenanlagen an Schulen vor. 20162024 Amt für Sport Prüfung der Weiterführung von Sportpachtverträgen mit Sportvereinen nach Ablauf der Vertragsdauer auf der Grundlage der vorgefundenen Bau- und Ausstattungszustände sowie der aktuellen Auslastung der jeweiligen Sportstätten (alternativ: Neuverpachtung an andere Sportvereine) 2016 und 2017 sind keine Pachtverträge ausgelaufen. Ein Sportverein hat einseitig das Pachtverhältnis mit der Stadt Leipzig zum 31.12.2016 gekündigt. Die Sportplatzanlage wurde im Frühjahr 2017 nach erfolgter Ausschreibung einem anderen Sportverein per Nutzungsvertrag überlassen. 20162024 Amt für Sport Empfehlung der Stadt Leipzig an Pachtsportvereine, die Nutzungsmöglichkeit insbesondere der Sportplatzanlagen mit Leichtathletikanlagen auch für vereinsunabhängig Sporttreibende einzuräumen (zusätzliche Sportund Bewegungsangebote im Wohnquartier) Bisher ist noch kein derartiges Anliegen an das Amt für Sport herangetragen worden, so dass ein Vermittlungsversuch noch nicht erfolgen konnte. Inwieweit bereits in der Praxis vereinsunabhängige Sporttreibende im Einvernehmen auf Pachtsportanlagen trainieren dürfen, ist der Verwaltung nicht bekannt. 20162024 Amt für Sport Besonders in den mit Sportplatzanlagen unterversorgten Stadtbezirken Ost, Mitte, Nord, Süd und West müssen gar nicht oder unzureichend ausgelastete Sportplätze im Zusammenwirken der Vereine, Verbände und der Stadt Leipzig ausfindig gemacht und einer besseren Nutzung zugeführt werden. Schlecht ausgelastet waren 2016 die Sportplatzanlage Teichstraße, die Sportplatzanlage Mariannenpark (Teil des SV Wacker) und die Kurt-KresseKampfbahn in der Diezmannstraße. 20162024 Die Sportplatzanlage Teichstraße wurde im Frühjahr 2017 an einen anderen Verein übergeben und ist seit dem gut ausgelastet. Die Sportplatzanlage Diezmannstraße wird seit dem Zusammenschluss des bisherigen Pächters TuB Leipzig e.V. mit dem VfK Blau-Weiß Leipzig 1892 e.V. und United FC e.V. zum FC Blau-Weiß Leipzig e.V. im Jahr 2017 gut ausgelastet. 24 Zuständigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung 31.12.2017 Zeitraum - AGM - AJuFaBi - Amt für Sport Berücksichtigung der Anforderungen von Sportvereinen und -verbänden beim Bau/Sanierung und der Ausstattung neuer Schulsporthallen; Für Neubauvorhaben haben das AGM/AJuFaBi und das AfSp 2017 gemeinsam Vorgaben zu den baulichen Standards von Schulsporthallen definiert (VI-DS04526). Zusätzlich wurden durch das AfSp für die verschiedenen Sporthallentypen sporttechnologische Pläne erarbeitet, welche dem AGM/AJuFaBi für künftige Sporthallenplanungen zur Verfügung gestellt wurden. 20162024 Sicherstellung, dass beim Neubau bzw. der Sanierung einer Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die technischen Voraussetzungen für Mannschaftsballsportarten erfüllt werden. Bei Sanierungsvorhaben erfolgten 2016 und 2017 noch keine Ämterabstimmungen. In den anlaufenden Planungen für den Bau eines „Bildungscampus Grünau“ im WK VII in Leipzig-Grünau ist u.a. der Neubau einer Dreifeldsporthalle vorgesehen. - ASG - Kulturamt - Amt für Sport - VTA - AfU - Liegenschaftsamt Freihalten der Flächen am Ostufer des Elsterbeckens, die sich perspektivisch für Wettkampfanlagen (Kanurennsport und Rudern) eignen können, von einer Bebauung Die Flächen wurden freigehalten. 20162024 Amt für Sport Ausreichende Berücksichtigung der Interessen des Sports bei den Vertragsverhandlungen zum Neuabschluss/Verlängerung des Betreibervertrages zur ARENA Leipzig (z.B. LeichtathletikNutzungsfenster) Der Betreibervertrag zur ARENA Leipzig wurde 2016 zum 01.05.2017 verlängert (VI-DS-03175). Auf dem Altvertrag aus dem Jahr 2002 lag ein vergabefeindliches Vornutzungsrecht, das die Verhandlungsposition der Stadt Leipzig gegenüber dem bisherigen Pächter schwächte. Es ist dennoch gelungen, den im Fördermittelbescheid eingeforderten leistungssportlichen Nutzungsanteil für Bundeskader zu erhalten und das sogenannte „Leichtathletikfenster“ leicht auszudehnen. Erhalten geblieben ist auch das Recht auf jährlich vier mietkostenfreie Veranstaltungen der Stadt Leipzig, die für Sportgroßveranstaltungen genutzt werden. 2017 - Amt für Sport - AGM Darstellung der Sporthallennutzungszeiten im Vereinssportfenster auf www.leipzig.de, damit freie Kapazitäten besser augenscheinlich werden und vergeben werden können. noch offen 2017 ff 25