Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1383610.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05686
Status: öffentlich
Eingereicht von
Detlef Bartholomäus
Betreff:
Einwohneranfrage zu etwaig eingeschränkter Nutzung der Grünfläche
Eigenheimstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
schriftliche Beantwortung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung einer Grünfläche in Dölitz-Dösen
(Objekt „Eigenheimstrasse“) gab es Hinweise aus der Bevölkerung auf eine
Schenkung/Stiftung dieser Fläche (Flurstück 87) unter Auflagen (Beschränkung der Nutzung
auf öffentliche Grünfläche und sog. Tummelplatz). Der direkte Einblick in die Grundakte ist
den Bürgern regelmäßig zunächst verwehrt, da der Eigentümer (heute: Stadt Leipzig)
zustimmen müßte.
Eine solche Zustimmung wurde leider bislang nicht erteilt. Die entsprechende Nachfrage bei
der Stadtverwaltung wurde im Wesentlichen lediglich unter Verweis auf ein Flurbuch
beantwortet, nicht mit Auszügen aus der Grundakte oder den relevanten, historischen
Grundbüchern.
Daher bitte ich um Auskunft zu folgenden Sachverhalten:
1.) Auf Basis welcher Urkunde / welches Geschäftsvorganges ist erstmals ein
Eigentumsübergang von Privat an die Gemeinde (heute Ortsteil Dösen) erfolgt ? Bitte den
originalen Wortlaut zugänglich machen!
2.) Sind in dieser Originalurkunde und im damaligen, historischen Grundbuchblatt (vor
Umschreibung von Sütterlin-, Kurrent- oder Kanzleischrift in die heutige lateinische Schrift)
Auflagen oder Eintragungen erkennbar, die die Schaffung eines öffentlichen Raumes für die
Siedler zum Inhalt hatten (Bitte die historischen Grundbücher vor und nach
Eigentumsübergang der Öffentlichkeit verfügbar machen - schützenswerte
Persönlichkeitsrechte dürften dies kaum verhindern !) ?
3.) Warum dürfen Bürger bei berechtigtem Interesse in Bezug auf öffentliche Flächen nicht
den Zugang zu den historischen Dokumenten erhalten ?
Auch wenn die Antworten auf Basis der Einsicht in die Originalunterlagen zeigen sollten,
dass keine Beauflagungen durch den vermeintlichen Stifter (ggf. Familie Giebner) erfolgten,
kann m.E. auf dieser Basis eine offene Flanke der aktuellen Diskussionen für alle
zufriedenstellend geschlossen werden.
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Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Fragen!
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