Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1380434.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
21.03.18, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05646
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalberatung - Auswahlverfahren zur Besetzung der Amtsleiterstellen als
Bestandteil der Ausarbeitung und Umsetzungsplanung der Strukturentscheidung für
das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
(OE ASW/SPA/ D VI) - Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
02.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Realisierung des Projektauftrages zur Ausarbeitung und Umsetzungsplanung der
Strukturentscheidung im Dezernat VI wird die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der
Ausschreibung der Stellen Amtsleiter/-innen im Stadtplanungsamt und im Amt für
Stadterneuerung
und
Wohnungsbauförderung
ein
branchenerfahrenes
Personalberatungsunternehmen
mit
der
Direktansprache
potentieller
Kandidatinnen/Kandidaten beauftragen.
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO werden i. H. v.
48.000 € im PSP-Element „Personalgewinnung“ (1.100.11.1.2.02.10) bestätigt.
Die Deckung wird wie folgt bereitgestellt:
20.000 € aus dem PSP-Element „Stadtplanung/Stadtentwicklung“ (1.100.51.1.1.01,
SK 4271 9270),
- 20.000 € aus dem PSP-Element „Maßnahmen der Stadterneuerung“
(1.100.51.1.1.08, SK 4019 0000) und
- 8.000 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung ErgHH“
(1098620000). Gleichzeitig erfolgt in 2017 eine Sperrung in gleicher Höhe im PSPElement „Organisationsangelegenheiten“ (1.100.11.1.2.01.01, SK 4431 2000).
-
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
20.000
61_511_ZW
1.100.51.1.1.01
SK 4271 9270
20.000
64_511_ZW
1.100.51.1.1.08
SK: 4019 0000
8.000
10_111_ZW
1.100.11.1.2.01.01
SK: 4431 2000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Eilbedürftigkeit
Zur Realisierung des Projektauftrages zur Ausarbeitung und Umsetzungsplanung der
Strukturentscheidung im Dezernat VI müssen die vakanten Amtsleiterstellen so schnell wie
möglich besetzt werden. Wenn die Vorlage nicht bis zum 03.04.2018 von der Dienstberatung
OBM und anschließend am 02.05.2018 im Verwaltungsausschuss beschlossen wird,
verzögert sich das Verfahren um mindestens einen Monat.
Sachverhalt:
Mit der Realisierung des Projektauftrages zur Ausarbeitung und Umsetzungsplanung der
Strukturentscheidung für das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung (OE ASW/SPA/ D VI) ist die Besetzung der Amtsleiterstellen in
beiden Ämtern von großer Bedeutung. Beide Stellen sind vakant und müssen daher
nachbesetzt werden.
Aus der Erfahrung bei der Besetzung von herausgehobenen Führungskräftestellen,
einschließlich Amtsleiterstellen, wird es zunehmend schwieriger, für diese Positionen in der
Stadtverwaltung Leipzig geeignetes und entsprechend qualifiziertes Personal zu gewinnen.
Bei der Besetzung von Amtsleiterstellen, u.a. mit fachspezifischem Hintergrund, wie der
Stellen der Leitung des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Wohnungsbau und
Stadterneuerung kommt hinzu, dass die Stadtverwaltung als Arbeitgeber in Konkurrenz zu
anderen attraktiven Unternehmen bzw. Arbeitgebern in Leipzig steht. Zudem stehen auf dem
Arbeitsmarkt entsprechende Führungskräfte nur sehr begrenzt zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund soll ein branchenerfahrenes Personalberatungsunternehmen mit der
Ausschreibung und Direktansprache potentieller Kandidatinnen/Kandidaten beauftragt
werden.
Das Auswahlverfahren wird gemäß Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung) unter Federführung des Bürgermeisters für Allgemeine Verwaltung
durchgeführt.
Die Auswahlkommission besteht aus dem Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, der
Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, der Personalamtsleiterin, der
Frauenbeauftragten sowie aus jeweils einer Vertreterin/ einem Vertreter der
Stadtratsfraktionen. Diese wird regelmäßig und transparent informiert und ist vollumfänglich
in das Auswahlverfahren eingebunden.
Schätzung des Auftragswertes
Aufgrund einer Marktanalyse sowie durch Erfahrungswerte bei vergleichbaren
Auswahlverfahren werden die dafür erforderlichen finanziellen Mittel auf 48.000 Euro
geschätzt. Im Haushalt 2017/ 2018 stehen keine finanziellen Mittel für die Durchführung von
Auswahlverfahren und/oder die Direktansprache von Kandidaten/Kandidatinnen durch
externe Unternehmen zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel sind nicht eingeplant und müssen als außerplanmäßige Aufwendungen
beim Dezernat II angemeldet werden.
Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) werden die Einzelleistungen für
die Einholung und Vergleichbarkeit der Angebote ausführlich beschrieben.
Anlage: – Leistungsbeschreibung
3/4
4/4
Anlage 1
Leistungsbeschreibung
Die Stellenausschreibungen sollen durch ein Personalberatungsunternehmen
(Auftragnehmer) erfolgen. Hierzu führt der Auftragnehmer eine Umfeld-, Aufgaben- und
Anforderungsanalyse durch. Als Gesprächspartner hierfür stehen die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, Frau Bürgermeisterin Dubrau und der Beigeordnete für
Allgemeine Verwaltung, Herr Bürgermeister Hörning, zur Verfügung. Das Interview mit den
beiden Bürgermeistern kann auch mittels Telefon- oder Videokonferenz geführt werden.
Hierbei soll auch geprüft werden, inwiefern eine professionelle Marketingkampagne
notwendig ist, um potentielle Bewerber/-innen anzusprechen.
Die Stadtverwaltung (Auftraggeber) veröffentlicht die Stellenanzeigen in verschiedenen
Medien auf eigene Kosten. Im Ausschreibungstext werden die Bewerber/-innen aufgefordert,
Ihre Bewerbungen an den Auftragnehmer zu richten, der die Eingangsbestätigung erstellt.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
Der Auftragnehmer spricht geeignete Kandidaten unter Wahrung des Datenschutzes und der
Vertraulichkeit an.
Nach Bewerbungsschluss erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine Bewerberübersicht, aus der zu ersehen ist, welche Bewerber mit Blick auf das Anforderungsprofil
geeignet sind; hierfür hat der Auftragnehmer ein geeignetes Vorauswahlverfahren zu wählen
und in Absprache mit der Auswahlkommission durchzuführen. Es ist eine Rangfolge nach
Eignungsgrad zu erstellen und zu begründen. Anschließend sind die vollständigen
Bewerbungsunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Auswahlkommission entscheidet dann, welche Bewerber in die weitere Auswahl zu
nehmen sind.
Das Auswahlverfahren wird durch die Stadtverwaltung mit den Mitgliedern der Auswahlkommission selbst durchgeführt.
Alle mit dem Projekt beauftragten und beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannten Informationen streng
vertraulich zu behandeln und nur für die Auftragserfüllung zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber zu verwenden. Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages
ausschließlich für die Stadtverwaltung Leipzig tätig.