Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368949.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.02.18, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05415-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Überprüfung von Bürgermeistern und Stadtratsmitgliedern auf frühere StasiMitarbeit
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☒
Erledigt
☐
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Petition ist gegenstandslos, da bereits entsprechend verfahren wird.
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Sachverhalt:
In der Stadt Leipzig erfolgt die Überprüfung kommunaler Bediensteter und Mandatsträger/innen auf eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR auf
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07). Mit diesem Beschluss
wurden der zu überprüfende Personenkreis, das Überprüfungsverfahren sowie Bildung und
Aufgaben eines Bewertungsausschusses festgelegt. Der Bewertungsausschuss ist gemäß §
17 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung als ständiger beratender Ausschuss des Stadtrates
gebildet. Aus Anlass einer Petition hat der Stadtrat mit Beschluss vom 8. Juli 2015 über die
Fortführung des Überprüfungsverfahrens in der bis dahin bestehenden Form entschieden
(VI-P-01231-VSP-001).
Überprüft werden demnach die Mitglieder des Stadtrates und die leitenden Bediensteten im
Sinne der Hauptsatzung, zu denen u. a. die kommunalen Wahlbeamtinnen und –beamten
gehören. Gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die Überprüfung auf Personen beschränkt, die
vor dem 16. Januar 1972 geboren sind; nach dem 31. Dezember 2019 ist generell keine
Überprüfung mehr zulässig.
In Umsetzung dieses Beschlusses werden Personen, die als leitende Bedienstete eingestellt
werden sollen, und die Mitglieder des Stadtrates jeweils bei Amtsantritt zur Abgabe einer
Erklärung über eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst aufgefordert. Auf dieser
Grundlage beantragt der Oberbürgermeister die Auskünfte beim Bundesbeauftragten für
Stasi-Unterlagen. Der Bewertungsausschuss berät und unterstützt Stadtrat und Verwaltung
bei der Bewertung evtl. eingehender belastender Auskünfte und gibt Empfehlungen zum
weiteren Umgang.
Die Stadt Leipzig hat insofern bereits ein Verfahren installiert, das das mit der Petition
verfolgte Anliegen umsetzt.
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