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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1368949.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.02.18, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 12:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05415-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Überprüfung von Bürgermeistern und Stadtratsmitgliedern auf frühere StasiMitarbeit Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☐ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☒ Erledigt ☐ Ablehnung Beschlussvorschlag: Die Petition ist gegenstandslos, da bereits entsprechend verfahren wird. 1/2 Sachverhalt: In der Stadt Leipzig erfolgt die Überprüfung kommunaler Bediensteter und Mandatsträger/innen auf eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07). Mit diesem Beschluss wurden der zu überprüfende Personenkreis, das Überprüfungsverfahren sowie Bildung und Aufgaben eines Bewertungsausschusses festgelegt. Der Bewertungsausschuss ist gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung als ständiger beratender Ausschuss des Stadtrates gebildet. Aus Anlass einer Petition hat der Stadtrat mit Beschluss vom 8. Juli 2015 über die Fortführung des Überprüfungsverfahrens in der bis dahin bestehenden Form entschieden (VI-P-01231-VSP-001). Überprüft werden demnach die Mitglieder des Stadtrates und die leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, zu denen u. a. die kommunalen Wahlbeamtinnen und –beamten gehören. Gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die Überprüfung auf Personen beschränkt, die vor dem 16. Januar 1972 geboren sind; nach dem 31. Dezember 2019 ist generell keine Überprüfung mehr zulässig. In Umsetzung dieses Beschlusses werden Personen, die als leitende Bedienstete eingestellt werden sollen, und die Mitglieder des Stadtrates jeweils bei Amtsantritt zur Abgabe einer Erklärung über eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst aufgefordert. Auf dieser Grundlage beantragt der Oberbürgermeister die Auskünfte beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen. Der Bewertungsausschuss berät und unterstützt Stadtrat und Verwaltung bei der Bewertung evtl. eingehender belastender Auskünfte und gibt Empfehlungen zum weiteren Umgang. Die Stadt Leipzig hat insofern bereits ein Verfahren installiert, das das mit der Petition verfolgte Anliegen umsetzt. 2/2