Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370951.pdf
Größe
684 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05461-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der
Eilenburger Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☒
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Wiederherstellung des mit der Straßenbaumaßnahme in 2016 nicht erneuerten
Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Eilenburger Straße in Höhe der Josephinenstraße wird
abgelehnt.
1/2
Sachverhalt:
Der in Rede stehende FGÜ wurde angeordnet, als die Eilenburger Straße noch Bestandteil
des Straßenhauptnetzes war. Inzwischen wurde die Straße verkehrsberuhigt, indem sie
umgebaut wurde, die Querungslängen für Fußgänger durch den Bau von Gehwegnasen
verkürzt wurden und die Straße in eine Tempo-30-Zonenenregelung einbezogen wurde. Hier
sind FGÜ aus Sicherheitsgründen nicht mehr erforderlich.
Der Umbau wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme
wurden an der Querungsstelle Gehwegnasen eingebaut. Dadurch werden gute
Sichtbeziehungen gewährleistet. Außerdem wird dadurch die Fahrbahn eingeengt, so dass
Fußgänger die Eilenburger Straße an dieser Stelle auf dem kürzesten Weg mit der
gebotenen Aufmerksamkeit sicher queren können. Aus den genannten Gründen wurde der
FGÜ mit der Straßenbaumaßnahme zur Eilenburger Straße nicht wieder erneuert.
In Tempo-30-Zonen muss generell mit querenden Fußgängern, insbesondere mit Kindern
und älteren Menschen gerechnet werden. In der Eilenburger Straße gibt es wegen der
angrenzenden Grünanlage (Eilenburger Bahnhof) viele Querungsstellen, so dass schon aus
diesem Grund im gesamten Straßenverlauf erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht
erforderlich sind. Es ist deshalb aus Sicherheitsgründen auch nicht zielführend, eine
einzelne Querungsstelle besonders hervorzuheben und mit einem FGÜ auszustatten.
Dies könnte zu einer Verringerung der Querungssicherheit an den weiteren Querungsstellen
führen.
Anlagen:
2/2