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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370951.pdf
Größe
684 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
14.05.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05461-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der Eilenburger Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☐ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☒ Ablehnung Beschlussvorschlag: Die Wiederherstellung des mit der Straßenbaumaßnahme in 2016 nicht erneuerten Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Eilenburger Straße in Höhe der Josephinenstraße wird abgelehnt. 1/2 Sachverhalt: Der in Rede stehende FGÜ wurde angeordnet, als die Eilenburger Straße noch Bestandteil des Straßenhauptnetzes war. Inzwischen wurde die Straße verkehrsberuhigt, indem sie umgebaut wurde, die Querungslängen für Fußgänger durch den Bau von Gehwegnasen verkürzt wurden und die Straße in eine Tempo-30-Zonenenregelung einbezogen wurde. Hier sind FGÜ aus Sicherheitsgründen nicht mehr erforderlich. Der Umbau wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme wurden an der Querungsstelle Gehwegnasen eingebaut. Dadurch werden gute Sichtbeziehungen gewährleistet. Außerdem wird dadurch die Fahrbahn eingeengt, so dass Fußgänger die Eilenburger Straße an dieser Stelle auf dem kürzesten Weg mit der gebotenen Aufmerksamkeit sicher queren können. Aus den genannten Gründen wurde der FGÜ mit der Straßenbaumaßnahme zur Eilenburger Straße nicht wieder erneuert. In Tempo-30-Zonen muss generell mit querenden Fußgängern, insbesondere mit Kindern und älteren Menschen gerechnet werden. In der Eilenburger Straße gibt es wegen der angrenzenden Grünanlage (Eilenburger Bahnhof) viele Querungsstellen, so dass schon aus diesem Grund im gesamten Straßenverlauf erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht erforderlich sind. Es ist deshalb aus Sicherheitsgründen auch nicht zielführend, eine einzelne Querungsstelle besonders hervorzuheben und mit einem FGÜ auszustatten. Dies könnte zu einer Verringerung der Querungssicherheit an den weiteren Querungsstellen führen. Anlagen: 2/2