Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1373891.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
01.03.18, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05552
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalberatung - Auswahlverfahren zur Besetzung der Amtsleiterstelle im Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege - Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach
§ 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Verwaltungsausschuss
Zuständigkeit
Bestätigung
02.05.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig wird im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle
Amtsleiter/-in im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein branchenerfahrenes
Personalberatungsunternehmen mit der Direktansprache potentieller
Kandidatinnen/Kandidaten beauftragen.
2. Die Gesamtaufwendungen betragen 40.000 € und werden aus dem PSP-Element
„Personalgewinnung“ (1.100.11.1.2.02.10) finanziert. Davon stehen 20.000 €
planmäßig im PSP-Element „Personalgewinnung“ (1.100.11.1.2.02.10) zur
Verfügung. Weitere 20.000 € werden aus dem PSP-Element „BG sonst.baurechtl.
Entscheidungen“ (1.100.52.1.0.01) als überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1)
SächsGemO bestätigt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
20.000 €
1.100.11.1.2.02.10
KA: 4431 0800
20.000 €
1.100.52.1.0.01
KA: 4431 2000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Eilbedürftigkeit
Die Stelle des Amtsleiters im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist bereits einige Zeit
kommissarisch besetzt und muss so schnell wie möglich abschließend besetzt werden.
Wenn die Vorlage nicht bis zum 27.03.2018 von der Dienstberatung OBM und anschließend
am 02.05.2018 im Verwaltungsausschuss beschlossen wird, verzögert sich das Verfahren
um mindestens einen Monat.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Die Stelle der/des Amtsleiterin/Amtsleiters im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau ist nachzubesetzen. Aus der Erfahrung bei der
Besetzung von herausgehobenen Führungskräftestellen, einschließlich Amtsleiterstellen,
wird es zunehmend schwieriger, für diese Positionen in der Stadtverwaltung Leipzig
geeignetes und entsprechend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Bei der Besetzung von
Amtsleiterstellen, u.a. mit fachspezifischem Hintergrund, wie der Stelle der Amtsleitung
Bauordnung und Denkmalpflege kommt hinzu, dass die Stadtverwaltung als Arbeitgeber in
Konkurrenz zu anderen attraktiven Unternehmen bzw. Arbeitgebern in Leipzig steht. Zudem
stehen auf dem Arbeitsmarkt entsprechende Führungskräfte nur sehr begrenzt zur
Verfügung.
Vor diesem Hintergrund soll ein branchenerfahrenes Personalberatungsunternehmen mit der
Ausschreibung und Direktansprache potentieller Kandidatinnen/Kandidaten beauftragt
werden.
Das Auswahlverfahren wird gemäß Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung) unter Federführung des Bürgermeisters für Allgemeine Verwaltung.
Die Auswahlkommission besteht aus dem Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, der
Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, der Personalamtsleiterin, der
Frauenbeauftragten sowie aus jeweils einer/einem Vertreter/-in den Stadtratsfraktionen und
wird regelmäßig und transparent informiert und ist vollumfänglich in das Auswahlverfahren
eingebunden.
Schätzung des Auftragswertes
Aufgrund einer Marktanalyse sowie durch Erfahrungswerte bei vergleichbaren
Auswahlverfahren werden die dafür erforderlichen finanziellen Mittel auf 40.000 Euro
geschätzt. Im Haushalt 2017/ 2018 stehen keine finanziellen Mittel für die Durchführung von
Auswahlverfahren und/oder die Direktansprache von Kandidaten/Kandidatinnen durch
externe Unternehmen zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel werden je zur Hälfte zwischen Personalamt und dem Dezernat für
Stadtentwicklung und Bau bereitgestellt.
Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) werden die Einzelleistungen für
die Einholung und Vergleichbarkeit der Angebote ausführlich beschrieben.
Anlage:
Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
3/4
4/4
Anlage 1
Leistungsbeschreibung
Die Stellenausschreibung soll durch ein Personalberatungsunternehmen (Auftragnehmer)
erfolgen. Hierzu führt der Auftragnehmer eine Umfeld-, Aufgaben- und Anforderungsanalyse
durch. Als Gesprächspartner hierfür stehen die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau,
Frau Bürgermeisterin Dubrau und der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung,
Herr Bürgermeister Hörning, zur Verfügung. Das Interview mit den beiden Bürgermeistern
kann auch mittels Telefon- oder Videokonferenz geführt werden.
Die Stadtverwaltung (Auftraggeber) übergibt die Stellenanzeige. Der Auftragnehmer
übernimmt die Veröffentlichung der Stellenanzeige in den mit dem Auftraggeber
abzustimmenden Medien. Die Kosten für die Veröffentlichung in den externen Medien
übernimmt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer spricht geeignete Kandidaten unter Wahrung des Datenschutzes und der
Vertraulichkeit an.
Bewerbungen sind an den Auftragnehmer zu adressieren, der die Eingangsbestätigungen
erstellt.
Nach Bewerbungsschluss erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine Bewerberübersicht, aus der zu ersehen ist, welche Bewerber mit Blick auf das Anforderungsprofil
geeignet sind; hierfür hat der Arbeitnehmer ein geeignetes Vorauswahlverfahren zu wählen
und durchzuführen. Es ist eine Rangfolge nach Eignungsgrad zu erstellen und zu
begründen. Anschließend sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen dem Auftraggeber
zu übergeben.
Der Auftraggeber entscheidet im Benehmen mit der Auswahlkommission, welche Bewerber
in die weitere Auswahl zu nehmen sind.
Das Auswahlverfahren wird durch die Stadtverwaltung mit den Mitgliedern der Auswahlkommission selbst durchgeführt.
Alle mit dem Projekt beauftragten und beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannten Informationen streng
vertraulich zu behandeln und nur für die Auftragserfüllung zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber zu verwenden. Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages
ausschließlich für die Stadtverwaltung Leipzig tätig.