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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1373891.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
01.03.18, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05552 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Personalberatung - Auswahlverfahren zur Besetzung der Amtsleiterstelle im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege - Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Verwaltungsausschuss Zuständigkeit Bestätigung 02.05.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig wird im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle Amtsleiter/-in im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein branchenerfahrenes Personalberatungsunternehmen mit der Direktansprache potentieller Kandidatinnen/Kandidaten beauftragen. 2. Die Gesamtaufwendungen betragen 40.000 € und werden aus dem PSP-Element „Personalgewinnung“ (1.100.11.1.2.02.10) finanziert. Davon stehen 20.000 € planmäßig im PSP-Element „Personalgewinnung“ (1.100.11.1.2.02.10) zur Verfügung. Weitere 20.000 € werden aus dem PSP-Element „BG sonst.baurechtl. Entscheidungen“ (1.100.52.1.0.01) als überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO bestätigt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 20.000 € 1.100.11.1.2.02.10 KA: 4431 0800 20.000 € 1.100.52.1.0.01 KA: 4431 2000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Eilbedürftigkeit Die Stelle des Amtsleiters im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist bereits einige Zeit kommissarisch besetzt und muss so schnell wie möglich abschließend besetzt werden. Wenn die Vorlage nicht bis zum 27.03.2018 von der Dienstberatung OBM und anschließend am 02.05.2018 im Verwaltungsausschuss beschlossen wird, verzögert sich das Verfahren um mindestens einen Monat. Sachverhalt: Ausgangslage Die Stelle der/des Amtsleiterin/Amtsleiters im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im Dezernat für Stadtentwicklung und Bau ist nachzubesetzen. Aus der Erfahrung bei der Besetzung von herausgehobenen Führungskräftestellen, einschließlich Amtsleiterstellen, wird es zunehmend schwieriger, für diese Positionen in der Stadtverwaltung Leipzig geeignetes und entsprechend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Bei der Besetzung von Amtsleiterstellen, u.a. mit fachspezifischem Hintergrund, wie der Stelle der Amtsleitung Bauordnung und Denkmalpflege kommt hinzu, dass die Stadtverwaltung als Arbeitgeber in Konkurrenz zu anderen attraktiven Unternehmen bzw. Arbeitgebern in Leipzig steht. Zudem stehen auf dem Arbeitsmarkt entsprechende Führungskräfte nur sehr begrenzt zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund soll ein branchenerfahrenes Personalberatungsunternehmen mit der Ausschreibung und Direktansprache potentieller Kandidatinnen/Kandidaten beauftragt werden. Das Auswahlverfahren wird gemäß Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) unter Federführung des Bürgermeisters für Allgemeine Verwaltung. Die Auswahlkommission besteht aus dem Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, der Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau, der Personalamtsleiterin, der Frauenbeauftragten sowie aus jeweils einer/einem Vertreter/-in den Stadtratsfraktionen und wird regelmäßig und transparent informiert und ist vollumfänglich in das Auswahlverfahren eingebunden. Schätzung des Auftragswertes Aufgrund einer Marktanalyse sowie durch Erfahrungswerte bei vergleichbaren Auswahlverfahren werden die dafür erforderlichen finanziellen Mittel auf 40.000 Euro geschätzt. Im Haushalt 2017/ 2018 stehen keine finanziellen Mittel für die Durchführung von Auswahlverfahren und/oder die Direktansprache von Kandidaten/Kandidatinnen durch externe Unternehmen zur Verfügung. Die Haushaltsmittel werden je zur Hälfte zwischen Personalamt und dem Dezernat für Stadtentwicklung und Bau bereitgestellt. Leistungsbeschreibung Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) werden die Einzelleistungen für die Einholung und Vergleichbarkeit der Angebote ausführlich beschrieben. Anlage: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung 3/4 4/4 Anlage 1 Leistungsbeschreibung Die Stellenausschreibung soll durch ein Personalberatungsunternehmen (Auftragnehmer) erfolgen. Hierzu führt der Auftragnehmer eine Umfeld-, Aufgaben- und Anforderungsanalyse durch. Als Gesprächspartner hierfür stehen die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Bürgermeisterin Dubrau und der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung, Herr Bürgermeister Hörning, zur Verfügung. Das Interview mit den beiden Bürgermeistern kann auch mittels Telefon- oder Videokonferenz geführt werden. Die Stadtverwaltung (Auftraggeber) übergibt die Stellenanzeige. Der Auftragnehmer übernimmt die Veröffentlichung der Stellenanzeige in den mit dem Auftraggeber abzustimmenden Medien. Die Kosten für die Veröffentlichung in den externen Medien übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer spricht geeignete Kandidaten unter Wahrung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit an. Bewerbungen sind an den Auftragnehmer zu adressieren, der die Eingangsbestätigungen erstellt. Nach Bewerbungsschluss erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine Bewerberübersicht, aus der zu ersehen ist, welche Bewerber mit Blick auf das Anforderungsprofil geeignet sind; hierfür hat der Arbeitnehmer ein geeignetes Vorauswahlverfahren zu wählen und durchzuführen. Es ist eine Rangfolge nach Eignungsgrad zu erstellen und zu begründen. Anschließend sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftraggeber entscheidet im Benehmen mit der Auswahlkommission, welche Bewerber in die weitere Auswahl zu nehmen sind. Das Auswahlverfahren wird durch die Stadtverwaltung mit den Mitgliedern der Auswahlkommission selbst durchgeführt. Alle mit dem Projekt beauftragten und beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Auftragserfüllung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu verwenden. Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages ausschließlich für die Stadtverwaltung Leipzig tätig.