Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1372289.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
28.02.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05453-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Öffentliche Kennzeichnung der Symbolik des Granitbrunnens auf dem Nikolaikirchhof
als Objekt der Erinnerung der friedlichen Revolution
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
13.04.2018
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Granitbrunnen auf dem Nikolaikirchhof entstand nach einem Entwurf des Berliner Büros
von David Chipperfield Architects im Jahr 2003.
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des innerstädtischen Platzes und zur Erinnerung an
den sich einstig dort befindlichen Brunnen hatte die Kulturstiftung Leipzig gemeinsam mit der
Hamburger Stiftung „Lebendige Stadt“ und der Stadt Leipzig einen Wettbewerb für eine
Brunnengestaltung auf dem Kirchplatz ausgelobt.
Der Brunnen soll, laut Ausschreibungstext, das Motiv der 1999 eingeweihten Nikolaisäule
respektieren, aber weder inhaltlich mit ihr konkurrieren, noch die politischen Ereignisse von
1989 inszenieren.
Der Entwurf des Architekturbüros David Chipperfield (1. Platz des Wettbewerbes) überzeugt,
weil er sich in das gestalterische Gesamtkonzept des Nikolaikirchhofes einreiht, aber ebenso
ganz eigene Qualitäten aufweist. Die Brunnenform ist stilistisch sachlich gebildet. Das
Brunnenwasser sammelt sich im Becken bis zum Rand und läuft stetig über diesen nach
außen ab.
Diese (nicht einmalige) Gestaltung eines Brunnenbeckens ist von der Leipziger Bevölkerung
positiv angenommen und interpretiert worden. Im Überlaufen des Wassers wird der nicht zu
bändigende Drang des Menschen nach Freiheit gesehen. Auch der Protest, der 1989 mit
immer mehr Demonstranten anwuchs, findet ein Bild im überbordenden Wasser aus dem
Brunnenbecken heraus, adäquat dem Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Der Brunnen erfüllt von Beginn seiner Aufstellung an das Ziel, den Nikolaikirchhof als Ort der
Kommunikation und Ruhe erlebbar zu machen. An diesem historischen Platz trägt er zudem
dazu bei, dass Leipzigerinnen und Leipziger sich über die Ereignisse des Herbstes 1989 und
die Gefühle von damals austauschen und ihre Gedanken dazu mit Gästen der Stadt teilen.
Dieser positive Effekt hat sich allein aus der Bevölkerung heraus entwickelt, trotz oder
gerade weil keine Beschilderung durch das Büro David Chipperfield Architects oder die
Kulturstiftung Leipzig am Brunnen vorgesehen war und angebracht wurde.
Die Geschichte des Nikolaikirchhofes ist vielfältig publiziert und öffentlich zugänglich, der
Brunnen findet - auch in seiner Interpretation durch den Volksmund - stets eine Erwähnung,
u.a. auch auf www.leipzig.de. Zudem ist anzumerken, dass grundsätzlich keine
interpretierenden Beschilderungen von Kunstwerken und Gestaltungen im öffentlichen Raum
vorgenommen werden.
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