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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1372289.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
28.02.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05453-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Öffentliche Kennzeichnung der Symbolik des Granitbrunnens auf dem Nikolaikirchhof als Objekt der Erinnerung der friedlichen Revolution Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung 13.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Granitbrunnen auf dem Nikolaikirchhof entstand nach einem Entwurf des Berliner Büros von David Chipperfield Architects im Jahr 2003. Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des innerstädtischen Platzes und zur Erinnerung an den sich einstig dort befindlichen Brunnen hatte die Kulturstiftung Leipzig gemeinsam mit der Hamburger Stiftung „Lebendige Stadt“ und der Stadt Leipzig einen Wettbewerb für eine Brunnengestaltung auf dem Kirchplatz ausgelobt. Der Brunnen soll, laut Ausschreibungstext, das Motiv der 1999 eingeweihten Nikolaisäule respektieren, aber weder inhaltlich mit ihr konkurrieren, noch die politischen Ereignisse von 1989 inszenieren. Der Entwurf des Architekturbüros David Chipperfield (1. Platz des Wettbewerbes) überzeugt, weil er sich in das gestalterische Gesamtkonzept des Nikolaikirchhofes einreiht, aber ebenso ganz eigene Qualitäten aufweist. Die Brunnenform ist stilistisch sachlich gebildet. Das Brunnenwasser sammelt sich im Becken bis zum Rand und läuft stetig über diesen nach außen ab. Diese (nicht einmalige) Gestaltung eines Brunnenbeckens ist von der Leipziger Bevölkerung positiv angenommen und interpretiert worden. Im Überlaufen des Wassers wird der nicht zu bändigende Drang des Menschen nach Freiheit gesehen. Auch der Protest, der 1989 mit immer mehr Demonstranten anwuchs, findet ein Bild im überbordenden Wasser aus dem Brunnenbecken heraus, adäquat dem Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Brunnen erfüllt von Beginn seiner Aufstellung an das Ziel, den Nikolaikirchhof als Ort der Kommunikation und Ruhe erlebbar zu machen. An diesem historischen Platz trägt er zudem dazu bei, dass Leipzigerinnen und Leipziger sich über die Ereignisse des Herbstes 1989 und die Gefühle von damals austauschen und ihre Gedanken dazu mit Gästen der Stadt teilen. Dieser positive Effekt hat sich allein aus der Bevölkerung heraus entwickelt, trotz oder gerade weil keine Beschilderung durch das Büro David Chipperfield Architects oder die Kulturstiftung Leipzig am Brunnen vorgesehen war und angebracht wurde. Die Geschichte des Nikolaikirchhofes ist vielfältig publiziert und öffentlich zugänglich, der Brunnen findet - auch in seiner Interpretation durch den Volksmund - stets eine Erwähnung, u.a. auch auf www.leipzig.de. Zudem ist anzumerken, dass grundsätzlich keine interpretierenden Beschilderungen von Kunstwerken und Gestaltungen im öffentlichen Raum vorgenommen werden. 3/3