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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1383096.pdf
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1,8 MB
Erstellt
28.03.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 20:39

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05680 Status: öffentlich Eingereicht von Dieter Krause Betreff: Aktivitäten der Stadt Leipzig im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 der Europäischen Union Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: 1.) Welche Projekte hat die Stadt Leipzig im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE der Europäischen Union zur Förderung durch das BKW ab April 2017 eingereicht - eventuell zusammen mit anderen sächsischen Städten? Antragstellungen waren vor allem zu folgenden Hauptthemen möglich: - Die europäische Stadt - Europa – Erinnern und Aufbruch - Europa – Gelebtes Erbe Mit 3,6 Millionen Euro fördert Kulturstaatsministerin Grütters in diesem Jahr Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018. Es soll die gemeinsame europäische Kulturgeschichte ins Bewusstsein rücken. Fördergelder können ab sofort beantragt werden. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-06-echy.html 2.) Welche Veranstaltungen und Aktivitäten hat die Stadt Leipzig aus Anlass des 100. Jahrestages der Ausrufung der Republik im November 1918 geplant? Zumindest ein Ausstellung im Stadtgeschichtlichen Museum dazu wäre ja wohl sinnvoll – eventuell auch eine Tagung der Universität Leipzig! In Leipzig ging mit dem Verlust aller Machtpositionen des Arbeiterrates im Sommer und Herbst 1919 die deutsche Revolution von 1918/19 zu Ende. Diese Revolution, vor allem als Novemberrevolution bekannt, brachte durch nicht erwartete Massendemonstrationen eine als stabil geltende autoritäre Herrschaft zum Einsturz. Der Weg schien offen für die 1/3 Etablierung eines demokratisch-sozialistischen oder doch zumindest parlamentarisch gefestigten Systems. Das Beispiel Leipzig mit seiner radikal-demokratischen Arbeiterbewegung stand in besonderer Weise für diese Hoffnungen. 14 Jahre später waren diese Visionen zerstoben. Es lohnt, anlässlich des 20. Jahrestages der friedlichen Revolution von 1989 auch 90 Jahre zurückzudenken, und man wird trotz anderer Rahmenbedingungen erstaunlich viel Vergleichbares finden. 3.) Vom 1. bis 3. Juni findet in diesem Jahr zum ersten Mal in Deutschland die neue Veranstaltung RENDEVOUZS IM GARTEN – TAGE DER PARKS UND GÄRTEN, eingebettet in das Europäische Kulturerbejahr 2018, statt. Welche Aktivitäten sind dazu in den vielen Gärten und Parks der Stadt Leipzig mit geplant? Das Gartennetz Deutschland in der DGGL lädt seine über die Mitgliedsinitiativen angeschlossenen Gärten und Parks ein, am ersten „Rendezvous im Garten“ teilzunehmen. Die neue Veranstaltung „Rendezvous im Garten – Tage der Parks und Gärten“ findet vom 1. bis 3. Juni 2018 statt. Es ist das erste Mal, dass dieses in Frankreich etablierte Format auch in Deutschland angeboten wird. Zugleich ist es eine Weiterentwicklung des bisherigen Tags der Parks und Gärten in nun deutlich größerem und internationalerem Kontext. - Die Aktion findet im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 und mit finanzieller Unterstützung des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) statt. Partner des Projektes sind das französische Kulturministerium, das Deutsche Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK), die Französische Botschaft Berlin, das Institut Français Deutschland, die Region Hannover, die Fa. Besco Berliner Steincontor und das Europäische Gartennetzwerk EGHN. 2/3 https://wp.eghn.org/de/aufruf-zur-teilnahme-am-rendezvous-im-garten/ Parks und Grünanlagen in Leipzig: • Clara-Zetkin-Park • Rosental • Henriettenpark • Abtnaundorfer Park • Schlosspark Lützschena • Arthur-Bretschneider-Park • Erholungspark Lößnig-Dölitz • Robert-Koch-Platz • Stadtgarten Brüder-Leplay-Straße • Fritz-von-Harck-Anlage • Grüner Bogen Paunsdorf • Schönauer Park • Anger-Crottendorfer-Bahnschneise • Friedenspark • Promenadenring • Lene-Voigt-Park • Park an der Etzoldschen Sandgrube • agra-Park • Volkspark Kleinzschocher • Mariannenpark • Die Parthenaue • Alter Johannisfriedhof • Wilhelm-Külz-Park Ich bitte um eine mündliche Beantwortung meiner Fragen durch die Kulturbürgermeisterin zur Stadtratssitzung am 18. April 2018! Vielen Dank. Anlagen: Fördergrundsätze Pressemitteilung 3/3 Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE 1. Hintergrund und Ziele Die Europäische Kommission wird 2018 das Europäische Kulturerbejahr durchführen. Ziel ist es insbesondere, dazu beizutragen, die Rolle des europäischen Kulturerbes zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs darstellt. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an der Durchführung des Europäischen Kulturerbejahres. Ziel ist insbesondere die Förderung der Identifikation mit dem kulturellen Erbe und die Bereitschaft zu seiner Bewahrung sowie dessen Wahrnehmung als Teil eines kulturell übergreifenden, allen gemeinsamen europäischen Erbes. Fünf Leitthemen (Europa: Austausch und Bewegung; Europa: Grenz- und Begegnungsräume; Die Europäische Stadt; Europa: Erinnern und Aufbruch; Europa: Gelebtes Erbe) strukturieren das Förderprogramm. Jedes zu fördernde Projekt muss einen Bezug zu mindestens einem dieser Themen haben. Dieser Bezug ist im Zuwendungsantrag substantiiert darzulegen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien koordiniert die Durchführung in Abstimmung mit Bund, Ländern und Kommunen. Zur Umsetzung der Ziele des Europäischen Kulturerbejahres fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ausgewählte Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung, an deren Förderung ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Mit der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: • Förderung der Identifikation mit dem baulichen und archäologischen Erbe und der Bereitschaft zu seiner Bewahrung Seite 1 von 5 • Hervorhebung und Weiterentwicklung von auf europäische Vernetzung und Austausch zielenden Aktivitäten im Kontext des kulturellen Erbes • Schaffung von Möglichkeiten des gemeinsamen Austausches und der vermittelnden Ansprache von breiten Kreisen der Gesellschaft. Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VVBHO) bewilligt. Die BKM entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus dem BKM-Mitteln auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind. 2. Fördergegenstand Gefördert wird nach Maßgabe der Nr. 1 dieser Fördergrundsätze insbesondere die Durchführung folgender Projekte: Allgemein zugängliche Ausstellungen und weitere Vermittlungs- und Informationsformate • Allgemein zugängliche Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen an national oder europäisch bedeutenden historischen Erinnerungsorten und Zeugnissen der Bau- und Kulturgeschichte • Allgemein zugängliche, transnationale und europäische Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen wie Kongresse, Tagungen oder Workshops • Innovative Formate, die geeignet sind, europäische Netzwerke inhaltlich zu stärken, weiter zu profilieren oder neue aufzubauen • Aufbau und Weiterentwicklung innovativer digitaler Vermittlungs- und Partizipationsformate • Innovative und mediale Formate der breitenwirksamen Erschließung und Vermittlung. Formate, die der breitenwirksamen Vermittlung oder Partizipation von Kindern und Jugendlichen dienen, sollen besonders berücksichtigt werden. Investive Projekte, Projekte zu Forschung und Entwicklung sowie Projekte, die allein im Rahmen des Hochschul- und Schulbetriebs stattfinden, sind nicht förderfähig. Seite 2 von 5 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn der Antragssteller seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat oder, sofern der Antragssteller seinen Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz hat, eine Niederlassung im Inland zum Zeitpunkt der Auszahlung hat. 4. Art und Umfang der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben Die Bundeszuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für einzelne, abgrenzbare Vorhaben in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 50.000 Euro und höchstens 500.000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen können Abweichungen von diesen Summen zugelassen werden, sofern das Bundesinteresse an einer Förderung herausragend ist. Dauerförderungen und die Förderung von investiven Maßnahmen sind ausgeschlossen. Nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes können Fördermittel überjährig zur Verfügung gestellt werden. Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere: • projektbezogene Personalausgaben • Sachausgaben, insbesondere für jeweils projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Verwaltungs- und Organisationsausgaben, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten (in analoger Anwendung des BRKG) • Verwaltungskosten können je nach Einzelfall, jedoch höchstens bis zu einer Grenze von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben, pauschal berücksichtigt werden. Die Angemessenheit der einzelnen Kostenpositionen ist spätestens im Wege der Verwendungsnachweisprüfung zu belegen. Der Bund kann stets nur subsidiär fördern. Eigen- und Drittmittel sind daher vorrangig zu verwenden. Die Bundesbeteiligung kann grundsätzlich bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Über besonders begründete Ausnahmen entscheidet die BKM im Einzelfall. 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Pro Antragsteller wird in der Regel maximal ein Projekt gefördert. Seite 3 von 5 Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein. Auf Antrag können Ausnahmen gemäß den Regelungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn zugelassen werden. Der Durchführungszeitraum der Projekte kann sich maximal auf den Zeitraum 20172019 erstrecken und wird im Einzelfall im Zuwendungsbescheid festgelegt. Die Projekte sind grundsätzlich im Inland durchzuführen. Aufgrund dieser Fördergrundsätze gewährte Zuwendungen sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Zuwendungen erfolgen nach Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ - AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S.1 ff.) Danach sind diese Fördergrundsätze und die auf ihrer Grundlage gewährten Zuwendungen von der ansonsten geltenden Anmeldepflicht gegenüber der Kommission freigestellt (Art. 3). Unternehmen bzw. Einrichtungen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Art. 1 Nr. 4a AGVO). Wer eine entsprechende Anordnung nicht befolgt hat, ist von einer Förderung aufgrund dieser Fördergrundsätze ausgeschlossen. Jede ab dem 1. Juli 2016 aufgrund dieser Fördergrundsätze gewährte Förderung über 500.000 € wird wegen europarechtlicher Maßgaben veröffentlicht (Art. 9 Absatz 1 c) AGVO). 6. Verfahren Der Antrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung an folgende Anschrift: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Köthener Straße 2 10963 Berlin und zwingend per E-Mail an DNK@bkm.bund.de zu richten. Seite 4 von 5 Das Antragsformular kann auf der Website der BKM (www.kulturstaatsministerin.de) sowie des DNK (www.dnk.de) heruntergeladen werden. Eine ausschließlich digitale Antragsstellung ist nicht möglich. Dem Antrag sind die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen. Die BKM entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze unter Einbeziehung von Sachverständigen. Anträge sollen zum 31. Mai eines Jahres beim DNK eingegangen sein. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). 7. Inkrafttreten Diese Fördergrundsätze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Seite 5 von 5 Pressemitteilung Kommissionspräsident Juncker betont zentrale Bedeutung des Europäischen Kulturerbejahres // DNK-Präsidentin Münch begrüßt klare Worte zu Europa und der Bedeutung des Themenjahres Mittwoch, 13. September 2017 Die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Brandenburgs Kulturministerin Martina Münch begrüßt die heutigen klaren Worte von Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker zu Europa und der Bedeutung des Europäischen Kulturerbejahres 2018. „Das Europäische Kulturerbejahr bietet uns allen, vor allem aber der jungen Generation, eine einmalige Gelegenheit, die Kultur und Geschichte in Europa neu zu entdecken und mit Leben zu füllen. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen in Europa und weltweit können wir mit dem Europäischen Kulturerbejahr das Verbindende unserer gemeinsamen historischen Wurzeln und zugleich die kulturelle Vielfalt des Kontinents in den Blickpunkt rücken. Daran hat Jean-Claude Juncker heute eindringlich erinnert.“ Das Europäische Kulturerbejahr wird durch die Europäische Union ausgerufen. Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker hat heute im Rahmen seiner Rede zur Lage der Europäischen Union die herausragende Bedeutung des Europäischen Kulturerbejahres 2018 betont. „Für mich ist Europa mehr als Binnenmarkt, Geld und Euro. Es geht immer um Werte.“ Europa und die Europäische Union, so Präsident Juncker, haben „in dieser zerklüfteten Welt Einmaliges erreicht: Frieden nach Innen und nach Außen. Wohlstand, wenn auch nicht für alle, so doch für viele. Daran sollten wir 2018 aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres denken. 2018 muss ein Fest der kulturellen Vielfalt werden!“ Hintergrund: Das Europäische Kulturerbejahr unter dem Motto ‘SHARING HERITAGE‘ geht auf eine Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zurück. Im August 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt, im Februar und Mai 2017 haben das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat zugestimmt. In Deutschland haben die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Brandenburgs Kulturministerin Martina Münch, und Kulturstaatsministerin Monika Grütters im März 2017 in Berlin öffentlich zur Mitwirkung am Europäischen Kulturerbejahr 2018 aufgerufen. 1 Der deutsche Beitrag orientiert sich an zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Themen unter der Grundidee ‘Das Europäische im Lokalen entdecken‘. Der deutsche Beitrag setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung des Kulturerbes an Kinder und Jugendliche. Ein Nationaler Programmbeirat begleitet den deutschen Beitrag zum Europäischen Kulturerbejahr 2018 inhaltlich und beratend. Ihm gehören unter anderem der Deutsche Kulturrat, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Deutsche UNESCO Kommission und der Deutsche Museumsbund an. Der Nationale Pro-grammberat hat fünf Leitthemen entwickelt, die sich als Rahmen für viele Aktionen eignen: ‘Europa: Austausch und Bewegung‘, ‘Europa: Grenz- und Bewegungsräume‘, ‘Die Europäische Stadt‘, ‘Europa: Erinnern und Aufbruch‘ sowie ‘Europa: Gelebtes Erbe‘. Die digitale Plattform sharingheritage.de ist die zentrale Anlaufstelle für alle Aktivitäten rund um das Kulturerbejahr. Sie dient Interessierten zur Information über das Europäische Kulturerbejahr 2018 in Deutschland und stellt dar, was, wann und wo etwas im Rahmen des Jahres passiert. Darüber hinaus dokumentiert die Plattform bereits abgeschlossene Veranstaltungen und Projekte. Auf sharingheritage.de können sich alle Mitmacher – egal ob große geförderte Leuchtturmprojekte oder zivilgesellschaftlich Engagierte auf lokaler Ebene – wiederfinden, präsentieren und vernetzen. Das bislang erste und einzige Europäische Denkmalschutz-Jahr fand vor mehr als 40 Jahren statt. Im Ergebnis wurde am 26. September 1975 die Denkmalschutz-Charta vom Europarat mit Empfehlungen zur verstärkten Förderung des Denkmalschutzes verabschiedet. Weitere Informationen: www.sharingheritage.de www.sharingheritage.eu www.dnk.de Pressekontakt: Björn Bernat Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – K54 bjoern.bernat@bkm.bund.de 030 – 32091 776 0160 – 966 11204 2