Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1383096.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
28.03.18, 12:00
Aktualisiert
09.05.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05680
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dieter Krause
Betreff:
Aktivitäten der Stadt Leipzig im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 der
Europäischen Union
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
1.) Welche Projekte hat die Stadt Leipzig im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres
2018 SHARING HERITAGE der Europäischen Union zur Förderung durch das BKW ab April
2017 eingereicht - eventuell zusammen mit anderen sächsischen Städten? Antragstellungen
waren vor allem zu folgenden Hauptthemen möglich:
- Die europäische Stadt
- Europa – Erinnern und Aufbruch
- Europa – Gelebtes Erbe
Mit 3,6 Millionen Euro fördert Kulturstaatsministerin Grütters in diesem Jahr Projekte im
Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018. Es soll die gemeinsame europäische
Kulturgeschichte ins Bewusstsein rücken. Fördergelder können ab sofort beantragt werden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-06-echy.html
2.) Welche Veranstaltungen und Aktivitäten hat die Stadt Leipzig aus Anlass des 100.
Jahrestages der Ausrufung der Republik im November 1918 geplant? Zumindest ein
Ausstellung im Stadtgeschichtlichen Museum dazu wäre ja wohl sinnvoll – eventuell auch
eine Tagung der Universität Leipzig!
In Leipzig ging mit dem Verlust aller Machtpositionen des Arbeiterrates im Sommer und
Herbst 1919 die deutsche Revolution von 1918/19 zu Ende. Diese Revolution, vor allem als
Novemberrevolution bekannt, brachte durch nicht erwartete Massendemonstrationen eine
als stabil geltende autoritäre Herrschaft zum Einsturz. Der Weg schien offen für die
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Etablierung eines demokratisch-sozialistischen oder doch zumindest parlamentarisch
gefestigten Systems. Das Beispiel Leipzig mit seiner radikal-demokratischen
Arbeiterbewegung stand in besonderer Weise für diese Hoffnungen. 14 Jahre später waren
diese Visionen zerstoben. Es lohnt, anlässlich des 20. Jahrestages der friedlichen Revolution
von 1989 auch 90 Jahre zurückzudenken, und man wird trotz anderer Rahmenbedingungen
erstaunlich viel Vergleichbares finden.
3.) Vom 1. bis 3. Juni findet in diesem Jahr zum ersten Mal in Deutschland die neue
Veranstaltung RENDEVOUZS IM GARTEN – TAGE DER PARKS UND GÄRTEN,
eingebettet in das Europäische Kulturerbejahr 2018, statt. Welche Aktivitäten sind dazu in
den vielen Gärten und Parks der Stadt Leipzig mit geplant?
Das Gartennetz Deutschland in der DGGL lädt seine über die Mitgliedsinitiativen
angeschlossenen Gärten und Parks ein, am ersten „Rendezvous im Garten“ teilzunehmen.
Die neue Veranstaltung „Rendezvous im Garten – Tage der Parks und Gärten“ findet vom 1.
bis 3. Juni 2018 statt. Es ist das erste Mal, dass dieses in Frankreich etablierte Format auch
in Deutschland angeboten wird. Zugleich ist es eine Weiterentwicklung des bisherigen Tags
der Parks und Gärten in nun deutlich größerem und internationalerem Kontext. - Die Aktion
findet im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 und mit finanzieller
Unterstützung des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) statt. Partner des Projektes sind das französische Kulturministerium, das Deutsche
Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK), die Französische Botschaft Berlin, das Institut
Français Deutschland, die Region Hannover, die Fa. Besco Berliner Steincontor und das
Europäische Gartennetzwerk EGHN.
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https://wp.eghn.org/de/aufruf-zur-teilnahme-am-rendezvous-im-garten/
Parks und Grünanlagen in Leipzig:
• Clara-Zetkin-Park
• Rosental
• Henriettenpark
• Abtnaundorfer Park
• Schlosspark Lützschena
• Arthur-Bretschneider-Park
• Erholungspark Lößnig-Dölitz
• Robert-Koch-Platz
• Stadtgarten Brüder-Leplay-Straße
• Fritz-von-Harck-Anlage
• Grüner Bogen Paunsdorf
• Schönauer Park
• Anger-Crottendorfer-Bahnschneise
• Friedenspark
• Promenadenring
• Lene-Voigt-Park
• Park an der Etzoldschen Sandgrube
• agra-Park
• Volkspark Kleinzschocher
• Mariannenpark
• Die Parthenaue
• Alter Johannisfriedhof
• Wilhelm-Külz-Park
Ich bitte um eine mündliche Beantwortung meiner Fragen durch die Kulturbürgermeisterin
zur Stadtratssitzung am 18. April 2018!
Vielen Dank.
Anlagen:
Fördergrundsätze
Pressemitteilung
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Fördergrundsätze
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte
im Rahmen des
Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE
1. Hintergrund und Ziele
Die Europäische Kommission wird 2018 das Europäische Kulturerbejahr durchführen.
Ziel ist es insbesondere, dazu beizutragen, die Rolle des europäischen Kulturerbes zu
stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen
Dialogs darstellt.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an
der Durchführung des Europäischen Kulturerbejahres. Ziel ist insbesondere die Förderung der Identifikation mit dem kulturellen Erbe und die Bereitschaft zu seiner Bewahrung
sowie dessen Wahrnehmung als Teil eines kulturell übergreifenden, allen gemeinsamen
europäischen Erbes. Fünf Leitthemen (Europa: Austausch und Bewegung; Europa:
Grenz- und Begegnungsräume; Die Europäische Stadt; Europa: Erinnern und Aufbruch;
Europa: Gelebtes Erbe) strukturieren das Förderprogramm. Jedes zu fördernde Projekt
muss einen Bezug zu mindestens einem dieser Themen haben. Dieser Bezug ist im
Zuwendungsantrag substantiiert darzulegen.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) bei der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien koordiniert die Durchführung
in Abstimmung mit Bund, Ländern und Kommunen.
Zur Umsetzung der Ziele des Europäischen Kulturerbejahres fördert die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien ausgewählte Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung, an deren Förderung ein erhebliches Bundesinteresse besteht.
Mit der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
•
Förderung der Identifikation mit dem baulichen und archäologischen Erbe und
der Bereitschaft zu seiner Bewahrung
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•
Hervorhebung und Weiterentwicklung von auf europäische Vernetzung und
Austausch zielenden Aktivitäten im Kontext des kulturellen Erbes
•
Schaffung von Möglichkeiten des gemeinsamen Austausches und der vermittelnden Ansprache von breiten Kreisen der Gesellschaft.
Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VVBHO) bewilligt. Die BKM entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus dem BKM-Mitteln auch
Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen,
muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und
voneinander abgrenzbar sind.
2. Fördergegenstand
Gefördert wird nach Maßgabe der Nr. 1 dieser Fördergrundsätze insbesondere die
Durchführung folgender Projekte: Allgemein zugängliche Ausstellungen und weitere Vermittlungs- und Informationsformate
•
Allgemein zugängliche Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen an national
oder europäisch bedeutenden historischen Erinnerungsorten und Zeugnissen
der Bau- und Kulturgeschichte
•
Allgemein zugängliche, transnationale und europäische Veranstaltungen bzw.
Veranstaltungsreihen wie Kongresse, Tagungen oder Workshops
•
Innovative Formate, die geeignet sind, europäische Netzwerke inhaltlich zu
stärken, weiter zu profilieren oder neue aufzubauen
•
Aufbau und Weiterentwicklung innovativer digitaler Vermittlungs- und Partizipationsformate
•
Innovative und mediale Formate der breitenwirksamen Erschließung und Vermittlung.
Formate, die der breitenwirksamen Vermittlung oder Partizipation von Kindern und Jugendlichen dienen, sollen besonders berücksichtigt werden.
Investive Projekte, Projekte zu Forschung und Entwicklung sowie Projekte, die allein im
Rahmen des Hochschul- und Schulbetriebs stattfinden, sind nicht förderfähig.
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3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn der Antragssteller seinen Wohnsitz
oder Sitz im Inland hat oder, sofern der Antragssteller seinen Wohnsitz oder Sitz in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz hat, eine Niederlassung im Inland zum Zeitpunkt der Auszahlung hat.
4. Art und Umfang der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben
Die Bundeszuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für einzelne, abgrenzbare Vorhaben in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung
gewährt. Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 50.000 Euro und
höchstens 500.000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen können Abweichungen
von diesen Summen zugelassen werden, sofern das Bundesinteresse an einer Förderung herausragend ist. Dauerförderungen und die Förderung von investiven Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes können Fördermittel
überjährig zur Verfügung gestellt werden.
Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere:
•
projektbezogene Personalausgaben
•
Sachausgaben, insbesondere für jeweils projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Verwaltungs- und Organisationsausgaben, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten (in analoger Anwendung des
BRKG)
•
Verwaltungskosten können je nach Einzelfall, jedoch höchstens bis zu einer
Grenze von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben, pauschal
berücksichtigt werden. Die Angemessenheit der einzelnen Kostenpositionen ist
spätestens im Wege der Verwendungsnachweisprüfung zu belegen.
Der Bund kann stets nur subsidiär fördern. Eigen- und Drittmittel sind daher vorrangig
zu verwenden. Die Bundesbeteiligung kann grundsätzlich bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Über besonders begründete Ausnahmen entscheidet die
BKM im Einzelfall.
5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Pro Antragsteller wird in der Regel maximal ein Projekt gefördert.
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Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein. Auf Antrag können Ausnahmen gemäß den Regelungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn zugelassen werden.
Der Durchführungszeitraum der Projekte kann sich maximal auf den Zeitraum 20172019 erstrecken und wird im Einzelfall im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Die Projekte sind grundsätzlich im Inland durchzuführen.
Aufgrund dieser Fördergrundsätze gewährte Zuwendungen sind in der Regel staatliche
Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV).
Die Zuwendungen erfolgen nach Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter
Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ - AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S.1 ff.) Danach sind diese
Fördergrundsätze und die auf ihrer Grundlage gewährten Zuwendungen von der ansonsten geltenden Anmeldepflicht gegenüber der Kommission freigestellt (Art. 3).
Unternehmen bzw. Einrichtungen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines
früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind,
dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Art. 1 Nr. 4a AGVO). Wer eine entsprechende Anordnung nicht befolgt hat, ist von einer Förderung aufgrund dieser Fördergrundsätze ausgeschlossen.
Jede ab dem 1. Juli 2016 aufgrund dieser Fördergrundsätze gewährte Förderung über
500.000 € wird wegen europarechtlicher Maßgaben veröffentlicht (Art. 9 Absatz 1 c)
AGVO).
6. Verfahren
Der Antrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung an folgende Anschrift:
Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM)
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees
für Denkmalschutz
Köthener Straße 2
10963 Berlin
und zwingend per E-Mail an DNK@bkm.bund.de zu richten.
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Das Antragsformular kann auf der Website der BKM (www.kulturstaatsministerin.de) sowie des DNK (www.dnk.de) heruntergeladen werden.
Eine ausschließlich digitale Antragsstellung ist nicht möglich.
Dem Antrag sind die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen.
Die BKM entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe dieser
Fördergrundsätze unter Einbeziehung von Sachverständigen.
Anträge sollen zum 31. Mai eines Jahres beim DNK eingegangen sein.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG).
7. Inkrafttreten
Diese Fördergrundsätze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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Pressemitteilung
Kommissionspräsident Juncker betont zentrale Bedeutung des Europäischen
Kulturerbejahres // DNK-Präsidentin Münch begrüßt klare Worte zu Europa und der
Bedeutung des Themenjahres
Mittwoch, 13. September 2017
Die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Brandenburgs
Kulturministerin Martina Münch begrüßt die heutigen klaren Worte von Präsident der
Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker zu Europa und der Bedeutung des
Europäischen Kulturerbejahres 2018. „Das Europäische Kulturerbejahr bietet uns allen, vor
allem aber der jungen Generation, eine einmalige Gelegenheit, die Kultur und Geschichte in
Europa neu zu entdecken und mit Leben zu füllen. Vor dem Hintergrund aktueller
Herausforderungen in Europa und weltweit können wir mit dem Europäischen Kulturerbejahr
das Verbindende unserer gemeinsamen historischen Wurzeln und zugleich die kulturelle
Vielfalt des Kontinents in den Blickpunkt rücken. Daran hat Jean-Claude Juncker heute
eindringlich erinnert.“
Das Europäische Kulturerbejahr wird durch die Europäische Union ausgerufen. Der
Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker hat heute im Rahmen seiner
Rede zur Lage der Europäischen Union die herausragende Bedeutung des Europäischen
Kulturerbejahres 2018 betont. „Für mich ist Europa mehr als Binnenmarkt, Geld und Euro. Es
geht immer um Werte.“ Europa und die Europäische Union, so Präsident Juncker, haben „in
dieser zerklüfteten Welt Einmaliges erreicht: Frieden nach Innen und nach Außen.
Wohlstand, wenn auch nicht für alle, so doch für viele. Daran sollten wir 2018 aus Anlass des
Europäischen Kulturerbejahres denken. 2018 muss ein Fest der kulturellen Vielfalt werden!“
Hintergrund: Das Europäische Kulturerbejahr unter dem Motto ‘SHARING HERITAGE‘ geht
auf eine Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, des Bundes, der
Länder und der kommunalen Spitzenverbände zurück. Im August 2016 hat die Europäische
Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt, im Februar und Mai 2017 haben
das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat zugestimmt. In Deutschland haben die
Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Brandenburgs
Kulturministerin Martina Münch, und Kulturstaatsministerin Monika Grütters im März 2017 in
Berlin öffentlich zur Mitwirkung am Europäischen Kulturerbejahr 2018 aufgerufen.
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Der deutsche Beitrag orientiert sich an zwischen Bund, Ländern und Kommunen
abgestimmten Themen unter der Grundidee ‘Das Europäische im Lokalen entdecken‘. Der
deutsche Beitrag setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung des
Kulturerbes an Kinder und Jugendliche. Ein Nationaler Programmbeirat begleitet den
deutschen Beitrag zum Europäischen Kulturerbejahr 2018 inhaltlich und beratend. Ihm
gehören unter anderem der Deutsche Kulturrat, die Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten, die Deutsche UNESCO Kommission und der Deutsche Museumsbund an. Der
Nationale Pro-grammberat hat fünf Leitthemen entwickelt, die sich als Rahmen für viele
Aktionen eignen: ‘Europa: Austausch und Bewegung‘, ‘Europa: Grenz- und
Bewegungsräume‘, ‘Die Europäische Stadt‘, ‘Europa: Erinnern und Aufbruch‘ sowie ‘Europa:
Gelebtes Erbe‘.
Die digitale Plattform sharingheritage.de ist die zentrale Anlaufstelle für alle Aktivitäten rund
um das Kulturerbejahr. Sie dient Interessierten zur Information über das Europäische
Kulturerbejahr 2018 in Deutschland und stellt dar, was, wann und wo etwas im Rahmen des
Jahres passiert. Darüber hinaus dokumentiert die Plattform bereits abgeschlossene
Veranstaltungen und Projekte. Auf sharingheritage.de können sich alle Mitmacher – egal ob
große geförderte Leuchtturmprojekte oder zivilgesellschaftlich Engagierte auf lokaler Ebene
– wiederfinden, präsentieren und vernetzen.
Das bislang erste und einzige Europäische Denkmalschutz-Jahr fand vor mehr als 40 Jahren
statt. Im Ergebnis wurde am 26. September 1975 die Denkmalschutz-Charta vom Europarat
mit Empfehlungen zur verstärkten Förderung des Denkmalschutzes verabschiedet.
Weitere Informationen:
www.sharingheritage.de
www.sharingheritage.eu
www.dnk.de
Pressekontakt:
Björn Bernat
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – K54
bjoern.bernat@bkm.bund.de
030 – 32091 776
0160 – 966 11204
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