Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1374777.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
29.03.18, 00:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05417
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2017 und Zielvereinbarung 2018, Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
1/5
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Die Vorlage zum Jobcenter Leipzig informiert über:
die Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018.
Abschluss des Jahres 2017
Für das Jahr 2017 standen dem Jobcenter Leipzig Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 46,6
Mio. EUR zur Verfügung, welche zu 95,4 Prozent ausgeschöpft wurden. Die
Verwaltungsausgaben, welche zu ca. 70 Prozent für die Finanzierung von 954,5 Stellen
verausgabt wurden, beliefen sich auf ca. 72,5 Mio. EUR.
Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt hielten im Jahr 2017 an. Erwerbstätigkeit und
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahmen weiter zu. Die Arbeitslosenquote über
beide Rechtskreise sank im Jahresdurchschnitt um 1,1 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent.
Die Ziele zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, zur Senkung der Kosten der Unterkunft,
sowie auch die Integrationsziele, gerechnet auf alle Kunden wurden erreicht. Gleiches gilt für
die Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung in der Kooperation mit der Joblinge AG.
Im Januar 2017 befanden sich 39.135 und im Dezember 2017 38.635
Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug. Gegenüber den Jahren 2016, mit
Dezemberwerten von 40.227 Bedarfsgemeinschaften und 2007, mit Dezemberwerten von
48.245, stellt dies eine sehr positive Entwicklung dar.
Trotz dieses erfreulichen Rückgangs betrug die Senkung der jährlichen Aufwendungen für
die Kosten der Unterkunft und Heizung im Vergleich zum Vorjahr nur ca. 217.000 €.
Hintergrund dieser Entwicklung ist der Anstieg des durchschnittlichen Zahlbetrages für die
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft. Die Steigerung des
Zahlbetrages von 293 € in 2016 auf 305 € pro Monat und Bedarfsgemeinschaft in 2017 hat
unterschiedliche Ursachen, z.B. die Mietpreisentwicklung oder die Zunahme der
Haushaltsgröße der Bedarfsgemeinschaften.
Eine Zielverfehlung von 244 Integrationen besteht bei der Integration von Jugendlichen unter
25 Jahren, der Verbesserung der Prozessqualität und dem Entgegenwirken von
Langleistungsbezug. Die Gründe für die Zielverfehlung hinsichtlich des Langleistungsbezuges begründen sich einerseits durch den Aufwuchs an Bedarfsgemeinschaften mit mehr
als 4 Personen. Gleichzeitig wirkt sich der Zugang geflüchteter Menschen aus den Jahren
2015 und 2016 bestandserhöhend aus. Rund 75 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit
Fluchthintergrund, die im Jahr 2015 in den Rechtskreis SGB II wechselten, wurden im Jahr
2017 Langzeitleistungsbezieher.
Zielvereinbarung für das Jahr 2018
Der IHK- Geschäftsklimaindex zur aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartung der
nächsten 6 Monate in Leipzig prognostiziert eine weiterhin positive Entwicklung des
Leipziger Arbeitsmarktes. Die Agentur für Arbeit prognostiziert für 2018 einen Zuwachs von
7.000 zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und meldet
im Januar 6.585 offene Stellen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von
10,5 Prozent.
Die dynamische Entwicklung Leipzigs und des Leipziger Arbeitsmarktes darf an den Kunden
der Grundsicherung nicht vorbeigehen. Sowohl beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer
Instrumente als auch bei den personellen Ressourcen ist sicherzustellen, dass Wirkung und
Wirtschaftlichkeit auf einem hohen Niveau erreicht werden. Wie auch im vergangenen Jahr
haben die beiden Grundsicherungsträger Agentur für Arbeit und die Stadtverwaltung Leipzig
daher geschäftspolitische Aufträge erteilt und operative Schwerpunkte für das Jobcenter
festgelegt.
3/5
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Integration junger Menschen, der nachhaltigen
und bedarfsdeckenden Integrationsarbeit, der Integration von geflüchteten Menschen in
Gesellschaft und Beschäftigung, dem Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, der öffentlich
geförderten Beschäftigung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung
eines Arbeitsmarktes im Wandel.
Integration junger Menschen:
Stärkung des präventiven Ansatzes der Jugendberufsagentur zum Einstieg in das
Berufsleben,
Befähigung junger Menschen für eine duale Ausbildung,
Rechtskreisübergreifende Ausbildungsplatzvermittlung.
Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration
dauerhafte Vermeidung von Leistungen der Grundsicherung durch Ausbildung und
Arbeit,
nachhaltige Integrationsarbeit
Beschäftigung.
durch
eine
Betreuung
auch
während
der
Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung
frühzeitige Identifikation der Unterstützungsbedarfe,
gezielter Einsatz notwendiger Instrumente.
Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung
Integration besonders förderbedürftiger Kunden durch intensive Beratungsarbeit und
gezielten Instrumenteneinsatz,
besondere Förderung von
Landesprogramm TANDEM,
Unterstützung von Eltern, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Familienbedarfsgemeinschaften,
insbesondere
im
Arbeitsmarkt im Wandel
Steigerung der Arbeitsmarktperspektiven durch Qualifizierung, auch durch
Vermittlung von Kernkompetenzen für die Arbeitswelt 4.0.
Aufbauend auf diesen Schwerpunkten vereinbaren die Grundsicherungsträger mit der
Geschäftsführung des Jobcenters konkrete Ziele. Die Operationalisierung dieser Ziele wird
im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (Anlage 2) dargestellt.
Die dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel belaufen sich auf ca. 43,4
Mio. €. Die geplanten Verwaltungsausgaben betragen ca. 70,5 Mio. €, welche überwiegend
zur Finanzierung von 938,5 Stellen im Zeitraum vom 1.1.2018 bzw. 911,5 Stellen im
Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2018 benötigt werden.
Die Grundsicherungsträger unterstützen die Einwerbung von Landes- und Bundesmitteln für
Kunden mit besonderem Förderbedarf. In 30 Prozent, demnach in 11.600 aller vom
Jobcenter Leipzig betreuten Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren, davon
sind 6.800 alleinerziehend.
4/5
Durch die Einwerbung von 790.000 € über das Landesprogramm TANDEM können damit 60
Bedarfsgemeinschaften gezielt bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz
unterstützt werden. Ziel des Programms ist es, den Kindern den Zugang an Freizeit- und
Berufsorientierungsangeboten zu erleichtern und mindestens ein Mitglied der Familie in den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Programm wird in kommunaler Trägerschaft in Kooperation
mit dem Jobcenter durchgeführt.
Durch das Jobcenter werden derzeit ca. 80 Prozent der arbeitslosen Kunden als
arbeitsmarktfern eingestuft. Bei der Mittelbeplanung des Eingliederungstitels werden ca. 20
Prozent für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, die öffentlich gefördert sind
eingesetzt. Durch die geringere Mittelzuteilung des BMAS für das Jobcenter stehen im
Vergleich zum Vorjahr in 2018 auch weniger Mittel in diesem Bereich zur Verfügung.
Insbesondere die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), welche sozialversicherungspflichtig sind, wurde reduziert. Gleichfalls läuft zum Ende des Jahres das Bundesprogramm
„Soziale Teilhabe“ aus, über welches in Leipzig über 400 Arbeitsplätze gefördert werden. Zur
Unterstützung von Teilnehmenden, welche in der öffentlich geförderten Beschäftigung tätig
sind, beteiligt sich das Jobcenter am Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“. Nach dem
Entwurf des Koalitionsvertrages soll die öffentlich geförderte Beschäftigung neu verhandelt
werden. Ein Programm „Sozial Teilhabe für alle“ befindet sich in der Diskussion, ebenso der
Aktiv-Passiv Transfer.
Anlagen:
Jobcenter Leipzig - Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 (Anlage 1)
Jobcenter Leipzig - Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 (Anlage 2)
5/5
Zielauswertung 2017 und
Zielvereinbarung 2018
Leipzig, 28.02.2018
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Inhaltsverzeichnis
1.
Zielabrechnung 2017 ..................................................................................................... 3
1.1 Zielerreichung 2017 auf einen Blick .................................................................................. 4
1.2 Einschätzung der Zielerreichung 2017.............................................................................. 6
1.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit ............................................................................ 6
1.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ...................................................... 7
1.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ......................................................... 7
1.2.4 Verbesserung der Prozessqualität ............................................................................. 8
1.2.5 Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit ............................................ 10
1.2.6 Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung so gering wie möglich halten ..... 10
1.2.7 Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften..................................................... 11
1.2.8 Termingerechte Vermittlung von Teilnehmern für Joblinge in vereinbarter Anzahl . 11
1.2.9 Monitoring zu nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integrationen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ........................................................... 11
2.
Ziele des Jobcenters Leipzig im Jahr 2018 ................................................................. 13
3.
Glossar ........................................................................................................................ 15
Vorbemerkung zur Herkunft und Vorläufigkeit der Daten:
Die Daten stammen aus dem internen Controllingsystem der BA, sofern keine andere Quelle
angegeben ist. Rückwirkende Änderungen biografischer Daten in den Kundenhistorien
können noch bis zu 3 Monate nach Datenveröffentlichung zu Veränderungen einzelner
Kennzahlen führen.
Seite 2 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1. Zielabrechnung 2017
Erstmals wurden im Jahr 2017 gemeinsame operative Schwerpunkte für das Jobcenter
Leipzig durch die beiden Träger formuliert, auf dem die gemeinsame Zielvereinbarung
und –steuerung sowie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm aufbauen.
Auf Grundlage des bundeseinheitlichen Kennzahlensystems nach § 48a Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden folgende Ziele vereinbart:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und
Reduzierung der Anzahl Langzeitleistungsbezieher
Diese verbindlichen Ziele wurden durch lokale Ziele der Träger (Agentur für Arbeit Leipzig
und Stadt Leipzig) ergänzt (siehe Übersicht im nachfolgenden Kapitel).
Die gemeinsame Zielvereinbarung wurde im März 2017 unterzeichnet.
In den folgenden Kapiteln wird die Zielerreichung 2017 erläutert und die vereinbarten Ziele des Jobcenters für 2018 dargestellt.
Infobox:
Die Erläuterungen zu den einzelnen Kennzahlen können im Internet unter
www.sgb2.info abgerufen werden
Begriffe der Statistik und Abkürzungen werden im Glossar des Berichtes erläutert
Seite 3 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1.1
Zielerreichung 2017 auf einen Blick
Berichtsmonat Dezember 2017
Grundsicherung
Prognosewert (Pw)
Kennzahl
Dez
Prognosewert-Ist in %
Ist J F M A M J J A S O N D
Ist-Ist VJ
aktuell
in %
Zielindikator - Qualitatives Monitoring
2_K100
Summe der LLU in Mio. €
JFW
183,800
175,535
-4,5
-0,2
JFW
153,499
146,226
-4,7
-7,1
Summe der LUH in Mio. €
JFW
143,370
141,215
-1,5
-0,2
Einsparungen KdU durch das Team 50plus
JFW
1.073.520 €
*
*
*
2_K100oa *1 Summe der LLU in Mio. € ohne Asyl/Flucht
Ziel
J FMAMJ J A SOND
aktuell
Zielindikatoren - Zielvereinbarung
2_K200
Integrationsquote in %
GII_20016
Integrationsquote ohne Asyl/Flucht
*1
JFW
28,5
29,1
JFW
31,0
30,7
2,2
-1,3
-0,9
0,1
38,7
24,1
▲ ▲ ▲
GII_20015
Integrationsquote Asyl/Flucht
*2
JFW
13,0
18,0
JFW
38,3
33,8
Bestand Langzeitleistungsbezieher
JDW
31.444
31.554
Anzahl Bedarfsgemeinschaften
gJDW
40.500
38.635
Anzahl Teilnehmer Joblinge (Klassik)
JFW
80
81
1,3
Anzahl Teilnehmer Joblinge (Kompass)
JFW
70
70*7
0,0
100,0
87,4
Integrationsquote U25 ohne Asyl/Flucht
2_K300
*1
-11,6
▼ ▼ ▼ ▼ ▼
0,3
-5,0
-4,0
Qualitätskennzahlen
K_II015
Index aus Kundenzufriedenheit in Noten *3
GJW
2_Q200
Index aus Prozessqualität in %
JFW
2,49
2,9
-12,6
-15,5
Monitoring Qualitative Indikatoren
GII_81070
Anteil bedarfsdeckende Integrationen *4
GII_85100
Anteil kontinuierliche Beschäftigung in %
2_K3E1
RII_71500
JFW
45,6
-0,5
GJW
59,9
1,3
Integrationsquote LZB
JFW
22,0
4,4
Bestand LZB mit Dauer über 4 Jahre *6
MW
21.017
-7,0
*5
*1 nicht berücksichtigt w erden die acht zugangsstärksten Asyl-Herkunftsländer (Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien)
*2 berücksichtigt w erden die acht zugangsstärksten Asyl-Herkunftsländer (Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien)
*3 Ist (GJW) beinhaltet die Werte des 2. HJ 2017
*4 Timelag 6 Monate
*5 Timelag 12 Monate
*6 Datenstand: Juni 2017
Aufgrund begrenzter Aufnahmekapazität von Teilnehmern in das Projekt Joblinge Kompass, w urde sich mit dem Träger auf 23 Plätze im letzten Durchgang geeinigt (statt 30).
Die 7 Eintritte w erden im ersten Durchgang 2018 nachgeholt.
*7
Infobox:
Seite 4 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Neben der Integrationsquote wird die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(LLU) stark durch Flucht/Asyl beeinflusst. Daher wird bei der Zielgröße LLU eine
Nachhaltung nach „Gesamt“ und „ohne Asyl/Flucht“ und bei der Integrationsquote eine
Differenzierung nach „Gesamt“, ohne Asyl/Flucht“ und „nur Asyl/Flucht“ vorgenommen.
Seite 5 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1.2
Einschätzung der Zielerreichung 2017 im Detail
Von den zwischen beiden Trägern (Agentur für Arbeit und Stadt Leipzig) und dem Jobcenter vereinbarten Zielen, Erwartungs- bzw. Prognosewerten wurden folgende erreicht
bzw. übertroffen:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Erreichung des Prognosewerts der Summe
von Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU))
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Erreichung der Integrationsquote)
Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten
Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt
Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter
Zahl
Die Ziele
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Verringerung des Bestands an
Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt)
Verbesserung der Prozessqualität
Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25)
wurden nicht erreicht.
1.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Das Ziel wurde erreicht.
Messgröße
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW)
Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist abs.
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
Ist VJ
183.800.008 € 175.534.595 €
-8.265.413 €
-4,5
-0,2
175.885.175 €
153.499.000 € 146.226.200 €
-7.272.800 €
-4,7
-7,1
157.434.769 €
Die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt lagen zum Jahresende bei rund 175,5
Mio. € und waren um rund 350.500 EUR niedriger als im Vorjahr.
Infobox:
Die Prognosewerte für LLU werden zentral durch die Bundesagentur für Arbeit den
Jobcentern übermittelt.
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird an der Summe der Ausgaben für LLU gemessen. Hierzu gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.
Die LUH, sonstige kommunale Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge zählen
nicht dazu.
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Das Ziel wurde erreicht.
Messgröße
Integrationsquote (JFW)
Zielwert 2017
28,5
ELB (JDW)
Anzahl Integrationen (JFW)
Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
Anzahl Integrationen (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
29,1
0,6
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
2,2
14.129
299
31,0
30,7
-0,3
-1,3
29,5
14.588
-0,9
0,1
42.413
30,7
45.842
13.143
13.027
-116
13,0
18,0
5,0
14.065
38,7
24,1
6.108
795
Ist VJ
49.440
13.830
ELB (JDW)
Anzahl Integrationen (nur Asyl/Flucht) (JFW)
Soll-Ist abs.
48.521
ELB (JDW)
Integrationsquote (nur Asyl/Flucht) (JFW)
Ist
14,5
3.598
1.102
307
523
Die Integration in Arbeit ist dem Jobcenter im abgelaufenen Jahr besser gelungen als
geplant. 14.129 Menschen konnten durch die Vermittlungsbemühungen des Jobcenters in
Arbeit und Ausbildung integriert werden.
Die Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den wichtigsten Herkunftsländern von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Afghanistan, Eritrea, Irak,
Iran,
Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) ist in 2017 gut gelungen. Mit 1.102 Integrationen bei
dem höchsten durchschnittlichen ELB-Bestand (6.108) in Sachsen rangiert das Jobcenter
Leipzig auf einem guten 3. Rang (IQ Asyl/Flucht 38,7%).
Die Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) wurde zum Jahresende knapp verfehlt (Soll-Ist 0,9%), dennoch konnten insgesamt 13.027 Integrationen in Arbeit und Ausbildung realisiert werden. Das Jobcenter belegt mit einer Quote von 30,7% den zweiten Rang in
Sachsen und den 4. Rang im Vergleich mit Jobcentern des gleichen Typs.
Infobox:
Gemessen wird das Ziel über die Integrationsquote (IQ). Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen im Jahr 2017 zum durchschnittlichen Bestand der ELB im Jahr
2017 ins Verhältnis gesetzt.
1.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Das Ziel wurde nicht erreicht.
Messgröße
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (JDW)
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist abs.
31.444
31.554
110
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
0,3
-5,0
Ist VJ
33.204
Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt konnte im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.650 (5,0%) reduziert werden. Aufgrund des zunehmenden
Zugangs von Personen im Kontext Asyl/Flucht (Ist-Ist VJ +700 Personen im Jahresdurchschnitt) hat sich die Reduzierung der LZB im 2. Halbjahr deutlich abgeschwächt. Zwar
konnten LZB ohne Personen im Kontext Asyl/Flucht um rund 2.350 Personen im Jahresdurchschnitt reduziert und die gute Integrationsquote LZB im Vergleich zum Vorjahr
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
nochmals gesteigert werden, dennoch wurde das Ziel von 31.444 LZB knapp verfehlt
(+0,3%; 110 Personen).
Die ursprünglich vom Jobcenter geplante Reduzierung um 4,4% wurde erreicht, die Zielverfehlung ergibt sich durch den pauschalen Aufschlag von 0,9%-Pkt., den die Regionaldirektion Sachsen im Rahmen der gesamtsächsischen Planung allen Jobcentern in Sachsen, ohne Berücksichtigung des unterschiedlichen Zugangsrisikos von Kunden im Kontext
Flucht/Asyl in den Langzeitleistungsbezug, auferlegt hat.
1.2.4 Verbesserung der Prozessqualität
Das Ziel wurde nicht erreicht.
Messgröße
Index Prozessqualität
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist in %
Ist VJ
100,0
87,4
-12,6
105,5
Der Index setzt sich aus 5 Qualitätsindikatoren bzw. Mindeststandards in der Arbeit des
Jobcenters zusammen.
Die Ergebnisse der Einzelindikatoren gehen dabei in gleicher Gewichtung (jeweils 20 %) in
den Prozessindex ein.
Folgende Arbeitsprozesse bilden den Wert des Index ab:
Erstberatung Ü 25: bei mindestens 80 % der Neukunden findet das Erstgespräch
innerhalb von 15 Arbeitstagen statt
Erstberatung U25: bei mindestens 80 % der Neukunden U 25 findet das Erstgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen statt
Angebot U25: mindestens 80 % der Neukunden U25 erhalten innerhalb von 30 Arbeitstagen ein Angebot
Eingliederungsvereinbarungen im Bestand: mindestens 80 % aller ELB verfügen
über eine abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung (EinV)
Bearbeitungsdauer: die Bearbeitung von Erstanträgen erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen
Der Zielwert für den Index Prozessqualität ist 100. Sollten die Ergebnisse einzelner Prozesse
besser als die Zielformulierung sein, ist ein Index größer 100 möglich (z.B. bei einer Bearbeitungsdauer von unter 14 Arbeitstagen).
Die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen ist im Jahresverlauf durch Rückstände angestiegen, lag aber zum Jahresende unterhalb des Solls von 14 Tagen (13,8 Tage).
Die Rückstände im Erstantragsservice konnten durch freiwillige Mehrarbeit an Samstagen
reduziert werden. Eine Prozessanalyse der Schnittstellen in den Eingangszonen hat darüber
hinaus Erkenntnisse zu Schwachstellen im Verfahren hervorgebracht, die behoben werden
(u.a. Vermessung des Konzeptes der Kundensteuerung und Qualifizierung der Mitarbeiter)
Die Mindeststandards in der Erstberatung U25 (50,0%), Ü25 (73,1%) und beim Angebot
U25 (56,8%) sowie bei Eingliederungsvereinbarungen im Bestand (79,7%) konnten nicht
eingehalten werden (Sollwert je Indikator liegt jeweils bei 80%).
Zur Verbesserung der Prozessqualität wurde eine Analyse der vorhandenen Prozesse zu
den Mindeststandards vorgenommen und Maßnahmen zur sukzessiven Anpassung ergriffen. Hintergrund der Zielverfehlung war insbesondere eine bundesweit veränderte Kennzahlen- bzw. Messkonzeptauslegung.
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Seite 9 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1.2.5 Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit
Das Ziel wurde nicht erreicht.
Messgröße
Integrationsquote U25 (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
Zielwert 2017
38,3
ELB U25 (ohne Asyl/Flucht) (JDW)
Anzahl Integrationen U25 (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
Ist
Soll-Ist abs.
33,8
-4,5
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
-11,6
Ist VJ
-11,6
38,3
5.483
2.100
1.855
5.793
-245
2.218
Trotz der zweithöchsten Integrationsquote im Vergleich der sächsischen Jobcenter fehlen
245 Integrationen durch Einmündungen in Ausbildung und Integrationen in Arbeit zum
Zielwert.
Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen wurde aufgrund eines schwächeren letzten
Jahresdrittels deutlich verfehlt (Soll-Ist -11,6%) und hat sich im Vergleich zum Vorjahr
verschlechtert (-11,6% zum VJ). Im Vergleich mit Jobcentern des gleichen Typs rangiert
Leipzig auf Rang 4.
Ursächlich dafür könnten die fehlenden Einmündungen in Berufsausbildung sowie der
intensive Ressourceneinsatz im Rahmen der Aktivitäten zur Umorganisation sein.
Nach Abschluss der Organisationsveränderung und der Betreuung von unter 25-Jährigen
in 3 Teams sowie die differenzierte Betreuung nach Staatsangehörigkeit ist in 2018 ein
Performancesprung zu erwarten.
Infobox:
Das Zielergebnis wird über die IQ U25 ohne Asyl abgebildet. Dabei wird von drei
Teams U25 des Jobcenters Leipzig die kumulierte Anzahl aller Integrationen von ELB
ohne Asyl/Flucht im Alter zwischen 15 und 25 Jahren zum Bestand an ELB ohne
Asyl/Flucht zwischen 15 und 25 Jahren im Jahresdurchschnitt ins Verhältnis gesetzt.
1.2.6 Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung so gering wie möglich
halten
Das Ziel wurde erreicht.
Messgröße
Leistungen für Unterkunft und Heizung (JFW)
Einsparungen durch das Team 50plus (JFW)
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist abs.
143.370.000 € 141.214.615 €
-2.155.385 €
1.073.520 €
*
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
Ist VJ
-1,5
-0,2
141.431.000 €
-
-
1.151.415 €
* Die Daten zur Ersparnis liegen frühestens 3 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres vor.
Ausgaben für Unterkunft und Heizung lagen bei rund 141,2 Mio. EUR und damit rund 2,2
Mio. EUR unterhalb des Zielwertes. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Rückgang rund
217.000 EUR (-0,2%).
Die Höhe der Einsparungen aufgrund der zusätzlichen Integrationen durch das Team
50plus ist aktuell nicht auswertbar und steht erst nach Einarbeitung aller Einkommensnachweise voraussichtlich im Mai 2018 zur Verfügung. Das Ziel zum Jahresende ist eine
Einsparung von 1,074 Mio. €.
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
1.2.7 Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften
Das Ziel wurde erreicht.
Messgröße
Anzahl Bedarfsgemeinschaften (gJDW)
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist abs.
40.500
38.635
-1.865
Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in %
-4,6
-4,0
Ist VJ
40.227
Die Anzahl Bedarfsgemeinschaften entwickelte sich in 2017 günstig, wie aktuelle Hochrechnungen zeigen. Aktuell sind rund 38.600 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt im Bestand und damit 1.900 weniger als die Zielsetzung von 40.500.
Infobox:
Die Daten zur Zielnachhaltung werden vom Statistik-Service der Bundesagentur für
Arbeit nach dreimonatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund liegen
aktuell nur die Daten bis einschließlich des Berichtsmonats Oktober 2017 vor. Die Monate November und Dezember sind als vorläufig hochgerechnete Werte in den Jahresdurchschnittswert eingeflossen.
1.2.8 Termingerechte Vermittlung von Teilnehmern für Joblinge in vereinbarter Anzahl
Das Ziel wurde erreicht.
Messgröße
Zielwert 2017
Ist
Soll-Ist abs.
Soll-Ist in %
Ist VJ
Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Kompass) (JFW)
70
70
0
0
30
Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Klassik) (JFW)
80
81
1
1,3
113
2
2
Aufgrund der begrenzten Aufnahmefähigkeit von Teilnehmern in das Projekt Joblinge Kompass, w urde sich mit dem Träger auf 23 Plätze im letzten Durchgang geeinigt
(statt 30).
Die 7 Eintritte in das Projekt Joblinge Kompass w erden beim ersten Durchgang im Jahr 2018 nachgeholt.
Das Projekt Joblinge, das sich auf die Vorbereitung Jugendlicher auf eine betriebliche Ausbildung konzentriert, wurde unter der Bezeichnung Kompass speziell für junge Flüchtlinge
und Asylberechtigte ausgerichtet.
70 Teilnehmer waren in 2017 für diese Maßnahme vorgesehen. In Abstimmung mit der Joblinge gAG wurden 7 Eintritte auf den Jahresanfang 2018 gelegt. Sie zählen in der Zielabrechnung in das Geschäftsjahr 2017. Somit wurde das vereinbarte Ziel erreicht.
Im Joblinge Klassik Programm konnten insgesamt 81 Jugendliche vom Jobcenter Leipzig
für die Teilnahme gewonnen und vorbereitet werden. Damit wurde der Zielwert übertroffen.
1.2.9 Monitoring zu nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer des Verbleibs nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Daten liefern Informationen über die Nachhaltigkeit der Integrationen des Jobcenters Leipzig. Anhand der Übersicht ist eine positive EntSeite 11 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
wicklung beim dem Verbleib der ELB in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erkennbar.
Integrationen
von ELB in svpflichtige
Beschäftigung
(BerufsausMonat der
bildungen
Beschäftigungs- zählen nicht
aufnahme
dazu)
Verbleib von ELB mit sv-pflichtiger Beschäftigungsaufnahme in Beschäftigung
absolut
Anteil an insgesamt in %
darunter
sv-pflichtig beschäftigt nach …
3 Monaten
6 Monaten
12 Monaten
darunter
an allen drei
Zeitpunkten
sv-pflichtig
beschäftigt
darunter
sv-pflichtig beschäftigt nach …
3 Monaten
6 Monaten
12 Monaten
darunter
an allen drei
Zeitpunkten
sv-pflichtig
beschäftigt
Apr 15
1.226
916
856
835
671
74,7
69,8
68,1
54,7
Mai 15
1.118
895
809
778
652
80,1
72,4
69,6
58,3
Jun 15
1.217
930
852
848
694
76,4
70,0
69,7
57,0
Jul 15
1.102
794
696
730
552
72,1
63,2
66,2
50,1
Aug 15
1.082
807
711
715
577
74,6
65,7
66,1
53,3
Sep 15
1.354
1.050
946
974
778
77,5
69,9
71,9
57,5
Okt 15
1.207
876
814
851
661
72,6
67,4
70,5
54,8
Nov 15
1.310
871
841
884
641
66,5
64,2
67,5
48,9
Dez 15
1.071
711
692
723
539
66,4
64,6
67,5
50,3
Jan 16
848
653
610
579
481
77,0
71,9
68,3
56,7
Feb 16
996
778
736
670
577
78,1
73,9
67,3
57,9
Mrz 16
1.105
866
801
734
624
78,4
72,5
66,4
56,5
Apr 16
1.236
975
912
843
719
78,9
73,8
68,2
58,2
Mai 16
1.095
840
770
743
605
76,7
70,3
67,9
55,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Im Rahmen des Monitorings ist ersichtlich, dass zwei von drei integrierten Personen im
Mai 2016 sich 12 Monate später noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Mehr
als die Hälfte der integrierten Personen befindet sich zu allen drei Betrachtungszeitpunkten (nach 3, 6 und 12 Monaten) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das Jobcenter Leipzig befindet sich dahingehend im bundesweiten Vergleich in der oberen Hälfte der Jobcenter (Platz 192 von 407).
Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen ist mit 45,6% leicht rückläufig (JFW)
(-0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr). Das bedeutet, dass fast die Hälfte der durch das Jobcenter vermittelten Arbeitsstellen auskömmlich für den Lebensunterhalt der vermittelten
Person und den Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft sind. Dies wirkt sich positiv auf
die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft aus
und trägt zur langfristigen Verringerung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei.
Infobox:
Im Mai 2016 haben 1.095 ELB des Jobcenters Leipzig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Davon waren 3 Monate später noch 840 Personen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 76,7%.
Der Verbleib in der Beschäftigung wird zu 3 Zeitpunkten (3, 6 und 12 Monate nach Integration) gemessen. An allen 3 Zeitpunkten befanden sich 55,3% der 1.095 integrierten ELB aus Mai 2016 in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Seite 12 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
2. Ziele des Jobcenters Leipzig im Jahr 2018
Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig haben gemeinsame operative Schwerpunkte für
die Geschäftsführung definiert, auf dem die gemeinsame Zielvereinbarung und -steuerung
sowie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm im Jahr 2018 aufbauen:
Integration junger Menschen
Nachhaltige und bedarfsdeckende Integrationen
Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung
Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung
Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel, insbesondere des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt 4.0/Digitalisierung“
Zur Umsetzung der gemeinsamen Trägerschwerpunkte werden analog des Vorjahres Ziele
mit der Geschäftsführung abgeschlossen (nachfolgende Tabelle). Der Abschluss der
Zielvereinbarung ist für März 2018 geplant. Die Strategien und geplanten Aktivitäten zur
Umsetzung werden im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 erläutert.
I) Integration in Arbeits- und Ausbildungsmarkt und Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Messgröße
Zielwert 2018
Integrationsquote (JFW)
29,8
nachrichtlich: Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) (JFW)
31,2
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (JDW)
Index aus Prozessqualität (JFW)
31.586
100,0
Insgesamt wird über alle Altersgruppen mit einem abgeschwächten ELB-Rückgang um 6,6%
auf 39.813 Personen im Jahresdurchschnitt 2018 gerechnet. Ausgehend von einer weiteren
Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden 13.000 Integrationen in 2018
prognostiziert, was einer Erhöhung der Integrationsquote ohne Asyl/Flucht gegenüber dem
Vorjahr um 0,7 Prozentprunkte entspricht. Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern soll
auf 31.586 Personen begrenzt (Vorjahr: 31.554) und nach Möglichkeit entsprechend der
sozio-demografischen Rahmenbedingungen (Zunahme der Haushaltsgröße der Bedarfsgemeinschaften und Zugang weiterer Personen mit Fluchthintergrund in den Langzeitbezug)
durch eine verbesserte Integrationsarbeit in spezialisierten Teams abgebaut werden.
II) Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Messgröße
Anzahl Bedarfsgemeinschaften (gJDW)
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW)
nachrichtlich: Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Asyl/Flucht1) (JFW)
Zielwert 2018
37.500
174.481.387 €
139.646.021 €
Leistungen für Unterkunft und Heizung (JFW)
143.370.000 €
Einsparungen durch das Team 50plus (JFW)
1.073.530 €
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Der Bestand an Bedarfsgemeinschaften von 38.645 um weitere 1.135 auf 37.500 abgebaut
werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (Leistungen für Unterkunft und Heizung)
sollen den Prognosewert von 143,370 Mio. Euro nicht überschreiten (IST Vorjahr: rund 142,2
Mio. EUR). Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den Prognosewert von rund 174,5
Mio. EUR nicht überschreiten (IST Vorjahr: rund 175,5 Mio. EUR).
III) Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit
Messgröße
Integrationsquote U25 (ohne Ausländer) (JFW)
Zielwert 2018
35,5
Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Klassik) (JFW)
80
Die Integrationsquote U 25 soll um 1,7 Prozentpunkte auf 35,5 % werden (Vorjahr 33,8
%). In das Joblinge Klassik Programm sollen 80 geeignete Teilnehmer zugewiesen werde.
IV) Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung
Messgröße
nachrichtlich: Integrationsquote (nur Asyl/Flucht1) (JFW)
Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Kompass) (JFW)
Zielwert 2018
22,5
60
Rund 7.800 geflüchtete Menschen stehen im Fokus der Integrationsbemühungen des Jobcenters. Über 1.600 soll in 2018 in Arbeit und Ausbildung integriert werden, was einer Steigerung der Integrationsquote Asyl/Flucht um 4,5 Prozentpunkte entspricht (Vorjahr: 18 %).
Im zweiten Programmzyklus Joblinge Kompass (2018 bis 2020) sollen insgesamt 140 Jugendliche am Programm teilnehmen und in eine duale Ausbildung einmünden (erster Programmzyklus 2016/2017: 100 Jugendliche). Im 2018 sollen 60 geeignete Jugendliche zugewiesen werden.
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Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
3. Glossar
Bedarfsdeckende Integration
Eine Integration eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gilt dann als bedarfsdeckend, wenn der Leistungsbezug nach der Integration beendet werden kann. Dazu wird
3 Monate nach der Integration untersucht, ob der betreffende erwerbsfähige Leistungsberechtigte noch im Regelleistungsbezug SGB II ist. Der zeitliche Abstand ist notwendig,
da Einkommen aus Erwerbsarbeit üblicherweise zeitlich verzögert zum Arbeitsbeginn
zufließt. Zu beachten ist, dass diesem Messmodell keine eindeutige Kausalität von Aufnahme einer Beschäftigung und Beendigung des Leistungsbezugs zugrunde liegt. Der
Leistungsbezug kann auch aus anderen Gründen geendet haben. Beispiele hierfür sind
die Erzielung eines anderweitigen anzurechnenden Einkommens, die Änderung der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft oder aber auch die Beschäftigungsaufnahme
einer anderen Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Bedarfsgemeinschaft (BG)
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben
Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet,
dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht
erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf
absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Gleitender Jahreswert (GJW) bzw. gleitender Jahresdurchschnittswert (gJDW)
Ergibt sich durch die Addition der 11 Vormonate und des Berichtsmonats. Somit wird ein
Jahreswert unabhängig vom Kalenderjahr errechnet.
Beispiel: GJW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte Oktober 2016 bis
September 2017.
Integrationsquote (IQ)
Die Integrationsquote wird errechnet aus Summe der Integrationen von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB) seit Beginn des Berichtsjahres dividiert durch den durchschnittlichen Bestand aller ELB der Vormonate multipliziert mit 100.
Seite 15 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Teilgrößen der Integrationsquote:
Die Summe der Anzahl Integrationen von Berichtsmonat Januar bis einschließlich
des betrachteten Berichtsmonats stellt das Ergebnis im Zähler dar.
Der durchschnittliche Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Nenner ergibt sich mittels Addition der Bestände der entsprechenden Vormonate geteilt durch deren Anzahl. Dabei werden alle ELB betrachtet, die am jeweiligen Messzeitpunkt Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Hinweis: Eine Integration liegt vor, wenn ein ELB eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder
eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Jahresdurchschnittswert (JDW) bzw. gleitender Jahresdurchschnittswert (gJDW)
Ergibt sich durch die Addition der Vormonate und Berichtsmonats im Berichtsjahr geteilt
durch deren Anzahl.
Beispiel: JDW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte von Januar 2017 bis
September 2017 geteilt durch 9 Monate.
Jahresfortschrittswert (JFW)
Stellt die Summe der Berichtsmonate Januar bis einschließlich des betrachteten Berichtsmonats im Berichtsjahr dar.
Beispiel: JFW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte von Januar 2017 bis
September 2017.
Langzeitarbeitslosigkeit (LZA)
Personen gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend keine Beschäftigung haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, sich bei einer Agentur für Arbeit
oder einem Jobcenter persönlich arbeitslos gemeldet haben und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen (§16 SGB III, § 53a SGB II). Langzeitarbeitslos sind
Arbeitslose, die zwölf Monate und länger durchgehend arbeitslos sind (§18 Abs. 1 SGB
III).
Wird die Arbeitslosigkeit z. B. durch eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Arbeitsgelegenheit oder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme unterbrochen, beginnt die Dauer der Arbeitslosigkeit wieder von vorne und die Personen werden nicht mehr als langzeitarbeitslos gezählt. Davon ausgenommen sind allerdings insbesondere Aktivierungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Krankheitszeiten bis zu sechs Wochen, die für die Messung der Langzeitarbeitslosigkeit unschädlich sind.
Auf den Rechtskreis kommt es dabei nicht an – nicht alle Langzeitarbeitslosen sind in
der Grundsicherung und nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitarbeitslos.
Langzeitleistungsbezieher (LZB)
Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den
vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren (§ 6 Abs. 1 RVO
zu § 48a SGB II).
Seite 16 von 17
Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018
Eine Person wird dann als LZB gezählt, wenn sie von den als Betrachtungszeitraum
festgelegten 730 Tagen (per Definition 2 * 365 Tage) mindestens 638 Tage (per Definition 730 Tage / 24 Monate * 21 Monate) bestandsrelevant als ELB war, wobei der Stichtag mitgerechnet wird.
Es kommt nicht darauf an, ob die Person arbeitslos, in einer Maßnahme, krank oder aus
sonstigen Gründen nicht verfügbar war – relevant ist nur der Leistungsbezug bzw. dessen Dauer.
Nachhaltigkeit der Integrationen (i.R.d. qualitativen Monitorings)
Über einen Personenabgleich mit den Informationen aus der Beschäftigungsstatistik
(BST) kann für Personen, die in der Grundsicherungsstatistik SGB II erfasst sind, der
Verbleib in der BST ermittelt werden. Ausgehend von einer Startkohorte – den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im JC Leipzig bspw. Mai 2016 – werden diese Personen
dahingehend überprüft, ob an einem späteren Stichtag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmeldung vorliegt oder nicht. Das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmeldung zum Verbleibszeitpunkt bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Person keine Leistungen nach dem SGB II bezieht. Ebenso muss eine
Person, die zum Verbleibszeitpunkt z.B. nach 12 Monaten in svpfl. Beschäftigung steht,
nicht durchgängig bzw. nicht durchgängig beim gleichen Arbeitsgeber beschäftigt gewesen sein.
Da Beschäftigungsrelevante Sachverhalte in der Beschäftigungsstatistik erst mit einer
Wartezeit von sechs Monaten abgebildet werden können und der letzte Verbleibszeitpunkt 12 Monate nach Beschäftigungsaufnahme liegt, kann die Nachhaltigkeit von Integrationsergebnissen erst nach 18 Monate festgestellt werden.
Sonstige Abkürzungen
VJ: Vorjahr
Ist-Ist VJ: Veränderung im Vorjahresvergleich
Seite 17 von 17
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2018
Herausgeber
Jobcenter Leipzig
Georg-Schumann-Str. 150
04159 Leipzig
Redaktion
Martin Richter
Redaktionsschluss
Dezember 2017
E-Mail
jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
Telefon
0341 913 10705
Telefax
0341 913 11111
Internet
www.jobcenter-leipzig.de
Bildquellen
Rainer Sturm / pixelio.de
Hinweis:
© Jobcenter Leipzig
Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und Einsendung eines
Belegexemplars
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Inhaltsverzeichnis
1.
VORBEMERKUNGEN ..................................................................................................................... - 5 -
2.
GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE 2018 ..................................................................... - 5 -
3.
LAGE AM ARBEITS- UND AUSBILDUNGSMARKT ...................................................................... - 5 -
4.
STRATEGIEN UND AKTIVITÄTEN ............................................................................................... - 12 INTEGRATION JUNGER MENSCHEN ..................................................................................................... - 12 4.1.1
Ausgangslage ................................................................................................................................... - 12 -
4.1.2
Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 13 -
4.1.3
Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 14 -
4.1.4
Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 14 -
NACHHALTIGE UND BEDARFSDECKENDE INTEGRATION ........................................................................ - 15 4.2.1
Ausgangslage ................................................................................................................................... - 15 -
4.2.2
Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 16 -
4.2.3
Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 17 -
4.2.4
Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 17 -
INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN IN GESELLSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG ..................... - 18 4.3.1
Ausgangslage ................................................................................................................................... - 18 -
4.3.2
Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 19 -
4.3.3
Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 20 -
4.3.4
Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 21 -
ABBAU VON LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT UND ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE BESCHÄFTIGUNG .................. - 21 4.4.1
Ausgangslage ................................................................................................................................... - 21 -
4.4.2
Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 23 -
4.4.3
Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 24 -
4.4.4
Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 25 -
BEITRAG ZUR SICHERUNG DES FACHKRÄFTEBEDARFS UNTER BERÜCKSICHTIGUNG EINES ARBEITSMARKTES
IM W ANDEL, INSBESONDERE DES SICH ABZEICHNENDEN MEGATRENDS „ARBEITSWELT 4.0/DIGITALISIERUNG“
- 26 -
4.5.1
Ausgangslage ................................................................................................................................... - 26 -
4.5.2
Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 26 -
4.5.3
Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 27 -
4.5.4
Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 28 -
5.
RESSOURCEN UND PERFORMANCEPOTENZIAL .................................................................... - 28 -
6.
SCHLUSSBEMERKUNG ............................................................................................................... - 29 -
7.
ANHANG ........................................................................................................................................ - 30 -
Seite 3 von 36
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 – Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig in 2017 ........................................................................................ - 6 Abbildung 2 – Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften in 2017 ....................................... - 6 Abbildung 3 – Verteilung Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen ..................................................................................... - 7 Abbildung 4 – Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach Anzahl der Kinder ........................................................................................ - 7 Abbildung 5 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig ....................................................... - 7 Abbildung 6 – sv-pflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen, Veränderung ggü. Vorjahresquartal ........................................ - 8 Abbildung 7 – Entwicklung des Bestandes an gemeldeten Arbeitsstellen ............................................................................................ - 8 Abbildung 8 – Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen ...................................................................................... - 9 Abbildung 9 – Bewerber und Berufsausbildungsstellen – Top 10 der Berufe im Berichtsjahr 2016/2017 ........................................... - 10 Abbildung 10 – Top 10 Berufe: Seit Beginn des Berichtsjahres Berufsausbildungsstellen ................................................................. - 11 Abbildung 11 – Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit SGB II.......................................................................................................... - 12 Abbildung 12 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Schulabschluss ............................................................................................... - 12 Abbildung 13 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Berufsabschluss .............................................................................................. - 13 Abbildung 14 – Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte ................................................................................................... - 15 Abbildung 15 – Entwicklung deutscher und ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ...................................................... - 18 Abbildung 16 – Entwicklung Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit .......................................................................................... - 22 Abbildung 17 – Organigramm Jobcenter Leipzig ............................................................................................................................... - 36 -
Tabelle 1 – Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen ........................................................................ - 9 Tabelle 2 – Berufsausbildungsstellen nach zuständiger Stelle im Berichtsjahr 2016/2017 ................................................................. - 11 Tabelle 3 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration junger Menschen.................................................................................. - 14 Tabelle 4 – Handlungsansätze und Instrumente: Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration ....................................................... - 17 Tabelle 5 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung............ - 20 Tabelle 6 – Langzeitarbeitslose SGB II nach Personenmerkmalen .................................................................................................... - 22 Tabelle 7 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung .......... - 24 Tabelle 8 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung .......... - 27 Tabelle 9 – statistische Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II .................................................................................... - 30 Tabelle 10 – Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen .......................................................... - 31 Tabelle 11 – Regelinstrumente zur Anbahnung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung ......................................................... - 32 Tabelle 12 – Beispiele für spezifische Förderprojekte und Programme für Jugendliche ..................................................................... - 33 Tabelle 13 – Maßnahmen, Programme und Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarkintegration von Migrantinnen und Migranten- 34 Tabelle 14 – Standorte des Jobcenters Leipzig ................................................................................................................................. - 36 -
Seite 4 von 36
1. Vorbemerkungen
Die positive Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit
hat neue Tiefstwerte erreicht und die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen
sind, ist weiter zurückgegangen. Auf der anderen Seite gehören der demografisch bedingte Mangel an
Fachkräften und die Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen mit qualifiziertem Personal für viele
Unternehmen und quer durch alle Branchen heute zum Tagesgeschäft.
Hinzu kommt, dass der technologische Wandel und die globalen Megatrends neue Leitplanken für die
strategische Ausrichtung des Jobcenters Leipzig setzen. Arbeit und Leben werden sich mit dem Trend hin zu
einer Arbeitswelt 4.0 in den kommenden Jahren spürbar und nachhaltig verändern. Diesen Entwicklungen wird
das Jobcenter Leipzig Rechnung tragen und sein Maßnahme- und Instrumentenportfolio entsprechend planen
und gestalten.
Um an die gute Entwicklung der vergangenen Jahre anzuknüpfen, ist es entscheidend, dass allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – ihren individuellen Potenzialen und Voraussetzungen entsprechende
– Angebote unterbreitet werden, die geeignet sind, Wege in einen sich wandelnden Arbeits- und
Ausbildungsmarkt zu ebnen. Dafür existiert kein Standardverfahren. So heterogen wie die betreuten
Menschen und ihre Fähigkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die Integrationsstrategien und Instrumente,
die zum Erfolg führen.
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm macht die geschäftspolitische Schwerpunktsetzung
des Jahres 2018 transparent und zeigt auf, mit welchem Mix an Maßnahmen, Instrumenten und Strategien die
gesetzlich festgelegten Ziele – Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug – erreicht werden sollen.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig wurde in der
Trägerversammlung im Dezember 2017 unter Beachtung der geschäftspolitischen Schwerpunktsetzung der
beiden Träger – Stadt Leipzig und Agentur für Arbeit Leipzig – abgestimmt.
Der örtliche Beirat hat in seiner Funktion als beratendes Fachgremium die Erstellung dieses Programms
ebenso unterstützt, wie die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig.
2. Geschäftspolitische Schwerpunkte 2018
Der Vorstandsbrief der Bundesagentur für Arbeit definiert bundeseinheitliche geschäftspolitische
Handlungsfelder, die durch den geschäftspolitischen Auftrag der Träger um die folgenden lokalen
Schwerpunkte für 2018 konkretisiert wurden:
Integration junger Menschen
Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration
Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung
Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung
Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel,
insbesondere des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt 4.0/Digitalisierung“
3. Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Rückgang der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig hat sich positiv entwickelt und ist weiter rückläufig.
Im Oktober 2017 verzeichnet die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit 21.476 arbeitslose Männer
und Frauen (Vorjahr 23.770). Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,2 % (Vorjahr 8,1 %).
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Rund 70 % der Arbeitslosen gehören zum Rechtskreis SGB II. Im Oktober 2017 wurden 15.230 arbeitslose
Menschen vom Jobcenter Leipzig betreut (Vorjahr 18.510).
Abbildung 1 – Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig in 2017
26.000
24.999
24.965
24.357
23.833
23.042
24.000
23.386
22.784
22.769
22.141
21.476
22.000
Stadt Leipzig gesamt
20.000
18.000
17.532
Jobcenter Leipzig
17.464
17.204
16.846
16.404
16.340
16.190
15.951
15.583
16.000
15.230
14.000
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Dass die Aufnahmefähigkeit und Umschlagsdynamik auf dem Leipziger Arbeitsmarkt hoch sind und auch den
Menschen in der Grundsicherung Chancen eröffnet, zeigt die Statistik zu den Zugängen in und den Abgängen
aus der Arbeitslosigkeit. Seit Jahresbeginn sind bis Oktober 2017 rechtskreisübergreifend 65.462 Zugänge in
die Arbeitslosenstatistik zu verzeichnen. 35 % der Zugänge erfolgten aus Erwerbstätigkeit (darunter 1.
Arbeitsmarkt, 2. Arbeitsmarkt und Selbständigkeit) und 30 % aus Ausbildung und Qualifizierung.
Den Zugängen in die Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 stehen 67.576 Abgänge gegenüber. Die Abgänge aus der
Arbeitslosigkeit erfolgten in 33 % der Fälle in Erwerbstätigkeit (darunter 83 % in den 1. Arbeitsmarkt, 10 % in
den 2. Arbeitsmarkt und 7 % in Selbständigkeit) sowie in 27 % der Fälle in Ausbildungsverhältnisse bzw.
Qualifizierungsmaßnahmen.
Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die von ihnen gebildeten Bedarfsgemeinschaften (BG) sind
wesentliche Betrachtungsgrößen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Wie die folgende Abbildung zeigt, gehen beide in Bezug auf die Anzahl statistisch zurück.
Abbildung 2 – Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften in 2017
52.000
50.000
49.027
49.413
49.431
49.464
49.288
49.025
48.744
48.612
48.196
47.578
48.000
46.000
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
44.000
Bedarfsgemeinschaften
42.000
40.000
39.135
39.392
39.379
39.350
39.144
38.959
38.680
38.563
38.270
37.791
38.000
36.000
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September Oktober
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Bei den letzten 3 Monaten handelt es sich um vorläufige, hochgerechnete Werte
Ca. 60 % der BG sind Ein-Personen BG und 40 % sind Mehrpersonen-BG. Im Vergleich zum Vorjahr ist in
allen BG-Typen ein Rückgang zu verzeichnen. Ausnahme bilden die BG mit 4 sowie 5 und mehr Personen.
Hintergrund für diese Entwicklung sind insbesondere die Familiennachzüge von Personen mit
Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl.
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Abbildung 3 – Verteilung Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen
mit 2 Personen; 6.946; 18%
mit 1 Person; 23.780; 61%
mit 3 Personen; 3.988; 10%
mit 4 Personen; 2.327; 6%
mit 5 und mehr Personen; 1.785; 5%
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten
In 30 % aller vom Jobcenter Leipzig betreuten BG, das entspricht 11.660 BG, leben Kinder unter 18 Jahren
(Vorjahr 11.853). Darunter befinden sich 6.831 Alleinerziehenden-BG (Vorjahr 7.261).
Während die Anzahl der BG mit einem Kind (- 6,0 %) und 2 Kindern (- 2,5 %) im Vorjahresvergleich
abgenommen hat, verzeichnet das Jobcenter bei den BG mit 3 und mehr Kindern insbesondere im Kontext
des Familiennachzugs Asylberechtigter einen Anstieg (+ 14,1 %).
Abbildung 4 – Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach Anzahl der Kinder
mit 3 und mehr Kindern; 2.224
davon: mit 1 Kind; 5.933
mit 2 Kindern; 3.503
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten
Positive Beschäftigungsentwicklung
Der Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen, bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und bei den
Bedarfsgemeinschaften geht einher mit einem Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in
den vergangenen 12 Monaten in der Stadt Leipzig. Ende März 2017, dem letzten Quartalsstichtag mit
gesicherten Angaben, belief sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt Leipzig auf
259.998. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme um 6.844 oder 2,7 %.
Abbildung 5 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig
265.000
259.998
261.153
260.202
260.000
255.507
253.154
255.000
250.000
245.000
240.000
Mrz 2017
Dez 2016
Sep 2016
Jun 2016
Mrz 2016
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten
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Nach Branchen gab es absolut betrachtet die stärkste Zunahme in der Arbeitnehmerüberlassung (+ 1.108),
gefolgt von den Wirtschaftsbereichen Information und Kommunikation (+ 755), Heime und Sozialwesen (+
698) sowie Erziehung und Unterricht (+ 630). Am ungünstigsten war dagegen die Entwicklung bei der
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (- 116).
Abbildung 6 – sv-pflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen, Veränderung ggü. Vorjahresquartal
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
+1.108
Information u. Kommunikation
+755
Heime u. Sozialwesen
+698
Erziehung u. Unterricht
+630
Handel, Instandhaltung/Reparatur Kfz
+571
sonst. wirtschaftl. Dienstleist. (o. ANÜ)
+547
Verkehr u. Lagerei
+491
Gesundheitswesen
+487
Gastgewerbe
+461
Öff.Verwaltung, Verteidigung, SV, ext. Org.
+369
Baugewerbe
+366
Immobilien, freiber./wiss./techn. Dienstl.
+322
Verarbeitendes Gewerbe
+231
Metall-, Elektro- und Stahlindustrie
+177
Herstellung von Vorleistungsgütern
+73
sonst. Dienstl. u. private Haushalte
+46
Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei
+9
Herst. überw. häusl. konsumierter Güter
-19
Wasser, Abwasser, Abfall
-25
Energieversorgung
-32
Bergbau, Gewinnung Steine u. Erden
-77
Finanz- u. Versicherungs-Dienstleist.
1)
-116
Das Verarbeitende Gewerbe untergliedert sich in drei Teilbereiche; diese sind im Diagramm hellgrau hinterlegt.
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten
Das Beschäftigungswachstum in der Stadt Leipzig spiegelt sich auch bei der Betrachtung der Pendlerströme
wider. Es pendeln mehr Menschen zur Arbeit in die Stadt Leipzig ein, als auspendeln. Die Einpendlerquote
beträgt 37,7 %, die Auspendlerquote liegt bei 23 %.
Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen über die Branchen hinweg
Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr
einen Anstieg bei den gemeldeten Arbeitsstellen. Im Jahresverlauf wurden bis zum Oktober 2017 20.960
Arbeitsstellen quer durch alle Branchen zur Besetzung gemeldet. Das sind 515 Stellen bzw. 2,5 % mehr als
zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
Abbildung 7 – Entwicklung des Bestandes an gemeldeten Arbeitsstellen
Gemeldete Arbeitsstellen
dar. sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen
7358
8.000
7216
4.000
0
Jan 2015
Jan 2016
Jan 2017
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Besonders gute Chancen (vgl. Tabelle 1) eröffnen sich den Arbeitslosen in den Wirtschaftsbereichen
Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung (25,5 % der gemeldeten Stellen), Verkehr, Logistik, Schutz und
Sicherheit (20,8 % der gemeldeten Stellen), Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (13,0 % der
gemeldeten Stellen), Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus sowie
Unternehmensorganisation, Buchhaltung ,Recht, Verwaltung (jeweils 10,1 % der gemeldeten Stellen).
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Die Zielberufe der Arbeitslosen liegen überwiegend in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
(24,8 % der Arbeitslosen), Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus (15,5 % der
Arbeitslosen) und Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung (14,3 % der Arbeitslosen).
Tabelle 1 – Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen
Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen
nach Berufsbereichen1)
Anteil an
insgesamt
Anzahl
in %
absolut
in %
absolut
in %
1
2
3
4
5
6
Arbeitslose
dar.
Vorjahresmonat
100
-665
-3,0
-2.294
-9,7
615
2,9
4
0,7
-119
-16,2
Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung
3.078
14,3
-77
-2,4
-343
-10,0
Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.
1.878
8,7
12
0,6
-324
-14,7
563
2,6
-27
-4,6
-81
-12,6
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
5.317
24,8
-214
-3,9
-484
-8,3
Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus
3.319
15,5
-103
-3,0
-299
-8,3
Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.
2.547
11,9
-89
-3,4
-287
-10,1
Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung
2.625
12,2
-108
-4,0
-2
-0,1
Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung
1.074
5,0
-1
-0,1
-73
-6,4
460
2,1
-62
-11,9
-282
-38,0
7.358
100
88
1,2
1.142
18,4
43
0,6
-1
-2,3
29
207,1
Naturwissenschaft, Geografie, Informatik
keine Angabe bzw. Zuordnung möglich
Gemeldete Arbeitsstellen
Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau
Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung
1.874
25,5
-82
-4,2
301
19,1
Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.
646
8,8
1
0,2
69
12,0
Naturwissenschaft, Geografie, Informatik
244
3,3
16
7,0
83
51,6
1.530
20,8
97
6,8
178
13,2
Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus
740
10,1
-35
-4,5
56
8,2
Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.
745
10,1
71
10,5
186
33,3
Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung
959
13,0
17
1,8
152
18,8
Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung
577
7,8
4
0,7
88
18,0
-
-
-
x
-
x
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
keine Angabe bzw. Zuordnung möglich
1)
Vormonat
21.476
Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau
dar.
Veränderung gegenüber
Okt 2017
Ein hoher Anteil an Fällen, für die keine Zuordnung eines Berufsbereichs möglich ist, führt zu einer eingeschränkten Aussagekraft für alle Berufe.
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Das Verhältnis von Arbeitslosen je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen ist unterschiedlich verteilt.
Am günstigsten ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion,
Fertigung. Hier kommen rechnerisch 1,6 Arbeitslose auf eine gemeldete Stelle. Mit Abstand am ungünstigsten
ist das Verhältnis im Bereich Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau. Hier kommen rechnerisch 14,3
Arbeitslose auf eine gemeldete Stelle.
Abbildung 8 – Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen
Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau
14,3
Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus
4,5
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
3,5
Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.
3,4
Insgesamt
2,9
Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.
2,9
Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung
2,7
Naturwissenschaft, Geografie, Informatik
Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung
Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung
2,3
1,9
1,6
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
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Gute Konjunkturaussichten und Wettbewerb um Fachkräfte
Die jüngsten Konjunkturberichte der Kammern untermauern den positiven Trend am Arbeitsmarkt. Das
regionale Handwerk blickt auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2017 und schätzt auch die künftige
Geschäftslage positiv ein1. Besonders gut ist dabei die konjunkturelle Stimmung in den Ausbaugewerken, in
den Gewerken für den gewerblichen Bedarf und im Bauhauptgewerbe. Die Handwerksbetriebe blicken auf
eine gute Auftragslage, damit einhergehend besteht ein unvermindert hoher Bedarf an Fachkräften.
Auch die Herbstumfrage der Industrie- und Handelskammer2 bescheinigt der gewerblichen Wirtschaft ein
anhaltendes Stimmungshoch und hervorragende Geschäftsaussichten, insbesondere im Baugewerbe, im
Dienstleistungsgewerbe, im Groß und Einzelhandel sowie im Verkehrsgewerbe. Der Personalbedarf der
Unternehmen bleibt ebenfalls weiter hoch. 25 Prozent der Firmen planen, ihren Personalbestand zu erhöhen.
Damit ist ein weiterer Beschäftigungszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft wahrscheinlich. Umgekehrt
bestehen zunehmend Personalengpässe in einigen Branchen, die zu einer Verschärfung des Wettbewerbs
um Fachkräfte in der Region führen.
Gute Chancen am Ausbildungsmarkt aber Herausforderungen bleiben
Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsstellen finden eine günstige Ausgangssituation vor. Die Statistik
der Bundesagentur für Arbeit verzeichnet für die Stadt Leipzig zum Ende des Berichtsjahres 2016/2017 2.640
Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr 2.868). Dem standen 2.987 gemeldete Berufsausbildungsstellen
(Vorjahr 3.031) gegenüber. Das Verhältnis von registrierten Bewerberinnen und Bewerbern auf gemeldete
Berufsausbildungsstellen lag damit rein rechnerisch bei 1 zu 1,13 (Vorjahr 1 zu 1,06).
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind aufgrund der Differenz von Angebot und Nachfrage nach
Ausbildungsberufen jedoch ungleich verteilt. Hinzu kommen die unterschiedlichen Startvoraussetzungen im
Hinblick auf den vorhandenen Schulabschluss. Von den Bewerberinnen und Bewerbern im Berichtsjahr
2016/2017 verfügten rechtskreisübergreifend 31 % über einen Hauptschulabschluss, 42,6 % über die Mittlere
Reife und 21,5 % über die Fachhochschul- oder Hochschulreife, 0,8 % sind ohne Hauptschulabschluss.
Abbildung 9 – Bewerber und Berufsausbildungsstellen – Top 10 der Berufe im Berichtsjahr 2016/2017
Bewerber
Koch/Köchin
Tischler/in
Fachkraft - Lagerlogistik
Medizinische/r Fachangestellte/r
Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung
Fachlagerist/in
Kfz.mechatroniker - PKW-Technik
Kaufmann/-frau - Büromanagement
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Verkäufer/in
52
52
55
61
62
95
104
159
159
282
Berufsausbildungsstellen
Restaurantfachmann/frau
Mechatroniker/in
Kfz.mechatroniker - PKW-Technik
Koch/Köchin
Fachlagerist/in
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Fachkraft - Lagerlogistik
Verkäufer/in
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau - Büromanagement
54
55
56
73
90
103
119
145
154
181
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
1
Vgl. Handwerkskammer zu Leipzig: Konjunktur Herbst 2017
Vgl. Industrie- und Handelskammer zu Leipzig: Konjunkturreport IHK-Bezirk Leipzig - Regionale Wirtschaft in Hochkonjunktur: Mehr
Investitionen, aber Fachkräfte immer knapper, Herbst 2017
2
Seite 10 von 36
Wie sich die gemeldeten Berufsausbildungsstellen im Berichtsjahr 2016/2017 auf die zuständigen Stellen bzw.
Kammern verteilten, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Deutlich wird, dass die
Ausbildungsstellen in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit ihren 67.000
Mitgliedsunternehmen sowie der Handwerkskammer zu Leipzig mit ihren knapp 12.000 Mitgliedsunternehmen
zahlenmäßig deutlich dominieren. Damit eröffnen sich für die Jugendlichen besonders gute Chancen für eine
berufliche Ausbildung und Karriere im gewerblich-technischen Bereich sowie in den vielfältigen
Handwerksberufen. Aber auch in anderen Bereichen, wie im medizinischen, pflegerischen und sozialen
Bereich sowie im Öffentlichen Dienst werden berufliche Perspektiven eröffnet.
Tabelle 2 – Berufsausbildungsstellen nach zuständiger Stelle im Berichtsjahr 2016/2017
Zuständige Stelle
Insgesamt
Landwirtschaftskammer
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Ärztekammer
Zahnärztekammer
Tierärztekammer
Apothekenkammer
Rechtsanwaltskammer
Notarkammer
Patentanwaltskammer
Steuerberaterkammer
Öffentlicher Dienst
Keine Angabe
Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen
Anzahl
Veränderung zum Vorjahr
absolut
in %
2.609
105
4,2
50
14
21,9
383
29
7,0
1.699
154
10,0
37
3
8,8
87
10
13,0
3
1
25,0
*
100,0
36
2
5,3
3
*
*
28
1
3,7
136
13
8,7
147
3
2,0
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen
solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Im Berichtsjahr 2016/2017 sind 153 Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Agentur für Arbeit Leipzig als
Ausbildungssuchende registriert waren, ohne einen Ausbildungsplatz geblieben. Das sind mehr als doppelt so
viele wie im Vorjahr (2015/2016: 70). Das Berichtsjahr endet jeweils zum 30.09. eines Jahres. Die
Vermittlungsarbeit mit den unversorgten Jugendlichen wird jedoch über diesen statistischen Stichtag hinaus
mit hoher Intensität fortgesetzt, um eine erfolgreiche Ausbildungsaufnahme noch zu realisieren.
Von den 2.987 bei der Agentur für Arbeit Leipzig gemeldeten Ausbildungsstellen konnten 213 Stellen nicht
besetzt werden. Auch hier ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (Berichtsjahr 2015/2016:
173). Im Rahmen der Nachvermittlungsarbeit wird über den Stichtag hinaus das Ziel einer Stellenbesetzung
weiter intensiv verfolgt.
Abbildung 10 – Top 10 Berufe: Seit Beginn des Berichtsjahres Berufsausbildungsstellen
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Ergänzend zur Einschätzung der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt finden sich im Anhang dieses
Programms weitere Strukturdaten zu den betreuten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und
Bedarfsgemeinschaften. Zudem stellt die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ein
umfangreiches, kostenfreies Statistikangebot zur Verfügung.
Seite 11 von 36
4. Strategien und Aktivitäten
Die Planungen des Jobcenters wurden darauf ausgerichtet, einen breiten Mix an Maßnahmen und
Instrumenten vorzuhalten, die geeignet sind, zielführende und auf den Einzelfall abgestellte Angebote zur
Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterbreiten.
Integration junger Menschen
4.1.1 Ausgangslage
Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die absolute Zahl arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren in den
vergangenen Jahren zurückgegangen. Der Anteil arbeitsloser Jugendlicher an allen Arbeitslosen im SGB II
bleibt jedoch mit aktuell 9,3 % hoch. 8,5 % der Jugendlichen in Betreuung des Jobcenters sind bereits 1 Jahr
oder länger arbeitslos (Vorjahr 10,2 %). Der Ausländeranteil an den vom Jobcenter betreuten arbeitslosen
Jugendlichen ist im Kontext der Fluchtmigration angestiegen und beträgt 37,2 % (Vorjahr 30,3 %).
Abbildung 11 – Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit SGB II
2.500
2.000
9,0
8,1
7,5
1.500
8,3
9,3
Anteil an allen Arbeitslosen SGB II in %
1.000
arbeitslose Jugendliche SGB II
1.997
1.711
1.504
1.542
1.420
Oktober 2015
Oktober 2016
Oktober 2017
500
0
Oktober 2013
Oktober 2014
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Knapp ein Drittel der arbeitslosen Jugendlichen verfügt aufgrund eines fehlenden (Haupt-) Schulabschlusses
über ungünstige Startchancen. Auf der anderen Seite haben 7,3 % der arbeitslosen unter 25-Jährigen eine
betriebliche oder schulische Ausbildung, sowie 2 % ein Studium bereits erfolgreich abgeschlossen und stehen
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Abbildung 12 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Schulabschluss
Abitur / (Fach-) Hochschulreife
19,6%
Mittlere Reife
17,3%
Keine Angabe zur Schulbildung
3,1%
Kein Hauptschulabschluss
29,9%
Hauptschulabschluss
30,1%
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Der Anteil der Schüler in der Stadt Leipzig, die eine Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss
verlassen hat, verringerte sich in den letzten beiden Jahren zwar auf 11,4 %, ist aber immer noch hoch.
Seite 12 von 36
Abbildung 13 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Berufsabschluss
Betriebliche/schulische Ausbildung…
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
81,1%
Akademische Ausbildung
2,0%
keine Angabe zur Berufsausbildung
9,6%
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
4.1.2 Zielstellungen und Strategien
Verbesserung der Integration Jugendlicher
Intensive Betreuung aller Jugendlichen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Schwerpunkt Integration in (DUALE) Berufsausbildung
Besonderer Fokus auf zugewanderte Jugendliche
Das Ziel des Jobcenters ist es, allen Jugendlichen Wege in das Erwerbsleben zu ebnen. Dabei hat die
Aufnahme einer Berufsausbildung – möglichst nahtlos im Anschluss an die Schule – Priorität gegenüber einer
Vermittlung in Arbeit.
Berufsorientierung und Berufsberatung gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Agentur für Arbeit. Um
eine durchgehende Betreuung der Jugendlichen bis zur Einmündung in die Berufsausbildung sicherzustellen,
hat das Jobcenter die Ausbildungsstellenvermittlung seit 2013 an die Agentur für Arbeit übertragen. Die
Ausbildungsstellenvermittlung durch die Agentur für Arbeit wird durch die Integrationsfachkräfte des Bereichs
U25 im Jobcenter flankiert und ergänzt. Zur Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen auf dem Weg in
eine Berufsausbildung nutzt das Jobcenter das gesamte Spektrum an Eingliederungsinstrumenten
entsprechend der Fähigkeiten, Neigungen und Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. Dies gilt
nicht nur für die Schülerinnen und Schülern des aktuellen Schulentlassjahrganges, sondern auch für die
Schulabgänger der Vorjahre sowie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sog. Übergangsmaßnahmen. Eine
Übersicht über die Regelinstrumente Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung,
Assistierte Ausbildung sowie Ausbildungsbegleitende Hilfen findet sich mit Kurzbeschreibung im Anhang.
Neben diesen Regelinstrumenten stehen zur Aktivierung und Vorbereitung auf das Erwerbsleben und die
Berufsausbildung verschiedene eigenfinanzierte, eingekaufte Fördermaßnahmen sowie das Angebot an
Förder- und Kooperationsprojekten/Programmen, die aus Drittmitteln finanziert werden, zur Verfügung.
Für den Kreis der marktfernen Jugendlichen mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen ist besonders
das Angebot der Aktivierungshilfen U25 hervorzuheben. Die multiplen Problemlagen dieser jungen Menschen
erfordern eine sehr niedrigschwellige, aktivierende, schrittweise und sehr individuelle Unterstützung. Dies gilt
insbesondere für die weiterhin hohe Anzahl an Schulverweigerern in der Stadt Leipzig, bei denen
Berufsschulpflicht besteht. Zur Heranführung der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarf es
produktions- bzw. berufsorientierender Aktivierungshilfen. Diese Unterstützungsangebote sind auf die Belange
benachteiligter Jugendlicher ausgerichtet und geben ihnen die Chance, sich in verschiedenen Berufsfeldern
zu erproben und durch sinnvolle und motivierende Tätigkeiten die Wertigkeit der eigenen Arbeit
kennenzulernen. Beispiele für lokale Förderprojekte zur Motivation, Orientierung und Vermittlung
benachteiligter junger Menschen sind im Anhang unter der Tabelle 12 aufgeführt.
Neben den Schulabgängern ohne Schulabschluss, bedürfen auch die Schülerinnen und Schüler aus
Lernförderschulen einer weitergehenden, intensiven Betreuung zur Heranführung an eine Berufsausbildung.
Vor diesem Hintergrund müssen die Aktivitäten aller Partner darauf ausgerichtet werden, diese Zielgruppe
besser in den möglichen Fachpraktikerausbildungen (§ 66 Berufsbildungsgesetz) zu platzieren. Dies schließt
die Etablierung entsprechender Berufsorientierung an den Lernförderschulen ein. Zugleich ist bei den
Unternehmen der Region für ein verstärktes Engagement in der Fachpraktikerausbildung zu werben. Die IHK
setzt hier einen Schwerpunkt ab 2018 und wird dabei vom Jobcenter Leipzig unterstützt.
Seite 13 von 36
4.1.3 Handlungsansätze und Instrumente
Tabelle 3 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration junger Menschen
Ausgangssituation/
Analyse Ist-Zustand
Maßnahmeansatz
Konkretes Handeln/
Aktivität
Gute Betreuungsrelation im Bereich
U25
Intensive Betreuung der
Jugendlichen durch monatliche
Kontaktdichte
Aktivierung/Förderung durch
Zuweisung von geeigneten
Jugendlichen in die vorhandenen
Maßnahmen zur Heranführung an
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Flankierende Förderung von
Jugendlichen zur Verbesserung der
Bewerbungskompetenzen
Nutzung der zur Verfügung
stehenden Stellen
Aktivierung und Förderung durch
passgenaue Eintritte in die geplanten
Maßnahmen der Teams U25
Übergabe von Jugendlichen im Neuzugang
sowie Jugendlichen mit
Unterstützungsbedarf an den JobClub
Angebot der Unterstützung der Erstellung
von Bewerbungsunterlagen
Nutzung der Jobbörse
Fortführung des bewährten Projekts
Joblinge Klassik und gemeinsame
Betreuung mit der Berufsberatung
Jugendliche werden durch die
Maßnahme Joblinge Klassik
unterstützt, der Zugang zum
Ausbildungsmarkt wird verbessert
Ziel ist es, die Ausbildungsreife
herzustellen und eine betriebliche
oder schulische Ausbildung zu
beginnen
Vormerkung und Zuweisung von
Jugendlichen ohne Ausbildungsreife in das
Projekt Joblinge Klassik
Herstellung der Ausbildungsreife
durch Abbau der bestehenden
Sprachbarriere
gezielte Vorbereitung auf eine
Ausbildung
Spezialisierte Betreuung von allen
ausländischen Jugendlichen in einem
gesonderten Team mit
fachspezifischen Kenntnissen und
einem geringeren
Betreuungsschlüssel
Abbau der vorhandenen Defizite und
Heranführung an den Ausbildungs/Arbeitsmarkt mit vorhandenem
Instrumentenmix
Vormerkung und Zuweisung von
geeigneten Jugendlichen in das Projekt
Joblinge Kompass
Zuordnung aller ausländischen
Jugendlichen in die Betreuung des
spezialisierten Integrationsteams
Aktivierung und Heranführung an den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Passgenaue Zuweisung in die geplanten
Maßnahmen und Förderangebote zur
Einmündung in ein Ausbildungs- bzw.
Arbeitsverhältnis
Gemeinsame Berufsorientierung mit
fachspezifischen Inhalten zur
Vermittlung der Kenntnisse über
Ausbildungsberufe und deren Inhalte
Kooperation mit der IHK zur
Berufsorientierung von zugewanderten
Jugendlichen zur Durchführung
Maßnahmen der Berufsorientierung
Durch fluchtindizierten Zugänge ist der
Anteil ausländischer Jugendlicher
angestiegen, ein Großteil verfügt über
keine/n (anerkannte)
abgeschlossenen Schulabschluss
bzw. Berufsausbildung
Jugendliche Neuzugewanderte
verfügen über unzureichende
Kenntnisse über
Ausbildungsmöglichkeiten, um sich
beruflich zu orientieren und in den
Arbeitsmarkt zu integrieren
4.1.4 Besondere Projekte/Angebote
Haus der Jugend – Jugendberufsagentur Leipzig
Die Integration Jugendlicher und junger Erwachsenen muss weiter verbessert werden, insbesondere bei
Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Dabei ist die berufliche Integration junger Menschen
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kompetenzen aller beteiligten Akteure müssen so verzahnt
werden, dass Jugendliche die bestmögliche Unterstützung auf dem Weg in das Berufsleben erhalten. Vor
diesem Hintergrund wurde im September 2016 das Haus der Jugend – Jugendberufsagentur Leipzig in der
AXIS-Passage als rechtskreisübergreifende Anlauf- und Beratungsstelle mit dem klaren Anspruch – „Kein
Jugendlicher darf verloren gehen! Unabhängig vom Herkunftsland“ – eröffnet. Beteiligte Netzwerkpartner sind
die Agentur für Arbeit Leipzig, das Jobcenter Leipzig, das Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie die
Sächsische Bildungsagentur – Regionalstelle Leipzig (SBAL). Institutionenübergreifende Zielsetzung:
Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf
Koordination der Hilfsangebote der unterschiedlichen Rechtskreise
Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher
Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs
Seite 14 von 36
Ein gemeinsamer Arbeitsschwerpunkt der Akteure liegt auf der Umsetzung des Pilotprojekts
„Intensivbetreuung an ausgewählten Schulen“. Projektziele sind die Sicherung eines erfolgreichen
Schulabschlusses der Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen sowie deren Vorbereitung auf
einen erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung.
Projekt „VAMOS Leipzig“
Für den Personenkreis der schwer zu erreichenden jungen Menschen unter 25 Jahren wurde mit der
Einführung des §16h SGB II die Möglichkeit geschaffen, diese so zu unterstützen, dass sie Sozialleistungen
und Förderungen überhaupt in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist es, diese jungen Menschen den
Regelangeboten zur Aktivierung und Stabilisierung sowie zur Berufsorientierung zuzuführen, aber auch
therapeutische Behandlungen einzuleiten und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu
beantragen. Über das Projekt „VAMOS Leipzig“ des Trägers Produktionsschule Schauplatz wird diese
Hilfsangebot in Leipzig umgesetzt.
Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration
4.2.1 Ausgangslage
Gering qualifizierte und ungelernte Arbeitskräfte tragen ein höheres Risiko, ihren Job zu verlieren als gut
ausgebildete Fachkräfte. Gleichzeitig haben Arbeitslose mit geringem Qualifikationsniveau schlechtere
Chancen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle zu finden. Für sie ist die Wahrscheinlichkeit höher,
langzeitarbeitslos zu werden, als für Personen mit verwertbaren Schul- und Berufsabschlüssen. Rund 42 %
der Arbeitslosen im Jobcenter Leipzig haben keine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. Tabelle 10). Ein
Teil der Integrationen findet vor diesem Hintergrund im Helfer- und damit im Niedriglohnbereich statt. Diese
Arbeitsverhältnisse sind selten auf Dauer und Kontinuität angelegt und daher von Anfang an in Bezug auf
Nachhaltigkeit und Einkommen risikobehaftet. Mit den Regelungen zum Mindestlohn wurde durch den
Gesetzgeber seit 2015 eine Untergrenze bei der Entlohnung eingezogen, von der auch die Arbeitsuchenden
in der Grundsicherung profitieren.
Besondere Unterstützung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung benötigen auch schwerbehinderte
Menschen. Ihr Anteil an den Arbeitslosen im Jobcenter Leipzig liegt bei 4,7 % (Vorjahr 5,0 %).
Ca. 14.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das entspricht 28 % aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Jobcenter Leipzig, sind erwerbstätig 3. Darunter befinden sich 12.000 abhängig
Beschäftigte in unterschiedlichen Formen der Beschäftigung, d. h. in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit) oder in einem Minijob. Hinzu kommen rund 2.100 Selbständige.
Abbildung 14 – Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte
49.464
50.044
Insgesamt
13.971
15.104
12.012
12.827
erwerbstätige ELB
abhängig erwerbstätig
7.611
7.803
in sozialvers.-pflichtiger Beschäftigung
in Vollzeit beschäftigt
2.261
2.313
in Teilzeit beschäftigt
5.350
5.490
3.311
3.807
2.134
2.467
ausschließlich geringfügig beschäftigt
selbständig erwerbstätig
Apr 17
Apr 16
Quelle: Statistik der BA Stand Juli 2017/April 2017 - Daten nach einer Wartezeit von 3 bzw. 6 Monaten in Verbindung mit Merkmalen der Beschäftigungsstatistik
3
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen gleichzeitig über Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder
über Betriebsgewinn aus selbstständiger Tätigkeit. In der öffentlichen Diskussion wird für diese Personengruppe die Bezeichnung
"Aufstocker" verwendet. Gemeint sind damit häufig Vollzeitbeschäftigten, deren Lohn nicht ausreicht, um auf dem soziokulturellen
Existenzminimum zu leben. Das ist aber nur eine mögliche Variante. In der Mehrzahl der Fälle wird eher das Arbeitslosengeld II durch
Erwerbseinkommen ergänzt und der Leistungsanspruch verringert.
Seite 15 von 36
Bei der Vermittlung arbeitsloser Menschen sollen Drehtür-Effekte vermieden und möglichst nachhaltige
Integrationen realisiert werden. Eine nachhaltige Integration liegt vor, wenn die betreffende Person zwölf
Monate nach einer erfolgreicher Vermittlung noch bzw. wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Eine
Ermittlung der Nachhaltigkeit von Integrationen erfolgt insofern immer rückwirkend für das Vorjahr. Im
Jahresdurchschnitt 2016 waren 67,5 % der Integrationen (die im Vorjahr erfolgten) nachhaltig. Im Jahr 2014
lag der Wert bei 63,3 % und im Jahr 2013 bei 61,3 %. Diese Entwicklung zeigt, dass die Nachhaltigkeit von
Integrationen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte.
Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen, das sind Integrationen, die zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit
bzw. zur Beendigung des Leistungsbezugs führen, liegt im Jobcenter Leipzig bei rund 45 %. Dieser Wert
unterlag in den vergangenen Jahren nur marginalen Schwankungen. Das liegt vor allem darin begründet, dass
hier objektive Grenzen der Steuerung zu berücksichtigen sind.
4.2.2 Zielstellungen und Strategien
Intensive Beratungsarbeit und gezielter Instrumenteneinsatz
Schwerpunkt Qualifizierung
Ansatz der Nachbetreuung/Betreuung während der Beschäftigung
Die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sind Bildung und ein hohes und aktuelles Qualifikationsniveau.
Auch über das 25. Lebensjahr hinaus bleibt der Erwerb eines Berufsabschlusses ein lohnenswertes Ziel. Das
Jobcenter unterstützt deshalb die jungen Erwachsenen, die noch ohne beruflichen Abschluss sind, unter
Nutzung des Instrumentenportfolios dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Wenn dieses Ziel absehbar
nicht erreicht werden kann, steht das Instrument der Teilqualifizierung zur Verfügung.
Das Instrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Element der Integrationsarbeit.
Durch Qualifizierung können die Wettbewerbschancen der Kundinnen und Kunden und damit die Chancen
auf nachhaltige, bedarfsdeckende Integrationen verbessert werden. Die Beratungsarbeit soll in 2018 noch
offensiver in Richtung Qualifizierung erfolgen und zu einem Selbstverständnis im Beratungsansatz werden.
Gute
Einstellungschancen
bieten
die
Branchen
Produktion/Fertigung,
Lager/Logistik,
Pflege/Gesundheit/Erziehung, Handel/Vertrieb/Büro.
Ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Steigerung des Anteils nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen
im Geschäftsjahr 2018 ergibt sich auf dem Wege der assistierten Vermittlung, insbesondere für
schwerbehinderte Menschen. Zentral sind hierbei die individuelle Unterstützung bei der Bewerbung auf ein
spezifisches Arbeitgeberangebot (u. a. Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der
Kontaktanbahnung etc.) sowie die intensive Vorbereitung auf und die Begleitung zum Vorstellungsgespräch
beim Arbeitgeber (einschließlich Begleitung zu Integrationsmessen, Vermittlungsbörse etc.).
Des Weiteren wurde mit dem 9. Änderungsgesetz und der Einführung des § 16g SGB II die gesetzlichen
Voraussetzungen geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach der Einstellung in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und nach dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit für die Dauer von bis
zu 6 Monaten zu unterstützen und zu fördern. Diese Möglichkeit der Nachbetreuung auf freiwilliger Basis soll
als Angebot der Beratungsfachkräfte etabliert werden.
Auch der Schritt in die Selbständigkeit kann für gründungswillige Menschen zu einer nachhaltigen Beendigung
der Hilfebedürftigkeit führen und wird durch das Jobcenter Leipzig entsprechend unterstützt und gefördert. Die
Betreuung Selbständiger erfolgt in einem fachlich spezialisierten Team, das bereits in der Vorgründerphase
Unterstützung und Beratung anbietet. Wie in den Vorjahren werden verschiedene, speziell auf die
Kundengruppe inhaltlich zugeschnittene Fördermaßnahmen konzipiert, ausgeschrieben und eingerichtet, um
die Kundinnen und Kunden bei der Anbahnung einer nachhaltigen und bedarfsdeckenden Selbständigkeit zu
unterstützen oder diese zu stabilisieren. Dazu gehören Maßnahmen bzw. Seminare für Existenzgründer,
Coachings für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fortbildungen zur Unternehmensoptimierung.
Ab dem Jahr 2018 werden auch die nebenberuflich Selbständigen durch diese spezialisierten Beraterinnen
und Berater betreut. Zum Angebot des Jobcenters gehören die Analyse der derzeitigen Situation der
Unternehmung, die Beratung zu Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter, wie Zuschüsse und Darlehen,
sowie Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen Dritter.
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4.2.3 Handlungsansätze und Instrumente
Tabelle 4 – Handlungsansätze und Instrumente: Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration
Maßnahmeansatz
Konkretes Handeln/
Aktivität
Aktivierung und Integration von neu
zugehenden Kunden durch ein
spezialisiertes Team ArbeitDIREKT
Intensivbetreuung und Integration
von Ärzten und Ingenieuren erfolgt
durch ein spezialisiertes
Integrationsteams ArbeitDIREKT
Individuelle Betreuung der Kundengruppe
der Ärzte und Ingenieure zur passgenauen
und nachhaltigen Vermittlung in den 1.
Arbeitsmarkt
Kunden mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung haben sehr gute
Integrationschancen
Potential für abschlussorientierte
Qualifizierung frühzeitig identifizieren
und aktivieren und im Anschluss in
den 1. AM integrieren
Auswahl der Teilnehmer für
Qualifizierungen erfolgt passgenau
und am Arbeitsmarkt orientiert
Senkung der Abbruchquote und
Steigerung der Eingliederungsquote
von Qualifizierungen
Nachhaltung des ausgegebenen
Bildungsgutscheins
Aktive Einbindung des gemeinsamen
Arbeitgeber-Service
Bereits während sowie im Anschluss an
eine Qualifizierung erfolgt ein
Absolventenmanagement zur nachhaltigen
Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt
Orientierung an einer Eingliederungsquote
von min. 45 %
Unterstützungsbedarf
schwerbehinderter erwerbsfähiger
Leistungsberechtigter zur Teilhabe am
Arbeitsleben
Potentialanalyse von
Schwerbehinderten und Nutzung der
integrationsorientierten Maßnahmen
Erhöhung der
Beschäftigungschancen für
Schwerbehinderte durch verstärkte
Transparenz und Sensibilisierung der
Arbeitgeber zur Reduzierung der
Unsicherheiten und Vorbehalte
Nachhaltige Integrationen auf dem
Wege individueller Einzelfallberatung
und -betreuung
Kontinuierliche, passgenaue Zuweisung
von Schwerbehinderten in
Fördermaßnahmen mit der Ausrichtung der
Integration auf den 1. Arbeitsmarkt
Übergabe von geeigneten Kunden an die
Reha/SB-Multiplikatoren des
Arbeitgeberservice
3-monatige Intensivbegleitung mit dem Ziel
einer dauerhaften Integration auf dem 1.
Arbeitsmarkt
Umsetzung des Förderprojekts
AuVschwung gemeinsam mit der
Agentur für Arbeit Leipzig, dem
Jobcenter und dem
Berufsbildungswerk Leipzig als
Träger
Zuweisung von schwerbehinderten
Menschen in das Projekt
Individuelle und intensive Betreuung im
Projekt
Coaching in Verbindung mit
Arbeitgeberansprache und -betreuung
weiterführende Interaktionen in den
spezifischen Netzwerken
Ausgangssituation/
Analyse Ist-Zustand
Intensive Betreuung und Aktivierung
der Kunden im Neuzugang
beschleunigt den Integrationsprozess
Intensive Betreuung und spezialisierte
Beratung von Ärzten und Ingenieuren
beschleunigt den Integrationsprozess
und trägt zur Fachkräftesicherung bei
Teilnahme am Projekt AuVschwung
trägt zur Verbesserung der
Arbeitsmarktchancen
Schwerbehinderter bei
Intensivbetreuung marktnaher Kunden, die
- Erstantragsteller auf SGB II Leistungen
sind,
- die bei Arbeitslosmeldung min. 6 Monate
sv-pflichtig beschäftigt waren,
- Absolventen nach einer erfolgreichen
Umschuldung bzw. einer min. 6 monatigen
Weiterbildung,
- ehemalige Aufstocker nach dem
Rechtskreiswechsel (Übertreter SGB III in
das SGB II)
4.2.4 Besondere Projekte/Angebote
Projekt AuVschwung und Servicestelle für Schwerbehinderte in der Stadt Leipzig
Die Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen und deren nachhaltige gesellschaftliche
Inklusion stehen im Mittelpunkt des Programms AuVschwung (Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderten
Menschen und nachhaltige gesellschaftliche Inklusion). Das Modellprojekt der Agentur für Arbeit in
Kooperation mit dem Jobcenter wird im Rahmen der „Inklusionsinitiative der Bundesregierung zur
intensivierten Eingliederung und Beratung für Menschen mit Behinderung“ seit Juni 2016 vom
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachbeeinträchtigte gGmbH durchgeführt.
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Für 180 Schwerbehinderte (70 % davon aus dem Jobcenter) werden bis Mai 2019 Fähigkeiten und
Schlüsselqualifikationen heraus gearbeitet und mögliche Einsatzfelder im Arbeitsmarkt betriebs- und
praxisnah erprobt. Ziel ist die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt sowie perspektivisch die dauerhafte
Etablierung einer Servicestelle in der Stadt Leipzig.
Im Sinne eines inklusiven Arbeitsmarktes bietet die Servicestelle einen ersten Anlaufpunkt für ein
niedrigschwelliges und unabhängiges Beratungsangebot für alle relevanten Parteien an: für
Schwerbehinderte, Unternehmen und Netzwerkpartner. Sie leistet Erst-Informationen zu Zugangswegen zum
Arbeitsmarkt, Stellenbeschreibungen, fachliche und rechtliche Unterstützung sowie Kontakte zu Dienstleistern
und Netzwerkpartnern. Als Erst-Anlaufstelle übernimmt sie eine wichtige Lotsenfunktion zur Rekrutierung von
Arbeitskräften für den regionalen Arbeitsmarkt und zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) und soll über das Projektende im Mai 2019 dauerhaft erhalten werden.
Schon nach mehr als einem Jahr Projektlaufzeit konnten von 87 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 31
Integrationen (30 %) erreicht und über 80 Unternehmen von AuVschwung hinsichtlich der Einstellung von
Schwerbehinderten qualifiziert beraten werden. Erfolgsfaktoren sind die enge Zusammenarbeit der
Projektakteure, u. a. in Form von gemeinsamen Fallberatungen, betrieblich durchgeführten Praxis- und
Belastungsproben zur Neuorientierung am Arbeitsmarkt und die Arbeitgeberberatung aus einer Hand. Hinzu
kommen ergänzende Angebote wie Seminare zum Thema Umgang mit Gehörlosen am Arbeitsplatz, die dazu
beitragen, interessierte Unternehmen für die Integration von Schwerbehinderten im Betrieb aufzuschließen.
Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und
Beschäftigung
4.3.1 Ausgangslage
Aus der verstärkten Zuwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl
seit 2015 resultiert, dass sich bei insgesamt sinkender Gesamtanzahl an ELB der Anteil ausländischer ELB
an allen ELB erhöht hat. Aktuell (Oktober 2017) liegt dieser Anteil bei 25,0 %. Im Vorjahr lag der Anteil bei
18,5 % und vor 4 Jahren betrug der Anteil 11,7 %.
Abbildung 15 – Entwicklung deutscher und ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
60.000
50.000
6.427
6.835
7.937
9.922
12.250
40.000
ausländische ELB
30.000
Deutsche ELB
48.376
46.253
44.173
20.000
39.907
36.592
10.000
0
Juli 2013
Juli 2014
Juli 2015
Juli 2016
Juli 2017
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten
Von den ausländischen ELB haben rund 6.000 ELB einen Fluchtkontext. Das Merkmal „Fluchtkontext“ umfasst
die nichteuropäischen Länder, aus denen in den letzten Jahren die meisten Asylgesuche kamen. Dazu zählen
insbesondere die acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
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Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Ausgangslagen:
63 % sind männlich
32 % sind zwischen 15 und unter 25 Jahren, 35 % sind 25 bis unter 35 Jahren
58 % sind ohne Berufsabschluss, bei 28 % liegen noch keine Daten zu einem (anerkannten)
Berufsabschluss vor
25 % sind ohne Schulabschluss, bei 24 % liegen noch keine Daten zu einem (anerkannten)
Schulabschluss vor
32 % haben Grundkenntnisse in deutscher Sprache, 17 % haben erweiterte Kenntnisse, bei 42 %
sind Deutschsprachkenntnisse noch nicht erfasst oder vorhanden
70 % werden als aktuell nicht marktnah eingeschätzt
4.3.2 Zielstellungen und Strategien
Schnelle Prozesse im Netzwerk und Nutzung der Netzwerkressourcen
frühzeitige Identifikation von Unterstützungsbedarfen
Schneller Zugang zur Sprachförderung und Prozessbegleitung
Gezielter Instrumenteneinsatz – einschließlich der Angebote und Projekte der Fachkräfte-Allianz und der
weiteren drittmittelfinanzierten Programme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Eine gelingende arbeitsmarktliche Integration von geflüchteten Menschen erfordert es, diese als
Gesamtprozess der Integration zu betrachten und umzusetzen. An diesem Prozess ist eine Vielzahl an
Akteuren beteiligt, die unterschiedliche Ressourcen und Kompetenzen in die Netzwerkarbeit einbringen.
Die Integration der neu zugewanderten Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt ist eine langfristige
Aufgabe, die ein hohes Maß an Fachlichkeit und interkulturelle Kompetenz erfordert. Daher wurden und
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters regelmäßig und intensiv geschult. Hierfür werden
eigene Mittel eingesetzt und es wird auf Netzwerkressourcen (bundesgeförderte Netzwerke „Integration von
Asylbewerbern und Flüchtlingen – IvAF“ und „Integration durch Qualifizierung – IQ“) zurückgegriffen.
Zudem hat das Jobcenter Leipzig in Abstimmung mit seinen Trägern eine organisatorische Spezialisierung mit
der Einrichtung von drei arbeitnehmerorientierten Sonderteams (davon ein Team für unter 25-Jährige) und
einem arbeitgeberorientierten Sonderteam im gemeinsamen Arbeitgeberservice umgesetzt. Grundlegende
Zielstellung und Aufgabe der fachlich spezialisierten Teams ist es, die Beratungs- und Förderintensität zu
steigern und in ihrer Lotsenfunktion zielgerichtet die Arbeitsmarktintegration der Migrantinnen und Migranten
zu forcieren. Der Hauptfokus liegt dabei auf dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, da deutsche
Sprachkompetenzen der Schlüssel für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sind. Zielrichtung der
Integrationsarbeit ist es, parallel und möglichst nahtlos an die Sprachförderung mit spezifischen
Förderangeboten sowie dem verfügbaren Regelinstrumentarium (z. B. mit Berufsorientierung und
Erprobungsmöglichkeiten bei Arbeitgebern) die Arbeitsmarktnähe der Zugewanderten zu forcieren und die
Integration in den Arbeitsmarkt anzubahnen.
Sind im Rahmen der Beratungs- und Vermittlungsarbeit im Jobcenter Dolmetscherdienste notwendig, so
werden diese im erforderlichen Umfang hinzugezogen. Dazu steht den ein Pool an fachkundigen Übersetzern
– sowohl für persönliche Kontakte als auch über eine Telefon-Hotline – zur Verfügung. Im Handlungsfeld ist
das Jobcenter intensiv in verschiedene Netzwerke eingebunden und arbeitet hier u. a. mit dem Projekt SprInt
(Sprach- und Integrationsmittlung) zusammen.
Das Jobcenter wirkt zudem darauf hin, auch die Migrantinnen und Migranten bis zum 27. Lebensjahr
passgenau entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, Neigungen und Bildungspotenziale dabei zu
unterstützen, einen anerkannten Schulabschluss zu erwerben und in eine Berufsausbildung einzumünden.
Dies ist erforderlich, da sich die Zeit zum Nachholen eines anerkannten Schulabschlusses (z. B. an Schulen
des zweiten Bildungsweges) über mehrere Jahre hinziehen kann und die Chance zur Einmündung in eine
Berufsausbildung auch nach dem Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren bestehen soll.
Seite 19 von 36
Auch auf Seiten der Unternehmen bestehen vielfach Fragen, Unklarheiten und Unsicherheiten in Bezug auf
die Beschäftigungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen von Migrantinnen und Migranten.
Diese arbeitgeberseitigen Belange werden ab 2018 durch das Beratungsangebot des spezialisierten Teams
im gemeinsamen Arbeitsgeberservice aufgegriffen. Zu den Aufgaben gehören zudem:
die Ansprache und Beratung von Leipziger Unternehmen und Unternehmerverbänden zur
Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Stellenakquise,
die Organisation berufsspezifischer, auf konkrete Arbeitgeber zugeschnittener Aktionen und
Kampagnen (z. B. Messen, Börsen, Gesprächsrunden),
die Organisation von Kontaktveranstaltungen für Arbeitgeber und Arbeitsuchende in Kooperation mit
den regionalen Partnern (bspw. Kammern, Unternehmerverbänden, Universität, Hochschulen etc.),
die assistierte Vermittlung in Abstimmung mit den arbeitnehmerorientierten Sonderteams (u. a.
Unterstützung bei der Bewerbung, Vorbereitung auf/Begleitung zum Vorstellungsgespräch,
Nachbetreuung nach der Einstellung),
die Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beider Rechtskreise
zum Thema „Beschäftigung von Frauen“,
die Identifizierung von Best practice
öffentlichkeitswirksame Kommunikation,
der Ausbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit regionalen Partnern.
Beispielen
und
Erfolgsgeschichten
sowie
die
Grundsätzlich können zur Förderung und Unterstützung der Zielgruppe alle Regelinstrumente aus dem
Instrumentenmix entsprechend des individuellen Bedarfs eingesetzt werden. Zusätzlich kommen spezifische
eigenfinanzierte Fördermaßnahmen des Jobcenters zur Anwendung. Die Deutsch-Sprachförderung des
Bundes (Integrationskurse sowie Berufssprachkurse als Regelinstrument) sowie verschiedene Programme
und Projekte von Bund, Land und Kommune ergänzen die arbeitsmarktliche Integration der Zielgruppe bzw.
schaffen die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Maßnahmen des Jobcenters. Darunter befinden sich
auch spezielle Angebote für Frauen bzw. Mütter. Ein Überblick über diese Angebote mit Kurzbeschreibung
findet sich im Anhang unter der Tabelle 13.
4.3.3 Handlungsansätze und Instrumente
Tabelle 5 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und
Beschäftigung
Ausgangssituation/
Analyse Ist-Zustand
Durch den Zugang von Menschen mit
Migrationshintergrund im Kontext
Flucht/Asyl hat sich deren Anteil an
allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten erhöht
Es besteht Bedarf auf Seiten der
Arbeitgeber im Themenfeld an
spezifischer Beratung und Begleitung
Maßnahmeansatz
Konkretes Handeln/
Aktivität
Menschen mit Migrationshintergrund
im Kontext Flucht/Asyl werden im
Neuzugang und nach der
Beendigung eines Integrationskurs
mit aufeinander aufbauenden
Maßnahmen zur Heranführung an
den 1. Arbeitsmarkt unterstützt und
gefördert
Menschen mit Migrationshintergrund
im Kontext Flucht/Asyl werden bereits
während eines Integrationskurses mit
einer begleitenden Maßnahme zur
Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt
unterstützt
Spezialisierte Arbeitgeberberatung
Gewinnung von potentiellen
Arbeitgeber
Spezialisierte Betreuung von
Zugewanderten
Sicherstellung der passgenauen
Zuweisung in die geplanten Maßnahmen,
insbesondere in Maßnahmen, die speziell
für die Kundengruppe entwickelt wurden
Passgenaue Zuweisung in die
Kombinationsmaßnahme KomBer neben
der Maßnahme zum Spracherwerb zur
frühzeitigen Aktivierung
Übergabe von geeigneten Kunden an das
spezialisierte Team Migration im
Arbeitgeberservice
Unterstützung des Integrationsprozesses
durch flankierende Förderung bzw.
assistierte Vermittlung
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Bestehende Sprachbarrieren stehen
dem Ziel einer Arbeitsmarktintegration
entgegen und erhöhen das Risiko von
Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Die arbeitsmarktliche Integration muss
mit der sozialen Integration sowie der
Beratung und Begleitung der
geflüchteten Menschen unter
Berücksichtigung ihrer konkreten
Lebenssituation einhergehen. An
diesem Prozess ist eine Vielzahl von
Akteuren beteiligt, deren abgestimmte
und zielgerichtete Zusammenarbeit
erforderlich ist.
Spezialisierte Betreuung von Kunden
mit sprachlichen Defiziten in zwei
gesonderten Teams Ü25 für
Zugewanderte mit fachspezifischen
Kenntnissen und einem geringeren
Betreuungsschlüssel
Spezialisierte Betreuung
ausländischer unter 25-Jähriger in
einem gesonderten Teams mit
fachspezifischen Kenntnissen
Heranführung an den Arbeitsmarkt
durch gezielte Förderung und
Unterstützung mit geeigneten
Maßnahmen aus dem
Instrumentenmix
Die Zusammenarbeit und die
Schnittstellen der Arbeit dieser
Akteure werden in Leipzig bislang im
Format „Regionalworkshop“
bearbeitet, für dessen Organisation
neben dem Jobcenter Leipzig, die
Agentur für Arbeit Leipzig und die
Stadt Leipzig – Referat für Migration
und Integration verantwortlich sind.
Übergabe von Kunden mit sprachlichen
Defiziten an die Sonderteams
Zugewanderte
Individuelle Betreuung und Beratung mit
flankierender Förderung durch speziell auf
die Kundengruppe zugeschnittenen
Maßnahmen
Zuweisung in passende Sprachkurse in
Abstimmung mit den Netzwerkpartnern
zum Abbau der sprachlichen Defizite
Absolventenmanagement nach Ende des
Sprachkurses zur Heranführung an den 1.
AM
Passgenaue Zuweisung in die geplanten
Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederungen mit dem Ziel
der Aktivierung und nachhaltigen
Integration in den Arbeitsmarkt
Die Zusammenarbeit mit den
Arbeitsmarktpartnern und Akteuren wird
fortgesetzt.
Das schließt die aktive Beteiligung des
Jobcenters in den verschiedenen weiteren
Gremien und Arbeitsgruppen (u. a. der AG
Ausbildung und Arbeit des Netzwerkes
Integration- Migrant/-innen in Leipzig) mit
ein.
4.3.4 Besondere Projekte/Angebote
Fachinformationszentrum Zuwanderung
Bereits etabliert im Jobcenter Leipzig ist die Verweisberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die
oftmals entscheidend ist, um Migrantinnen und Migranten den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Hier ist die
Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die seit 2014 unter
dem Dach des Jobcenters in der Axis-Passage ein Regionalbüro eingerichtet hat, eine wertvolle Ressource.
Durch die Neuanmietungen des Jobcenters Leipzig in der Liegenschaft Axis-Passage stehen zusätzliche
Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen das sog. Fachinformationszentrum Zuwanderung als kooperative
Einrichtung von Jobcenter Leipzig, IBAS und Agentur für Arbeit Leipzig ab 2018 etabliert wird.
Das Nutzungskonzept des Fachinformationszentrums beinhaltet insbesondere einen niedrigschwelligen
Zugang zu den Beratungsangeboten der IBAS. Die neue Einrichtung fungiert außerdem als fachkundige
Anlaufstelle für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
allen Fragen zum Themenkomplex Migration und Arbeitswelt. Mit der Eröffnung der Einrichtung wird das
Vorhaben umgesetzt, die Transparenz und das Informationsangebot in alle Richtungen zu erhöhen.
Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte
Beschäftigung
4.4.1 Ausgangslage
Langzeitarbeitslose sind ein Jahr und länger arbeitslos. Im Zusammenhang mit der positiven
Arbeitsmarktentwicklung ist auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen zurückgegangen. Dabei hält der Rückgang
der Langzeitarbeitslosigkeit nicht ganz Schritt mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt. Im Oktober
2017 sind 39,6 % aller arbeitslosen Menschen im Rechtskreis SGB II langzeitarbeitslos, im Vorjahr waren es
39,0 %.
Seite 21 von 36
Abbildung 16 – Entwicklung Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit
25.000
21.159
20.000
15.230
15.000
Arbeitslose SGB II
darunter Langzeitarbeitslose
10.000
8.402
6.028
5.000
0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
16 16 16 16 16 16
Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
16 16 16 16 16 16 17 17 17 17 17 17
Jul Aug Sep Okt
17 17 17 17
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Die größte Gruppe der Langezeitarbeitslosen bilden die über 50-Jährigen mit einem Anteil von 40,3 %. Ihr
Anteil an allen Arbeitslosen liegt hingegen bei 27,8 % und somit deutlich darunter.
Rund 61 % der Langzeitarbeitslosen verfügen über einen beruflichen (53,2 %) oder einen akademischen (7,6
%) Abschluss. 36,9 % der Langzeitarbeitslosen sind demgegenüber ohne Berufsabschluss.
Unter den Langzeitarbeitslosen Männern und Frauen sind zudem 782 Alleinerziehende, ihr Anteil an allen
Langzeitarbeitslosen beträgt 13 %, ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt dagegen bei 10,9 %.
5,9 % der Langzeitarbeitslosen sind schwerbehindert. Auch diese Personengruppe trägt ein größeres Risiko
der Langzeitarbeitslosigkeit – ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt bei 4,7 %.
Tabelle 6 – Langzeitarbeitslose SGB II nach Personenmerkmalen
Veränderung zum Vorjahresmonat
Merkmal
Langzeitarbeitslose insgesamt
Männer
Frauen
15 bis unter 25 Jahre
25 bis unter 35 Jahre
35 bis unter 50 Jahre
50 Jahre und älter
55 Jahre und älter
Schwerbehinderte
Ausländer
Alleinerziehende
ohne Berufsausbildung
auß.-/betriebliche Ausb./Fachschule
akademische Ausbildung
keine Angabe zur Berufsausbildung
Okt 17
6.028
3.352
2.676
122
1.293
2.186
2.427
1.467
354
945
782
2.225
3.206
460
137
absolut
in %
- 1.183
- 590
- 593
- 35
- 213
- 399
- 536
- 308
- 118
- 30
- 126
- 266
- 802
- 130
15
- 16,4
- 15,0
- 18,1
- 22,3
- 14,1
- 15,4
- 18,1
- 17,4
- 25,0
- 3,1
- 13,9
- 10,7
- 20,0
- 22,0
12,3
Anteile an
Langzeitarbeitslosen SGB II
insgesamt in %
100
55,6
44,4
2,0
21,4
36,3
40,3
24,3
5,9
15,7
13,0
36,9
53,2
7,6
2,3
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
Langzeitarbeitslosigkeit geht häufig einher mit Langzeitleistungsbezug4. 5.412 Personen (Vorjahr 6.665) sind
Langzeitleistungsbezieher und gleichzeitig langzeitarbeitslos.
4
Langzeitleistungsbezieher (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den
vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben.
Seite 22 von 36
4.4.2 Zielstellungen und Strategien
Intensive Beratungsarbeit und gezielter Instrumenteneinsatz zur Integration arbeitsmarktferner
Personen
Nutzung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Fortsetzung des internen Projekts 50plus
Fokus auf Familienbedarfsgemeinschaften
Beteiligung an Landesprogrammen für Langzeitarbeitslose
Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gehört auch im Jahr 2018 zu den drängendsten Herausforderungen in
der Grundsicherung. Die Strategie zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schließt ein, die Integrationsarbeit
von vornherein darauf auszurichten, Langzeitarbeitslosigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Ist
Langzeitarbeitslosigkeit erst eingetreten und verfestigt, wird die Rückkehr in das Erwerbsleben immer
schwieriger und aufwändiger. Dabei ist die Gruppe der Betroffenen ebenso heterogen wie die Ursachen für
Langzeitarbeitslosigkeit. Vor allem bei den Personen, die bereits über Jahre arbeitslos sind, zeigt sich, dass
meist mehrere Risikofaktoren aufeinandertreffen, wie fehlendes oder geringes Qualifikationsniveau,
gesundheitliche Einschränkungen, höheres Lebensalter, eine Lebenssituation als Alleinerziehende oder
Alleinerziehender sowie Problemlagen im sozialen Umfeld.
Um Menschen in verfestigter Arbeitslosigkeit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, bedarf es einer
intensiven, stärkenorientierten Betreuung und individuellen, motivierenden Förderung, die sukzessiv
bestehende Hemmnisse beseitigt. Dazu können auch die Identifizierung gesundheitlicher und
behinderungsbedingter Eingliederungshemmnisse und die Einleitung von Rehabilitationsverfahren gehören.
Ein wichtiger Baustein neben den Regelinstrumenten sind die flankierenden sozialintegrativen Leistungen der
Stadt Leipzig, die im Bedarfsfall hinzugezogen werden5. Diese umfassen:
Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder Beratung zur häuslichen
Pflege von Angehörigen
Schuldnerberatung
psychosoziale Beratung
Suchtberatung
Für die eher marktnahen Langzeitarbeitslosen nutzt das Jobcenter vorrangig Instrumente, die unmittelbar auf
eine Arbeitsmarktintegration zielen, wie bspw. Maßnahmen zur Arbeitserprobung bei Arbeitgebern,
Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Anpassung
und Erweiterung des Qualifizierungsniveaus. Qualifizierungsschwerpunkte mit guter Arbeitsmarktperspektive
umfassen berufliche Tätigkeitsfelder im Objekt und Personenschutz, im pflegerischen/gesundheitlichen
Bereich, im Bereich Lager/Logistik sowie Qualifizierungen als Kraftfahrer/in. Auch Weiterqualifizierungen in
den Bereichen IT und Bürowesen eröffnen Einstellungschancen.
Für marktferne Kundinnen und Kunden hält das Jobcenter wie in den Vorjahren in Zusammenarbeit mit der
vielfältigen Trägerlandschaft der Stadt Leipzig öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse auf dem
2. Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl und in verschiedenen Einsatzfeldern vor. Die Maßnahmen des
2. Arbeitsmarktes – hierzu zählen Arbeitsgelegenheiten (AGH) und das Instrument Förderung von
Arbeitsverhältnissen (FAV) – ermöglichen es, Langzeitarbeitslose schrittweise an den allgemeinen
Arbeitsmarkt heranzuführen, das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit (wieder-)herzustellen und eine
Tagesstruktur zu schaffen. Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes können grundsätzlich auch Teil der
Integrationsstrategie für geflüchtete Menschen und andere Migrantinnen und Migranten sein.
Die Durchführungsqualität öffentlich geförderter Beschäftigungsmaßnahmen nimmt einen hohen Stellenwert
ein, da nur so eine zielführende Förderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer realisiert werden kann.
5
Die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig ist in bestehenden Kooperationsvereinbarungen geregelt, die regelmäßig
erweitert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Seite 23 von 36
Die Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse stellt das Jobcenter Leipzig unter anderem
durch regelmäßige Maßnahmeprüfungen sicher.
Zur Förderung von Personen mit aktuell geringen Integrationschancen beteiligt sich das Jobcenter Leipzig
überdies seit 2015 am Bundesprogramm zur Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Zielgruppe dieses
Programms sind Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Betreuungspflichten für
minderjährige Kinder. Für diesen Personenkreis wurden rund 400 Stellen zur sozialen Teilhabe akquiriert, u.
a. beim Träger Stadt Leipzig. Vorwiegend handelt es sich um Tätigkeiten in den Bereichen Soziales, Kultur,
touristische Infrastruktur sowie um Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren. Das Programm läuft bis
Ende 2018 und leistet einen wertvollen Beitrag zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Des Weiteren wird das interne Projekt 50plus im Jahr 2018 fortgeführt. Zu den Erfolgsfaktoren des
zielgruppenorientierten Ansatzes für Lebensältere zählen ein geringerer Betreuungsschlüssel als in den
regulären Integrationsteams, flankierende, spezifische Unterstützungsangebote, wie der Ansatz des
Psychosozialen Coachings und hervorragende Kontakte zu lokalen Arbeitgebern, die das Potenzial der
Lebensälteren wertschätzen und Beschäftigungschancen eröffnen.
4.4.3 Handlungsansätze und Instrumente
Tabelle 7 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte
Beschäftigung
Ausgangssituation/
Analyse Ist-Zustand
Maßnahmeansatz
Konkretes Handeln/
Aktivität
Intensivierte Betreuung über 50Järigen auf Basis einer günstigen
Betreuungsrelation
Akquise von geeigneten
Stellenangeboten im Rahmen des
Projekts
niedrigschwellige Angeboten zur
Gesundheitsvorsorge und zur
Verbesserung der
Selbstvermarktungskompetenzen im
Rahmen des Projekts
Die verschiedenen
drittelmittelfinanzierten Angebote
ergänzen die bestehenden
Förderangebote und sollen gezielt
für die Zielgruppe genutzt werden
Intensive Nutzung der
drittmittelfinanzierten Maßnahmen als
zusätzliches, flankierendes Angebot zur
Aktivierung, Förderung und Heranführung
sowie zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt
Eine über die Regelinstrumente
hinausgehende Förderung zur
intensivierten Betreuung unterstützt
die Zielgruppe beim Abbau der
bestehenden Hemmnisse
Dadurch Verbesserung der
persönlichen Situation zur
Heranführung an den Arbeitsmarkt
Antragsstellung und Konzeptionierung zur
Teilnahme am Förderprogramm des
SMWA zur Umsetzung des
Landesarbeitsmarktprogramms zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit –
Sozialer Arbeitsmarkt (FRL SAM)
Identifizierung von Kunden, bei
denen der Eintritt von
Langzeitleistungsbezug
wahrscheinlich ist zur gezielten
Aktivierung und zur Verringerung
bzw. Vermeidung von
Langzeitleistungsbezug
Abbau von bestehenden
Vermittlungshemmnissen und
Feststellung der Leistungsfähigkeit
zur Heranführung an den
Arbeitsmarkt durch Maßnahmen des
zweiten Arbeitsmarktes bzw. der
öffentlich geförderten Beschäftigung
Die Zielgruppe wird im Rahmen einer
Intensivbetreuung gezielt unterstützt und
aktiviert
Bedarfsorientierte Zuweisung der
Zielgruppe in die geplanten Maßnahmen
der öffentlich geförderten Beschäftigung
(Arbeitsgelegenheiten und Förderung von
Arbeitsverhältnissen)
Die gesonderten Betreuung von über
50-Järigen im Projekt „Mehrwert
50plus“ leistet einen erfolgreichen
Beitrag zur Sicherung des
Fachkräftemangels und der
Vermeidung von Altersarmut
Zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit und
Aktivierung von Kunden im Bezug von
Leistungen zur Grundsicherung
verschiedene, über Drittmittel
finanzierte Projekte zur Verfügung
Zur Verbesserung der individuellen
Beschäftigungsfähigkeit von
Langzeitarbeitslosen ist eine intensive
Betreuung zum Abbau der
bestehenden Vermittlungshemmnisse
erforderlich
Der Anteil von
Langzeitleistungsbeziehern an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
ist weiterhin hoch
Intensive Betreuung der Zielgruppe 50plus
mit einer erhöhten Kontaktdichte
Abbau der Vermittlungshemmnisse
Aktivierung und flankierende Förderung
durch spezielle Fördermaßnahmen für die
Zielgruppe
Fortführung der Veranstaltungsreihe zur
Gesundheitsförderung
Angebot des psychosoziales Coachings
mit Unterstützung der Uniklinik Leipzig
Angebot der Hilfe bei der Erstellung von
Bewerbungsunterlagen im
Bewerberkabinett
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Menschen mit Migrationshintergrund
im Kontext von Flucht und Asyl
benötigen besondere Unterstützung
zur Vermeidung von
Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im
Langzeitleistungsbezug benötigen
besondere Unterstützung und eine
trägerübergreifende Betreuung
Gezielte und auf die Kundengruppe
angepasste Aktivitäten zur
Aktivierung über niedrigschwellige
Angebote
Abbau der bestehenden
persönlichen Hemmnisse zur
Heranführung an den Arbeitsmarkt
Anpassung des bestehenden
Maßnahmekonzepts
„Langzeitleistungsbezug“ unter
Berücksichtigung des sich verändernden
Kundenpotentials
Gemeinsame Umsetzung des
Modellprojekts TANDEM des SMWA
gemeinsam mit dem Jugendamt der
Stadt Leipzig
gemeinsame und abgestimmte Betreuung
von Familien im Langzeitleistungsbezug
Abbau der Vermittlungshemmnisse,
Heranführung an den Arbeitsmarkt und
Reduzierung bzw. Beendigung der
Hilfebedürftigkeit
4.4.4 Besondere Projekte/Angebote
Landesarbeitsmarktprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt – SAM“
Das Jobcenter Leipzig wird sich ab 2018 am neuen Landesarbeitsmarktprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt –
SAM“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit zu beteiligen. Das Programm zielt darauf ab, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit
von erwerbsfähigen langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten zu verbessern und Integrationsfortschritte zu
erreichen. Dabei werden die vorhandenen Regelinstrumente durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen des
Freistaates Sachsen ergänzt. Zu den geförderten Maßnahmen im Rahmen des Programms gehören:
Individuelles
Coaching
zur
Flankierung
der
verschiedenen
Beschäftigungsund
Eingliederungsinstrumenten des SGB II
Einrichtung von Betriebsakquisiteuren, die als Bindeglied zwischen Arbeitgeber, Jobcenter und Coach
der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers agieren
Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im öffentlichen Interesse („FAV plus“) mit
ergänzenden Zuschüssen bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II für
gemeinwohlorientierte Tätigkeiten im öffentlichen Sektor
Förderung von Gemeinwohlarbeit 58plus durch Zuschüsse für Mehraufwendungen, die im Rahmen
von zusätzlichen, wettbewerbsneutralen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsgelegenheiten
entstehen
Förderung innovativer Ansätze, die zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen
Modellprojekt: „TANDEM Sachsen“
Ein besonderer Fokus beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit liegt auf der Förderung von
Familienbedarfsgemeinschaften. Eltern sollen unterstützt werden, ihrer Vorbildrolle gerecht zu werden, um der
Verfestigung sog. „Hartz IV-Generationen“ in der Dauerarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Daher wird sich das
Jobcenter Leipzig am Programm TANDEM des SMWA beteiligen, welches über ESF-Landesmittel finanziert
wird. Mit der Umsetzung des Modellprojekts in Sachsen besteht die Absicht, Langzeitarbeitslose und deren
Familien – dazu gehören auch Alleinerziehende-Familien – noch stärker rechtskreisübergreifend zu fördern
und auf örtlicher Ebene die Zusammenarbeit von Jobcenter und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Das
Programm richtet sich auf die gesamte Familie. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung sollen
Integrationsprozesse in Beschäftigung unterstützt und befördert werden. Neben der Vermittlung in
Beschäftigung und Qualifizierung ist zeitgleich eine intensive Begleitung der Familien mit Hilfe von integrierten
Beratungsteams aus speziellen Fachkräften (Sozialpädagogen, Psychologen) verbunden. Das Modellprojekt
wirkt somit auf eine neue Qualität bei der Unterstützung von Familien im Kontext der Beschäftigungsförderung
hin, indem über die gängigen Regelangebote hinaus – entsprechend der Bedarfslagen in den Familien – die
Kooperation der beteiligten Akteure verstärkt wird.
Seite 25 von 36
Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unter
Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel, insbesondere
des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt
4.0/Digitalisierung“
4.5.1 Ausgangslage
Der anhaltende Trend zur Digitalisierung wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern. Damit verbunden sind
Veränderungen bei den Formen der Beschäftigung und vor allem bei den Anforderungen an die Qualifikationen
und Kompetenzen von Beschäftigten. Digitalisierung findet dabei in allen Wirtschaftsbereichen statt, jedoch
wirkt sich diese Entwicklung in den verschiedenen Sektoren unterschiedlich stark aus6. In den
Wirtschaftsbereichen, in denen persönliche Beziehungen bzw. personalisierte Dienstleistungen vorrangig
sind, wie etwa in den Bereichen Erziehung und Unterricht oder im Gastgewerbe, spielt Digitalisierung zunächst
eine untergeordnete Rolle. Studien, u. a. des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, lassen zudem
keine generelle Tendenz zum Personalabbau im Kontext der Digitalisierung erkennen. Stattdessen wird mit
einer steigenden Beschäftigungsdynamik gerechnet, d. h. die Dynamik in den Betrieben, die Zu- und Abgänge
in den Unternehmen steigen an7.
Durch den demografischen Wandel, durch die gute Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre und durch
Technisierung und Digitalisierung hat sich der Fachkräftebedarf verstärkt. Die Unternehmen sind in einer sich
abzeichnenden Arbeitswelt 4.0 auf gut qualifiziertes Personal angewiesen und einfache (Helfer-) Tätigkeiten
verlieren an Bedeutung. Damit haben sich die Voraussetzungen für gering qualifizierte Leistungsbezieher
tendenziell verschlechtert. Umgekehrt werden individualisierte und betriebsnahe Qualifikationen, hohe
fachliche Flexibilität, lebenslanges Lernen und Soft Skills immer wichtiger. Insbesondere sozial-kommunikative
und Team-Kompetenzen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen für die Unternehmen
zunehmend an Gewicht8.
Wie in den Vorjahren bilden das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Leipzig einen gemeinsamen
Arbeitgeberservice, der den regionalen Arbeitgebern in allen Fragen der Personalgewinnung und -erhaltung
zur Seite steht und diese mit spezifischen Förderinstrumenten unterstützt. Rund 40 % aller aufgenommenen
Stellen wurden im Jahr 2017 mit Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis SGB II besetzt. Zum Vergleich:
Bundesweit liegt diese Quote bei 21,5 %.
4.5.2 Zielstellungen und Strategien
Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven durch Investition in Qualifizierung und Bildung
Fokus auf die erforderlichen Kernkompetenzen für die Arbeitswelt 4.0
Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice
Die rechtkreisübergreifende Organisationsstruktur im gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) hat sich
bewährt und wird fortgeführt. Verstärkt wird der gAGS ab 2018 mit einem arbeitgeberorientierten Sonderteam,
um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund zu forcieren und das Potenzial der
Neuzugewanderten für den Arbeitsmarkt zu erschließen.
Im Fokus stehen vor allem klein- und mittelständige Betriebe. Bei diesen sollen mit gezielter Ansprache
verstärkt Einstellungschancen für die verschiedenen Gruppen Arbeitsuchender erschlossen werden. Zum
Dienstleistungsangebot gehören neben der persönlichen Betreuung auch Angebote wie branchenspezifische
Informations- und Vermittlungsbörsen. Das Ziel des gAGS ist es, die Nähe zum Markt und die positive
Wahrnehmung als zuverlässiger und professioneller Dienstleister weiter zu verstetigen und auszubauen.
6
Vgl. Warning, Anja; Weber, Enzo (2017): Wirtschaft 4.0: Digitalisierung verändert die betriebliche Personalpolitik. (IAB-Kurzbericht,
12/2017), Nürnberg, 8 S.
7
Ebd.
8
Ebd.
Seite 26 von 36
Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs wird zudem intensiv darauf hingearbeitet, den Anteil an unbesetzten
Ausbildungsstellen so gering wie möglich zu halten. Dabei müssen mit Blick auf den Bewerbermangel noch
stärker als bisher auch leistungsschwächere Jugendliche sowie andere arbeitsuchende Gruppen für eine
Berufsausbildung im dualen System erschlossen werden, dazu gehören bspw. Studienabbrecher und
geflüchtete Menschen sowie andere Migrantinnen und Migranten.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung bleibt vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs der
Unternehmen ein Schwerpunkt. Mit diesem Instrument können zielgerichtet Qualifizierungsbedarfe bedient
werden. Wichtig ist, dass festgestellte Qualifizierungsbedarfe zeitnah, d. h. in der Regel innerhalb von 3
Monaten, umgesetzt werden. Für die Kundengruppe, die bislang nicht unmittelbar für
Qualifizierungsmaßnahmen in Frage kam, soll intensiv die Vorschaltung der Fördermaßnahme
Grundkompetenzen genutzt werden. Sofern erforderlich, können zur Vorbereitung einer Qualifizierung
außerdem flankierende Instrumente, wie Eignungsfeststellungen beim Ärztlichen Dienst oder
Berufspsychologischen Service, eingesetzt werden. Dies dient dazu, geeignete Berufsfelder zu identifizieren,
die Motivation für eine Weiterbildung oder Umschulung zu befördern und die Durchhaltefähigkeit zu
unterstützen.
Wichtig ist zudem, dass das Instrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung angelehnt an individuelle
Entwicklungsmöglichkeiten eingesetzt und insbesondere die Nähe zu den Betrieben und deren Anforderungen
bei der Ausgestaltung der Förderung im Blick behalten wird. Dazu gehören zunehmend Kernkompetenzen,
die für die Arbeitswelt 4.0 und die Digitalisierung erforderlich sind. Schwerpunktbereiche mit wachsendem
Potenzial und hoher Arbeitskräftenachfrage sind der gewerblich-technische Bereich, der kaufmännische
Bereich, der sozial-pflegerische Bereich und der IT-Bereich.
Das Jobcenter Leipzig wird sich in 2018 noch stärker darauf fokussieren, die Wirksamkeit der
Förderinstrumente im Hinblick auf die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehört vor
allem die enge Teilnehmerbetreuung während und im Anschluss an eine Qualifizierungsmaßnahme. Die
Erfahrungen zeigen, dass das Absolventenmanagement wesentlich dazu beiträgt, Abbrüchen
entgegenzuwirken und bestenfalls nahtlose Übergänge aus der Qualifizierung in die Beschäftigung zu
erreichen. Das Absolventenmanagement im Anschluss an eine abschlussorientierte Qualifizierung erfolgt
durch das Projektteam ArbeitDIREKT. Dort finden außerdem arbeitsmarktnahe Neukunden ein spezifisches
Angebot vor. Orientiert am Work-first-Ansatz richtet sich die Integrationsarbeit auf eine schnelle (Re-)
Integration in den Arbeitsmarkt, um Leistungsbezug möglichst gar nicht erst eintreten zu lassen.
Auch Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer stellen ein Potenzial zur Sicherung
des Fachkräftebedarfs dar. Diese sind oftmals gut qualifiziert, stehen aber vor der Hürde, Berufs- und
Familienleben in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist das Informations- und
Unterstützungsangebot der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig
weiter wichtig. Das Angebot umfasst u. a. monatliche Informationsveranstaltungen, Einzelberatungen sowie
die Planung und Durchführung spezieller Angebote (Aktionstage) zur Integration von Alleinerziehenden und
Berufsrückehrenden.
4.5.3 Handlungsansätze und Instrumente
Tabelle 8 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte
Beschäftigung
Ausgangssituation/
Analyse Ist-Zustand
Der gemeinsame Arbeitsgeberservice
der Agentur für Arbeit Leipzig und des
Jobcenter Leipzig leistet seit mehreren
Jahren einen wichtigen Beitrag zum
Ausgleich von Angebot und Nachfrage
am Arbeitsmarkt
Maßnahmeansatz
Konkretes Handeln/
Aktivität
Passgenaue Vermittlung von
Kunden SGB II auf gemeldete Stellen
zur Integration und Beendigung der
Hilfebedürftigkeit
Gezielte Akquise von Stellen sowie
nachhaltige Vermittlung in Beschäftigung
von Kunden im SGB II zur Sicherung eines
weiterhin hohen Anteils erfolgreich
besetzten Stellen SGB II
Seite 27 von 36
Verbesserung der
Integrationschancen durch gezielte
Qualifizierung zum Ausgleich der
bestehenden hohen Nachfragen nach
Fachkräften am Arbeitsmarkt
Um Kunden schnell in den
Integrationsprozess einbeziehen zu
können, ist eine schnelle Prüfung und
Sicherung des Leistungsanspruchs
erforderlich
Am Arbeitsmarkt ausgerichtete
Förderung der beruflichen
Weiterbildung wirkt dem Mangel an
Fachkräften entgegen und sichert
eine nachhaltige Integration
Aktivierung und Gewinnung von
potentiellen Teilnehmern für Maßnahmen
der beruflichen Weiterbildung, ggf. mit
vorbereitenden Maßnahmen zur
Vermittlung von Grundkompetenzen
Sicherung des Integrationserfolgs durch
engmaschiges Absolventenmanagement
Zur zielführenden Beratung ist eine
hohe Fach- und Beratungskompetenz
auf Seiten der Mitarbeiter notwendig,
sowohl bei der leistungsrechtlichen
Beratung als auch im Bereich Markt &
Integration
Vermeidung von Widersprüchen
durch vollumfängliche
Beratungsleistung
Stärkung der Beratungskompetenz der
Mitarbeiter sowie Unterstützung bei der
Spezialisierung der Mitarbeiter durch
regelmäßige Qualifizierungen im
Aufgabenfeld
4.5.4 Besondere Projekte/Angebote
MYSKILLS – BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN
Zur Unterstützung bei der Qualifikationsberatung steht ab 2018 ein neues Testverfahren zur Verfügung. Dabei
handelt es sich um ein Angebot des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit Leipzig mit der
Bezeichnung MYSKILLS – BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN. Im Rahmen dieses Tests werden
auch non-formal erworbene Kompetenzen sichtbar und verwertbar gemacht.
Die Testfragen sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und damit insbesondere auch für Migrantinnen und
Migranten geeignet. Dieses Testverfahren ermöglicht es, in 30 Berufsfeldern ein fachliches Kompetenzniveau
festzustellen. Das Ergebnis ermöglicht den Beratungsfachkräften, den Kundinnen und Kunden sowie den
potenziellen Arbeitgebern eine fundierte und wertvolle Einschätzung über die fachlichen Kompetenzen in
einem Berufsfeld.
5. Ressourcen und Performancepotenzial
Haushaltsmittel
Vor dem Hintergrund des Rückgangs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden dem Jobcenter Leipzig
in 2018 voraussichtlich rund 45,46 Mio. € für Eingliederungsleistungen durch den Bund zur Verfügung stehen.
Das sind rund 4,51 Mio. € weniger als im Vorjahr.
Für den Verwaltungshaushalt sind 57,01 Mio. € angekündigt. Das sind rund 0,43 Mio. € weniger als im Jahr
2017. Auf dieser Haushaltsgrundlage stellt das Jobcenter Leipzig ein Instrumentenportfolio zusammen, das
sich sowohl qualitativ als auch quantitativ an den Belangen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
orientiert.
Personal und Organisation
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Leipzig sind die wichtigste Ressource zur Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags. Ihr Fachwissen und ihre Expertise sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche
Aufgabenerledigung in allen Teilbereichen. Der Betreuungsschlüssel für die Kunden im Leistungsbereich soll
1:107 und in der Vermittlung 1:135 bzw. 1:72 bei Jugendlichen betragen.
Das Jobcenter Leipzig arbeitet kontinuierlich daran, seine Performance, seine Angebote und Prozesse im
Sinne der betreuten Menschen zu verbessern. Um die Aufgaben künftig noch besser erfüllen zu können, hat
die Trägerversammlung des Jobcenters entschieden, die Organisationsstruktur des Jobcenters anzupassen
und zu einer Spartenorganisation zu entwickeln. Das bislang in Mischbereiche mit verschiedenen Aufgaben
untergliederte Jobcenter, gliedert sich ab 2018 in fachlich homogene Bereiche (vgl. Abbildung 17). Damit
können Schnittstellen reduziert und Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Für die Kundinnen und
Kunden wird diese Äderung keine Einschränkungen nach sich ziehen.
Seite 28 von 36
Mit der Einführung der elektronischen Akte zum 01.07.2017 ist das Jobcenter Leipzig einen großen Schritt in
Richtung weiterer Digitalisierung gegangen. Die Papierakte, mit nicht selten hunderten von Seiten, wird
mittelfristig der Vergangenheit angehören. Bearbeitungsprozesse werden (nach einer notwendigen
Eingewöhnungsphase) weiter beschleunigt und transparenter gestaltet.
Ein wesentlicher Hebel zur Verbesserung der Performance ist die Investition in die Kompetenzen der
Mitarbeiterschaft. Nachdem in den Jahren 2015 bis 2017 alle Integrationsfachkräfte des Jobcenters
umfassend zur Beratungskonzeption SGB II geschult wurden, sollen beginnend ab 2018 auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereichs vergleichbar qualifiziert werden. Denn Beratung findet
nicht nur im Rahmen der Integrationsarbeit statt – auch die leistungsrechtliche Beratung zu Leistungen zur
Sicherung des Existenzminimums nach dem SGB II (Sach- und Geldleistungen) gehört zu den
Beratungsaufgaben. Die Mitarbeiterqualifizierung soll die kommunikativen Kompetenzen im Bereich der
Leistungsgewährung stärken und die Beratung weiter professionalisieren.
6. Schlussbemerkung
Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung sind weiterhin viele Leipzigerinnen und Leipziger, darunter viele neu
Zugewanderte, auf Grundsicherungsleistungen und die Unterstützung des Jobcenters Leipzig angewiesen.
Gemeinsam mit seinen Trägern und Partner wird das Jobcenter Leipzig konsequent daran arbeiten, allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Angebote zu unterbreiten und Wege in den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt aufzuzeigen.
Das Jobcenter Leipzig ist regional und überregional sehr gut mit den verschiedenen Arbeitsmarktakteuren und
Trägern vernetzt. Die Netzwerke und Kooperationsbeziehungen sind eine wichtige Ressource bei der
Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben und tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Leipzig zu stärken und
weiterzuentwickeln.
Seite 29 von 36
7. Anhang
Tabelle 9 – statistische Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II
Veränderung gegenüber
Merkmale
Okt 2017 Sep 2017 Aug 2017
Vorjahresmonat1)
Vormonat
absolut
Okt 2016
in %
absolut
Sep 2016 Aug 2016
in %
in %
in %
Bestand an Arbeitsuchenden
Insgesamt
35.341
35.767
35.958
-426
-1,2
-3.441
-8,9
-8,3
-8,4
Bestand an Arbeitslosen
Insgesamt
15.230
15.583
15.951
-353
-2,3
-3.280 -17,7
-16,8
-19,2
58,2%
Männer
8.869
9.038
9.277
-169
-1,9
-1.663 -15,8
-15,2
-17,5
41,8%
Frauen
6.360
6.545
6.674
-185
-2,8
-1.618 -20,3
-19,0
-21,4
9,3%
15 bis unter 25 Jahre
1.420
1.483
1.508
-63
-4,2
-122
-7,9
-11,2
-19,4
2,4%
dar. 15 bis unter 20 Jahre
358
394
428
-36
-9,1
22
6,5
4,5
-3,2
-1.010 -19,3
-16,7
-19,5
27,8%
50 Jahre und älter
4.229
4.343
4.376
-114
-2,6
16,6%
dar. 55 Jahre und älter
2.526
2.578
2.588
-52
-2,0
-483 -16,1
-14,2
-17,4
39,6%
Langzeitarbeitslose
6.028
6.095
6.175
-67
-1,1
-1.183 -16,4
-16,7
-19,2
29,1%
dar. 25 bis unter 55 Jahre
4.439
4.469
4.523
-30
-0,7
-840 -15,9
-16,7
-19,5
9,6%
dar. 55 Jahre und älter
1.467
1.495
1.501
-28
-1,9
-308 -17,4
-15,4
-18,4
4,7%
Schw erbehinderte Menschen
713
743
753
-30
-4,0
-217 -23,3
-19,3
-21,2
3.416
3.552
3.673
-136
-3,8
-295
-7,9
-4,9
-5,3
3.550
3.754
3.652
-204
-5,4
-697 -16,4
-14,0
-6,5
630
638
648
-8
-1,3
-383 -37,8
-30,0
-20,3
1.254
1.375
1.331
-121
-8,8
5,3
7,3
13,7
37.222
33.672
29.918
x
x
-5.703 -13,3
-12,9
-12,8
4.142
4.281
4.192
-139
-3,2
-587 -12,4
-23,5
-11,4
933
1.074
1.040
-141 -13,1
-301 -24,4
-25,2
-18,0
-167 -11,7
22,4%
Ausländer
Zugang an Arbeitslosen
Insgesamt
dar. aus Erw erbstätigkeit
aus Ausbildung/sonst. Maßnahme
seit Jahresbeginn
63
Abgang an Arbeitslosen
Insgesamt
dar. in Erw erbstätigkeit
1.259
1.426
1.294
seit Jahresbeginn
in Ausbildung/sonst. Maßnahme
40.753
36.611
32.330
x
x
-3,1
-23,7
1,6
-5.868 -12,6
-40
-12,6
-10,9
Leistungsem pfänger
Erw erbsfähige Leistungsberechtigte2)
47.548
48.196
48.612
-648
-1,3
-1.604
Nicht Erw erbsfähige Leistungsberechtigte2)
17.163
17.212
17.373
-49
-0,3
197
-3,3
-2,6
-2,6
1,2
1,7
Bedarfsgemeinschaften2)
37.791
38.270
38.563
-479
-1,3
-1.696
2,0
-4,3
-4,0
-4,1
1) B ei Quo ten werden die Vo rjahreswerte ausgewiesen.
Quelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit, Okto ber 2017
Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quo ten der A rbeitslo sen in den beiden Rechtskreisen,
d.h. die B asis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die A rbeitslo senquo te insgesamt. A bweichungen in der Summe sind rundungsbedingt.
2) Vo rläufige, ho chgerechnete Werte für A ugust 2017 bis Okto ber 2017.
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Tabelle 10 – Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen
insgesamt
Merkmal
50 Jahre und
älter
15 bis unter 25
Jahre
dar. 55 Jahre
und älter
15.230
1.420
4.229
2.526
Männer
8.869
874
2.406
1.399
Frauen
6.360
546
1.823
1.127
Insgesamt
dav. nach Geschlecht
dar. nach weiteren Merkmalen
1)
259
*
42
8
1.665
45
182
44
713
21
319
183
3.416
528
685
383
Kein Hauptschulabschluss
2.118
425
379
214
Hauptschulabschluss
4.393
428
1.229
721
Mittlere Reife
4.652
245
1.841
1.101
Abitur / (Fach-) Hochschulreife
3.153
278
556
358
914
44
224
132
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
6.431
1.151
992
552
Betriebliche/schulische Ausbildung
6.582
104
2.757
1.658
Akademische Ausbildung
1.480
28
336
241
737
137
144
75
Nicht Langzeitarbeitslos
9.202
1.298
1.802
1.059
bis unter 3 Monate
3.951
756
593
345
3 bis unter 6 Monate
2.348
326
468
270
6 Monate bis unter 1 Jahr
2.903
216
741
444
6.028
122
2.427
1.467
Berufsrückkehrende
Alleinerziehende
2)
Schwerbehinderte Menschen
07502 JC Leipzig, Stadt
Ausländer
dav. nach Schulbildung
3)
Keine Angabe zur Schulbildung
dav. nach letzter abgeschl. Berufsausbildung
keine Angabe zur Berufsausbildung
3) 4)
dav. nach Dauer der Arbeitslosigkeit
Langzeitarbeitslos
Quelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit, Okto ber 2017
*) A us Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte vo n 1o der 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen so lchen Zahlenwert
geschlo ssen werden kann, ano nymisiert.
1) Nach § 20 SGB III sind B erufsrückkehrende Frauen und M änner, die ihre Erwerbstätigkeit o der A rbeitslo sigkeit o der eine betriebliche B erufsausbildung wegen der B etreuung und
Erziehung vo n aufsichtsbedürftigen Kindern o der der B etreuung pflegebedürftiger A ngehö riger unterbro chen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit
zurückkehren wo llen.
2) In der A rbeitslo senstatistik wird das M erkmal A lleinerziehend für beide Rechtskreise durch eine B efragung des A rbeitslo sen bzw. des A rbeitsuchenden ermittelt. Inso fern liegt eine
andere Erfassungslo gik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, die auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zugreift (z.B . minderjähriges Kind in der
B edarfsgemeinschaft und kein P artner in der B edarfsgemeinschaft). Deshalb sind die arbeitslo sen A lleinerziehenden im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den
arbeitslo sen erwerbsfähigen A lleinerziehenden.
3) Der A nteil der Fälle o hne A ngabe ist bei der Interpretatio n - insbeso ndere bei Vergleichen zwischen Regio nen - zu berücksichtigen. Je hö her dieser A nteil, desto stärker kö nnen die
übrigen M erkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen ko mmen.
4) Ä nderungen im B A -Fachverfahren kö nnen ab B erichtsmo nat M ai 2016 zu sinkenden Fallzahlen in der Katego rie „ o hne abgeschlo ssene B erufsausbildung“ und steigenden Fallzahlen
in der Katego rie „ keine A ngabe zur B erufsausbildung“ führen. Der Vergleich zu vo rherigen Zeitpunkten kann dadurch eingeschränkt aussagekräftig sein.
Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017
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Tabelle 11 – Regelinstrumente zur Anbahnung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung
Maßnahme
Kurzbeschreibung
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen (BvB)
- Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die
-
Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Zielgruppe
-
Assistierte Ausbildung (AsA)
sind
Ausbildungsbewerber
mit
individuell
eingeschränkten
Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die
bundesweiten keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Zur Zielgruppe gehören auch Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die
erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte
Ausbildungssuchende
Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl über 25 Jahre bis unter 35
Jahre können aufgrund eines Ausnahmetatbestandes gefördert werden
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis
maximal 12 Monaten
Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden
EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe
- Zielgruppe sind förderungsbedürftige, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte
-
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben
Insbesondere
auch
Jugendliche,
die
noch
nicht
über
die
erforderliche
Ausbildungsreife/Berufseignung verfügen, denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen
fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem
persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist, mit komplexem Förderbedarf,
Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören
In den Maßnahmen wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das auf die individuellen
Fähigkeiten und Bedürfnisse der Teilnehmer ausgerichtet und flexibel gestaltet wird
Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich
einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter
Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen
Ihnen werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen
Erstausbildung oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer
Beschäftigung vermittelt
Des Weiteren können die Teilnehmer während der Maßnahme auf den Erwerb des
Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschluss vorbereitet werden
Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine
betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können
Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören
Maßnahmen der Assistierten Ausbildung sollen förderungsbedürftige junge Menschen und
deren
Ausbildungsbetriebe
während
einer
betrieblichen
Berufsausbildung
(ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der
Berufsausbildung unterstützen, in der Regel für unter 25-Jährige
Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten
Hilfestellung gibt es u. a. bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und
Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb,
Problemen mit Prüfungen
Die Umsetzung erfolgt in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht, in der Regel außerhalb
der betrieblichen Ausbildungszeiten
- Förderungsbedürftig sind Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne
-
die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen
oder erfolgreich beenden können
Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören
Keine Altersbeschränkung bei der Förderung
Mit abH soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der
erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten
Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden
Hilfestellung gibt es bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis,
Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb, Problemen mit
Prüfungen
Die Umsetzung erfolgt in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht, in der Regel außerhalb
der betrieblichen Ausbildungszeiten
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Tabelle 12 – Beispiele für spezifische Förderprojekte und Programme für Jugendliche
Projekt
Kurzbeschreibung
Aktivierungshilfe
„Schauplatz“
- Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters
- Zielgruppe sind benachteiligte Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit Förderbedarf auf dem
Weg zur beruflichen Eingliederung
- Aktivierungshilfe zur beruflichen Integration in den Bereichen Verwaltung/Gestaltung,
Handwerk/Technik sowie Dienstleistung/Versorgung/Hauswirtschaft
- Es besteht die Möglichkeit auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
Jugendberufshilfeprojekt
„Netz kleiner Werkstätten“
- Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters
- Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahre, die besondere Betreuung
Aufsuchende Sozialarbeit
- Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters
- Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren, die vielfältige
Meilenstein duale Ausbildung
– individuelle Wege zum Ziel
(JOBLINGE)
und Förderung benötigen, unzureichende Schulbildung haben, ohne Ausbildung oder
Beschäftigung sind, straffällig geworden oder davon bedroht sind, ihre Lehre vorzeitig
abgebrochen, haben oder ohne festen Wohnsitz sind
Anliegen ist es, über praktische Tätigkeit und sozialpädagogische Betreuung eine berufliche
Orientierung und die Chance eines (Wieder-)Einstiegs zu geben
In 4 Tätigkeitsfeldern können die jungen Menschen im Rahmen eines niedrigschwelligen
Angebots (30 Stunden pro Woche) praktisch tätig sein
Zur Anleitung, Begleitung und Unterstützung stehen Fachanleiter und Sozialpädagogen zur
Seite
Tätigkeitsfelder sind: Fahrrad und Metall, Garten- Landschaftsbau, Gebäudeassistenz,
Betreuung und Pflege
Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und
sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie
für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren
Außerdem gehören zur Zielgruppe junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
über keine berufliche Erstausbildung verfügen und die wegen der in ihrer Person liegenden
Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können
Die Maßnahme der aufsuchenden Sozialarbeit besteht aus der Phase 1 – Aktivierung und
Kontakt (wieder-) herstellen und der 2. Phase – Stabilisierung.
In der ersten Phase erfolgt die Betreuung der Teilnehmer im Rahmen von mobiler
Intensivbetreuung unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmer
In der Phase 2 soll vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit die Heranführung und
Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erreicht werden
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land)
- Zielgruppe sind benachteiligte Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf dem Weg in
eine berufliche Ausbildung
- Während eines sechsmonatigen Programms werden berufliche und soziale Kompetenzen der
Teilnehmer aufgebaut und gestärkt
- Das Programm ist in Phasen unterteilt:
- Aufnahmephase mit Projektarbeit zur Abklärung von Motivation und Einsatzbereitschaft
- Orientierungsphase zur Berufsfeldfindung und Vermittlung von Schlüsselkompetenzen durch
Projekt „Integration von
Jugendlichen mit
Vermittlungshemmnissen“ im
Rahmen der Fachkräfteallianz
Leipzig (HWK)
unternehmerische Gruppenprojekte, Trainings etc. sowie Unterstützung bei sozialen
Problemlagen
Praxisphase mit Qualifizierungspraktikum
Probephase bei einem potentiellen Arbeitgeber/Ausbildungsunternehmen
Zur Integration junger Flüchtlinge wurde das spezifische Programm JOBLINGE Kompass
(fremdfinanziert über Bundesmittel) entwickelt
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
- Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel unter 25 Jahren (deutsche
Jugendliche und junge Migranten/-innen)
- Junge Menschen sollen über eine Ausbildung im Handwerk in den Arbeits-/Ausbildungsmarkt
integriert werden
- mehrstufiges Verfahren zur Vorbereitung auf den Beginn einer beruflichen Ausbildung
- Teilqualifikation oder Beschäftigung im Handwerk mit den Phasen: Fähigkeiten und Fertigkeiten
-
erkennen (Potentialanalyse), Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen (Aneignung und
Erweiterung
von
Praxiskenntnissen),
Fähigkeiten
und
Fertigkeiten
anwenden
(Betriebspraktikum), Übergang (Betreuung und Unterstützung bei der Ausbildungs- und
Arbeitsplatzsuche)
Zur Qualifikation ergänzende (berufsspezifische) Sprachkurse, Kommunikationstrainings und
interkulturelle Kompetenzvermittlung
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Tabelle 13 – Maßnahmen, Programme und Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarkintegration von
Migrantinnen und Migranten
Maßnahme
Kurzbeschreibung
KOALA
„Kompakt Ankommen Leben
Arbeiten“
-
PerjuF
„Perspektiven für junge
Flüchtlinge“
Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
Ziel ist eine Standortbestimmung und Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Die Maßnahme gliedert sich in verschiedene Phasen
Aktivierungsphase: Standortbestimmung (berufliche Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten)
einschl. der sozialen Kompetenzen
Integrationsphase: Heranführung an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt; Verringerung von
Vermittlungshemmnissen; Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung;
Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme; Sozialpädagogische Begleitung
Teilnahmedauer: 12 Monate (30 Stunden je Woche - tägliche Anwesenheitspflicht) für
Teilnehmer, die Sprachkurse absolviert haben aber weiterhin große Sprachbarrieren besitzen;
mangelnde Fähigkeiten beim Lesen/Schreiben der deutschen Sprache; auch Teilnehmer mit
Sprachniveau A0; Dolmetscher vorhanden
- Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
- Ziel ist die intensive Aktivierung sowie die Heranführung an den Ausbildungsmarkt; Integration
in Ausbildung
- Die Maßnahme gliedert sich in verschiedene Phasen
- Einstiegsphase: Kompetenzerfassung; Bewertung
Coaching Migranten
- Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
- Ziel ist die Integration in den 1. Arbeitsmarkt
- Inhalte: Coaching; Eignungs- und Kompetenzfeststellung; Bewerbungstraining; Unterstützung
-
Willkommenscenter
der Bewerberdaten in der Jobbörse; Arbeitsmarktinformationen; Möglichkeiten der Arbeitsuche;
Unterstützung
bei
Antragstellung;
Information
zu
sozialen
Netzwerken
und
Beratungseinrichtungen
Ausprägung der einzelnen Module richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen
täglicher Einstieg in die Maßnahmen ist möglich
Nettoverweildauer: 15 Arbeitstage (20 Stunden je Woche);
keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich - Dolmetscher vorhanden
- Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
- Gegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme mit einem Maßnahmeteil
-
Gesamtprogramm Sprache
(DeuFöV)
bei Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Abschlüsse; Informationen über den
deutschen Arbeitsmarkt; Vermittlung von berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnissen
Teilnahmedauer: In der Regel 6 Monate (30 Stunden je Woche, davon 10 Stunden
Sprachförderung)
- Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
- Inhalte sind u. a. die Rechte und Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; Erfassung
KomBer
„Kombination berufsbezogene
Sprachförderung“
Sprachkenntnisse; Ermittlung von
Fähigkeiten, Kenntnissen und Interessen (Schule/Beruf)
weitere Phasen: Praktische Eignungsfeststellung (Holz, Metall, Farbe und Hauswirtschaft);
Vermittlung von praktischen Kenntnissen unter realen Arbeitsbedingungen; Heranführung an das
deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem
Teilnahmedauer: 6 - 12 Monate (30 Stunden je Woche)
Berufssprachkurs nach der berufsbezogenen Deutschförderung und einem Maßnahmeteil zur
Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Feststellung und Verringerung von
Vermittlungshemmnissen zur Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme inklusive betrieblicher Erprobung
Das Maßnahmeziel besteht darin, dass die Teilnehmer ein Sprachzertifikat B1 bzw. B2 erwerben
und an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. durch die berufsfachliche Kenntnisvermittlung in eine
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung,
Ausbildung
oder
abschlussorientierte
Weiterbildung integriert werden
Teilnahmedauer 6 Monate
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
- Die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Migrantinnen und Migranten dient dem
Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
Förderprogramm _ Integration
durch Qualifizierung (IQ) "Praxischeck"
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
- Grundprüfung von berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Zugewanderten im
handwerklichen Bereich, um
Qualifizierungen abzusichern
Entscheidungen
für
weitere
berufliche
Schritte
bzw.
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JobPerspektive
Integration - Sprachmittler
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land)
- Schaffung von Voraussetzungen für die
-
Aufnahme (Wiedereingliederung) einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit am 1. Arbeitsmarkt im Verlauf von 12 Monaten für
Langzeitarbeitslose mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren beruflichen Qualifikationen
sowie mit persönlichen Problemlagen.
Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Aktivierung und Nutzung
des Potenzials von Langzeitarbeitslosen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft
in der Region Leipzig leisten.
Modellprogramm
„Arbeitsmarktmentoren für
Geflüchtet“
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land)
- Ziel ist es, geflüchtete Menschen möglichst rasch und nachhaltig in den sächsischen
Frauen in Arbeit
(Frauenkultur e.V.)
-
Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen
ein
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Bund)
- Ziel ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren
Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Bund)
Ziel ist die Unterstützung und Stärkung bei der Integrationsarbeit
Freier Zulauf der Teilnehmenden
Zielgruppe sind Frauen aus allen Sprach- und Kulturräumen
Beschäftigung integrieren
- Freier Zulauf der Teilnehmenden
Fachkräfteallianz HWK
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
- Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten
der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) vom 12.04.2016
- Ziel ist es, die Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von deutschen Jugendlichen und jungen
Geflüchteten zu verbessern
Joblinge Kompass Leipzig
-
BOF
„Berufsorientierung für
Flüchtlinge“
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
- Bundesrichtlinie für die Förderung der vertieften Berufsorientierung junger Flüchtlinge zu ihrer
IQ-Netzwerk Sachsen
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMAS und ESF)
- Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund im
Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel)
Mentoringprojekt mit Spracherwerb und dem Ziel der Einmündung in Ausbildung
Umsetzung erfolgt mit den Netzwerkpartnern Joblinge AG und ausgewählten AG als Mentoren
Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten
der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie)
Integration in eine berufliche Ausbildung im Handwerk des BMBF
Kontext des Anerkennungsgesetzes durch Beratung (IBAS), Sensibilisierung (Schulungen) und
Qualifizierungsmaßnahmen
IvaF Netzwerk
RESQUE 2.0
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMAS und ESF)
- Ziele sind die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit und
beim
Erreichen/Nachholen
eines
Schulabschlusses
sowie
die
Erhöhung
Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe durch Schulung von Arbeitsmarktakteuren
KAUSA
(Jobstarter)
der
- Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMBF und ESF)
- Ziele sind die Gewinnung von Unternehmen mit Migrationshintergrund als Ausbildungsbetrieb,
die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von jungen Migrant/-innen und Flüchtlingen sowie die
Information von Eltern über die berufliche Ausbildung
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Abbildung 17 – Organigramm Jobcenter Leipzig
Tabelle 14 – Standorte des Jobcenters Leipzig
-
Georg-Schumann-Straße
171-175
Georg-Schumann Straße
150
(Axis-Passage)
(gemeinsamer Standort mit
der Arbeitsagentur)
Leistungsgewährung
Arbeitsvermittlung
Empfang und Eingangszone
Kundenreaktionsmanagement
- JobClub - Das
Bewerberzentrum
- Ab 2018: kooperatives
Fachinformationszentrum
Zuwanderung
-
Leistungsgewährung
Arbeitsvermittlung
Empfang und Eingangszone
Erstantragsservice
Arbeitgeberservice
Berufsinformations-zentrum
BiZ
Erich-Weinert-Straße 20
-
Leistungsgewährung
Arbeitsvermittlung
Empfang und Eingangszone
Widerspruchstelle
Unterhaltsheranziehung
Berliner Straße 13
- Beratung von Selbständigen
und Existenzgründern
- Arbeitsvermittlung Mehrwert
50Plus
- Öffentlich geförderte
Beschäftigung
- Integrationsleistungen an
Arbeitnehmer, Arbeitgeber,
Träger
- Ordnungswidrigkeiten und
Bußgelder
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