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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1374777.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
29.03.18, 00:32

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05417 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2017 und Zielvereinbarung 2018, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. 1/5 voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Die Vorlage zum Jobcenter Leipzig informiert über:  die Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018  das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018. Abschluss des Jahres 2017 Für das Jahr 2017 standen dem Jobcenter Leipzig Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 46,6 Mio. EUR zur Verfügung, welche zu 95,4 Prozent ausgeschöpft wurden. Die Verwaltungsausgaben, welche zu ca. 70 Prozent für die Finanzierung von 954,5 Stellen verausgabt wurden, beliefen sich auf ca. 72,5 Mio. EUR. Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt hielten im Jahr 2017 an. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahmen weiter zu. Die Arbeitslosenquote über beide Rechtskreise sank im Jahresdurchschnitt um 1,1 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent. Die Ziele zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, zur Senkung der Kosten der Unterkunft, sowie auch die Integrationsziele, gerechnet auf alle Kunden wurden erreicht. Gleiches gilt für die Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung in der Kooperation mit der Joblinge AG. Im Januar 2017 befanden sich 39.135 und im Dezember 2017 38.635 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug. Gegenüber den Jahren 2016, mit Dezemberwerten von 40.227 Bedarfsgemeinschaften und 2007, mit Dezemberwerten von 48.245, stellt dies eine sehr positive Entwicklung dar. Trotz dieses erfreulichen Rückgangs betrug die Senkung der jährlichen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Vergleich zum Vorjahr nur ca. 217.000 €. Hintergrund dieser Entwicklung ist der Anstieg des durchschnittlichen Zahlbetrages für die Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft. Die Steigerung des Zahlbetrages von 293 € in 2016 auf 305 € pro Monat und Bedarfsgemeinschaft in 2017 hat unterschiedliche Ursachen, z.B. die Mietpreisentwicklung oder die Zunahme der Haushaltsgröße der Bedarfsgemeinschaften. Eine Zielverfehlung von 244 Integrationen besteht bei der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren, der Verbesserung der Prozessqualität und dem Entgegenwirken von Langleistungsbezug. Die Gründe für die Zielverfehlung hinsichtlich des Langleistungsbezuges begründen sich einerseits durch den Aufwuchs an Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 4 Personen. Gleichzeitig wirkt sich der Zugang geflüchteter Menschen aus den Jahren 2015 und 2016 bestandserhöhend aus. Rund 75 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Fluchthintergrund, die im Jahr 2015 in den Rechtskreis SGB II wechselten, wurden im Jahr 2017 Langzeitleistungsbezieher. Zielvereinbarung für das Jahr 2018 Der IHK- Geschäftsklimaindex zur aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartung der nächsten 6 Monate in Leipzig prognostiziert eine weiterhin positive Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes. Die Agentur für Arbeit prognostiziert für 2018 einen Zuwachs von 7.000 zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und meldet im Januar 6.585 offene Stellen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 10,5 Prozent. Die dynamische Entwicklung Leipzigs und des Leipziger Arbeitsmarktes darf an den Kunden der Grundsicherung nicht vorbeigehen. Sowohl beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente als auch bei den personellen Ressourcen ist sicherzustellen, dass Wirkung und Wirtschaftlichkeit auf einem hohen Niveau erreicht werden. Wie auch im vergangenen Jahr haben die beiden Grundsicherungsträger Agentur für Arbeit und die Stadtverwaltung Leipzig daher geschäftspolitische Aufträge erteilt und operative Schwerpunkte für das Jobcenter festgelegt. 3/5 Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Integration junger Menschen, der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integrationsarbeit, der Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung, dem Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel. Integration junger Menschen:  Stärkung des präventiven Ansatzes der Jugendberufsagentur zum Einstieg in das Berufsleben,  Befähigung junger Menschen für eine duale Ausbildung,  Rechtskreisübergreifende Ausbildungsplatzvermittlung. Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration  dauerhafte Vermeidung von Leistungen der Grundsicherung durch Ausbildung und Arbeit,  nachhaltige Integrationsarbeit Beschäftigung. durch eine Betreuung auch während der Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung  frühzeitige Identifikation der Unterstützungsbedarfe,  gezielter Einsatz notwendiger Instrumente. Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung  Integration besonders förderbedürftiger Kunden durch intensive Beratungsarbeit und gezielten Instrumenteneinsatz,  besondere Förderung von Landesprogramm TANDEM,  Unterstützung von Eltern, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Familienbedarfsgemeinschaften, insbesondere im Arbeitsmarkt im Wandel  Steigerung der Arbeitsmarktperspektiven durch Qualifizierung, auch durch Vermittlung von Kernkompetenzen für die Arbeitswelt 4.0. Aufbauend auf diesen Schwerpunkten vereinbaren die Grundsicherungsträger mit der Geschäftsführung des Jobcenters konkrete Ziele. Die Operationalisierung dieser Ziele wird im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (Anlage 2) dargestellt. Die dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel belaufen sich auf ca. 43,4 Mio. €. Die geplanten Verwaltungsausgaben betragen ca. 70,5 Mio. €, welche überwiegend zur Finanzierung von 938,5 Stellen im Zeitraum vom 1.1.2018 bzw. 911,5 Stellen im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2018 benötigt werden. Die Grundsicherungsträger unterstützen die Einwerbung von Landes- und Bundesmitteln für Kunden mit besonderem Förderbedarf. In 30 Prozent, demnach in 11.600 aller vom Jobcenter Leipzig betreuten Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren, davon sind 6.800 alleinerziehend. 4/5 Durch die Einwerbung von 790.000 € über das Landesprogramm TANDEM können damit 60 Bedarfsgemeinschaften gezielt bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Ziel des Programms ist es, den Kindern den Zugang an Freizeit- und Berufsorientierungsangeboten zu erleichtern und mindestens ein Mitglied der Familie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Programm wird in kommunaler Trägerschaft in Kooperation mit dem Jobcenter durchgeführt. Durch das Jobcenter werden derzeit ca. 80 Prozent der arbeitslosen Kunden als arbeitsmarktfern eingestuft. Bei der Mittelbeplanung des Eingliederungstitels werden ca. 20 Prozent für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, die öffentlich gefördert sind eingesetzt. Durch die geringere Mittelzuteilung des BMAS für das Jobcenter stehen im Vergleich zum Vorjahr in 2018 auch weniger Mittel in diesem Bereich zur Verfügung. Insbesondere die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), welche sozialversicherungspflichtig sind, wurde reduziert. Gleichfalls läuft zum Ende des Jahres das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ aus, über welches in Leipzig über 400 Arbeitsplätze gefördert werden. Zur Unterstützung von Teilnehmenden, welche in der öffentlich geförderten Beschäftigung tätig sind, beteiligt sich das Jobcenter am Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“. Nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages soll die öffentlich geförderte Beschäftigung neu verhandelt werden. Ein Programm „Sozial Teilhabe für alle“ befindet sich in der Diskussion, ebenso der Aktiv-Passiv Transfer. Anlagen: Jobcenter Leipzig - Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 (Anlage 1) Jobcenter Leipzig - Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 (Anlage 2) 5/5 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Leipzig, 28.02.2018 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Zielabrechnung 2017 ..................................................................................................... 3 1.1 Zielerreichung 2017 auf einen Blick .................................................................................. 4 1.2 Einschätzung der Zielerreichung 2017.............................................................................. 6 1.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit ............................................................................ 6 1.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ...................................................... 7 1.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ......................................................... 7 1.2.4 Verbesserung der Prozessqualität ............................................................................. 8 1.2.5 Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit ............................................ 10 1.2.6 Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung so gering wie möglich halten ..... 10 1.2.7 Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften..................................................... 11 1.2.8 Termingerechte Vermittlung von Teilnehmern für Joblinge in vereinbarter Anzahl . 11 1.2.9 Monitoring zu nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ........................................................... 11 2. Ziele des Jobcenters Leipzig im Jahr 2018 ................................................................. 13 3. Glossar ........................................................................................................................ 15 Vorbemerkung zur Herkunft und Vorläufigkeit der Daten: Die Daten stammen aus dem internen Controllingsystem der BA, sofern keine andere Quelle angegeben ist. Rückwirkende Änderungen biografischer Daten in den Kundenhistorien können noch bis zu 3 Monate nach Datenveröffentlichung zu Veränderungen einzelner Kennzahlen führen. Seite 2 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1. Zielabrechnung 2017 Erstmals wurden im Jahr 2017 gemeinsame operative Schwerpunkte für das Jobcenter Leipzig durch die beiden Träger formuliert, auf dem die gemeinsame Zielvereinbarung und –steuerung sowie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm aufbauen. Auf Grundlage des bundeseinheitlichen Kennzahlensystems nach § 48a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden folgende Ziele vereinbart:    Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Reduzierung der Anzahl Langzeitleistungsbezieher Diese verbindlichen Ziele wurden durch lokale Ziele der Träger (Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig) ergänzt (siehe Übersicht im nachfolgenden Kapitel). Die gemeinsame Zielvereinbarung wurde im März 2017 unterzeichnet. In den folgenden Kapiteln wird die Zielerreichung 2017 erläutert und die vereinbarten Ziele des Jobcenters für 2018 dargestellt. Infobox: Die Erläuterungen zu den einzelnen Kennzahlen können im Internet unter www.sgb2.info abgerufen werden Begriffe der Statistik und Abkürzungen werden im Glossar des Berichtes erläutert Seite 3 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1.1 Zielerreichung 2017 auf einen Blick Berichtsmonat Dezember 2017 Grundsicherung Prognosewert (Pw) Kennzahl Dez Prognosewert-Ist in % Ist J F M A M J J A S O N D Ist-Ist VJ aktuell in % Zielindikator - Qualitatives Monitoring 2_K100 Summe der LLU in Mio. € JFW 183,800 175,535 -4,5 -0,2 JFW 153,499 146,226 -4,7 -7,1 Summe der LUH in Mio. € JFW 143,370 141,215 -1,5 -0,2 Einsparungen KdU durch das Team 50plus JFW 1.073.520 € * * * 2_K100oa *1 Summe der LLU in Mio. € ohne Asyl/Flucht Ziel J FMAMJ J A SOND aktuell Zielindikatoren - Zielvereinbarung 2_K200 Integrationsquote in % GII_20016 Integrationsquote ohne Asyl/Flucht *1 JFW 28,5 29,1 JFW 31,0 30,7 2,2 -1,3 -0,9 0,1 38,7 24,1 ▲ ▲ ▲ GII_20015 Integrationsquote Asyl/Flucht *2 JFW 13,0 18,0 JFW 38,3 33,8 Bestand Langzeitleistungsbezieher JDW 31.444 31.554 Anzahl Bedarfsgemeinschaften gJDW 40.500 38.635 Anzahl Teilnehmer Joblinge (Klassik) JFW 80 81 1,3 Anzahl Teilnehmer Joblinge (Kompass) JFW 70 70*7 0,0 100,0 87,4 Integrationsquote U25 ohne Asyl/Flucht 2_K300 *1 -11,6 ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ 0,3 -5,0 -4,0 Qualitätskennzahlen K_II015 Index aus Kundenzufriedenheit in Noten *3 GJW 2_Q200 Index aus Prozessqualität in % JFW 2,49 2,9 -12,6 -15,5 Monitoring Qualitative Indikatoren GII_81070 Anteil bedarfsdeckende Integrationen *4 GII_85100 Anteil kontinuierliche Beschäftigung in % 2_K3E1 RII_71500 JFW 45,6 -0,5 GJW 59,9 1,3 Integrationsquote LZB JFW 22,0 4,4 Bestand LZB mit Dauer über 4 Jahre *6 MW 21.017 -7,0 *5 *1 nicht berücksichtigt w erden die acht zugangsstärksten Asyl-Herkunftsländer (Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) *2 berücksichtigt w erden die acht zugangsstärksten Asyl-Herkunftsländer (Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) *3 Ist (GJW) beinhaltet die Werte des 2. HJ 2017 *4 Timelag 6 Monate *5 Timelag 12 Monate *6 Datenstand: Juni 2017 Aufgrund begrenzter Aufnahmekapazität von Teilnehmern in das Projekt Joblinge Kompass, w urde sich mit dem Träger auf 23 Plätze im letzten Durchgang geeinigt (statt 30). Die 7 Eintritte w erden im ersten Durchgang 2018 nachgeholt. *7 Infobox: Seite 4 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Neben der Integrationsquote wird die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) stark durch Flucht/Asyl beeinflusst. Daher wird bei der Zielgröße LLU eine Nachhaltung nach „Gesamt“ und „ohne Asyl/Flucht“ und bei der Integrationsquote eine Differenzierung nach „Gesamt“, ohne Asyl/Flucht“ und „nur Asyl/Flucht“ vorgenommen. Seite 5 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1.2 Einschätzung der Zielerreichung 2017 im Detail Von den zwischen beiden Trägern (Agentur für Arbeit und Stadt Leipzig) und dem Jobcenter vereinbarten Zielen, Erwartungs- bzw. Prognosewerten wurden folgende erreicht bzw. übertroffen:      Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Erreichung des Prognosewerts der Summe von Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Erreichung der Integrationsquote) Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Zahl Die Ziele    Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Verringerung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt) Verbesserung der Prozessqualität Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25) wurden nicht erreicht. 1.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit Das Ziel wurde erreicht. Messgröße Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW) Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Asyl/Flucht) (JFW) Zielwert 2017 Ist Soll-Ist abs. Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % Ist VJ 183.800.008 € 175.534.595 € -8.265.413 € -4,5 -0,2 175.885.175 € 153.499.000 € 146.226.200 € -7.272.800 € -4,7 -7,1 157.434.769 € Die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt lagen zum Jahresende bei rund 175,5 Mio. € und waren um rund 350.500 EUR niedriger als im Vorjahr. Infobox: Die Prognosewerte für LLU werden zentral durch die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern übermittelt. Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird an der Summe der Ausgaben für LLU gemessen. Hierzu gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Die LUH, sonstige kommunale Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht dazu. Seite 6 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Das Ziel wurde erreicht. Messgröße Integrationsquote (JFW) Zielwert 2017 28,5 ELB (JDW) Anzahl Integrationen (JFW) Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) (JFW) Anzahl Integrationen (ohne Asyl/Flucht) (JFW) 29,1 0,6 Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % 2,2 14.129 299 31,0 30,7 -0,3 -1,3 29,5 14.588 -0,9 0,1 42.413 30,7 45.842 13.143 13.027 -116 13,0 18,0 5,0 14.065 38,7 24,1 6.108 795 Ist VJ 49.440 13.830 ELB (JDW) Anzahl Integrationen (nur Asyl/Flucht) (JFW) Soll-Ist abs. 48.521 ELB (JDW) Integrationsquote (nur Asyl/Flucht) (JFW) Ist 14,5 3.598 1.102 307 523 Die Integration in Arbeit ist dem Jobcenter im abgelaufenen Jahr besser gelungen als geplant. 14.129 Menschen konnten durch die Vermittlungsbemühungen des Jobcenters in Arbeit und Ausbildung integriert werden. Die Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den wichtigsten Herkunftsländern von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) ist in 2017 gut gelungen. Mit 1.102 Integrationen bei dem höchsten durchschnittlichen ELB-Bestand (6.108) in Sachsen rangiert das Jobcenter Leipzig auf einem guten 3. Rang (IQ Asyl/Flucht 38,7%). Die Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) wurde zum Jahresende knapp verfehlt (Soll-Ist 0,9%), dennoch konnten insgesamt 13.027 Integrationen in Arbeit und Ausbildung realisiert werden. Das Jobcenter belegt mit einer Quote von 30,7% den zweiten Rang in Sachsen und den 4. Rang im Vergleich mit Jobcentern des gleichen Typs. Infobox: Gemessen wird das Ziel über die Integrationsquote (IQ). Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen im Jahr 2017 zum durchschnittlichen Bestand der ELB im Jahr 2017 ins Verhältnis gesetzt. 1.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Das Ziel wurde nicht erreicht. Messgröße Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (JDW) Zielwert 2017 Ist Soll-Ist abs. 31.444 31.554 110 Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % 0,3 -5,0 Ist VJ 33.204 Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt konnte im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.650 (5,0%) reduziert werden. Aufgrund des zunehmenden Zugangs von Personen im Kontext Asyl/Flucht (Ist-Ist VJ +700 Personen im Jahresdurchschnitt) hat sich die Reduzierung der LZB im 2. Halbjahr deutlich abgeschwächt. Zwar konnten LZB ohne Personen im Kontext Asyl/Flucht um rund 2.350 Personen im Jahresdurchschnitt reduziert und die gute Integrationsquote LZB im Vergleich zum Vorjahr Seite 7 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 nochmals gesteigert werden, dennoch wurde das Ziel von 31.444 LZB knapp verfehlt (+0,3%; 110 Personen). Die ursprünglich vom Jobcenter geplante Reduzierung um 4,4% wurde erreicht, die Zielverfehlung ergibt sich durch den pauschalen Aufschlag von 0,9%-Pkt., den die Regionaldirektion Sachsen im Rahmen der gesamtsächsischen Planung allen Jobcentern in Sachsen, ohne Berücksichtigung des unterschiedlichen Zugangsrisikos von Kunden im Kontext Flucht/Asyl in den Langzeitleistungsbezug, auferlegt hat. 1.2.4 Verbesserung der Prozessqualität Das Ziel wurde nicht erreicht. Messgröße Index Prozessqualität Zielwert 2017 Ist Soll-Ist in % Ist VJ 100,0 87,4 -12,6 105,5 Der Index setzt sich aus 5 Qualitätsindikatoren bzw. Mindeststandards in der Arbeit des Jobcenters zusammen. Die Ergebnisse der Einzelindikatoren gehen dabei in gleicher Gewichtung (jeweils 20 %) in den Prozessindex ein. Folgende Arbeitsprozesse bilden den Wert des Index ab:  Erstberatung Ü 25: bei mindestens 80 % der Neukunden findet das Erstgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen statt  Erstberatung U25: bei mindestens 80 % der Neukunden U 25 findet das Erstgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen statt  Angebot U25: mindestens 80 % der Neukunden U25 erhalten innerhalb von 30 Arbeitstagen ein Angebot  Eingliederungsvereinbarungen im Bestand: mindestens 80 % aller ELB verfügen über eine abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung (EinV)  Bearbeitungsdauer: die Bearbeitung von Erstanträgen erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen Der Zielwert für den Index Prozessqualität ist 100. Sollten die Ergebnisse einzelner Prozesse besser als die Zielformulierung sein, ist ein Index größer 100 möglich (z.B. bei einer Bearbeitungsdauer von unter 14 Arbeitstagen). Die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen ist im Jahresverlauf durch Rückstände angestiegen, lag aber zum Jahresende unterhalb des Solls von 14 Tagen (13,8 Tage). Die Rückstände im Erstantragsservice konnten durch freiwillige Mehrarbeit an Samstagen reduziert werden. Eine Prozessanalyse der Schnittstellen in den Eingangszonen hat darüber hinaus Erkenntnisse zu Schwachstellen im Verfahren hervorgebracht, die behoben werden (u.a. Vermessung des Konzeptes der Kundensteuerung und Qualifizierung der Mitarbeiter) Die Mindeststandards in der Erstberatung U25 (50,0%), Ü25 (73,1%) und beim Angebot U25 (56,8%) sowie bei Eingliederungsvereinbarungen im Bestand (79,7%) konnten nicht eingehalten werden (Sollwert je Indikator liegt jeweils bei 80%). Zur Verbesserung der Prozessqualität wurde eine Analyse der vorhandenen Prozesse zu den Mindeststandards vorgenommen und Maßnahmen zur sukzessiven Anpassung ergriffen. Hintergrund der Zielverfehlung war insbesondere eine bundesweit veränderte Kennzahlen- bzw. Messkonzeptauslegung. Seite 8 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Seite 9 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1.2.5 Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit Das Ziel wurde nicht erreicht. Messgröße Integrationsquote U25 (ohne Asyl/Flucht) (JFW) Zielwert 2017 38,3 ELB U25 (ohne Asyl/Flucht) (JDW) Anzahl Integrationen U25 (ohne Asyl/Flucht) (JFW) Ist Soll-Ist abs. 33,8 -4,5 Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % -11,6 Ist VJ -11,6 38,3 5.483 2.100 1.855 5.793 -245 2.218 Trotz der zweithöchsten Integrationsquote im Vergleich der sächsischen Jobcenter fehlen 245 Integrationen durch Einmündungen in Ausbildung und Integrationen in Arbeit zum Zielwert. Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen wurde aufgrund eines schwächeren letzten Jahresdrittels deutlich verfehlt (Soll-Ist -11,6%) und hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert (-11,6% zum VJ). Im Vergleich mit Jobcentern des gleichen Typs rangiert Leipzig auf Rang 4. Ursächlich dafür könnten die fehlenden Einmündungen in Berufsausbildung sowie der intensive Ressourceneinsatz im Rahmen der Aktivitäten zur Umorganisation sein. Nach Abschluss der Organisationsveränderung und der Betreuung von unter 25-Jährigen in 3 Teams sowie die differenzierte Betreuung nach Staatsangehörigkeit ist in 2018 ein Performancesprung zu erwarten. Infobox: Das Zielergebnis wird über die IQ U25 ohne Asyl abgebildet. Dabei wird von drei Teams U25 des Jobcenters Leipzig die kumulierte Anzahl aller Integrationen von ELB ohne Asyl/Flucht im Alter zwischen 15 und 25 Jahren zum Bestand an ELB ohne Asyl/Flucht zwischen 15 und 25 Jahren im Jahresdurchschnitt ins Verhältnis gesetzt. 1.2.6 Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung so gering wie möglich halten Das Ziel wurde erreicht. Messgröße Leistungen für Unterkunft und Heizung (JFW) Einsparungen durch das Team 50plus (JFW) Zielwert 2017 Ist Soll-Ist abs. 143.370.000 € 141.214.615 € -2.155.385 € 1.073.520 € * Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % Ist VJ -1,5 -0,2 141.431.000 € - - 1.151.415 € * Die Daten zur Ersparnis liegen frühestens 3 Monate nach Abschluss des Berichtsjahres vor. Ausgaben für Unterkunft und Heizung lagen bei rund 141,2 Mio. EUR und damit rund 2,2 Mio. EUR unterhalb des Zielwertes. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Rückgang rund 217.000 EUR (-0,2%). Die Höhe der Einsparungen aufgrund der zusätzlichen Integrationen durch das Team 50plus ist aktuell nicht auswertbar und steht erst nach Einarbeitung aller Einkommensnachweise voraussichtlich im Mai 2018 zur Verfügung. Das Ziel zum Jahresende ist eine Einsparung von 1,074 Mio. €. Seite 10 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 1.2.7 Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften Das Ziel wurde erreicht. Messgröße Anzahl Bedarfsgemeinschaften (gJDW) Zielwert 2017 Ist Soll-Ist abs. 40.500 38.635 -1.865 Soll-Ist in % Ist-Ist VJ in % -4,6 -4,0 Ist VJ 40.227 Die Anzahl Bedarfsgemeinschaften entwickelte sich in 2017 günstig, wie aktuelle Hochrechnungen zeigen. Aktuell sind rund 38.600 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt im Bestand und damit 1.900 weniger als die Zielsetzung von 40.500. Infobox: Die Daten zur Zielnachhaltung werden vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nach dreimonatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund liegen aktuell nur die Daten bis einschließlich des Berichtsmonats Oktober 2017 vor. Die Monate November und Dezember sind als vorläufig hochgerechnete Werte in den Jahresdurchschnittswert eingeflossen. 1.2.8 Termingerechte Vermittlung von Teilnehmern für Joblinge in vereinbarter Anzahl Das Ziel wurde erreicht. Messgröße Zielwert 2017 Ist Soll-Ist abs. Soll-Ist in % Ist VJ Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Kompass) (JFW) 70 70 0 0 30 Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Klassik) (JFW) 80 81 1 1,3 113 2 2 Aufgrund der begrenzten Aufnahmefähigkeit von Teilnehmern in das Projekt Joblinge Kompass, w urde sich mit dem Träger auf 23 Plätze im letzten Durchgang geeinigt (statt 30). Die 7 Eintritte in das Projekt Joblinge Kompass w erden beim ersten Durchgang im Jahr 2018 nachgeholt. Das Projekt Joblinge, das sich auf die Vorbereitung Jugendlicher auf eine betriebliche Ausbildung konzentriert, wurde unter der Bezeichnung Kompass speziell für junge Flüchtlinge und Asylberechtigte ausgerichtet. 70 Teilnehmer waren in 2017 für diese Maßnahme vorgesehen. In Abstimmung mit der Joblinge gAG wurden 7 Eintritte auf den Jahresanfang 2018 gelegt. Sie zählen in der Zielabrechnung in das Geschäftsjahr 2017. Somit wurde das vereinbarte Ziel erreicht. Im Joblinge Klassik Programm konnten insgesamt 81 Jugendliche vom Jobcenter Leipzig für die Teilnahme gewonnen und vorbereitet werden. Damit wurde der Zielwert übertroffen. 1.2.9 Monitoring zu nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer des Verbleibs nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Daten liefern Informationen über die Nachhaltigkeit der Integrationen des Jobcenters Leipzig. Anhand der Übersicht ist eine positive EntSeite 11 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 wicklung beim dem Verbleib der ELB in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erkennbar. Integrationen von ELB in svpflichtige Beschäftigung (BerufsausMonat der bildungen Beschäftigungs- zählen nicht aufnahme dazu) Verbleib von ELB mit sv-pflichtiger Beschäftigungsaufnahme in Beschäftigung absolut Anteil an insgesamt in % darunter sv-pflichtig beschäftigt nach … 3 Monaten 6 Monaten 12 Monaten darunter an allen drei Zeitpunkten sv-pflichtig beschäftigt darunter sv-pflichtig beschäftigt nach … 3 Monaten 6 Monaten 12 Monaten darunter an allen drei Zeitpunkten sv-pflichtig beschäftigt Apr 15 1.226 916 856 835 671 74,7 69,8 68,1 54,7 Mai 15 1.118 895 809 778 652 80,1 72,4 69,6 58,3 Jun 15 1.217 930 852 848 694 76,4 70,0 69,7 57,0 Jul 15 1.102 794 696 730 552 72,1 63,2 66,2 50,1 Aug 15 1.082 807 711 715 577 74,6 65,7 66,1 53,3 Sep 15 1.354 1.050 946 974 778 77,5 69,9 71,9 57,5 Okt 15 1.207 876 814 851 661 72,6 67,4 70,5 54,8 Nov 15 1.310 871 841 884 641 66,5 64,2 67,5 48,9 Dez 15 1.071 711 692 723 539 66,4 64,6 67,5 50,3 Jan 16 848 653 610 579 481 77,0 71,9 68,3 56,7 Feb 16 996 778 736 670 577 78,1 73,9 67,3 57,9 Mrz 16 1.105 866 801 734 624 78,4 72,5 66,4 56,5 Apr 16 1.236 975 912 843 719 78,9 73,8 68,2 58,2 Mai 16 1.095 840 770 743 605 76,7 70,3 67,9 55,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Rahmen des Monitorings ist ersichtlich, dass zwei von drei integrierten Personen im Mai 2016 sich 12 Monate später noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Mehr als die Hälfte der integrierten Personen befindet sich zu allen drei Betrachtungszeitpunkten (nach 3, 6 und 12 Monaten) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Jobcenter Leipzig befindet sich dahingehend im bundesweiten Vergleich in der oberen Hälfte der Jobcenter (Platz 192 von 407). Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen ist mit 45,6% leicht rückläufig (JFW) (-0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr). Das bedeutet, dass fast die Hälfte der durch das Jobcenter vermittelten Arbeitsstellen auskömmlich für den Lebensunterhalt der vermittelten Person und den Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft sind. Dies wirkt sich positiv auf die Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft aus und trägt zur langfristigen Verringerung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei. Infobox: Im Mai 2016 haben 1.095 ELB des Jobcenters Leipzig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Davon waren 3 Monate später noch 840 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 76,7%. Der Verbleib in der Beschäftigung wird zu 3 Zeitpunkten (3, 6 und 12 Monate nach Integration) gemessen. An allen 3 Zeitpunkten befanden sich 55,3% der 1.095 integrierten ELB aus Mai 2016 in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Seite 12 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 2. Ziele des Jobcenters Leipzig im Jahr 2018 Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig haben gemeinsame operative Schwerpunkte für die Geschäftsführung definiert, auf dem die gemeinsame Zielvereinbarung und -steuerung sowie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm im Jahr 2018 aufbauen:  Integration junger Menschen  Nachhaltige und bedarfsdeckende Integrationen  Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung  Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung  Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel, insbesondere des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt 4.0/Digitalisierung“ Zur Umsetzung der gemeinsamen Trägerschwerpunkte werden analog des Vorjahres Ziele mit der Geschäftsführung abgeschlossen (nachfolgende Tabelle). Der Abschluss der Zielvereinbarung ist für März 2018 geplant. Die Strategien und geplanten Aktivitäten zur Umsetzung werden im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 erläutert. I) Integration in Arbeits- und Ausbildungsmarkt und Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Messgröße Zielwert 2018 Integrationsquote (JFW) 29,8 nachrichtlich: Integrationsquote (ohne Asyl/Flucht) (JFW) 31,2 Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (JDW) Index aus Prozessqualität (JFW) 31.586 100,0 Insgesamt wird über alle Altersgruppen mit einem abgeschwächten ELB-Rückgang um 6,6% auf 39.813 Personen im Jahresdurchschnitt 2018 gerechnet. Ausgehend von einer weiteren Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden 13.000 Integrationen in 2018 prognostiziert, was einer Erhöhung der Integrationsquote ohne Asyl/Flucht gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentprunkte entspricht. Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern soll auf 31.586 Personen begrenzt (Vorjahr: 31.554) und nach Möglichkeit entsprechend der sozio-demografischen Rahmenbedingungen (Zunahme der Haushaltsgröße der Bedarfsgemeinschaften und Zugang weiterer Personen mit Fluchthintergrund in den Langzeitbezug) durch eine verbesserte Integrationsarbeit in spezialisierten Teams abgebaut werden. II) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Messgröße Anzahl Bedarfsgemeinschaften (gJDW) Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (JFW) nachrichtlich: Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Asyl/Flucht1) (JFW) Zielwert 2018 37.500 174.481.387 € 139.646.021 € Leistungen für Unterkunft und Heizung (JFW) 143.370.000 € Einsparungen durch das Team 50plus (JFW) 1.073.530 € Seite 13 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Der Bestand an Bedarfsgemeinschaften von 38.645 um weitere 1.135 auf 37.500 abgebaut werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (Leistungen für Unterkunft und Heizung) sollen den Prognosewert von 143,370 Mio. Euro nicht überschreiten (IST Vorjahr: rund 142,2 Mio. EUR). Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den Prognosewert von rund 174,5 Mio. EUR nicht überschreiten (IST Vorjahr: rund 175,5 Mio. EUR). III) Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit Messgröße Integrationsquote U25 (ohne Ausländer) (JFW) Zielwert 2018 35,5 Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Klassik) (JFW) 80 Die Integrationsquote U 25 soll um 1,7 Prozentpunkte auf 35,5 % werden (Vorjahr 33,8 %). In das Joblinge Klassik Programm sollen 80 geeignete Teilnehmer zugewiesen werde. IV) Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung Messgröße nachrichtlich: Integrationsquote (nur Asyl/Flucht1) (JFW) Anzahl geeigneter Teilnehmer Joblinge (Kompass) (JFW) Zielwert 2018 22,5 60 Rund 7.800 geflüchtete Menschen stehen im Fokus der Integrationsbemühungen des Jobcenters. Über 1.600 soll in 2018 in Arbeit und Ausbildung integriert werden, was einer Steigerung der Integrationsquote Asyl/Flucht um 4,5 Prozentpunkte entspricht (Vorjahr: 18 %). Im zweiten Programmzyklus Joblinge Kompass (2018 bis 2020) sollen insgesamt 140 Jugendliche am Programm teilnehmen und in eine duale Ausbildung einmünden (erster Programmzyklus 2016/2017: 100 Jugendliche). Im 2018 sollen 60 geeignete Jugendliche zugewiesen werden. Seite 14 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 3. Glossar Bedarfsdeckende Integration Eine Integration eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gilt dann als bedarfsdeckend, wenn der Leistungsbezug nach der Integration beendet werden kann. Dazu wird 3 Monate nach der Integration untersucht, ob der betreffende erwerbsfähige Leistungsberechtigte noch im Regelleistungsbezug SGB II ist. Der zeitliche Abstand ist notwendig, da Einkommen aus Erwerbsarbeit üblicherweise zeitlich verzögert zum Arbeitsbeginn zufließt. Zu beachten ist, dass diesem Messmodell keine eindeutige Kausalität von Aufnahme einer Beschäftigung und Beendigung des Leistungsbezugs zugrunde liegt. Der Leistungsbezug kann auch aus anderen Gründen geendet haben. Beispiele hierfür sind die Erzielung eines anderweitigen anzurechnenden Einkommens, die Änderung der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft oder aber auch die Beschäftigungsaufnahme einer anderen Person in der Bedarfsgemeinschaft. Bedarfsgemeinschaft (BG) Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die     das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Gleitender Jahreswert (GJW) bzw. gleitender Jahresdurchschnittswert (gJDW) Ergibt sich durch die Addition der 11 Vormonate und des Berichtsmonats. Somit wird ein Jahreswert unabhängig vom Kalenderjahr errechnet. Beispiel: GJW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte Oktober 2016 bis September 2017. Integrationsquote (IQ) Die Integrationsquote wird errechnet aus Summe der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) seit Beginn des Berichtsjahres dividiert durch den durchschnittlichen Bestand aller ELB der Vormonate multipliziert mit 100. Seite 15 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Teilgrößen der Integrationsquote:   Die Summe der Anzahl Integrationen von Berichtsmonat Januar bis einschließlich des betrachteten Berichtsmonats stellt das Ergebnis im Zähler dar. Der durchschnittliche Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Nenner ergibt sich mittels Addition der Bestände der entsprechenden Vormonate geteilt durch deren Anzahl. Dabei werden alle ELB betrachtet, die am jeweiligen Messzeitpunkt Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hinweis: Eine Integration liegt vor, wenn ein ELB eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Jahresdurchschnittswert (JDW) bzw. gleitender Jahresdurchschnittswert (gJDW) Ergibt sich durch die Addition der Vormonate und Berichtsmonats im Berichtsjahr geteilt durch deren Anzahl. Beispiel: JDW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte von Januar 2017 bis September 2017 geteilt durch 9 Monate. Jahresfortschrittswert (JFW) Stellt die Summe der Berichtsmonate Januar bis einschließlich des betrachteten Berichtsmonats im Berichtsjahr dar. Beispiel: JFW im September 2017 betrachtet die Summe der Werte von Januar 2017 bis September 2017. Langzeitarbeitslosigkeit (LZA) Personen gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend keine Beschäftigung haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter persönlich arbeitslos gemeldet haben und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen (§16 SGB III, § 53a SGB II). Langzeitarbeitslos sind Arbeitslose, die zwölf Monate und länger durchgehend arbeitslos sind (§18 Abs. 1 SGB III). Wird die Arbeitslosigkeit z. B. durch eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Arbeitsgelegenheit oder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme unterbrochen, beginnt die Dauer der Arbeitslosigkeit wieder von vorne und die Personen werden nicht mehr als langzeitarbeitslos gezählt. Davon ausgenommen sind allerdings insbesondere Aktivierungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Krankheitszeiten bis zu sechs Wochen, die für die Messung der Langzeitarbeitslosigkeit unschädlich sind. Auf den Rechtskreis kommt es dabei nicht an – nicht alle Langzeitarbeitslosen sind in der Grundsicherung und nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitarbeitslos. Langzeitleistungsbezieher (LZB) Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren (§ 6 Abs. 1 RVO zu § 48a SGB II). Seite 16 von 17 Zielauswertung 2017 und Zielvereinbarung 2018 Eine Person wird dann als LZB gezählt, wenn sie von den als Betrachtungszeitraum festgelegten 730 Tagen (per Definition 2 * 365 Tage) mindestens 638 Tage (per Definition 730 Tage / 24 Monate * 21 Monate) bestandsrelevant als ELB war, wobei der Stichtag mitgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, ob die Person arbeitslos, in einer Maßnahme, krank oder aus sonstigen Gründen nicht verfügbar war – relevant ist nur der Leistungsbezug bzw. dessen Dauer. Nachhaltigkeit der Integrationen (i.R.d. qualitativen Monitorings) Über einen Personenabgleich mit den Informationen aus der Beschäftigungsstatistik (BST) kann für Personen, die in der Grundsicherungsstatistik SGB II erfasst sind, der Verbleib in der BST ermittelt werden. Ausgehend von einer Startkohorte – den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im JC Leipzig bspw. Mai 2016 – werden diese Personen dahingehend überprüft, ob an einem späteren Stichtag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmeldung vorliegt oder nicht. Das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmeldung zum Verbleibszeitpunkt bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Person keine Leistungen nach dem SGB II bezieht. Ebenso muss eine Person, die zum Verbleibszeitpunkt z.B. nach 12 Monaten in svpfl. Beschäftigung steht, nicht durchgängig bzw. nicht durchgängig beim gleichen Arbeitsgeber beschäftigt gewesen sein. Da Beschäftigungsrelevante Sachverhalte in der Beschäftigungsstatistik erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten abgebildet werden können und der letzte Verbleibszeitpunkt 12 Monate nach Beschäftigungsaufnahme liegt, kann die Nachhaltigkeit von Integrationsergebnissen erst nach 18 Monate festgestellt werden. Sonstige Abkürzungen VJ: Vorjahr Ist-Ist VJ: Veränderung im Vorjahresvergleich Seite 17 von 17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 Herausgeber Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Str. 150 04159 Leipzig Redaktion Martin Richter Redaktionsschluss Dezember 2017 E-Mail jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de Telefon 0341 913 10705 Telefax 0341 913 11111 Internet www.jobcenter-leipzig.de Bildquellen Rainer Sturm / pixelio.de Hinweis: © Jobcenter Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und Einsendung eines Belegexemplars Seite 2 von 36 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN ..................................................................................................................... - 5 - 2. GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE 2018 ..................................................................... - 5 - 3. LAGE AM ARBEITS- UND AUSBILDUNGSMARKT ...................................................................... - 5 - 4. STRATEGIEN UND AKTIVITÄTEN ............................................................................................... - 12 INTEGRATION JUNGER MENSCHEN ..................................................................................................... - 12 4.1.1 Ausgangslage ................................................................................................................................... - 12 - 4.1.2 Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 13 - 4.1.3 Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 14 - 4.1.4 Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 14 - NACHHALTIGE UND BEDARFSDECKENDE INTEGRATION ........................................................................ - 15 4.2.1 Ausgangslage ................................................................................................................................... - 15 - 4.2.2 Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 16 - 4.2.3 Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 17 - 4.2.4 Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 17 - INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN IN GESELLSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG ..................... - 18 4.3.1 Ausgangslage ................................................................................................................................... - 18 - 4.3.2 Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 19 - 4.3.3 Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 20 - 4.3.4 Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 21 - ABBAU VON LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT UND ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE BESCHÄFTIGUNG .................. - 21 4.4.1 Ausgangslage ................................................................................................................................... - 21 - 4.4.2 Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 23 - 4.4.3 Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 24 - 4.4.4 Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 25 - BEITRAG ZUR SICHERUNG DES FACHKRÄFTEBEDARFS UNTER BERÜCKSICHTIGUNG EINES ARBEITSMARKTES IM W ANDEL, INSBESONDERE DES SICH ABZEICHNENDEN MEGATRENDS „ARBEITSWELT 4.0/DIGITALISIERUNG“ - 26 - 4.5.1 Ausgangslage ................................................................................................................................... - 26 - 4.5.2 Zielstellungen und Strategien ........................................................................................................... - 26 - 4.5.3 Handlungsansätze und Instrumente ................................................................................................. - 27 - 4.5.4 Besondere Projekte/Angebote .......................................................................................................... - 28 - 5. RESSOURCEN UND PERFORMANCEPOTENZIAL .................................................................... - 28 - 6. SCHLUSSBEMERKUNG ............................................................................................................... - 29 - 7. ANHANG ........................................................................................................................................ - 30 - Seite 3 von 36 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1 – Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig in 2017 ........................................................................................ - 6 Abbildung 2 – Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften in 2017 ....................................... - 6 Abbildung 3 – Verteilung Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen ..................................................................................... - 7 Abbildung 4 – Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach Anzahl der Kinder ........................................................................................ - 7 Abbildung 5 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig ....................................................... - 7 Abbildung 6 – sv-pflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen, Veränderung ggü. Vorjahresquartal ........................................ - 8 Abbildung 7 – Entwicklung des Bestandes an gemeldeten Arbeitsstellen ............................................................................................ - 8 Abbildung 8 – Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen ...................................................................................... - 9 Abbildung 9 – Bewerber und Berufsausbildungsstellen – Top 10 der Berufe im Berichtsjahr 2016/2017 ........................................... - 10 Abbildung 10 – Top 10 Berufe: Seit Beginn des Berichtsjahres Berufsausbildungsstellen ................................................................. - 11 Abbildung 11 – Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit SGB II.......................................................................................................... - 12 Abbildung 12 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Schulabschluss ............................................................................................... - 12 Abbildung 13 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Berufsabschluss .............................................................................................. - 13 Abbildung 14 – Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte ................................................................................................... - 15 Abbildung 15 – Entwicklung deutscher und ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ...................................................... - 18 Abbildung 16 – Entwicklung Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit .......................................................................................... - 22 Abbildung 17 – Organigramm Jobcenter Leipzig ............................................................................................................................... - 36 - Tabelle 1 – Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen ........................................................................ - 9 Tabelle 2 – Berufsausbildungsstellen nach zuständiger Stelle im Berichtsjahr 2016/2017 ................................................................. - 11 Tabelle 3 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration junger Menschen.................................................................................. - 14 Tabelle 4 – Handlungsansätze und Instrumente: Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration ....................................................... - 17 Tabelle 5 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung............ - 20 Tabelle 6 – Langzeitarbeitslose SGB II nach Personenmerkmalen .................................................................................................... - 22 Tabelle 7 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung .......... - 24 Tabelle 8 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung .......... - 27 Tabelle 9 – statistische Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II .................................................................................... - 30 Tabelle 10 – Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen .......................................................... - 31 Tabelle 11 – Regelinstrumente zur Anbahnung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung ......................................................... - 32 Tabelle 12 – Beispiele für spezifische Förderprojekte und Programme für Jugendliche ..................................................................... - 33 Tabelle 13 – Maßnahmen, Programme und Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarkintegration von Migrantinnen und Migranten- 34 Tabelle 14 – Standorte des Jobcenters Leipzig ................................................................................................................................. - 36 - Seite 4 von 36 1. Vorbemerkungen Die positive Entwicklung des Leipziger Arbeitsmarktes hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit hat neue Tiefstwerte erreicht und die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, ist weiter zurückgegangen. Auf der anderen Seite gehören der demografisch bedingte Mangel an Fachkräften und die Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen mit qualifiziertem Personal für viele Unternehmen und quer durch alle Branchen heute zum Tagesgeschäft. Hinzu kommt, dass der technologische Wandel und die globalen Megatrends neue Leitplanken für die strategische Ausrichtung des Jobcenters Leipzig setzen. Arbeit und Leben werden sich mit dem Trend hin zu einer Arbeitswelt 4.0 in den kommenden Jahren spürbar und nachhaltig verändern. Diesen Entwicklungen wird das Jobcenter Leipzig Rechnung tragen und sein Maßnahme- und Instrumentenportfolio entsprechend planen und gestalten. Um an die gute Entwicklung der vergangenen Jahre anzuknüpfen, ist es entscheidend, dass allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – ihren individuellen Potenzialen und Voraussetzungen entsprechende – Angebote unterbreitet werden, die geeignet sind, Wege in einen sich wandelnden Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu ebnen. Dafür existiert kein Standardverfahren. So heterogen wie die betreuten Menschen und ihre Fähigkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die Integrationsstrategien und Instrumente, die zum Erfolg führen. Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm macht die geschäftspolitische Schwerpunktsetzung des Jahres 2018 transparent und zeigt auf, mit welchem Mix an Maßnahmen, Instrumenten und Strategien die gesetzlich festgelegten Ziele – Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug – erreicht werden sollen. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig wurde in der Trägerversammlung im Dezember 2017 unter Beachtung der geschäftspolitischen Schwerpunktsetzung der beiden Träger – Stadt Leipzig und Agentur für Arbeit Leipzig – abgestimmt. Der örtliche Beirat hat in seiner Funktion als beratendes Fachgremium die Erstellung dieses Programms ebenso unterstützt, wie die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig. 2. Geschäftspolitische Schwerpunkte 2018 Der Vorstandsbrief der Bundesagentur für Arbeit definiert bundeseinheitliche geschäftspolitische Handlungsfelder, die durch den geschäftspolitischen Auftrag der Träger um die folgenden lokalen Schwerpunkte für 2018 konkretisiert wurden:      Integration junger Menschen Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel, insbesondere des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt 4.0/Digitalisierung“ 3. Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Rückgang der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig hat sich positiv entwickelt und ist weiter rückläufig. Im Oktober 2017 verzeichnet die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit 21.476 arbeitslose Männer und Frauen (Vorjahr 23.770). Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,2 % (Vorjahr 8,1 %). Seite 5 von 36 Rund 70 % der Arbeitslosen gehören zum Rechtskreis SGB II. Im Oktober 2017 wurden 15.230 arbeitslose Menschen vom Jobcenter Leipzig betreut (Vorjahr 18.510). Abbildung 1 – Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig in 2017 26.000 24.999 24.965 24.357 23.833 23.042 24.000 23.386 22.784 22.769 22.141 21.476 22.000 Stadt Leipzig gesamt 20.000 18.000 17.532 Jobcenter Leipzig 17.464 17.204 16.846 16.404 16.340 16.190 15.951 15.583 16.000 15.230 14.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Dass die Aufnahmefähigkeit und Umschlagsdynamik auf dem Leipziger Arbeitsmarkt hoch sind und auch den Menschen in der Grundsicherung Chancen eröffnet, zeigt die Statistik zu den Zugängen in und den Abgängen aus der Arbeitslosigkeit. Seit Jahresbeginn sind bis Oktober 2017 rechtskreisübergreifend 65.462 Zugänge in die Arbeitslosenstatistik zu verzeichnen. 35 % der Zugänge erfolgten aus Erwerbstätigkeit (darunter 1. Arbeitsmarkt, 2. Arbeitsmarkt und Selbständigkeit) und 30 % aus Ausbildung und Qualifizierung. Den Zugängen in die Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 stehen 67.576 Abgänge gegenüber. Die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit erfolgten in 33 % der Fälle in Erwerbstätigkeit (darunter 83 % in den 1. Arbeitsmarkt, 10 % in den 2. Arbeitsmarkt und 7 % in Selbständigkeit) sowie in 27 % der Fälle in Ausbildungsverhältnisse bzw. Qualifizierungsmaßnahmen. Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die von ihnen gebildeten Bedarfsgemeinschaften (BG) sind wesentliche Betrachtungsgrößen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wie die folgende Abbildung zeigt, gehen beide in Bezug auf die Anzahl statistisch zurück. Abbildung 2 – Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften in 2017 52.000 50.000 49.027 49.413 49.431 49.464 49.288 49.025 48.744 48.612 48.196 47.578 48.000 46.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 44.000 Bedarfsgemeinschaften 42.000 40.000 39.135 39.392 39.379 39.350 39.144 38.959 38.680 38.563 38.270 37.791 38.000 36.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Bei den letzten 3 Monaten handelt es sich um vorläufige, hochgerechnete Werte Ca. 60 % der BG sind Ein-Personen BG und 40 % sind Mehrpersonen-BG. Im Vergleich zum Vorjahr ist in allen BG-Typen ein Rückgang zu verzeichnen. Ausnahme bilden die BG mit 4 sowie 5 und mehr Personen. Hintergrund für diese Entwicklung sind insbesondere die Familiennachzüge von Personen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl. Seite 6 von 36 Abbildung 3 – Verteilung Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen mit 2 Personen; 6.946; 18% mit 1 Person; 23.780; 61% mit 3 Personen; 3.988; 10% mit 4 Personen; 2.327; 6% mit 5 und mehr Personen; 1.785; 5% Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten In 30 % aller vom Jobcenter Leipzig betreuten BG, das entspricht 11.660 BG, leben Kinder unter 18 Jahren (Vorjahr 11.853). Darunter befinden sich 6.831 Alleinerziehenden-BG (Vorjahr 7.261). Während die Anzahl der BG mit einem Kind (- 6,0 %) und 2 Kindern (- 2,5 %) im Vorjahresvergleich abgenommen hat, verzeichnet das Jobcenter bei den BG mit 3 und mehr Kindern insbesondere im Kontext des Familiennachzugs Asylberechtigter einen Anstieg (+ 14,1 %). Abbildung 4 – Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach Anzahl der Kinder mit 3 und mehr Kindern; 2.224 davon: mit 1 Kind; 5.933 mit 2 Kindern; 3.503 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Positive Beschäftigungsentwicklung Der Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen, bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und bei den Bedarfsgemeinschaften geht einher mit einem Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den vergangenen 12 Monaten in der Stadt Leipzig. Ende März 2017, dem letzten Quartalsstichtag mit gesicherten Angaben, belief sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt Leipzig auf 259.998. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme um 6.844 oder 2,7 %. Abbildung 5 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig 265.000 259.998 261.153 260.202 260.000 255.507 253.154 255.000 250.000 245.000 240.000 Mrz 2017 Dez 2016 Sep 2016 Jun 2016 Mrz 2016 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten Seite 7 von 36 Nach Branchen gab es absolut betrachtet die stärkste Zunahme in der Arbeitnehmerüberlassung (+ 1.108), gefolgt von den Wirtschaftsbereichen Information und Kommunikation (+ 755), Heime und Sozialwesen (+ 698) sowie Erziehung und Unterricht (+ 630). Am ungünstigsten war dagegen die Entwicklung bei der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (- 116). Abbildung 6 – sv-pflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen, Veränderung ggü. Vorjahresquartal Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) +1.108 Information u. Kommunikation +755 Heime u. Sozialwesen +698 Erziehung u. Unterricht +630 Handel, Instandhaltung/Reparatur Kfz +571 sonst. wirtschaftl. Dienstleist. (o. ANÜ) +547 Verkehr u. Lagerei +491 Gesundheitswesen +487 Gastgewerbe +461 Öff.Verwaltung, Verteidigung, SV, ext. Org. +369 Baugewerbe +366 Immobilien, freiber./wiss./techn. Dienstl. +322 Verarbeitendes Gewerbe +231 Metall-, Elektro- und Stahlindustrie +177 Herstellung von Vorleistungsgütern +73 sonst. Dienstl. u. private Haushalte +46 Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei +9 Herst. überw. häusl. konsumierter Güter -19 Wasser, Abwasser, Abfall -25 Energieversorgung -32 Bergbau, Gewinnung Steine u. Erden -77 Finanz- u. Versicherungs-Dienstleist. 1) -116 Das Verarbeitende Gewerbe untergliedert sich in drei Teilbereiche; diese sind im Diagramm hellgrau hinterlegt. Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten Das Beschäftigungswachstum in der Stadt Leipzig spiegelt sich auch bei der Betrachtung der Pendlerströme wider. Es pendeln mehr Menschen zur Arbeit in die Stadt Leipzig ein, als auspendeln. Die Einpendlerquote beträgt 37,7 %, die Auspendlerquote liegt bei 23 %. Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen über die Branchen hinweg Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg bei den gemeldeten Arbeitsstellen. Im Jahresverlauf wurden bis zum Oktober 2017 20.960 Arbeitsstellen quer durch alle Branchen zur Besetzung gemeldet. Das sind 515 Stellen bzw. 2,5 % mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Abbildung 7 – Entwicklung des Bestandes an gemeldeten Arbeitsstellen Gemeldete Arbeitsstellen dar. sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen 7358 8.000 7216 4.000 0 Jan 2015 Jan 2016 Jan 2017 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Besonders gute Chancen (vgl. Tabelle 1) eröffnen sich den Arbeitslosen in den Wirtschaftsbereichen Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung (25,5 % der gemeldeten Stellen), Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit (20,8 % der gemeldeten Stellen), Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (13,0 % der gemeldeten Stellen), Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus sowie Unternehmensorganisation, Buchhaltung ,Recht, Verwaltung (jeweils 10,1 % der gemeldeten Stellen). Seite 8 von 36 Die Zielberufe der Arbeitslosen liegen überwiegend in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit (24,8 % der Arbeitslosen), Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus (15,5 % der Arbeitslosen) und Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung (14,3 % der Arbeitslosen). Tabelle 1 – Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Zielberufen Bestand an Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach Berufsbereichen1) Anteil an insgesamt Anzahl in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 Arbeitslose dar. Vorjahresmonat 100 -665 -3,0 -2.294 -9,7 615 2,9 4 0,7 -119 -16,2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 3.078 14,3 -77 -2,4 -343 -10,0 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 1.878 8,7 12 0,6 -324 -14,7 563 2,6 -27 -4,6 -81 -12,6 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 5.317 24,8 -214 -3,9 -484 -8,3 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 3.319 15,5 -103 -3,0 -299 -8,3 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 2.547 11,9 -89 -3,4 -287 -10,1 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 2.625 12,2 -108 -4,0 -2 -0,1 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 1.074 5,0 -1 -0,1 -73 -6,4 460 2,1 -62 -11,9 -282 -38,0 7.358 100 88 1,2 1.142 18,4 43 0,6 -1 -2,3 29 207,1 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik keine Angabe bzw. Zuordnung möglich Gemeldete Arbeitsstellen Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 1.874 25,5 -82 -4,2 301 19,1 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 646 8,8 1 0,2 69 12,0 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 244 3,3 16 7,0 83 51,6 1.530 20,8 97 6,8 178 13,2 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 740 10,1 -35 -4,5 56 8,2 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 745 10,1 71 10,5 186 33,3 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 959 13,0 17 1,8 152 18,8 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 577 7,8 4 0,7 88 18,0 - - - x - x Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit keine Angabe bzw. Zuordnung möglich 1) Vormonat 21.476 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau dar. Veränderung gegenüber Okt 2017 Ein hoher Anteil an Fällen, für die keine Zuordnung eines Berufsbereichs möglich ist, führt zu einer eingeschränkten Aussagekraft für alle Berufe. Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Das Verhältnis von Arbeitslosen je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen ist unterschiedlich verteilt. Am günstigsten ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung. Hier kommen rechnerisch 1,6 Arbeitslose auf eine gemeldete Stelle. Mit Abstand am ungünstigsten ist das Verhältnis im Bereich Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau. Hier kommen rechnerisch 14,3 Arbeitslose auf eine gemeldete Stelle. Abbildung 8 – Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 14,3 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4,5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 3,5 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 3,4 Insgesamt 2,9 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2,9 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 2,7 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 2,3 1,9 1,6 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Seite 9 von 36 Gute Konjunkturaussichten und Wettbewerb um Fachkräfte Die jüngsten Konjunkturberichte der Kammern untermauern den positiven Trend am Arbeitsmarkt. Das regionale Handwerk blickt auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2017 und schätzt auch die künftige Geschäftslage positiv ein1. Besonders gut ist dabei die konjunkturelle Stimmung in den Ausbaugewerken, in den Gewerken für den gewerblichen Bedarf und im Bauhauptgewerbe. Die Handwerksbetriebe blicken auf eine gute Auftragslage, damit einhergehend besteht ein unvermindert hoher Bedarf an Fachkräften. Auch die Herbstumfrage der Industrie- und Handelskammer2 bescheinigt der gewerblichen Wirtschaft ein anhaltendes Stimmungshoch und hervorragende Geschäftsaussichten, insbesondere im Baugewerbe, im Dienstleistungsgewerbe, im Groß und Einzelhandel sowie im Verkehrsgewerbe. Der Personalbedarf der Unternehmen bleibt ebenfalls weiter hoch. 25 Prozent der Firmen planen, ihren Personalbestand zu erhöhen. Damit ist ein weiterer Beschäftigungszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft wahrscheinlich. Umgekehrt bestehen zunehmend Personalengpässe in einigen Branchen, die zu einer Verschärfung des Wettbewerbs um Fachkräfte in der Region führen. Gute Chancen am Ausbildungsmarkt aber Herausforderungen bleiben Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsstellen finden eine günstige Ausgangssituation vor. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit verzeichnet für die Stadt Leipzig zum Ende des Berichtsjahres 2016/2017 2.640 Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr 2.868). Dem standen 2.987 gemeldete Berufsausbildungsstellen (Vorjahr 3.031) gegenüber. Das Verhältnis von registrierten Bewerberinnen und Bewerbern auf gemeldete Berufsausbildungsstellen lag damit rein rechnerisch bei 1 zu 1,13 (Vorjahr 1 zu 1,06). Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind aufgrund der Differenz von Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsberufen jedoch ungleich verteilt. Hinzu kommen die unterschiedlichen Startvoraussetzungen im Hinblick auf den vorhandenen Schulabschluss. Von den Bewerberinnen und Bewerbern im Berichtsjahr 2016/2017 verfügten rechtskreisübergreifend 31 % über einen Hauptschulabschluss, 42,6 % über die Mittlere Reife und 21,5 % über die Fachhochschul- oder Hochschulreife, 0,8 % sind ohne Hauptschulabschluss. Abbildung 9 – Bewerber und Berufsausbildungsstellen – Top 10 der Berufe im Berichtsjahr 2016/2017 Bewerber Koch/Köchin Tischler/in Fachkraft - Lagerlogistik Medizinische/r Fachangestellte/r Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung Fachlagerist/in Kfz.mechatroniker - PKW-Technik Kaufmann/-frau - Büromanagement Kaufmann/-frau im Einzelhandel Verkäufer/in 52 52 55 61 62 95 104 159 159 282 Berufsausbildungsstellen Restaurantfachmann/frau Mechatroniker/in Kfz.mechatroniker - PKW-Technik Koch/Köchin Fachlagerist/in Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Fachkraft - Lagerlogistik Verkäufer/in Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau - Büromanagement 54 55 56 73 90 103 119 145 154 181 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 1 Vgl. Handwerkskammer zu Leipzig: Konjunktur Herbst 2017 Vgl. Industrie- und Handelskammer zu Leipzig: Konjunkturreport IHK-Bezirk Leipzig - Regionale Wirtschaft in Hochkonjunktur: Mehr Investitionen, aber Fachkräfte immer knapper, Herbst 2017 2 Seite 10 von 36 Wie sich die gemeldeten Berufsausbildungsstellen im Berichtsjahr 2016/2017 auf die zuständigen Stellen bzw. Kammern verteilten, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Deutlich wird, dass die Ausbildungsstellen in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit ihren 67.000 Mitgliedsunternehmen sowie der Handwerkskammer zu Leipzig mit ihren knapp 12.000 Mitgliedsunternehmen zahlenmäßig deutlich dominieren. Damit eröffnen sich für die Jugendlichen besonders gute Chancen für eine berufliche Ausbildung und Karriere im gewerblich-technischen Bereich sowie in den vielfältigen Handwerksberufen. Aber auch in anderen Bereichen, wie im medizinischen, pflegerischen und sozialen Bereich sowie im Öffentlichen Dienst werden berufliche Perspektiven eröffnet. Tabelle 2 – Berufsausbildungsstellen nach zuständiger Stelle im Berichtsjahr 2016/2017 Zuständige Stelle Insgesamt Landwirtschaftskammer Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Ärztekammer Zahnärztekammer Tierärztekammer Apothekenkammer Rechtsanwaltskammer Notarkammer Patentanwaltskammer Steuerberaterkammer Öffentlicher Dienst Keine Angabe Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen Anzahl Veränderung zum Vorjahr absolut in % 2.609 105 4,2 50 14 21,9 383 29 7,0 1.699 154 10,0 37 3 8,8 87 10 13,0 3 1 25,0 * 100,0 36 2 5,3 3 * * 28 1 3,7 136 13 8,7 147 3 2,0 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Im Berichtsjahr 2016/2017 sind 153 Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Agentur für Arbeit Leipzig als Ausbildungssuchende registriert waren, ohne einen Ausbildungsplatz geblieben. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (2015/2016: 70). Das Berichtsjahr endet jeweils zum 30.09. eines Jahres. Die Vermittlungsarbeit mit den unversorgten Jugendlichen wird jedoch über diesen statistischen Stichtag hinaus mit hoher Intensität fortgesetzt, um eine erfolgreiche Ausbildungsaufnahme noch zu realisieren. Von den 2.987 bei der Agentur für Arbeit Leipzig gemeldeten Ausbildungsstellen konnten 213 Stellen nicht besetzt werden. Auch hier ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (Berichtsjahr 2015/2016: 173). Im Rahmen der Nachvermittlungsarbeit wird über den Stichtag hinaus das Ziel einer Stellenbesetzung weiter intensiv verfolgt. Abbildung 10 – Top 10 Berufe: Seit Beginn des Berichtsjahres Berufsausbildungsstellen Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Ergänzend zur Einschätzung der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt finden sich im Anhang dieses Programms weitere Strukturdaten zu den betreuten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften. Zudem stellt die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ein umfangreiches, kostenfreies Statistikangebot zur Verfügung. Seite 11 von 36 4. Strategien und Aktivitäten Die Planungen des Jobcenters wurden darauf ausgerichtet, einen breiten Mix an Maßnahmen und Instrumenten vorzuhalten, die geeignet sind, zielführende und auf den Einzelfall abgestellte Angebote zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterbreiten. Integration junger Menschen 4.1.1 Ausgangslage Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die absolute Zahl arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Der Anteil arbeitsloser Jugendlicher an allen Arbeitslosen im SGB II bleibt jedoch mit aktuell 9,3 % hoch. 8,5 % der Jugendlichen in Betreuung des Jobcenters sind bereits 1 Jahr oder länger arbeitslos (Vorjahr 10,2 %). Der Ausländeranteil an den vom Jobcenter betreuten arbeitslosen Jugendlichen ist im Kontext der Fluchtmigration angestiegen und beträgt 37,2 % (Vorjahr 30,3 %). Abbildung 11 – Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit SGB II 2.500 2.000 9,0 8,1 7,5 1.500 8,3 9,3 Anteil an allen Arbeitslosen SGB II in % 1.000 arbeitslose Jugendliche SGB II 1.997 1.711 1.504 1.542 1.420 Oktober 2015 Oktober 2016 Oktober 2017 500 0 Oktober 2013 Oktober 2014 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Knapp ein Drittel der arbeitslosen Jugendlichen verfügt aufgrund eines fehlenden (Haupt-) Schulabschlusses über ungünstige Startchancen. Auf der anderen Seite haben 7,3 % der arbeitslosen unter 25-Jährigen eine betriebliche oder schulische Ausbildung, sowie 2 % ein Studium bereits erfolgreich abgeschlossen und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Abbildung 12 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Schulabschluss Abitur / (Fach-) Hochschulreife 19,6% Mittlere Reife 17,3% Keine Angabe zur Schulbildung 3,1% Kein Hauptschulabschluss 29,9% Hauptschulabschluss 30,1% Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Der Anteil der Schüler in der Stadt Leipzig, die eine Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen hat, verringerte sich in den letzten beiden Jahren zwar auf 11,4 %, ist aber immer noch hoch. Seite 12 von 36 Abbildung 13 – arbeitslose Jugendliche SGB II nach Berufsabschluss Betriebliche/schulische Ausbildung… Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 81,1% Akademische Ausbildung 2,0% keine Angabe zur Berufsausbildung 9,6% Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 4.1.2 Zielstellungen und Strategien  Verbesserung der Integration Jugendlicher  Intensive Betreuung aller Jugendlichen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  Schwerpunkt Integration in (DUALE) Berufsausbildung  Besonderer Fokus auf zugewanderte Jugendliche Das Ziel des Jobcenters ist es, allen Jugendlichen Wege in das Erwerbsleben zu ebnen. Dabei hat die Aufnahme einer Berufsausbildung – möglichst nahtlos im Anschluss an die Schule – Priorität gegenüber einer Vermittlung in Arbeit. Berufsorientierung und Berufsberatung gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Agentur für Arbeit. Um eine durchgehende Betreuung der Jugendlichen bis zur Einmündung in die Berufsausbildung sicherzustellen, hat das Jobcenter die Ausbildungsstellenvermittlung seit 2013 an die Agentur für Arbeit übertragen. Die Ausbildungsstellenvermittlung durch die Agentur für Arbeit wird durch die Integrationsfachkräfte des Bereichs U25 im Jobcenter flankiert und ergänzt. Zur Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen auf dem Weg in eine Berufsausbildung nutzt das Jobcenter das gesamte Spektrum an Eingliederungsinstrumenten entsprechend der Fähigkeiten, Neigungen und Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. Dies gilt nicht nur für die Schülerinnen und Schülern des aktuellen Schulentlassjahrganges, sondern auch für die Schulabgänger der Vorjahre sowie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sog. Übergangsmaßnahmen. Eine Übersicht über die Regelinstrumente Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung sowie Ausbildungsbegleitende Hilfen findet sich mit Kurzbeschreibung im Anhang. Neben diesen Regelinstrumenten stehen zur Aktivierung und Vorbereitung auf das Erwerbsleben und die Berufsausbildung verschiedene eigenfinanzierte, eingekaufte Fördermaßnahmen sowie das Angebot an Förder- und Kooperationsprojekten/Programmen, die aus Drittmitteln finanziert werden, zur Verfügung. Für den Kreis der marktfernen Jugendlichen mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen ist besonders das Angebot der Aktivierungshilfen U25 hervorzuheben. Die multiplen Problemlagen dieser jungen Menschen erfordern eine sehr niedrigschwellige, aktivierende, schrittweise und sehr individuelle Unterstützung. Dies gilt insbesondere für die weiterhin hohe Anzahl an Schulverweigerern in der Stadt Leipzig, bei denen Berufsschulpflicht besteht. Zur Heranführung der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarf es produktions- bzw. berufsorientierender Aktivierungshilfen. Diese Unterstützungsangebote sind auf die Belange benachteiligter Jugendlicher ausgerichtet und geben ihnen die Chance, sich in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und durch sinnvolle und motivierende Tätigkeiten die Wertigkeit der eigenen Arbeit kennenzulernen. Beispiele für lokale Förderprojekte zur Motivation, Orientierung und Vermittlung benachteiligter junger Menschen sind im Anhang unter der Tabelle 12 aufgeführt. Neben den Schulabgängern ohne Schulabschluss, bedürfen auch die Schülerinnen und Schüler aus Lernförderschulen einer weitergehenden, intensiven Betreuung zur Heranführung an eine Berufsausbildung. Vor diesem Hintergrund müssen die Aktivitäten aller Partner darauf ausgerichtet werden, diese Zielgruppe besser in den möglichen Fachpraktikerausbildungen (§ 66 Berufsbildungsgesetz) zu platzieren. Dies schließt die Etablierung entsprechender Berufsorientierung an den Lernförderschulen ein. Zugleich ist bei den Unternehmen der Region für ein verstärktes Engagement in der Fachpraktikerausbildung zu werben. Die IHK setzt hier einen Schwerpunkt ab 2018 und wird dabei vom Jobcenter Leipzig unterstützt. Seite 13 von 36 4.1.3 Handlungsansätze und Instrumente Tabelle 3 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration junger Menschen Ausgangssituation/ Analyse Ist-Zustand Maßnahmeansatz Konkretes Handeln/ Aktivität Gute Betreuungsrelation im Bereich U25  Intensive Betreuung der Jugendlichen durch monatliche Kontaktdichte  Aktivierung/Förderung durch Zuweisung von geeigneten Jugendlichen in die vorhandenen Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  Flankierende Förderung von Jugendlichen zur Verbesserung der Bewerbungskompetenzen  Nutzung der zur Verfügung stehenden Stellen  Aktivierung und Förderung durch passgenaue Eintritte in die geplanten Maßnahmen der Teams U25  Übergabe von Jugendlichen im Neuzugang sowie Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf an den JobClub  Angebot der Unterstützung der Erstellung von Bewerbungsunterlagen  Nutzung der Jobbörse Fortführung des bewährten Projekts Joblinge Klassik und gemeinsame Betreuung mit der Berufsberatung  Jugendliche werden durch die Maßnahme Joblinge Klassik unterstützt, der Zugang zum Ausbildungsmarkt wird verbessert  Ziel ist es, die Ausbildungsreife herzustellen und eine betriebliche oder schulische Ausbildung zu beginnen  Vormerkung und Zuweisung von Jugendlichen ohne Ausbildungsreife in das Projekt Joblinge Klassik  Herstellung der Ausbildungsreife durch Abbau der bestehenden Sprachbarriere  gezielte Vorbereitung auf eine Ausbildung  Spezialisierte Betreuung von allen ausländischen Jugendlichen in einem gesonderten Team mit fachspezifischen Kenntnissen und einem geringeren Betreuungsschlüssel  Abbau der vorhandenen Defizite und Heranführung an den Ausbildungs/Arbeitsmarkt mit vorhandenem Instrumentenmix  Vormerkung und Zuweisung von geeigneten Jugendlichen in das Projekt Joblinge Kompass  Zuordnung aller ausländischen Jugendlichen in die Betreuung des spezialisierten Integrationsteams  Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  Passgenaue Zuweisung in die geplanten Maßnahmen und Förderangebote zur Einmündung in ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis  Gemeinsame Berufsorientierung mit fachspezifischen Inhalten zur Vermittlung der Kenntnisse über Ausbildungsberufe und deren Inhalte  Kooperation mit der IHK zur Berufsorientierung von zugewanderten Jugendlichen zur Durchführung Maßnahmen der Berufsorientierung Durch fluchtindizierten Zugänge ist der Anteil ausländischer Jugendlicher angestiegen, ein Großteil verfügt über keine/n (anerkannte) abgeschlossenen Schulabschluss bzw. Berufsausbildung Jugendliche Neuzugewanderte verfügen über unzureichende Kenntnisse über Ausbildungsmöglichkeiten, um sich beruflich zu orientieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren 4.1.4 Besondere Projekte/Angebote Haus der Jugend – Jugendberufsagentur Leipzig Die Integration Jugendlicher und junger Erwachsenen muss weiter verbessert werden, insbesondere bei Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Dabei ist die berufliche Integration junger Menschen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kompetenzen aller beteiligten Akteure müssen so verzahnt werden, dass Jugendliche die bestmögliche Unterstützung auf dem Weg in das Berufsleben erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2016 das Haus der Jugend – Jugendberufsagentur Leipzig in der AXIS-Passage als rechtskreisübergreifende Anlauf- und Beratungsstelle mit dem klaren Anspruch – „Kein Jugendlicher darf verloren gehen! Unabhängig vom Herkunftsland“ – eröffnet. Beteiligte Netzwerkpartner sind die Agentur für Arbeit Leipzig, das Jobcenter Leipzig, das Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie die Sächsische Bildungsagentur – Regionalstelle Leipzig (SBAL). Institutionenübergreifende Zielsetzung:     Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf Koordination der Hilfsangebote der unterschiedlichen Rechtskreise Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs Seite 14 von 36 Ein gemeinsamer Arbeitsschwerpunkt der Akteure liegt auf der Umsetzung des Pilotprojekts „Intensivbetreuung an ausgewählten Schulen“. Projektziele sind die Sicherung eines erfolgreichen Schulabschlusses der Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen sowie deren Vorbereitung auf einen erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung. Projekt „VAMOS Leipzig“ Für den Personenkreis der schwer zu erreichenden jungen Menschen unter 25 Jahren wurde mit der Einführung des §16h SGB II die Möglichkeit geschaffen, diese so zu unterstützen, dass sie Sozialleistungen und Förderungen überhaupt in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist es, diese jungen Menschen den Regelangeboten zur Aktivierung und Stabilisierung sowie zur Berufsorientierung zuzuführen, aber auch therapeutische Behandlungen einzuleiten und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu beantragen. Über das Projekt „VAMOS Leipzig“ des Trägers Produktionsschule Schauplatz wird diese Hilfsangebot in Leipzig umgesetzt. Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration 4.2.1 Ausgangslage Gering qualifizierte und ungelernte Arbeitskräfte tragen ein höheres Risiko, ihren Job zu verlieren als gut ausgebildete Fachkräfte. Gleichzeitig haben Arbeitslose mit geringem Qualifikationsniveau schlechtere Chancen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle zu finden. Für sie ist die Wahrscheinlichkeit höher, langzeitarbeitslos zu werden, als für Personen mit verwertbaren Schul- und Berufsabschlüssen. Rund 42 % der Arbeitslosen im Jobcenter Leipzig haben keine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. Tabelle 10). Ein Teil der Integrationen findet vor diesem Hintergrund im Helfer- und damit im Niedriglohnbereich statt. Diese Arbeitsverhältnisse sind selten auf Dauer und Kontinuität angelegt und daher von Anfang an in Bezug auf Nachhaltigkeit und Einkommen risikobehaftet. Mit den Regelungen zum Mindestlohn wurde durch den Gesetzgeber seit 2015 eine Untergrenze bei der Entlohnung eingezogen, von der auch die Arbeitsuchenden in der Grundsicherung profitieren. Besondere Unterstützung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung benötigen auch schwerbehinderte Menschen. Ihr Anteil an den Arbeitslosen im Jobcenter Leipzig liegt bei 4,7 % (Vorjahr 5,0 %). Ca. 14.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das entspricht 28 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Leipzig, sind erwerbstätig 3. Darunter befinden sich 12.000 abhängig Beschäftigte in unterschiedlichen Formen der Beschäftigung, d. h. in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit) oder in einem Minijob. Hinzu kommen rund 2.100 Selbständige. Abbildung 14 – Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte 49.464 50.044 Insgesamt 13.971 15.104 12.012 12.827 erwerbstätige ELB abhängig erwerbstätig 7.611 7.803 in sozialvers.-pflichtiger Beschäftigung in Vollzeit beschäftigt 2.261 2.313 in Teilzeit beschäftigt 5.350 5.490 3.311 3.807 2.134 2.467 ausschließlich geringfügig beschäftigt selbständig erwerbstätig Apr 17 Apr 16 Quelle: Statistik der BA Stand Juli 2017/April 2017 - Daten nach einer Wartezeit von 3 bzw. 6 Monaten in Verbindung mit Merkmalen der Beschäftigungsstatistik 3 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen gleichzeitig über Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbstständiger Tätigkeit. In der öffentlichen Diskussion wird für diese Personengruppe die Bezeichnung "Aufstocker" verwendet. Gemeint sind damit häufig Vollzeitbeschäftigten, deren Lohn nicht ausreicht, um auf dem soziokulturellen Existenzminimum zu leben. Das ist aber nur eine mögliche Variante. In der Mehrzahl der Fälle wird eher das Arbeitslosengeld II durch Erwerbseinkommen ergänzt und der Leistungsanspruch verringert. Seite 15 von 36 Bei der Vermittlung arbeitsloser Menschen sollen Drehtür-Effekte vermieden und möglichst nachhaltige Integrationen realisiert werden. Eine nachhaltige Integration liegt vor, wenn die betreffende Person zwölf Monate nach einer erfolgreicher Vermittlung noch bzw. wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Eine Ermittlung der Nachhaltigkeit von Integrationen erfolgt insofern immer rückwirkend für das Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt 2016 waren 67,5 % der Integrationen (die im Vorjahr erfolgten) nachhaltig. Im Jahr 2014 lag der Wert bei 63,3 % und im Jahr 2013 bei 61,3 %. Diese Entwicklung zeigt, dass die Nachhaltigkeit von Integrationen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen, das sind Integrationen, die zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit bzw. zur Beendigung des Leistungsbezugs führen, liegt im Jobcenter Leipzig bei rund 45 %. Dieser Wert unterlag in den vergangenen Jahren nur marginalen Schwankungen. Das liegt vor allem darin begründet, dass hier objektive Grenzen der Steuerung zu berücksichtigen sind. 4.2.2 Zielstellungen und Strategien  Intensive Beratungsarbeit und gezielter Instrumenteneinsatz  Schwerpunkt Qualifizierung  Ansatz der Nachbetreuung/Betreuung während der Beschäftigung Die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sind Bildung und ein hohes und aktuelles Qualifikationsniveau. Auch über das 25. Lebensjahr hinaus bleibt der Erwerb eines Berufsabschlusses ein lohnenswertes Ziel. Das Jobcenter unterstützt deshalb die jungen Erwachsenen, die noch ohne beruflichen Abschluss sind, unter Nutzung des Instrumentenportfolios dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Wenn dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, steht das Instrument der Teilqualifizierung zur Verfügung. Das Instrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Element der Integrationsarbeit. Durch Qualifizierung können die Wettbewerbschancen der Kundinnen und Kunden und damit die Chancen auf nachhaltige, bedarfsdeckende Integrationen verbessert werden. Die Beratungsarbeit soll in 2018 noch offensiver in Richtung Qualifizierung erfolgen und zu einem Selbstverständnis im Beratungsansatz werden. Gute Einstellungschancen bieten die Branchen Produktion/Fertigung, Lager/Logistik, Pflege/Gesundheit/Erziehung, Handel/Vertrieb/Büro. Ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Steigerung des Anteils nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen im Geschäftsjahr 2018 ergibt sich auf dem Wege der assistierten Vermittlung, insbesondere für schwerbehinderte Menschen. Zentral sind hierbei die individuelle Unterstützung bei der Bewerbung auf ein spezifisches Arbeitgeberangebot (u. a. Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der Kontaktanbahnung etc.) sowie die intensive Vorbereitung auf und die Begleitung zum Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber (einschließlich Begleitung zu Integrationsmessen, Vermittlungsbörse etc.). Des Weiteren wurde mit dem 9. Änderungsgesetz und der Einführung des § 16g SGB II die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach der Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und nach dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit für die Dauer von bis zu 6 Monaten zu unterstützen und zu fördern. Diese Möglichkeit der Nachbetreuung auf freiwilliger Basis soll als Angebot der Beratungsfachkräfte etabliert werden. Auch der Schritt in die Selbständigkeit kann für gründungswillige Menschen zu einer nachhaltigen Beendigung der Hilfebedürftigkeit führen und wird durch das Jobcenter Leipzig entsprechend unterstützt und gefördert. Die Betreuung Selbständiger erfolgt in einem fachlich spezialisierten Team, das bereits in der Vorgründerphase Unterstützung und Beratung anbietet. Wie in den Vorjahren werden verschiedene, speziell auf die Kundengruppe inhaltlich zugeschnittene Fördermaßnahmen konzipiert, ausgeschrieben und eingerichtet, um die Kundinnen und Kunden bei der Anbahnung einer nachhaltigen und bedarfsdeckenden Selbständigkeit zu unterstützen oder diese zu stabilisieren. Dazu gehören Maßnahmen bzw. Seminare für Existenzgründer, Coachings für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fortbildungen zur Unternehmensoptimierung. Ab dem Jahr 2018 werden auch die nebenberuflich Selbständigen durch diese spezialisierten Beraterinnen und Berater betreut. Zum Angebot des Jobcenters gehören die Analyse der derzeitigen Situation der Unternehmung, die Beratung zu Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter, wie Zuschüsse und Darlehen, sowie Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen Dritter. Seite 16 von 36 4.2.3 Handlungsansätze und Instrumente Tabelle 4 – Handlungsansätze und Instrumente: Nachhaltige und bedarfsdeckende Integration Maßnahmeansatz Konkretes Handeln/ Aktivität  Aktivierung und Integration von neu zugehenden Kunden durch ein spezialisiertes Team ArbeitDIREKT   Intensivbetreuung und Integration von Ärzten und Ingenieuren erfolgt durch ein spezialisiertes Integrationsteams ArbeitDIREKT  Individuelle Betreuung der Kundengruppe der Ärzte und Ingenieure zur passgenauen und nachhaltigen Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt Kunden mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben sehr gute Integrationschancen  Potential für abschlussorientierte Qualifizierung frühzeitig identifizieren und aktivieren und im Anschluss in den 1. AM integrieren  Auswahl der Teilnehmer für Qualifizierungen erfolgt passgenau und am Arbeitsmarkt orientiert  Senkung der Abbruchquote und Steigerung der Eingliederungsquote von Qualifizierungen  Nachhaltung des ausgegebenen Bildungsgutscheins  Aktive Einbindung des gemeinsamen Arbeitgeber-Service  Bereits während sowie im Anschluss an eine Qualifizierung erfolgt ein Absolventenmanagement zur nachhaltigen Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt  Orientierung an einer Eingliederungsquote von min. 45 % Unterstützungsbedarf schwerbehinderter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Teilhabe am Arbeitsleben  Potentialanalyse von Schwerbehinderten und Nutzung der integrationsorientierten Maßnahmen  Erhöhung der Beschäftigungschancen für Schwerbehinderte durch verstärkte Transparenz und Sensibilisierung der Arbeitgeber zur Reduzierung der Unsicherheiten und Vorbehalte  Nachhaltige Integrationen auf dem Wege individueller Einzelfallberatung und -betreuung  Kontinuierliche, passgenaue Zuweisung von Schwerbehinderten in Fördermaßnahmen mit der Ausrichtung der Integration auf den 1. Arbeitsmarkt  Übergabe von geeigneten Kunden an die Reha/SB-Multiplikatoren des Arbeitgeberservice  3-monatige Intensivbegleitung mit dem Ziel einer dauerhaften Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt  Umsetzung des Förderprojekts AuVschwung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Leipzig, dem Jobcenter und dem Berufsbildungswerk Leipzig als Träger  Zuweisung von schwerbehinderten Menschen in das Projekt  Individuelle und intensive Betreuung im Projekt  Coaching in Verbindung mit Arbeitgeberansprache und -betreuung  weiterführende Interaktionen in den spezifischen Netzwerken Ausgangssituation/ Analyse Ist-Zustand Intensive Betreuung und Aktivierung der Kunden im Neuzugang beschleunigt den Integrationsprozess Intensive Betreuung und spezialisierte Beratung von Ärzten und Ingenieuren beschleunigt den Integrationsprozess und trägt zur Fachkräftesicherung bei Teilnahme am Projekt AuVschwung trägt zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen Schwerbehinderter bei Intensivbetreuung marktnaher Kunden, die - Erstantragsteller auf SGB II Leistungen sind, - die bei Arbeitslosmeldung min. 6 Monate sv-pflichtig beschäftigt waren, - Absolventen nach einer erfolgreichen Umschuldung bzw. einer min. 6 monatigen Weiterbildung, - ehemalige Aufstocker nach dem Rechtskreiswechsel (Übertreter SGB III in das SGB II) 4.2.4 Besondere Projekte/Angebote Projekt AuVschwung und Servicestelle für Schwerbehinderte in der Stadt Leipzig Die Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen und deren nachhaltige gesellschaftliche Inklusion stehen im Mittelpunkt des Programms AuVschwung (Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderten Menschen und nachhaltige gesellschaftliche Inklusion). Das Modellprojekt der Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter wird im Rahmen der „Inklusionsinitiative der Bundesregierung zur intensivierten Eingliederung und Beratung für Menschen mit Behinderung“ seit Juni 2016 vom Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachbeeinträchtigte gGmbH durchgeführt. Seite 17 von 36 Für 180 Schwerbehinderte (70 % davon aus dem Jobcenter) werden bis Mai 2019 Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen heraus gearbeitet und mögliche Einsatzfelder im Arbeitsmarkt betriebs- und praxisnah erprobt. Ziel ist die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt sowie perspektivisch die dauerhafte Etablierung einer Servicestelle in der Stadt Leipzig. Im Sinne eines inklusiven Arbeitsmarktes bietet die Servicestelle einen ersten Anlaufpunkt für ein niedrigschwelliges und unabhängiges Beratungsangebot für alle relevanten Parteien an: für Schwerbehinderte, Unternehmen und Netzwerkpartner. Sie leistet Erst-Informationen zu Zugangswegen zum Arbeitsmarkt, Stellenbeschreibungen, fachliche und rechtliche Unterstützung sowie Kontakte zu Dienstleistern und Netzwerkpartnern. Als Erst-Anlaufstelle übernimmt sie eine wichtige Lotsenfunktion zur Rekrutierung von Arbeitskräften für den regionalen Arbeitsmarkt und zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und soll über das Projektende im Mai 2019 dauerhaft erhalten werden. Schon nach mehr als einem Jahr Projektlaufzeit konnten von 87 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 31 Integrationen (30 %) erreicht und über 80 Unternehmen von AuVschwung hinsichtlich der Einstellung von Schwerbehinderten qualifiziert beraten werden. Erfolgsfaktoren sind die enge Zusammenarbeit der Projektakteure, u. a. in Form von gemeinsamen Fallberatungen, betrieblich durchgeführten Praxis- und Belastungsproben zur Neuorientierung am Arbeitsmarkt und die Arbeitgeberberatung aus einer Hand. Hinzu kommen ergänzende Angebote wie Seminare zum Thema Umgang mit Gehörlosen am Arbeitsplatz, die dazu beitragen, interessierte Unternehmen für die Integration von Schwerbehinderten im Betrieb aufzuschließen. Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung 4.3.1 Ausgangslage Aus der verstärkten Zuwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl seit 2015 resultiert, dass sich bei insgesamt sinkender Gesamtanzahl an ELB der Anteil ausländischer ELB an allen ELB erhöht hat. Aktuell (Oktober 2017) liegt dieser Anteil bei 25,0 %. Im Vorjahr lag der Anteil bei 18,5 % und vor 4 Jahren betrug der Anteil 11,7 %. Abbildung 15 – Entwicklung deutscher und ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter 60.000 50.000 6.427 6.835 7.937 9.922 12.250 40.000 ausländische ELB 30.000 Deutsche ELB 48.376 46.253 44.173 20.000 39.907 36.592 10.000 0 Juli 2013 Juli 2014 Juli 2015 Juli 2016 Juli 2017 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Von den ausländischen ELB haben rund 6.000 ELB einen Fluchtkontext. Das Merkmal „Fluchtkontext“ umfasst die nichteuropäischen Länder, aus denen in den letzten Jahren die meisten Asylgesuche kamen. Dazu zählen insbesondere die acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Seite 18 von 36 Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Ausgangslagen:  63 % sind männlich  32 % sind zwischen 15 und unter 25 Jahren, 35 % sind 25 bis unter 35 Jahren  58 % sind ohne Berufsabschluss, bei 28 % liegen noch keine Daten zu einem (anerkannten) Berufsabschluss vor  25 % sind ohne Schulabschluss, bei 24 % liegen noch keine Daten zu einem (anerkannten) Schulabschluss vor  32 % haben Grundkenntnisse in deutscher Sprache, 17 % haben erweiterte Kenntnisse, bei 42 % sind Deutschsprachkenntnisse noch nicht erfasst oder vorhanden  70 % werden als aktuell nicht marktnah eingeschätzt 4.3.2 Zielstellungen und Strategien  Schnelle Prozesse im Netzwerk und Nutzung der Netzwerkressourcen  frühzeitige Identifikation von Unterstützungsbedarfen  Schneller Zugang zur Sprachförderung und Prozessbegleitung  Gezielter Instrumenteneinsatz – einschließlich der Angebote und Projekte der Fachkräfte-Allianz und der weiteren drittmittelfinanzierten Programme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Eine gelingende arbeitsmarktliche Integration von geflüchteten Menschen erfordert es, diese als Gesamtprozess der Integration zu betrachten und umzusetzen. An diesem Prozess ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt, die unterschiedliche Ressourcen und Kompetenzen in die Netzwerkarbeit einbringen. Die Integration der neu zugewanderten Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt ist eine langfristige Aufgabe, die ein hohes Maß an Fachlichkeit und interkulturelle Kompetenz erfordert. Daher wurden und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters regelmäßig und intensiv geschult. Hierfür werden eigene Mittel eingesetzt und es wird auf Netzwerkressourcen (bundesgeförderte Netzwerke „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen – IvAF“ und „Integration durch Qualifizierung – IQ“) zurückgegriffen. Zudem hat das Jobcenter Leipzig in Abstimmung mit seinen Trägern eine organisatorische Spezialisierung mit der Einrichtung von drei arbeitnehmerorientierten Sonderteams (davon ein Team für unter 25-Jährige) und einem arbeitgeberorientierten Sonderteam im gemeinsamen Arbeitgeberservice umgesetzt. Grundlegende Zielstellung und Aufgabe der fachlich spezialisierten Teams ist es, die Beratungs- und Förderintensität zu steigern und in ihrer Lotsenfunktion zielgerichtet die Arbeitsmarktintegration der Migrantinnen und Migranten zu forcieren. Der Hauptfokus liegt dabei auf dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, da deutsche Sprachkompetenzen der Schlüssel für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sind. Zielrichtung der Integrationsarbeit ist es, parallel und möglichst nahtlos an die Sprachförderung mit spezifischen Förderangeboten sowie dem verfügbaren Regelinstrumentarium (z. B. mit Berufsorientierung und Erprobungsmöglichkeiten bei Arbeitgebern) die Arbeitsmarktnähe der Zugewanderten zu forcieren und die Integration in den Arbeitsmarkt anzubahnen. Sind im Rahmen der Beratungs- und Vermittlungsarbeit im Jobcenter Dolmetscherdienste notwendig, so werden diese im erforderlichen Umfang hinzugezogen. Dazu steht den ein Pool an fachkundigen Übersetzern – sowohl für persönliche Kontakte als auch über eine Telefon-Hotline – zur Verfügung. Im Handlungsfeld ist das Jobcenter intensiv in verschiedene Netzwerke eingebunden und arbeitet hier u. a. mit dem Projekt SprInt (Sprach- und Integrationsmittlung) zusammen. Das Jobcenter wirkt zudem darauf hin, auch die Migrantinnen und Migranten bis zum 27. Lebensjahr passgenau entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten, Neigungen und Bildungspotenziale dabei zu unterstützen, einen anerkannten Schulabschluss zu erwerben und in eine Berufsausbildung einzumünden. Dies ist erforderlich, da sich die Zeit zum Nachholen eines anerkannten Schulabschlusses (z. B. an Schulen des zweiten Bildungsweges) über mehrere Jahre hinziehen kann und die Chance zur Einmündung in eine Berufsausbildung auch nach dem Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren bestehen soll. Seite 19 von 36 Auch auf Seiten der Unternehmen bestehen vielfach Fragen, Unklarheiten und Unsicherheiten in Bezug auf die Beschäftigungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen von Migrantinnen und Migranten. Diese arbeitgeberseitigen Belange werden ab 2018 durch das Beratungsangebot des spezialisierten Teams im gemeinsamen Arbeitsgeberservice aufgegriffen. Zu den Aufgaben gehören zudem:  die Ansprache und Beratung von Leipziger Unternehmen und Unternehmerverbänden zur Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Stellenakquise,  die Organisation berufsspezifischer, auf konkrete Arbeitgeber zugeschnittener Aktionen und Kampagnen (z. B. Messen, Börsen, Gesprächsrunden),  die Organisation von Kontaktveranstaltungen für Arbeitgeber und Arbeitsuchende in Kooperation mit den regionalen Partnern (bspw. Kammern, Unternehmerverbänden, Universität, Hochschulen etc.),  die assistierte Vermittlung in Abstimmung mit den arbeitnehmerorientierten Sonderteams (u. a. Unterstützung bei der Bewerbung, Vorbereitung auf/Begleitung zum Vorstellungsgespräch, Nachbetreuung nach der Einstellung),  die Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beider Rechtskreise zum Thema „Beschäftigung von Frauen“,  die Identifizierung von Best practice öffentlichkeitswirksame Kommunikation,  der Ausbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit regionalen Partnern. Beispielen und Erfolgsgeschichten sowie die Grundsätzlich können zur Förderung und Unterstützung der Zielgruppe alle Regelinstrumente aus dem Instrumentenmix entsprechend des individuellen Bedarfs eingesetzt werden. Zusätzlich kommen spezifische eigenfinanzierte Fördermaßnahmen des Jobcenters zur Anwendung. Die Deutsch-Sprachförderung des Bundes (Integrationskurse sowie Berufssprachkurse als Regelinstrument) sowie verschiedene Programme und Projekte von Bund, Land und Kommune ergänzen die arbeitsmarktliche Integration der Zielgruppe bzw. schaffen die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Maßnahmen des Jobcenters. Darunter befinden sich auch spezielle Angebote für Frauen bzw. Mütter. Ein Überblick über diese Angebote mit Kurzbeschreibung findet sich im Anhang unter der Tabelle 13. 4.3.3 Handlungsansätze und Instrumente Tabelle 5 – Handlungsansätze und Instrumente: Integration von geflüchteten Menschen in Gesellschaft und Beschäftigung Ausgangssituation/ Analyse Ist-Zustand Durch den Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext Flucht/Asyl hat sich deren Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhöht Es besteht Bedarf auf Seiten der Arbeitgeber im Themenfeld an spezifischer Beratung und Begleitung Maßnahmeansatz Konkretes Handeln/ Aktivität  Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext Flucht/Asyl werden im Neuzugang und nach der Beendigung eines Integrationskurs mit aufeinander aufbauenden Maßnahmen zur Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt unterstützt und gefördert  Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext Flucht/Asyl werden bereits während eines Integrationskurses mit einer begleitenden Maßnahme zur Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt unterstützt   Spezialisierte Arbeitgeberberatung  Gewinnung von potentiellen Arbeitgeber  Spezialisierte Betreuung von Zugewanderten    Sicherstellung der passgenauen Zuweisung in die geplanten Maßnahmen, insbesondere in Maßnahmen, die speziell für die Kundengruppe entwickelt wurden Passgenaue Zuweisung in die Kombinationsmaßnahme KomBer neben der Maßnahme zum Spracherwerb zur frühzeitigen Aktivierung Übergabe von geeigneten Kunden an das spezialisierte Team Migration im Arbeitgeberservice Unterstützung des Integrationsprozesses durch flankierende Förderung bzw. assistierte Vermittlung Seite 20 von 36 Bestehende Sprachbarrieren stehen dem Ziel einer Arbeitsmarktintegration entgegen und erhöhen das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Die arbeitsmarktliche Integration muss mit der sozialen Integration sowie der Beratung und Begleitung der geflüchteten Menschen unter Berücksichtigung ihrer konkreten Lebenssituation einhergehen. An diesem Prozess ist eine Vielzahl von Akteuren beteiligt, deren abgestimmte und zielgerichtete Zusammenarbeit erforderlich ist.  Spezialisierte Betreuung von Kunden mit sprachlichen Defiziten in zwei gesonderten Teams Ü25 für Zugewanderte mit fachspezifischen Kenntnissen und einem geringeren Betreuungsschlüssel  Spezialisierte Betreuung ausländischer unter 25-Jähriger in einem gesonderten Teams mit fachspezifischen Kenntnissen  Heranführung an den Arbeitsmarkt durch gezielte Förderung und Unterstützung mit geeigneten Maßnahmen aus dem Instrumentenmix   Die Zusammenarbeit und die Schnittstellen der Arbeit dieser Akteure werden in Leipzig bislang im Format „Regionalworkshop“ bearbeitet, für dessen Organisation neben dem Jobcenter Leipzig, die Agentur für Arbeit Leipzig und die Stadt Leipzig – Referat für Migration und Integration verantwortlich sind.       Übergabe von Kunden mit sprachlichen Defiziten an die Sonderteams Zugewanderte Individuelle Betreuung und Beratung mit flankierender Förderung durch speziell auf die Kundengruppe zugeschnittenen Maßnahmen Zuweisung in passende Sprachkurse in Abstimmung mit den Netzwerkpartnern zum Abbau der sprachlichen Defizite Absolventenmanagement nach Ende des Sprachkurses zur Heranführung an den 1. AM Passgenaue Zuweisung in die geplanten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungen mit dem Ziel der Aktivierung und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt Die Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktpartnern und Akteuren wird fortgesetzt. Das schließt die aktive Beteiligung des Jobcenters in den verschiedenen weiteren Gremien und Arbeitsgruppen (u. a. der AG Ausbildung und Arbeit des Netzwerkes Integration- Migrant/-innen in Leipzig) mit ein. 4.3.4 Besondere Projekte/Angebote Fachinformationszentrum Zuwanderung Bereits etabliert im Jobcenter Leipzig ist die Verweisberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die oftmals entscheidend ist, um Migrantinnen und Migranten den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die seit 2014 unter dem Dach des Jobcenters in der Axis-Passage ein Regionalbüro eingerichtet hat, eine wertvolle Ressource. Durch die Neuanmietungen des Jobcenters Leipzig in der Liegenschaft Axis-Passage stehen zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen das sog. Fachinformationszentrum Zuwanderung als kooperative Einrichtung von Jobcenter Leipzig, IBAS und Agentur für Arbeit Leipzig ab 2018 etabliert wird. Das Nutzungskonzept des Fachinformationszentrums beinhaltet insbesondere einen niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten der IBAS. Die neue Einrichtung fungiert außerdem als fachkundige Anlaufstelle für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen zum Themenkomplex Migration und Arbeitswelt. Mit der Eröffnung der Einrichtung wird das Vorhaben umgesetzt, die Transparenz und das Informationsangebot in alle Richtungen zu erhöhen. Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung 4.4.1 Ausgangslage Langzeitarbeitslose sind ein Jahr und länger arbeitslos. Im Zusammenhang mit der positiven Arbeitsmarktentwicklung ist auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen zurückgegangen. Dabei hält der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit nicht ganz Schritt mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt. Im Oktober 2017 sind 39,6 % aller arbeitslosen Menschen im Rechtskreis SGB II langzeitarbeitslos, im Vorjahr waren es 39,0 %. Seite 21 von 36 Abbildung 16 – Entwicklung Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit 25.000 21.159 20.000 15.230 15.000 Arbeitslose SGB II darunter Langzeitarbeitslose 10.000 8.402 6.028 5.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun 16 16 16 16 16 16 Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun 16 16 16 16 16 16 17 17 17 17 17 17 Jul Aug Sep Okt 17 17 17 17 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Die größte Gruppe der Langezeitarbeitslosen bilden die über 50-Jährigen mit einem Anteil von 40,3 %. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt hingegen bei 27,8 % und somit deutlich darunter. Rund 61 % der Langzeitarbeitslosen verfügen über einen beruflichen (53,2 %) oder einen akademischen (7,6 %) Abschluss. 36,9 % der Langzeitarbeitslosen sind demgegenüber ohne Berufsabschluss. Unter den Langzeitarbeitslosen Männern und Frauen sind zudem 782 Alleinerziehende, ihr Anteil an allen Langzeitarbeitslosen beträgt 13 %, ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt dagegen bei 10,9 %. 5,9 % der Langzeitarbeitslosen sind schwerbehindert. Auch diese Personengruppe trägt ein größeres Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit – ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt bei 4,7 %. Tabelle 6 – Langzeitarbeitslose SGB II nach Personenmerkmalen Veränderung zum Vorjahresmonat Merkmal Langzeitarbeitslose insgesamt Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 50 Jahre 50 Jahre und älter 55 Jahre und älter Schwerbehinderte Ausländer Alleinerziehende ohne Berufsausbildung auß.-/betriebliche Ausb./Fachschule akademische Ausbildung keine Angabe zur Berufsausbildung Okt 17 6.028 3.352 2.676 122 1.293 2.186 2.427 1.467 354 945 782 2.225 3.206 460 137 absolut in % - 1.183 - 590 - 593 - 35 - 213 - 399 - 536 - 308 - 118 - 30 - 126 - 266 - 802 - 130 15 - 16,4 - 15,0 - 18,1 - 22,3 - 14,1 - 15,4 - 18,1 - 17,4 - 25,0 - 3,1 - 13,9 - 10,7 - 20,0 - 22,0 12,3 Anteile an Langzeitarbeitslosen SGB II insgesamt in % 100 55,6 44,4 2,0 21,4 36,3 40,3 24,3 5,9 15,7 13,0 36,9 53,2 7,6 2,3 Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Langzeitarbeitslosigkeit geht häufig einher mit Langzeitleistungsbezug4. 5.412 Personen (Vorjahr 6.665) sind Langzeitleistungsbezieher und gleichzeitig langzeitarbeitslos. 4 Langzeitleistungsbezieher (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld II bezogen haben. Seite 22 von 36 4.4.2 Zielstellungen und Strategien  Intensive Beratungsarbeit und gezielter Instrumenteneinsatz zur Integration arbeitsmarktferner Personen  Nutzung der öffentlich geförderten Beschäftigung  Fortsetzung des internen Projekts 50plus  Fokus auf Familienbedarfsgemeinschaften  Beteiligung an Landesprogrammen für Langzeitarbeitslose Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gehört auch im Jahr 2018 zu den drängendsten Herausforderungen in der Grundsicherung. Die Strategie zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schließt ein, die Integrationsarbeit von vornherein darauf auszurichten, Langzeitarbeitslosigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Ist Langzeitarbeitslosigkeit erst eingetreten und verfestigt, wird die Rückkehr in das Erwerbsleben immer schwieriger und aufwändiger. Dabei ist die Gruppe der Betroffenen ebenso heterogen wie die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit. Vor allem bei den Personen, die bereits über Jahre arbeitslos sind, zeigt sich, dass meist mehrere Risikofaktoren aufeinandertreffen, wie fehlendes oder geringes Qualifikationsniveau, gesundheitliche Einschränkungen, höheres Lebensalter, eine Lebenssituation als Alleinerziehende oder Alleinerziehender sowie Problemlagen im sozialen Umfeld. Um Menschen in verfestigter Arbeitslosigkeit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, bedarf es einer intensiven, stärkenorientierten Betreuung und individuellen, motivierenden Förderung, die sukzessiv bestehende Hemmnisse beseitigt. Dazu können auch die Identifizierung gesundheitlicher und behinderungsbedingter Eingliederungshemmnisse und die Einleitung von Rehabilitationsverfahren gehören. Ein wichtiger Baustein neben den Regelinstrumenten sind die flankierenden sozialintegrativen Leistungen der Stadt Leipzig, die im Bedarfsfall hinzugezogen werden5. Diese umfassen:     Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder Beratung zur häuslichen Pflege von Angehörigen Schuldnerberatung psychosoziale Beratung Suchtberatung Für die eher marktnahen Langzeitarbeitslosen nutzt das Jobcenter vorrangig Instrumente, die unmittelbar auf eine Arbeitsmarktintegration zielen, wie bspw. Maßnahmen zur Arbeitserprobung bei Arbeitgebern, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Anpassung und Erweiterung des Qualifizierungsniveaus. Qualifizierungsschwerpunkte mit guter Arbeitsmarktperspektive umfassen berufliche Tätigkeitsfelder im Objekt und Personenschutz, im pflegerischen/gesundheitlichen Bereich, im Bereich Lager/Logistik sowie Qualifizierungen als Kraftfahrer/in. Auch Weiterqualifizierungen in den Bereichen IT und Bürowesen eröffnen Einstellungschancen. Für marktferne Kundinnen und Kunden hält das Jobcenter wie in den Vorjahren in Zusammenarbeit mit der vielfältigen Trägerlandschaft der Stadt Leipzig öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse auf dem 2. Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl und in verschiedenen Einsatzfeldern vor. Die Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes – hierzu zählen Arbeitsgelegenheiten (AGH) und das Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) – ermöglichen es, Langzeitarbeitslose schrittweise an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit (wieder-)herzustellen und eine Tagesstruktur zu schaffen. Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes können grundsätzlich auch Teil der Integrationsstrategie für geflüchtete Menschen und andere Migrantinnen und Migranten sein. Die Durchführungsqualität öffentlich geförderter Beschäftigungsmaßnahmen nimmt einen hohen Stellenwert ein, da nur so eine zielführende Förderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer realisiert werden kann. 5 Die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig ist in bestehenden Kooperationsvereinbarungen geregelt, die regelmäßig erweitert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Seite 23 von 36 Die Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse stellt das Jobcenter Leipzig unter anderem durch regelmäßige Maßnahmeprüfungen sicher. Zur Förderung von Personen mit aktuell geringen Integrationschancen beteiligt sich das Jobcenter Leipzig überdies seit 2015 am Bundesprogramm zur Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Zielgruppe dieses Programms sind Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Betreuungspflichten für minderjährige Kinder. Für diesen Personenkreis wurden rund 400 Stellen zur sozialen Teilhabe akquiriert, u. a. beim Träger Stadt Leipzig. Vorwiegend handelt es sich um Tätigkeiten in den Bereichen Soziales, Kultur, touristische Infrastruktur sowie um Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren. Das Programm läuft bis Ende 2018 und leistet einen wertvollen Beitrag zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Des Weiteren wird das interne Projekt 50plus im Jahr 2018 fortgeführt. Zu den Erfolgsfaktoren des zielgruppenorientierten Ansatzes für Lebensältere zählen ein geringerer Betreuungsschlüssel als in den regulären Integrationsteams, flankierende, spezifische Unterstützungsangebote, wie der Ansatz des Psychosozialen Coachings und hervorragende Kontakte zu lokalen Arbeitgebern, die das Potenzial der Lebensälteren wertschätzen und Beschäftigungschancen eröffnen. 4.4.3 Handlungsansätze und Instrumente Tabelle 7 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung Ausgangssituation/ Analyse Ist-Zustand Maßnahmeansatz Konkretes Handeln/ Aktivität  Intensivierte Betreuung über 50Järigen auf Basis einer günstigen Betreuungsrelation Akquise von geeigneten Stellenangeboten im Rahmen des Projekts niedrigschwellige Angeboten zur Gesundheitsvorsorge und zur Verbesserung der Selbstvermarktungskompetenzen im Rahmen des Projekts   Die verschiedenen drittelmittelfinanzierten Angebote ergänzen die bestehenden Förderangebote und sollen gezielt für die Zielgruppe genutzt werden  Intensive Nutzung der drittmittelfinanzierten Maßnahmen als zusätzliches, flankierendes Angebot zur Aktivierung, Förderung und Heranführung sowie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt  Eine über die Regelinstrumente hinausgehende Förderung zur intensivierten Betreuung unterstützt die Zielgruppe beim Abbau der bestehenden Hemmnisse Dadurch Verbesserung der persönlichen Situation zur Heranführung an den Arbeitsmarkt  Antragsstellung und Konzeptionierung zur Teilnahme am Förderprogramm des SMWA zur Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt (FRL SAM) Identifizierung von Kunden, bei denen der Eintritt von Langzeitleistungsbezug wahrscheinlich ist zur gezielten Aktivierung und zur Verringerung bzw. Vermeidung von Langzeitleistungsbezug Abbau von bestehenden Vermittlungshemmnissen und Feststellung der Leistungsfähigkeit zur Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes bzw. der öffentlich geförderten Beschäftigung  Die Zielgruppe wird im Rahmen einer Intensivbetreuung gezielt unterstützt und aktiviert Bedarfsorientierte Zuweisung der Zielgruppe in die geplanten Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten und Förderung von Arbeitsverhältnissen)  Die gesonderten Betreuung von über 50-Järigen im Projekt „Mehrwert 50plus“ leistet einen erfolgreichen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftemangels und der Vermeidung von Altersarmut Zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Aktivierung von Kunden im Bezug von Leistungen zur Grundsicherung verschiedene, über Drittmittel finanzierte Projekte zur Verfügung Zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen ist eine intensive Betreuung zum Abbau der bestehenden Vermittlungshemmnisse erforderlich    Der Anteil von Langzeitleistungsbeziehern an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist weiterhin hoch        Intensive Betreuung der Zielgruppe 50plus mit einer erhöhten Kontaktdichte Abbau der Vermittlungshemmnisse Aktivierung und flankierende Förderung durch spezielle Fördermaßnahmen für die Zielgruppe Fortführung der Veranstaltungsreihe zur Gesundheitsförderung Angebot des psychosoziales Coachings mit Unterstützung der Uniklinik Leipzig Angebot der Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen im Bewerberkabinett Seite 24 von 36 Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl benötigen besondere Unterstützung zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug    Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Langzeitleistungsbezug benötigen besondere Unterstützung und eine trägerübergreifende Betreuung Gezielte und auf die Kundengruppe angepasste Aktivitäten zur Aktivierung über niedrigschwellige Angebote Abbau der bestehenden persönlichen Hemmnisse zur Heranführung an den Arbeitsmarkt  Anpassung des bestehenden Maßnahmekonzepts „Langzeitleistungsbezug“ unter Berücksichtigung des sich verändernden Kundenpotentials Gemeinsame Umsetzung des Modellprojekts TANDEM des SMWA gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Leipzig  gemeinsame und abgestimmte Betreuung von Familien im Langzeitleistungsbezug Abbau der Vermittlungshemmnisse, Heranführung an den Arbeitsmarkt und Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit  4.4.4 Besondere Projekte/Angebote Landesarbeitsmarktprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt – SAM“ Das Jobcenter Leipzig wird sich ab 2018 am neuen Landesarbeitsmarktprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt – SAM“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu beteiligen. Das Programm zielt darauf ab, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten zu verbessern und Integrationsfortschritte zu erreichen. Dabei werden die vorhandenen Regelinstrumente durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen ergänzt. Zu den geförderten Maßnahmen im Rahmen des Programms gehören:      Individuelles Coaching zur Flankierung der verschiedenen Beschäftigungsund Eingliederungsinstrumenten des SGB II Einrichtung von Betriebsakquisiteuren, die als Bindeglied zwischen Arbeitgeber, Jobcenter und Coach der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers agieren Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im öffentlichen Interesse („FAV plus“) mit ergänzenden Zuschüssen bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten im öffentlichen Sektor Förderung von Gemeinwohlarbeit 58plus durch Zuschüsse für Mehraufwendungen, die im Rahmen von zusätzlichen, wettbewerbsneutralen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsgelegenheiten entstehen Förderung innovativer Ansätze, die zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen Modellprojekt: „TANDEM Sachsen“ Ein besonderer Fokus beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit liegt auf der Förderung von Familienbedarfsgemeinschaften. Eltern sollen unterstützt werden, ihrer Vorbildrolle gerecht zu werden, um der Verfestigung sog. „Hartz IV-Generationen“ in der Dauerarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Daher wird sich das Jobcenter Leipzig am Programm TANDEM des SMWA beteiligen, welches über ESF-Landesmittel finanziert wird. Mit der Umsetzung des Modellprojekts in Sachsen besteht die Absicht, Langzeitarbeitslose und deren Familien – dazu gehören auch Alleinerziehende-Familien – noch stärker rechtskreisübergreifend zu fördern und auf örtlicher Ebene die Zusammenarbeit von Jobcenter und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Das Programm richtet sich auf die gesamte Familie. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung sollen Integrationsprozesse in Beschäftigung unterstützt und befördert werden. Neben der Vermittlung in Beschäftigung und Qualifizierung ist zeitgleich eine intensive Begleitung der Familien mit Hilfe von integrierten Beratungsteams aus speziellen Fachkräften (Sozialpädagogen, Psychologen) verbunden. Das Modellprojekt wirkt somit auf eine neue Qualität bei der Unterstützung von Familien im Kontext der Beschäftigungsförderung hin, indem über die gängigen Regelangebote hinaus – entsprechend der Bedarfslagen in den Familien – die Kooperation der beteiligten Akteure verstärkt wird. Seite 25 von 36 Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Berücksichtigung eines Arbeitsmarktes im Wandel, insbesondere des sich abzeichnenden Megatrends „Arbeitswelt 4.0/Digitalisierung“ 4.5.1 Ausgangslage Der anhaltende Trend zur Digitalisierung wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern. Damit verbunden sind Veränderungen bei den Formen der Beschäftigung und vor allem bei den Anforderungen an die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten. Digitalisierung findet dabei in allen Wirtschaftsbereichen statt, jedoch wirkt sich diese Entwicklung in den verschiedenen Sektoren unterschiedlich stark aus6. In den Wirtschaftsbereichen, in denen persönliche Beziehungen bzw. personalisierte Dienstleistungen vorrangig sind, wie etwa in den Bereichen Erziehung und Unterricht oder im Gastgewerbe, spielt Digitalisierung zunächst eine untergeordnete Rolle. Studien, u. a. des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, lassen zudem keine generelle Tendenz zum Personalabbau im Kontext der Digitalisierung erkennen. Stattdessen wird mit einer steigenden Beschäftigungsdynamik gerechnet, d. h. die Dynamik in den Betrieben, die Zu- und Abgänge in den Unternehmen steigen an7. Durch den demografischen Wandel, durch die gute Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre und durch Technisierung und Digitalisierung hat sich der Fachkräftebedarf verstärkt. Die Unternehmen sind in einer sich abzeichnenden Arbeitswelt 4.0 auf gut qualifiziertes Personal angewiesen und einfache (Helfer-) Tätigkeiten verlieren an Bedeutung. Damit haben sich die Voraussetzungen für gering qualifizierte Leistungsbezieher tendenziell verschlechtert. Umgekehrt werden individualisierte und betriebsnahe Qualifikationen, hohe fachliche Flexibilität, lebenslanges Lernen und Soft Skills immer wichtiger. Insbesondere sozial-kommunikative und Team-Kompetenzen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen für die Unternehmen zunehmend an Gewicht8. Wie in den Vorjahren bilden das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Leipzig einen gemeinsamen Arbeitgeberservice, der den regionalen Arbeitgebern in allen Fragen der Personalgewinnung und -erhaltung zur Seite steht und diese mit spezifischen Förderinstrumenten unterstützt. Rund 40 % aller aufgenommenen Stellen wurden im Jahr 2017 mit Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis SGB II besetzt. Zum Vergleich: Bundesweit liegt diese Quote bei 21,5 %. 4.5.2 Zielstellungen und Strategien  Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven durch Investition in Qualifizierung und Bildung  Fokus auf die erforderlichen Kernkompetenzen für die Arbeitswelt 4.0  Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice Die rechtkreisübergreifende Organisationsstruktur im gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) hat sich bewährt und wird fortgeführt. Verstärkt wird der gAGS ab 2018 mit einem arbeitgeberorientierten Sonderteam, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund zu forcieren und das Potenzial der Neuzugewanderten für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Im Fokus stehen vor allem klein- und mittelständige Betriebe. Bei diesen sollen mit gezielter Ansprache verstärkt Einstellungschancen für die verschiedenen Gruppen Arbeitsuchender erschlossen werden. Zum Dienstleistungsangebot gehören neben der persönlichen Betreuung auch Angebote wie branchenspezifische Informations- und Vermittlungsbörsen. Das Ziel des gAGS ist es, die Nähe zum Markt und die positive Wahrnehmung als zuverlässiger und professioneller Dienstleister weiter zu verstetigen und auszubauen. 6 Vgl. Warning, Anja; Weber, Enzo (2017): Wirtschaft 4.0: Digitalisierung verändert die betriebliche Personalpolitik. (IAB-Kurzbericht, 12/2017), Nürnberg, 8 S. 7 Ebd. 8 Ebd. Seite 26 von 36 Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs wird zudem intensiv darauf hingearbeitet, den Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen so gering wie möglich zu halten. Dabei müssen mit Blick auf den Bewerbermangel noch stärker als bisher auch leistungsschwächere Jugendliche sowie andere arbeitsuchende Gruppen für eine Berufsausbildung im dualen System erschlossen werden, dazu gehören bspw. Studienabbrecher und geflüchtete Menschen sowie andere Migrantinnen und Migranten. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung bleibt vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs der Unternehmen ein Schwerpunkt. Mit diesem Instrument können zielgerichtet Qualifizierungsbedarfe bedient werden. Wichtig ist, dass festgestellte Qualifizierungsbedarfe zeitnah, d. h. in der Regel innerhalb von 3 Monaten, umgesetzt werden. Für die Kundengruppe, die bislang nicht unmittelbar für Qualifizierungsmaßnahmen in Frage kam, soll intensiv die Vorschaltung der Fördermaßnahme Grundkompetenzen genutzt werden. Sofern erforderlich, können zur Vorbereitung einer Qualifizierung außerdem flankierende Instrumente, wie Eignungsfeststellungen beim Ärztlichen Dienst oder Berufspsychologischen Service, eingesetzt werden. Dies dient dazu, geeignete Berufsfelder zu identifizieren, die Motivation für eine Weiterbildung oder Umschulung zu befördern und die Durchhaltefähigkeit zu unterstützen. Wichtig ist zudem, dass das Instrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung angelehnt an individuelle Entwicklungsmöglichkeiten eingesetzt und insbesondere die Nähe zu den Betrieben und deren Anforderungen bei der Ausgestaltung der Förderung im Blick behalten wird. Dazu gehören zunehmend Kernkompetenzen, die für die Arbeitswelt 4.0 und die Digitalisierung erforderlich sind. Schwerpunktbereiche mit wachsendem Potenzial und hoher Arbeitskräftenachfrage sind der gewerblich-technische Bereich, der kaufmännische Bereich, der sozial-pflegerische Bereich und der IT-Bereich. Das Jobcenter Leipzig wird sich in 2018 noch stärker darauf fokussieren, die Wirksamkeit der Förderinstrumente im Hinblick auf die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehört vor allem die enge Teilnehmerbetreuung während und im Anschluss an eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Erfahrungen zeigen, dass das Absolventenmanagement wesentlich dazu beiträgt, Abbrüchen entgegenzuwirken und bestenfalls nahtlose Übergänge aus der Qualifizierung in die Beschäftigung zu erreichen. Das Absolventenmanagement im Anschluss an eine abschlussorientierte Qualifizierung erfolgt durch das Projektteam ArbeitDIREKT. Dort finden außerdem arbeitsmarktnahe Neukunden ein spezifisches Angebot vor. Orientiert am Work-first-Ansatz richtet sich die Integrationsarbeit auf eine schnelle (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt, um Leistungsbezug möglichst gar nicht erst eintreten zu lassen. Auch Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer stellen ein Potenzial zur Sicherung des Fachkräftebedarfs dar. Diese sind oftmals gut qualifiziert, stehen aber vor der Hürde, Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist das Informations- und Unterstützungsangebot der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig weiter wichtig. Das Angebot umfasst u. a. monatliche Informationsveranstaltungen, Einzelberatungen sowie die Planung und Durchführung spezieller Angebote (Aktionstage) zur Integration von Alleinerziehenden und Berufsrückehrenden. 4.5.3 Handlungsansätze und Instrumente Tabelle 8 – Handlungsansätze und Instrumente: Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und öffentlich geförderte Beschäftigung Ausgangssituation/ Analyse Ist-Zustand Der gemeinsame Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit Leipzig und des Jobcenter Leipzig leistet seit mehreren Jahren einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt Maßnahmeansatz Konkretes Handeln/ Aktivität  Passgenaue Vermittlung von Kunden SGB II auf gemeldete Stellen zur Integration und Beendigung der Hilfebedürftigkeit  Gezielte Akquise von Stellen sowie nachhaltige Vermittlung in Beschäftigung von Kunden im SGB II zur Sicherung eines weiterhin hohen Anteils erfolgreich besetzten Stellen SGB II Seite 27 von 36 Verbesserung der Integrationschancen durch gezielte Qualifizierung zum Ausgleich der bestehenden hohen Nachfragen nach Fachkräften am Arbeitsmarkt Um Kunden schnell in den Integrationsprozess einbeziehen zu können, ist eine schnelle Prüfung und Sicherung des Leistungsanspruchs erforderlich  Am Arbeitsmarkt ausgerichtete Förderung der beruflichen Weiterbildung wirkt dem Mangel an Fachkräften entgegen und sichert eine nachhaltige Integration  Aktivierung und Gewinnung von potentiellen Teilnehmern für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, ggf. mit vorbereitenden Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen  Sicherung des Integrationserfolgs durch engmaschiges Absolventenmanagement  Zur zielführenden Beratung ist eine hohe Fach- und Beratungskompetenz auf Seiten der Mitarbeiter notwendig, sowohl bei der leistungsrechtlichen Beratung als auch im Bereich Markt & Integration  Vermeidung von Widersprüchen durch vollumfängliche Beratungsleistung  Stärkung der Beratungskompetenz der Mitarbeiter sowie Unterstützung bei der Spezialisierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Qualifizierungen im Aufgabenfeld 4.5.4 Besondere Projekte/Angebote MYSKILLS – BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN Zur Unterstützung bei der Qualifikationsberatung steht ab 2018 ein neues Testverfahren zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Angebot des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit Leipzig mit der Bezeichnung MYSKILLS – BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN. Im Rahmen dieses Tests werden auch non-formal erworbene Kompetenzen sichtbar und verwertbar gemacht. Die Testfragen sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und damit insbesondere auch für Migrantinnen und Migranten geeignet. Dieses Testverfahren ermöglicht es, in 30 Berufsfeldern ein fachliches Kompetenzniveau festzustellen. Das Ergebnis ermöglicht den Beratungsfachkräften, den Kundinnen und Kunden sowie den potenziellen Arbeitgebern eine fundierte und wertvolle Einschätzung über die fachlichen Kompetenzen in einem Berufsfeld. 5. Ressourcen und Performancepotenzial Haushaltsmittel Vor dem Hintergrund des Rückgangs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden dem Jobcenter Leipzig in 2018 voraussichtlich rund 45,46 Mio. € für Eingliederungsleistungen durch den Bund zur Verfügung stehen. Das sind rund 4,51 Mio. € weniger als im Vorjahr. Für den Verwaltungshaushalt sind 57,01 Mio. € angekündigt. Das sind rund 0,43 Mio. € weniger als im Jahr 2017. Auf dieser Haushaltsgrundlage stellt das Jobcenter Leipzig ein Instrumentenportfolio zusammen, das sich sowohl qualitativ als auch quantitativ an den Belangen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiert. Personal und Organisation Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Leipzig sind die wichtigste Ressource zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Ihr Fachwissen und ihre Expertise sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung in allen Teilbereichen. Der Betreuungsschlüssel für die Kunden im Leistungsbereich soll 1:107 und in der Vermittlung 1:135 bzw. 1:72 bei Jugendlichen betragen. Das Jobcenter Leipzig arbeitet kontinuierlich daran, seine Performance, seine Angebote und Prozesse im Sinne der betreuten Menschen zu verbessern. Um die Aufgaben künftig noch besser erfüllen zu können, hat die Trägerversammlung des Jobcenters entschieden, die Organisationsstruktur des Jobcenters anzupassen und zu einer Spartenorganisation zu entwickeln. Das bislang in Mischbereiche mit verschiedenen Aufgaben untergliederte Jobcenter, gliedert sich ab 2018 in fachlich homogene Bereiche (vgl. Abbildung 17). Damit können Schnittstellen reduziert und Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Für die Kundinnen und Kunden wird diese Äderung keine Einschränkungen nach sich ziehen. Seite 28 von 36 Mit der Einführung der elektronischen Akte zum 01.07.2017 ist das Jobcenter Leipzig einen großen Schritt in Richtung weiterer Digitalisierung gegangen. Die Papierakte, mit nicht selten hunderten von Seiten, wird mittelfristig der Vergangenheit angehören. Bearbeitungsprozesse werden (nach einer notwendigen Eingewöhnungsphase) weiter beschleunigt und transparenter gestaltet. Ein wesentlicher Hebel zur Verbesserung der Performance ist die Investition in die Kompetenzen der Mitarbeiterschaft. Nachdem in den Jahren 2015 bis 2017 alle Integrationsfachkräfte des Jobcenters umfassend zur Beratungskonzeption SGB II geschult wurden, sollen beginnend ab 2018 auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereichs vergleichbar qualifiziert werden. Denn Beratung findet nicht nur im Rahmen der Integrationsarbeit statt – auch die leistungsrechtliche Beratung zu Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums nach dem SGB II (Sach- und Geldleistungen) gehört zu den Beratungsaufgaben. Die Mitarbeiterqualifizierung soll die kommunikativen Kompetenzen im Bereich der Leistungsgewährung stärken und die Beratung weiter professionalisieren. 6. Schlussbemerkung Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung sind weiterhin viele Leipzigerinnen und Leipziger, darunter viele neu Zugewanderte, auf Grundsicherungsleistungen und die Unterstützung des Jobcenters Leipzig angewiesen. Gemeinsam mit seinen Trägern und Partner wird das Jobcenter Leipzig konsequent daran arbeiten, allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Angebote zu unterbreiten und Wege in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt aufzuzeigen. Das Jobcenter Leipzig ist regional und überregional sehr gut mit den verschiedenen Arbeitsmarktakteuren und Trägern vernetzt. Die Netzwerke und Kooperationsbeziehungen sind eine wichtige Ressource bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben und tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Leipzig zu stärken und weiterzuentwickeln. Seite 29 von 36 7. Anhang Tabelle 9 – statistische Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II Veränderung gegenüber Merkmale Okt 2017 Sep 2017 Aug 2017 Vorjahresmonat1) Vormonat absolut Okt 2016 in % absolut Sep 2016 Aug 2016 in % in % in % Bestand an Arbeitsuchenden Insgesamt 35.341 35.767 35.958 -426 -1,2 -3.441 -8,9 -8,3 -8,4 Bestand an Arbeitslosen Insgesamt 15.230 15.583 15.951 -353 -2,3 -3.280 -17,7 -16,8 -19,2 58,2% Männer 8.869 9.038 9.277 -169 -1,9 -1.663 -15,8 -15,2 -17,5 41,8% Frauen 6.360 6.545 6.674 -185 -2,8 -1.618 -20,3 -19,0 -21,4 9,3% 15 bis unter 25 Jahre 1.420 1.483 1.508 -63 -4,2 -122 -7,9 -11,2 -19,4 2,4% dar. 15 bis unter 20 Jahre 358 394 428 -36 -9,1 22 6,5 4,5 -3,2 -1.010 -19,3 -16,7 -19,5 27,8% 50 Jahre und älter 4.229 4.343 4.376 -114 -2,6 16,6% dar. 55 Jahre und älter 2.526 2.578 2.588 -52 -2,0 -483 -16,1 -14,2 -17,4 39,6% Langzeitarbeitslose 6.028 6.095 6.175 -67 -1,1 -1.183 -16,4 -16,7 -19,2 29,1% dar. 25 bis unter 55 Jahre 4.439 4.469 4.523 -30 -0,7 -840 -15,9 -16,7 -19,5 9,6% dar. 55 Jahre und älter 1.467 1.495 1.501 -28 -1,9 -308 -17,4 -15,4 -18,4 4,7% Schw erbehinderte Menschen 713 743 753 -30 -4,0 -217 -23,3 -19,3 -21,2 3.416 3.552 3.673 -136 -3,8 -295 -7,9 -4,9 -5,3 3.550 3.754 3.652 -204 -5,4 -697 -16,4 -14,0 -6,5 630 638 648 -8 -1,3 -383 -37,8 -30,0 -20,3 1.254 1.375 1.331 -121 -8,8 5,3 7,3 13,7 37.222 33.672 29.918 x x -5.703 -13,3 -12,9 -12,8 4.142 4.281 4.192 -139 -3,2 -587 -12,4 -23,5 -11,4 933 1.074 1.040 -141 -13,1 -301 -24,4 -25,2 -18,0 -167 -11,7 22,4% Ausländer Zugang an Arbeitslosen Insgesamt dar. aus Erw erbstätigkeit aus Ausbildung/sonst. Maßnahme seit Jahresbeginn 63 Abgang an Arbeitslosen Insgesamt dar. in Erw erbstätigkeit 1.259 1.426 1.294 seit Jahresbeginn in Ausbildung/sonst. Maßnahme 40.753 36.611 32.330 x x -3,1 -23,7 1,6 -5.868 -12,6 -40 -12,6 -10,9 Leistungsem pfänger Erw erbsfähige Leistungsberechtigte2) 47.548 48.196 48.612 -648 -1,3 -1.604 Nicht Erw erbsfähige Leistungsberechtigte2) 17.163 17.212 17.373 -49 -0,3 197 -3,3 -2,6 -2,6 1,2 1,7 Bedarfsgemeinschaften2) 37.791 38.270 38.563 -479 -1,3 -1.696 2,0 -4,3 -4,0 -4,1 1) B ei Quo ten werden die Vo rjahreswerte ausgewiesen. Quelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit, Okto ber 2017 Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quo ten der A rbeitslo sen in den beiden Rechtskreisen, d.h. die B asis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die A rbeitslo senquo te insgesamt. A bweichungen in der Summe sind rundungsbedingt. 2) Vo rläufige, ho chgerechnete Werte für A ugust 2017 bis Okto ber 2017. Seite 30 von 36 Tabelle 10 – Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen insgesamt Merkmal 50 Jahre und älter 15 bis unter 25 Jahre dar. 55 Jahre und älter 15.230 1.420 4.229 2.526 Männer 8.869 874 2.406 1.399 Frauen 6.360 546 1.823 1.127 Insgesamt dav. nach Geschlecht dar. nach weiteren Merkmalen 1) 259 * 42 8 1.665 45 182 44 713 21 319 183 3.416 528 685 383 Kein Hauptschulabschluss 2.118 425 379 214 Hauptschulabschluss 4.393 428 1.229 721 Mittlere Reife 4.652 245 1.841 1.101 Abitur / (Fach-) Hochschulreife 3.153 278 556 358 914 44 224 132 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 6.431 1.151 992 552 Betriebliche/schulische Ausbildung 6.582 104 2.757 1.658 Akademische Ausbildung 1.480 28 336 241 737 137 144 75 Nicht Langzeitarbeitslos 9.202 1.298 1.802 1.059 bis unter 3 Monate 3.951 756 593 345 3 bis unter 6 Monate 2.348 326 468 270 6 Monate bis unter 1 Jahr 2.903 216 741 444 6.028 122 2.427 1.467 Berufsrückkehrende Alleinerziehende 2) Schwerbehinderte Menschen 07502 JC Leipzig, Stadt Ausländer dav. nach Schulbildung 3) Keine Angabe zur Schulbildung dav. nach letzter abgeschl. Berufsausbildung keine Angabe zur Berufsausbildung 3) 4) dav. nach Dauer der Arbeitslosigkeit Langzeitarbeitslos Quelle: Statistik der B undesagentur für A rbeit, Okto ber 2017 *) A us Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte vo n 1o der 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen so lchen Zahlenwert geschlo ssen werden kann, ano nymisiert. 1) Nach § 20 SGB III sind B erufsrückkehrende Frauen und M änner, die ihre Erwerbstätigkeit o der A rbeitslo sigkeit o der eine betriebliche B erufsausbildung wegen der B etreuung und Erziehung vo n aufsichtsbedürftigen Kindern o der der B etreuung pflegebedürftiger A ngehö riger unterbro chen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wo llen. 2) In der A rbeitslo senstatistik wird das M erkmal A lleinerziehend für beide Rechtskreise durch eine B efragung des A rbeitslo sen bzw. des A rbeitsuchenden ermittelt. Inso fern liegt eine andere Erfassungslo gik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, die auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zugreift (z.B . minderjähriges Kind in der B edarfsgemeinschaft und kein P artner in der B edarfsgemeinschaft). Deshalb sind die arbeitslo sen A lleinerziehenden im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den arbeitslo sen erwerbsfähigen A lleinerziehenden. 3) Der A nteil der Fälle o hne A ngabe ist bei der Interpretatio n - insbeso ndere bei Vergleichen zwischen Regio nen - zu berücksichtigen. Je hö her dieser A nteil, desto stärker kö nnen die übrigen M erkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen ko mmen. 4) Ä nderungen im B A -Fachverfahren kö nnen ab B erichtsmo nat M ai 2016 zu sinkenden Fallzahlen in der Katego rie „ o hne abgeschlo ssene B erufsausbildung“ und steigenden Fallzahlen in der Katego rie „ keine A ngabe zur B erufsausbildung“ führen. Der Vergleich zu vo rherigen Zeitpunkten kann dadurch eingeschränkt aussagekräftig sein. Quelle: Statistik der BA aus Oktober 2017 Seite 31 von 36 Tabelle 11 – Regelinstrumente zur Anbahnung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung Maßnahme Kurzbeschreibung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) - Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die - Einstiegsqualifizierung (EQ) - Zielgruppe - Assistierte Ausbildung (AsA) sind Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten keinen Ausbildungsplatz gefunden haben Zur Zielgruppe gehören auch Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext von Flucht und Asyl über 25 Jahre bis unter 35 Jahre können aufgrund eines Ausnahmetatbestandes gefördert werden Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe - Zielgruppe sind förderungsbedürftige, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte - Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) die allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Insbesondere auch Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife/Berufseignung verfügen, denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist, mit komplexem Förderbedarf, Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören In den Maßnahmen wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Teilnehmer ausgerichtet und flexibel gestaltet wird Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen Ihnen werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung vermittelt Des Weiteren können die Teilnehmer während der Maßnahme auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschluss vorbereitet werden Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören Maßnahmen der Assistierten Ausbildung sollen förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen, in der Regel für unter 25-Jährige Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten Hilfestellung gibt es u. a. bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb, Problemen mit Prüfungen Die Umsetzung erfolgt in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht, in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten - Förderungsbedürftig sind Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne - die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören Keine Altersbeschränkung bei der Förderung Mit abH soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden Hilfestellung gibt es bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb, Problemen mit Prüfungen Die Umsetzung erfolgt in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht, in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten Seite 32 von 36 Tabelle 12 – Beispiele für spezifische Förderprojekte und Programme für Jugendliche Projekt Kurzbeschreibung Aktivierungshilfe „Schauplatz“ - Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters - Zielgruppe sind benachteiligte Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit Förderbedarf auf dem Weg zur beruflichen Eingliederung - Aktivierungshilfe zur beruflichen Integration in den Bereichen Verwaltung/Gestaltung, Handwerk/Technik sowie Dienstleistung/Versorgung/Hauswirtschaft - Es besteht die Möglichkeit auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Jugendberufshilfeprojekt „Netz kleiner Werkstätten“ - Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters - Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahre, die besondere Betreuung Aufsuchende Sozialarbeit - Eigenfinanzierte Maßnahme des Jobcenters - Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren, die vielfältige Meilenstein duale Ausbildung – individuelle Wege zum Ziel (JOBLINGE) und Förderung benötigen, unzureichende Schulbildung haben, ohne Ausbildung oder Beschäftigung sind, straffällig geworden oder davon bedroht sind, ihre Lehre vorzeitig abgebrochen, haben oder ohne festen Wohnsitz sind Anliegen ist es, über praktische Tätigkeit und sozialpädagogische Betreuung eine berufliche Orientierung und die Chance eines (Wieder-)Einstiegs zu geben In 4 Tätigkeitsfeldern können die jungen Menschen im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebots (30 Stunden pro Woche) praktisch tätig sein Zur Anleitung, Begleitung und Unterstützung stehen Fachanleiter und Sozialpädagogen zur Seite Tätigkeitsfelder sind: Fahrrad und Metall, Garten- Landschaftsbau, Gebäudeassistenz, Betreuung und Pflege Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren Außerdem gehören zur Zielgruppe junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können Die Maßnahme der aufsuchenden Sozialarbeit besteht aus der Phase 1 – Aktivierung und Kontakt (wieder-) herstellen und der 2. Phase – Stabilisierung. In der ersten Phase erfolgt die Betreuung der Teilnehmer im Rahmen von mobiler Intensivbetreuung unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmer In der Phase 2 soll vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erreicht werden - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land) - Zielgruppe sind benachteiligte Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung - Während eines sechsmonatigen Programms werden berufliche und soziale Kompetenzen der Teilnehmer aufgebaut und gestärkt - Das Programm ist in Phasen unterteilt: - Aufnahmephase mit Projektarbeit zur Abklärung von Motivation und Einsatzbereitschaft - Orientierungsphase zur Berufsfeldfindung und Vermittlung von Schlüsselkompetenzen durch Projekt „Integration von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen“ im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig (HWK) unternehmerische Gruppenprojekte, Trainings etc. sowie Unterstützung bei sozialen Problemlagen Praxisphase mit Qualifizierungspraktikum Probephase bei einem potentiellen Arbeitgeber/Ausbildungsunternehmen Zur Integration junger Flüchtlinge wurde das spezifische Programm JOBLINGE Kompass (fremdfinanziert über Bundesmittel) entwickelt - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) - Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel unter 25 Jahren (deutsche Jugendliche und junge Migranten/-innen) - Junge Menschen sollen über eine Ausbildung im Handwerk in den Arbeits-/Ausbildungsmarkt integriert werden - mehrstufiges Verfahren zur Vorbereitung auf den Beginn einer beruflichen Ausbildung - Teilqualifikation oder Beschäftigung im Handwerk mit den Phasen: Fähigkeiten und Fertigkeiten - erkennen (Potentialanalyse), Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen (Aneignung und Erweiterung von Praxiskenntnissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden (Betriebspraktikum), Übergang (Betreuung und Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche) Zur Qualifikation ergänzende (berufsspezifische) Sprachkurse, Kommunikationstrainings und interkulturelle Kompetenzvermittlung Seite 33 von 36 Tabelle 13 – Maßnahmen, Programme und Projekte zur Verbesserung der Arbeitsmarkintegration von Migrantinnen und Migranten Maßnahme Kurzbeschreibung KOALA „Kompakt Ankommen Leben Arbeiten“ - PerjuF „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger Ziel ist eine Standortbestimmung und Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Die Maßnahme gliedert sich in verschiedene Phasen Aktivierungsphase: Standortbestimmung (berufliche Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten) einschl. der sozialen Kompetenzen Integrationsphase: Heranführung an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt; Verringerung von Vermittlungshemmnissen; Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme; Sozialpädagogische Begleitung Teilnahmedauer: 12 Monate (30 Stunden je Woche - tägliche Anwesenheitspflicht) für Teilnehmer, die Sprachkurse absolviert haben aber weiterhin große Sprachbarrieren besitzen; mangelnde Fähigkeiten beim Lesen/Schreiben der deutschen Sprache; auch Teilnehmer mit Sprachniveau A0; Dolmetscher vorhanden - Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger - Ziel ist die intensive Aktivierung sowie die Heranführung an den Ausbildungsmarkt; Integration in Ausbildung - Die Maßnahme gliedert sich in verschiedene Phasen - Einstiegsphase: Kompetenzerfassung; Bewertung Coaching Migranten - Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger - Ziel ist die Integration in den 1. Arbeitsmarkt - Inhalte: Coaching; Eignungs- und Kompetenzfeststellung; Bewerbungstraining; Unterstützung - Willkommenscenter der Bewerberdaten in der Jobbörse; Arbeitsmarktinformationen; Möglichkeiten der Arbeitsuche; Unterstützung bei Antragstellung; Information zu sozialen Netzwerken und Beratungseinrichtungen Ausprägung der einzelnen Module richtet sich nach dem Bedarf des Einzelnen täglicher Einstieg in die Maßnahmen ist möglich Nettoverweildauer: 15 Arbeitstage (20 Stunden je Woche); keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich - Dolmetscher vorhanden - Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger - Gegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme mit einem Maßnahmeteil - Gesamtprogramm Sprache (DeuFöV) bei Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Abschlüsse; Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt; Vermittlung von berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnissen Teilnahmedauer: In der Regel 6 Monate (30 Stunden je Woche, davon 10 Stunden Sprachförderung) - Eingekaufte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger - Inhalte sind u. a. die Rechte und Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; Erfassung KomBer „Kombination berufsbezogene Sprachförderung“ Sprachkenntnisse; Ermittlung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Interessen (Schule/Beruf) weitere Phasen: Praktische Eignungsfeststellung (Holz, Metall, Farbe und Hauswirtschaft); Vermittlung von praktischen Kenntnissen unter realen Arbeitsbedingungen; Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem Teilnahmedauer: 6 - 12 Monate (30 Stunden je Woche) Berufssprachkurs nach der berufsbezogenen Deutschförderung und einem Maßnahmeteil zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Feststellung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen zur Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme inklusive betrieblicher Erprobung Das Maßnahmeziel besteht darin, dass die Teilnehmer ein Sprachzertifikat B1 bzw. B2 erwerben und an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. durch die berufsfachliche Kenntnisvermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder abschlussorientierte Weiterbildung integriert werden Teilnahmedauer 6 Monate - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) - Die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Migrantinnen und Migranten dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Förderprogramm _ Integration durch Qualifizierung (IQ) "Praxischeck" - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) - Grundprüfung von berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Zugewanderten im handwerklichen Bereich, um Qualifizierungen abzusichern Entscheidungen für weitere berufliche Schritte bzw. Seite 34 von 36 JobPerspektive Integration - Sprachmittler - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land) - Schaffung von Voraussetzungen für die - Aufnahme (Wiedereingliederung) einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit am 1. Arbeitsmarkt im Verlauf von 12 Monaten für Langzeitarbeitslose mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren beruflichen Qualifikationen sowie mit persönlichen Problemlagen. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Aktivierung und Nutzung des Potenzials von Langzeitarbeitslosen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft in der Region Leipzig leisten. Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtet“ - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Land) - Ziel ist es, geflüchtete Menschen möglichst rasch und nachhaltig in den sächsischen Frauen in Arbeit (Frauenkultur e.V.) - Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Bund) - Ziel ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (ESF-Bund) Ziel ist die Unterstützung und Stärkung bei der Integrationsarbeit Freier Zulauf der Teilnehmenden Zielgruppe sind Frauen aus allen Sprach- und Kulturräumen Beschäftigung integrieren - Freier Zulauf der Teilnehmenden Fachkräfteallianz HWK - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) - Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) vom 12.04.2016 - Ziel ist es, die Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von deutschen Jugendlichen und jungen Geflüchteten zu verbessern Joblinge Kompass Leipzig - BOF „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) - Bundesrichtlinie für die Förderung der vertieften Berufsorientierung junger Flüchtlinge zu ihrer IQ-Netzwerk Sachsen - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMAS und ESF) - Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund im Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Bundesmittel) Mentoringprojekt mit Spracherwerb und dem Ziel der Einmündung in Ausbildung Umsetzung erfolgt mit den Netzwerkpartnern Joblinge AG und ausgewählten AG als Mentoren Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) Integration in eine berufliche Ausbildung im Handwerk des BMBF Kontext des Anerkennungsgesetzes durch Beratung (IBAS), Sensibilisierung (Schulungen) und Qualifizierungsmaßnahmen IvaF Netzwerk RESQUE 2.0 - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMAS und ESF) - Ziele sind die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit und beim Erreichen/Nachholen eines Schulabschlusses sowie die Erhöhung Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe durch Schulung von Arbeitsmarktakteuren KAUSA (Jobstarter) der - Fremdfinanzierte Fördermaßnahme (Mittel des BMBF und ESF) - Ziele sind die Gewinnung von Unternehmen mit Migrationshintergrund als Ausbildungsbetrieb, die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von jungen Migrant/-innen und Flüchtlingen sowie die Information von Eltern über die berufliche Ausbildung Seite 35 von 36 Abbildung 17 – Organigramm Jobcenter Leipzig Tabelle 14 – Standorte des Jobcenters Leipzig - Georg-Schumann-Straße 171-175 Georg-Schumann Straße 150 (Axis-Passage) (gemeinsamer Standort mit der Arbeitsagentur) Leistungsgewährung Arbeitsvermittlung Empfang und Eingangszone Kundenreaktionsmanagement - JobClub - Das Bewerberzentrum - Ab 2018: kooperatives Fachinformationszentrum Zuwanderung - Leistungsgewährung Arbeitsvermittlung Empfang und Eingangszone Erstantragsservice Arbeitgeberservice Berufsinformations-zentrum BiZ Erich-Weinert-Straße 20 - Leistungsgewährung Arbeitsvermittlung Empfang und Eingangszone Widerspruchstelle Unterhaltsheranziehung Berliner Straße 13 - Beratung von Selbständigen und Existenzgründern - Arbeitsvermittlung Mehrwert 50Plus - Öffentlich geförderte Beschäftigung - Integrationsleistungen an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Träger - Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder Seite 36 von 36